Common use of Sonstige Bedingungen Clause in Contracts

Sonstige Bedingungen. 11.1 Soweit in diesem Vertrag nicht anders vereinbart, gelten die Rege- lungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundver- sorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)“ in der jeweils gültigen Fassung (derzeit aktueller gültiger Stand: Fassung vom 26.10.2006). Die GasGVV kann bei der SWK ENERGIE eingesehen, von der SWK ENERGIE kostenlos angefordert oder im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇ abgerufen werden. 11.2 Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil ge- worden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen. 11.3 Gerichtsstand ist – soweit der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist – Krefeld. 11.4 Die SWK ENERGIE ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus die- sem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Bei Eintritt eines Nachfolgers der SWK ENERGIE in diesen Vertrag, der nicht mit der SWK ENERGIE im Sin- ne des § 15 AktG verbunden ist, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsver- hältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des dem Wechsel folgenden Monats in Textform zu kündigen. 11.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen können durch SWK ENERGIE einseitig geändert werden. Änderungen wer- den jeweils zum Monatsersten und erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss, wirksam. Der Kunde kann der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen widersprechen oder sein auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bezogenes Sonderkündigungsrecht ausüben. Ein Widerspruch des Kunden oder die Ausübung des Sonderkündigungsrechts können fristlos, jedoch nicht rück- wirkend auf den Termin des Wirksamwerdens der Änderung mindestens in Textform oder brieflich erfolgen. 11.6 Die ab dem 25.05.2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverord- nung DS-GVO in Verbindung mit dem überarbeiteten Bundesdatenschutz- gesetz BDSG bilden die gesetzlichen Grundlagen, welche die SWK ENERGIE zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange bei ihren geschäftlichen Aktivitäten entsprechend berücksichtigt. Wir verarbeiten die personenbe- zogenen Daten unserer Kunden ausschließlich im Rahmen der vorgenann- ten Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz und den Rechten des Kunden finden Sie unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bedingungen. 11.1 Soweit in diesem Vertrag nicht anders vereinbart20.1 Die T-Systems ist berechtigt, gelten die Rege- lungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen Leistungen durch Dritte als Unter- auftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen. Die T-Systems haftet für die Grundver- sorgung Leistungserbringung von Haushaltskunden und Unterauftragnehmern wie für eigenes Handeln. 20.2 Die T-Systems oder von ihr beauftragte Subunternehmer erbrin- gen die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)“ vereinbarten Leistungen oder Teile hiervon in Ländern der Europäischen Union oder in einem anderen in der jeweils gültigen Fassung (derzeit aktueller gültiger Stand: Fassung vom 26.10.2006)Leistungsbe- schreibung aufgeführten Land. Die GasGVV kann bei T-Systems oder von ihr beauf- tragte Subunternehmer können nach eigenem Ermessen auch in weiteren Ländern Leistungen oder Teilleistungen erbringen. Bei einer Verlagerung von Leistungen in Länder außerhalb der SWK ENERGIE eingeseheneuro- päischen Union, die nicht in der Leistungsbeschreibung genannt sind, informiert die T-Systems den Kunden über die geplante Ver- lagerung. Sofern die T-Systems vom Kunden nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der SWK ENERGIE kostenlos angefordert Mitteilung über die Ver- lagerung über schwerwiegende Gründe, die eine Verlagerung nicht zulassen, informiert wird, gilt diese Verlagerung als vom Kun- den genehmigt. 20.3 Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder wer- den oder sollte sich in dem Vertrag eine ▇▇▇▇▇ herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der ▇▇▇▇▇ tritt eine angemessene Regelung, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vermutlich gewollt hätten. 20.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇ abgerufen werdenZusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main. Ein etwaiger ausschließ- licher Gerichtsstand ist vorrangig. 11.2 Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil ge- worden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen. 11.3 Gerichtsstand ist – soweit der 20.5 Der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist – Krefeld. 11.4 Die SWK ENERGIE ist berechtigt, kann die Rechte und Pflichten aus die- sem diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der T-Systems auf einen Dritten zu übertragen. Bei Eintritt eines Nachfolgers der SWK ENERGIE in diesen Vertrag, der nicht mit der SWK ENERGIE im Sin- ne des § 15 AktG verbunden ist, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsver- hältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des dem Wechsel folgenden Monats in Textform zu kündigen. 11.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen können durch SWK ENERGIE einseitig geändert werden. Änderungen wer- den jeweils zum Monatsersten und erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden, 20.6 Für die mindestens sechs Wochen vor vertragliche Beziehung der beabsichtigten Änderung erfolgen muss, wirksam. Der Kunde kann der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen widersprechen oder sein auf den Zeitpunkt Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Wirksamwerdens der Änderung bezogenes Sonderkündigungsrecht ausüben. Ein Widerspruch des Kunden oder die Ausübung des Sonderkündigungsrechts können fristlos, jedoch nicht rück- wirkend auf den Termin des Wirksamwerdens der Änderung mindestens in Textform oder brieflich erfolgenUN-Kaufrechts. 11.6 Die ab dem 25.05.2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverord- nung DS-GVO in Verbindung mit dem überarbeiteten Bundesdatenschutz- gesetz BDSG bilden die gesetzlichen Grundlagen, welche die SWK ENERGIE zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange bei ihren geschäftlichen Aktivitäten entsprechend berücksichtigt. Wir verarbeiten die personenbe- zogenen Daten unserer Kunden ausschließlich im Rahmen der vorgenann- ten Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz und den Rechten des Kunden finden Sie unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen

Sonstige Bedingungen. 11.1 Soweit in diesem Der Preis der ArtCard/ELLAH-Card sowie die Nutzungsbedingungen sind an der Kasse der Bundeskunsthalle einsehbar und über die Webseite ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ publiziert. Die ArtCard/ELLAH-Card verbleibt im Eigentum der Bundeskunsthalle; sie ist nicht übertragbar. Die Bundeskunsthalle sowie die Vertragsunternehmen haben das Recht, bei Beanspruchung von Leistungen seitens des ArtCard-/ELLAH-Card-lnhabers/der ArtCard-/ELLAH-Card-lnhaberin die Vorlage des Personalausweises, Reisepasses oder eines Ausweisdokuments mit Lichtbild und gültiger Aufenthaltsbescheinigung zu verlangen. Bei Verlust oder Zerstörung der ArtCard/ELLAH-Card, Änderung der Bankverbindung und/oder der Adresse ist die Bundeskunsthalle sofort schriftlich zu benachrichtigen: Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland, ArtCard, ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, oder per E-Mail: ▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Bei Verlust der ArtCard/ELLAH-Card können Sie gegen 10 € Bearbeitungsgebühr eine Ersatzkarte an der Kasse der Bundeskunsthalle erhalten. Die Bundeskunsthalle hat das Recht, die ArtCard/ELLAH-Card zu sperren oder den Einzug der Karte zu veranlassen, wenn die Nutzungsberechtigung der ArtCard/ELLAH- Card durch Gültigkeitsablauf, auf Grund nicht erfolgter Zahlung der ArtCard/ELLAH- Card und durch ordentliche oder durch außerordentliche Kündigung endet. Die Bundeskunsthalle ist berechtigt, den ArtCard/ELLAH-Card-Vertrag nicht anders vereinbartaus einem wichtigem Grund zu kündigen. KUNST- UND AUSSTELLUNGSHALLE DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GMBH Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über unseren Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten (im Folgenden: Daten) und Ihre Datenschutzrechte. Welche Daten wir von Ihnen konkret verarbeiten, gelten ergibt sich aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung. Bitte geben Sie diese Informationen auch Personen weiter, die Rege- lungen auf Ihrer Seite im Rahmen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen Durchführung des Vertragsverhältnisses einbezogen werden, wie z. B. Mitarbeiter*in- nen, Familienmitglieder oder Begünstigte. Verantwortlicher für die Grundver- sorgung Datenverarbeitung ist die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Die Gesellschaft wird vertreten durch die Geschäftsführung: Dr. ▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Unsere/n Datenschutzbeauftragte*n erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Wir erheben Ihre Daten grundsätzlich direkt bei Ihnen. In der Regel stellen Sie uns diese Daten mit Ihrem Auftrag und im Rahmen der Geschäftsbeziehung bereit. Dabei erfassen wir ausschließlich diejenigen Daten verpflichtend, die für den jeweiligen Vertragszweck notwendig sind. Darüberhinausgehende Angaben sind freiwillig. Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze (z. B. UWG, KUG etc.) für folgende Zwecke: Wenn Sie Jahreskarten (z. B. ArtCard), Führungen, Workshops oder Karten zu anderen Veranstaltungen oder andere Produkte/Leistungen von Haushaltskunden uns kaufen sowie Veranstaltungs- räumlichkeiten mieten oder andere Dienstleistungen von uns buchen. • Zu Zwecken des Vertragsschlusses und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz der Vertragsdurchführung (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)“ in der jeweils gültigen Fassung (derzeit aktueller gültiger Stand: Fassung vom 26.10.2006Artikel 6 Abs. 1 b DSGVO). Dabei richten sich die Zwecke der Datenverarbeitung in erster Linie nach dem konkreten Produkt, der konkreten Dienstleistung. Die GasGVV kann weiteren Einzelheiten über die Zwecke der Datenverarbeitung ergeben sich aus den jeweiligen maßgeblichen Vertrags- unterlagen und Geschäfts-/Nutzungsbedingungen. • Wenn Sie eine Jahreskarte bei uns kaufen, erheben und nutzen wir Ihr Porträtfoto zu Zwecken der SWK ENERGIE eingesehenIdentitätsfeststellung. • Sofern Sie ausdrücklich eingewilligt haben, von nutzen wir Ihre Daten auch für Vertriebs- und Marketinginformationen über unsere Produkte und Dienstleistungen, sowie für Produkte und Dienstleistungen unserer Partner-Museen und Kooperationspartner, die wir Ihnen über elektronische Kanäle (z. B. E-Mail, Telefon, Fax, SMS, Messenger usw.) zu- kommen lassen (Artikel 6 Abs. 1 a DSGVO, § 7 UWG). Eine Auflistung der SWK ENERGIE kostenlos angefordert Kooperations- partner, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, finden Sie in dem jeweils aktuellen Folder und/oder im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇.▇ abgerufen werden. 11.2 Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil ge- worden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen. 11.3 Gerichtsstand ist – soweit der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist – Krefeld. 11.4 Die SWK ENERGIE ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus die- sem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Bei Eintritt eines Nachfolgers der SWK ENERGIE in diesen Vertrag, der nicht mit der SWK ENERGIE im Sin- ne des § 15 AktG verbunden ist, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsver- hältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des dem Wechsel folgenden Monats in Textform zu kündigen. 11.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen können durch SWK ENERGIE einseitig geändert werden. Änderungen wer- den jeweils zum Monatsersten und erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss, wirksam. Der Kunde kann der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen widersprechen oder sein auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bezogenes Sonderkündigungsrecht ausüben. Ein Widerspruch des Kunden oder die Ausübung des Sonderkündigungsrechts können fristlos, jedoch nicht rück- wirkend auf den Termin des Wirksamwerdens der Änderung mindestens in Textform oder brieflich erfolgen. 11.6 Die ab dem 25.05.2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverord- nung DS-GVO in Verbindung mit dem überarbeiteten Bundesdatenschutz- gesetz BDSG bilden die gesetzlichen Grundlagen, welche die SWK ENERGIE zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange bei ihren geschäftlichen Aktivitäten entsprechend berücksichtigt. Wir verarbeiten die personenbe- zogenen Daten unserer Kunden ausschließlich im Rahmen der vorgenann- ten Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz und den Rechten des Kunden finden Sie unter ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ > Jahreskar- ten. Im Zusammenhang mit Projekten (z. B. zu Ausstellungen) kann es zu neuen, zeitlich befristeten Kooperationen mit Dritten kommen, in deren Durchführung Vertriebs- und Marketinginformationen über deren Produkte und/oder Dienstleistungen auf digitalem Wege an Sie übersandt werden. • Zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Vorgaben. Die Verarbeitung erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, u. a. zur Erfüllung handelsrecht- licher Bestimmungen, steuerrechtlicher Bestimmungen sowie Kontroll- und Meldepflich- ten, Identitätsprüfungen (Artikel 6 Abs. 1 c und e DSGVO). Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interes- sen oder derer Dritter (Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO): • zur Information über unsere Produkte und Dienstleistungen (Werbung oder Markt- und Meinungsforschung) • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten • Verhinderung und AuLlärung von Straftaten • Maßnahmen zur Zutrittskontrolle und zur Sicherstellung des Hausrechts • Videoüberwachungen zur Wahrung des Hausrechts, zur Sammlung von Beweismitteln bei Überfällen und Betrugsdelikten • zur Bonitätsprüfung vor Aufnahme eines Vertragsverhältnisses • Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs • Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten • Risikosteuerung und Reporting Erhebende Stelle ist die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH. Sie speichert sämtliche zur Vertragserfüllung und Partnerbetreuung notwendigen Daten in ihren IT-Systemen. Innerhalb der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der o. g. Zwecke, insbesondere unserer vertraglichen Pflichten benötigen. Um unsere vertraglichen Leistungen zu erbringen, bedienen wir uns ausgewählter Dienstleister (Auftragsverarbeiter) und Erfüllungsgehilfen der im Folgenden genannten Kategorien, die im jeweils erforderlichen Umfang Zugriff auf Ihre Daten erhalten können und diese für die Erfüllung der von uns erteilten Aufträge verwenden. Eine darüberhinaus gehende Datenweitergabe an Empfänger*innen außerhalb der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH erfolgt nur, wenn gesetzli- che Bestimmungen dies gebieten oder erlauben oder Sie eingewilligt haben. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger*innen Ihrer Daten z. B. sein: • öffentliche Stellen und Institutionen bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung (z. B. Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Sozialversicherungs- ▇▇▇▇▇▇) • andere Unternehmen und Dienstleister (Auftragsverarbeiter)/Erfüllungsgehilfen in den Bereichen: - IT-Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen - IT-Dienstleistungen - (Rechts-)Beratung und Consulting - Akten- und Datenvernichtung - Logistik - Druckdienstleister - Telekommunikationsdienstleister Telefonie und Internet - Geldinstitute, Zahlungsverkehr - Vertrieb und Marketing - Unternehmensberatungen sowie Wirtschafts- und Steuerprüfungsunternehmen - Belegbearbeitung, Abrechnungsdienstleister - Zahlkartenabwicklung (Debitkarten/Kreditkarten) - Lettershops - Internetdienstleister für Webseitenmanagement und Social-Media-Angebote (Internetprovider, Webdesign, Newsletterversand) - bonitätsprüfende Wirtschaftsauskunfteien für Zwecke der Bonitätsprüfung bzw. Einholung von Auskünften im Verlauf der Geschäftsbeziehung soweit eine Übermittlung Ihrer Daten erforderlich ist Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) findet nicht statt. Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten, solange es für die Erfüllung der o. g. Zwecke, insbesondere unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber*in, erforderlich ist. Sind die Daten für die Erfüllung dieser Zwecke und unserer Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Au&ewahrungsfristen: Zu nennen sind insbesondere das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO). Die dort vorgegebenen Fristen zur Au&ewahrung bzw. Dokumentation betragen sechs bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungs- fristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. Welche Datenschutzrechte können Sie als Betroffene*r geltend machen? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO, soweit dem keine gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen (insbes. nach Art. 15 und 17 DSGVO, §§ 34 und 35 BDSG). Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung der Daten kann jederzeit uns gegenüber mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Zur Geltendmachung Ihrer Rechte wenden Sie sich unter Angabe Ihrer Geschäftspartner- daten an: Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH Betroffenenrechte ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ E-Mail: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Sind Sie verpflichtet, Ihre Daten bereitzustellen? Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen Sie uns diejenigen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und die Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, den Vertrag zu schließen oder diesen auszuführen. Die Bereitstellung weiter Daten erfolgt freiwillig. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungs&ndung oder Pro&ling? Wir nutzen grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist. Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.

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Sources: Kundenbedingungen

Sonstige Bedingungen. 11.1 Soweit in diesem Vertrag nicht anders vereinbart8.1 Gegenüber Ansprüchen der Post Direkt ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, gelten die Rege- lungen unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder die auf Mängeln der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundver- sorgung von Haushaltskunden zugrunde liegenden Leistung beruhen. 8.2 Post Direkt ist berechtigt, jederzeit sämtliche ihrer Rechte und die Ersatzversorgung mit Gas Pflichten aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)“ in der jeweils gültigen Fassung (derzeit aktueller gültiger Stand: Fassung vom 26.10.2006). Die GasGVV kann bei der SWK ENERGIE eingesehen, von der SWK ENERGIE kostenlos angefordert oder im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇ abgerufen werden. 11.2 Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz Zusammen- hang mit diesem Vertrag oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksamdiesen Vertrag insgesamt ohne Zustimmung des Kunden auf Unternehmen zu übertragen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil ge- worden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen. 11.3 Gerichtsstand ist – soweit der Kunde kein Verbraucher mit denen Post Direkt im Sinne des der §§ 13 BGB ist – Krefeld15 ff. Aktiengesetz verbunden ist. 11.4 Die SWK ENERGIE ist berechtigt, 8.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus die- sem diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung der Post Direkt auf einen Dritten zu Dritte übertragen. Bei Eintritt eines Nachfolgers . 8.4 Post Direkt ist zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn ein Wettbe- werber der SWK ENERGIE in diesen VertragDeutsche Post AG oder der Unternehmen, der nicht mit der SWK ENERGIE denen die Deutsche Post AG im Sin- ne des Sinne der §§ 15 AktG ff. Aktiengesetz verbunden ist, direkt oder indirekt beherrschenden Einfluss auf den Kunden erhält. 8.5 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 8.6 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bonn, sofern der Kunde berechtigtKaufmann, das Vertragsver- hältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eine juristische Person des dem Wechsel folgenden Monats in Textform zu kündigenöffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 11.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen können 8.7 Soweit der Kunde nicht besondere Geheimhaltungsinteressen glaubhaft macht, steht Post Direkt das Recht zu, selbst oder durch SWK ENERGIE einseitig geändert werden. Änderungen wer- den jeweils zum Monatsersten und erst nach brieflicher Mitteilung an den Kundengesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Angehörige der beratenden Berufe (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) die mindestens sechs Wochen vor Einhaltung der beabsichtigten Änderung erfolgen muss, wirksamNutzungs- bestimmungen in angemessenen Abständen zu überprüfen. Der Kunde kann verpflichtet sich, zu diesem Zwecke innerhalb der Änderung ordentlichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gewähren. Die Kosten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen widersprechen oder sein auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens Überprüfung trägt Post Direkt, es sei denn, bei der Änderung bezogenes Sonderkündigungsrecht ausüben. Ein Widerspruch des Kunden oder Überprüfung wird eine Verletzung der Nutzungsbedingungen festgestellt; in diesem Fall trägt die Ausübung des Sonderkündigungsrechts können fristlos, jedoch nicht rück- wirkend auf den Termin des Wirksamwerdens Kosten der Änderung mindestens in Textform oder brieflich erfolgenKunde. 11.6 Die ab dem 25.05.2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverord- nung DS-GVO in Verbindung mit dem überarbeiteten Bundesdatenschutz- gesetz BDSG bilden die gesetzlichen Grundlagen, welche die SWK ENERGIE zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange bei ihren geschäftlichen Aktivitäten entsprechend berücksichtigt. Wir verarbeiten die personenbe- zogenen Daten unserer Kunden ausschließlich im Rahmen der vorgenann- ten Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz und den Rechten des Kunden finden Sie unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇.

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Sources: General Terms and Conditions

Sonstige Bedingungen. 11.1 Soweit in 10.1 FSW ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen. 10.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. 10.3 Im Zusammenhang mit diesem Vertrag nicht anders vereinbarterhobene Daten werden von der FSW automatisch gespeichert, gelten die Rege- lungen verarbeitet und im Rahmen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundver- sorgung Zweckbestimmungen verwendet und gegebenenfalls übermittelt. 10.4 Der Kunde kann im Fall von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus Verletzungen durch FSW der nach dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)“ in der jeweils gültigen Fassung (derzeit aktueller gültiger Stand: Fassung vom 26.10.2006). Die GasGVV kann TKG vorgesehenen Verpflichtungen durch Antrag ein Schlichtungsverfahren bei der SWK ENERGIE eingesehenBundesnetzagentur einleiten. Der Antrag ist zu richten an: Bundesnetzagentur für Elektrizität, von der SWK ENERGIE kostenlos angefordert Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Ref. 216, Schlichtungsstelle, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. Formulare und Hinweise sind unter dieser Adresse oder im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇.▇ abgerufen werden. 11.2 Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil ge- worden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen. 11.3 Gerichtsstand ist – soweit der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist – Krefeld. 11.4 Die SWK ENERGIE ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus die- sem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Bei Eintritt eines Nachfolgers der SWK ENERGIE in diesen Vertrag, der nicht mit der SWK ENERGIE im Sin- ne des § 15 AktG verbunden ist, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsver- hältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des dem Wechsel folgenden Monats in Textform zu kündigen. 11.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen können durch SWK ENERGIE einseitig geändert werden. Änderungen wer- den jeweils zum Monatsersten und erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss, wirksam. Der Kunde kann der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen widersprechen oder sein auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bezogenes Sonderkündigungsrecht ausüben. Ein Widerspruch des Kunden oder die Ausübung des Sonderkündigungsrechts können fristlos, jedoch nicht rück- wirkend auf den Termin des Wirksamwerdens der Änderung mindestens in Textform oder brieflich erfolgen. 11.6 Die ab dem 25.05.2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverord- nung DS-GVO in Verbindung mit dem überarbeiteten Bundesdatenschutz- gesetz BDSG bilden die gesetzlichen Grundlagen, welche die SWK ENERGIE zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange bei ihren geschäftlichen Aktivitäten entsprechend berücksichtigt. Wir verarbeiten die personenbe- zogenen Daten unserer Kunden ausschließlich im Rahmen der vorgenann- ten Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz und den Rechten des Kunden finden Sie unter ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ erhältlich.▇▇ 10.5 Ansprüche der FSW kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. 10.6 Um die Servicequalität sicher zu stellen und den technischen Support gewährleisten zu können, verpflichtet sich der Kunde, das Endgerät ausschließlich mit von FSW zugelassener Software zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Endgeräten dürfen ausschließlich von FSW durchgeführt werden. Unabhängig hiervon kann der Kunde vom Hersteller empfohlene und autorisierte Software-Updates nutzen. FSW ist außerdem dazu berechtigt, per Fernwartung Konfigurationen und ggf. Software-Updates auf dem Endgerät durchzuführen. Durch den Kunden durchgeführte Konfigurationen am Endgerät, die eine Fernwartung durch FSW nicht ermöglichen, führen zum Ausschluss vom technischen Support. 10.7 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt für die Auslegung des Vertrages folgende Reihenfolge der Vertragsbedingungen: a) Auftrag inkl. Anlagen b) Preisliste c) Leistungsbeschreibung, d) AGBs. 10.8 Es gilt deutsches Recht. 10.9 Dieser Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen berücksichtigt die Informationspflichten gem. § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 EGBGB.

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Sources: Telecommunications

Sonstige Bedingungen. 11.1 Soweit Das Honorar für diesen Auftrag beträgt <Honorarbetrag und Währung> [Der Koordinator kann für den Auftrag ein festes Honorar oder etwas anderes vereinbaren. Der Koordinator und der Rechnungsprüfer können besondere Bedingungen festlegen, falls der Rechnungsprüfer den Umfang der Prüfung von 65 % auf 85 % erhöhen muss. Der Koordinator gibt alle mit dem Rechnungsprüfer vereinbarten Ausgaben und Aufwandsentschädigungen (z. B. für Reisen) an und führt aus, ob in den Ausgaben und Aufwandsentschädigungen Mehrwertsteuer und/oder andere relevante Steuern enthalten ist/sind]. [In diesem Vertrag nicht anders vereinbart, gelten die Rege- lungen Abschnitt können der „Verordnung über Allgemeine Koordinator und der Rechnungsprüfer weitere konkrete Bedingungen vereinbaren.] Für den Mitgliedstaat-Partner: Unterschrift <Name und Funktion> [Datum] Für den Rechnungsprüfer: Unterschrift <Name und Funktion> [Datum] Kennziffer und Datum des Twinning-Vertrags <Aktenzeichen des öffentlichen Auftraggebers für die Grundver- sorgung von Haushaltskunden den Twinning-Vertrag> Bezeichnung des Twinning-Vertrags Land Mitgliedstaat-Partner (MSP) < vollständige Bezeichnung und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz Anschrift des/der Mitgliedstaat-Partner (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)“ in der jeweils gültigen Fassung (derzeit aktueller gültiger Stand: Fassung vom 26.10.2006). Die GasGVV kann bei der SWK ENERGIE eingesehen, von der SWK ENERGIE kostenlos angefordert oder MSP) wie im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇ abgerufen werden. 11.2 Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt Twinning-Vertrag> Stellungnahme des Lenkungsausschusses – Datum Beginn des Durchführungszeitraums der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil ge- worden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen. 11.3 Gerichtsstand ist – soweit der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist – Krefeld. 11.4 Die SWK ENERGIE ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus die- sem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Bei Eintritt eines Nachfolgers der SWK ENERGIE in diesen Vertrag, der nicht mit der SWK ENERGIE im Sin- ne des § 15 AktG verbunden ist, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsver- hältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Maßnahme Ende des dem Wechsel folgenden Monats Durchführungszeitraums der Maßnahme Gesamtkosten der Maßnahme Betrag in Textform zu kündigen. 11.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen können durch SWK ENERGIE einseitig geändert werden. Änderungen wer- Artikel 3 Absatz 1 der Besonderen Bedingungen des Twinning-Vertrags Höchstbetrag des Zuschusses Betrag in Artikel 3 Absatz 2 der Besonderen Bedingungen des Twinning-Vertrags Gesamtbetrag, den jeweils der Koordinator bis dato vom öffentlichen Auftraggeber erhalten hat <bis zum Monatsersten und erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden, die mindestens sechs Wochen vor TT.MM.JJJJ erhaltender Gesamtbetrag> Gesamtbetrag des Zahlungsantrags <Gesamtbetrag wie in Anhang A5 der beabsichtigten Änderung erfolgen muss, wirksam. Der Kunde kann der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen widersprechen oder sein auf den Zeitpunkt Besonderen Bedingungen des Wirksamwerdens der Änderung bezogenes Sonderkündigungsrecht ausüben. Ein Widerspruch des Kunden oder die Ausübung des Sonderkündigungsrechts können fristlos, jedoch nicht rück- wirkend auf den Termin des Wirksamwerdens der Änderung mindestens in Textform oder brieflich erfolgen. 11.6 Die ab dem 25.05.2018 geltende EUTwinning-Datenschutz-Grundverord- nung DS-GVO in Verbindung mit dem überarbeiteten Bundesdatenschutz- gesetz BDSG bilden die gesetzlichen Grundlagen, welche die SWK ENERGIE zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange bei ihren geschäftlichen Aktivitäten entsprechend berücksichtigt. Wir verarbeiten die personenbe- zogenen Daten unserer Kunden ausschließlich Vertrags (Zahlungsantrag im Rahmen eines Twinning-Vertrags)> Öffentlicher Auftraggeber <Name, Position/Titel, Telefon und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners beim öffentlichen Auftraggeber angeben>. [Nur einzutragen, wenn es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber nicht um die Kommission handelt. ] Europäische Kommission <Name, Position/Titel, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bei der vorgenann- ten Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz Delegation der Europäischen Union in dem betreffenden Land oder gegebenenfalls bei den zentralen Dienststellen> Rechnungsprüfer <Name und den Rechten des Kunden finden Sie unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇.Anschrift der Rechnungsprüfungsgesellschaft und Name/Position der Rechnungsprüfer>

