Common use of Unterauftragsverhältnisse Clause in Contracts

Unterauftragsverhältnisse. Soweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Vo- raussetzungen vorliegen: • Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers gestattet. Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auf- tragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie im Einzelfall andere Unterauftrag- nehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn er dies dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung oder Nutzung mitteilt. • Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen soweit möglich und zumutbar mit dem / den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestim- mungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen. • Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte ent- sprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftrag- gebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung gegen Entgelt Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtun- gen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Ver- tragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträ- gern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen sinn- volle bzw. angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen so- wie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Stand Mai 2018 werden für die Auftragsdurchführung vom Auftragnehmer auch Leistung folgender Vertragspartners in Anspruch genommen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Host Europe GmbH, Xxxxxxxx. 000, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx XXX-XXXX.XXX Neue Medien Münnich – Inh. Xxxx Xxxxxxx, Hauptstr. 68, 02742 Frieders- dorf Für diese Leistungen gelten zusätzlich einschränkend und nicht erweiternd die entsprechen- den Regelungen des jeweiligen Partners.

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Samples: www.vfnm.de

Unterauftragsverhältnisse. Soweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Vo- raussetzungen vorliegen: • Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers gestattet. Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auf- tragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie im Einzelfall andere Unterauftrag- nehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn er dies dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung oder Nutzung mitteilt. • Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen soweit möglich und zumutbar mit dem / den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestim- mungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen. • Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte ent- sprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftrag- gebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung gegen Entgelt Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtun- gen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Ver- tragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten z. B. als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträ- gernDatenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen sinn- volle bzw. angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen so- wie sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Stand Mai 2018 Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu – unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO: Firma Unterauftragnehmer Anschrift/Land Leistung Amazon Web Services, Inc. 000 Xxxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxx XX 00000 Xxxxxx Xxxxxx Cloud Speicher STRATO AG Xxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Cloud Speicher Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU / des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden für die Auftragsdurchführung vom Auftragnehmer sollen. Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch Leistung folgender Vertragspartners in Anspruch genommen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Host Europe GmbH, Xxxxxxxx. 000, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx XXX-XXXX.XXX Neue Medien Münnich – Inh. Xxxx Xxxxxxx, Hauptstr. 68, 02742 Frieders- dorf Für diese Leistungen gelten zusätzlich einschränkend und nicht erweiternd die entsprechen- den Regelungen des jeweiligen Partnersdem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.

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Samples: Vereinbarung Zum Datenschutz

Unterauftragsverhältnisse. Soweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Vo- raussetzungen vorliegen: • Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers gestattet. Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auf- tragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie Eine Datenverarbeitung im Einzelfall andere Unterauftrag- nehmer Unterauftrag erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzenKommune. Die Stadt stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Be­ schäftigte, wenn er dies die nicht dem Auftraggeber vor Beginn Geltungsbereich des BbgDSG unterfal­ len, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) sicher. Eine Weiterleitung von Daten oder die Eröffnung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verarbeitung oder Nutzung mitteiltVerpflichtung eines Unterauf­ tragnehmers bzw. • Der Auftragnehmer seiner Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Die Stadt hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Schreiben vom 26. Februar 2013, Zeichen IV 351-212-1.142-4, Folgendes bekannt gegeben: „Das Verbot des Innenministeriums des Landes Schleswig-Hol­ stein vom 21. April 2010 gegen den Verein „Bandidos MC Pro­ bationary Chapter Neumünster“ wurde am 19. Mai 2010 im Bun­ desanzeiger (S. 1774) bekannt gemacht. Die gegen das Verbot gerichtete Klage wurde von dem Oberver­ waltungsgericht Schleswig-Holstein durch Urteil vom 13. No­ vember 2012 abgewiesen. Die Beschwerde gegen die vertraglichen Vereinbarungen soweit möglich und zumutbar Nichtzu­ lassung der Revision vom 4. Januar 2013 wurde mit dem / den Unterauftragnehmer/n so zu gestaltenSchriftsatz vom 12. Februar 2013 zurückgenommen. Das Bundesverwal­ tungsgericht hat am 19. Februar 2013 beschlossen, dass sie den Datenschutzbestim- mungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechendas Be­ schwerdeverfahren eingestellt wird. • Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte ent- sprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftrag- gebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung gegen Entgelt Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtun- gen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Ver- tragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträ- gernDas Verbot ist damit unan­ fechtbar geworden. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung verfügende Teil des Schutzes und der Sicherheit der Daten Verbots wird gemäß § 7 Abs. 1 des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen sinn- volle bzw. angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen so- wie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Stand Mai 2018 werden für die Auftragsdurchführung vom Auftragnehmer auch Leistung folgender Vertragspartners in Anspruch genommen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Host Europe GmbH, Xxxxxxxx. 000, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx XXX-XXXX.XXX Neue Medien Münnich – Inh. Xxxx Xxxxxxx, Hauptstr. 68, 02742 Frieders- dorf Für diese Leistungen gelten zusätzlich einschränkend und nicht erweiternd die entsprechen- den Regelungen des jeweiligen Partners.Vereinsgesetzes nochmals bekannt gegeben:

