Sonstige Bedingungen. 15.1. Der Vertragspartner kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der twodoxx auf einen Dritten übertragen. 15.2. Mitteilungen von twodoxx an den Vertragspartner erfolgen rechtswirksam an die twodoxx zuletzt bekannt gegebene Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefax-Nummer des Vertragspartners. Änderungen der Kontaktdaten und der Vertretungsberechtigung des Vertragspartners sind twodoxx unverzüglich mitzuteilen. 15.3. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift-, Text- oder elektronischen Form. 15.4. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 15.5. Gerichtsstand für Streitigkeiten über die Wirksamkeit und Durchführung dieses Vertrages ist München. 15.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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Sources: Software as a Service Agreement, Software as a Service Agreement
Sonstige Bedingungen. 15.112.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Vodafone Übertragungswege, Hardware, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strombelieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung von Vodafone steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung mit den vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Vodafone ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Vodafone beruht. Vodafone wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
12.2 Der Vertragspartner Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der twodoxx von Vodafone auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden.
15.212.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Vodafone ihre Rechte und Pflichten aus dem gegen- ständlichen Vertrag auf einen Dritten übertragen darf (Vertragsübernahme). Mitteilungen Bei einer Übertragung auf eine der nachfolgenden, zum Vodafone-Konzern gehörenden Gesellschaften, steht dem Kunden wegen der Vertragsübernahme kein Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen: Vodafone Hessen GmbH & Co. KG, Vodafone NRW GmbH, Vodafone BW GmbH (alle ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ – 750, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇), ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ GmbH, Beta-Str. 6 – 8, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und Vodafone GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Bei einer Übertragung auf einen sonstigen, nicht von twodoxx an den Vertragspartner erfolgen rechtswirksam dieser Auflistung umfassten Dritten, steht dem Kunden das Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen.
12.4 Vodafone ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu beauftragen.
12.5 Zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens über die in § 47a TKG genannten Fälle kann der Kunde einen entsprechenden Antrag an die twodoxx zuletzt bekannt gegebene Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefax-Nummer des VertragspartnersVerbraucherschlichtungsstelle Tele- kommunikation der Bundesnetzagentur richten. Änderungen der Kontaktdaten und der Vertretungsberechtigung des Vertragspartners sind twodoxx unverzüglich mitzuteilenAn alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Vodafone nicht teil.
15.3. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift-, Text- oder elektronischen Form12.6 Die jeweils gültige Preisliste erhalten Sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
15.4. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner 12.7 Es gilt deutsches Recht.
15.5. Gerichtsstand für Streitigkeiten über die Wirksamkeit und Durchführung dieses Vertrages ist München.
15.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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Sources: Internet and Telephone Services Agreement, Internet and Telephone Services Agreement
Sonstige Bedingungen. 15.1. Der Vertragspartner kann 12.1 Die BEW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der twodoxx auf einen Dritten übertragenLeistungen durch Dritte zu erbringen.
15.2. Mitteilungen von twodoxx an den Vertragspartner erfolgen rechtswirksam an die twodoxx zuletzt bekannt gegebene Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefax-Nummer des Vertragspartners. Änderungen der Kontaktdaten und der Vertretungsberechtigung des Vertragspartners sind twodoxx unverzüglich mitzuteilen.
15.3. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift-, Text- oder elektronischen Form.
15.4. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.
15.5. Gerichtsstand für Streitigkeiten über die Wirksamkeit und Durchführung dieses Vertrages ist München.
15.6. 12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon so wird dadurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
12.3 Im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobene Daten werden von der BEW automatisch gespeichert, verarbeitet und im Übrigen unberührtRahmen der Zweckbestimmungen verwendet und ggf. An übermittelt.
12.4 Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG: Die BEW weist den Kunden hiermit darauf hin, dass er sich zwecks außergerichtlicher Streitbeilegung an die Stelle Schlichtungsstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und durchführbare Regelung tretenEisenbahnen in Bonn wenden kann, deren Wirkungen wenn es hinsichtlich der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit in § 68 Abs. 1 Ziffern 1. bis 3. TKG aufgeführten Sachverhalte zwischen ihm und der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt habenBEW zu Meinungsunterschieden kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend Einzelheiten der praktisch erforderlichen Schritte zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens können der Homepage der BNetzA unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ unter Verwendung der Suchfunktion und dem Suchbegriff „Schlichtung“ entnommen werden.
12.5 Ansprüche der BEW kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
12.6 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt für den Fall, dass sich die Auslegung des Vertrages folgende Reihenfolge der Vertragsbedingungen: a) Vertrag als lückenhaft erweist.inkl. Anlagen,
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bedingungen. 15.119.1 Änderungen der Geschäftsbedingungen, der Preise oder des Leistungsumfangs werden dem Kunden im Voraus mitgeteilt. Der Vertragspartner kann Wenn der Kun- de nicht innerhalb von vier Wochen in Textform widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt. Die Amtswerke Eggebek werden den Kunden auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Eine Änderung von Entgelten für Leistungen, die von Dritten erbracht werden oder eine Änderung des Umsatzsteuersatzes sind nicht genehmigungspflichtig.
