Common use of Preise und Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Preise in der Schweiz verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto (inklusive Mehrwertsteuer) in Schweizer Franken oder der abgemachten Währung. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist im Preis inbegriffen, wenn nicht offen ausgewiesen. Die MwSt ist jeweils separat ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-Einheiten. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung von ILB nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werden. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist ILB berechtigt, Verzugszinsen zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten des Kunden. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB berechtigt, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei ILB eingeholt werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist ILB berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnung, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILB. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ILB erforderlich sind einzuleiten und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen sind vom Kunden zu tragen.

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Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Preise Maßgebend sind die in der Schweiz verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto (inklusive Mehrwertsteuer) Auftragsbestätigung von Hawa Dawa genannten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in Schweizer Franken oder der abgemachten Währungjeweiligen gesetzlichen Höhe. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist im Preis inbegriffenPreise gelten, wenn nicht offen ausgewiesen. Die MwSt ist jeweils separat ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ab Sitz von Hawa Dawa und Zölle das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition enthalten keine Umsatz-, Verkaufs- und für Lieferung in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-EinheitenQuellensteuern. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung von ILB zahlt jegliche Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit nach Erhalt zu prüfendiesen Allgemeinen Lieferbedingungen bereitgestellten Produkten oder (Dienst-) Leistungen oder legt eine für alle steuererhebenden Behörden akzeptable Bescheinigung über eine entsprechende Befreiung vor. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet Anwendbare Steuern werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert geltensoweit praktikabel, in der Rechnung separat fakturiert. Alle mit einem Transport und/oder einer Verzollung verbundenen Kosten einschließlich Verpackung und einer eventuellen Versicherung trägt der Kunde. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend Rechnungen der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werden. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist ILB berechtigt, Verzugszinsen zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten des Kunden. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB berechtigt, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei ILB eingeholt werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leistenLieferantin sind, sofern nichts Abweichendes anderes vereinbart ist, innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist ILB berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnung, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILB. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ILB erforderlich sind einzuleiten und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Sämtliche Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen hiermit verbundenen Geldverkehrs sind vom Kunden zu tragen. Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so ist Hawa Dawa berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Hawa Dawa behält sich die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens vor. Grundsätzlich erfolgt die Bezahlung per Überweisung; nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis von Hawa Dawa kann der Kunde andere Zahlungsarten wählen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, zur Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Werden Hawa Dawa nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft in Frage stellen, so ist Hawa Dawa berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb angemessener Frist nach, so ist Hawa Dawa berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hawa Dawa kann wahlweise Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen, insbesondere wenn der Kunde von den Zahlungsverpflichtungen ohne rechtfertigenden Grund abweicht. Liegt ein solcher rechtfertigender Grund nicht vor, kann Hawa Dawa überdies alle offenen Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig stellen. Für Forderungen, für die Ratenzahlung vereinbart wurde, entfällt das Ratenzahlungsrecht des Kunden, sofern der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Rate oder eines nicht unerheblichen Teils der Rate in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Rate in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Summe der Raten für zwei Monate erreicht. Hawa Dawa ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist Hawa Dawa berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. Hawa Dawa behält sich das Recht vor, den Preis nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit für die Anschlussperiode angemessen zu erhöhen.

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Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Preise Preise: Salt kann die Erbringung der Dienste von Kreditlimiten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen. Informationen über Preise, internationale Roamingtarife und über kostenpflichtige Optionen sind auf unserer Website www.salt. ch oder in unseren Verkaufsstellen erhältlich. Beim Übergang auf ein ausländisches Netz erhalten Sie per SMS Informationen zu den maximalen Kosten für Roamingdienste. Der Versand solcher SMS kann auf der Schweiz verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto (inklusive Mehrwertsteuer) Website xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxx kostenlos abgestellt und erneut aktiviert werden. Dienste werden Ihnen zum normalen Gebrauch angeboten, so wie in Schweizer Franken den Produktinformationen und auf xxx.xxxx.xx definiert. Sollten Sie den normalen Gebrauch überschreiten, kann Salt Massnahmen ergreifen, um die bestmögliche Servicequalität für alle Kunden sicherzustellen, insbesondere die Berechnung des Standardtarifs, den Wechsel auf einen anderen Preisplan, die Verringerung der Übertragungsrate und die Suspendierung der betroffenen Dienste. PrePay Guthaben kann weder erstattet noch zu anderen Anbietern transferiert werden. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind spätestens bis zu dem auf der Rechnung aufgeführten Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Enthält die Rechnung weder ein Fälligkeitsdatum noch eine Zahlungsfrist, ist sie innerhalb von 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum zu bezahlen. Rechnungen, die Sie nicht vor dem Fälligkeitsdatum schriftlich beanstanden, gelten als akzeptiert. Sollten Sie die Belastung eines PrePay Xxxxxx beanstanden, müssen Sie das binnen 30 Tagen nach der betreffenden Nutzung schriftlich tun. Ansonsten gilt die Belastung als akzeptiert. Unbestrittene Gegenforderungen können verrechnet werden. Sollten Sie in Zahlungsverzug geraten, kann Salt die Dienste ohne Ankündigung entschädigungslos unterbrechen und/oder der abgemachten Währungden Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist Salt kann Dritte mit dem Inkasso von Zahlungsausständen beauftragen bzw. Forderungen an Dritte im Preis inbegriffen, wenn nicht offen ausgewiesenIn- und Ausland veräussern. Die MwSt ist jeweils separat ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition Salt kann Ihnen für die erste Mahnung CHF 30.– und für Lieferung jede nachfolgende Mahnung bis zu CHF 75.– in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen BestimmungsortRechnung stellen. Bis Ferner sind Sie zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-Einheiten. Der Kunde ist Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die Rechnung von ILB nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen Salt oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werden. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist ILB berechtigt, Verzugszinsen zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten des Kunden. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB berechtigtDritten, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des Kundendas Inkasso betreiben, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei ILB eingeholt werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist ILB berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnung, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILB. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ILB erforderlich sind einzuleiten und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss durch den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen sind vom Kunden zu tragenZahlungsverzug entstehen.