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Sources: Twinning Agreement

Sonstige Bedingungen. 11.1 Soweit Die Feuerwehr der Stadt Frechen behält sich vor, im Einzelfall abweichende Regelungen festzulegen, wenn feuerwehrtaktische oder technische Bedingungen dies erfordern. Angehörigen und Mitarbeitern der Feuerwehr Frechen, die sich auf Verlangen durch einen entsprechenden Feuerwehr- Dienstausweis legitimieren können, ist jederzeit Zutritt zur BMA zum Zweck der Überprüfung zu gestalten. Folgen, die aus nicht erfüllten Auflagen dieser Anschlußbedingungen resultieren oder eine Verzögerung des Anschlusses mit sich bringen, gehen nicht zu Lasten der Feuerwehr Fre- chen. Bauliche Änderungen oder Nutzungsänderungen an durch Brandmeldanlagen oder ortsfesten Löschanlagen überwachten Gebäudeteilen sind der Feuerwehr Frechen mitzuteilen. Laufkar- ten sind in diesem Vertrag nicht anders vereinbartAbsprache mit der Feuerwehr durch den Betreiber entsprechend zu korrigieren. Bei Änderung der Schließanlage überwachter Objekte sind auch die im Feuerwehrschlüssel- depot deponieren Schlüssel und ggf. der Halbzylinder des FSD unter Hinzuziehung der Feu- erwehr Frechen auszutauschen. In der Bedienung der BMA sind für den Betreiber mindestens drei Betriebsangehörige zu unterweisen. Name und Anschrift unterwiesener Personen sind der Feuerwehr Frechen spä- testens bei Abnahme der BMA mitzuteilen und im Feuerwehr- Einsatzplan (Objektinformati- on) aufzunehmen. Nachträgliche Änderungen dieses Personenkreises sind der Feuerwehr Frechen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Betreiber hat sicherzustellen, gelten dass nach jedem Alarm oder nach jeder Störmeldung die Rege- lungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundver- sorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)“ Brandmeldeanlage durch einen Beauftragten des Betreibers wieder in der jeweils gültigen Fassung (derzeit aktueller gültiger Stand: Fassung vom 26.10.2006)Betrieb genommen wird. Die GasGVV kann bei Rückstellung der SWK ENERGIE eingesehen, von der SWK ENERGIE kostenlos angefordert oder im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇ abgerufen werdenBMA über das Feuerwehrbedienfeld durch die Feuerwehr Fre- chen geschieht davon unabhängig. 11.2 Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil ge- worden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen. 11.3 Gerichtsstand ist – soweit der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist – Krefeld. 11.4 Die SWK ENERGIE ist berechtigt13.5.5 Für Schäden, die Rechte aus der teilweisen oder vollständigen Abschaltung der Brandmeldeanlage oder aus der Nichterreichbarkeit einer unterwiesenen Personen resultieren, haftet ausschließ- lich der Betreiber. Gleiches gilt bei Übertragungsfehlern oder defekten Übertragungswegen – der Brandmeldeanlage und Pflichten aus die- sem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Bei Eintritt eines Nachfolgers Störungen des FSD oder einzelner Anlagenbestandteilen der SWK ENERGIE in diesen Vertrag, der nicht mit der SWK ENERGIE im Sin- ne Brandmeldeanlage oder des § 15 AktG verbunden ist, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsver- hältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des dem Wechsel folgenden Monats in Textform zu kündigenFeuerwehrbedienfeldes. 11.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen können durch SWK ENERGIE einseitig geändert werden. Änderungen wer- den jeweils zum Monatsersten und erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss, wirksam. Der Kunde kann der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen widersprechen oder sein auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bezogenes Sonderkündigungsrecht ausüben. Ein Widerspruch des Kunden oder die Ausübung des Sonderkündigungsrechts können fristlos, jedoch nicht rück- wirkend auf den Termin des Wirksamwerdens der Änderung mindestens in Textform oder brieflich erfolgen. 11.6 Die ab dem 25.05.2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverord- nung DS-GVO in Verbindung mit dem überarbeiteten Bundesdatenschutz- gesetz BDSG bilden die gesetzlichen Grundlagen, welche die SWK ENERGIE zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange bei ihren geschäftlichen Aktivitäten entsprechend berücksichtigt. Wir verarbeiten die personenbe- zogenen Daten unserer Kunden ausschließlich im Rahmen der vorgenann- ten Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz und den Rechten des Kunden finden Sie unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇.

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Sources: Anschlussbedingungen Für Die Anschaltung Von Brandmeldeanlagen

Sonstige Bedingungen. 11.1 Soweit in diesem Vertrag nicht anders vereinbart20.1 Die Telekom ist berechtigt, gelten die Rege- lungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen Leistungen durch Dritte als Unter- auftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen. Die Telekom haf- tet für die Grundver- sorgung Leistungserbringung von Haushaltskunden und Unterauftragnehmern wie für eigenes Handeln. 20.2 Die Telekom oder von ihr beauftragte Subunternehmer erbrin-gen die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)“ vereinbarten Leistungen oder Teile hiervon in Ländern der Eu- ropäischen Union oder in einem anderen in der jeweils gültigen Fassung (derzeit aktueller gültiger Stand: Fassung vom 26.10.2006)Leistungsbe- schreibung aufgeführten Land. Die GasGVV kann bei Telekom oder von ihr beauf- tragte Subunternehmer können nach eigenem Ermessen auch in weiteren Ländern Leistungen oder Teilleistungen erbringen. Bei einer Verlagerung von Leistungen in Länder außerhalb der SWK ENERGIE eingeseheneuro- päischen Union, die nicht in der Leistungsbeschreibung genannt sind, informiert die Telekom den Kunden über die geplante Ver- lagerung. Sofern die Telekom vom Kunden nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der SWK ENERGIE kostenlos angefordert Mitteilung über die Ver- lagerung über schwerwiegende Gründe, die eine Verlagerung nicht zulassen, informiert wird, gilt diese Verlagerung als vom Kun- den genehmigt. 20.3 Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder wer- den oder sollte sich in dem Vertrag eine ▇▇▇▇▇ herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der ▇▇▇▇▇ tritt eine angemessene Regelung, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vermutlich gewollt hätten. 20.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇ abgerufen werdenZusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn. Ein etwaiger ausschließlicher Ge- richtsstand ist vorrangig. 11.2 Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil ge- worden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen. 11.3 Gerichtsstand ist – soweit der 20.5 Der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist – Krefeld. 11.4 Die SWK ENERGIE ist berechtigt, kann die Rechte und Pflichten aus die- sem diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Telekom auf einen Dritten übertragen. 20.6 Die Telekom ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergeben- den Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Kunden auf die Deutsche Telekom AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ (Amtsgericht Bonn HRB 6794) oder auf einen sonstigen Dritten zu übertragen. Bei Eintritt eines Nachfolgers Dem Kunden steht für den Fall der SWK ENERGIE in diesen VertragÜbertragung auf einen namentlich nicht genannten Dritten bis zum Zeitpunkt der Übertragung das Recht zu, der nicht den Vertrag mit der SWK ENERGIE im Sin- ne des § 15 AktG verbunden ist, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsver- hältnis mit zweiwöchiger Telekom ohne Einhaltung einer Frist auf das Ende des dem Wechsel folgenden Monats in Textform zu kündigen. 11.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen können durch SWK ENERGIE einseitig geändert werden. Änderungen wer- den jeweils zum Monatsersten und erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden, 20.7 Für die mindestens sechs Wochen vor vertragliche Beziehung der beabsichtigten Änderung erfolgen muss, wirksam. Der Kunde kann der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas/Vertragsbedingungen widersprechen oder sein auf den Zeitpunkt Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Wirksamwerdens der Änderung bezogenes Sonderkündigungsrecht ausüben. Ein Widerspruch des Kunden oder die Ausübung des Sonderkündigungsrechts können fristlos, jedoch nicht rück- wirkend auf den Termin des Wirksamwerdens der Änderung mindestens in Textform oder brieflich erfolgenUN-Kaufrechts. 11.6 Die ab dem 25.05.2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverord- nung DS-GVO in Verbindung mit dem überarbeiteten Bundesdatenschutz- gesetz BDSG bilden die gesetzlichen Grundlagen, welche die SWK ENERGIE zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange bei ihren geschäftlichen Aktivitäten entsprechend berücksichtigt. Wir verarbeiten die personenbe- zogenen Daten unserer Kunden ausschließlich im Rahmen der vorgenann- ten Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz und den Rechten des Kunden finden Sie unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen