Common use of Unterauftragsverhältnisse Clause in Contracts

Unterauftragsverhältnisse. Eine Datenverarbeitung im Unterauftrag erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der Kommune. Die Stadt stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Be­ schäftigte, die nicht dem Geltungsbereich des BbgDSG unterfal­ len, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) sicher. Eine Weiterleitung von Daten oder die Eröffnung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verpflichtung eines Unterauf­ tragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Die Stadt hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt.

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Unterauftragsverhältnisse. Eine Datenverarbeitung im Unterauftrag erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der Kommune. Die Stadt stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Be­ schäftigteBeschäftigte, die nicht dem Geltungsbereich des BbgDSG unterfal­ lenun­ terfallen, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) sicher. Eine Weiterleitung von Daten oder die Eröffnung Er­ öffnung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verpflichtung eines Unterauf­ tragnehmers Unterauftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter auf das DatengeheimnisDatenge­ heimnis. Die Stadt hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt.

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Unterauftragsverhältnisse. Eine Datenverarbeitung im Unterauftrag erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der Kommune. Die Stadt stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Be­ schäftigte, die nicht dem Geltungsbereich des BbgDSG unterfal­ len, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) sicher. Eine Weiterleitung von Daten oder die Eröffnung Eröff­ nung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verpflichtung eines Unterauf­ tragnehmers Unterauftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter auf das DatengeheimnisDatenge­ heimnis. Die Stadt hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt.

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Unterauftragsverhältnisse. Eine Datenverarbeitung im Unterauftrag erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der Kommune. Die Stadt stellt für diejenigen Unterauftragnehmer und deren Be­ schäftigte, die nicht dem Geltungsbereich des BbgDSG unterfal­ len, vertraglich die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) sicher. Eine Weiterleitung von Daten oder die Eröffnung Eröff­ nung eines Zugriffs erfolgt erst nach der Verpflichtung eines Unterauf­ tragnehmers Unter­ auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Die Stadt hat einen Datenschutzbeauftragten nach § 7a BbgDSG bestellt.

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