Sonstige Bedingungen. 1. Jeder Softwareüberlassungsvertrag mit dem Kunden, dessen Zustandekommen und Beendigung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese Allgemeinen Softwareüberlassungsbedingungen nichts Abwei- chendes vorsehen. UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist Kempten (Allgäu), falls der Kunde Kaufmann ist. 2. Sollte eine Bestimmung des Softwareüberlassungsvertrages nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksam- keit dieses Vertrages nicht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen. Die Parteien werden die nichtige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die in wirksamer Weise dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt.
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Sources: Software License Agreement, Software License Agreement, Software License Agreement
Sonstige Bedingungen. 1. Jeder Softwareüberlassungsvertrag mit dem Kunden, dessen Zustandekommen und Beendigung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese Allgemeinen Softwareüberlassungsbedingungen nichts Abwei- chendes vorsehen. UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist Kempten (Allgäu), falls der Kunde Kaufmann ist.
2. Sollte eine Bestimmung des Softwareüberlassungsvertrages nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksam- keit Wirksamkeit dieses Vertrages nicht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen. Die Parteien werden die nichtige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die in wirksamer Weise dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt.
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