Sonstige Bedingungen Musterklauseln

Sonstige Bedingungen. 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss
Sonstige Bedingungen. 12.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Vodafone Übertragungswege, Hardware, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strombelieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung von Vodafone steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung mit den vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Vodafone ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Vodafone beruht. Vodafone wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten. 12.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vodafone auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 12.3 Vodafone darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Vodafone hat dem Kunden die Übertragung sechs Wochen vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige für den Zeitpunkt kündigen, an dem die Übertragung wirksam wird. 12.4 Vodafone ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu beauftragen. 12.5 Zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens über die in § 47a TKG genannten Fälle kann der Kunde einen entsprechenden Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Tele- kommunikation der Bundesnetzagentur richten. An alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Vodafone nicht teil. 12.6 Die jeweils gültige Preisliste erhalten Sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 12.7 Es gilt deutsches Recht.
Sonstige Bedingungen. 15.1. Der Vertragspartner kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der twodoxx auf einen Dritten übertragen. 15.2. Mitteilungen von twodoxx an den Vertragspartner erfolgen rechtswirksam an die twodoxx zuletzt bekannt gegebene Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefax-Nummer des Vertragspartners. Änderungen der Kontaktdaten und der Vertretungsberechtigung des Vertragspartners sind twodoxx unverzüglich mitzuteilen. 15.3. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift-, Text- oder elektronischen Form. 15.4. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 15.5. Gerichtsstand für Streitigkeiten über die Wirksamkeit und Durchführung dieses Vertrages ist München. 15.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Sonstige Bedingungen. 11.1 Soweit in diesem Vertrag nicht anders vereinbart, gelten die Rege- lungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundver- sorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)“ in der jeweils gültigen Fassung (derzeit aktueller gültiger Stand: Fassung vom 26.10.2006). Die GasGVV kann bei der SWK ENERGIE eingesehen, von der SWK ENERGIE kostenlos angefordert oder im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇ abgerufen werden. 11.2 Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil ge- worden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen. 11.3 Gerichtsstand ist – soweit der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist – Krefeld. 11.4 Die SWK ENERGIE ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus die- sem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Bei Eintritt eines Nachfolgers der SWK ENERGIE in diesen Vertrag, der nicht mit der SWK ENERGIE im Sin- ne des § 15 AktG verbunden ist, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsver- hältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des dem Wechsel folgenden Monats in Textform zu kündigen. 11.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen können durch SWK ENERGIE einseitig geändert werden. Änderungen wer- den jeweils zum Monatsersten und erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss, wirksam. Der Kunde kann der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen widersprechen oder sein auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bezogenes Sonderkündigungsrecht ausüben. Ein Widerspruch des Kunden oder die Ausübung des Sonderkündigungsrechts können fristlos, jedoch nicht rück- wirkend auf den Termin des Wirksamwerdens der Änderung mindestens in Textform oder brieflich erfolgen. 11.6 Die ab dem 25.05.2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverord- nung DS-GVO in Verbindung mit dem überarbeiteten Bundesdatenschutz- gesetz BDSG bilden die gesetzlichen Grundlagen, welche die SWK ENERGIE zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange bei ihren geschäftlichen Aktivitäten entsprechend berücksichtigt. Wir verarbeiten die personenbe- zogenen Daten unserer Kunden ausschließlich im Rahmen der vorgenann- ten Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschu...
Sonstige Bedingungen. (1) Bei kurzfristigen Aufträgen wird ein Expresszuschlag vereinbart. (2) Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Schlichtungsstelle Energie e.V. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Telefon: 030 / 2757240-0, ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
Sonstige Bedingungen. 1. Jeder Softwareüberlassungsvertrag mit dem Kunden, dessen Zustandekommen und Beendigung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese Allgemeinen Softwareüberlassungsbedingungen nichts Abwei- chendes vorsehen. UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist Kempten (Allgäu), falls der Kunde Kaufmann ist. 2. Sollte eine Bestimmung des Softwareüberlassungsvertrages nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksam- keit dieses Vertrages nicht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen. Die Parteien werden die nichtige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die in wirksamer Weise dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt.
Sonstige Bedingungen. 10.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vodafone auf einen Dritten übertragen. 10.2 Vodafone darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten über- tragen, wenn die Vertragserfüllung hierdurch nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird und keine überwiegenden berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Vodafone hat dem Kunden die Übertragung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. 10.3 Vodafone ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu beauf- tragen. 10.4 Zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens über die in § 47a TKG genannten Fälle kann der Kunde einen entsprechenden Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Telekom- munikation der Bundesnetzagentur richten. An alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Vodafone nicht teil.
Sonstige Bedingungen. Von der Westfälischen Hochschule auszufüllen: Der Teilnehmer erhält: finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU Zero Grant-Förderung finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU in Kombination mit Zero Grant-Förderung Die finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase beträgt: Ländergruppe I: 555,00 EUR/Monat*2. Dies entspricht 18,50 EUR/Tag. Ländergruppe II: 495,00 EUR/Monat*2. Dies entspricht 16,50 EUR/Tag. Ländergruppe III: 435,00 EUR/Monat*2. Dies entspricht 14,50 EUR/Tag. Die finanzielle Unterstützung umfasst auch: Fördermittel für Teilnehmer mit Behinderung („special needs“) Fördermittel für („disadvantaged background“) Teilnehmende mit Kind im Ausland Teilnehmende mit Behinderung Ländergruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Ländergruppe 2: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern Ländergruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ * 1 Anhang I muss nicht zwingend in Papierform mit Originalunterschriften vorgelegt werden. Je nach Gesetzgebung sind ggf. gescannte oder digitale Unterschriften zulässig. * 2 1 Monat entspricht 30 Tage
Sonstige Bedingungen. Die Feuerwehr behält sich vor, im Einzelfall abweichende Regelungen festzulegen, wenn feuerwehrtaktische oder technische Bedingungen dies erfordern.
Sonstige Bedingungen. Jede Änderung oder Ergänzung des Kreditvertrags oder eine Vereinbarung über dessen Aufhebung bedarf, um Gültigkeit zu erlangen, der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein bzw. nicht durchgeführt werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen.