Kündigung des Vertrages Musterklauseln

Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
Kündigung des Vertrages. 14.1 Wenn der bzw. die Teilnehmer/in die Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht erfüllt , hat die NA das Recht, den Vertrag unbeschadet der nach Maßgabe des geltenden Rechts hierfür vorgesehenen Folgen jederzeit schriftlich zu kündigen, wenn der bzw. die Teilnehmer/in nicht binnen einem Monat ab seiner/ihrer Verständigung über die Pflichtverletzung mittels eingeschriebenem Brief ausreichende Maßnahmen zur Wiederherstellung des vertragskonformen Zustandes bzw. zur Erfüllung all seiner Vertragspflichten ergreift. Im Falle der Kündigung hat der bzw. die Teilnehmer/in den gesamten Mobilitätszuschuss unverzüglich an die NA zurückzuzahlen.
Kündigung des Vertrages. G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.
Kündigung des Vertrages. Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann sowohl vom Mitglied wie auch von dem Anbieter jeweils unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten per Brief oder per E-Mail gekündigt werden. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Xxxxxxx das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, dann kann das Studio dem Mitglied gegen Zahlung eines zu vereinbarenden Vorabnutzungsentgeltes bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Leistungen gewähren. Der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von der Vor- abnutzung unberührt.
Kündigung des Vertrages a) Beide Vertragspartner können den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat jeweils zum Quartalsende schriftlich kündigen. Ausschließlich für den Feierabendmarkt auf dem Weberplatz kann der Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Kündigung des Vertrages. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet SELECT HOLIDAYS innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines von SELECT HOLIDAYS zu vertretenden Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von SELECT HOLIDAYS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet SELECT HOLIDAYS den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für den Reisenden von Interesse waren.
Kündigung des Vertrages. Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann sowohl vom Mitglied wie auch von dem Anbieter jeweils unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten per Brief oder per E-Mail gekündigt werden. Für die ersten vier Monate ab Beginn des Vertragsverhältnisses verzichtet das Mitglied und der Anbieter auf die Abgabe einer Kündigungserklärung, sodass die erstmalige Abgabe einer Kündigungserklärung (= Kündigungsschreiben) im fünften Monat der Laufzeit möglich ist und der Vertrag in diesem Fall nach sechs Monaten endet. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt daher sechs Monate. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Xxxxxxx das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, dann kann das Studio dem Mitglied gegen Zahlung eines zu vereinbarenden Vorabnutzungsentgeltes bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Leistungen gewähren. Die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit und der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von der Vorabnutzung unberührt.
Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler: - trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder diese um mehr als 3 Monate ohne Angabe von Gründen unterbricht. - Wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Eine Kündigung der Ausbildung ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.
Kündigung des Vertrages. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich, jedoch längstens bis zu Beginn des Lehrgangs. Der Teilnehmer kann jederzeit während des laufenden Lehrgangs kündigen. Bereits geleistete Teilzahlungen können nicht zurückgezahlt werden. Die Kündigung des Vertrags muss schriftlich erfolgen. Erfolgt ein Ausschluss aus dem Lehrbetrieb gemäß Lehrgangs- und Prüfungsordnung, etwa bei Täuschungsversuchen, endet das Vertragsverhältnis sofort. Auch in diesem Fall werden die bereits fälligen Gebühren nicht zurückerstattet. Die ASW behält sich vor, den Lehrgang terminlich zu verschieben bzw. abzusagen, sollte keine wirtschaftlich ausreichend große Gruppe zustande kommen.
Kündigung des Vertrages. Der Xxxxxxx / die Schülerin bzw. der gesetzliche Vertreter hat das Recht, das Vertragsverhältnis bis 6 Wochen vor Unterrichtsbeginn eines jeden Schuljahres zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.