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Samples: www.lidl-connect.ch

Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Es gelten die vereinbarten Preise in zuzüglich der Schweiz jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart, verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto (inklusive Mehrwertsteuer) in Schweizer Franken oder der abgemachten Währungdie Preise ab Werk frei Verladen. Erfolgt die Lieferung nach Listenpreisen, so gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Preise schließen Verpackungs- und Lademittel, Fracht, Entlade- und sonstige Nebenkosten nicht ein. Derartige Nebenkosten werden gesondert vergütet. Die Rücknahme von Verpackungs- und Lademitteln, wie z.B. Paletten und Kanthölzer, ist im Preis inbegriffengesondert zu vereinbaren. Bei Änderung, der dem Vertragsschluss zugrunde liegenden Verhältnisse hat der Lieferant Anspruch auf angemessenen Ausgleich der Lohn-, Material- und sonstigen Kostensteigerungen, wenn die Lieferungen später als vier Monate nach Vertragsabschluß zu erbringen sind. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht offen ausgewieseninnerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich widersprochen wird. Die MwSt Vergütung ist jeweils separat ausgewiesennach Lieferung und Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer Wird individualrechtlich ein Skontoabzug vereinbart, ist für die Einhaltung der Frist die Gutschrift auf dem Konto des Lieferanten maßgeblich. Wechsel werden nur nach gesonderter Vereinbarung und Zölle nur erfüllungshalber, unter Berechnung aller hierdurch anfallenden Kosten und Spesen, angenommen. Überweisungen und Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Sämtliche offenstehenden Forderungen werden fällig, wenn der Abnehmer seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung in einer SendungVergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-EinheitenKreditwürdigkeit des Abnehmers rechtfertigen. Der Kunde Lieferant ist verpflichtet, die Rechnung von ILB nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werden. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist ILB berechtigt, Verzugszinsen von Kaufleuten im Sinne von Xxxxxx 6 vom Fälligkeitstag an und von anderen Abnehmern ab Verzug, Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu 5zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 8 % pro Kalenderjahr über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigernberechnen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens weiteren Schadens bleibt unberührtvorbehalten. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten Beim Verzug des Kunden. Ab Abnehmers ist der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB Lieferant berechtigt, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei ILB eingeholt werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere weitere Leistungen von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist ILB berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnung, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILBmachen. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ILB erforderlich sind einzuleiten und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Kosten des Kunden die Eintragung Abnehmer kann nur mit unbestrittenen oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllenrechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Der Kunde wird Abnehmer verzichtet auf die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen sind vom Kunden zu tragenGeschäftsverbindung.

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Samples: www.ragano.de

Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, exklusive Umsatzsteuer ab Werk oder Lager von ifw, inklusive Standardverpackung und sind in € (EURO) angegeben. Sämtliche Nebenkosten, wie z. B. die Kosten für Fracht, Versicherung gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen zu tragen. Es gelten bei Vertragsabschluss die Preise unserer aktuellen Bruttopreisliste und in der Schweiz verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto (inklusive Mehrwertsteuer) in Schweizer Franken oder der abgemachten vereinbarten Währung. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist im Preis inbegriffenWir behalten uns vor, wenn nicht offen ausgewiesen. Die MwSt ist jeweils separat ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende bei Änderungen der Preise Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche bzw. innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungs- erstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, sonstiger Aufschläge etc., nach Vertragsabschluss entsprechende Preisanpassungen vorzunehmen. Zusätzliche Arbeiten oder Tätigkeiten werden nach dem Lohn- und Lieferbedingungen bleiben vorbehaltenMaterialaufwand berechnet. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien Gebühren und Mengen-Einheiten. Der Kunde ist verpflichtetKosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen am Ort der Montage bzw. mit Lieferungen und Leistungen zusammenhängen, gehen ausschließlich zu Lasten des Bestellers. Unsere Rechnungen sind, falls nicht gesondert vereinbart, spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung in der Höhe des ausgewiesenen Netto-Betrags zahlbar. Zahlungen des Bestellers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf eines unserer Geschäftskonten als geleistet. Grundsätzlich werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen und Mahnspesen in Rechnung von ILB nach Erhalt zu prüfengestellt, außer es gibt mit dem Lieferanten eine schriftliche Vereinbarung mit befreiender Wirkung. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werden. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ifw ist ILB berechtigt, vom Fälligkeitstage an, Verzugszinsen zu 5in der Höhe von 6 % pro Kalenderjahr zu verlangenp.a. über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inklmindestens aber 12 % Zinsen p.a. Verzugszinsen zu verweigernanzurechnen. Des Weiteren treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Gerät der Besteller mit einer der vereinbarten Raten länger als zehn Tage im Rückstand oder geht ein Wechsel oder Scheck zu Protest, wird der Kaufpreis sofort in vollem Umfang fällig. Mahn- und Inkassospesen gehen stets sind in angemessener bzw. tariflicher Höhe zu Lasten ersetzen. Für den Fall, dass durch Nichterfüllung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen seitens des KundenBestellers der ifw ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, behält sich die ifw vor, über angefertigte Formen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Halb- und Fertigteile frei zu verfügen. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags Der Besteller kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB berechtigtaufgrund irgendwelcher Gegen- ansprüche, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen Zahlung nicht zurückhalten bzw. Aufrechnung gegen unsere Forderungen erklären. Wechsel und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des KundenSchecks werden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei ILB eingeholt werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachtenwenn vereinbart, nur zahlungshalber angenommen. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren hierbei anfallenden bankseitigen Kosten und Zöllen, innerhalb Spesen sowie Spesen im Auslandszahlungsverkehr trägt der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart istBesteller. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn Einhaltung der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist ILB berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten Zahlungsbedingungen und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnung, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILB. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmen, Zahlungsfristen bilden einen wesentlichen Bestandteil für die zum Schutze des Eigentums von ILB erforderlich sind einzuleiten Durchführung der Lieferungen und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen sind vom Kunden zu tragenArbeiten.

