AIFM Musterklauseln
AIFM. Der AIF wird von der Scarabaeus Wealth Management AG (der „AIFM“), der in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, errichtet wurde, entsprechend dem vorliegenden Treuhandvertrag verwaltet. Der AIFM ist gemäss AIFMG von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zugelassen und auf der von der FMA offiziell publizierten Liste der in Liechtenstein zugelassenen AIFM eingetragen. Der AIFM verwaltet den AIF für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs A „AIF im Überblick“. Der AIFM ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum AIF gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben.
AIFM. Das ICAV hat Man Asset Management (Ireland) Limited gemäss den Bedingungen des AIFM-Vertrags vom 9. Mai 2017 und mit Wirkung ab 10. Mai 2017, 00.01 Uhr, zum AIFM ernannt. Es ist bis auf das Portfolio- und Risikomanagement für die Verwaltung der Geschäfte des ICAV zuständig, vorbehaltlich der gesamten Anlagepolitik und der Aufsicht durch die Geschäftsführung. Der AIFM ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die am 17. Juni 1996 in Irland gegründet und unter der Registernummer 250493 eingetragen wurde. Das genehmigte Anteilskapital des AIFM beträgt EUR 1.499.750, das gezeichnete und eingezahlte Gesellschaftskapital des AIFM EUR 138.888,75. Der AIFM ist eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft der Man Group. Der AIFM wurde von der Zentralbank als Verwalter alternativer Investmentfonds zugelassen. Haupttätigkeit des AIFM sind Fondsmanagement- und Fondsverwaltungsdienste für kollektive Anlagefonds, für die Man Group als Promoter und Sponsor auftritt. Die Geschäftsführer des AIFM sind ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇ ▇’▇▇▇▇▇▇▇ und ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇. Der AIFM-Vertrag sieht vor, dass die Ernennung des AIFM solange in Kraft bleibt, bis sie von einer Vertragspartei durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei unter Einhaltung einer Frist von dreissig (30) Tagen widerrufen wird; unter gewissen Umständen (beispielsweise bei Zahlungsunfähigkeit einer Partei, bei trotz Mahnung nicht wiedergutgemachter Vertragsverletzung usw.) kann der Vertrag auch mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die Gegenpartei gekündigt werden. Der Vertrag enthält Bestimmungen über die Schadloshaltung des AIFM in Bezug auf Schäden oder Verluste, die ihm aus oder in Verbindung mit der Erfüllung seiner Pflichten gemäss dem AIFM-Vertrag entstehen, ausgenommen in Fällen, die auf Fahrlässigkeit, Betrug, Unredlichkeit, vorsätzliche Nichterfüllung oder grobe Fahrlässigkeit des AIFM oder seiner Beauftragten und Geschäftsführer, Funktionsträger, Mitarbeiter und Vertreter zurückzuführen sind. Nähere Angaben zu den von dem ICAV an den AIFM zu entrichtenden Gebühren finden sich im Abschnitt „Gebühren und Aufwendungen“. Der AIFM ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der AIFM-Richtlinie zu gewährleisten. Zur Deckung potenzieller Berufshaftpflichtrisiken aufgrund seiner gemäss der AIFM-Richtlinie durchgeführten Tätigkeit verfügt der AIFM über zusätzliche eigene Mittel, deren Höhe angemessen ist, um potenzielle Haftpflichtrisiken bei Verletzung ber...
