Verschuldensunabhängige Haftung Musterklauseln

Verschuldensunabhängige Haftung. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus auch für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen (zum Beispiel im Rahmen von Service Level Agreements) verschuldensunabhängig gehaftet wird.
Verschuldensunabhängige Haftung. (1) Bei Überweisungen, die auf Euro oder eine andere Währung eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates lauten und den Wert von 75.000 Euro nicht überschreiten, erstattet die Bank verschuldensunabhängig - Zinsen auf den Überweisungsbetrag in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz im Jahr für die Dauer der Verspätung, wenn die Überweisung erst nach Ablauf der Ausführungsfrist (vergleiche Nummer III 2) bewirkt wird, es sei denn, dass der Kunde oder der Begünstigte die Verspätung zu vertreten hat, oder - einen Garantiebetrag von höchstens 12.500 Euro zuzüglich bereits für die Überweisung entrichteter Entgelte und Auslagen, wenn die Über- weisung weder bis zum Ablauf der Ausführungsfrist (vergleiche Nummer Ill 2) noch innerhalb einer Nachfrist von 14 Bankgeschäftstagen vom Erstattungsverlangen des Kunden an bewirkt worden ist. Der Überweisungsbetrag ist in diesem Fall vom Beginn der Ausführungsfrist bis zur Gutschrift des Garantiebetrages auf dem Konto des Kunden in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz im Jahr zu verzinsen. An- sprüche des Kunden bestehen nicht, wenn • die Überweisung nicht bewirkt worden ist, weil der Kunde der Bank eine fehlerhafte oder unvollständige Weisung erteilt hat oder • ein vom Kunden ausdrücklich bestimmtes zwischengeschaltetes Kreditinstitut die Überweisung nicht ausgeführt hat oder • ein vom Kreditinstitut des Begünstigten mit der Entgegennahme der Überweisung beauftragtes Kreditinstitut die Überweisung nicht ausge- führt hat. Haftungsansprüche nach Satz 1 sind ausgeschlossen, wenn die Ursache für den Fehler bei der Abwicklung der Überweisung höhere Gewalt ist.
Verschuldensunabhängige Haftung. Eine verschuldensunabhängige Haftung der Bank ist ausgeschlossen.
Verschuldensunabhängige Haftung. Die Parteien vereinbaren ausdrück- lich, dass die verschuldensunabhän- gige Haftung von Auerswald im Rah- men von mietrechtlichen und ähnli- chen Nutzungsverhältnissen für be- reits bei Vertragsabschluss vorhan- dene Mängel ausgeschlossen ist. Au- erswald haftet für solche Mängel und Verstöße nur, wenn Xxxxxxxxx schuldhaft gehandelt hat (Vertre- tenmüssen) und nur gemäß der in dieser Vereinbarung vereinbarten Haftungsbeschränkungen. Ferner ist das Recht auf Selbstbeseitigung ei- nes Mangels gemäß § 536a Absatz 2 BGB ausgeschlossen.
Verschuldensunabhängige Haftung. In Erweiterung zu Ziffer 3.1.3 besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn der Versicherte auf Basis vertraglicher Regelungen in den Fällen verschuldensunabhängig haften muss, weil er im Rahmen von Service Level Agreements dem Dritten gegenüber bestimmte Reaktions- oder Entstörzeiten und/oder Verfügbarkeitsgarantien bezüglich IT-Dienstleistungen zugesagt hat.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.