Common use of Verkauf Clause in Contracts

Verkauf. 3.1. Die Tiere werden öffentlich ausgeboten. Die Reihenfolge des Verkaufs wird von der Versteigerungsleitung bestimmt. 3.2. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ist verpflichtet, ihm bekannte erhebliche Mängel und unrichtige oder unvollständige Katalogangaben vor Auktionsbeginn im Büro der OHG zu melden. 3.3. Vor der Versteigerung jedes Tieres werden gemeldete und bei der Gesundheitskontrolle durch den Vertrauenstierarzt festgestellte erhebliche Mängel sowie unrichtige oder unvollständige Katalogangaben bekannt gegeben. 3.4. Das Ausbieten erfolgt im Auftrage und für Rechnung des Beschickers. Als Mindestaufgebot gelten bis 500 € je 20 €‚ über 500 € je 20/30 €‚ über 1000 € je 50 € und über 2000 € je 100 €. 3.5. Der Beschicker ist berechtigt, bis 1 Stunde vor Auktionsbeginn im Auktionsbüro einen Mindestpreis anzugeben. Ist dies nicht geschehen, und ist der Beschicker mit dem Letztgebot nicht einverstanden, so hat er dieses vor dem Zuschlag anzuzeigen. 3.6. Der Bieter, der das letzte gültige Aufgebot gegeben hat, erhält den Zuschlag. Entstehen wegen des Zuschlages Meinungsverschiedenheiten, so entscheidet die Versteigerungsleitung, ob das Tier nochmals angeboten wird. Der Käufer hat nach erfolgtem ▇▇▇▇▇▇▇▇ seine Adresse sofort dem Beauftragten der Auktionsleitung anzugeben. Nach Übergabe der Kaufbescheinigung an den Käufer gilt der Kauf als getätigt. Damit gehen Gefahr und Haftung für das gekaufte Tier auf den Käufer über. Proteste anderer (Doppelbieter) gegen den Abschluss des Kaufes müssen vor der Aushändigung der Kaufbescheinigung an den Käufer erfolgen. Später erhobene Proteste werden nicht mehr angenommen. Der Beschicker ist verpflichtet, Tiere in Milch gleich nach erteiltem Zuschlag sorgfältig auszumelken oder ausmelken zu lassen. 3.7. Der Beschicker soll bis 1 Stunde nach dem Zuschlag in der Versteigerungshalle zur Verfügung stehen, damit etwaige Reklamationen an Ort und Stelle erledigt werden können. 3.8. Der Käufer hat den Kaufpreis (Steigpreis + Kosten und Gebühren + gesetzliche Mehrwertsteuer) an der Kasse der OHG in bar oder mit bankseitig bestätigtem ▇▇▇▇▇▇ sofort zu bezahlen. Er erhält dann Abstammungsnachweis, Gesundheitsbescheinigungen und Abtriebsschein. Für die Zahlung haftet der, dem der Zuschlag erteilt wird, gleichgültig ob er für sich oder einen Dritten das Gebot abgegeben hat. Bei den durch die OHG ausgeführten Kaufaufträgen haftet jedoch in jedem Fall der Auftraggeber. 3.9. Eine Stundung des Kaufpreises kann nur mit Genehmigung der Versteigerungsleitung erfolgen. In diesem Fall werden je Monat 1% des Kaufpreises als Gebühr erhoben. Das Eigentum an den gekauften Tieren geht erst mit erfolgter Bezahlung, bei Zahlung mit Schecks erst nach Einlösung derselben auf den Käufer über. Die aus einem Weiterverkauf gegen den Dritten entstehenden Forderungen gehen sicherheitshalber auf die OHG über, ohne dass es im Einzelfall einer besonderen Vereinbarung bedarf. 3.10. Der Abtransport der gekauften Tiere hat unmittelbar nach Schluss der Versteigerung zu erfolgen. Auf Wunsch besorgt die OHG auf Kosten und Gefahr des Käufers die Verladung der Tiere. Zum Abtransport ist nur berechtigt, wer einen Abtriebsschein besitzt. Bei Abnahmeverzug des Käufers kann die OHG die Tiere auf Kosten und Gefahr des Käufers bei sich oder einem Dritten einstellen oder in einer ihr geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des Käufers verwerten, ohne das es hierzu einer Ankündigung bedarf.

Appears in 2 contracts

Sources: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Verkauf. 3.11. Für Lieferungen durch JH gelten die INCOTERMS in der Variante EXP. Versendung und Transport der Ware erfolgen ausschließlich auf Gefahr und Kosten von GP, sofern nicht ausdrücklich abweichendes in Textform vereinbart wird. Die Tiere werden öffentlich ausgebotenÜbernahme der Beauftragung von Transport- bzw. Die Reihenfolge des Verkaufs wird von Speditionsunternehmern bzw. die Übernahme der Versteigerungsleitung bestimmtVersendungs- und Transportkosten führt nicht stillschweigend zur Gefahrtragung durch JH. Liefertermine sind nur als „just in time“ verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind; angegebene Lieferdaten verstehen sich als Termine, zu denen die Ware geliefert wird. In zumutbarem Umfang ist JH zu Teillieferungen berechtigt. 3.22. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ist verpflichtetSollte JH bei oder nach Vertragsschluss Auskünfte über GP oder mit dieser wirtschaftlich eng verbundener Unternehmen erhalten, ihm bekannte erhebliche Mängel die die Gewährung eines Kredites in der sich aus der Bestellung ergebenden Höhe nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen (gute Bonität), kann JH einen Nachweis über die Kreditwürdigkeit von GP und unrichtige eine angemessene Vorauszahlung oder unvollständige Katalogangaben vor Auktionsbeginn Sicherheit verlangen und nach fruchtloser Fristsetzung hierzu von dem Vertrag zurückzutreten. 3. Als vorübergehende oder dauernde Leistungshindernisse im Büro Sinne höherer Gewalt, die nicht aus der OHG zu meldenSphäre von JH stammen, gelten auch Ereignisse oder Umstände bei deren Lieferanten oder sonstigen Dritten, derer sich JH zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bedient, es sei denn GP kann nachweisen, dass JH diese Erfüllungsgehilfen nicht mit kaufmännischer Sorgfalt ausgewählt oder überwacht hat. Dauern vorübergehende Leistungshindernisse länger als drei Monate an, ist JH zum - auch teilweisen - Rücktritt vom Vertrag berechtigt. GP ist bei Vorliegen dieser Ereignisse oder Umstände nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit er diese JH unangemessen lange von deren vertraglichen Verpflichtungen befreien bzw. ein Festhalten am Vertrag für GP aufgrund dieser Leistungshindernisse wegen unangemessener, unzumutbarer Nachteile unzumutbar wäre. 3.34. Vor Einwegverpackungen werden mit Bereitstellung der Versteigerung jedes Tieres werden gemeldete Ware zur Versendung an den Kunden übereignet und bei der Gesundheitskontrolle von JH nicht zurückgenommen. GP gilt mit Vertragsschluss durch JH als Dritter im Sinne von § 11 VerpackVO bzw. § 16 KrW-/AbfG als beauftragt, die Verpackung gemäß den Vertrauenstierarzt festgestellte erhebliche Mängel sowie unrichtige einschlägigen Vorschriften zu behandeln; die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung ist JH auf Anfordern in Textform nachzuweisen. Das Pfand für wiederverwendbare Transportbehältnisse, insbesondere Paletten und Satten geht zu Lasten von GP und wird diesem berechnet oder unvollständige Katalogangaben bekannt gegebenbeizeiten nach branchenüblichen Werten zur Erstattung belastet. Entsprechende Mehrwegmaterialien sind, soweit sie nicht mehr benötigt werden, vom GP auf dessen Gefahr und Kosten ordnungsgemäß zu lagern und nach Anweisung durch JH oder deren Beauftragte gegebenenfalls an Lieferanten bzw. von JH beauftragte Speditions- bzw. Transportunternehmen zurückzugeben; nach Rückgabe erfolgt die Erstattung des Pfandes ausschließlich durch denjenigen, an den es geleistet wurde. 