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Samples: bravors.brandenburg.de

Unterauftragsverhältnisse. Soweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Vo- raussetzungen vorliegen: • Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers gestattet. Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auf- tragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie Eine Datenverarbeitung im Einzelfall andere Unterauftrag- nehmer Unterauftrag erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzenKommune. Die Stadt stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Be­ schäftigte, wenn er dies die nicht dem Auftraggeber vor Geltungsbereich des BbgDSG unterfal­ len, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) sicher. Eine Weiterleitung von Daten oder die Eröffnung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verpflichtung eines Unterauf­ tragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Die Stadt hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt. Die Firma UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 - 15 in 00000 Xxxxxxx beantragt einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid gemäß § 9 des Bun­ des-Immissonsschutzgesetzes (BImSchG) für neun Windkraft­ anlagen (WKA) vom Typ VESTAS V112 in 14913 Niederer Flä­ ming OT Schlenzer, auf dem Grundstück Gemarkung Niederer Fläming, Flur: 3; 4 Flurstücke: 97/2, 132; 10, 75, 130, 131. Es handelt sich dabei um ein Vorhaben der Nummer 1.6 Spalte 2 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben der Nummer 1.6.2 Xxxxxx 0 xxx Xxxxxx 0 des Gesetzes über die Umweltverträglich­ keitsprüfung (UVPG). Nach § 3c UVPG war für das beantragte Vorhaben eine Allge­ meine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfah­ rens auf der Verarbeitung oder Nutzung mitteiltGrundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. • Der Auftragnehmer hat Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begrün­ dung dieser Entscheidung und die vertraglichen Vereinbarungen soweit möglich und zumutbar mit dem / den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestim- mungen ihr zugrunde liegenden Unterla­ gen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Te­ lefonnummer 0000 0000-0000 während der Dienstzeiten im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber Lan­ desamt für Umwelt, Gesundheit und Auftragnehmer entsprechen. • Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte ent- sprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftrag- gebersVerbraucherschutz, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung gegen Entgelt Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtun- gen im UnterauftragsverhältnisRegional­ abteilung Süd, erforderlichenfalls durch Einsicht Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 4.27, Von­ Xxxxx-Xxxxxx 0 in die relevanten Ver- tragsunterlagen03050 Cottbus, zu erhalten. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträ- gern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen sinn- volle bzw. angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen so- wie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Stand Mai 2018 werden für die Auftragsdurchführung vom Auftragnehmer auch Leistung folgender Vertragspartners in Anspruch genommen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Host Europe GmbH, Xxxxxxxx. 000, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx XXX-XXXX.XXX Neue Medien Münnich – Inh. Xxxx Xxxxxxx, Hauptstr. 68, 02742 Frieders- dorf Für diese Leistungen gelten zusätzlich einschränkend und nicht erweiternd die entsprechen- den Regelungen des jeweiligen Partnerseingesehen werden.

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Samples: bravors.brandenburg.de

Unterauftragsverhältnisse. Soweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Vo- raussetzungen vorliegen: • Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers gestattet. Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auf- tragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie im Einzelfall andere Unterauftrag- nehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn er dies dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung oder Nutzung mitteilt. • Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen soweit möglich und zumutbar mit dem / den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestim- mungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen. • Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte ent- sprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftrag- gebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung gegen Entgelt Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtun- gen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Ver- tragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträ- gernDatenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Be- lastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes Datenschutzes und der Sicherheit Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen ausgelagerten Nebenleistungen sinn- volle bzw. angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen so- wie Kontrollmaßnahmen sowie Kontrollmaß- nahmen zu ergreifen. Stand Mai 2018 Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftli- cher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO: Xxxxx Xxxx Xxxxx EDV Consulting Xxxxxxx Xxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Installation und Support Xxxxx Xxxxxx Xxxxxx Katis am Wall Wall 32 bis 34 00000 Xxxxxxxxx Installation und Support Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxxxx KAR XXX Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Installation und Support Quality Location GmbH Quality Location GmbH Xxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Hosting Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit: - der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und - der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Text- form Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und - eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tä- tigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR, stellt der Auftragnehmer die daten- schutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden für die Auftragsdurchführung vom Auftragnehmer sollen. Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragge- bers (mind. Textform). Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch Leistung folgender Vertragspartners in Anspruch genommen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Host Europe GmbH, Xxxxxxxx. 000, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx XXX-XXXX.XXX Neue Medien Münnich – Inh. Xxxx Xxxxxxx, Hauptstr. 68, 02742 Frieders- dorf Für diese Leistungen gelten zusätzlich einschränkend und nicht erweiternd die entsprechen- den Regelungen des jeweiligen Partnersdem weiteren Unterauftrag- nehmer aufzuerlegen.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Unterauftragsverhältnisse. Soweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Vo- raussetzungen vorliegen: • Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers gestattet. Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auf- tragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie Eine Datenverarbeitung im Einzelfall andere Unterauftrag- nehmer mit Unterauftrag erfolgt nur auf der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn er dies dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung oder Nutzung mitteilt. • Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen soweit möglich und zumutbar Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem / den Unterauftragnehmer/n so zu gestaltenAG. Der AN stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Beschäftigte, dass sie den Datenschutzbestim- mungen die nicht dem Geltungsbereich des BbgDSG unter­ fallen, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) sicher. Eine Weiterleitung von Daten oder die Eröffnung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verpflichtung eines Unterauf­ tragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Der AN hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt. Der Erlass des Ministeriums des Innern, Az.: IV/2-270, „Erhe­ bung von Sicherheitsleistungen durch die Polizei“ vom 17. Mai 1996 (ABl. S. 607) wird aufgehoben. Auf Grund des § 13 des Stiftungsgesetzes für das Land Bran­ denburg (StiftGBbg) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 150) wird hiermit die Anerkennung der „Xxxxxxxx und Xxxxxx Xxxxx­ mann Stiftung“ mit Sitz in Boitzenburger Land als rechtsfähig öffentlich bekannt gemacht. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur so­ wie von Wissenschaft und Forschung im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber Bereich der bildenden Kunst, insbesondere die Erhaltung, Pflege und Auftragnehmer entsprechenZugänglich­ machung des künstlerischen Werks von Xxxxxx Xxxxxxxxx sowie die Förderung kunstwissenschaftlicher Arbeit zum Thema gegen­ ständlich arbeitender Künstlerinnen/Künstler in Deutschland. • Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und Überprüfungsrechte ent- sprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftrag- gebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung gegen Entgelt Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtun- gen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Ver- tragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als Unterauftragsverhältnisse unmittelbar gemeinnüt­ zige Zwecke im Sinne dieser Regelung des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwe­ cke“ der Abgabenordnung. Die gemäß § 4 Absatz 1 StiftGBbg zuständige Verwaltungs­ behörde für die Anerkennung einer Stiftung mit Sitz im Land Brandenburg, das Ministerium des Innern, hat die Anerkennung der Rechtsfähigkeit mit Urkunde vom 8. Xxxx 2013 erteilt. Nach § 2 Absatz 2 der Verordnung über die Gebühren der zentra­ len Einrichtung zur Organisation der Entsorgung gefährlicher Ab­ fälle vom 7. April 2000 (GVBl. II S. 104), geändert durch die Zwei­ te Verordnung zur Änderung der Sonderabfallgebührenordnung vom 20. Februar 2013 (GVBl. II Nr. 19), sind solche Dienstleistungen die maßgeblichen Prozentsätze der Gebührenermittlung zu verstehenveröffentlichen, die ab 27. Februar 2013 bis einschließlich 31. Dezember 2013 gelten: Abfälle zur Beseitigung: 2,00 % der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung Entsorgungskosten Abfälle zur Unterstützung bei Verwertung: 1,75 % der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmtEntsorgungskosten. Dazu zählen z.B. TelekommunikationsleistungenDie Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Wartung Gesundheit und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträ- gernVerbraucherschutz vom 14. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen sinn- volle bzwDezember 2012 (ABl. angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen so- wie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen2013 S. 3) verliert ab dem 27. Stand Mai 2018 werden für die Auftragsdurchführung vom Auftragnehmer auch Leistung folgender Vertragspartners in Anspruch genommen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Host Europe GmbH, Xxxxxxxx. 000, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx XXX-XXXX.XXX Neue Medien Münnich – Inh. Xxxx Xxxxxxx, Hauptstr. 68, 02742 Frieders- dorf Für diese Leistungen gelten zusätzlich einschränkend und nicht erweiternd die entsprechen- den Regelungen des jeweiligen PartnersFebruar 2013 ihre Gültigkeit.

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Samples: bravors.brandenburg.de

Unterauftragsverhältnisse. Soweit Eine Datenverarbeitung im Unterauftrag erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der Kommune. Die Stadt stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Be­ schäftigte, die nicht dem Geltungsbereich des BbgDSG unterfal­ len, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) sicher. Eine Weiterleitung von Daten oder die Eröffnung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verpflichtung eines Unterauf­ tragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Die Stadt hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt. Sachgebiet 16.4: Bauvertragsrecht und Vergabewesen; Abwicklung von Verträgen Vom 10. Mai 2013 Der Runderlass richtet sich an - die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg, - die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisange­ hörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Num­ mer 24/2012 vom 29. November 2012 hat das Bundesministe­ rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die „Technischen Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im Straßenbau, Ausgabe 2012 (TP D-StB 12)“ bekannt gegeben. Hiermit werden die TP D-StB 12 für den Bereich der Bundes­ fernstraßen und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zustän­ digkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Branden­ burg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen. Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 3/1993 - Straßenbau (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) wird bezüglich der Einführung der „Technischen Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im Straßenbau, Ausgabe 1989 (TP D-StB 89)“ aufgehoben. Die TP D-StB 12 sind bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten FGSV Verlag GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxx zu beziehen. Der Erlass des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Vo- raussetzungen vorliegen: • Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustim- mung Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung - jetzt Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - zur Er­ richtung des Auftraggebers gestattetLandesbetriebs Straßenwesen Brandenburg vom 8. Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auf- tragskontrolle konzernangehörige Unternehmen Dezember 2004 (ABl. S. 924) sowie die Betriebsanweisung für den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg vom 8. De­ zember 2004 (im Einzelfall andere Unterauftrag- nehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn er dies dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung oder Nutzung mitteilt. • Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen soweit möglich und zumutbar mit dem / den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestim- mungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen. • Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte ent- sprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftrag- gebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung gegen Entgelt Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtun- gen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Ver- tragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträ- gern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen sinn- volle bzw. angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen so- Amtsblatt nicht veröffentlicht) werden wie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Stand Mai 2018 werden für die Auftragsdurchführung vom Auftragnehmer auch Leistung folgender Vertragspartners in Anspruch genommen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Host Europe GmbH, Xxxxxxxx. 000, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx XXX-XXXX.XXX Neue Medien Münnich – Inh. Xxxx Xxxxxxx, Hauptstr. 68, 02742 Frieders- dorf Für diese Leistungen gelten zusätzlich einschränkend und nicht erweiternd die entsprechen- den Regelungen des jeweiligen Partners.folgt neu gefasst:

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Samples: bravors.brandenburg.de

