Qualitätsanforderungen Musterklauseln

Qualitätsanforderungen. Die Erfüllung der Qualitätsanforderungen für elektrische Energie am Netzanschlusspunkt des Kunden ist entsprechend den Bestimmungen des Netzzugangsvertrages Aufgabe des Netzbetreibers.
Qualitätsanforderungen. 6.1 Der Lieferant (i) stellt Waren in höchster Qualität und in Überein- stimmung mit den Gewährleistungen des Lieferanten, Spezifikatio- nen, dem Anwendbaren Recht und der allgemeinen Industriepraxis und Industriestandards zur Verfügung und (ii) entwickelt, fertigt und testet die Waren vor ihrer Auslieferung, um sicherzustellen, dass sie den vertraglich festgelegten Anforderungen entsprechen (zu- sammengefasst als "Qualitätsanforderungen" bezeichnet).
Qualitätsanforderungen. 5.1. Der LIEFERANT liefert Waren höchster Qualität im Einklang mit der in Artikel 7.3 festgelegten Gewährleistung des LIEFERANTEN. Der LIEFERANT befolgt die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und die anerkannten Praktiken und Standards der Branche und entwickelt, produziert und prüft die zu liefernden Waren derart, dass sie den genannten Bestimmungen, Praktiken, Standards und dem Vertrag entsprechen.
Qualitätsanforderungen. Auf Verlangen der Käuferin hat der Lieferant unverzüglich Echtzeit-Produktions- und -Prozessdaten ("Qualitätsdaten") in der von der Käuferin geforderten Form und Weise vorzulegen. Der Lieferant hat ein Inspektions-, Prüf- und Prozessüberwachungssystem ("Qualitätssicherungssystem des Lieferanten") für die im Rahmen dieser Bestellung gelieferten Vertragsprodukte bereitzustellen und aufrechtzuerhalten, das von der Käuferin und ihrem Kunden anerkannt wird und der ISO-Norm oder einer vergleichbaren Norm, den geltenden Rechtsvorschriften, der Qualitätsrichtlinie der Käuferin, den Qualitätsanforderungen dieser Bestellung und/oder anderen von den Parteien schriftlich vereinbarten Qualitätsanforderungen entspricht, einschließlich, falls zutreffend, des von den Parteien gesondert ausgefertigten und hierin durch Inbezugnahme aufgenommenen Dokuments über die Qualitätsanforderungen an den Lieferanten (gemeinsam als "Qualitätsanforderungen" bezeichnet). Die Anerkennung des Qualitätssicherungssystems des Lieferanten durch die Käuferin ändert nichts an den Verpflichtungen und/oder der Haftung des Lieferanten im Rahmen dieser Bestellung, einschließlich der Verpflichtungen des Lieferanten in Bezug auf seine Unterauftragnehmer. Wenn das Qualitätssicherungssystem des Lieferanten die Bedingungen dieser Bestellung nicht erfüllt, kann die Käuferin auf Kosten des Lieferanten zusätzliche Qualitätssicherungsmaßnahmen verlangen, die zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen der Käuferin erforderlich sind. Derartige Maßnahmen können darin bestehen, dass die Käuferin vom Lieferanten verlangt, (einen) von der Käuferin zugelassene(n) externe(n) Auditor(en)/Inspektor(en) zur Behebung der Mängel im Qualitätssicherungssystem des Lieferanten in dessen Betrieb(en) zu einzusetzen, oder sonstige Maßnahmen oder Anforderungen umfassen, die ggf. in den Qualitätsanforderungen der Käuferin festgelegt oder anderweitig von den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Der Lieferant hat vollständige Aufzeichnungen über sein Qualitätssicherungssystem zu führen, einschließlich aller Prüf- und Inspektionsdaten, und diese Aufzeichnungen der Käuferin und ihrem Kunden zur Verfügung zu stellen, und zwar für den längeren der folgenden Zeiträume: (a) Produktlebensdauer plus sieben (7) Jahre; (b) Zeitraum, der in den für diese Bestellung geltenden Spezifikationen festgelegt ist; (c) Zeitraum, der in den Qualitätsanforderungen festgelegt ist; oder (d) Zeitraum, der nach geltendem Recht erforderlich ist. Wenn der Li...
Qualitätsanforderungen. (1) Die stationäre Rehabilitationseinrichtung weist ihre Eignung entsprechend der Verein­ barung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX durch ein ent­ sprechendes Zertifikat nach. Die auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Re­ habilitation (BAR) getroffene Vereinbarung ist Bestandteil dieses Vertrages (Anlage 1). Sollte das Zertifikat nicht fristgerecht vorgelegt werden bzw. die nach drei Jahren erfor­ derliche Re-Zertifizierung nicht nachgewiesen werden, führt dies zur Kündigung des Vertrages.
Qualitätsanforderungen. 2.1. Die Bioland-Halbfertigprodukte bzw. Bioland- Produkte müssen nach den Spezifikationen des Auftraggebers hergestellt und aufbereitet werden.
Qualitätsanforderungen. 6.1. Die Lieferung und Leistung der Produkte, Waren und/oder Dienstleistungen ist nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften und Normen, welche in der Bestellung bzw. deren Beilagen beschrieben sind, sowie ausdrücklich nach dem Stand der Technik (siehe Pkt. 12.1.) auszuführen.
Qualitätsanforderungen. (1) Die Pflege im stationären Hospiz ist fachlich kompetent nach den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen bedarfsgerecht und wirtschaftlich zu erbringen. Es gelten mindestens die in der Qualitätsver- einbarung zu § 113 SGB XI enthaltenen Grundsätze und Maßstäbe zur Qua- lität und Qualitätssicherung, soweit deren Anwendung durch die Besonder- heiten der stationären Versorgung im Hospiz nicht ausgeschlossen ist oder in dieser Rahmenvereinbarung keine Abweichungen beschrieben sind.
Qualitätsanforderungen. Jeder Teilnehmer des Chores muss ausreichend musikalisch geeignet sein. Hierüber entscheidet der Chorleiter. Dadurch wird für alle Teilnehmer ein homogenes, gehobenes Niveau gewährleistet.
Qualitätsanforderungen. Die Lieferanten werden allgemein anerkannte oder vertraglich vereinbarte Qualitätsanforderungen erfüllen, um Waren und Dienstleistungen zu liefern, die durchgängig den Bedürfnissen von PFISTERER entsprechen, die zugesicherte Leistung erbringen und für den vorgesehenen Gebrauch sicher sind.