Common use of Sonstige Bedingungen Clause in Contracts

Sonstige Bedingungen. 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

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Sources: Abonnementvertrag Internet & Telefon, Abonnementvertrag Internet & Telefon, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Kabelanschluss, Internet Und Telefon

Sonstige Bedingungen. 19.1 10.1 Den Anweisungen der Erfüllungsgehilfen des ADAC Nordbayern e.V. ist in jedem Fall Folge zu leisten. 10.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur verpflichtet sich, alle innerhalb des Geländes der ADAC Nordbayern e.V. geplanten Veranstaltungsteile rechtzeitig vor der Veranstaltung mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung den Organisatoren des ADAC Fahrsicherheitszentrums abzustimmen. Der Auf- oder Abbau von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragenÜbungen oder Stationen ist im Vorfeld mit dem ADAC Fahrsicherheitszentrum Nordbayern abzustimmen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werdenNutzung außerhalb der angemieteten Flächen ist nicht gestattet. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte 10.3 Von der ersten bis einschließlich zur letzten Kontrollfahrt trägt der Kunde die volle Ver- antwortung für alle Vorkommnisse auf der benutzten Strecke und Pflichten aus dem Vertrag ganz den benutzen Anlagen des ADAC Nordbayern e.V. Während dieser Zeit übernimmt der ADAC Nordbayern e.V. für Ereignisse auf oder teilweise auf einen Dritten übertragenan der Strecke keine Haftung. Telekabel Riesa hat Für das Räumen der Strecke ist allein der Kunde verantwortlich, ebenso für das Öffnen und Schließen von Haupt- und Nebentoren sowie Türen und Fenster vor und nach der Veranstaltung (sofern nötig). 10.4 Die genutzten Strecken und Räume sind – sofern nichts anderes vereinbart – bis zum Ende des Anmietungszeitraumes, aufgeräumt, d.h. im vor der Übergabe herrschenden Zustand zu übergeben; die angemieteten Strecken und Räume sind besenrein zu ver- lassen. Bei Missachtung dieser Regelung setzt der ADAC eine angemessene Nachfrist. Sollte die Nachfrist ebenfalls erfolglos verstreichen, werden anfallende Reinigungskosten dem Kunden ohne weitere Ankündigung in Rechnung gestellt. 10.5 Die Catering-Rechte liegen beim ADAC Fahrsicherheitszentrum Nordbayern. 10.6 Jeglicher Verkauf von Speisen und Getränken im Veranstaltungsbereich bzw. auf dem Gelände des ADAC Fahrsicherheitszentrum ohne vorherige Genehmigung durch den ADAC Nordbayern e.V. ist nicht gestattet. 10.7 Der Veranstalter hat für ausreichend Sicherungspersonal zu sorgen, um einen siche- ren und reibungslosen Ablauf der Trainings und/oder Veranstaltungen zu gewährleisten. 10.8 Im Rahmen einer Veranstaltung ausgehändigte Schlüssel des ADAC Fahrsicherheits- zentrums Nordbayern sind ohne Aufforderung nach Abschluss der Veranstaltung an die Übertra- gung vor ihrem Vollzug beauftragte Person abzugeben. Kommen Schlüssel abhanden oder werden sie auch nach mehrmaliger Ermahnung nicht zurückgegeben, werden dem Veranstalter (= Kunde) die anfallenden Kosten, die durch den Schlüsselverlust entstehen, in Textform anzuzeigenRechnung gestellt. 10.9 Der ADAC Nordbayern e.V. hat das Hausrecht in allen Mieträumen und auf der gesamten Anlage. Der Kunde kann ADAC Nordbayern e.V. bzw. seinen Erfüllungsgehilfen ist bei Störungen oder Notfällen jederzeit Zutritt zu den Vertrag innerhalb eines Monats Veranstaltungen und angemieteten Räumen zu gewähren. Desweiteren ist nach vorheriger Ankündigung Zutritt zu gewähren, es sei denn, es stehen wichtige Gründe des Kunden dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisenentgegen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bedingungen. 19.1 Der Kunde 10.1 Die Städtische Werke Netz + Service GmbH ist berech- tigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen. 10.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirk- sam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht be- rührt. der Zahlung eines Betrages in Höhe des monatlichen Flat-Preises für zwei Monate in Verzug befindet. 8.7 Im Falle der Kündigung durch die Städtische Werke Netz + Service GmbH aus einem vom Kunden zu ver- tretenden Grund, kann die Rechte Städtische Werke Netz + Service GmbH vom Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von 30 % der restlichen, bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der nächstmöglichen ordentlichen Kündigung zu entrichtenden monatlichen Nutzungs- entgelte verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines fehlenden oder geringeren Schadens und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werdenStädtische Werke Netz + Service GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in 8.8 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zah- lungsverzug bleibt der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisenStädtische Werke Netz + Ser- vice GmbH vorbehalten. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte 8.9 Kündigungen sind schriftlich und mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragenUnterschrift per Post einzureichen. Etwaige Schadensersatzansprüche eines Vertragspartners aus oder in Zusammenhang mit einer Kündigung bleiben unberührt. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