3.45. Das Ausbieten erfolgt im Auftrage und für Rechnung Für sämtliche von JH gelieferte Waren gilt ein sog. verlängerter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des Beschickers. Als Mindestaufgebot gelten bis 500 € je 20 €‚ über 500 € je 20/30 €‚ über 1000 € je 50 € und über 2000 € je 100 €. 3.5. Der Beschicker ist berechtigt, bis 1 Stunde vor Auktionsbeginn im Auktionsbüro einen Mindestpreis anzugeben. Ist dies nicht geschehen, und ist der Beschicker mit dem Letztgebot nicht einverstandenvereinbarten Kaufpreises, so hat er dieses vor dem Zuschlag anzuzeigen. 3.6. Der Bieter, der das letzte gültige Aufgebot gegeben hat, erhält den Zuschlag. Entstehen wegen des Zuschlages Meinungsverschiedenheiten, so entscheidet die Versteigerungsleitung, ob das Tier nochmals angeboten wird. Der Käufer hat nach erfolgtem ▇▇▇▇▇▇▇▇ seine Adresse sofort dem Beauftragten der Auktionsleitung anzugeben. Nach Übergabe der Kaufbescheinigung an den Käufer gilt der Kauf als getätigt. Damit gehen Gefahr und Haftung für das gekaufte Tier auf den Käufer über. Proteste anderer (Doppelbieter) gegen den Abschluss des Kaufes müssen vor der Aushändigung der Kaufbescheinigung an den Käufer erfolgen. Später erhobene Proteste werden nicht mehr angenommen. Der Beschicker ist verpflichtet, Tiere in Milch gleich nach erteiltem Zuschlag sorgfältig auszumelken oder ausmelken zu lassen. 3.7. Der Beschicker soll bis 1 Stunde nach dem Zuschlag in der Versteigerungshalle zur Verfügung stehen, damit etwaige Reklamationen an Ort und Stelle erledigt werden können. 3.8. Der Käufer hat den Kaufpreis (Steigpreis + Kosten und Gebühren + gesetzliche Mehrwertsteuer) an der Kasse der OHG in bar oder mit bankseitig bestätigtem ▇▇▇▇▇▇ sofort zu bezahlen. Er erhält dann Abstammungsnachweis, Gesundheitsbescheinigungen und Abtriebsschein. Für die Zahlung haftet der, dem der Zuschlag erteilt wird, gleichgültig ob er für sich oder einen Dritten das Gebot abgegeben hat. Bei den durch die OHG ausgeführten Kaufaufträgen haftet jedoch in jedem Fall der Auftraggeber. 3.9. Eine Stundung des Kaufpreises kann nur mit Genehmigung der Versteigerungsleitung erfolgen. In diesem Fall werden je Monat 1% des Kaufpreises als Gebühr erhoben. Das Eigentum an den gekauften Tieren geht erst mit erfolgter Bezahlung, bei Zahlung mit Schecks erst nach Einlösung derselben auf den Käufer über. Die aus einem Weiterverkauf gegen den Dritten entstehenden Forderungen gehen sicherheitshalber auf die OHG über, ohne dass es im Einzelfall einer besonderen Vereinbarung bedarf. 3.10. Der Abtransport der gekauften Tiere hat unmittelbar nach Schluss der Versteigerung zu erfolgen. Auf Wunsch besorgt die OHG auf Kosten und Gefahr des Käufers die Verladung der Tiere. Zum Abtransport ist nur berechtigtGP obliegt, wer einen Abtriebsschein besitzt. Bei Abnahmeverzug des Käufers kann die OHG die Tiere auf Kosten und Gefahr des Käufers solche Waren bei sich oder einem Dritten einstellen oder Wiederkäufer/Endkunden entsprechend gesondert zu lagern und zu kennzeichnen und JH laufend in einer ihr geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des Käufers verwertenKenntnis darüber zu halten, ohne das es hierzu einer Ankündigung bedarfwo sich welche Ware befindet.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen