Common use of Unterauftragsverhältnisse Clause in Contracts

Unterauftragsverhältnisse. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Eine Liste der aktuell vom Auftrag- nehmer in Anspruch genommenen weiteren Auftragsverarbeitern finden Sie in unserem Kundenportal unter xx.xxxxxx.xxx, auf Nachfrage senden wir Ihnen diese Liste auch unverzüglich zu. Der Auftrag- nehmer behält sich vor, die dort abrufbaren Informationen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Der Auf- traggeber ermächtigt den Auftragnehmer vorab, die dort aufgeführten Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber wird zum Erhalt dieser Informationen die URL aufrufen. Die Hinzuziehung oder Ersetzung eines weiteren Auftragsdatenverarbeiters gilt als genehmigt, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informiert hat und wenn der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach dieser Information keine Einwände gegenüber dem Auftragnehmer in schriftlicher oder elektronischer Form erhebt. Widerspricht der Auftraggeber, so hat er die Gründe für den Widerspruch mitzuteilen. Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen aufgrund eines Widerspruchs anstelle des abgelehn- ten weiteren Auftragsverarbeiters einen anderen weiteren Auftragsverarbeiter vorschlagen oder zur Beseitigung des Widerspruchs des Kunden Maßnahmen ergreifen, welche die Bedenken des Kunden ausräumen. Stehen die beiden Möglichkeiten zur Ausräumung des Widerspruchs nicht zur Verfügung oder ist der Widerspruch des Kunden nicht anderweitig beseitigt worden, kann der Auftragnehmer den Hauptvertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z.B. wenn der Widerspruch dazu führt, dass dem Auftragnehmer die Erfüllung der nach dem Hauptvertrag geschuldeten Pflich- ten nicht unerheblich erschwert oder unmöglich wird. Ab der geplanten Hinzuziehung oder Ersetzung eines widersprochenen Auftragsverarbeiters sind etwaige Vereinbarungen über Reaktionszeiten oder Verfügbarkeiten suspendiert und es entfallen insofern sämtliche Ansprüche wegen Schadenersatz statt der Leistung, wegen Vermögensschäden und auf etwaig vereinbarte Vertragsstrafen gegen den Auftragnehmer. Bei einer Teilkündigung der Leistungspflicht des Auftragnehmers bestimmt sich die Vergütung für die nicht von der Teilkündigung betroffenen Leistungen nach den für diese Leistungen beim Auftragnehmer geltenden üblichen listenmäßigen Preisen. Kommt der weitere Auftragsverarbei- ter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des weiteren Auftragsverarbeiters. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Schäden oder Ansprüche, die sich aus zusätzlichen oder abweichenden Weisungen des Auf- traggebers ergeben. Zieht der Auftragnehmer einen weiteren Auftragsverarbeiter in einem Drittland (außerhalb der EU/EWR) hinzu, wird der weitere Auftragsverarbeiter insbesondere die Vorgaben gemäß Art. 44 ff. DSGVO beachten. Der Auftragnehmer wird hinreichende Garantien dafür vorsehen, dass die geeigneten TOMs so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt, den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen und Übermittlungen in ein Drittland und Schutzvorkehrungen gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO dokumentiert werden. Soweit der Auftragnehmer durch z.B. EU-Standardvertragsklauseln gemäß der Kommissionsentscheidung 2010/87/EU bzw. Standarddatenschutzklauseln gemäß Art. 46 DSGVO angemessene Garantien vorsieht, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer hiermit die Voll- macht, unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung gemäß § 181 BGB, alle für diesen Vertrags- schluss erforderlichen Handlungen im Namen des Kunden vorzunehmen, einschließlich insbesondere der ausdrücklichen oder stillschweigenden Abgabe und Entgegennahme von Vertragserklärungen und des Verzichts auf das Zugangserfordernis gemäß § 151 BGB, in seinem Namen Standarddatenschutz- klauseln mit weiteren Auftragsverarbeitern abzuschließen. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechte und Befugnisse des Auftraggebers aus den Standarddatenschutzklauseln gegenüber dem weiteren Auftragsverarbeiter auszuüben.

Appears in 3 contracts

Samples: www.inexio.net, www.inexio.net, www.trost2.de

Unterauftragsverhältnisse. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Eine Liste der aktuell vom Auftrag- nehmer in Anspruch genommenen weiteren Auftragsverarbeitern finden Sie in unserem Kundenportal unter xx.xxxxxx.xxx, auf Nachfrage senden wir Ihnen diese Liste auch unverzüglich zu. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer behält sich vor, die dort abrufbaren Informationen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Der Auf- traggeber Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer vorab, die dort aufgeführten Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber wird zum Erhalt dieser Informationen die URL aufrufen. Die Hinzuziehung oder Ersetzung eines weiteren Auftragsdatenverarbeiters gilt als genehmigt, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informiert hat und wenn der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach dieser Information keine Einwände gegenüber dem Auftragnehmer in schriftlicher oder elektronischer Form erhebt. Widerspricht der Auftraggeber, so hat er die Gründe für den Widerspruch mitzuteilen. Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen aufgrund eines Widerspruchs anstelle des abgelehn- ten abgelehnten weiteren Auftragsverarbeiters einen anderen weiteren Auftragsverarbeiter vorschlagen oder zur Beseitigung des Widerspruchs des Kunden Maßnahmen ergreifen, welche die Bedenken des Kunden ausräumen. Stehen die beiden Möglichkeiten zur Ausräumung des Widerspruchs nicht zur Verfügung oder ist der Widerspruch des Kunden nicht anderweitig beseitigt worden, kann der Auftragnehmer den Hauptvertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z.B. wenn der Widerspruch dazu führt, dass dem Auftragnehmer die Erfüllung der nach dem Hauptvertrag geschuldeten Pflich- ten Pflichten nicht unerheblich erschwert oder unmöglich wird. Ab der geplanten Hinzuziehung oder Ersetzung eines widersprochenen Auftragsverarbeiters sind etwaige Vereinbarungen über Reaktionszeiten oder Verfügbarkeiten suspendiert und suspendiertund es entfallen insofern sämtliche Ansprüche wegen Schadenersatz statt der Leistung, wegen Vermögensschäden und auf etwaig vereinbarte Vertragsstrafen gegen den Auftragnehmer. Bei einer Teilkündigung der Leistungspflicht des Auftragnehmers bestimmt sich die Vergütung für die nicht von der Teilkündigung betroffenen Leistungen nach den für diese Leistungen beim Auftragnehmer geltenden üblichen listenmäßigen Preisen. Kommt der weitere Auftragsverarbei- ter Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber demAuftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des weiteren Weiteren Auftragsverarbeiters. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Schäden oder Ansprüche, die sich aus zusätzlichen oder abweichenden Weisungen des Auf- traggebers Auftraggebers ergeben. Zieht der Auftragnehmer einen weiteren Auftragsverarbeiter in einem Drittland (außerhalb der EU/EWR) hinzu, wird der weitere Auftragsverarbeiter insbesondere die Vorgaben gemäß Art. 44 ff. DSGVO beachten. Der Auftragnehmer wird hinreichende Garantien dafür vorsehen, dass die geeigneten TOMs so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt, den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen und Übermittlungen in ein Drittland und Schutzvorkehrungen gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO dokumentiert werden. Soweit der Auftragnehmer durch z.B. EU-EU- Standardvertragsklauseln gemäß der Kommissionsentscheidung 2010/87/EU bzw. Standarddatenschutzklauseln gemäß Art. 46 DSGVO angemessene Garantien vorsieht, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer hiermit die Voll- machtVollmacht, unter Befreiung unterBefreiung vom Verbot der Doppelvertretung gemäß § 181 BGB, alle für diesen Vertrags- schluss Vertragsschluss erforderlichen Handlungen im Namen des Kunden vorzunehmen, einschließlich insbesondere der ausdrücklichen oder stillschweigenden Abgabe und Entgegennahme von Vertragserklärungen und des Verzichts auf das Zugangserfordernis gemäß § 151 BGB, in seinem Namen Standarddatenschutz- klauseln Standarddatenschutzklauseln mit weiteren Auftragsverarbeitern abzuschließen. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechte und Befugnisse des Auftraggebers aus den Standarddatenschutzklauseln gegenüber dem weiteren Auftragsverarbeiter weiterenAuftragsverarbeiter auszuüben.

Appears in 1 contract

Samples: dtnetservice.de

Unterauftragsverhältnisse. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Eine Liste der aktuell vom Auftrag- nehmer Auf- tragnehmer in Anspruch genommenen weiteren Auftragsverarbeitern finden Sie in unserem Kundenportal Kunden- portal unter xx.xxxxxx.xxx, auf Nachfrage senden wir Ihnen diese Liste auch unverzüglich zu. Der Auftrag- nehmer Auf- tragnehmer behält sich vor, die dort abrufbaren Informationen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Der Auf- traggeber Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer vorab, die dort aufgeführten Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber wird zum Erhalt dieser Informationen die URL aufrufen. Die Hinzuziehung Hinzuzie- hung oder Ersetzung eines weiteren Auftragsdatenverarbeiters gilt als genehmigt, wenn der Auftragnehmer Auftrag- nehmer den Auftraggeber hierüber informiert hat und wenn der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten Mo- naten nach dieser Information keine Einwände gegenüber dem Auftragnehmer in schriftlicher oder elektronischer Form erhebt. Widerspricht der Auftraggeber, so hat er die Gründe für den Widerspruch mitzuteilen. Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen aufgrund eines Widerspruchs anstelle des abgelehn- ten abgelehnten weiteren Auftragsverarbeiters einen anderen weiteren Auftragsverarbeiter vorschlagen vorschla- gen oder zur Beseitigung des Widerspruchs des Kunden Maßnahmen ergreifen, welche die Bedenken des Kunden ausräumen. Stehen die beiden Möglichkeiten zur Ausräumung des Widerspruchs nicht zur Verfügung oder ist der Widerspruch des Kunden nicht anderweitig beseitigt worden, kann der Auftragnehmer Auf- tragnehmer den Hauptvertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z.B. wenn der Widerspruch dazu führt, dass dem Auftragnehmer die Erfüllung der nach dem Hauptvertrag geschuldeten Pflich- ten geschul- deten Pflichten nicht unerheblich erschwert oder unmöglich wird. Ab der geplanten Hinzuziehung oder Ersetzung eines widersprochenen Auftragsverarbeiters sind etwaige Vereinbarungen über Reaktionszeiten Reak- tionszeiten oder Verfügbarkeiten suspendiert und es entfallen insofern sämtliche Ansprüche wegen Schadenersatz statt der Leistung, wegen Vermögensschäden und auf etwaig vereinbarte Vertragsstrafen Vertrags- strafen gegen den Auftragnehmer. Bei einer Teilkündigung der Leistungspflicht des Auftragnehmers bestimmt sich die Vergütung für die nicht von der Teilkündigung betroffenen Leistungen nach den für diese Leistungen beim Auftragnehmer geltenden üblichen listenmäßigen Preisen. Kommt der weitere Auftragsverarbei- ter Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des weiteren Auftragsverarbeiters. Der Auftragnehmer Auftragneh- mer haftet jedoch nicht für Schäden oder Ansprüche, die sich aus zusätzlichen oder abweichenden Weisungen des Auf- traggebers Auftraggebers ergeben. Zieht der Auftragnehmer einen weiteren Auftragsverarbeiter in einem Drittland (außerhalb der EU/EWR) hinzu, wird der weitere Auftragsverarbeiter insbesondere die Vorgaben gemäß Art. 44 ff. DSGVO beachten. Der Auftragnehmer wird hinreichende Garantien dafür vorsehen, dass die geeigneten TOMs so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend entspre- chend den Anforderungen der DSGVO erfolgt, den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen und Übermittlungen in ein Drittland und Schutzvorkehrungen Schutzvor- kehrungen gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO dokumentiert werden. Soweit der Auftragnehmer durch z.B. EU-Standardvertragsklauseln gemäß der Kommissionsentscheidung 2010/87/EU bzw. Standarddatenschutzklauseln Standarddaten- schutzklauseln gemäß Art. 46 DSGVO angemessene Garantien vorsieht, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer hiermit die Voll- machtVollmacht, unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung gemäß § 181 BGB, alle für diesen Vertrags- schluss Vertragsschluss erforderlichen Handlungen im Namen des Kunden vorzunehmen, einschließlich insbesondere der ausdrücklichen oder stillschweigenden Abgabe und Entgegennahme von Vertragserklärungen und des Verzichts auf das Zugangserfordernis gemäß § 151 BGB, in seinem Namen Standarddatenschutz- klauseln Standarddatenschutzklauseln mit weiteren Auftragsverarbeitern abzuschließen. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechte und Befugnisse des Auftraggebers aus den Standarddatenschutzklauseln Standarddaten- schutzklauseln gegenüber dem weiteren Auftragsverarbeiter auszuüben.

Appears in 1 contract

Samples: www.inexio.net

Unterauftragsverhältnisse. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Eine Liste Nicht hierzu gehören solche Nebenleistungen, die sich auf Telekommunikationsleistungen, Druck-/Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Pflege, Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der aktuell vom Auftrag- nehmer in Anspruch genommenen weiteren Auftragsverarbeitern finden Sie in unserem Kundenportal unter xx.xxxxxx.xxxVertraulichkeit, auf Nachfrage senden wir Ihnen diese Liste auch unverzüglich zuVerfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der personenbezogenen Daten, Netze, Dienste, Datenverarbeitungsanlagen und sonstiger IT-Systeme, beziehen. Der Auftrag- nehmer behält sich vorAuftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit in Bezug auf die dort abrufbaren Informationen von Zeit Daten des Auftraggebers auch bei solchen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu Zeit zu aktualisieren. Der Auf- traggeber ermächtigt den Auftragnehmer vorab, die dort aufgeführten Unternehmen in Anspruch zu nehmenergreifen. Der Auftraggeber wird zum Erhalt dieser Informationen erteilt dem Auftragnehmer die URL aufrufenallgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO zur Vertragserfüllung einzusetzen. Die aktuell eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter sind: • Strato AG, Xxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, zur Erbringung von Hosting-Dienstleistungen • Sendinblue GmbH, Xxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxx, zum transaktionalen E-Mail-Versand • Spryng B.V., Hannie Dankbaarpassage 20-B, 0000 XX Xxxxxxxxx, zum transaktionalen SMS-Versand • Sendgrid, Twilio Inc., 000 Xxxxxxx Xx, Xxxxxxx Xxxx, Xxxxxxxxxx 00000, zum Versand von Newslettern Der Auftraggeber erklärt sich mit deren Einsatz einverstanden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn er eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung eines weiteren Auftragsdatenverarbeiters gilt als genehmigt, wenn weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Der Auftraggeber kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben. Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung kann nur aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informiert hat und wenn der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach dieser Information keine Einwände über die Änderung gegenüber dem Auftragnehmer in schriftlicher oder elektronischer Form erhebterhoben werden. Widerspricht der Auftraggeber, so hat er die Gründe für den Widerspruch mitzuteilen. Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen aufgrund eines Widerspruchs anstelle Im Fall des abgelehn- ten weiteren Auftragsverarbeiters einen anderen weiteren Auftragsverarbeiter vorschlagen oder zur Beseitigung des Widerspruchs des Kunden Maßnahmen ergreifen, welche die Bedenken des Kunden ausräumen. Stehen die beiden Möglichkeiten zur Ausräumung des Widerspruchs nicht zur Verfügung oder ist der Widerspruch des Kunden nicht anderweitig beseitigt worden, Einspruchs kann der Auftragnehmer nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder - sofern die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung für den Hauptvertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z.B. wenn der Widerspruch dazu führt, dass dem Auftragnehmer nicht zumutbar ist - die Erfüllung der nach dem Hauptvertrag geschuldeten Pflich- ten nicht unerheblich erschwert oder unmöglich wird. Ab der geplanten Hinzuziehung oder Ersetzung eines widersprochenen Auftragsverarbeiters sind etwaige Vereinbarungen über Reaktionszeiten oder Verfügbarkeiten suspendiert und es entfallen insofern sämtliche Ansprüche wegen Schadenersatz statt der Leistung, wegen Vermögensschäden und auf etwaig vereinbarte Vertragsstrafen gegen den Auftragnehmer. Bei einer Teilkündigung der Leistungspflicht des Auftragnehmers bestimmt sich die Vergütung für die nicht von der Teilkündigung betroffenen Leistungen nach den für diese Leistungen beim Auftragnehmer geltenden üblichen listenmäßigen Preisen. Kommt der weitere Auftragsverarbei- ter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang des weiteren AuftragsverarbeitersEinspruchs einstellen. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Schäden oder Ansprüche, die sich aus zusätzlichen oder abweichenden Weisungen des Auf- traggebers ergeben. Zieht Erteilt der Auftragnehmer einen Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so obliegt es dem Auftragnehmer, seine datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag auf den weiteren Auftragsverarbeiter in einem Drittland (zu übertragen. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/EWR) hinzu, wird der weitere Auftragsverarbeiter insbesondere die Vorgaben gemäß Art. 44 ff. DSGVO beachten. Der Auftragnehmer wird hinreichende Garantien dafür vorsehen, dass die geeigneten TOMs so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt, den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen und Übermittlungen in ein Drittland und Schutzvorkehrungen gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO dokumentiert werden. Soweit des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch z.B. EU-Standardvertragsklauseln gemäß der Kommissionsentscheidung 2010/87/EU bzw. Standarddatenschutzklauseln gemäß Art. 46 DSGVO angemessene Garantien vorsieht, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer hiermit die Voll- macht, unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung gemäß § 181 BGB, alle für diesen Vertrags- schluss erforderlichen Handlungen im Namen des Kunden vorzunehmen, einschließlich insbesondere der ausdrücklichen oder stillschweigenden Abgabe und Entgegennahme von Vertragserklärungen und des Verzichts auf das Zugangserfordernis gemäß § 151 BGB, in seinem Namen Standarddatenschutz- klauseln mit weiteren Auftragsverarbeitern abzuschließen. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechte und Befugnisse des Auftraggebers aus den Standarddatenschutzklauseln gegenüber dem weiteren Auftragsverarbeiter auszuübenentsprechende Maßnahmen sicher.

Appears in 1 contract

Samples: 321med.com

Unterauftragsverhältnisse. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Eine Liste Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der aktuell vom Auftrag- nehmer Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch genommenen weiteren Auftragsverarbeitern finden Sie in unserem Kundenportal unter xx.xxxxxx.xxx, auf Nachfrage senden wir Ihnen diese Liste auch unverzüglich zunimmt. Der Auftrag- nehmer behält sich vorAuftragnehmer ist jedoch verpflichtet, die dort abrufbaren Informationen von Zeit zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu Zeit zu aktualisierenergreifen. Der Auf- traggeber ermächtigt den Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer vorabdie allgemeine Genehmigung, die dort aufgeführten Unternehmen weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DS-GVO in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber wird zum Erhalt dieser Informationen Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn sie Änderungen in Bezug auf die URL aufrufen. Die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Auf Änderungen wird per Mail und beim Login im Kundenportal unter xxxxx://xxxxxxx.xxx.xx hingewiesen. Der Kunde kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben. Der Einspruch gegen die beabsichtige Änderung ist innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber dem Auftragnehmer zu erheben. Im Falle eines weiteren Auftragsdatenverarbeiters gilt als genehmigt, wenn Einspruchs kann der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informiert hat und wenn nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsichtige Änderung erbringen oder - sofern die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung dem Auftragnehmer nicht zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von drei Monaten 4 Wochen nach dieser Information keine Einwände gegenüber dem Zugang des Einspruchs kündigen. Erteilt der Auftragnehmer in schriftlicher oder elektronischer Form erhebt. Widerspricht der AuftraggeberAufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so hat er die Gründe für obliegt es dem Auftragnehmer, ihre datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag auf den Widerspruch mitzuteilen. Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen aufgrund eines Widerspruchs anstelle des abgelehn- ten weiteren Auftragsverarbeiters einen anderen weiteren Auftragsverarbeiter vorschlagen oder zur Beseitigung des Widerspruchs des Kunden Maßnahmen ergreifen, welche die Bedenken des Kunden ausräumen. Stehen die beiden Möglichkeiten zur Ausräumung des Widerspruchs nicht zur Verfügung oder ist der Widerspruch des Kunden nicht anderweitig beseitigt worden, kann der Auftragnehmer den Hauptvertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z.B. wenn der Widerspruch dazu führt, dass dem Auftragnehmer die Erfüllung der nach dem Hauptvertrag geschuldeten Pflich- ten nicht unerheblich erschwert oder unmöglich wird. Ab der geplanten Hinzuziehung oder Ersetzung eines widersprochenen Auftragsverarbeiters sind etwaige Vereinbarungen über Reaktionszeiten oder Verfügbarkeiten suspendiert und es entfallen insofern sämtliche Ansprüche wegen Schadenersatz statt der Leistung, wegen Vermögensschäden und auf etwaig vereinbarte Vertragsstrafen gegen den Auftragnehmer. Bei einer Teilkündigung der Leistungspflicht des Auftragnehmers bestimmt sich die Vergütung für die nicht von der Teilkündigung betroffenen Leistungen nach den für diese Leistungen beim Auftragnehmer geltenden üblichen listenmäßigen Preisen. Kommt der weitere Auftragsverarbei- ter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des weiteren Auftragsverarbeiters. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Schäden oder Ansprüche, die sich aus zusätzlichen oder abweichenden Weisungen des Auf- traggebers ergeben. Zieht der Auftragnehmer einen weiteren Auftragsverarbeiter in einem Drittland (außerhalb der EU/EWR) hinzu, wird der weitere Auftragsverarbeiter insbesondere die Vorgaben gemäß Art. 44 ff. DSGVO beachten. Der Auftragnehmer wird hinreichende Garantien dafür vorsehen, dass die geeigneten TOMs so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt, den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen und Übermittlungen in ein Drittland und Schutzvorkehrungen gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO dokumentiert werden. Soweit der Auftragnehmer durch z.B. EU-Standardvertragsklauseln gemäß der Kommissionsentscheidung 2010/87/EU bzw. Standarddatenschutzklauseln gemäß Art. 46 DSGVO angemessene Garantien vorsieht, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer hiermit die Voll- macht, unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung gemäß § 181 BGB, alle für diesen Vertrags- schluss erforderlichen Handlungen im Namen des Kunden vorzunehmen, einschließlich insbesondere der ausdrücklichen oder stillschweigenden Abgabe und Entgegennahme von Vertragserklärungen und des Verzichts auf das Zugangserfordernis gemäß § 151 BGB, in seinem Namen Standarddatenschutz- klauseln mit weiteren Auftragsverarbeitern abzuschließen. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechte und Befugnisse des Auftraggebers aus den Standarddatenschutzklauseln gegenüber dem weiteren Auftragsverarbeiter auszuübenzu übertragen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art.

Unterauftragsverhältnisse. Als Unterauftragsverhältnisse BRUNATA-METRONA wird Unterauftragnehmer nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustim- mung des Auftraggebers beauftragen. Insoweit wird bereits jetzt vereinbart, dass im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehenFalle der Betreuung vor Ort durch eine Niederlassung die Ableser und Monteure, die sich unmittelbar auf notwendig sind, um die Erbringung Geräte von BRUNATA-METRONA zu montieren, abzule- sen bzw. zu warten oder die Trinkwasseranalyse durchzuführen und im Falle der Hauptleistung beziehenBetreuung vor Ort durch eine Handelsvertre- tung der jeweilige Handelsvertreter als Unterauftragnehmer genehmigt werden. Eine Liste der aktuell vom Auftrag- nehmer in Anspruch genommenen Ferner wird bereits jetzt einer Unterbeauftra- gung zugestimmt für IT-Leistungen nebst weiteren Auftragsverarbeitern finden Sie in unserem Kundenportal unter xx.xxxxxx.xxx, auf Nachfrage senden wir Ihnen diese Liste auch unverzüglich zu. Der Auftrag- nehmer behält sich vorLeistungen, die dort abrufbaren Informationen von Zeit zu Zeit zu aktualisierenBRUNATA-METRONA bei verbundenen Unternehmen i.S.v. Der Auf- traggeber ermächtigt § 271 HGB einkauft. Dies unter der Bedingung einer jeweiligen vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 DS-GVO. Die weitere Auslagerung durch den Auftragnehmer vorabUnterauftragnehmer und der Wechsel der bei Vertragsschluss bestehenden weiteren Unterauftragsnehmer ist zulässig, soweit der Auftraggeber nicht gegenüber BRUNATA-METRONA schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante weitere Auslagerung erhebt. Hiervon abgesehen ist Voraussetzung jeglicher Auslagerung eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 DS-GVO, in der sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette auch dem weiteren Unterauftragnehmer auferlegt werden. Unterstützung bei Anträgen Betroffener BRUNATA-METRONA unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Informationspflichten gegenüber der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde bzw. diejenigen, die dort aufgeführten Unternehmen in Anspruch von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffen sind. Ist der Auftraggeber auf Grund geltender Datenschutzgesetze gegenüber einer betroffenen Person verpflichtet Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu nehmen. Der Auftraggeber geben, wird zum Erhalt dieser Informationen die URL aufrufen. Die Hinzuziehung oder Ersetzung eines weiteren Auftragsdatenverarbeiters gilt als genehmigt, wenn der Auftragnehmer BRUNATA-METRONA den Auftraggeber hierüber informiert hat und wenn dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen, vorausgesetzt, der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach dieser Information keine Einwände gegenüber dem Auftragnehmer hat BRUNATA-METRONA hierzu schriftlich oder in schriftlicher oder elektronischer Form erhebt. Widerspricht der Auftraggeber, so hat er die Gründe für den Widerspruch mitzuteilen. Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen aufgrund eines Widerspruchs anstelle des abgelehn- ten weiteren Auftragsverarbeiters einen anderen weiteren Auftragsverarbeiter vorschlagen oder zur Beseitigung des Widerspruchs des Kunden Maßnahmen ergreifen, welche die Bedenken des Kunden ausräumen. Stehen die beiden Möglichkeiten zur Ausräumung des Widerspruchs nicht zur Verfügung oder ist der Widerspruch des Kunden nicht anderweitig beseitigt worden, kann der Auftragnehmer den Hauptvertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z.B. wenn der Widerspruch dazu führt, dass dem Auftragnehmer die Erfüllung der nach dem Hauptvertrag geschuldeten Pflich- ten nicht unerheblich erschwert oder unmöglich wird. Ab der geplanten Hinzuziehung oder Ersetzung eines widersprochenen Auftragsverarbeiters sind etwaige Vereinbarungen über Reaktionszeiten oder Verfügbarkeiten suspendiert und es entfallen insofern sämtliche Ansprüche wegen Schadenersatz statt der Leistung, wegen Vermögensschäden und auf etwaig vereinbarte Vertragsstrafen gegen den Auftragnehmer. Bei einer Teilkündigung der Leistungspflicht des Auftragnehmers bestimmt sich die Vergütung für die nicht von der Teilkündigung betroffenen Leistungen nach den für diese Leistungen beim Auftragnehmer geltenden üblichen listenmäßigen Preisen. Kommt der weitere Auftragsverarbei- ter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des weiteren Auftragsverarbeiters. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Schäden oder Ansprüche, die sich aus zusätzlichen oder abweichenden Weisungen des Auf- traggebers ergeben. Zieht der Auftragnehmer einen weiteren Auftragsverarbeiter in einem Drittland (außerhalb der EU/EWR) hinzu, wird der weitere Auftragsverarbeiter insbesondere die Vorgaben gemäß Art. 44 ff. DSGVO beachten. Der Auftragnehmer wird hinreichende Garantien dafür vorsehen, dass die geeigneten TOMs so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt, den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen und Übermittlungen in ein Drittland und Schutzvorkehrungen gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO dokumentiert werden. Soweit der Auftragnehmer durch z.B. EU-Standardvertragsklauseln gemäß der Kommissionsentscheidung 2010/87/EU bzw. Standarddatenschutzklauseln gemäß Art. 46 DSGVO angemessene Garantien vorsieht, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer hiermit die Voll- macht, unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung gemäß § 181 BGB, alle für diesen Vertrags- schluss erforderlichen Handlungen im Namen des Kunden vorzunehmen, einschließlich insbesondere der ausdrücklichen oder stillschweigenden Abgabe und Entgegennahme von Vertragserklärungen und des Verzichts auf das Zugangserfordernis gemäß § 151 BGB, in seinem Namen Standarddatenschutz- klauseln mit weiteren Auftragsverarbeitern abzuschließen. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechte und Befugnisse des Auftraggebers aus den Standarddatenschutzklauseln gegenüber dem weiteren Auftragsverarbeiter auszuübenTextform aufgefordert.

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Über Die Auftragsdatenverarbeitung Zwischen Dem „auftraggeber“ Und Der Brunata Metrona Gmbh, Max Planck STR

Unterauftragsverhältnisse. Als Unterauftragsverhältnisse (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer nicht gestattet. CAVE: Kann der IT-Dienstleister des Auftragnehmers im Sinne dieser Regelung sind solche Rahmen seiner Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar (z.B. EDV- und Software-Wartung) auch auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Eine Liste der aktuell vom Auftrag- nehmer in Anspruch genommenen weiteren Auftragsverarbeitern finden Sie in unserem Kundenportal unter xx.xxxxxx.xxxPatientenkartei des Auftraggebers Zugriff nehmen, auf Nachfrage senden wir Ihnen diese Liste auch unverzüglich zu. Der Auftrag- nehmer behält sich vor, muss die dort abrufbaren Informationen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Der Auf- traggeber ermächtigt den nachfolgende Option für die Ermöglichung eines Unterauftragsverhältnisses zwischen Auftragnehmer vorab, die dort aufgeführten Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber wird zum Erhalt dieser Informationen die URL aufrufenund dem IT-Dienstleister vereinbart werden (Hinweis: Hier sind verschiedene Regelungsalternativen möglich. Die Hinzuziehung oder Ersetzung eines weiteren Auftragsdatenverarbeiters gilt als genehmigtParteien können ein absolutes Unterauftragsverbot vereinbaren, es kann aber auch ein Verbot mit Genehmigungsvorbehalt im Einzelfall geregelt werden. Auf letztere Möglichkeit bezieht sich der unten stehende Formulierungsvorschlag) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer nur mit Genehmigung des Auftraggebers gestattet, Art. 28 Abs. 2 DSGVO, welche auf einem der o. g. Kommunikationswege (Ziff. 4) mit Ausnahme der mündlichen Gestattung erfolgen muss. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Namen und Anschrift sowie die vorgesehene Tätigkeit des Subunternehmers mitteilt. Außerdem muss der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass er den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesem getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO sorgfältig auswählt. Die relevanten Prüfunterlagen dazu sind dem Auftraggeber hierüber informiert hat und wenn der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach dieser Information keine Einwände gegenüber dem Auftragnehmer in schriftlicher oder elektronischer Form erhebt. Widerspricht der Auftraggeber, so hat er die Gründe für den Widerspruch mitzuteilen. Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen aufgrund eines Widerspruchs anstelle des abgelehn- ten weiteren Auftragsverarbeiters einen anderen weiteren Auftragsverarbeiter vorschlagen oder zur Beseitigung des Widerspruchs des Kunden Maßnahmen ergreifen, welche die Bedenken des Kunden ausräumen. Stehen die beiden Möglichkeiten zur Ausräumung des Widerspruchs nicht auf Anfrage zur Verfügung oder ist zu stellen. Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Widerspruch des Kunden nicht anderweitig beseitigt worden, kann der Auftragnehmer den Hauptvertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z.B. wenn der Widerspruch dazu führt, dass dem Auftragnehmer die Erfüllung der nach dem Hauptvertrag geschuldeten Pflich- ten nicht unerheblich erschwert oder unmöglich wird. Ab der geplanten Hinzuziehung oder Ersetzung eines widersprochenen Auftragsverarbeiters sind etwaige Vereinbarungen über Reaktionszeiten oder Verfügbarkeiten suspendiert und es entfallen insofern sämtliche Ansprüche wegen Schadenersatz statt der Leistung, wegen Vermögensschäden und auf etwaig vereinbarte Vertragsstrafen gegen den Auftragnehmer. Bei einer Teilkündigung der Leistungspflicht des Auftragnehmers bestimmt sich die Vergütung für die nicht von der Teilkündigung betroffenen Leistungen nach den für diese Leistungen beim Auftragnehmer geltenden üblichen listenmäßigen Preisen. Kommt der weitere Auftragsverarbei- ter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des weiteren Auftragsverarbeiters. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Schäden oder Ansprüche, die sich aus zusätzlichen oder abweichenden Weisungen des Auf- traggebers ergeben. Zieht der Auftragnehmer einen weiteren Auftragsverarbeiter in einem Drittland (außerhalb der EU/EWR) hinzu, wird der weitere Auftragsverarbeiter insbesondere die Vorgaben gemäß Art. 44 ff. DSGVO beachtenerfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln). Der Auftragnehmer wird hinreichende Garantien dafür vorsehenhat vertraglich sicherzustellen, dass die geeigneten TOMs vereinbarten Regelungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch gegenüber Subunternehmern gelten. In dem Vertrag mit dem Subunternehmer sind die Angaben so durchgeführt werdenkonkret festzulegen, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Subunternehmer eingesetzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. Insbesondere muss der DSGVO erfolgtAuftraggeber berechtigt sein, den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte im Bedarfsfall angemessene Überprüfungen und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen und Übermittlungen Inspektionen, auch vor Ort, bei Subunternehmern durchzuführen oder durch von ihm beauftragte Dritte durchführen zu lassen. Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in ein Drittland und Schutzvorkehrungen gemäß einem elektronischen Format erfolgen kann (Art. 30 28 Abs. 4 und Abs. 9 DSGVO). Die Weiterleitung von Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn der Subunternehmer die Verpflichtungen nach Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DSGVO bezüglich seiner Beschäftigten erfüllt hat. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des/der Subunternehmer(s) wie folgt zu überprüfen: Das Ergebnis der Überprüfungen ist zu dokumentieren und dem Auftraggeber auf Verlangen zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber dafür, dass der Subunternehmer den Datenschutzpflichten nachkommt, die ihm durch den Auftragnehmer im Einklang mit dem vorliegenden Vertragsabschnitt vertraglich auferlegt wurden. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die in Anlage   mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung neuer oder die Ersetzung bisheriger Subunternehmer, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (§ 28 Abs. 2 DSGVO dokumentiert werdenSatz 2 DSGVO). Soweit der (Hier haben die Vertragsparteien einen Gestaltungsspielraum: Entweder werden dem Auftragnehmer allgemein Befugnisse eingeräumt, Subunternehmer zu beauftragen oder dies wird von einer Einzelgenehmigung abhängig gemacht. Einigt man sich auf eine allgemeine Befugnis des Auftragnehmers zur Beauftragung von Subunternehmern, ist jede Subbeauftragung vorher durch z.B. EU-Standardvertragsklauseln gemäß der Kommissionsentscheidung 2010/87/EU bzwden Auftragnehmer dem Auftraggeber anzuzeigen. Standarddatenschutzklauseln gemäß Der Auftraggeber hat dann von Gesetzeswegen ein Recht auf Einspruch gegen diese Änderung (Art. 46 DSGVO angemessene Garantien vorsieht, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer hiermit die Voll- macht, unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung gemäß § 181 BGB, alle für diesen Vertrags- schluss erforderlichen Handlungen 28 Abs. 2). Das Recht des Auftraggebers zum Einspruch ist im Namen Vertrag ausdrücklich zu erwähnen. Da das Gesetz die Folgen dieses Einspruchs nicht regelt, wird empfohlen, hierzu vertragliche Regelungen zu finden. Wird keine Regelung getroffen, ist die Bestellung des Kunden vorzunehmenUnterauftragnehmers, einschließlich insbesondere der ausdrücklichen oder stillschweigenden Abgabe gegen den Einspruch erhoben wurde, nicht möglich.) Technische und Entgegennahme von Vertragserklärungen und des Verzichts auf das Zugangserfordernis gemäß § 151 BGB, in seinem Namen Standarddatenschutz- klauseln mit weiteren Auftragsverarbeitern abzuschließenorganisatorische Maßnahmen nach Art. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, 32 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DSGVO) Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Befugnisse Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers aus nicht genügen, benachrichtigt er den Standarddatenschutzklauseln gegenüber Auftraggeber unverzüglich. Die Maßnahmen beim Auftragnehmer können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst w erden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen muss der Auftragnehmer mit dem weiteren Auftragsverarbeiter auszuübenAuftraggeber in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abstimmen. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen.

Appears in 1 contract

Samples: zkn.de

Unterauftragsverhältnisse. Als Unterauftragsverhältnisse Die xxxxxxx xxxxxx GmbH & Co. KG verarbeitet (Auftragsverarbeitung) personen- bezogene Daten im Sinne dieser Regelung sind solche Auftrag des Auftraggebers. Diese Tätigkeiten umfassen alle Dienstleistungen zu verstehenvon der xxxxxxx xxxxxx GmbH & Co. KG und nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber, die sich unmittelbar auf die Erbringung eine Auftragsverarbeitung darstellen. Die jeweils aktuell eingesetzten Auftragsverarbeiter sind über unsere tagesaktuelle F&A Datenbank im Internet unter xxx.xxxxx.xxxxxxxxxxx.xx im Kapitel „mmO Info Datenschutz / GoBD / QM“ unter „EU-DSGVO: mmGmbH gegenüber mmO Anwendern“ mit der Hauptleistung beziehenBezeichnung „2.1 AV-Vertrag Erweiterung der Unterauftragnehmer“ oder unter der ID 181200 ersichtlich. Eine Liste Sofern weitere Unterauftragnehmer in Anspruch genommen oder bisherige Unterauftragnehmer ersetzt werden, erhalten Sie per E-Mail / Fax eine schriftliche Information. • Alle in diesem AV-Vertrag verankerten Maßnahmen gelten uneingeschränkt auch für alle Unterauftragnehmer • Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der aktuell vom Auftrag- nehmer eingesetzten Unterauftragnehmer gemäß unserer Auflistung der Unterauftragnehmer in Anspruch genommenen weiteren Auftragsverarbeitern finden Sie in unserem Kundenportal der tagesaktuellen F&A Datenbank im Internet unter xx.xxxxxx.xxxxxx.xxxxx.xxxxxxxxxxx.xx im Kapitel „mmO Info Datenschutz / GoBD / QM“ unter „EU-DSGVO: mmGmbH gegenüber mmO Anwendern“ mit der Bezeichnung „2.1 AV-Vertrag Erweiterung der Unterauftragnehmer“ (ID 181200) unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO zu: • Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, auf Nachfrage senden wir Ihnen diese Liste auch unverzüglich zu. Der Auftrag- nehmer behält sich vor, die dort abrufbaren Informationen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Der Auf- traggeber ermächtigt den Auftragnehmer vorab, die dort aufgeführten Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber wird zum Erhalt dieser Informationen die URL aufrufen. Die Hinzuziehung oder Ersetzung eines weiteren Auftragsdatenverarbeiters gilt als genehmigt, wenn soweit: • der Auftragnehmer den eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber hierüber informiert hat und wenn eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt. • Bei einer Änderung oder Neuaufnahme von Unterauftragnehmer wird der Auftraggeber per E-Mail informiert. Sollte der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach dieser Information keine Einwände gegenüber 14 Tagen dem Auftragnehmer in schriftlicher neuen oder elektronischer Form erhebt. Widerspricht der Auftraggebergeänderten Unterauftragnehmer nicht widersprechen, so hat er die Gründe für den Widerspruch mitzuteilen. Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen aufgrund eines Widerspruchs anstelle des abgelehn- ten weiteren Auftragsverarbeiters einen anderen weiteren Auftragsverarbeiter vorschlagen oder zur Beseitigung des Widerspruchs des Kunden Maßnahmen ergreifen, welche die Bedenken des Kunden ausräumen. Stehen die beiden Möglichkeiten zur Ausräumung des Widerspruchs nicht zur Verfügung oder ist der Widerspruch des Kunden nicht anderweitig beseitigt worden, kann der Auftragnehmer den Hauptvertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z.B. wenn der Widerspruch dazu führt, dass dem Auftragnehmer die Erfüllung der nach dem Hauptvertrag geschuldeten Pflich- ten nicht unerheblich erschwert oder unmöglich wird. Ab der geplanten Hinzuziehung oder Ersetzung eines widersprochenen Auftragsverarbeiters sind etwaige Vereinbarungen über Reaktionszeiten oder Verfügbarkeiten suspendiert und es entfallen insofern sämtliche Ansprüche wegen Schadenersatz statt der Leistung, wegen Vermögensschäden und auf etwaig vereinbarte Vertragsstrafen gegen den Auftragnehmer. Bei einer Teilkündigung der Leistungspflicht des Auftragnehmers bestimmt sich die Vergütung für die nicht gehen wir von der Teilkündigung betroffenen Leistungen nach den für diese Leistungen beim Auftragnehmer geltenden üblichen listenmäßigen Preisen. Kommt der weitere Auftragsverarbei- ter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des weiteren Auftragsverarbeiters. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Schäden oder Ansprüche, die sich aus zusätzlichen oder abweichenden Weisungen des Auf- traggebers ergeben. Zieht der Auftragnehmer einen weiteren Auftragsverarbeiter in einem Drittland (außerhalb der EU/EWR) hinzu, wird der weitere Auftragsverarbeiter insbesondere die Vorgaben gemäß Art. 44 ff. DSGVO beachten. Der Auftragnehmer wird hinreichende Garantien dafür vorsehen, dass die geeigneten TOMs so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt, den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen und Übermittlungen in ein Drittland und Schutzvorkehrungen gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO dokumentiert werden. Soweit der Auftragnehmer durch z.B. EU-Standardvertragsklauseln gemäß der Kommissionsentscheidung 2010/87/EU bzw. Standarddatenschutzklauseln gemäß Art. 46 DSGVO angemessene Garantien vorsieht, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer hiermit die Voll- macht, unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung gemäß § 181 BGB, alle für diesen Vertrags- schluss erforderlichen Handlungen im Namen des Kunden vorzunehmen, einschließlich insbesondere der ausdrücklichen oder stillschweigenden Abgabe und Entgegennahme von Vertragserklärungen und des Verzichts auf das Zugangserfordernis gemäß § 151 BGB, in seinem Namen Standarddatenschutz- klauseln mit weiteren Auftragsverarbeitern abzuschließen. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechte und Befugnisse Akzeptanz des Auftraggebers aus den Standarddatenschutzklauseln gegenüber dem weiteren Auftragsverarbeiter auszuüben.und • eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO zugrunde gelegt wird

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung Gem. Artt

Unterauftragsverhältnisse. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne Du ermächtigst uns, weitere Auftragsverarbeiter gemäß den nachfolgenden Absätzen in dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Eine Liste der aktuell vom Auftrag- nehmer in Anspruch genommenen weiteren Auftragsverarbeitern finden Sie in unserem Kundenportal unter xx.xxxxxx.xxx, auf Nachfrage senden wir Ihnen diese Liste auch unverzüglich zu. Der Auftrag- nehmer behält sich vor, die dort abrufbaren Informationen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Der Auf- traggeber ermächtigt den Auftragnehmer vorab, die dort aufgeführten Unternehmen Vereinbarung in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber wird zum Erhalt dieser Informationen die URL aufrufen. Die Hinzuziehung oder Ersetzung eines weiteren Auftragsdatenverarbeiters gilt als genehmigt, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informiert hat und wenn der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach dieser Information keine Einwände gegenüber dem Auftragnehmer in schriftlicher oder elektronischer Form erhebt. Widerspricht der Auftraggeber, so hat er die Gründe für den Widerspruch mitzuteilen. Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen aufgrund eines Widerspruchs anstelle des abgelehn- ten weiteren Auftragsverarbeiters einen anderen weiteren Auftragsverarbeiter vorschlagen oder zur Beseitigung des Widerspruchs des Kunden Maßnahmen ergreifen, welche die Bedenken des Kunden ausräumen. Stehen die beiden Möglichkeiten zur Ausräumung des Widerspruchs nicht zur Verfügung oder ist der Widerspruch des Kunden nicht anderweitig beseitigt worden, kann der Auftragnehmer den Hauptvertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z.B. wenn der Widerspruch dazu führt, dass dem Auftragnehmer die Erfüllung der nach dem Hauptvertrag geschuldeten Pflich- ten nicht unerheblich erschwert oder unmöglich wird. Ab der geplanten Hinzuziehung oder Ersetzung eines widersprochenen Auftragsverarbeiters sind etwaige Vereinbarungen über Reaktionszeiten oder Verfügbarkeiten suspendiert und es entfallen insofern sämtliche Ansprüche wegen Schadenersatz statt der Leistung, wegen Vermögensschäden und auf etwaig vereinbarte Vertragsstrafen gegen den Auftragnehmer. Bei einer Teilkündigung der Leistungspflicht des Auftragnehmers bestimmt sich die Vergütung für die nicht von der Teilkündigung betroffenen Leistungen nach den für diese Leistungen beim Auftragnehmer geltenden üblichen listenmäßigen Preisen. Kommt der weitere Auftragsverarbei- ter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des weiteren Auftragsverarbeiters. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Schäden oder Ansprüche, die sich aus zusätzlichen oder abweichenden Weisungen des Auf- traggebers ergeben. Zieht der Auftragnehmer einen weiteren Auftragsverarbeiter in einem Drittland (außerhalb der EU/EWR) hinzu, wird der weitere Auftragsverarbeiter insbesondere die Vorgaben gemäß Diese Ermächtigung stellt eine allgemeine schriftliche Genehmigung i. S. d. Art. 44 ff. DSGVO beachten. Der Auftragnehmer wird hinreichende Garantien dafür vorsehen, dass die geeigneten TOMs so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt, den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen und Übermittlungen in ein Drittland und Schutzvorkehrungen gemäß Art. 30 28 Abs. 2 DSGVO dokumentiert dar. Wir sind berechtigt, weitere Auftragsverarbeiter zu beauftragen oder bereits beauftragte zu ersetzen. Wir werden Dich vorab über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung eines weiteren Auftragsverarbeiters informieren. Du kannst gegen eine beabsichtigte Änderung Einspruch erheben. Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung ist innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber uns zu erheben. Im Fall des Einspruchs können wir nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder einen alternativen weiteren Auftragsverarbeiter vorschlagen und mit Dir abstimmen. Sofern uns die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung nicht zumutbar ist – etwa aufgrund von damit verbundenen unverhältnismäßigen Aufwendungen für uns – oder die Abstimmung eines weiteren Auftragsverarbeiters fehlschlägt, können Du und wir diese Vereinbarung sowie den Nutzungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Bei Einschaltung eines weiteren Auftragsverarbeiters muss stets ein Schutzniveau, welches mit demjenigen dieser Vereinbarung vergleichbar ist, gewährleistet werden. Soweit Wir sind gegenüber Dir als Verantwortlichen für sämtliche Handlungen und Unterlassungen der Auftragnehmer durch z.B. EU-Standardvertragsklauseln gemäß von uns eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter verantwortlich. Sofern wir derzeit bei der Kommissionsentscheidung 2010/87/EU bzwErfüllung des Auftrags mit Subunternehmern zusammenarbeiten, teilen wir Dir diese nachfolgend mit. Standarddatenschutzklauseln gemäß Art. 46 DSGVO angemessene Garantien vorsieht, erteilt Mit diesen Unterauftragsverhältnissen erklärt sich der Auftraggeber dem Auftragnehmer hiermit die Voll- machteinverstanden. Hetzner Online GmbH, unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung gemäß § 181 BGBDeutschland, alle für diesen Vertrags- schluss erforderlichen Handlungen im Namen des Kunden vorzunehmenxxx.xxxxxxx.xx Amazon Webservices Inc., einschließlich insbesondere der ausdrücklichen oder stillschweigenden Abgabe und Entgegennahme von Vertragserklärungen und des Verzichts auf das Zugangserfordernis gemäß § 151 BGBUSA (Server-Standort Deutschland), in seinem Namen Standarddatenschutz- klauseln mit weiteren Auftragsverarbeitern abzuschließen. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechte und Befugnisse des Auftraggebers aus den Standarddatenschutzklauseln gegenüber dem weiteren Auftragsverarbeiter auszuüben.xxx.xxxxxx.xxx

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Unterauftragsverhältnisse. Als Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftrag- nehmer gestattet. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber Namen und Anschrift sowie die vorgesehe- ne Tätigkeit des Subunternehmers mitteilen. Außerdem muss der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass er den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesem getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO sorgfältig auswählt. Die rele- vanten Prüfunterlagen dazu sind dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Eine Beauftra- gung von Subunternehmern ist nur innerhalb den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Vertrags- staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz gestattet. Der Auftragnehmer hat vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen zwischen Auftragge- ber und Auftragnehmer auch gegenüber Subunternehmern gelten. In dem Vertrag mit dem Subunter- nehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Subunternehmer einge- setzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (Art. 28 Abs. 4 und Abs. 9 DSGVO). Die Weiterleitung von Daten an den Subunter- nehmer ist erst zulässig, wenn der Subunternehmer die Verpflichtungen nach Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DSGVO bezüglich seiner Beschäftigten erfüllt hat. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftragge- ber dafür, dass der Subunternehmer den Datenschutzpflichten nachkommt, die ihm durch den Auftrag- nehmer im Einklang mit dem vorliegenden Vertragsabschnitt vertraglich auferlegt wurden. Zurzeit sind für den Auftragnehmer die folgenden, mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt: xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xxx. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Be- zug auf die Hinzuziehung neuer oder die Ersetzung bisheriger Subunternehmer, wodurch der Auftragge- ber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (§ 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO). Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung netfiles GmbH bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Hauptleistung beziehen. Eine Liste der aktuell vom Auftrag- nehmer Auftragsdurchführung in Anspruch genommenen weiteren Auftragsverarbeitern finden Sie in unserem Kundenportal unter xx.xxxxxx.xxxnimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, auf Nachfrage senden wir Ihnen diese Liste auch unverzüglich zu. Der Auftrag- nehmer behält sich vorWartung und Benutzerservice, Reini- gungskräfte, Prüfer oder die dort abrufbaren Informationen Entsorgung von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Der Auf- traggeber ermächtigt den Auftragnehmer vorab, die dort aufgeführten Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber wird zum Erhalt dieser Informationen die URL aufrufen. Die Hinzuziehung oder Ersetzung eines weiteren Auftragsdatenverarbeiters gilt als genehmigt, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informiert hat und wenn der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach dieser Information keine Einwände gegenüber dem Auftragnehmer in schriftlicher oder elektronischer Form erhebt. Widerspricht der Auftraggeber, so hat er die Gründe für den Widerspruch mitzuteilenDatenträgern. Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen aufgrund eines Widerspruchs anstelle ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des abgelehn- ten weiteren Auftragsverarbeiters einen anderen weiteren Auftragsverarbeiter vorschlagen oder zur Beseitigung des Widerspruchs Schutzes und der Sicherheit der Daten des Kunden Maßnahmen auch bei fremd vergebenen Ne- benleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kon- trollmaßnahmen zu ergreifen, welche die Bedenken des Kunden ausräumen. Stehen die beiden Möglichkeiten zur Ausräumung des Widerspruchs nicht zur Verfügung oder ist der Widerspruch des Kunden nicht anderweitig beseitigt worden, kann der Auftragnehmer den Hauptvertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z.B. wenn der Widerspruch dazu führt, dass dem Auftragnehmer die Erfüllung der nach dem Hauptvertrag geschuldeten Pflich- ten nicht unerheblich erschwert oder unmöglich wird. Ab der geplanten Hinzuziehung oder Ersetzung eines widersprochenen Auftragsverarbeiters sind etwaige Vereinbarungen über Reaktionszeiten oder Verfügbarkeiten suspendiert und es entfallen insofern sämtliche Ansprüche wegen Schadenersatz statt der Leistung, wegen Vermögensschäden und auf etwaig vereinbarte Vertragsstrafen gegen den Auftragnehmer. Bei einer Teilkündigung der Leistungspflicht des Auftragnehmers bestimmt sich die Vergütung für die nicht von der Teilkündigung betroffenen Leistungen nach den für diese Leistungen beim Auftragnehmer geltenden üblichen listenmäßigen Preisen. Kommt der weitere Auftragsverarbei- ter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des weiteren Auftragsverarbeiters. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Schäden oder Ansprüche, die sich aus zusätzlichen oder abweichenden Weisungen des Auf- traggebers ergeben. Zieht der Auftragnehmer einen weiteren Auftragsverarbeiter in einem Drittland (außerhalb der EU/EWR) hinzu, wird der weitere Auftragsverarbeiter insbesondere die Vorgaben gemäß Art. 44 ff. DSGVO beachten. Der Auftragnehmer wird hinreichende Garantien dafür vorsehen, dass die geeigneten TOMs so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt, den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen und Übermittlungen in ein Drittland und Schutzvorkehrungen gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO dokumentiert werden. Soweit der Auftragnehmer durch z.B. EU-Standardvertragsklauseln gemäß der Kommissionsentscheidung 2010/87/EU bzw. Standarddatenschutzklauseln gemäß Art. 46 DSGVO angemessene Garantien vorsieht, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer hiermit die Voll- macht, unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung gemäß § 181 BGB, alle für diesen Vertrags- schluss erforderlichen Handlungen im Namen des Kunden vorzunehmen, einschließlich insbesondere der ausdrücklichen oder stillschweigenden Abgabe und Entgegennahme von Vertragserklärungen und des Verzichts auf das Zugangserfordernis gemäß § 151 BGB, in seinem Namen Standarddatenschutz- klauseln mit weiteren Auftragsverarbeitern abzuschließen. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechte und Befugnisse des Auftraggebers aus den Standarddatenschutzklauseln gegenüber dem weiteren Auftragsverarbeiter auszuüben.

Appears in 1 contract

Samples: www.netfiles.com