Einlösung Musterklauseln

Einlösung. Schecks und andere Einzugspapiere sind erst eingelöst, wenn die Belas- tungsbuchung nicht bis zum Ablauf des übernächsten Bankarbeitstages1 rückgängig gemacht wird. Sie sind auch eingelöst, wenn die Sparkasse ihren Einlösungswillen schon vorher Dritten gegenüber erkennbar bekun- det hat (z. B. durch Bezahltmeldung). Für Lastschriften gelten die Einlö- sungsregeln in den hierfür vereinbarten besonderen Bedingungen. Über die Abrechnungsstelle der Deutschen Bundesbank eingezogene Schecks sind eingelöst, wenn sie nach deren Geschäftsbedingungen nicht mehr zurückgegeben werden können. Barschecks sind mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Bei telefonischen oder auf anderen technischen Wegen erteilten sowie bei nicht unterschriebenen Aufträgen behält sich die Sparkasse die unverzüg- liche Einholung einer Bestätigung vor Auftragsausführung vor.
Einlösung. Schecks und andere Einzugspapiere sind erst eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht bis zum Ablauf des übernächsten Bank- arbeitstages1 rückgängig gemacht wird. Sie sind auch eingelöst, wenn die S-Kreditpartner GmbH ihren Einlösungswillen schon vorher Dritten gegenüber erkennbar bekundet hat (z.B. durch Bezahltmeldung). Für Lastschriften gelten die Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten besonderen Bedingungen. Über die Abrechnungsstelle der deutschen Bundesbank eingezogene Schecks sind eingelöst, wenn sie nach deren Geschäftsbedingungen nicht mehr zurückgegeben werden können. Barschecks sind mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Bei telefonischen oder auf anderen technischen Wegen erteilten sowie bei nicht unterschriebenen Aufträgen behält sich die S-Kreditpartner GmbH die unverzügliche Einholung einer Bestätigung vor Auftragsausführung vor. Ist der Kunde kein Verbraucher, kann er gegen Forderungen der S-Kreditpartner GmbH nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Satz 1 gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des § 513 BGB (Existenzgründer) vorliegen. Gesetzliche Aufrechnungsverbote bleiben unberührt. Konten in ausländischer Währung dienen ausschließlich zur bargeldlosen Abwicklung von Zahlungen an den Kunden und von Verfügungen des Kunden in ausländischer Währung. Die Verpflichtung der S-Kreditpartner GmbH zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Guthabens in ausländischer Währung oder zur Erfüllung einer Verbindlichkeit in ausländischer Währung ist in dem Umfang und solange ausgesetzt, wie die S-Kreditpartner GmbH in der Währung, auf die das Guthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die S-Kreditpartner GmbH auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der S-Kreditpartner GmbH zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Guthabens in ausländischer Währung ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn die S-Kreditpartner GmbH diese vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und der S-Kreditpartner GmbH, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Geldbet...
Einlösung. Schecks und andere Einzugspapiere sind erst eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht bis zum Ablauf des übernächsten Bankarbeitstages1 rückgängig gemacht wird. Sie sind auch eingelöst, wenn die Sparkasse ihren Einlösungswillen schon vorher Dritten gegenüber erkennbar bekundet hat (z. B. durch Bezahltmeldung). Für Lastschriften gelten die Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten besonderen Bedingungen. Über die Abrechnungsstelle der Deutschen Bundesbank eingezogene Schecks sind eingelöst, wenn sie nach deren Geschäftsbedingungen nicht mehr zurückgegeben werden können. Barschecks sind mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Bei telefonischen oder auf anderen technischen Wegen erteilten sowie bei nicht unterschriebenen Aufträgen behält sich die Sparkasse die unverzügliche Einholung einer Bestätigung vor Auftragsausführung vor. Ist der Kunde kein Verbraucher, kann er gegen Forderungen der Sparkasse nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Satz 1 gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des § 513 BGB (Existenzgründer) vorliegen. Gesetzliche Aufrechnungsverbote bleiben unberührt. Konten in ausländischer Währung dienen ausschließlich zur bargeldlosen Abwicklung von Zahlungen an den Kunden und von Verfügungen des Kunden in ausländischer Währung. Geldbeträge in ausländischer Währung darf die Sparkasse mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in Euro gutschreiben, sofern sie nicht für den Kunden ein Konto in der betreffenden Währung führt. Die Bestimmung des Wechselkurses bei Geschäften in ausländischer Währung ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.
Einlösung. Schecks und andere Einzugspapiere sind erst eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht bis zum Ablauf des übernächsten Bank- arbeitstages1 rückgängig gemacht wird. Sie sind auch eingelöst, wenn die BayernLB ihren Einlösungswillen schon vorher Dritten ge- genüber erkennbar bekundet hat (z. B. durch Bezahltmeldung). Für Lastschriften gelten die Einlösungsregeln in den hierfür vereinbar- ten besonderen Bedingungen. Über die Abrechnungsstelle der Bundesbank eingezogene Schecks sind eingelöst, wenn sie nach deren Geschäftsbedingungen nicht mehr zurückgegeben werden können. Barschecks sind mit Zahlung an den Scheckvorleger einge- löst.
Einlösung. Der „Wertgutschein für Besichtigungen" kann ausschließlich für Buchungen von Brauereiführungen eingesetzt werden. Der Gutscheinwert wird dabei auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
Einlösung. URBAN BULLI Gutscheine können bei den unter xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxx eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich; Bei Verlust eines URBAN BULLI Gutscheins ist kein Ersatz möglich.
Einlösung. Der Kunde erhält von der ESTM AG nach der erfolgten Buchung die Buchungsbestätigung sowie zur Einlösung erforderlichen Berechtigungen (QR-Codes, Vouchers, etc.) elektronisch. Die Berechtigungen werden auch im Profil des Kunden im Experience Shop abgelegt, womit diese jederzeit auch über das Profil abgerufen werden können. Weiter besteht die Möglichkeit, dass der Kunde seine Berechtigungen auf seinem mobilen Gerät in seinem Profil ablegen und verwalten kann. Der Buchungsprozess ist vollständig digitalisiert. Auch der Einlöseprozess soll über den Leistungsträger bis zum Kunden vollständig digitalisiert sein. Auf expliziten Wunsch des Kunden können die Berechtigungen jedoch auch ausgedruckt werden. Hat der LP sein Buchungs- und Verwaltungssystem direkt in den Experience Shop eingebunden, so erfolgt die Buchungsbestätigung an den LP über die Schnittstelle zum eingebundenen Buchungs- und Verwaltungssystem. Sind die Leistungen des LP im Erfassungssystem der ESTM AG erfasst, erfolgt die Buchungsbestätigung an den LP per E-Mail.
Einlösung. Gutscheine können ausschließlich im Hotel Rigi Kaltbad und ausschließlich für die dort angegebenen Leistungen eingelöst werden. Gutscheine sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Gutscheine werden nicht in bar ausgezahlt. Eine Bargeldrückgabe auf Differenzbeträge wird ausge- schlossen.
Einlösung. Wert- und Leistungsempfehlungsgutscheine können nur in den Hotels der halbersbacher hospitality group gmbh eingelöst werden. Der/die bestellten Gutscheine können durch die vorlegende Person eingelöst werden. Der Anspruch auf Einlösung des Gutscheins verjährt innerhalb von 3 Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein (gemäß Ausstellungsdatum) ausgestellt wurde. Die halbersbacher hospitality group gmbh ist nur dann verpflichtet, den/die Wert- bzw. Leistungsgutscheine einzulösen, wenn der fällige Kaufpreis vollständig beglichen wurde. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausge- schlossen. Sofern der Preis der Leistung, für die der Gutschein eingelöst wird, geringer ist als der Gutscheinwert, erhält der Einlösende vor Ort einen Gutschein über den Differenzbetrag ausgehändigt. Der Zeitraum für den Anspruch auf Einlösung des Gutscheins über den Differenzbetrag entspricht dem verbleibenden Zeitraum für den Anspruch auf Einlösung des ursprünglichen, nur teilweise eingelösten Gutscheins.
Einlösung. Der Gutschein ist nur auf xxxx.xxxxxxxxxxx.xx gültig und kann nur für online buchbare Leistungen verwendet werden, indem man den Gutscheincode beim Warenkorb angibt. Ohne Gutscheincode kann der Gutschein nicht eingelöst werden. Übersteigt der Wert des Gutscheins den Preis der gebuchten Leistung, bleibt der ver- bleibende Gutscheinbetrag bestehen. Der Einlöser erhält eine entsprechende E-Mail. – Gegenüber GRF ist der Inhaber des Gutscheincodes zur Einlösung berechtigt. GRF hat keine Prüfungspflichten und darf den Inhaber des Gutscheincodes als berechtigte Person ansehen.