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Sources: Glasfaser Home Vertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bedingungen. 19.1 9.1 GWH ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen. 9.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. 9.3 Im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobene Daten werden von der GWH automatisch gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmungen verwendet und ggf. übermittelt. 9.4 Der Kunde kann im Fall von Verletzungen durch die Rechte GWH der nach dem TKG vorgesehenen Verpflichtungen durch Antrag ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einleiten. Der Antrag ist zu richten an: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Pflichten aus diesem Vertrag Eisenbahnen, Ref. 216, Schlichtungsstelle, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. Formulare und Hinweise sind unter dieser Adresse oder unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. 9.5 Ansprüche der GWH kann der Kunde nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werdenunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte 9.6 Um die Servicequalität sicher zu stellen und Pflichten aus den technischen Support gewährleisten zu können, verpflichtet sich der Kunde, das Engerät ausschließlich mit von GWH zugelassener Software zu betreiebn. Instadnhaltungs- und Instndsetzungsarbeiten an Endgeräten dürfen ausschließlich von GWH durchgeführt werden. Unabhängig hiervon kann der Kunde vom Hersteller empfohelne und autorisierte Software- uPdates nutzen. GWH ist außerdem dazu berechtigt, per Fernwrtung Konfiguartaionen und ggf. Software-Updates auf dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragenEndgerät durchzuführen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird Durch den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisenduchgerführte konfigurationen am Endgerät, die eine Fernwartung durch GWH nicht ermöglichen, führen zu Ausschluss vom technischen Support. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt9.7 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, Dritte mit gilt für die Auslegung des Vertrages folgende Reihenfolge der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragenVertragsbedingungen: a) Auftrag inkl. Anlagen b) Preisliste c) Leistungsbeschreibung d) AGBs. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner 9.8 Es gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

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Sources: Auftrag Gewerbe FTTH, Auftrag Gewerbe FTTH

Sonstige Bedingungen. 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung Übertragung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung Übertragung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

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Sources: Abonnementvertrag Extra HDTV