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Samples: www.ifw.at

Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Preise: Salt kann die Erbringung der Dienste von Kreditlimiten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen. Salt kann wiederkehrende Gebühren im Voraus in Rechnung stellen. Dabei kommen die geltenden Preise beim Vertragsabschluss sowie die auf xxxxx.xxxx.xx angegebenen Preise für weitere Dienste zur Anwendung. Preise für weitere Dienste und nutzungsabhängige Tarife wie insbesondere Minutenpreise, Datenpreise und internationale Tarife können ohne vorherige Mitteilung geändert werden. Informationen zu Preisen, Tarifen und gebührenpflichtigen Zusatzoptionen sind auf xxxxx.xxxx.xx oder in der Schweiz verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto (inklusive Mehrwertsteuer) in Schweizer Franken oder der abgemachten Währungden Salt Stores erhältlich. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Dienste werden Ihnen zum normalen Gebrauch angeboten, so wie sie in den Produkteinformationen und auf xxxxx.xxxx.xx definiert sind. Sollten Sie den normalen Gebrauch überschreiten, kann Salt Massnahmen ergreifen, um die bestmögliche Servicequalität für alle Kunden sicherzustellen, insbesondere die Beschränkung der Internetgeschwindigkeit oder eine Unterbrechung des entsprechenden Dienstes. Zahlungsbedingungen: Rechnungen werden auf der Basis von technischen Aufzeichnungen erstellt und sind spätestens bis zu dem auf der Rechnung aufgeführten Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Enthält die Rechnung weder ein Fälligkeitsdatum noch eine Zahlungsfrist, ist sie innerhalb von 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum zu bezahlen. Rechnungen, die Sie nicht vor dem Fälligkeitsdatum schriftlich beanstanden, gelten als akzeptiert. Unbestrittene Gegenforderungen können verrechnet werden. Sollten Sie in Zahlungsverzug geraten, kann Salt Verzugszinsen von 5% in Rechnung stellen und die Dienste ohne Ankündigung entschädigungslos unterbrechen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. Salt kann Ihnen CHF 30.‐ für die erste Mahnung und für jede nachfolgende Mahnung bis zu CHF 75.‐ in Rechnung stellen. Salt kann Dritte mit dem Inkasso von Zahlungsausständen beauftragen bzw. Forderungen an Dritte im Preis inbegriffen, wenn nicht offen ausgewiesenIn‐ und Ausland veräussern. Die MwSt ist jeweils separat ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis Ferner sind Sie zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-Einheiten. Der Kunde ist Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die Rechnung von ILB nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen Salt oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werden. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist ILB berechtigt, Verzugszinsen zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten des Kunden. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB berechtigtDritten, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des Kundendas Inkasso betreiben, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei ILB eingeholt werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist ILB berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnung, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILB. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ILB erforderlich sind einzuleiten und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss durch den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen sind vom Kunden zu tragenZahlungsverzug entstehen.

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Samples: www.salt.ch

Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Preislisten und andere Werbeunterlagen, sowie die Angebote auf unserer Webseite sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit geändert werden kann. Die ausgewiesenen Preise sind – soweit nichts anderes angegeben – EURO Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie zuzüglich Versand- und Transportkosten. Der Kaufpreis ist sofort bei Abholung bzw. Anlieferung der Ware gegen Nachnahme zur Zahlung in bar fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Jede Zahlung wird auf die jeweils älteste, offene Rechnung verbucht, soweit von KDS NORD nicht etwas anderes bestimmt. Offensichtliche Rechen - bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten und vom Kunden mit dem ursprünglichen Betrag beglichenen Rechnungen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Schweiz verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto (inklusive Mehrwertsteuer) in Schweizer Franken Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht. Verzugszinsen werden mit 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, sofern wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder der abgemachten WährungKunde eine Belastung mit einem geringen Zinssatz nachweist. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist im Preis inbegriffenEventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn nicht offen ausgewiesen. Die MwSt ist jeweils separat ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-Einheiten. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung von ILB nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werden. Befindet sofern sich der Kunde mit der Zahlung von früheren Lieferungen in ZahlungsverzugVerzug befindet. Gerät der Kunde in Verzug, ist ILB KDS NORD berechtigt die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware wegzunehmen. KDS NORD ist berechtigt, Verzugszinsen zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit die Wegschaffung der Ware zu untersagen, bis der Kaufpreis beglichen ist. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere hinsichtlich früherer Lieferungen bis zur Begleichung bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, daß der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen unter Setzung einer angemessenen Frist, vom Käufer nach unserer Xxxx Zug – um - Zug – Zahlung, entsprechende Sicherheiten oder Vorauskasse zu verlangen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei ILB eingeholt werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist ILB berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnungzurückzutreten, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILB. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmen, wobei die zum Schutze des Eigentums von ILB erforderlich sind einzuleiten und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten Rechnungen für solche Massnahmen sind vom Kunden zu tragenbereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

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Samples: kds-nord.de

Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Die im Onlineshop angeführten Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer; alle auf sonstigen Medien angeführten Preise sind Nettopreise ohne die jeweils zu berücksichtigende Umsatzsteuer. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er seine UID-(VAT-)Nummer an LITZ bekanntzugeben. Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Als Preis gilt der für die jeweilige Lieferung am Tag der Bestellung gültige Preis als vereinbart. Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss sind für den bereits gültig zustande gekommenen Auftrag ausgeschlossen. Die Liefer- und Versandkosten werden gesondert zusätzlich zu dem im Onlineshop oder sonst angeführten Warenpreis verrechnet. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich entweder mittels Kreditkarte, mittels PAYPAL, per Vorkasse, per Barzahlung, per Überweisung, per Bankeinzug, per SEPA-Lastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift. Sämtliche Stempel-, Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Mit der Angabe der Kreditkartennummer in der Schweiz verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto (inklusive Mehrwertsteuer) Bestellung ist LITZ ermächtigt, den Preisbetrag über die vom Kunden in Schweizer Franken oder der abgemachten WährungBestellung angegebene Kreditkarte einzuziehen. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Waren werden grundsätzlich nach Zahlung geliefert. Zahlungen an Angestellte oder sonstige Vertreter von LITZ, die nicht ausdrücklich zum Inkasso ausgewiesen sind, wirken nicht schuldbefreiend. Rechnungen von LITZ – auch Teilrechnungen – sind, sofern nichts gegenteiliges vereinbart ist, spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nichts gegenteiliges vereinbart ist, sofort nach Rechnungserhalt ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig. Bei Produktion und Lieferung von individuell angepassten Sondermodellen (CI-Ware) hat der Kunde binnen 7 Tagen ab Annahme des Auftrages durch LITZ eine Anzahlung in Höhe von 30% des Auftragswerts an LITZ zu bezahlen; der restliche Auftragswert ist binnen 30 Tagen netto nach Lieferung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum des unwiderruflichen Zahlungseinganges auf dem Konto von LITZ maßgeblich. Es bleibt LITZ vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach eigenem Ermessen zu widmen. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern. Nach Fälligkeit ist der Kunde verschuldensunabhängig verpflichtet, jährliche Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu bezahlen (Verbrauchergeschäft: 4%; Unternehmergeschäft: 9,2% über dem Basiszinssatz). Wird dem Kunden gesondert eine längere Zahlungsfrist eingeräumt, gilt die Zahlung als gestundet (reine Xxxxxxxx); im Preis inbegriffen, wenn nicht offen ausgewiesen. Die MwSt ist jeweils separat ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis zum Zeitpunkt Fall der Ablieferung eintretende Änderungen Überschreitung der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-EinheitenZahlungsfrist wird die Stundung hinfällig. Der Kunde ist verpflichtetnicht berechtigt, mit eigenen Forderungen aufzurechnen, sofern die Rechnung von ILB nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend Forderungen nicht im rechtlichen Zusammenhang mit der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen oder die Lieferung Forderungen nicht von Waren kann LITZ anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. Bei Zahlungsunfähigkeit von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werdenLITZ gilt dieses Aufrechnungsverbot nicht. Befindet sich Werden Zahlungstermine nicht eingehalten und gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist ILB LITZ, wenn es sich um die Lieferung von Waren handelt, die vorgefertigt sind (Standardware), nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, Verzugszinsen vom Kaufvertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren vom Kunden zurückzuverlangen. LITZ ist weiters berechtigt, als Mindestschadenersatz eine 40%ige Pauschale vom Fakturenwert der zurückgenommenen Waren in Anrechnung zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangenbringen, wobei LITZ vorbehalten bleibt, einen tatsächlich höher liegenden Schaden gegenüber dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen geltend zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inklmachen. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die LITZ entstehenden Mahn- und Inkassospesen gehen stets Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu Lasten ersetzen, wobei die Höhe der Vergütung des Kunden. Ab eingeschalteten Inkassoinstitutes sich aus der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB berechtigt, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name Verordnung des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen BMwA über die Empfänger Höchstsätze der Daten können bei ILB eingeholt werdenInkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne AbzugSofern LITZ das Mahnwesen selbst betreibt, insbesondere verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto EUR 12,00 zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist ILB berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnung, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILBbezahlen. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmenweiters verpflichtet, die zum Schutze des Eigentums sämtliche notwendige und zweckmäßige, mit der außergerichtlichen oder/und gerichtlichen Geltendmachung der Zahlungsforderung von ILB erforderlich sind einzuleiten LITZ gegenüber dem Kunden entstehenden Kosten zu tragen und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen sind vom Kunden zu tragenersetzen.