19.2 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag sind nur nach mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der twodoxx auf einen Dritten übertragenAmtswer- ke Eggebek gestattet. Die Amtswerke Eggebek dürfen die Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern.
15.2. Mitteilungen von twodoxx an 19.3 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Amtswerke Eggebek.
19.4 Ist der Kunde der Auffassung, die Amtswerke Eggebek hätten ihm gegenüber eine in den Vertragspartner erfolgen rechtswirksam §§ 43 a, 45 bis 46 TKG vorgesehene Verpflichtung nicht erfüllt, kann er sich auch im Wege eines Antrags auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens (§ 47 a TKG) an die twodoxx zuletzt bekannt gegebene Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefax-Nummer des VertragspartnersBundesnetzagentur wenden. Änderungen Nähere Informationen hierzu sind etwa auf der Kontaktdaten und Homepage der Vertretungsberechtigung des Vertragspartners sind twodoxx unverzüglich mitzuteilenBundesnetzagentur unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ abrufbar.
15.3. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift-, Text- oder elektronischen Form.
15.4. 19.5 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.
15.5. Gerichtsstand für Streitigkeiten über die Wirksamkeit und Durchführung dieses Vertrages ist München.
15.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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Sources: General Terms and Conditions
Sonstige Bedingungen. 15.19.1. Der Vertragspartner kann BEW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der twodoxx auf einen Dritten übertragenLeistungen durch Dritte zu erbringen.
15.2. Mitteilungen von twodoxx an den Vertragspartner erfolgen rechtswirksam an die twodoxx zuletzt bekannt gegebene Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefax-Nummer des Vertragspartners. Änderungen der Kontaktdaten und der Vertretungsberechtigung des Vertragspartners sind twodoxx unverzüglich mitzuteilen.
15.3. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift-, Text- oder elektronischen Form.
15.4. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.
15.5. Gerichtsstand für Streitigkeiten über die Wirksamkeit und Durchführung dieses Vertrages ist München.
15.69.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon so wird dadurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages im Übrigen unberührtnicht berührt. An die Stelle Die BEW und der Kunde werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommeneine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird. Gleiches gilt für Regelungslücken.
9.3. Im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobene Daten werden von der BEW automatisiert nach Maßgabe der Datenschutzhinweise verarbeitet.
9.4. Der Kunde kann gemäß den Voraussetzungen des § 47a TKG im Falle eines Streits mit BEW ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einleiten. Der Antrag ist zu richten an: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Ref. 216, Schlichtungsstelle, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, Telefax: 030 22480-518, E-Mail: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇@▇▇▇▇▇▇.▇▇. Formulare und Hinweise sind unter dieser Adresse oder unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich.
9.5. Ansprüche der BEW kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
9.6. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt für die Vertragsparteien Auslegung des Vertrages folgende Reihenfolge der Vertragsbedingungen: a) Auftrag inkl. Anlagen b) Preisliste c) Leistungsbeschreibung d) AGBs.
9.7. Es gilt deutsches Recht.
9.8. Dieser Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen berücksichtigt die Informationspflichten gem. § 312d BGB in Verbindung mit der unwirksamen bzwArt. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist246a § 1 EGBGB.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bedingungen. 15.110.1. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Vodafone Übertragungswege, Hardware, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strombelieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung von Vodafone steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung der vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Vodafone ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Vodafone beruht. Vodafone wird den Kunden über die Nichtverfügbar keit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
10.2. Der Vertragspartner Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der twodoxx von Vodafone auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sach lichen Grund verweigert werden.
15.210.3. Mitteilungen von twodoxx an Vodafone darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten über tragen, wenn die Vertragserfüllung hierdurch nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird und keine überwiegenden berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Vodafone hat dem Kunden die Übertragung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen.
10.4. Vodafone ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu beauf tragen.
10.5. Möchte der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren gemäß den Vertragspartner erfolgen rechtswirksam gesetzlichen Bestim mungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und seinen Ausführungsbestimmungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die twodoxx zuletzt bekannt gegebene AnschriftBundesnetzagentur für Elektrizität, E-Mail-Adresse oder Telefax-Nummer des Vertragspartners. Änderungen der Kontaktdaten Gas, Telekommunikation, Post und der Vertretungsberechtigung des Vertragspartners sind twodoxx unverzüglich mitzuteilenEisenbahnen, Bonn, richten.
15.310.6. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift-, Text- oder elektronischen FormDie jeweils gültige Preisliste erhalten Sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
15.410.7. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.