Sonstige Bedingungen. 19.1 Der Kunde kann 1. Bei Nichterscheinen des Schaustellers zur Veranstaltung aus Gründen die Rechte nicht van der Stadt Schonberg zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Rockerstattung der bereits gezahlten Standentgelte, Wasserkosten- und Pflichten Strompauschalen. Selbiges gilt wenn der Schausteller aus diesem Vertrag nur mit Gründen, welche er oder seine Mitarbeiter zu verantworten haben, von der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert Veranstaltung ausgeschlossen werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte 2. Bei Abbruch / Ausfall der Veranstaltung aus Gründen, welche nicht dem Einfluss der Stadt Schönberg unterliegen, wie z.B. durch höhere Gewalt, Unwetter, innere Unruhen, Terror, Krieg, Covid-Pandemie usw. besteht kein Anspruch auf Rück- oder Teilrückerstattung der gezahlten Stand-, Strom- und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise Wassergebühren. 3. Der Schausteller ist zur Einhaltung der für den Betrieb seines Gewerbes geltenden gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich. 4. Es besteht kein Anspruch auf einen Dritten übertragenbestimmten Standplatz oder Exklusivrechte. Telekabel Riesa Der Standplatz wird dem Schausteller spätestens beim Aufbau durch den Veranstalter/Marktleiter mitgeteilt. 5. Der Standplatz steht zum Zwecke des Aufbaus, ab ▇▇▇▇▇▇▇, den 30.06.2023 15:00 Uhr oder nach gesonderter Vereinbarung zur Verfügung. 6. Die Standgestaltung hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigenCharakter der Veranstaltung zu entsprechen. 7. Verkauf und Betrieb ist nur innerhalb der Marktzeiten zulässig. Alle Stände haben spätestens eine Stunde nach Marktende geschlossen zu sein. 8. Der Kunde kann Abbau ist bis spätestens am: Sonntag, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen02.07.2023 um 22:00 Uhr. 19.3 Telekabel Riesa 9. abzuschließen. Der Platz ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen sauber und im ursprünglichen Zustand zu beauftragenverlassen und durch den Marktmeister abzunehmen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen 10. Der Schausteller sowie dessen Erfüllungsgehilfen haben jegliche der Vertragspartner gilt deutsches RechtVeranstaltung nachteilige Handlungen zu unterlassen. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts 11. Die Stadt Schönberg verspricht und garantiert keine Umsatz- oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden Gewinngarantie und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesaauch keinen bestimmten Kundenzustrom. 19.6 12. Änderungen dieser AGB und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen immer der Schriftform. 13. Dies gilt auch Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Grevesmühlen. 14. Sollte eine Bestimmung dieses SchriftformerfordernisVertrages und/oder seine Änderungen bzw. Besonderer Teil KabelanschlussErgänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

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Sources: Standplatzmietvertrag

Sonstige Bedingungen. 19.1 14.1 sewikom ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunterneh- mer) zu erbringen. sewikom haftet für die Leistungserbringung von Unterauftragnehmern wie für eigenes Handeln. 14.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung nach vorheriger Zustim- mung von Telekabel Riesa sewikom auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte 14.3 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragengültiges Preisverzeichnis ist unter www. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ im Internet einsehbar. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt14.4 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit sewikom über die in § 47a TKG genann- ten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzuleiten, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagentur in Bonn zu beauftragenrichten. sewikom erklärt an Streitschlichtungsver- fahren NICHT teilzunehmen. 19.4 14.5 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann14.6 Als Gerichtstand wird für den Fall, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handeltdass der Kunde kein Endverbraucher ist, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel RiesaHöxter verein- bart. 19.6 Änderungen dieser 14.7 Sollte sich einzelne Klauseln in den vorliegenden AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschlussals nicht gültig erweisen hat dies keine Auswirkung auf die Gültigkeit anderer Klauseln.

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Sources: Bestellung Für Neukunden (Privatkundenanschluss)

Sonstige Bedingungen. 19.1 Der Kunde kann 10.1. Die Stadtwerke Wertheim GmbH ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus Leistungen durch Dritte zu erbringen. 10.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. 10.3. Im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur mit erhobene Daten werden von der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragenStadtwerke Wertheim GmbH automatisch gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmungen verwendet und ggf. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werdenübermittelt. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen10.4. Der Kunde kann im Fall von Vertragsverletzungen durch die Stadtwerke Wertheim GmbH der nach den Vertrag innerhalb eines Monats nach TKG vorgesehenen Verpflichtungen einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einleiten. Der Antrag ist zu richten an: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Ref. 216, Schlichtungsstelle, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. Formulare und Hinweise sind unter dieser Adresse oder unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. 10.5. Ansprüche der Stadtwerke Wertheim GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigt festgelegten Gegenansprüchen aufrechnen. 10.6. Um die Servicequalität sicherzustellen und den technischen Support gewährleisten zu können, verpflichtet sich der Kunde, das Endgerät ausschließlich mit der von der Stadtwerke Wertheim GmbH zugelassenen Software zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Endgeräten dürfen ausschließlich von der Stadtwerke Wertheim GmbH durchgeführt werden. Unabhängig hiervon kann der Kunde vom Hersteller empfohlene und autorisierte Software-Updates nutzen. Die Stadtwerke Wertheim GmbH ist außerdem dazu berechtigt, per Fernwartung Konfigurationen und ggf. Software-Updates auf dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigenEndgerät durchzuführen. Telekabel Riesa wird Durch den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisendurchgeführte Konfigurationen am Endgerät, die eine Fernwartung durch die Stadtwerke Wertheim GmbH nicht ermöglichen, führen zu Ausschluss vom technischen Support. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt10.7. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, Dritte mit gilt für die Auslegung des Vertrages folgende Reihenfolge der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragenVertragsbedingungen: a) Auftrag inkl. Anlagen, b) Preisliste, c) Leistungsbeschreibung, d) AGBs. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner 10.8. Es gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa10.9. Dieser Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen berücksichtigt die Informationspflichten gem. § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246 a § 1 EGBGB. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bedingungen. 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen18.1. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werdenjeweiligen Preise und Gebühren der Gesellschaft für ihre Leistun- gen/Produkte sind in dem jeweils aktuellen Preisblatt der Gesellschaft, wel- ches jederzeit über die Webseite ▇▇▇▇▇://▇▇▇. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ eingesehen werden kann, gültig. Für Änderungen des Preisblattes gilt die Regelung in Ziffer 1.3 entsprechend. Änderungen und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen Ergänzungen dieser AGB bedürfen bedür- fen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerforderniseinen Verzicht auf diese Schriftfor- merfordernis. 18.2. Besonderer Teil KabelanschlussGerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft, so- weit der Kunde Vollkaufmann ist. Die Gesellschaft kann ihre Ansprüche in jedem Fall auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstands des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. 18.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. 18.4. Es gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bedingungen. 19.1 11.1. SWM ist berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte zu erbringen. 11.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. 11.3. Im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobene Daten werden von der SWM automatisch gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmungen verwendet und ggf. übermittelt. 11.4. Der Kunde kann im Fall von Verletzungen durch SWM der nach dem TKG vorgesehenen Verpflichtungen durch Antrag ein Schlichtungs- verfahren bei der Bundesnetzagentur einleiten. Der Antrag ist zu richten an: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni- kation, Post und Eisenbahnen, Ref. 216, Schlichtungsstelle, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. Formulare und Hinweise sind unter dieser Ad- resse oder unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. 11.5. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streit- beilegung (OS) bereit, die unter folgendem Link abrufbar ist: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/. 11.6. Im Übrigen nimmt SWM an keinem Streitbeilegungsverfahren vor ei- ner anderen Verbraucherschlichtungsstelle teil.Ansprüche der SWM kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestell- ten Gegenansprüchen aufrechnen.Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag kann der Kunde nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung nach vorheriger schriftlicher Zustim- mung von Telekabel Riesa SWM auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte 11.7. Änderungen und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den ZeitpunktErgänzungen des Vertrags, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB Anzeigen sowie Erklä- rungen beider Parteien bedürfen der SchriftformTextform. Das gilt auch für die Änderung und/oder Ergänzung dieser Klausel. Dies gilt auch für dieses SchriftformerfordernisZu- sicherungen und Nebenabreden durch SWM und ihre Partner. 11.8. Besonderer Teil KabelanschlussSoweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt für die Auslegung des Vertrages folgende Reihenfolge der Vertragsbedin- gungen: a) Bestellformular inkl. Anlagen b) Vertragszusammenfas- sung gemäß EU-Muster DurchführungsVO 2019/2243/EU (sofern ge- setzlich vorgeschrieben und kein ausdrücklicher Ausschluss verein- bart). c) Preisliste d) Leistungsbeschreibung e) AGBs. 11.9. Dieser Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingun- gen berücksichtigt die Informationspflichten gem. § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 EGBGB.

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Sources: Telecommunications

Sonstige Bedingungen. 19.1 10.1 Das SWTF ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen. 10.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. 10.3 Im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobene Daten werden von dem SWTF automa- tisch gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmungen verwendet und ggf. übermittelt. 10.4 Der Kunde kann die Rechte im Fall von Verletzungen durch das SWTF der nach dem TKG vorgesehe- nen Verpflichtungen durch Antrag ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einleiten. Der Antrag ist zu richten an: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom- munikation, Post und Pflichten aus diesem Vertrag Eisenbahnen, Ref. 216, Schlichtungsstelle, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. Formulare und Hinweise sind unter dieser Adresse oder unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. 10.5 Ansprüche des SWTF kann der Kunde nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werdenunbestrittenen oder rechtskräftig festgestell- ten Gegenansprüchen aufrechnen. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte 10.6 Um die Servicequalität sicher zu stellen und Pflichten aus den technischen Support gewährleisten zu können, verpflichtet sich der Kunde, das Endgerät ausschließlich mit vom SWTF zugelasse- ner Software zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Endgeräten dürfen ausschließlich vom SWTF durchgeführt werden. Unabhängig hiervon kann der Kunde vom Hersteller empfohlene und autorisierte Software-Updates nutzen. Das SWTF ist außer- dem Vertrag ganz oder teilweise dazu berechtigt, per Fernwartung Konfigurationen und ggf. Software-Updates auf einen Dritten übertragendem Endgerät durchzuführen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird Durch den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisendurchgeführte Konfigurationen am Endgerät, die eine Fernwartung durch das SWTF nicht ermöglichen, führen zu Ausschluss vom techni- schen Support. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt10.7 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, Dritte mit gilt für die Auslegung des Vertrages folgende Reihenfolge der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragenVertragsbedingungen: a) Auftrag inkl. Anlagen, b) Preisliste, c) Leistungsbeschreibung, d) AGBs. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner 10.8 Es gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa10.9 Dieser Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen berücksichtigt die Informationspflichten gem. § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 EGBGB. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

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Sources: Auftrag Für Die Lieferung Des Produktes

Sonstige Bedingungen. 19.1 10.1 SWF ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen. 10.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. 10.3 Im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobene Daten werden von der SWF automatisch gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmungen verwendet und ggf. übermittelt. 10.4 Der Kunde kann die Rechte im Fall von Verletzungen durch SWF der nach dem TKG vorgesehenen Verpflichtungen durch Antrag ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einleiten. Der Antrag ist zu richten an: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Pflichten aus diesem Vertrag Eisenbahnen, Ref. 216, Schlichtungsstelle, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. Formulare und Hinweise sind unter dieser Adresse oder unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. 10.5 Ansprüche der SWF kann der Kunde nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werdenunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte 10.6 Um die Servicequalität sicher zu stellen und Pflichten aus den technischen Support gewährleisten zu können, verpflichtet sich der Kunde, das Endgerät ausschließlich mit von SWF zugelassener Software zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Endgeräten dürfen ausschließlich von SWF durchgeführt werden. Unabhängig hiervon kann der Kunde vom Hersteller empfohlene und autorisierte Software-Updates nutzen. SWF ist außerdem dazu berechtigt, per Fernwartung Konfigurationen und ggf. Software-Updates auf dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragenEndgerät durchzuführen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird Durch den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisendurchgeführte Konfigurationen am Endgerät, die eine Fernwartung durch SWF nicht ermöglichen, führen zu Ausschluss vom technischen Support. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner 10.7 Es gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa10.8 Dieser Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen berücksichtigt die Informationspflichten gem. § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 EGBGB. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

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Sources: Telecommunications

Sonstige Bedingungen. 19.1 Der Kunde kann ● Die SIP-Zugangsdaten definieren sich als die Rechte und Pflichten aus notwendigen Informationen, die ein Endkunde benötigt, um sich im Telefoniesystem anzumelden. 10.9 Die Stadtwerke Greven sind berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur mit erhobene Daten werden von den Stadtwerken Greven automatisch gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragenZweckbestimmungen verwendet und ggf. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigenübermittelt. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats im Fall von Verletzungen durch die Stadtwerke Greven der nach dem Zugang TKG vorgesehenen Verpflichtungen durch Antrag ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einleiten. Der Antrag ist zu richten an: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Ref. 216, Schlichtungsstelle, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. Formulare und Hinweise sind unter dieser Anzeige für Adresse oder unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. Ansprüche der Stadtwerke Greven kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Um die Servicequalität sicher zu stellen und den Zeitpunkttechnischen Support gewährleisten zu können, verpflichtet sich der Kunde, das Endgerät ausschließlich mit von den Stadtwerke Greven zugelassener Software zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Endgeräten dürfen ausschließlich von den Stadtwerken Greven durchgeführt werden. Unabhängig hiervon kann der Kunde vom Hersteller empfohlene und autorisierte Software- Updates nutzen. Die Stadtwerke Greven sind außerdem dazu berechtigt, per Fernwartung Konfigurationen und ggf. Software-Updates auf dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigenEndgerät durchzuführen. Telekabel Riesa wird Durch den Kunden in durchgeführte Konfigurationen am Endgerät, die eine Fernwartung durch die Stadtwerke Greven nicht ermöglichen, führen zu Ausschluss vom technischen Support. Alle aufgeführten Punkte kommen bei Verwendung kundeneigener Hardware nicht zum Tragen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt für die Auslegung des Vertrages folgende Reihenfolge der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigtVertragsbedingungen: a) Auftrag inkl. Anlagen, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner b) Preisliste, c) Leistungsbeschreibung, d) AGBs. Es gilt deutsches Recht. Dieser Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen berücksichtigt die Informationspflichten gem. § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 EGBGB. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

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Sources: Telecommunications

Sonstige Bedingungen. 19.1 11.1. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Vodafone Übertragungswege, Hardware, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strombelieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung von Vodafone steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung mit den vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Vodafone ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Vodafone beruht. Vodafone wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten. 11.2. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa Vodafone auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa 11.3. Vodafone darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa Vodafone hat dem Kunden die Übertra- gung Übertragung sechs Wochen vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser der Anzeige für den ZeitpunktZeitpunkt kündigen, an dem die Übertra- gung Übertragung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa 11.4. Vodafone ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten geschuldeten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für 11.5. Möchte der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und seinen Ausführungsbestimmungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn, richten. 11.6. Die jeweils gültige Preisliste erhalten Sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 11.7. Es gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann. Stand: Februar 2016 Seite 2 von 2 ADT04-20-X der Vodafone NRW GmbH (in NRW), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlichder Vodafone Hessen GmbH & Co. KG (in Hessen) bzw. der Vodafone BW GmbH (in Baden-rechtliches Sondervermögen handeltWürttemberg), ist Ge- richtsstand alle ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇–750, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ (nachfolgend jede für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschlussihre Region „Kabelnetzbetreiber“)

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Sources: Internet and Telephone Services Agreement