AIFM. Man Asset Management (Ireland) Limited Verwaltungsstelle BNY Mellon Fund Services (Ireland) DAC ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Zahlstelle CACEIS Investor Services Bank S.A., Sekretär Matsack Trust Limited Name der Währung Abkürzung Name der Währung Abkürzung
AIFM. Verwahrstelle
AIFM. LLB Fund Services Aktiengesellschaft (im Folgenden: AIFM), Äulestrasse 80, FL-9490 Vaduz, Handelsregister-Nummer FL-0002-030-385-2. Der AIFM wurde am 06.12.2000 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat dem AIFM am 30. Januar 2001 die Bewilli- gung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Der AIFM ist gemäss AIFMG von der FMA zugelassen und auf der von der FMA offiziell publizierten Liste der in Liechtenstein zugelassenen AIFM eingetragen. Das Aktienkapital des AIFM beträgt 2 Millionen Schweizer Franken und ist zu 100% einbezahlt. Der AIFM hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von AIFs ergeben und auf berufliche Fahrlässig- keit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. Der De- ckungsbetrag wird jährlich überprüft und allenfalls angepasst. Der AIFM verwaltet den AIF für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risi- kostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages sowie des Anhangs A und des Anhangs B. Der AIFM ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum AIF bzw. seinen Teilfonds gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben. Die Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten des AIFM sind im AIFMG geregelt. Zu der Haupttätigkeit des AIFM zählt die Anlageverwaltung (Portfolioverwaltung und/oder Risikomanagement). Zudem übt er administrative Tätigkeiten aus. In Übereinstimmung mit dem AIFMG kann der AIFM einzelne Aufgaben an Dritte delegieren. Der AIFM teilt der FMA die Übertragung von Aufgaben vor Wirksamkeit mit. Eine Übersicht der vom AIFM verwalteten AIF bzw. seiner Teilfonds befindet sich auf der Website des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇. Der AIFM unterliegt den für sie geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf ihre Vergütungssysteme. Dar- über hinaus gilt die Vergütungsrichtlinie der Liechtensteinischen Landesbank AG, die gruppenweit einheitliche Standards für die Gestaltung der Vergütungssysteme definiert. Sie enthält u.a. die Vergütungsgrundsätze, z.B. für die Ausgestal- tung der variablen Vergütung und die massgeblichen Vergütungsparameter. Durch die Umsetzung der Vergütungsrichtli- nie soll der nachhaltigen Ausrichtung der Vergütungssysteme, unter Vermeidung von Fehlan...
AIFM. Verwahrstelle Der Vertrieb richtet sich einzig an qualifizierte Anleger ge- mäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG).
AIFM. AIF-Manager, AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft (vgl. KVG) AIFM-Richtlinie Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.06.2011 über die Verwalter alternativer Investment- fonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010, auch AIFMD genannt AIFM-Verordnung Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ausnahmen, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit, Verwahrstellen, Hebelfinanzierung, Transparenz und Beaufsichtigung Allokation Verteilung der Investitionen auf einzelne Zielfonds entsprechend den in den Anlagegrundsätzen niedergelegten Diversifizierungsgrundsätzen Arbitrage Das Ausnutzen von räumlichen oder zeitlichen Preisdifferenzen für ein Gut BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BGB Bürgerliches Gesetzbuch Break-Even-Point Gewinnschwelle: sie gibt die Umsatzmenge an, bei der die Erlöse gerade die fixen und variablen Kosten decken, d. h. eine Firma weder mit Gewinn noch Verlust arbeitet Buyout Unternehmensübernahme durch Eigenkapitalinvestoren und Management Commitment Verpflichtung zur Einzahlung des vereinbarten Betrages in einen Fonds durch einen Investor Deal Sourcing Anbahnung neuer Geschäftsabschlüsse Derivate Finanzinstrumente, deren Preise sich nach den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Investments richten Diversifikation Streuung der Investments auf verschiedene Produkte und verschiedene Märkte Due Diligence Detaillierte Untersuchung, Prüfung und Bewertung eines potenziellen Beteiligungsunternehmens als Grundlage für eine Investitionsentscheidung Growth Capital / Expansion Capital Anderer Ausdruck für Wachstums- oder Expansionskapital HGB Handelsgesetzbuch Hedging Die Absicherung von Vermögenspositionen gegen Preisrisiken KAGB Kapitalanlagegesetzbuch KARBV Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände auch „Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung“ genannt. KG Kommanditgesellschaft KVG Kapitalverwaltungsgesellschaft (vgl. AIFM) Leveraged-Buyout (LBO) Überwiegend fremdkapitalfinanzierter Unternehmenskauf, die Finanzierung der Zins- und Tilgungszahlungen erfolgt aus d...
