Sonstiges/Schlussbestimmungen Musterklauseln

Sonstiges/Schlussbestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen der Verträge unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die Verträge im Übrigen davon unberührt.
Sonstiges/Schlussbestimmungen. 19.1. Die (Liefer)-Vereinbarung (Hauptauftrag) und diese AGB beinhalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Für Schulungen finden die Allgemeinen Seminarbestimmungen und für Online-Bestellungen die entsprechenden Abwicklungsrichtlinien in der jeweils letztgültigen Fassung Anwendung. Alle Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen, Zusätze, Zusagen, Nebenabreden und dergleichen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Ebenso müssen Vertragsänderungen und -ergänzungen schriftlich erfolgen.
Sonstiges/Schlussbestimmungen. Mündliche Nebenabreden eines Erdgas- oder Stromlieferauftrags sind nicht zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen be- dürfen der Schriftform.
Sonstiges/Schlussbestimmungen a) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Essen.
Sonstiges/Schlussbestimmungen. 14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der be- treffenden Formulierung am nächsten kommt.
Sonstiges/Schlussbestimmungen. (1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Parteien einigen sich schon jetzt, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahe kommt. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er über Änderungen dieser AGB auf der Homepage der Passauer Neuen Presse und ihrer Lokalausgaben unterrichtet werden kann. Mit Inanspruchnahme von Leistungen des Verlags nach Bekanntgabe oder Zugang der Unterrichtung erklärt der Abonnent sein Einverständnis mit den vorgenommenen Änderungen.
Sonstiges/Schlussbestimmungen. 14.1 Der Vermieter und das Land werden diese Absichtserklärung, die Tatsache, dass zwischen ihnen Gespräche über den Abschluss eines Mietvertrages ge- führt werden, sowie den Inhalt dieser Gespräche streng vertraulich behandeln, soweit das Land bzw. den Vermieter keine rechtlichen Pflichten zur Informati- onsweitergabe treffen. Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit • diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Ver- stoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung in ihrem Besitz waren; • diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Ver- schulden allgemein bekannt geworden sind; • diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden; • diese schriftlich durch die andere Partei gegenüber der offenlegenden Par- tei freigegeben werden; • diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind; • deren Offenlegung für die Prüfung/Durchführung des Projektes und/oder des BIMA-Projektes (einschließlich seiner Finanzierung) erforderlich oder zweckmäßig ist; • diese gegenüber der Bundespolizei und/oder der BIMA offengelegt wer- den.
Sonstiges/Schlussbestimmungen. Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich nach § 10 VOB/ B. Für eine eventuelle Weitervergabe einzelner Leistungen durch den AN gilt § 4 Ziffer 8 VOB/ B. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des AG. Kassel, 01.10.2020
Sonstiges/Schlussbestimmungen. 11.1 Der Erfüllungsort ist Neuss.
Sonstiges/Schlussbestimmungen. 12.1. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages, auf dessen Grundlage die Transportaufträge abgeschlossen werden, ist tira- mizoo berechtigt, den Kunden unter Benutzung der eingetragenen Marken und Geschäftsbezeichnungen als Referenz auf seiner Website und in der geschäftlichen oder werblichen Kommunikation zu nennen. tiramizoo ist verpflichtet, jede darüber- hinausgehende Verwendung des Logos, der eingetragenen Marken und Geschäftsbezeichnungen sowie der Referenznen- nung dem Kunden zur Einwilligung vorzulegen.