Rechnungsabschluss Musterklauseln

Rechnungsabschluss. Soweit Umsätze auf dem Cashkonto erfolgen, wird jeweils zum Quartalsende, anderenfalls jährlich zum 31.12., eine Abrechnung erstellt und in das Online-Postfach eingestellt. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungs- abschlusses hat der Kontoinhaber spätestens vor Ablauf von 6 Wochen nach dessen Zugang zu erheben. Macht er seine Einwen- dungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der 6-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird im Rechnungsabschluss von der Bank gesondert hingewiesen. Der Kontoinhaber kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass das Konto zu Unrecht belastet oder eine Gutschrift nicht erteilt wurde.
Rechnungsabschluss. Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.)
Rechnungsabschluss. Die Bank erteilt zum Ende eines jeden Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss. Dabei werden die jeweils bis zum Ende des Abrechnungszeitraums entstandenen beiderseitigen Ansprüche einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank verrechnet. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kreditnehmer spätestens vor Ablauf von 6 Wochen nach dessen Zugang zu erheben. Macht er Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Der Kreditnehmer kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen. Er muss dann aber beweisen, dass sein Kreditkonto zu Unrecht belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
Rechnungsabschluss. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erteilt die Sparkasse jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses einer der Vertragsparteien wird der Rech- nungsabschluss auch zu sonstigen Terminen erteilt.
Rechnungsabschluss. 27 Geschäftsjahr / Geschäftsbericht / Vergütungsbericht 1. Das Geschäftsjahr wird vom Verwaltungsrat festgelegt. 2. Der Verwaltungsrat erstellt für jedes Geschäftsjahr einen Geschäftsbericht, der sich zusammensetzt aus dem Jahres- bzw. Lagebericht und der Jahresrechnung sowie einer Konzernrechnung und dem Vergütungsbericht. §28 Gewinnverteilung 1. Unter Vorbehalt der gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnverteilung, insbesondere Art. 671 ff. OR, steht der Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversamm- lung. 2. Die Dividende darf erst festgesetzt werden, nachdem die dem Gesetz entsprechenden Zuweisungen an die gesetzlichen Reserven abgezogen worden sind. Alle Dividenden, welche innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Fälligkeit nicht bezogen worden sind, verfallen zu Gunsten der Gesellschaft. VI.
Rechnungsabschluss. § 25. Der Rechnungsabschluss erfolgt auf Ende des Kalenderjahres. Bei der Aufstellung der Bilanz sind die einschlägigen Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts sowie des vorliegenden Staatsver- trags zu beachten; die Bildung von Reserven richtet sich nach § 26 Abs. 1. § 26. Der Jahresgewinn, der sich nach Verbuchung aller Geschäftser- träge und -aufwendungen, nach Vornahme der erforderlichen Ab- schreibungen und Rückstellungen sowie nach Zuweisung von fünf Pro- zent des Jahresgewinnes an die allgemeine Reserve ergibt, wird zu 60 Prozent an die Staatskasse des Kantons Basel-Landschaft und zu 40 Prozent an die Staatskasse des Kantons Basel-Stadt überwiesen.
Rechnungsabschluss. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erteilt die S-Kreditpartner GmbH jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses einer der Vertragsparteien wird der Rechnungsabschluss auch zu sonstigen Terminen erteilt. Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse müssen der S-Kreditpartner GmbH zugehen. Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse unverzüglich zu erheben (Nr. 20 Absatz 1 Buchst. g), gelten diese als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses widersprochen wird. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Die S-Kreditpartner GmbH wird den Kunden bei Erteilung des Rechnungsabschlusses auf diese Folgen besonders hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrichtigkeit heraus, so können sowohl der Kunde als auch die S-Kreditpartner GmbH eine Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Ansprüche verlangen. Gutschriften, die ohne einen verpflichtenden Auftrag gebucht werden (z. B. wegen Irrtums, Schreibfehlers), darf die S-Kreditpartner GmbH bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch einfache Buchung rückgängig machen (Stornobuchung), soweit Ihr ein Rückforderungsanspruch gegen den Kunden zusteht. Den Rückforderungsanspruch nach Absatz 1 kann die S-Kreditpartner GmbH auch noch nach Rechnungsabschluss durch Korrekturbuchung geltend machen, wenn sie die fehlerhafte Gutschrift nicht mehr rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt festgestellt hat. Bei Widerspruch des Kunden wird die S-Kreditpartner GmbH die Korrekturbuchung rückgängig und ihren Anspruch anderweitig geltend machen.
Rechnungsabschluss. Die Struktur des Rechnungsabschlusses (Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz) wird sich an der Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz entsprechend der Verordnung für den Rechnungsabschluss der Universitäten (Univ. RechnungsabschlussVO, BGBl. II Nr. 292/2003) orientieren (begriffliche Anpassungen werden vorgenommen). Derzeit wird der Rechnungsabschluss großteils nach dem Unternehmensgesetzbuch erstellt. Es wird die Anwendbarkeit der Regelungen des UGB bzw. der universitären Rechnungsabschlussverordnung gemeinsam mit den Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern untersucht. Im Hinblick darauf, dass die Gebarung des IST Austria der Prüfung durch den Rechnungshof unterliegt (vgl. § 4 Abs. 6 des IST Austria Gesetzes) wird ausdrücklich festgehalten, dass das IST Austria in Erfüllung der Berichtspflichten gemäß dieser Vereinbarung keine Einzelbelege oder sonstigen Buchhaltungsunterlagen vorzulegen hat.
Rechnungsabschluss. Die BMW Bank erteilt jeweils bei Fälligkeit einen Kontoauszug, der als Rechnungsabschluss dient. Die Rechtswirkung eines Rechnungsabschlusses sowie die Pflicht, dessen Inhalt zu prüfen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben, sind in Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BMW Bank geregelt.
Rechnungsabschluss. Von der ING erhält der Kontoinhaber jeweils zum Ende eines Kalender- jahres einen Rechnungsabschluss. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Konto- inhaber spätestens vor Ablauf von 6 Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der 6-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzei- tiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die ING bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Der Kontoinhaber kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rech- nungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass das Konto zu Unrecht belastet oder eine Gutschrift nicht erteilt wurde.