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Samples: www.litz.at

Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Unsere Preise in sind exklusive der Schweiz verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto (inklusive jeweils geltenden Mehrwertsteuer) in Schweizer Franken oder der abgemachten Währung. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Preise fußen auf den Kosten zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe. Linde ist im Preis inbegriffenberechtigt, die Preise anzupassen, wenn nicht offen ausgewiesen. Die MwSt ist jeweils separat ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis die Kosten sich bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Lieferung geändert haben. Insbesondere berechtigen Linde etwaige Änderungen von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse, sowie Änderungen anderer, für die Kalkulation relevanter Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendiger Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Vertragsabschluß offen gelassene Preise berechnen wir nach der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preisliste. Linde ist berechtigt, dem Kunden neue Steuern und Abgaben in Rechnung zu stellen sowie die Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehaltengemäß der allgemeinen Kostenentwicklung anzupassen. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-EinheitenLinde ist ferner berechtigt, Kosten, die Linde aufgrund der Umsetzung neuer gesetzlich zwingender Sicherheitsbestimmungen entstehen, dem Kunden zu belasten. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang bei Linde an. Der Kunde kann bar oder mittels Bankeinzug bezahlen. Werden diese Möglichkeiten nicht in Anspruch genommen, so behält sich Linde vor für jede Rechnung eine Überweisungsgebühr von 2,50 Euro (netto) zu verlangen. Wechsel werden nicht akzeptiert. Scheck und ähnliches nimmt Xxxxx nur zahlungshalber herein und bringt sie nur unter Vorbehalt gut. Linde ist verpflichtet, die Rechnung von ILB nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werden. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist ILB berechtigt, Verzugszinsen zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangenbei Zahlungsrückstand die Lieferungen einzustellen. Der Käufer hat darüber hinaus die Linde entstehenden, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des Kunden. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden eingeschalteten Inkassoinstitutes zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB berechtigtersetzen, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name sich aus der VO des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen BMWA über die Empfänger Änderung der Daten können bei ILB eingeholt werdenVO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachtenSofern eine Mahnung durch Xxxxx selbst erfolgt, verpflichtet sich der Käufer, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15,00 zu bezahlen. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist ILB berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnung, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILB. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ILB erforderlich sind einzuleiten und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen sind vom Kunden zu tragenFür Zahlungsverzug verrechnen wir 8 % Verzugszinsen.

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Samples: www.linde-gas.at

Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Die Preise sind Endpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer einschließen. Die im Angebot ausgewiesenen Endbeträge sind nach bestem Wissen ermittelt und sind, falls nicht anderes ausdrücklich angegeben ist, als Circa-Werte zu verstehen. Sie gelten nur bei ungeteilter Bestellung zu angebotenen Leistungen und/oder Lieferungen und im Fall von Bauleistungen bei ununterbrochener Leistungsmöglichkeit des Auftragnehmers. Bei Vereinbarungen, die Liefer- und Leistungsfristen von mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, ist der Auftragnehmer berech- tigt, in Verhandlungen über neue Preisvereinbarung einzutreten. Für das Aufmaß gilt das Rohbaumaß entsprechend den DIN-Vorschriften (Nr. 18365, 18366), die in der Schweiz verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto Verdingungsordnung für Bauleistungen (inklusive MehrwertsteuerVOB) in Schweizer Franken oder der abgemachten Währungenthalten sind. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Für Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Entwürfe und Berechnungen, die vom Auftraggeber ausdrücklich bestellt wurden, ist im Preis inbegriffendas vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Auftrag nicht offen ausgewiesenerteilt wird. Die MwSt ist jeweils separat ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das NachbelastungsrechtWird außerhalb üblicher Arbeitszeit Leistung verlangt, bedingt dies zusätzliche Zahlung der Lohnzuschläge. Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung Leistungen, auch Teilleistungen, sind - sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist - sofort nach ihrer Abnahme bzw. Rech- nungsstellung bar ohne jeden Abzug zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-Einheiten. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung Höhe von ILB nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge 25 % des Auftragswertes zu leisten. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber, nicht aber an Zahlungs statt, angenommen, wobei deren Annahme ohne Rechtspflicht unter dem Vorbehalt der Rückgabe und ohne Übernahme einer Haftung für nicht rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung erfolgt. Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werdenWechseln bedarf der vorherigen besonderen Vereinbarung. Befindet sich Verzugszinsen werden mit 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 09.06.1998 p.a. berechnet. Kann der Kunde in Zahlungsverzug, ist ILB berechtigt, Verzugszinsen zu 5% pro Kalenderjahr zu Auftragnehmer aus einem anderen Rechtsgrunde höhere Zinsen verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigernso sind diese fortzuentrichten. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührtweiterge- henden Schadens ist nicht ausgeschlossen. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten des Kunden. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann Der Auftraggeber ist ILB berechtigt, die Zahlungserfahrungen zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei ILB eingeholt werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist ILB berechtigt, am Vertrag festzuhalten rechtskräftig festgestellten oder vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz unbestrittenen Gegenforderungen berechtigt. Das Recht Wesentliche Verschlechterungen in der Kreditwürdigkeit des Kunden auf VerrechnungAuftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossenVorauszahlungen bzw. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILB. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ILB erforderlich sind einzuleiten und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten Sicherheits- leistungen zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen sind vom Kunden zu tragenverlangen.

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Samples: www.wohnwerkstatt-ottobrunn.de

Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Preise in der Schweiz Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung sofern nichts Ab- weichendes vereinbart wurde netto (inklusive Mehrwertsteuer) in Schweizer Franken oder Euro und exkl. Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der abgemachten WährungVertragspartner. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung ge- stellt. Die angeführten Preise gelten „ab Werk“ bzw. „ex works“ (iSd INCOTERMS 2020) und beinhalten nicht die Kosten für Transport, Montage oder Aufstel- lung. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung über einen von der BWT eingeräumten Kreditrahmen, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 der Auftragssumme ist mit Erhalt der Auftragsbestätigung (die "Anzah- lung") und 1/3 der Auftragssumme ist mit Mitteilung der Versandbereit- schaft durch BWT jeweils zzgl. Umsatzsteuer binnen 8 Tagen nach Erhalt der von BWT erteilten Auftragsbestätigung bzw. Mitteilung der Versandbereit- schaft zu bezahlen. Der Restbetrag in Höhe von 1/3 der Auftragssumme zu- züglich Umsatzsteuer ist binnen 8 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Gerät der Vertragspartner gegenüber BWT mit einer Teilzahlung in Verzug, tritt Terminsverlust ein. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf dem Konto von BWT bzw. an der von BWT bekanntgegebenen Zahlstelle als erfolgt. BWT ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks entgegenzunehmen. Im Falle der Annahme von Wechsel oder Schecks erfolgt die Annahme ausschließlich zahlungshalber. Sämtliche Diskont-, Einziehungsspesen oder sonstige mit unmittelbaren Zahlungen verbundenen Kosten gehen zulasten des Ver- tragspartners und sind BWT vom Vertragspartner zu ersetzen. BWT ist ebenfalls nicht zur rechtzeitigen Vorlage oder zum Protest des Wechsels verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist BWT berechtigt, nach Xxxx von BWT den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Unternehmern: 9,2 % p.a. über dem von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) bekannt gegebe- nen Basiszinssatz. BWT ist auch berechtigt, im Preis inbegriffenFall des Zahlungsverzugs des Vertragspartners ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu ver- langen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, wenn nicht offen ausgewiesenfür den Fall des Zahlungsver- zuges, die BWT entstehenden Mahn- und Inkassospesen, einschließlich aller Anwaltskosten und -gebühren, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmer- geschäften einen Pauschalbetrag von EUR 40,– als Entschädigung für Betrei- bungskosten gemäß § 458 UGB. Die MwSt Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Vertrags- partners mit einer (Teil)Zahlung ist jeweils separat ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung in einer SendungBWT berechtigt, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-Einheiten. Der Kunde ist verpflichtetoffene, die Rechnung von ILB nach Erhalt aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung stellen und/oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werdenSicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlan- gen. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, BWT ist ILB berechtigt, Verzugszinsen bei mehreren offenen Verbindlichkeiten des Vertrags- partners einlangende Geldeingänge aus eigenem zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten des Kunden. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB berechtigt, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei ILB eingeholt werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist ILB berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnung, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILB. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ILB erforderlich sind einzuleiten und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen sind vom Kunden zu tragenwidmen.

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Samples: www.bwt.com

Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Der Mindestrechnungsbetrag beträgt CHF 50.—(exkl. MwSt.). Die Preise verstehen sich ab Werk (EXW Bilten). Transport, Verpackung, MwSt. und Versicherung sind in den Preisen nicht inbegriffen. Eventuell anfallende Mehrkosten für Streckengeschäfte, Schnellgut, Postexpress, sperrige Güter und andere Transport-Mehrkosten usw. werden dem Kunden zusätzlich verrechnet. ELYSATOR ist frei in der Schweiz verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto (inklusive Mehrwertsteuer) in Schweizer Franken oder der abgemachten WährungXxxx des Transportmittels. Rechnungen von ELYSATOR sind ab Rechnungsdatum innert 30 Tagen, ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Bei Mahnungen werden pauschal CHF 25.—für die Umtriebe verrechnet. Zahlungsverzug ist ein Zins von 5% p.a. geschuldet. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Produkte bleiben Eigentum von ELYSATOR, bis der Kunde alle Forderungen bezahlt hat. Als Xxxxxxxxx gilt der Tag des Versands bei ELYSATOR. ELYSATOR ist im Preis inbegriffendafür besorgt, wenn vereinbarte Lieferdaten bzw. – zeiten einzuhalten, diese können jedoch nicht offen ausgewiesen. Die MwSt ist jeweils separat ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-Einheiten. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung von ILB nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht garantiert werden. Befindet sich Lieferverspätungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatz. Bei Einwirkung durch höhere Gewalt kann ELYSATOR die Lieferfristen angemessen verlängern. Mit der Kunde in ZahlungsverzugÜbergabe oder dem Versand ab Lager von ELYSATOR gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Wird das Material auf den vereinbarten Termin nicht abgenommen, so ist ILB ELYSATOR berechtigt, Verzugszinsen zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche kostenpflichtig die Ware zuzustellen. Bei Camionlieferungen an Baustellen ist der Transport nur so weit geschuldet, wie die Baustelle des Kunden mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen einem Camion von ELYSATOR zugänglich ist. Das Abladen von Waren und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inklMaterial ist Sache des Kunden. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Mahn- und Inkassospesen Transportschäden gehen stets zu Lasten des Kunden. Ab Reklamationen wegen Transportschäden durch Bahn, Camion oder Post müssen vom Kunden unverzüglich bei diesen Stellen angebracht werden, ELYSATOR haftet nicht dafür. Bestellungen auf Abruf müssen Angaben zum gewünschten Liefertermin enthalten. Bestellungen auf Abruf dienen nur der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB berechtigtVereinfachung er Logistik, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger Verfügbarkeit der Daten können bei ILB eingeholt Ware am Abruftag kann nicht garantiert werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist ILB berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnung, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILB. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ILB erforderlich sind einzuleiten und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen sind vom Kunden zu tragen.

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Samples: elysator.com

Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Preise in der Schweiz Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung sofern nichts Ab- weichendes vereinbart wurde netto (inklusive Mehrwertsteuer) in Schweizer Franken oder Euro und exkl. Umsatzsteuer. Sämtli- che Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspe- sen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der abgemachten WährungVertragspartner. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe gesetz- liche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rech- nung gestellt. Die angeführten Preise gelten „ab Werk“ bzw. „ex works“ (iSd IN- COTERMS 2020) und beinhalten nicht die Kosten für Transport, Montage oder Aufstellung. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung über einen von der BWT eingeräumten Kreditrahmen, ist 1/3 der Auftragssumme mit Erhalt der Auftragsbestätigung (die "Anzahlung") und 1/3 der Auftragssumme ist mit Mitteilung der Versandbereitschaft durch BWT jeweils zzgl. Um- satzsteuer binnen 8 Tagen nach Erhalt der von BWT erteilten Auftragsbe- stätigung bzw. Mitteilung der Versandbereitschaft zu bezahlen. Der Rest- betrag in Höhe von 1/3 der Auftragssumme zuzüglich Umsatzsteuer ist binnen 8 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Gerät der Ver- tragspartner gegenüber BWT mit einer Teilzahlung in Verzug, tritt Ter- minsverlust ein. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf dem Konto von BWT bzw. an der von BWT bekanntgegebenen Zahlstelle als erfolgt. BWT ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks entgegenzunehmen. Im Falle der Annahme von Wechsel oder Schecks erfolgt die Annahme ausschließ- lich zahlungshalber. Sämtliche Diskont-, Einziehungsspesen oder sonstige mit unmittelbaren Zahlungen verbundenen Kosten gehen zulasten des Vertragspartners und sind BWT vom Vertragspartner zu ersetzen. BWT ist ebenfalls nicht zur rechtzeitigen Vorlage oder zum Protest des Wechsels verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist BWT berechtigt, nach Xxxx von BWT den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Ver- zugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Unterneh- mern: 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz. BWT ist auch berechtigt, im Preis inbegriffenFall des Zahlungsverzugs des Vertragspartners ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, wenn nicht offen ausgewiesenfür den Fall des Zahlungsverzuges, die BWT entstehenden Mahn- und Inkas- sospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung not- wendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften einen Pauschalbetrag von EUR 40,– als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die MwSt Geltendmachung weitergehender Rechte und For- derungen bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Vertragspartners mit einer (Teil)Zahlung ist jeweils separat ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung in einer SendungBWT berechtigt, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-Einheiten. Der Kunde ist verpflichtetoffene, die Rechnung von ILB nach Erhalt aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung stellen und/oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werdenSicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, BWT ist ILB berechtigt, Verzugszinsen bei mehreren offenen Verbindlichkeiten des Vertrags- partners einlangende Geldeingänge aus eigenem zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten des Kunden. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB berechtigt, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei ILB eingeholt werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist ILB berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnung, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILB. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ILB erforderlich sind einzuleiten und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen sind vom Kunden zu tragenwidmen.

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Samples: www.bwt.com

Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Sämtliche Preise in der Schweiz verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto (inklusive Mehrwertsteuer) in Schweizer Franken oder der abgemachten Währung. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist im Preis inbegriffen, wenn nicht offen ausgewiesen. Die MwSt ist jeweils separat ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrechtexklusive gesetzlicher Umsatzsteu- er. Alle Preise gelten pro Preislistenposition Nebenkosten des Auftrages, wie insbesondere die Kosten von Frachtführern und für Lieferung in einer SendungSpediteuren, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsorteinschließlich von Zöllen, sons- tigen Grenzabgaben etc. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-Einheiten. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung von ILB nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werden. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist ILB berechtigt, Verzugszinsen zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten des Kunden. Ab Mit Ausnahme von Anzahlungsrechnungen sind sämtliche Rech- nungen auch dann, wenn Beanstandungen – wie Mängelrügen – geltend gemacht werden, innerhalb von acht Tagen nach Rech- nungsdatum ohne Abzug zahlbar. ÖWD ist darüber hinaus berech- tigt auch Teilrechnungen über erbrachte (Teil-)Leistungen auszustel- len. Das Entgelt ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, bei Dauerschuldverhältnissen monatlich im Voraus ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungsübermittlung kann auch auf elektroni- schem Weg erfolgen. Aufrechnungen oder Einbehalte von Rech- nungsbeträgen sind ausgeschlossen soweit diese Ansprüche nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug werden 12 Prozent Verzugszinsen zuzüglich der dritten Mahnung wird ein anfallenden Mahn- und Unkostenzuschlag Einbringungskosten verrechnet. Für die erste Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von CHF 20 pro Mahnung erhoben€ 11,00, die zweite € 15,00 sowie die dritte € 20,00 verrechnet. Der Anspruch auf Mahnspesen und Verzugszinsen setzt kein Verschulden des Kunden voraus. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, einschließlich Verzugszin- sen, ist ÖWD für die Dauer der Säumnis zu keiner weiteren Leistung aus irgendeinem laufenden Auftrag verpflichtet. Sämtliche Zahlungen haben mit schuldbefreiender Wirkung auf das auf dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung angeführte Bankkonto zu erfolgen. Zahlungen werden stets zunächst auf Kosten (Mahnspesen, Prozesskosten, etc.), sodann auf die Zinsen und zuletzt auf das Kapital und zwar auf die jeweils älteste Schuld ange- rechnet. Entgegenstehende Widmungen des AG sind jedenfalls unwirksam. Wechsel werden vom ÖWD nur aufgrund besonderer Vereinbarun- gen nur zahlungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des AG. Der AG nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Mitarbeiter des ÖWD nicht berechtigt sind, Zahlungen entgegen zu nehmen, somit nicht inkassoberechtigt sind. 14 Tagen (sofern nicht in den Kunden zu Bonität besonderen Bedingungen Abweichen- des als vereinbart gilt) nach Feststellung (sofern nicht in den beson- deren Bedingungen Abweichendes als vereinbart gilt) schriftlich und Kreditwürdigkeit einholenausreichend dokumentiert (gemäß Xxx 00 xxx XXX) zwecks Abhilfe mitzuteilen. Sodann ist ILB berechtigt, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können bei ILB eingeholt Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne AbzugErhebliche, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb den Auftragszweck gefährdende Verstöße der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist Vertragserfüllung berechtigen nur dann erfülltzur fristlosen Vertragsauflösung, wenn der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser NachfristÖWD nicht binnen angemessener Frist, ist ILB berechtigtlängstens jedoch binnen 7 Werktagen, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnung, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILB. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ILB erforderlich sind einzuleiten und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während für Abhilfe der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen sind vom Kunden zu tragenschriftlichen Reklamation sorgt.

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Samples: www.hohejagd.at

Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Preise in der Schweiz Deutschland verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto (inklusive exklusive Mehrwertsteuer) in Schweizer Franken Euro oder der abgemachten Währung. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist nicht im Preis inbegriffen, wenn nicht offen ausgewiesen. Die MwSt MwSt. ist jeweils separat ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-Einheiten. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung von ILB vHM nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert vHM innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten gelten sie als vom Kunden akzeptiert geltenakzeptiert. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB vHM ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von ILB vHM in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werden. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist ILB vHM berechtigt, Verzugszinsen zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten des Kunden. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 Euro pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB vHM Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB vHM berechtigt, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB vHM in diesen Fällen weiter: Name des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei ILB vHM eingeholt werden. ILB vHM wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes der DatenSchutzGrundVerOrdnung beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil Sitz des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB vHM bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert innerhalb dieser Nachfrist, ist ILB vHM berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB vHM zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnung, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILBvHM. Der Kunde ist verpflichtet MassnahmenMaßnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ILB vHM erforderlich sind sind, einzuleiten und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILBvHM, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den gemäß der betreffenden Landesgesetzen Landesgesetze vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB vHM gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen Maßnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB vHM weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen Maßnahmen sind vom Kunden zu tragen.

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Samples: www.vonhagen.net

Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Preise Maßgebend sind ausschließlich die in der Schweiz Auftragsbestätigung des LFB genannten Preise. Zusätzliche Leistun- gen werden gesondert berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto in EURO und sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Käufer/Auftraggeber in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten die Preise des LFB jeweils ab Erfüllungs- ort. Der Käufer/Auftraggeber hat zusätzlich Frachtkosten, über die handelsübliche Verpackung hinausgehende Verpackungskosten, öffentliche Abgaben (inklusive MehrwertsteuerQuellensteuer) in Schweizer Franken oder der abgemachten Währungund Zölle zu tragen. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist im Preis inbegriffen, wenn nicht offen ausgewiesen. Die MwSt ist jeweils separat ausgewiesenZahlungen haben innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer die Rechtzei- tigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes an. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und Zölle das Nachbelastungsrechtwerden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen. Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-EinheitenWechsel wer- den als Zahlungsmittel ausgeschlossen. Der Kunde LFB ist verpflichtet, die Rechnung von ILB nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werden. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist ILB berechtigt, Verzugszinsen und einen sonstigen Verzugsschaden nach § 288 BGB zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten des Kunden. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB berechtigt, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei ILB eingeholt werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, fordern - wenn der ganze ausstehende Betrag Käufer Kaufmann ist ab Fälligkeitstag. Der LFB behält sich vor, einen höheren, tatsächlichen Schaden gel- tend zu machen. Für jede durch den Zahlungsverzug des Käufers/Auftraggebers notwendig werdende Mahnung berechnet der LFB 4,95 € Mahngebühren. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers/Auftraggebers, soweit es nicht auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfristdemselben Vertragsverhältnis beruht, ist ILB berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnung, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich etwaiger Verzugszinsen und Kosten ist der LFB zu einer weiteren Lieferung/Leistung bzw. Herstellung aus irgendeinem laufenden Vertrag nicht verpflichtet. Ist der Käu- fer/Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentli- che Verschlechterung ein, wird insbesondere ein Insolvenzantrag gestellt, so kann der LFB für noch ausstehende Lieferungen/Leistungen aus irgendeinem laufenden Vertrag vor Auslieferung der Ware bleibt bis zur vollständigen bzw. Ausführung der Leis- tung sofortige Bezahlung aller Kosten Eigentum verlangen. Erbringt der LFB eine Dienstleistung über die Dauer von ILB. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmenmehr als zwei Monaten, die zum Schutze so hat der LFB Anspruch auf Zahlung von Abschlägen in Höhe von 80% des Eigentums von ILB erforderlich sind einzuleiten und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während Wertes der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen sind vom Kunden zu tragenerbrachten Leistung.

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Samples: forst.brandenburg.de

Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Preise Preise: Salt kann die Erbringung der Dienste von Kreditlimiten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen. Informationen über Preise, internationale Roamingtarife und über kostenpflichtige Optionen sind auf unserer Website www.salt. ch oder in unseren Verkaufsstellen erhältlich. Beim Übergang auf ein ausländisches Netz erhalten Sie per SMS Informationen zu den maximalen Kosten für Roamingdienste. Der Versand solcher SMS kann auf der Schweiz verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto (inklusive Mehrwertsteuer) Website xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxx kostenlos abgestellt und erneut aktiviert werden. Dienste werden Ihnen zum normalen Gebrauch angeboten, so wie in Schweizer Franken den Produktinformationen und auf xxx.xxxx.xx definiert. Sollten Sie den normalen Gebrauch überschreiten, kann Salt Massnahmen ergreifen, um die bestmögliche Servicequalität für alle Kunden sicherzustellen, insbesondere die Berechnung des Standardtarifs, den Wechsel auf einen anderen Preisplan, die Verringerung der Übertragungsrate und die Suspendierung der betroffenen Dienste. PrePay Guthaben kann weder erstattet noch zu anderen Anbietern transferiert werden. GTC_B2B Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind spätestens bis zu dem auf der Rechnung aufgeführten Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Enthält die Rechnung weder ein Fälligkeitsdatum noch eine Zahlungsfrist, ist sie innerhalb von 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum zu bezahlen. Rechnungen, die Sie nicht vor dem Fälligkeitsdatum schriftlich beanstanden, gelten als akzeptiert. Sollten Sie die Belastung eines PrePay Xxxxxx beanstanden, müssen Sie das binnen 30 Tagen nach der betreffenden Nutzung schriftlich tun. Ansonsten gilt die Belastung als akzeptiert. Unbestrittene Gegenforderungen können verrechnet werden. Sollten Sie in Zahlungsverzug geraten, kann Salt die Dienste ohne Ankündigung entschädigungslos unterbrechen und/oder der abgemachten Währungden Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist Salt kann Dritte mit dem Inkasso von Zahlungsausständen beauftragen bzw. Forderungen an Dritte im Preis inbegriffen, wenn nicht offen ausgewiesenIn- und Ausland veräussern. Die MwSt ist jeweils separat ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition Salt kann Ihnen für die erste Mahnung CHF 30.- und für Lieferung jede nachfolgende Mahnung bis zu CHF 75.- in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen BestimmungsortRechnung stellen. Bis Ferner sind Sie zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-Einheiten. Der Kunde ist Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die Rechnung von ILB nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen Salt oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werden. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist ILB berechtigt, Verzugszinsen zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten des Kunden. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB berechtigtDritten, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des Kundendas Inkasso betreiben, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei ILB eingeholt werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist ILB berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnung, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILB. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ILB erforderlich sind einzuleiten und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss durch den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen sind vom Kunden zu tragenZahlungsverzug entstehen.