Unterauftragsverhältnisse. Soweit Eine Datenverarbeitung im Unterauftrag erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der Kommune. Die Stadt stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Be­ schäftigte, die nicht dem Geltungsbereich des BbgDSG unterfal­ len, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) sicher. Eine Weiterleitung von Daten oder die Eröffnung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verpflichtung eines Unterauf­ tragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Die Stadt hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Amt Ortrand und der Stadt Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personenstandsregisterverfah­ rens sowie den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22. Dezember 2012 (ABl. 2013 S. 190) ist wie folgt zu berichtigen: In § 5 der Vereinbarung sind die Worte „Bürgermeister Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx“ durch die Worte „Amtsdirektor Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxx“ zu ersetzen. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Boitzenburger Land und der Stadt Cott­ bus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 27. Dezember 2012 (ABl. 2013 S. 217) ist wie folgt zu berichtigen: In § 5 der Vereinbarung sind die Worte „Xxxxxxx Xxxxxxxx“ durch die Worte „Xxxxxxxxx Xxxxxxx“ zu ersetzen. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Letschin und der Stadt Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22. Dezember 2012 (ABl. 2013 S. 199) ist wie folgt zu berichtigen: In § 5 der Vereinbarung sind die Worte „Xxxxxxx Xxxxxxxx“ durch die Worte „Xxxxxxx Xxxxxxxx“ zu ersetzen. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Teltow und der Stadt Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personenstandsregisterverfah­ rens sowie den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 27. Dezember 2012 (ABl. 2013 S. 208) ist wie folgt zu berichtigen: In § 5 der Vereinbarung sind die Worte „Xxxxxxx Xxxxxxxx“ durch die Worte „Xxxxxx Xxxxxxx“ zu ersetzen. Die Markterschließungsrichtlinie vom 18. Februar 2009 (ABl. S. 523) wird wie folgt geändert: Nummer 8 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Sie tritt am 31. Dezember 2014 außer Kraft.“ Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft. Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen. Die Seh­ teststelle stellt dem Antragsteller eine Sehtestbescheinigung aus. In ihr ist anzugeben, ob der Sehtest bestanden und ob er mit Seh­ hilfen durchgeführt worden ist. Der Sehtest ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens den in der Anlage 6 Nummer 1.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genannten Wert erreicht. Sind bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten Durchführung des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollenSehtests Zweifel an ausreichen­ dem Sehvermögen für das Führen von Kraftfahrzeugen aufge­ treten, wird dies genehmigthat die Sehteststelle diese auf der Sehtestbescheinigung zu vermerken. Ein Sehtest ist nicht erforderlich, wenn folgende Vo- raussetzungen vorliegen: • Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers gestattet. Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auf- tragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie im Einzelfall andere Unterauftrag- nehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn er dies dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung ein Zeugnis oder Nutzung mitteilt. • Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen soweit möglich ein Gutachten eines Augenarztes vorgelegt wird und zumutbar mit dem / den Unterauftragnehmer/n so zu gestaltensich daraus er­ gibt, dass sie den Datenschutzbestim- mungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechender Antragsteller die Anforderungen nach Anlage 6 Nummer 1.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erfüllt. • Bei Für Inhaber einer bis zum 31. Dezember 1998 erteilten Fahr­ erlaubnis gelten hinsichtlich des Sehvermögens die Anforde­ rungen nach Anlage 6 Nummer 3 FeV. AOI-BRB STS-Nr. zum Erwerb der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte ent- sprechend dieser Vereinbarung einzuräumenKlassen AM, A1, A2, A, B, BE, M, L oder T Nr. Dies umfasst auch das Recht des Auftrag- gebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung gegen Entgelt Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung Name: Vorname: geb. am: Der Sehtest wurde durchgeführt ohne Sehhilfe 🞏 Identität nachgewiesen (in der datenschutzrelevanten Verpflichtun- gen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls Regel durch Einsicht in die relevanten Ver- tragsunterlagen, zu erhaltenLichtbildausweis) 🞏 mit Sehhilfe 🞏 Personalausweis/Reisepass Nr.: Die entsprechende zentrale Tagessehschärfe beträgt: Re. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträ- gernLi. Der Auftragnehmer Sehtest 0,7 oder mehr 🞏 🞏 ist jedoch verpflichtetbestanden 🞏 weniger 🞏 🞏 ist nicht bestanden 🞏 Sonstige Zweifel an ausreichendem Sehvermögen gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung 🞏 Art der Zweifel: Ist der Sehtest bestanden, so fügen Sie bitte diese Bescheinigung dem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bei; die Bescheinigung bleibt 2 Jahre gültig. Ist der Sehtest nicht bestanden oder trotz Sehhilfe oder verbesserter Sehhilfe erneut nicht bestanden oder bestehen sonst Zweifel am ausreichenden Sehvermögen, so müssen Sie eine augenärztliche Untersuchung durchführen lassen (§ 12 Absatz 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Gebühr/einschl. MwSt. entrichtet Unterschrift des Sehtesters Der Runderlass tritt mit Wirkung vom 19. Januar 2013 in Kraft. Der Runderlass für das Muster der Sehtestbescheinigung (§ 12 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung) vom 14. Januar 2005 (ABl. S. 277) tritt mit Ablauf des 18. Januar 2013 außer Kraft. Bereits ausgestellte Sehtestbescheinigungen nach dem bis zum 18. Januar 2013 geltenden Muster behalten zwei Jahre Geltung. Sehtestbescheinigungen nach dem bis zum 18. Januar 2013 gel­ tenden Muster können bis zum 30. Juni 2013 verwendet werden. Für die Anerkennung von Sehteststellen nach § 67 der Fahr­ erlaubnis-Verordnung (FeV) sind die unteren Straßenverkehrs­ behörden zuständig (§ 4 Absatz 2 Nummer 9 der Verordnung zur Gewährleistung Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Schutzes und der Sicherheit der Daten Straßenverkehrsrechts [Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeits- Verordnung - StVRZV] vom 11. August 2009 (GVBl. II S. 523). Die Anerkennung ist nach pflichtgemäßem Ermessen unter dem Vorbehalt des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen sinn- volle bzwjederzeitigen Widerrufs zu erteilen. angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen Hierbei ist Folgendes zu treffen so- wie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Stand Mai 2018 werden für die Auftragsdurchführung vom Auftragnehmer auch Leistung folgender Vertragspartners in Anspruch genommen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Host Europe GmbH, Xxxxxxxx. 000, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx XXX-XXXX.XXX Neue Medien Münnich – Inh. Xxxx Xxxxxxx, Hauptstr. 68, 02742 Frieders- dorf Für diese Leistungen gelten zusätzlich einschränkend und nicht erweiternd die entsprechen- den Regelungen des jeweiligen Partners.beachten:

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Unterauftragsverhältnisse. Soweit bei Eine Datenverarbeitung im Unterauftrag erfolgt nur auf der Verarbeitung Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der Kommune. Die Stadt stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Be­ schäftigte, die nicht dem Geltungsbereich des BbgDSG unterfal­ len, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) sicher. Eine Weiterleitung von Daten oder Nutzung personenbezogener Daten die Eröff­ nung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verpflichtung eines Unterauftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter auf das Datenge­ heimnis. Die Stadt hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt. Auf der Grundlage der §§ 7, 15 und 20 des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollenGesetzes über kom­ munale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S. 194), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I S. 202) hat die Verbandsver­ sammlung des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“ in ihrer Sitzung am 21. August 2013 die folgende Achte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abfallentsorgungsver­ bandes „Schwarze Elster“ beschlossen: Die Verbandssatzung des Abfallentsorgungsverbandes „Schwar­ ze Elster“ vom 5. April 2000 (ABl./AAnz. S. 1002), in der Fas­ sung der Bekanntmachung der Verbandssatzung des Abfallent­ sorgungsverbandes „Schwarze Elster“ vom 24. Mai 2012 (ABl. S. 951), wird dies genehmigt, wenn folgende Vo- raussetzungen vorliegenwie folgt geändert: • Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers gestattet. Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auf- tragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie im Einzelfall andere Unterauftrag- nehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn er dies dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung oder Nutzung mitteilt. • Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen soweit möglich und zumutbar mit dem / den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestim- mungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen. • Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte ent- sprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftrag- gebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung gegen Entgelt Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtun- gen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Ver- tragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträ- gern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen sinn- volle bzw. angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen so- § 16 Absatz 3 wird wie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Stand Mai 2018 werden für die Auftragsdurchführung vom Auftragnehmer auch Leistung folgender Vertragspartners in Anspruch genommen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Host Europe GmbH, Xxxxxxxx. 000, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx XXX-XXXX.XXX Neue Medien Münnich – Inh. Xxxx Xxxxxxx, Hauptstr. 68, 02742 Frieders- dorf Für diese Leistungen gelten zusätzlich einschränkend und nicht erweiternd die entsprechen- den Regelungen des jeweiligen Partners.folgt neu gefasst:

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Unterauftragsverhältnisse. Soweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Vo- raussetzungen vorliegen: • Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers gestattet. Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auf- tragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie im Einzelfall andere Unterauftrag- nehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn er dies dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung oder Nutzung mitteilt. • Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen soweit möglich und zumutbar mit dem / den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestim- mungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen. • Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte ent- sprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftrag- gebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung gegen Entgelt Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtun- gen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Ver- tragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als (1)Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen Dienst- leistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Haupt- leistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. für den Auftraggeber erbringt, wie Telekommunikationsleistungen, Post-, Transport-, Versanddienstleistun- gen, Reinigungsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträ- gernDatenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Ver- traulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Soft- ware von Datenverarbeitungsanlage. (2)Die vertraglich vereinbarten (Teil-)Leistungen werden unter Einbeziehung der in Anlage 2 genannten Unterauftragnehmer erbracht. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtetdarf weitere Unterauftragnehmer auf Grundlage der hier allgemein erteilten schriftlichen Einwilligung einsetzen. Der Auftragnehmer informiert den Auf- traggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung solcher Unterauftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Beginn der Verarbeitung durch den Unterauftragnehmer, indem die jeweils aktuelle Liste der (beabsichtigten) Unterauftragnehmer unter der Internet- adresse xx.xxxx.xx zur Gewährleistung des Schutzes Verfügung gestellt wird. Der Auftraggeber hat die Mög- lichkeit, sich jederzeit auf der o. g. Internetseite über den aktuellen Stand der (beabsichtigten) Unterauftragnehmer zu informieren, wodurch er die Mög- lichkeit erhält, gegen Änderungen Einspruch zu erheben. Wünscht der Auftrag- geber eine aktive Benachrichtigung über beabsichtigte Unterauftragnehmer, teilt er dem Auftragnehmer seine E-Mail-Adresse an xxxxxxxxxxx@xxxx.xx mit. Andernfalls verzichtet der Auftraggeber auf aktive Benachrichtigungen über beabsichtigte Unterauftragnehmer und informiert sich stattdessen regelmäßig auf der Sicherheit der o. g. Internetseite. (3)Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen sinn- volle bzwan den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vor- liegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen so- wie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen(4)Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/ des EWR, stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen nach Art. Stand Mai 2018 werden für die Auftragsdurchführung 44 ff. DS-GVO sicher. (5)Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der Geneh- migung des Hauptauftragnehmers; sämtliche vom Auftragnehmer übernom- menen Datenschutzpflichten aus dieser Vereinbarung sind – soweit für das Unterauftragsverhältnis relevant – auch Leistung folgender Vertragspartners in Anspruch genommen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Host Europe GmbH, Xxxxxxxx. 000, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx XXX-XXXX.XXX Neue Medien Münnich – Inh. Xxxx Xxxxxxx, Hauptstr. 68, 02742 Frieders- dorf Für diese Leistungen gelten zusätzlich einschränkend und nicht erweiternd die entsprechen- den Regelungen des jeweiligen Partnersdem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.

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Unterauftragsverhältnisse. Soweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Vo- raussetzungen vorliegen: • Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers gestattet. Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auf- tragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie Eine Datenverarbeitung im Einzelfall andere Unterauftrag- nehmer Unterauftrag erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzenKommune. Die Stadt stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Be­ schäftigte, wenn er dies die nicht dem Auftraggeber vor Beginn Geltungsbereich des BbgDSG unter­ fallen, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) sicher. Eine Weiterleitung von Daten oder die Eröff­ nung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verarbeitung oder Nutzung mitteiltVerpflichtung eines Unter­ auftragnehmers bzw. • Der Auftragnehmer seiner Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Die Stadt hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt. Die zwischen dem Landkreis Spree-Neiße und dem Kommuna­ len Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ (KAEV) ge­ schlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit für die vertraglichen Vereinbarungen soweit möglich Beseitigung mineralischer Abfälle vom 28. Juli 2009 (ABl. S. 2479) endet aufgrund übereinstim­ mender Willenserklärungen der Beteiligten mit Ablauf des 31. Juli 2013. Auf Grund des § 13 des Stiftungsgesetzes für das Land Bran­ denburg (StiftGBbg) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 150) wird hiermit die Anerkennung der „Xxxx Xxxxxx Stiftung“ mit Sitz in Hohen Neuendorf als rechtsfähig öffentlich bekannt gemacht. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und zumutbar mit dem / den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestim- mungen Kultur sowie von Wissenschaft und Forschung im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber Bereich der bilden­ den Kunst, insbesondere die Erhaltung, Pflege und Auftragnehmer entsprechenZugänglich­ machung des künstlerischen Werks von Xxxx Xxxxxx sowie die Förderung kunstwissenschaftlicher Arbeit zum Thema gegen­ ständlich arbeitender Künstlerinnen/Künstler in Deutschland. • Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und Überprüfungsrechte ent- sprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftrag- gebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung gegen Entgelt Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtun- gen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Ver- tragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als Unterauftragsverhältnisse unmittelbar gemein­ nützige Zwecke im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmtAbgabenordnung. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträ- gern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen sinn- volle bzw. angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen so- wie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Stand Mai 2018 werden Die gemäß § 4 Absatz 1 StiftGBbg zuständige Verwaltungs­ behörde für die Auftragsdurchführung Anerkennung einer Stiftung mit Sitz im Land Brandenburg, das Ministerium des Innern, hat die Anerkennung der Rechtsfähigkeit mit Urkunde vom Auftragnehmer auch Leistung folgender Vertragspartners in Anspruch genommen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Host Europe GmbH28. Juni 2013 erteilt. Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, XxxxxxxxAbteilung 4 - Nr. 000, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx XXX-XXXX.XXX Neue Medien Münnich – Inh. Xxxx Xxxxxxx, Hauptstr. 68, 02742 Frieders- dorf Für diese Leistungen gelten zusätzlich einschränkend und nicht erweiternd die entsprechen- den Regelungen des jeweiligen Partners.14/2013 - Immissionsschutz Sachgebiet 12: Umweltschutz

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Unterauftragsverhältnisse. Soweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Vo- raussetzungen vorliegen: • Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers gestattet. Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auf- tragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie Eine Datenverarbeitung im Einzelfall andere Unterauftrag- nehmer Unterauftrag erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzenKommune. Die Stadt stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Be­ schäftigte, wenn er dies die nicht dem Auftraggeber vor Beginn Geltungsbereich des BbgDSG unterfal­ len, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) sicher. Eine Weiterleitung von Daten oder die Eröffnung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verarbeitung oder Nutzung mitteiltVerpflichtung eines Unterauf­ tragnehmers bzw. • Der Auftragnehmer seiner Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Die Stadt hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt. Das Ministerium des Innern hat den Beschluss des Stiftungs­ rates der „Stiftung Landsberg (Warthe)“ zur Auflösung der Stif­ tung gemäß § 10 Absatz 1 des Stiftungsgesetzes für das Land Brandenburg (StiftGBbg) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 150) mit Wirkung zum 22. Januar 2013 genehmigt. Die mit Genehmigungsurkunde der Bezirksregierung Detmold vom 15. November 2000 anerkannte „Stiftung Landsberg (War­ the)“, zuletzt mit Sitz in Fürstenwalde (Spree), ist damit erloschen. Auf Grund des § 13 des Stiftungsgesetzes für das Land Bran­ denburg (StiftGBbg) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 150) wird hiermit die vertraglichen Vereinbarungen soweit möglich Anerkennung der „Bürgerstiftung Oranienburg“ mit Sitz in Oranienburg als rechtsfähig öffentlich bekannt gemacht. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und zumutbar mit dem / den Unterauftragnehmer/n so zu gestaltenFor­ schung, dass sie den Datenschutzbestim- mungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und Auftragnehmer entsprechen. • Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Überprüfungsrechte ent- sprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht Altenhilfe, die Förderung von Kunst und Kultur, die Förde­ rung des Auftrag- gebersDenkmalschutzes und der Denkmalpflege, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung gegen Entgelt Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt die Förde­ rung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Umsetzung Förderung des Naturschutzes und der datenschutzrelevanten Verpflichtun- gen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Ver- tragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als Unterauftragsverhältnisse Land­ schaftspflege im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehendes Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küs­ tenschutzes und des Hochwasserschutzes, die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei Zwecke der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungenamtlich aner­ kannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Um­ satzsteuer-Durchführungsverordnung), Wartung ihrer Unterverbände und Benutzerserviceihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, Reinigungskräftedie Förde­ rung der Rettung aus Lebensgefahr, Prüfer oder die Entsorgung Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallver­ hütung, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungs­ gedankens, die Förderung von Datenträ- gern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtetVerbraucherberatung und Verbrau­ cherschutz, zur Gewährleistung die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, die Förderung der Sicherheit Kriminalprävention, die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport), die Förderung der Daten Heimatpflege und Heimatkunde, die Förderung des Auftraggebers bürgerschaftlichen Engage­ ments zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die Förderung mildtätiger Zwecke und kirchlicher Zwe­ cke in der Stadt Oranienburg, in begründeten Ausnahmefällen auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen sinn- volle bzwaußerhalb. angemessene Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige, mildtätige und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen so- wie Kontrollmaßnahmen zu ergreifenkirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegüns­ tigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Stand Mai 2018 werden Die gemäß § 4 Absatz 1 StiftGBbg zuständige Verwaltungs­ behörde für die Auftragsdurchführung Anerkennung einer Stiftung mit Sitz im Land Brandenburg, das Ministerium des Innern, hat die Anerkennung der Rechtsfähigkeit mit Urkunde vom Auftragnehmer auch Leistung folgender Vertragspartners in Anspruch genommen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Host Europe GmbH, Xxxxxxxx. 000, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx XXX-XXXX.XXX Neue Medien Münnich – Inh11. Xxxx Xxxxxxx, Hauptstr2013 erteilt. 68, 02742 Frieders- dorf Für diese Leistungen gelten zusätzlich einschränkend Die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und nicht erweiternd die entsprechen- den Regelungen des jeweiligen Partners.Europaan­ gelegenheiten zur Förderung von Forschungs- und Entwick­ lungsvorhaben im Land Brandenburg - Große Richtlinie vom 4. Dezember 2008 (ABl. S. 2901) wird wie folgt geändert: Nach Nummer 5.4 wird folgende Nummer 5.5 eingefügt:

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