Produkthaftung. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
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Samples: www.lawvision.eu, petitinterieur.at, www.rathgeber.at
Produkthaftung. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
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Samples: allterra-oesterreich.at, www.led-brenner.at, www.ipc-austria.at
Produkthaftung. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes Produkt- haftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
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Samples: schwimmbadpeter.at, www.schwimmbadpeter.at
Produkthaftung. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden istwordenist.
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Samples: www.seiaktiv.com
Produkthaftung. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
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Produkthaftung. 11.1. Regressforderungen im Sinne Sinn des § 12 Produkthaftungsgesetzes Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden istwurde.
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Samples: www.berger-technik-design.at
Produkthaftung. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes Produkthaftungs- gesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte Regress- berechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden wor- den ist.
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Samples: www.airfiretech.at
Produkthaftung. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest zu- mindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
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Samples: www.hallas-dtc.com
Produkthaftung. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes Produkthaftungsge- setzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte Regressberech- tigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht verur- sacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
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Samples: www.servit.at
Produkthaftung. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes Produkthaftungs- gesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte Regressbe- rechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht ver- ursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
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Samples: www.airbutler.com
Produkthaftung. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte Regressbe- rechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
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Samples: token.at
Produkthaftung. 12.1. Regressforderungen im Sinne des § §12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden istwurde.
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Samples: www.krammer-elektrotechnik.at
Produkthaftung. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
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Samples: www.scheschy.at