15.5. Gerichtsstand für Streitigkeiten über die Wirksamkeit und Durchführung dieses Vertrages ist München.
15.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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Sources: Kabelanschlussvertrag
Sonstige Bedingungen. 15.114.1. Die Parteien vereinbaren vorbehaltlos, dass der vorliegende Vertrag an der Rechtsadresse des Auftragnehmers abgeschlossen wurde.
14.2. In Bezug auf den bereitgestellten Inhalt bestätigt der Auftraggeber, dass:
14.2.1. das Produkt, dessen Informationen auf der Website enthalten sind, ist real, steht dem Auftraggeber zur Verfügung und ist zur Auslieferung bereit.
14.2.2. Die Beschreibung der oben genannten Waren ist korrekt, genau und entspricht dem tatsächlichen technischen Zustand, Alter, Kilometerstand, Farbe, zusätzlichen Optionen. Der Vertragspartner kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der twodoxx auf einen Dritten übertragenPreis ist aktuell.
15.214.2.3. Mitteilungen Die Fotos, die zur Veröffentlichung auf der Website bereitgestellt werden, zeigen echte Waren, die dem Auftraggeber zur Verfügung stehen.
14.3. Die Parteien erklären sich uneingeschränkt damit einverstanden, unter den Angaben des Auftraggebers die Informationen zu lesen, die von twodoxx an den Vertragspartner erfolgen rechtswirksam an die twodoxx zuletzt bekannt gegebene Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefax-Nummer diesem bei der Umsetzung des Vertragspartners. Änderungen Zugriffs zu Softwareprodukten und -dienstleistungen der Kontaktdaten Website und der Vertretungsberechtigung des Vertragspartners sind twodoxx unverzüglich mitzuteilenLeistung von Zahlungen durch den Auftragnehmer mitgeteilt wurden.
15.314.4. Vertragsänderungen Die Ungültigkeit, die Rechtswidrigkeit einer Bestimmung des vorliegenden Vertrags, das Außerkraftsetzen oder deren Ausschluss aus den Bestimmungen des vorliegenden Vertrags bedeutet nicht die Ungültigkeit der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Vertrags, die in Kraft bleiben und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift-, Text- oder elektronischen Formfür die Vertragsparteien bindend sind.
15.414.5. Für Alle Probleme, die vertraglichen Beziehungen nicht im vorliegenden Vertrag geregelt sind, werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Vertragspartner gilt deutsches RechtRepublik Belarus sowie den lokalen Regulierungsdokumenten des Auftragnehmers gelöst, sofern sie den geltenden Rechtsvorschriften der Republik Belarus entsprechen.
15.514.6. Gerichtsstand Mit dem Abschluss des vorliegenden Vertrags bestätigt der Auftraggeber vorbehaltlos, dass er mit den Bedingungen für Streitigkeiten über die Wirksamkeit Erbringung von Dienstleistungen durch den Auftragnehmer vertraut ist und Durchführung dieses Vertrages ist München.
15.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werdendiese akzeptiert, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle Internet unter: ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇ sowie mit den auf der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen Website angegebenen Bedingungen unter: ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇ im entsprechenden Abschnitt (am Ende der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweistStartseite) veröffentlicht wurden.
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Sources: Dienstleistungsvertrag
Sonstige Bedingungen. 15.1. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Vodafone Übertragungswege, Hardware, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strombelieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung von Vodafone steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung mit den vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Vodafone ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Liefe- rung nicht auf einem Verschulden von Vodafone beruht. Vodafone wird den Kunden über die Nicht- verfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
15.2. Der Vertragspartner Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der twodoxx von Vodafone auf einen Dritten übertragen.
15.2. Mitteilungen von twodoxx an den Vertragspartner erfolgen rechtswirksam an die twodoxx zuletzt bekannt gegebene Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefax-Nummer des Vertragspartners. Änderungen der Kontaktdaten und der Vertretungsberechtigung des Vertragspartners sind twodoxx unverzüglich mitzuteilenDie Zustimmung kann nur aus einem sach- lichen Grund verweigert werden.
15.3. Vertragsänderungen Vodafone darf ihre Rechte und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten über- tragen, wenn die Vertragserfüllung hierdurch nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird und keine überwiegenden berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Vodafone hat dem Kunden die Übertragung sechs Wochen vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Schrift-Anzeige für den Zeitpunkt kündigen, Text- oder elektronischen Forman dem die Über- tragung wirksam wird.
15.4. Für Vodafone ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu beauf- tragen.
15.5. Möchte der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und seinen Ausführungsbestimmungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunika- tion, Post und Eisenbahnen, Bonn, richten.
15.6. Die jeweils gültige Preisliste erhalten Sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
15.7. Es gilt deutsches Recht.
15.5. Gerichtsstand für Streitigkeiten über die Wirksamkeit und Durchführung dieses Vertrages ist München.
15.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen