Common use of Prospekt Clause in Contracts

Prospekt. Dieser Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anle- ger und der letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht (falls nach dem letzten Jahresbericht veröffentlicht) sind Grundlage für alle Zeichnungen von Anteilen der Teilvermögen. Gültigkeit haben nur Informationen, die im Prospekt, in den wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger oder im Fondsvertrag enthalten sind. Der «Baumann & Cie Partners Fonds (CH)» ist ein vertraglicher Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art «Übriger Fonds für traditionelle Anlagen» gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006, welcher in die folgenden Teilvermögen unterteilt ist: ◗ Baumann Portfolio Fonds ◗ Baumann Aktien Schweiz Small & Mid Caps Fonds Der Fondsvertrag wurde von der PMG Fonds Management AG, Zürich als Fondsleitung aufgestellt und mit Zustimmung der RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich als Depotbank der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA unterbreitet und von dieser erstmals am 15. April 2019 ge- nehmigt. Die Teilvermögen basieren auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung ver- pflichtet, den Anleger1 nach Massgabe der von ihm erworbenen Anteile am entsprechenden Teilvermögen zu beteiligen und dieses gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbständig und im eigenen Na- men zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil. Der Anleger ist nur am Vermögen und am Ertrag desjenigen Teilvermögens berechtigt, an dem er beteiligt ist. Für die auf ein einzelnes Teilvermögen entfallenden Verbindlichkeiten haftet nur das betreffende Teilvermögen. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde weitere Teilvermögen zu eröffnen, bestehende aufzulösen oder zu vereinigen. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit für die einzelnen Teilvermögen verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, aufzuhe- ben oder zu vereinigen. Es bestehen zurzeit für die Teilvermögen folgende Anteilsklassen: ◗ R Klasse: thesaurierende Anteilsklasse, die auf die Referenzwährung Schweizer Franken lautet und die sich an das gesamte Anlegerpublikum wendet.

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Prospekt. Dieser Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anle- ger Anleger und der letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht (falls nach dem letzten Jahresbericht veröffentlicht) sind Grundlage für alle Zeichnungen von Anteilen der Teilvermögendes Anlagefonds. Gültigkeit haben nur Informationen, die im Prospekt, in den wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger oder im Fondsvertrag enthalten sind. Fondsleitung: Swisscanto Fondsleitung AG, Zürich Depotbank: Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Zürich Prüfgesellschaft: Ernst & Young AG, Zürich Zahlstelle: Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Zürich Vermögensverwalterin: Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Zürich Der «Baumann & Cie Partners Fonds Swisscanto (CH) Index Bond Fund World (ex CHF) Govt. (II) ist ein vertraglicher Umbrella-Fonds Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art «Übriger "übrige Fonds für traditionelle Anlagen» " gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006, welcher in die folgenden Teilvermögen unterteilt ist: ◗ Baumann Portfolio Fonds ◗ Baumann Aktien Schweiz Small & Mid Caps Fonds . Der Fondsvertrag Anlagefonds wurde im Dezember 2016 von der PMG Fonds Management Swisscanto Fondsleitung AG, Zürich Zürich, als Fondsleitung aufgestellt und mit Zustimmung der RBC Investor Services Bank S.A.Banque Cantonale Vaudoise, Esch-sur-AlzetteLausanne, Zweigniederlassung Zürich als ehemalige Depotbank der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA unterbreitet und von dieser erstmals am 15im Rahmen einer sog. April 2019 ge- nehmigtUmstellung aufgelegt. Die Teilvermögen basieren Der Anlagefonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung ver- pflichtetverpflichtet, den Anleger1 nach Massgabe der von ihm erworbenen Anteile am entsprechenden Teilvermögen Anlagefonds zu beteiligen und dieses diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbständig selbstständig und im eigenen Na- men in eigenem Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil. Der Anleger ist nur am Vermögen und am Ertrag desjenigen Teilvermögens berechtigt, an dem er beteiligt ist. Für die auf ein einzelnes Teilvermögen entfallenden Verbindlichkeiten haftet nur das betreffende Teilvermögen. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde weitere Teilvermögen zu eröffnen, bestehende aufzulösen oder zu vereinigen. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit für die einzelnen Teilvermögen verschiedene weitere Anteilsklassen zu schaffen, aufzuhe- ben aufzuheben oder zu vereinigen. Es bestehen zurzeit für die Teilvermögen folgende Anteilsklassen: ◗ R Klasse: thesaurierende Anteilsklasse, die auf die Referenzwährung Schweizer Franken lautet und die sich an das gesamte Anlegerpublikum wendet.

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Prospekt. Dieser Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anle- ger An- leger und der letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht (falls nach dem letzten Jahresbericht veröffentlicht) sind Grundlage für alle Zeichnungen von Anteilen der Teilvermögen. Gültigkeit haben nur Informationen, die im Prospekt, in den wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger oder im Fondsvertrag enthalten sind. Der «Baumann & Cie Partners Fonds (CH)» SF Property ist ein vertraglicher Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art «Übriger Übrige Fonds für traditionelle tradi- tionelle Anlagen» gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006, welcher in die folgenden Teilvermögen unterteilt ist: ◗ Baumann Portfolio Fonds ◗ Baumann Aktien Schweiz Small & Mid Caps Fonds Der Fondsvertrag wurde von der PMG Fonds Management Swiss Finance & Property Funds AG, Zürich Zürich, als Fondsleitung aufgestellt und mit Zustimmung der RBC Investor Services Bank S.A.Credit Suisse (Schweiz) AG, Esch-sur-AlzetteZürich, Zweigniederlassung Zürich als Depotbank der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finanzmarkt- aufsicht FINMA («FINMA») unterbreitet und von dieser erstmals am 154. April 2019 ge- nehmigtOktober 2012 genehmigt. Die Teilvermögen Teilver- mögen basieren auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung ver- pflichtetverpflichtet, den Anleger1 Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Anteile Fondsanteile am entsprechenden Teilvermögen zu beteiligen und dieses gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbständig und im eigenen Na- men Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen übertra- genen Aufgaben am Fondsvertrag teil. Der Anleger ist nur am Vermögen und am Ertrag desjenigen Teilvermögens berechtigt, an dem er beteiligt ist. Für die auf ein einzelnes Teilvermögen entfallenden Verbindlichkeiten haftet nur das betreffende TeilvermögenTeilvermö- gen. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung Genehmi- gung der Aufsichtsbehörde weitere für jedes Teilvermögen zu eröffnen, bestehende aufzulösen oder zu vereinigen. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit für die einzelnen Teilvermögen verschiedene Anteilsklassen Anteilklassen zu schaffen, aufzuhe- ben aufzu- heben oder zu vereinigen. Es bestehen zurzeit die folgenden Anteilklassen „A“, „I“, „R“, „N“, und „X“ mit folgenden Charakteristika: Anteile der Klasse „A“ sind ausschüttende Anteile. Es bestehen keine Vorschriften betreffend Mindestanlage und Mindestbestand. Anteile der Klasse „A“ werden in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens ausgegeben und zurückgenommen. Anteile der Klasse „I“ sind ausschüttende Anteile. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Kostenstruktur von den anderen Anteilklassen bezüglich der in § 20 Ziff. 1 des Fondsvertrags (Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Vermögens der Teilvermögen) genannten Maximalsätze der Verwaltungskommission. Anteile der Klasse „I“ werden in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens ausgegeben und zurückgenom- men. Anteile der Klasse „R“ sind ausschüttende Anteile. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Kostenstruktur von den anderen Anteilklassen bezüglich der in § 20 Ziff. 1 (Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Vermö- gens der Teilvermögen) genannten Maximalsätze der Verwaltungskommission. Anteile der Klasse „R“ werden in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens ausgegeben und zurückgenommen. Anteile der Klasse „N“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüttung und der Kostenstruktur von der Klasse „A“. Die Anteile der Klasse „N“ stehen nur Anlegern offen, die über einen Vertriebspartner der Swiss Finance & Property Funds AG investieren. Realisierte Kapitalgewinne aus der Ver- äusserung von Sachen und Rechten sowie Kapitalrückzahlungen können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden. Anteile der Klasse „N“ werden nicht verbrieft, sondern buch- mässig geführt. Anteile der Klasse „N“ können nur von Vertriebsträgern angeboten werden, sofern eine ent- sprechende Kooperationsvereinbarung mit Swiss Finance & Property Funds AG betreffend die Klasse „N“ besteht. Anteile der Klasse „X“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüttung und der Kostenstruktur von der Anteilklasse „A“. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten sowie Kapitalrückzahlungen können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden. Anteile der Klasse „X“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Bei der Klasse „X“ wird keine Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens erhoben (§ 19 Ziff.1 des Fonds- vertrages). Folglich wird die Fondsleitung für die Teilvermögen folgende Anteilsklassen: ◗ R Klasse: thesaurierende AnteilsklasseLeitung, das Asset Management und den Vertrieb nicht über die Verwaltungskommission, sondern über eine Vergütung entschädigt, die in einer schriftlichen Kooperati- onsvereinbarung zwischen der Fondsleitung und dem Vertriebsträger festgelegt und im Rahmen eines schrift- lichen Vermögensverwaltungsvertrages zwischen dem Anleger auf der einen Seite und dem Vertriebsträger auf der anderen Seite festgelegt und erhoben wird. Die erstmalige Mindestanlage für Anteile der Klasse „I“ und „R“ pro Anleger (Mindestanlage) sowie der Min- destbestand an Anteilen der Klasse „I“ und „R“, welcher durch den Anleger gehalten werden muss (Mindest- bestand), haben jeweils dem Wert zu entsprechen, welcher in der Tabelle am Ende des Prospekts festgehalten ist. Wenn der Mindestbestand unterschritten wird, kann die Referenzwährung Schweizer Franken lautet Fondsleitung den Wechsel in eine andere für den Anleger zulässige Anteilklasse veranlassen. Markt- und die sich an das gesamte Anlegerpublikum wendetperformancebedingte Unterschreitungen des Mindest- bestandes führen nicht zwangsweise zu einem Wechsel in eine andere Anteilklasse, eine Unterschreitung nach einer Rücknahme durch den Anleger jedoch schon. Die buchmässige Führung dieser Anteile hat zwin- gend über ein Depot bei der Depotbank zu erfolgen. Die Anteilklassen stellen keine segmentierten Vermögen dar. Entsprechend kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Anteilklasse für Verbindlichkeiten einer an- deren Anteilklasse haftet, auch wenn Kosten grundsätzlich nur derjenigen Anteilklasse belastet werden, der eine bestimmte Leistung zukommt.

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Prospekt. Dieser Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die wesentlichen Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anle- ger Anleger und der letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht Halb- jahresbericht (falls nach dem letzten Jahresbericht veröffentlicht) sind Grundlage für alle Zeichnungen von Anteilen der TeilvermögenTeil- vermögen. Gültigkeit haben nur Informationen, die im Prospekt, in den wesentlichen Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger oder im Fondsvertrag enthalten sind. Der «Baumann & Cie Partners Fonds (CH)» Quantex Strategic Precious Metal Fund ist ein vertraglicher Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art «Übriger Übrige Fonds für traditionelle Anlagen» gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 20062006 («KAG»), welcher in die zur- zeit aus dem folgenden Teilvermögen unterteilt istbesteht: ◗ Baumann Portfolio Fonds ◗ Baumann Aktien Schweiz Small & Mid Caps Fonds ▪ Quantex Strategic Precious Metal Fund (CHF) Der Fondsvertrag wurde von CACEIS Fastnet (Suisse) SA, Nyon, der PMG Fonds Management AGdamaligen Fondsleitung, Zürich als Fondsleitung aufgestellt erstellt und mit Zustimmung der RBC Investor Services Bank S.A.Banque Cantonale Vaudoise, Esch-sur-AlzetteLausanne, Zweigniederlassung Zürich als Depotbank der damaligen Depotbank, der Eidgenössischen Bankenkommission (derzeit Eidgenös- sische Finanzmarktaufsicht FINMA FINMA) unterbreitet und von dieser erstmals am 1521. April 2019 ge- nehmigtJuli 2004 genehmigt. Die Teilvermögen basieren auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung ver- pflichtetverpflichtet, den Anleger1 Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Anteile Fondsanteile am entsprechenden Teilvermögen zu beteiligen und dieses gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbständig selbstständig und im eigenen Na- men Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil. Der Anleger ist nur am Vermögen und am Ertrag desjenigen Teilvermögens berechtigt, an dem er beteiligt ist. Für die auf ein einzelnes Teilvermögen entfallenden Verbindlichkeiten haftet nur das betreffende Teilvermögen. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde weitere Aufsichts- behörde für jedes Teilvermögen zu eröffnen, bestehende aufzulösen oder zu vereinigen. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit für die einzelnen Teilvermögen verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, aufzuhe- ben aufzuheben oder zu vereinigen. Es bestehen zurzeit Zurzeit können für die Teilvermögen folgende AnteilsklassenAnteilsklassen mit den folgenden Bezeichnungen eröffnet werden: ◗ R Klasse‹R CHF›, ‹I CHF›, ‹R USD› und ‹I USD›. Detaillierte Angaben zu den Zeichnungs- und Rücknahmemodalitäten der einzelnen Anteilsklassen sowie zu den Kommissio- nen und Vergütungen werden in der Tabelle am Ende des Prospekts aufgeführt. Die Anteile aller Klassen sind thesaurierende Anteile. Die Anteilsklassen ‹R CHF›, ‹I CHF›, ‹R USD› und ‹I USD› unterscheiden sich hinsichtlich Kostenstruktur und Anlegerkreis. Anteile der Klassen ‹R CHF› und ‹R USD› sind für alle Anleger zugänglich. Anteile der Klassen ‹I CHF› und ‹I USD› können nur von qualifizierten Anlegern gemäss Art. 10 Abs. 3 und 3ter KAG i.V.m. Art. 6a KKV bezogen werden. Bei Anlegern, bei denen die Grundlage für das Halten von Anteilen der Klasse ‹I CHF› und ‹I USD› nicht mehr gegeben ist, kann die Fondsleitung eine Rücknahme der Anteile oder deren Umtausch in Anteile einer für den Anleger zulässigen Klasse veranlassen. Für das Teilvermögen Quantex Strategic Precious Metal Fund (CHF) gilt: thesaurierende AnteilsklasseAnteile der Klassen ‹R CHF› und ‹I CHF› werden in der Rechnungseinheit des Teilvermögens ausgegeben und zurückgenom- men. Anteile der Klassen ‹R USD› und ‹I USD› werden nicht in der Rechnungseinheit des Teilvermögens, die auf die Referenzwährung Schweizer Franken lautet sondern in US-Dollar ausgegeben und die sich an das gesamte Anlegerpublikum wendetzurückgenommen. Die Risikoaussetzung bezüglich Anlagewährung kann gegen US-Dollar abgesichert werden. Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Vermögen dar. Entsprechend kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Anteilsklasse für Verbindlichkeiten einer anderen Anteilsklasse haftet, auch wenn Kosten grundsätzlich nur derjenigen Anteils- klasse belastet werden, der eine bestimmte Leistung zukommt. Detaillierte Angaben zur Anlagepolitik und deren Beschränkungen sowie zu den zulässigen Anlagetechniken und -instrumen- ten (insbesondere Derivate sowie deren Umfang) sind aus dem Fondsvertrag (vgl. Teil II, § 7–15) ersichtlich.

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Samples: www.quantex.ch

Prospekt. Dieser Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anle- ger Anleger bzw. das Basisinfor- mationsblatt und der letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht (falls nach dem letzten Jahresbericht veröffentlicht) sind Grundlage für alle Zeichnungen von Anteilen des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. Gültigkeit haben nur InformationenInfor- mationen, die im Prospekt, in den wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger bzw. im Basisinformationsblatt oder im Fondsvertrag enthalten sind. Der «Baumann & Cie Partners Fonds (CH)» BKB Sustainable ist ein vertraglicher Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art «Übriger übrige Fonds für traditionelle traditio- nelle Anlagen» gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006, welcher in die folgenden Teilvermögen unterteilt ist: ◗ Baumann Portfolio Fonds ◗ Baumann Aktien Schweiz Small & Mid Caps Fonds . Der Fondsvertrag wurde von der PMG Fonds UBS Fund Management AG, Zürich (Switzerland) AG als Fondsleitung aufgestellt und mit Zustimmung der RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich UBS Switzerland AG als Depotbank der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA (FINMA) unterbreitet und von dieser erstmals am 1525. April 2019 ge- nehmigtJuli 2017 genehmigt. Die Teilvermögen basieren Der Umbrella-Fonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung ver- pflichtet, den Anleger1 nach Massgabe der von ihm erworbenen Anteile Fondsanteile am entsprechenden Teilvermögen Anlagefonds zu beteiligen und dieses diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbständig und im eigenen Na- men Namen zu verwaltenverwal- ten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil. Der Anleger ist nur am Vermögen und am Ertrag desjenigen Teilvermögens berechtigt, an dem er beteiligt ist. Für die auf ein einzelnes Teilvermögen entfallenden Verbindlichkeiten haftet nur das betreffende Teilvermögen. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde weitere Teilvermögen zu eröffnen, bestehende aufzulösen oder zu vereinigen. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit für die einzelnen jedes Teilvermögen verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, aufzuhe- ben aufzuheben oder zu vereinigen. Es bestehen zurzeit für die Teilvermögen folgende Anteilsklassen: ◗ R Klasse: thesaurierende Anteilsklasse, die auf die Referenzwährung Schweizer Franken lautet und die sich an das gesamte Anlegerpublikum wendet.I1 100 CHF 25.08.2017 0.001 Inhaber Thesaurierend

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Samples: www.bkb.ch

Prospekt. Dieser Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die wesentlichen Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anle- ger und der letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht (falls nach dem letzten Jahresbericht veröffentlicht) sind Grundlage für alle Zeichnungen von Anteilen der Teilvermögen. Gültigkeit haben nur Informationen, die im Prospekt, in den wesentlichen Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger oder im Fondsvertrag enthalten sind. Der «Baumann & Cie Partners Fonds (CH)ABS Living Values» ist ein vertraglicher Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art «Übriger Fonds für traditionelle AnlagenEffektenfonds» gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006, welcher in die folgenden Teilvermögen Teilver- mögen unterteilt ist: ◗ Baumann Portfolio Fonds ◗ Baumann Aktien Schweiz Small & Mid Caps Fonds  Balanced Fund Der Fondsvertrag wurde von der PMG Fonds Management AG, Zürich AG als Fondsleitung aufgestellt und mit Zustimmung Zustim- mung der RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzetteals Depotbank, Zweigniederlassung Zürich als Depotbank der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA unterbreitet und von dieser erstmals am 156. April Xxxx 2019 ge- nehmigtgenehmigt. Die Teilvermögen basieren auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung ver- pflichtet, die Anlegerin bzw. den Anleger1 Anleger nach Massgabe der von ihr bzw. ihm erworbenen Anteile am entsprechenden entspre- chenden Teilvermögen zu beteiligen und dieses gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbständig selb- ständig und im eigenen Na- men in eigenem Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil. Der Die Anlegerin bzw. der Anleger ist nur am Vermögen und am Ertrag desjenigen Teilvermögens berechtigt, an dem sie bzw. er beteiligt ist. Für die auf ein einzelnes Teilvermögen entfallenden Verbindlichkeiten haftet nur das betreffende Teilvermögen. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde weitere Teilvermögen zu eröffnen, bestehende aufzulösen oder zu vereinigen. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit für die einzelnen Teilvermögen verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, aufzuhe- ben aufzu- heben oder zu vereinigen. Es bestehen zurzeit für die Teilvermögen folgende Anteilsklassen: R Klasse: thesaurierende Ausschüttende Anteilsklasse, die auf die Referenzwährung Schweizer Franken lautet und die sich an das gesamte Anlegerpublikum wendet.  I Klasse: Ausschüttende Anteilsklasse, die auf die Referenzwährung Schweizer Franken lautet und sich an qualifizierte Anlegerinnen bzw. Anleger gemäss Art. 10 Abs. 3 bis 4 KAG i.V.m. Art. 6 und 6a KKV wendet. Die erforderliche Mindestanlage beträgt CHF 250'000.- Es besteht zurzeit für keine der aufgeführten Anteilsklassen ein Mindestzeichnungsbetrag für Folgezeichnun- gen. Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Vermögen dar. Entsprechend kann nicht ausgeschlossen wer- den, dass eine Anteilsklasse für Verbindlichkeiten einer anderen Anteilsklasse haftet, auch wenn die Kosten grundsätzlich nur derjenigen Anteilsklasse belastet werden, der eine bestimmte Leistung zukommt.  Balanced Fund, Referenzwährung und Rechnungseinheit aller Anteilsklassen ist der Schweizer Franken. Bei der Referenzwährung handelt es sich nicht notwendigerweise um die Währung, in der die Anlagen des Teil- vermögens gehalten werden. Die Anteilsinhaberinnen bzw. -inhaber können jederzeit den Umtausch ihrer Anteile in Anteile einer anderen Anteilsklasse auf der Grundlage des Inventarwertes der beiden betroffenen Anteilsklassen verlangen, wenn die Voraussetzungen des Haltens derjenigen Anteilsklasse, in welche der Umtausch erfolgen soll, erfüllt sind.

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