Gestattung der Aufnahme in eine Referenzliste Musterklauseln

Gestattung der Aufnahme in eine Referenzliste. Der Auftraggeber gestattet XXXXXXXXX die unentgeltliche Verwendung seines Firmennamen und seines Firmenlogo für Referenzlisten, auf Werbemitteln wie Prospekte o.Ä., im Internet auf der MILLITZER-Homepage oder in anderen elektronischen Medien. Diese Gestattung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich gegenüber MILLITZER, Unternehmenskommunikation widerrufen werden; in bereits gedruckten oder veröffentlichten Medien darf der Firmenname bzw. das Firmenlogo weiterverwendet werden. Diese Gestattung verpflichtet XXXXXXXXX nicht zur Aufnahme der gestattenden Firma in eine bestehende oder neu zu erstellende Referenzliste. Eine Nichtaufnahme führt in keinem Fall zu einer Schadenersatzverpflichtung der MILLITZER gegenüber der nichtaufgenommenen Firma. Die gestattende Firma erhält vor Veröffentlichung der Referenzliste einen Ausdruck zur Kontrolle und zum Nachweis der beabsichtigten Verwendung. Sollte einer Verwendung des Namens und/oder Logos in Referenzlisten der MILLITZER nicht zugestimmt werden, ist dieser Absatz VII der AGB vollständig durch den Auftraggeber zu streichen und die Streichung zu paraphieren.
Gestattung der Aufnahme in eine Referenzliste. Der Auftraggeber gestattet MINIMAX die unentgelt- liche Verwendung seines Firmennamens und seines Firmenlogos für Referenzlisten, auf Werbemitteln wie Prospekte o.Ä., im Internet auf der MINIMAX- Homepage oder in anderen elektronischen Medien. Diese Gestattung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich gegenüber MINIMAX, Unter- nehmenskommunikation widerrufen werden; in be- reits gedruckten oder veröffentlichten Medien darf der Firmenname bzw. das Firmenlogo weiterver- wendet werden. Diese Gestattung verpflichtet MINIMAX nicht zur Aufnahme der gestattenden Firma in eine bestehen- de oder neu zu erstellende Referenzliste. Eine Nichtaufnahme führt in keinem Fall zu einer Scha- denersatzverpflichtung der MINIMAX gegenüber der nichtaufgenommenen Firma. Die gestattende Firma erhält vor Veröffentlichung der Referenzliste einen Ausdruck zur Kontrolle und zum Nachweis der beabsichtigten Verwendung. Sollte einer Verwendung des Namens und/oder Logos in Referenzlisten der MINIMAX nicht zuge- stimmt werden, ist dieser Absatz VII der AGB voll- ständig durch den Auftraggeber zu streichen und die Streichung zu paraphieren.
Gestattung der Aufnahme in eine Referenzliste. Der Auftraggeber gestattet MFSI die unentgeltliche Verwendung seines Firmennamen und seines Firmenlogo für Referenzlisten, auf Werbemitteln wie Prospekte o.Ä., im Internet auf der MINIMAX-Homepage oder in anderen elektronischen Medien. Diese Gestattung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich gegenüber MFSI, Unternehmenskommunikation widerrufen werden; in bereits gedruckten oder veröffentlichten Medien darf der Firmenname bzw. das Firmenlogo weiterverwendet werden. Diese Gestattung verpflichtet MFSI nicht zur Aufnahme der gestattenden Firma in eine bestehende oder neu zu erstellende Referenzliste. Eine Nichtaufnahme führt in keinem Fall zu einer Schadenersatzverpflichtung der MFSI gegenüber der nichtaufgenommenen Firma. Die gestattende Firma erhält vor Veröffentlichung der Referenzliste einen Ausdruck zur Kontrolle und zum Nachweis der beabsichtigten Verwendung. Sollte einer Verwendung des Namens und/oder Logos in Referenzlisten der MFSI nicht zugestimmt werden, ist dieser Absatz VII der AGB vollständig durch den Auftraggeber zu streichen und die Streichung zu paraphieren.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.