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Samples: www.salt.ch

Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Massgebend sind jeweils die aktuellen unter xxx-xxxxxxxxx.xx, xxxxxxxxxx.xx sowie xxxxx.xx publizierten Preise und Gebühren. Die Zahlungspflicht beginnt in der Schweiz verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – Regel mit der Einschaltung der Dienstleistung. Verbesserungen des Preis-/Leistungs- verhältnisses sind jederzeit möglich und bedürfen keiner schriftlichen Mitteilung. Änderungen von Preisen und Rabatten werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und sind jederzeit und auf einen beliebigen Termin möglich. Sollte der Kunde durch eine solche Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der neuen Preise Der Kunde ist zur fristgerechten Bezahlung des vereinbarten Preises für die bezogenen Dienstleistungen verpflichtet. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen rechts- und vertragskonform zu nutzen. Insbesondere unterlässt er die Übermittlung (oder Verweisung) von Informationsangeboten mit rechts- oder sittenwidrigem Inhalt, namentlich solche rufschädigender, rassistischer, gewaltverherrlichender, pornographischer oder ähnlicher Art. Der Kunde unterlässt den missbräuchlichen Austausch von elektronischen Nachrichten für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming). Weiter unterlässt der Kunde Praktiken wie unbefugten Datendiebstahl (Phishing) oder das Umgehen von Zugriffsbarrieren von Computer- und Netzwerksystemen (Cracking). Der Kunde verpflichtet sich, die Endgeräte vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen und angemessene Massnahmen zu Verhinderungen von Störungen oder Schäden an den Anlagen von GIB z.B. durch Viren, Malware, etc. zu treffen. Der Kunde hält GIB oder Vertreter von GIB von allen Ansprüchen frei, welche wegen gesetzes- oder vertragswidriger Nutzung der von GIB dem Kunden bereitgestellten Dienstleistungen erhoben werden und haftet für den entstandenen Schaden. Sowohl die kostenpflichtige als auch die kostenlose Weitergabe der massgeblichen Abgabesätzen berechtigt GIB, ihre Tarife ohne entsprechende Vorankündigung anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall kein Kündigungsrecht. Roamingtarife und Preise für Mehrwertdienste, Sonderdienste und Kurznummern können jederzeit ohne vorgängige Mitteilung geändert werden. Die Kosten werden dem Kunden periodisch in Rechnung gestellt. Leistungsbezüge ab Datum der Freischaltung bis Ende des laufenden Monats werden pro rata verrechnet. Die Zahlungsmodalitäten betragen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, 30 Tage netto (inklusive Mehrwertsteuer) ab Rechnungsdatum. GIB kann geringfügige Rechnungsbeträge zusammen mit einer nachfolgenden Rechnung erheben. GIB kann für das Ausstellen von Papierrechnungen eine Bearbeitungsgebühr gemäss separatem Preisblatt verrechnen. Die Bezahlung hat in Schweizer Franken oder der abgemachten Währungzu erfolgen. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist im Preis inbegriffen, wenn nicht offen ausgewiesenMit Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden Beträge (d.h. Die MwSt ist jeweils separat ausgewiesenauch Restlaufgebühren bis zum Ablauf einer noch laufenden Mindestbezugs- bzw. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-EinheitenVerlängerungsdauer) fällig. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung von ILB nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werden. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist ILB nicht berechtigt, Verzugszinsen Forderungen der GIB mit allfälligen Gegenforderungen zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten des Kunden. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB berechtigt, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei ILB eingeholt werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist ILB berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnung, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILB. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ILB erforderlich sind einzuleiten und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen sind vom Kunden zu tragenverrechnen.

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Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Massgebend sind jeweils die aktuellen unter xxxxxxxx.xx publizierten Preise und Gebühren. Die Zahlungspflicht beginnt in der Schweiz verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – Regel mit der Aufschaltung der Dienstleistung. Verbes- serungen des Preis-/Leistungsverhältnisses sind jederzeit möglich und bedürfen keiner schriftlichen Mitteilung. Änderungen von Preisen und Rabatten werden dem Kunden recht- zeitig mitgeteilt und sind jederzeit und auf einen beliebigen Termin möglich. Sollte der Kunde durch eine solche Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der neuen Preise oder Rabatte. Die Änderung von Steuer- oder ande- ren massgeblichen Abgabesätzen berechtigt die tb.glarus, ihre Tarife ohne entsprechende Vorankündigung anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall kein Kündigungsrecht. Ro- amingtarife und Preise für Mehrwertdienste, Sonderdienste und Kurznummern können je- derzeit ohne vorgängige Mitteilung geändert werden. Die Kosten werden dem Kunden peri- odisch in Rechnung gestellt. Leistungsbezüge ab Datum der Freischaltung bis Ende des laufenden Monats werden pro rata verrechnet. Die Zahlungsmodalitäten betragen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, 30 Tage netto (inklusive Mehrwertsteuer) ab Rechnungsdatum. Die tb.glarus kön- nen geringfügige Rechnungsbeträge zusammen mit einer nachfolgenden Rechnung erhe- ben. Die tb.glarus können für das Ausstellen von Papierrechnungen eine Bearbeitungsge- bühr verrechnen. Die Bezahlung hat in Schweizer Franken oder der abgemachten Währungzu erfolgen. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist im Preis inbegriffen, wenn nicht offen ausgewiesenMit Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden Beträge (d.h. Die MwSt ist jeweils separat ausgewiesenauch Restlaufgebühren bis zum Ab- lauf einer noch laufenden Mindestbezugs- bzw. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-EinheitenVerlängerungsdauer) fällig. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung von ILB nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werden. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist ILB nicht berechtigt, Verzugszinsen Forderungen der tb.glarus mit allfälligen Gegenforderungen zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten des Kunden. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB berechtigt, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei ILB eingeholt werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ganze ausstehende Betrag auf einem von ILB bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist ILB berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und oder Waren umgehend zurückzufordern. Jedenfalls ist ILB zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Kunden auf Verrechnung, Stundung, Teilzahlung ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten Eigentum von ILB. Der Kunde ist verpflichtet Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ILB erforderlich sind einzuleiten und mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ILB, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Xxxx auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von ILB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ILB weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Kosten für solche Massnahmen sind vom Kunden zu tragenverrech- nen.

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