Sicherungseigentum Musterklauseln
Sicherungseigentum. Mit der Einreichung von Schecks und Wechseln zum Einzug überträgt der Kunde der Sparkasse das Sicherungseigentum an den Papieren für den Fall, dass das Einzugspapier nicht eingelöst wird und der Sparkasse aufgrund von Vorausverfügungen des Kunden im Hinblick auf das Einzugsgeschäft Ansprüche gegen den Kunden zustehen, und zwar bis zum Ausgleich dieser Ansprüche. Mit dem Erwerb des Sicherungseigentums gehen auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die Sparkasse über.
Sicherungseigentum. Mit der Einreichung von Schecks und Wechseln zum Einzug überträgt der Kunde der S-Kreditpartner GmbH das Sicherungseigentum an den Papieren für den Fall, dass das Einzugspapier nicht eingelöst wird und der S-Kreditpartner GmbH aufgrund von Vorausverfügungen des Kunden im Hinblick auf das Einzugsgeschäft Ansprüche gegen den Kunden zustehen, und zwar bis zum Ausgleich dieser Ansprüche. Mit dem Erwerb des Sicherungseigentums gehen auch die zugrundeliegenden Forderungen auf die S-Kreditpartner GmbH über.
Sicherungseigentum. 1. Soweit der DN Eigentum, Miteigentum oder Anwartschaftsrechte an dem Finanzierungsobjekt hat oder diese künftig erwirbt, überträgt er diese hiermit auf die dies annehmende Bank. Die Übergabe wird jeweils dadurch ersetzt, dass die Bank dem DN das Finanzierungsobjekt zur unentgeltlichen Verwahrung und zum ausschließlich vertragsgerechten Gebrauch überlässt. Ist ein Dritter in seinem Besitz, wird die Übergabe dadurch ersetzt, dass der DN seinen Herausgabeanspruch gegen den Dritten hiermit an die dies annehmende Bank abtritt.
2. Der DN tritt hiermit der dies annehmenden Bank seinen gegenwärtigen und zukünftigen Anspruch gegen den Verkäufer auf Verschaffung des Eigentums an dem Finanzierungsobjekt Zug um Zug gegen Zahlung des an den Verkäufer zu zahlenden Teiles des Finanzierungsbetrages ab. Die Bank überlässt dem DN das Finanzierungsobjekt zur unentgeltlichen Verwahrung und zum ausschließlich vertragsgerechten Gebrauch.
Sicherungseigentum. B ist Sicherungseigentümerin. (siehe I. A. 2.)
Sicherungseigentum. Mit der Einreichung von Schecks und Wechseln zum Einzug überträgt der Kunde der Bank das Sicherungseigentum an den Papieren für den Fall, dass das Einzugspapier nicht eingelöst wird und der Bank aufgrund von Vorausverfügungen des Kunden im Hinblick auf das Einzugsgeschäft Ansprüche gegen den Kunden zustehen, und zwar bis zum Ausgleich dieser Ansprüche. Mit dem Erwerb des Sicherungseigentums gehen auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die Bank über.
Sicherungseigentum. Mit der Einreichung von Schecks und Wechseln zum Einzug über- trägt der Kunde der BayernLB das Sicherungseigentum an den Pa- pieren für den Fall, dass das Einzugspapier nicht eingelöst wird und der BayernLB aufgrund von Vorausverfügungen des Kunden im Hinblick auf das Einzugsgeschäft Ansprüche gegen den Kun- den zustehen, und zwar bis zum Ausgleich dieser Ansprüche. Mit dem Erwerb des Sicherungseigentums gehen auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die BayernLB über.
Sicherungseigentum. Mit der Einreichung von Schecks und Wechseln zum Einzug überträgt der Kunde der SKG BANK das Sicherungseigentum an den Papieren für den Fall, dass das Einzugspapier nicht eingelöst wird und der SKG BANK aufgrund von Vorausverfügungen des Kunden im Hinblick auf das Einzugsgeschäft Ansprüche gegen den Kunden zustehen, und zwar bis zum Ausgleich dieser Ansprüche. Mit dem Erwerb des Siche- rungseigentums gehen auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die SKG BANK über.