Sonstige Bedingungen. 19.1 Der Kunde kann 9.1. Die Stadtwerke Wertheim GmbH ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus Leistungen durch Dritte zu erbringen. 9.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. 9.3. Im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur mit erhobene Daten werden von der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragenStadtwerke Wertheim GmbH automatisch gespeichert, verarbeite t und im Rahmen der Zweckbestimmungen verwendet und ggf. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werdenübermittelt. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen9.4. Der Kunde kann im Fall von Vertragsverletzungen durch die Stadtwerke Wertheim GmbH der nach den Vertrag innerhalb eines Monats nach TKG vorgesehenen Verpflichtungen einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einleiten. Der Antrag ist zu richten an: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Ref. 216, Schlichtungsstelle, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ , ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. Formulare und Hinweise sind unter dieser Adresse oder unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. 9.5. Ansprüche der Stadtwerke Wertheim GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigt festgelegten Gegenansprüchen aufrechnen. 9.6. Um die Servicequalität sicherzustellen und den technischen Support gewährleisten zu können, verpflichtet sich der Kunde, das Endgerät ausschließlich mit der von der Stadtwerke Wertheim GmbH zugelassenen Software zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Endgeräten dürfen ausschließlich von der Stadtwerke Wertheim GmbH durchgeführt werden. Unabhängig hiervon kann der Kunde v om Hersteller empfohlene und autorisierte Software-Updates nutzen. Die Stadtwerke Wertheim GmbH ist außerdem dazu berechtigt, per Fernwartung Konfigurationen und ggf. Software-Updates auf dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigenEndgerät durchzuführen. Telekabel Riesa wird Durch den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisendurchgeführte Konfigurationen am Endgerät, die eine Fernwartung durch die Stadtwerke Wertheim GmbH nicht ermöglichen, führen zu Ausschluss vom technischen Support. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt9.7. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, Dritte mit gilt für die Auslegung des Vertrages folgende Reihenfolge der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragenVertragsbedingungen: a) Auftrag inkl. Anlagen, b) Preisliste, c) Leistungsbeschreibung, d) AGBs. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner 9.8. Es gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa9.9. Dieser Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen berücksichtigt die Informationspflichten gem. § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246 a § 1 EGBGB. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Main Tauber Highspeed

Sonstige Bedingungen. 19.1 9.1 SWF ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen. 9.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. 9.3 Im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobene Daten werden von der SWF automatisch gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmungen verwendet und ggf. übermittelt. 9.4 Der Kunde kann die Rechte im Fall von Verletzungen durch SWF der nach dem TKG vorgesehenen Verpflichtungen durch Antrag ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einleiten. Der Antrag ist zu richten an: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Pflichten aus diesem Vertrag Eisenbahnen, Ref. 216, Schlichtungsstelle, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. Formulare und Hinweise sind unter dieser Adresse oder unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. 9.5 Ansprüche der SWF kann der Kunde nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werdenunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte 9.6 Um die Servicequalität sicher zu stellen und Pflichten aus den technischen Support gewährleisten zu können, verpflichtet sich der Kunde, das Endgerät ausschließlich mit von SWF zugelassener Software zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Endgeräten dürfen ausschließlich von SWF durchgeführt werden. Unabhängig hiervon kann der Kunde vom Hersteller empfohlene und autorisierte Software-Updates nutzen. SWF ist außerdem dazu berechtigt, per Fernwartung Konfigurationen und ggf. Software-Updates auf dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragenEndgerät durchzuführen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird Durch den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisendurchgeführte Konfigurationen am Endgerät, die eine Fernwartung durch SWF nicht ermöglichen, führen zu Ausschluss vom technischen Support. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt9.7 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, Dritte mit gilt für die Auslegung des Vertrages folgende Reihenfolge der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragenVertragsbedingungen: a) Auftrag inkl. Anlagen b) Preisliste c) Leistungsbeschreibung d) AGBs. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner 9.8 Es gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa9.9 Dieser Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen berücksichtigt die Informationspflichten gem. § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 EGBGB. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

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Sources: Customer Data/Contract Partner Data

Sonstige Bedingungen. 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb inner- halb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung Übertragung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige Anzei- ge auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten geschuldeten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

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Sources: Kabelanschlussvertrag