Common use of Unterauftragsverhältnisse Clause in Contracts

Unterauftragsverhältnisse. Soweit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, ist dies unter folgenden Voraussetzungen zulässig: • Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Auftraggebers gestattet, welche für die in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragnehmer erteilt wird. • Vor der beabsichtigten Inanspruchnahme weiterer Unterauftragnehmer oder der Ersetzung bereits genehmigter Unterauftragnehmer informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist im Voraus. Wenn der Auftraggeber nicht binnen zehn Tagen Einspruch gegen die Heranziehung des Unterauftragnehmers erhebt, gilt die Heranziehung als genehmigt. Im Falle des Einspruchs durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht bezüglich der gesamten Leistungsvereinbarung zu. • Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unterauftragnehmer so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen. • Der Auftraggeber ist auf schriftliche Anforderung berechtigt, Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo

Unterauftragsverhältnisse. Soweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, ist wird dies unter folgenden genehmigt, wenn folgende Voraussetzungen zulässigvorliegen: > Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet, welche für die in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragnehmer erteilt wird. • Vor der beabsichtigten Inanspruchnahme weiterer Unterauftragnehmer oder der Ersetzung bereits genehmigter Unterauftragnehmer informiert Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auftragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie im VorausEinzelfall andere Unterauftragnehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn er dies dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung oder Nutzung mitteilt. Wenn der Auftraggeber nicht binnen zehn Tagen Einspruch gegen die Heranziehung des Unterauftragnehmers erhebt, gilt die Heranziehung als genehmigt. Im Falle des Einspruchs durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht bezüglich der gesamten Leistungsvereinbarung zu. • > Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unterauftragnehmer / den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen. • Der > Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber ist Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung berechtigt, Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten. Als Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmtDatenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes Schutzes und der Datensicherheit Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

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Samples: Vereinbarung, Vereinbarung

Unterauftragsverhältnisse. Soweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, ist wird dies unter folgenden genehmigt, wenn folgende Voraussetzungen zulässigvorliegen: • Die -Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet, welche für die in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragnehmer erteilt wird. • Vor der beabsichtigten Inanspruchnahme weiterer Unterauftragnehmer oder der Ersetzung bereits genehmigter Unterauftragnehmer informiert Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auftragskontrolle im VorausEinzelfall andere Unterauftragnehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn er dies dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung oder Nutzung mitteilt. Wenn der Auftraggeber nicht binnen zehn Tagen Einspruch gegen die Heranziehung des Unterauftragnehmers erhebt, gilt die Heranziehung als genehmigt. Im Falle des Einspruchs durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht bezüglich der gesamten Leistungsvereinbarung zu. • Der -Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unterauftragnehmer / den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen. • Der -Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber ist Kontroll-und Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung und des Art. 28 DS-GVO beim Unterauftragnehmer einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung berechtigt, Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten. Als Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmtDatenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes Schutzes und der Datensicherheit Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

