Sonstige Bedingungen. 12.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Vodafone Übertragungswege, Hardware, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strombelieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung von Vodafone steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung mit den vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Vodafone ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Vodafone beruht. Vodafone wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten. 12.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vodafone auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 12.3 Vodafone darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Vodafone hat dem Kunden die Übertragung sechs Wochen vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige für den Zeitpunkt kündigen, an dem die Übertragung wirksam wird. 12.4 Vodafone ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu beauftragen. 12.5 Zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens über die in § 47a TKG genannten Fälle kann der Kunde einen entsprechenden Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Tele- kommunikation der Bundesnetzagentur richten. An alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Vodafone nicht teil. 12.6 Die jeweils gültige Preisliste erhalten Sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 12.7 Es gilt deutsches Recht.
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Sonstige Bedingungen. 12.1 11.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Vodafone Übertragungswege, Hardware, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strombelieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung von Vodafone steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung mit den der vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Vodafone ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Vodafone beruht. Vodafone wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
12.2 11.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vodafone auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen sach- lichen Grund verweigert werden.
12.3 11.3 Vodafone darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Vodafone hat dem Kunden die Übertragung sechs Wochen vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige für den Zeitpunkt kündigen, an dem die Übertragung wirksam wird.
12.4 . Vodafone ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu beauftragen.
12.5 11.4 Zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens über die in § 47a TKG genannten Fälle kann der Kunde einen entsprechenden Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Tele- kommunikation der Bundesnetzagentur richten. An alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Vodafone nicht teil.
12.6 Die jeweils gültige Preisliste erhalten Sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
12.7 Es gilt deutsches Recht.
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Sonstige Bedingungen. 12.1 11.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Vodafone Übertragungswege, Hardware, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strombelieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung von Vodafone steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung mit den der vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Vodafone ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Vodafone beruht. Vodafone wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
12.2 11.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vodafone auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen sach- lichen Grund verweigert werden.
12.3 11.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Vodafone darf ihre Rechte und Pflichten aus dem gegen- ständlichen Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragenübertragen darf (Vertragsübernahme). Vodafone hat Bei einer Übertragung auf eine der nachfolgenden, zum Vodafone-Konzern gehörenden Gesellschaften, steht dem Kunden die wegen der Vertragsübernahme kein Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen: Vodafone Hessen GmbH & Co. KG, Vodafone NRW GmbH, Vodafone BW GmbH (alle ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇–750, 50933 Köln), Vodafone Kabel ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇-▇▇▇. ▇–8, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und Vodafone GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Bei einer Übertragung sechs Wochen vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den auf einen sonstigen, nicht von dieser Auflistung umfassten Dritten, steht dem Kunden das Recht zu, sich vom Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige für den Zeitpunkt kündigen, an dem die Übertragung wirksam wirdzu lösen.
12.4 Vodafone ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu beauftragen.
12.5 11.4 Zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens über die in § 47a TKG genannten Fälle kann der Kunde einen entsprechenden Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Tele- kommunikation der Bundesnetzagentur richten. An alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Vodafone nicht teil.
12.6 Die jeweils gültige Preisliste erhalten Sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
12.7 Es gilt deutsches Recht.
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