Produkthaftung Musterklauseln

Produkthaftung. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Produkthaftung. 9.1 Für den Fall, dass wir aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Lieferant verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen frei zu stellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Lieferanten ein Verschulden trifft. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt, muss er nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Produkthaftung. 1. Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
Produkthaftung. 7.1. Der Lieferant ist für alle von Dritten wegen Personen- oder Sachschäden geltend gemachten Ansprüche verantwortlich, die auf ein von ihm geliefertes fehlerhaftes Produkt zurückzuführen sind, und ist verpflichtet, uns von der hieraus resultierenden Haftung freizustellen. Sind wir verpflichtet, wegen eines Fehlers eines vom Lieferanten gelieferten Produktes eine Rückrufaktion gegenüber Dritten durchzuführen, trägt der Lieferant sämtliche mit der Rückrufaktion verbundenen Kosten.
Produkthaftung. 9.1. Der Besteller wird die Ware nicht verändern, insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Vertragswaren nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Besteller Beiselen im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit der Besteller für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.
Produkthaftung. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Produkthaftung. 8.1 Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, den Besteller insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. In diesem Rahmen hat der Lieferant dem Besteller auch die Kosten einer Rückrufaktion zu ersetzen, sofern er – außer in Eilfällen – vorab angemessen informiert wurde und Gelegenheit zur Stellungnahme hatte.
Produkthaftung. 1. Der Besteller wird die Produkte nicht verän- dern, insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Produkte nicht verändern oder entfernen. Bei Ver- letzung dieser Pflicht stellt der Besteller Model im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Besteller hat die Ver- änderung der Produkte nicht zu vertreten.
Produkthaftung. Der Lieferant trägt die Produkthaftung im Zusammenhang mit Fehlern der von ihm gelieferten Produkte. Er übernimmt alle hieraus resultierenden Kosten und Aufwendungen (einschließlich der Kosten eines etwaigen Rechtsstreits oder einer erforderlichen Umrüst- bzw. Rückrufaktion) und schließt eine ausreichende Produkthaftpflichtversicherung ab.
Produkthaftung. 11.1. Der Kunde wird die Ware nicht verändern, insbeson- dere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Ware nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Kunde uns im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, es sei denn der Kunde hat die Veränderung der Ware nicht zu vertreten.