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Samples: hubrich-medical.de

Unterauftragsverhältnisse. Soweit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, Die Beauftragung von Subunternehmern ist dies unter folgenden Voraussetzungen zulässig: • Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattetim Einzelfall zugelassen. • Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Daten- schutzpflichten auferlegt wurden, die den in diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer und Subunternehmer. • Die Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, jederzeit in dem hier fest- gelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durch- führen zu lassen. • Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers sind eindeutig voneinan- der abzugrenzen. • Eine weitere Subbeauftragung durch den Subunternehmer ist nicht zulässig. • Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus. • Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentati- on unaufgefordert vorzulegen. • Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche für die in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragnehmer erteilt wird. • Vor konkreten Datenschutzgarantien der beabsichtigten Inanspruchnahme weiterer Unterauftragnehmer oder der Ersetzung bereits genehmigter Unterauftragnehmer informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist im Voraus. Wenn der Auftraggeber nicht binnen zehn Tagen Einspruch gegen die Heranziehung des Unterauftragnehmers erhebt, gilt die Heranziehung als genehmigt. Im Falle des Einspruchs durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer Subunternehmer bietet und wie ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht bezüglich der gesamten Leistungsvereinbarung zuNachweis hierüber zu erlangen ist. • Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unterauftragnehmer Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu gestaltendokumentieren, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumenta- tion ist dem Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechenunaufgefordert vorzulegen. • Der Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftrag- nehmer gegenüber dem Auftraggeber. • Zurzeit sind die in Anlage 2 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunterneh- mer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäf- tigt und durch den Auftraggeber ist auf schriftliche Anforderung berechtigt, Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu erhaltengenehmigt. Als Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auf- tragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt. • Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung dieses Vertrags sind nur solche Dienstleistungen zu verstehenLeistungen, die sich unmittelbar auf die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung beziehenaufweisen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungenwie bei- spielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunika- tionsdienstleistungen oder Benutzerservice oder sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Entsorgung Beachtung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der VertraulichkeitDatenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifenbleibt unberührt.

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Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten

Unterauftragsverhältnisse. Soweit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, Die Beauftragung von Subunternehmern ist dies unter folgenden Voraussetzungen zulässig: • Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattetim Einzelfall zugelassen. Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den in diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer und Subunternehmer. Die Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen. Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen. Eine weitere Subbeauftragung durch den Subunternehmer ist nicht zulässig. Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus. Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen. Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Zurzeit sind die in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragnehmer erteilt wird. • Vor mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der beabsichtigten Inanspruchnahme weiterer Unterauftragnehmer oder der Ersetzung bereits genehmigter Unterauftragnehmer informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist im Voraus. Wenn der Auftraggeber nicht binnen zehn Tagen Einspruch gegen die Heranziehung des Unterauftragnehmers erhebt, gilt die Heranziehung als genehmigt. Im Falle des Einspruchs Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht bezüglich der gesamten Leistungsvereinbarung zugenehmigt. • Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unterauftragnehmer so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechenDie hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt. • Der Auftraggeber ist auf schriftliche Anforderung berechtigt, Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung dieses Vertrags sind nur solche Dienstleistungen zu verstehenLeistungen, die sich unmittelbar auf die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung beziehenaufweisen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungenwie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice oder sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Entsorgung Beachtung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der VertraulichkeitDatenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifenbleibt unberührt.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten

Unterauftragsverhältnisse. Soweit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, ist dies unter folgenden Voraussetzungen zulässig: • Die Einschaltung Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Auftraggebers gestattet, welche für die in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben. Diese in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragsverhältnisse gelten als genehmigt, sofern sie in jedem Einzelfall die nachstehenden Vorgaben beachten. Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer erteilt wirdsorgfältig auszuwählen und sicherzustellen, dass dieser hinreichenden Garantien dafür bietet, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, damit die Datenverarbeitung alle datenschutzrechtlichen Vorgaben einhält. Vor der beabsichtigten Inanspruchnahme weiterer Beauftragung ist zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer oder die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Ersetzung bereits genehmigter Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer informiert bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäߧ 38 BDSG neu i.V.m. Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist im Voraushierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Wenn der Auftraggeber nicht binnen zehn Tagen Einspruch gegen die Heranziehung des Unterauftragnehmers erhebt, gilt die Heranziehung als genehmigt. Im Falle des Einspruchs durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht bezüglich der gesamten Leistungsvereinbarung zu. • Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die vertraglichen Vereinbarungen in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten. Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer so einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu gestaltenschließen, dass sie der den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechenfestgelegt sind. • Der Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf schriftliche Anforderung berechtigtAnfrage in Kopie zu übermitteln. Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und die Umsetzung von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu erhalten. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehendulden hat. Nicht hierzu gehören Nebenleistungenals Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer z.B. bei Dritten als Telekommunikationsleistungen, Post- /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist jedoch gleichwohl verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Datensicherheit Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifenverarbeitet werden.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Dsgvo