Common use of Rechtswahl und Gerichtsstand Clause in Contracts

Rechtswahl und Gerichtsstand. 1. Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer VI. unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

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Rechtswahl und Gerichtsstand. 1. 23.1 Für diese AVB AEB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns dem Besteller und dem Käufer Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Bun- desrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) RechtsordnungenRechtsordnun- gen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer VI. unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen deut- schen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

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Rechtswahl und Gerichtsstand. 1. Für diese AVB AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns WTN und dem Käufer Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) RechtsordnungenEinheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer gemäß Abschnitt VI. unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort Belegenheitsort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

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Rechtswahl und Gerichtsstand. 1. Für diese AVB AEBB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss Ausschluß aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-UN- Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer VI. unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

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Rechtswahl und Gerichtsstand. 1. 13.1 Für diese AVB Lieferbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) RechtsordnungenEinheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. gemäß Ziffer VI. 9 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

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Rechtswahl und Gerichtsstand. 1. 15.1 Für diese AVB Einkaufsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) RechtsordnungenEinheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer VI. unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

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Rechtswahl und Gerichtsstand. 1. Für diese AVB AEB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungeninternationa- len Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer VI. unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

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Samples: www.zso.de

Rechtswahl und Gerichtsstand. 1. 13.1 Für diese AVB AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) RechtsordnungenEinheitsrechts, insbesondere des UN-UN- Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer VI. gemäß § 6 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

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Rechtswahl und Gerichtsstand. 1. Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) RechtsordnungenEinheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer gemäß der Bestimmung VI. dieser AVB unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

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Samples: www.walter-henrich.com

Rechtswahl und Gerichtsstand. 1. Für diese AVB Allgemeinen Verkaufsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ihres Kollisionsrechts sowie aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) RechtsordnungenRechtsord- nungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer VI. gemäß Abschnitt VIII dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene getroff- ene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

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Samples: www.solar-frontier.eu

Rechtswahl und Gerichtsstand. (1. ) Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-KaufrechtsKauf- rechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer VI. unterliegen VI unter- liegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam unwirk- sam ist.

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Samples: www.kempf-gelenkwellen.de

Rechtswahl und Gerichtsstand. (1. ) Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer VI. unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

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Samples: www.uniklinik-ulm.de

Rechtswahl und Gerichtsstand. 1. Für diese AVB Allgemeinen Verkaufsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ihres Kollisionsrechts sowie aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) RechtsordnungenRechtsord- nungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemgemäß Abschnitt VIII. Ziffer VI. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene getroff- ene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

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Samples: www.solar-frontier.eu

Rechtswahl und Gerichtsstand. (1. ) Für diese AVB AEB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) RechtsordnungenEinheits- rechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer VI. unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

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