Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen. 2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben. 3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen. 4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Sales Contracts, Sales Contracts
Preise. 120.1 Der VERTRAGSPARTNER bestätigt durch Vorlage seines Angebotes, dass er sich vor Angebotslegung über die örtlichen Verhältnisse informiert hat und dass alle zu erwartenden Schwierigkeiten und Besonderheiten, welche im Einflussbereich des VERTRAGSPARTNERS liegen, in den Preisen erfasst sind. Sofern Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes anders vereinbart wurdesind sämtliche Preise Fixpreise und beinhalten insbesondere Lieferung und Montage der Anlagen. Spätere Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche des VERTRAGSPARTNERS wird nicht anerkannt. Wenn nicht extra angeführt, gelten unsere müssen die Preise ab Werkalle notwendigen Montagen, also zuzüglich Transport und/oder VersandBefestigungs- und Kleinmaterialien enthalten.
20.2 Aufwendungen für Absperrung und Beleuchtung, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten einschließlich der hierzu abzuschließenden Haftpflichtversicherung sind im Zusammenhang mit Liefer- / Leistungsumfang enthalten und bleiben ohne besondere Vergütung. Die Beseitigung der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachenvon den Arbeiten herrührenden Verunreinigungen einschließlich Abfuhr und Entsorgung sind in die Pauschalpreise einzurechnen.
2. Wenn nach dem Datum 20.3 Werden durch Änderung des Zustandekommens Bauentwurfes oder anderer Anordnungen von SWAROVSKI die Grundlagen des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Die Vereinbarung ist vor der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über Ausführung zu treffen und schriftlich festzuhalten. Wird dies nicht beachtet, so hat der VERTRAGSPARTNER keinen Anspruch auf Vergütung.
20.4 Es werden Festpreise für die gesamte Projektdauer vereinbart. Dies gilt auch für Bauzeitverlängerungen (bis zu 6 Monaten), die nicht im Vertrag oder Einflussbereich des VERTRAGSPARTNERS liegen. Soweit für Baustellengemeinkosten keine gesonderten Positionen im Leistungsvertrag vorgesehen sind, sind etwaige Baustellengemeinkosten in den Einheitspreisen einkalkuliert.
20.5 SWAROVSKI behält sich in allen Fällen die freie Auswahl unter den Angeboten und auch die Vergabe in Teilen vor. Welche Leistungen vergeben werden, wird in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist Bestellung festgelegt.
20.6 Verlangt SWAROVSKI nach Auftragserteilung die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffenAusführung von Leistungen, die in diesem Leistungsverzeichnis nicht enthalten sind, so ist vor deren Ausführung ein Nachtragsangebot zu legen. Grundlage für die Kalkulation von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, Nachtragsangeboten sind die uns entstandenen Kosten für Kalkulationsgrundlagen des Hauptauftrages und die erste darin enthaltenen Bestimmungen und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenVereinbarungen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise. 110.1. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich schriftlich etwas anders angegeben, sind sämtliche Preise Nettopreise. ▇▇▇▇▇ sich aus Verträgen ergebenden Rechnungsbeträgen wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.
10.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurdeist, gelten unsere Preise ab Werkwird die Vergütung nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, also zuzüglich Transport und/und zwar in der Regel zu Einheitspreisen für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge nach Maß, Gewicht oder VersandStückzahl vom Auftraggeber in den Vertragsunterlagen anzugeben ist (Einheitspreisvertrag).
10.3. Die Einheitspreise ergeben sich aus den mit dem Auftraggeber abgestimmten und diesem vorliegenden Angebotsunterlagen und verstehen sich unter der Voraussetzung, Verpackung, Versicherung und ggfdass keine Komponente einzeln vergeben wird.
10.4. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten Werden im Zusammenhang mit der Vertrag ausbedungene Leistungen von DEW21 vom Auftraggeber selbst übernommen (z.B. Lieferung von Bau-, Bauhilfs- und Betriebsstoffen), so steht DEW21 die vereinbarte Vergütung zu. DEW21 muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie infolge der Ausführung durch den Auftraggeber an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft und ihres Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 649 BGB).
10.5. Die von DEW21 angebotenen Preise sind nur im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachenin der Ausschreibung/Anfrage genannten Ausführungsfristen verbindlich. Für danach auszuführende Lieferungen und Leistungen behält DEW21 sich vor, seine Preise den zwischenzeitlich eingetretenen Kostenänderungen anzupassen.
210.6. Wenn Angebote von DEW21 werden nach dem Datum den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Gesetzen und Vorschriften zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erstellt, die somit die Preisgrundlage auch in der Abwicklung darstellen. Änderungen in vorgenannten Regelwerken, die eine abweichende Ausführung erfordern, führen zu einer Preisprüfung und berechtigen DEW21 zu einer entsprechenden Anpassung.
10.7. In geeigneten Fällen kann als Vergütung eine Pauschalsumme vereinbart werden, wenn die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist (Pauschalvertrag). Weicht die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist (§ 313 BGB), so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu gewähren. Von einer Unzumutbarkeit ist in der Regel bei einer Abweichung von mehr als 20 % auszugehen. Für die Bemessung des Zustandekommens Ausgleichs ist von den Grundlagen der Preisermittlung auszugehen. Ist eine Anpassung des Vertrags nach Artikel IInicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, Absatz 1 so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung Stelle des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten Rücktrittsrechts tritt für ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die das Recht zur Kündigung.
10.8. Soweit nicht abweichend vereinbart, liegt der Preisbildung eine zügige und ungehinderte Durchführung der Arbeiten während der Regelarbeitszeit (Werktag Montag- ▇▇▇▇▇▇▇, 7 – 17 Uhr) zugrunde. Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit werden mit den im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenAngebot genannten Vergütungssätzen beaufschlagt.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: General Terms and Conditions
Preise. 1Der monatliche Basispreis (Miete) beträgt 65,00 Euro. Sofern nicht Jeweils fällig am 1.Bankarbeitstag des Monats im Voraus. Darin enthalten sind die unter §1 genannten Leistungen. Folgende Zusatzleistungen werden gesondert abgerechnet: - Annahme und Digitalisierung ab dem 31.Brief je Monat: 0,60 Euro je Brief Zusendung / Weiterleitung - Briefpost 2,00 Euro je Sendung zzgl. Portokosten - Pakete 5,00 Euro je Sendung zzgl. Portokosten Die Zusatzleistungen werden monats- oder quartalsweise in Sammelrechnungen abgerechnet, um Kleinstbetragsrechnungen zu vermeiden. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Mietvertrag wird mit einer monatlichen Laufzeit vereinbart, bleibt der Vertrag bis zum letzten Tag der Laufzeit ungekündigt, so verlängert er sich automatisch um einen weiteren Monat. Vertragsbeginn ist der Wichtige Gründe können eine außerordentliche und sofortige Vertragsauflösung bewirken. Als wichtige Gründe hierfür gelten insbesondere Insolvenz, resp. Liquidation eines Partners und das Vorliegen von strafrechtlich relevanten Vorfällen sowie Zahlungsrückstand von mindestens zwei Monatsmieten durch den Servicenehmer. Ebenfalls gilt das Erscheinen eines Gerichtsvollziehers mit einem Vollstreckungsauftrag gegen den Mieters als fristloser Kündigungsgrund. Der Vermieter ist nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet den Mieter, gegebenenfalls für diesen auftretende Personen vor Begründung der Geschäftsbeziehung zu identifizieren. Die dazu erforderlichen Angaben befinden sich im Anhang dieses Vertrages und sind vom Vermieter vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Servicegeber verpflichtet sich zur Wahrung der Geschäftsinteressen des Servicenehmers und seiner Untermieter, insbesondere schließt dies Geschäftsgeheimnisse und die Einhaltung aller Datenschutz- und Informationsschutzrichtlinien mit ein. Der Servicegeber kann stellvertretend für den Servicenehmer und die Untermieter die Post entgegen nehmen. Dem Servicenehmer wird eine zeitlich uneingeschränkte Vollmacht für die Abholung von Postsendungen ausgestellt. Die Mitarbeiter des Servicegebers sind nur für die Entgegennahme von Post zeichnungsberechtigt. Sie können somit für Einsprachen oder andere Reaktionen namens des Servicenehmers keine Verantwortung übernehmen. Die Organe vom Servicenehmer sind selber verantwortlich, dass Fristen aller Art eingehalten werden. Bei Abwesenheit der üblichen Empfänger von Postsendungen beim Servicenehmer ist dem Servicegeber rechtzeitig eine handlungsfähige Stellvertretung bekannt zu geben. Die durch den Servicegeber entgegengenommene Post wird gemäß den Instruktionen des Servicenehmers verarbeitet. Eine Gewährleistung – insbesondere bei Fehlern oder bei Verzögerungen bei der Weiterleitung von Post oder Nachrichten oder bei der Zustellung von Unterlagen, wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeausgeschlossen Der Vermieter verarbeitet Daten, gelten unsere Preise ab Werkum das Mietverhältnis zu begründen und durchzuführen, also zuzüglich Transport und/oder Versandinsbesondere - Name, VerpackungVorname, Versicherung Geburtsdatum, Telefonnummern, Postanschrift bei Abschluss des Mietvertrages; - Daten über Zahlungen und ggf. gesetzlich anfallender Zölle offene Forderungen; - Kontodaten; des Mieters. Die Daten werden bis 10 Jahre nach dem Ende des Mietverhältnisses gespeichert, soweit sie für die Durchführung des Vertragsverhältnisses oder Steuern sowie weiterer Erhebungenzu anderen rechtlich zulässigen Zwecken erforderlich sind. Der Mieter hat das Recht, neben allen Kosten im Zusammenhang mit jederzeit vom Vermieter Auskunft darüber zu verlangen, - welche ihn/sie betreffenden personenbezogenen Daten; - zu welchen Zwecken; - wie lange; der vom Auftraggeber Vermieter verarbeitet. Sofern gewünscht, stellt der Vermieter eine Kopie der gespeicherten Daten zur Verfügung. Der Mieter erteilt dem Vermieter die ausdrückliche Erlaubnis im Rahmen der Ausführung Vertragserfüllung notwendige Daten an Dritte zu übermitteln. Insbesondere sind das der Betreiber des Auftrags bereitgestellten SachenCloudspeichers und Versanddienstleister für Post- und Paketsendungen. Weitere Informationen, insbesondere zu den Datenschutzverantwortlichen und jeweiligen Empfängern der Daten sind auf der Website des Vermieters zu finden: ▇▇▇▇▇://▇▇▇.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇/▇/▇▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert Es gilt das deutsche Recht. Eventuelle Streitigkeiten sollen möglichst einvernehmlich geklärt werden. Sollte dies nicht gelingen, gilt als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages gleichwohl bestehen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch eine Angemessene zu ersetzen, die dem gewollten und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Datum: Unterschrift Unterschrift Mieter Vermieter Bei der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert Identifizierung hat der Vermieter folgende Angaben zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.erheben:
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Preise. 1. a. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes kein Festpreis für die Leistung vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für erfolgt die Berechnung der Mehrarbeit Kosten der zu liefernden Teile nach der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste.
b. Alle Preise verstehen sich rein netto in Euro ab Niederlassung der AMD (ex works gemäß Incoterms ® 2010), soweit nichts anderes vereinbart, zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, sofern diese anfällt. Die Preise enthalten alle bis dahin bekannten Abgaben, die vor der Lieferung entstehen. Der jeweilig geltende Umsatzsteuersatz sowie alle mit der Lieferung an den Besteller entstehenden Abgaben und Zölle werden gesondert berechnet. Bei frachtfreier Lieferung enthält die Preisstellung die Normalfracht bis zur angegebenen Empfangsstelle.
c. Vergütungen für Schlepper, Verholmannschaften und Lotsen sind in den vorgegebenen Preisen der AMD nicht enthalten. Schlepper, Verholmannschaften und Lotsen werden auf Wunsch gegen gesondertes Entgelt gestellt oder vermittelt, – insoweit wird eine Verantwortung für die Vermittlung oder für die mit dem Verholen, An- und Abschleppen des Schiffes verbundenen Gefahren nicht übernommen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für etwaige Schleusen- und Hafengebühren oder andere Transportkosten.
d. Falls sich die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten Grundlagen für die erste Preisangaben der AMD bis zur Lieferung eines Teiles oder Fertigstellung der in Auftrag gegebenen Werkleistung ändern, so ist die AMD berechtigt, Preisangleichungen zu verlangen, die den veränderten Verhältnissen Rechnung tragen. Das kommt vor allem in Betracht bei Steigerungen der Preise für Material und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber Zulieferungen sowie bei Lohnerhöhungen, und zwar auch dann, wenn diese durch tarifliche oder gesetzliche Kürzung der Arbeitszeit bei vollem oder teilweisem Lohnausgleich eintreten. Ferner findet diese Bestimmung Anwendung, wenn während der Lieferfrist tarifliche, gesetzliche oder steuerliche Vorschriften in Kraft treten, die über die bei Auftragserteilung gültigen Bestimmungen hinausgehen und daher bei der Kalkulation keine Berücksichtigung gefunden haben. Vorstehende Bestimmungen gelten lediglich dann nicht, wenn ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde. Fällt Mehrwertsteuer an, ist diese durch den Kunden zusätzlich zu begleichenzahlen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten habene. Wird der AMD die Erfüllung des Vertrages aus Gründen, erfolgen die diese ausschließlich unter unserer Leitungnicht zu vertreten hat, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen ganz oder teilweise unmöglich, so schuldet der Kunde die anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Lieferungen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. RichtwerteLeistungen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 1. Sofern 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich etwas anderes vereinbart wurdevereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten unsere Preise ab Werk, also Werk oder Lager zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung Frachtkosten und ggfsonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. gesetzlich anfallender Zölle erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Steuern sowie weiterer ErhebungenAbgaben erhöht oder neu eingeführt, neben allen Kosten so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenVertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
2. Wenn 7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurdeVertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenanfallende Mehrkosten geltend zu machen.
37.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Als Mehrarbeit gilt all dasWechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, was vom Auftragnehmer in (ggfnicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdAuftraggebers. Im Vertrag ist Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Berechtigung Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Auftragnehmers einbegriffenKaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert 2 Wochen zu berechnenleisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kenntso sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für die Berechnung In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Mehrarbeit gelten entsprechend die Sicherheitsleistung in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichengeforderten Höhe zu.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeAlle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO netto ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sacheneventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenunveränderter Bestellung Gültigkeit.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag vertragsgemäßen Lieferung mehr als vier Monate, so ist die Berechtigung FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. Das gilt insbesondere dann, wenn die eigenen Beschaffungskosten der FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH höher sind als bei Vertragsschluss angenommen. Übersteigt der Umfang der Preiserhöhung 7,5 % des Auftragnehmers einbegriffenvereinbarten Preises, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt ist der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlungberechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenDieses Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden.
4. Wenn wir Verzögert sich der Beginn oder ▇▇▇▇▇▇▇▇ der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von der FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH zu vertreten sind, so ist sie berechtigt, den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten habenhierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze der FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH.
5. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, erfolgen die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden sowie Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese ausschließlich unter unserer Leitungnicht Erfüllungsgehilfen der FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH sind, d. h. nach von uns sind vom Auftraggeber zusätzlich zu zahlen. Dies gilt insbesondere auch für Kosten und Gebühren zur Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Konzessionen, als auch für anfallende Kosten und Gebühren bei der Leistungserbringung im Nachhinein berechneten Preisen Ausland.
6. Dienstleistungen und ArbeitslöhnenBesorgungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung des Vertrages ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzwFür insoweit verauslagte Beträge ist die FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH berechtigt, eine Vorlageprovision zu berechnen. RichtwerteDie FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH ist weiter berechtigt, im Namen des Auftraggebers derartige Leistungen an Drittunternehmen zu vergeben.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 16.1. Sofern Sämtliche für die von WSM zu erbringenden Leistungen von WSM genannten oder mit WSM vereinbarten Preise entsprechen der jeweils aktuellen Kalkulationssituation und verstehen sich grundsätzlich inklusive aller im Zeitpunkt der Bekanntgabe durch WSM oder des Vertragsschlusses existierenden Steuern, Gebühren und Abgaben, Standortabgabe, Road-Pricing, usw. jedoch exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie exklusive einem allfälligen Altlastenbeitrag (kurz
6.2. WSM ist berechtigt, bei nicht beeinflussbarer Änderung der, ihrer Kalkulation zugrunde liegenden Kostengrundlagen, vor allem bei Änderung von Lohnkosten aufgrund Kollektivvertragsänderungen oder aufgrund innerbetrieblicher Vereinbarungen oder bei Änderung von anderen, mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Kosten, wie z.B. für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Verwertungskosten für Abfälle, Finanzierung usw., oder Gebühren, Steuern und Abgaben, wie z.B. Altlastenbeitrag, Standortabgabe, Road- Pricing, usw., die vereinbarten Preise im Umfang dieser Änderungen anzuheben.
6.3. Ferner wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdedie Wertbeständigkeit der Forderungen von WSM gegenüber dem Vertragspartner vereinbart. Als Maßstab der
6.4. Allfällige Altstofferlöse sind ausdrücklich an den jeweiligen anzuwendenden Index gebunden und können daher von WSM monatlich angepasst werden. Berechnungsbasis für den jeweiligen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl, gelten unsere Preise ab Werkin der Folge jeweils der Vormonat. Erfolgt keine Geltendmachung einer aus einer derartigen Indexänderung resultierenden Mehr- oder Minderforderung durch WSM, also zuzüglich Transport so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren.
6.5. Zusatzleistungen: WSM ist berechtigt, eine Bearbeitungspauschale, insbesondere für folgende Zusatzleistungen in der Auftragsabwicklung, zu verrechnen:
a) Nachträgliche Korrektur der Rechnungsadresse, sonstiger Abrechnungsdaten, wie insbesondere. Bestellnummer, Objektnummer oder sonstiger wesentlicher Kundendaten (zB Firmenwortlaut)
b) Vom Auftraggeber ausdrücklich geforderte Unterfertigung von digitalen- oder Print- Liefer-und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Wiegescheinen
c) Vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert geforderte Ausfertigung eines Print- Lieferscheines und/oder angebracht sowie über die Print-Wiegescheines
d) Abzug der Behälter infolge Vertragsbeendigung Die jeweilige Bearbeitungspauschale ist im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenAngebot ausgewiesen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 1Für die Auftragsausführung sind die in den Angeboten angegebenen Preise maßgeblich, die als Netto-Preise angegeben werden, soweit nicht ausdrücklich und ersichtlich im Endpreis des Angebotes die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Beim Ausweis von Mehrwertsteuer in Angeboten gilt unabhängig von dem dort angesetzten Steuersatz für die Rechnungsstellung stets der zum Zeitpunkt der Auftragsausführung maßgebli- che gesetzliche Satz für die Mehrwertsteuer. Sofern bei der Auftragsausführung auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen über den Auftragsgegenstand hinaus erbracht werden, findet eine Abrechnung nach den aus dem Auftrag ersichtlichen Ansatz für eine Aufwandsberechnung (Zeithonorar) statt, sofern der erweiterte Gegenstand des Auftrags nicht aus der Sache heraus nach einer anderen Berechnungsregel abzurechnen ist. Dies gilt auch für Leistungen, die die Medienagenten nach der Freigabe einer Teilleistung auf Wunsch des Kunden nachträglich noch auf die bereits freigegebene Teilleistung aufwenden. Ergeben sich Unklarheiten oder Unstimmigkeiten zu einer Abrechnungsregel, so ist die erweiterte Leistung nach dem Maßstab in der Abrechnung anzusetzen, wie er üblich in Vergleichsfällen von den Medienagenten angewandt wird, in denen keine Berechnung nach Zeitaufwand erfolgt. Neben den Preisen sind, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdemit dem Angebot geregelt ist, gelten unsere Preise ab WerkAuslagen und Aufwendun- gen gesondert abzurechnen und auszugleichen. Auslagen sind sämtliche Geldleistungen, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber die die Medienagenten im Rahmen der Ausführung Auftragsausführung an Dritte erbringen, gleichgültig, ob die Dritten für Rechnung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2Auftrag- gebers oder im Rahmen des Auftrages durch die Medienagenten für eigene Rechnung beauftragt worden sind. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIAufwendungen sind alle Kosten, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder Zuge der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdAuftragsausführung spezifisch bei den Medienagenten anfallen und nicht zum allgemeinen Geschäftsbetrieb gehören. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kenntDie Rechnungspreise sind Endpreise. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten Ein Skontoabzug findet nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenstatt.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeEs gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Soweit Preisangebote befristet sind, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachenist die Gültigkeitsdauer auf den Shopseiten besonders gekennzeichnet.
2. Wenn Alle genannten Preise gelten generell unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zu- grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und spätestens eine Woche nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIEin- gang der Bestellung die Übermittlung von druckfähigen Daten erfolgt. Druckfähige Daten sind dabei solche, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialienden Vorgaben an Formaten etc. entsprechen, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor die in den Kundeninformationen der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenCEWE aufgeführt werden.
3. Als Mehrarbeit gilt all dasDie auf den Produktseiten genannten Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehr- wertsteuer sowie sonstige Preisbestandteile, was vom Auftragnehmer d.h. sie schließen Verpackung, Versandkosten ein, nicht jedoch eine Transportversicherung.
4. Wenn für einen Druckauftrag ein ermäßigter Steuersatz von zurzeit 5 % in (ggfAnspruch genommen werden soll, so hat der Auftraggeber die dafür erforderlichen Voraussetzungen spätestens inner- halb einer Woche nach Eingang der Druckdaten anzuzeigen. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während Nach dieser Frist kann der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder ermäßigte Steuersatz mangels Vorlage der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten Druckdaten bei CEWE nicht mehr berücksichtigt werden. Wenden Sie sich zur Prüfung bitte an folgende E-Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇.▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer ▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇ ▇▇. Das Prüfungsergebnis kann - außer bei offensichtlichen Fehlern - nicht angefochten werden. Um eine verzögerungsfreie Produktion zu gewährleisten, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass sämtliche Leistungen zunächst zum Regelsteuersatz von derzeit 16 % abgerechnet werden. Bei Aufträgen die nach entsprechender Prüfung zum ermäßigten Steuersatz von 5 % abgerechnet werden, wird eine korrigierte Abrechnung zugeschickt und der Differenzbetrag abzüglich der o.g. Aufwendungen dem Auftraggeber zurückerstattet.
5. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch ver- ursachten Maschinenstillstandes bzw. Produktionskosten im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdFalle einer Stornierung werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffenAls nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichenwegen einer geringfügigen Abweichung von der Vor- lage verlangt werden.
6. Proofs und Änderung übermittelter Daten oder ähnliche Vorarbeiten, übernimmt die vom Auftraggeber ver- anlasst sind, werden zusätzlich berechnet.
7. Bei Nichtantreffen des Auftraggebers unter der Lieferadresse werden die Kosten für eine Zweit- und Drittzustellung dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt, wenn dafür zusätzliche Kos- ten entstehen. Ebenso werden die Kosten für eine Rücksendung bei Nichtzustellbarkeit separat in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche BehandlungNichtzustellbarkeit zu vertreten hat. Ergibt sich Darüber hinaus gilt das gesetzliche Widerrufsrecht bei Bestellungen, die nicht nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität Kundenspezifikation an- gefertigt sind. In diesem Fall kann der Auftraggeber durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenAnnahmeverweigerung das gesetzliche Widerrufsrecht ausüben. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Kosten.
48. Wenn wir Macht der Auftraggeber bei nicht nach Kundenspezifikation angefertigten Bestellungen von sei- nem Widerrufsrecht Gebrauch, hat dieser die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Auftraggeber bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen Auftraggeber kosten- frei.
9. Nachgelagerte Rabatte wie Jahresvereinbarungen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten Rückvergütungen bedürfen einer offiziel- len schriftlichen Bestätigung der CEWE und können nur als Indikativ- bzw. Richtwertedann geltend gemacht werden.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 17.1. Hiermit wird ausdrücklich erklärt, dass dem Angebot des AN ein unverbindlicher Kostenvoranschlag (ohne Garantie für seine Richtigkeit) zugrunde liegt. Bei der Erstellung des Kostenvoranschlages musste der AN auf ihm nicht bekannt gegebene auftragsspezifische Umstände der Leistungserbringung, besondere Erschwernisse sowie Risiken nicht bedacht nehmen. Der AG ist verpflichtet, den AN umfassend über alle Umstände, Erschwernisse und Risiken zu informieren, die Einfluss auf die Leistungserfüllung sowie die Kosten haben könnten.
7.2. Einheitspreisvertrag: Wird nicht ausdrücklich eine andere Art der Vergütung schriftlich vereinbart, so erfolgt die Vergütung nach den abzurechnenden Maßen mal angebotenen (vereinbarten) Einheitspreisen laut dem vertragsgegenständlichen Leistungsverzeichnis
7.3. Pauschalvertrag: Wird ein Pauschalvertrag vereinbart, so gilt die Pauschalsumme für die, z.B. durch ein Leistungsverzeichnis beschriebene Leistung. Insbesondere Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen und Änderungen in den Umständen der Leistungserbringung, die nicht der Risikosphäre des AN zuzuordnen sind, können u.a. zu Mehrkostenforderungen des AN führen.
7.4. Preisveränderungen (Preisgleitung): Die Preise im Angebot des AN verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer und allfällige auf die Leistung zu entrichtende sonstige Abgaben, Fracht, Versicherung u.ä.
7.5. Werden im Bauwerkvertrag keine anderen Regelungen getroffen, gelten die Preise als veränderliche Preise. Als Preisbasis gilt das Datum des Angebots. Für alle Preisanteile wird der von der Statistik Austria entsprechende Baukostenindex herangezogen, soweit nicht eigens anders vereinbart.
7.6. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdesich die Preise von Baustoffen oder Bauhilfsstoffen um mehr als 20 % gegenüber unserer Kalkulation verändern, gelten unsere Preise ab Werkdie betroffenen Einheitspreise in jedem Fall, also zuzüglich Transport und/oder Versandauch bei einer Festpreisvereinbarung, Verpackungals veränderlich, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit diese Einheitspreise sind unter Zugrundelegung der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenUrkalkulation angepasst zu vereinbaren.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Preise. 1Die Entgelte für die Lieferungen/Dienstleistungen von First Data ergeben sich aus den bei Vertragsabschluss gültigen Preisen, die in den Rahmenvereinbarungen oder Preisblättern oder in individuellen Angeboten genannt sind, sowie aus den Händlerbedingungen – Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der Deutschen Kreditwirtschaft. Sofern Die Entgelte werden dem Vertragspartner aufgrund des vom Vertragspartner zu erteilenden Lastschriftmandats per SEPA-Lastschrift belastet. Verbrauchsabhängige Entgelte wie Transaktionen und Autorisierungsgebühren werden spätestens bis zum 10. des folgenden Monats für den abgelaufenen Monat, alle anderen Entgelte werden spätestens zum 10. des jeweiligen Monats dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist frühestens einen Tag nach Rechnungsstellung fällig. First Data stellt dem Vertragspartner die Rechnungen in einem Web-Portal (Customer Care Center) zur Abholung bereit. First Data wird dem Vertragspartner die Zugangsdaten zu diesem Web-Portal in geeigneter Form gesondert zur Kenntnis bringen. Der Vertragspartner wird die Rechnungen sowie die nachfolgend genannten Vorabinformationen unverzüglich während der üblichen Geschäftszeiten vom Web-Portal abholen und damit den Zugang dieser Dokumente sicherstellen. Verletzt der Vertragspartner diese Pflicht schuldhaft, ist er nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeberechtigt, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggfsich auf den fehlenden Zugang der Dokumente zu berufen. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten Verlangt der Vertragspartner statt der Bereitstellung im Zusammenhang mit Web-Portal eine postalische Versendung der vom Auftraggeber im Rahmen Dokumente, ist diese kostenpflichtig. First Data wird dem Vertragspartner vor dem Fälligkeitstag einer SEPA-Lastschrift eine Vorabinformation (Pre-Notification), die den Lastschriftbetrag und den Fälligkeitstag der Ausführung SEPA- Lastschrift benennt, in dem Web-Portal zur Abholung bereitstellen. Die Vorabinformation erfolgt regelmäßig als Teil der Rechnung. Fortsetzung auf Seite 2 Die Frist für die Vorabinformation gegenüber dem Vertragspartner beträgt mindestens einen Tag vor dem Fälligkeitstag der SEPA-Lastschrift. Bei unbegründeter Rücklastschrift von eingezogenen Entgelten kann nach vorheriger erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung die Sperrung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2Terminals und eine Berechnung des entstandenen Schadens erfolgen. Wenn nach dem Datum Für den Fall des Zustandekommens Zahlungsverzugs des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir Vertragspartners ist First Data berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenfür jede auf die erste, kostenfreie Mahnung erforderliche folgende Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von jeweils EUR 2,50 zu erheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: General Terms and Conditions
Preise. 16.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Sämtliche für die von SERVUS zu erbringenden Leistungen, von SERVUS genannten oder mit SERVUS vereinbarten Preise entsprechen der jeweils aktuellen Kalkulationssituation und verstehen sich grundsätzlich inklusive aller im Zeitpunkt der Bekanntgabe durch SERVUS oder des Vertragsschlusses existierenden Steuern, Gebühren und Abgaben, wie Standortabgabe, Road-Pricing, usw. jedoch exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie exklusive einem allfälligen Altlastenbeitrag (kurz „Alsag“), sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt Sofern nichts anderes explizit schriftlich vereinbart wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenakzeptiert SERVUS ausschließlich Zahlungen in EURO und leistet Zahlungen auch ausschließlich in EURO. T: 0316 9008 ▇▇▇.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇.▇▇ hinaus geliefert Seite 2/7
6.2. SERVUS ist berechtigt, die vereinbarten Preise bei von ihr nicht beeinflussbaren Änderungen der ihrer Kalkulation zugrunde liegenden Kostengrundlagen, vor allem bei Änderung von Lohnkosten aufgrund von Kollektivvertragsänderungen oder aufgrund innerbetrieblicher Vereinbarungen oder bei Änderung von anderen, mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Kosten, wie z.B. für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Verwertungskosten für Abfälle, Finanzierung usw., oder Gebühren, Steuern und Abgaben, wie z.B. Altlastenbeitrag, Standortabgabe, Road-Pricing, usw., im Umfang dieser Änderungen anzuheben bzw zu senken.
6.3. Ferner wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit der Forderungen von SERVUS gegenüber dem Vertragspartner vereinbart. Als Maßstab der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes oder ein an seine Stelle tretender Index oder ein sonstiger vergleichbarer Index. Berechnungsbasis für den jeweiligen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Erfolgt keine Geltendmachung einer aus einer derartigen Indexänderung resultierenden Mehrforderung durch SERVUS, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren.
6.4. Allfällige Altstofferlöse sind ausdrücklich an den jeweiligen anzuwendenden Index gebunden und können daher von SERVUS monatlich angepasst werden. Berechnungsbasis für den jeweiligen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl, in der Folge jeweils der Vormonat. Erfolgt keine Geltendmachung einer aus einer derartigen Indexänderung resultierenden Mehr- oder Minderforderung durch SERVUS, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren. Hinsichtlich Altstofferlösen, für die es zum Zeitpunkt der Angebotslegung keinen Index gibt (z.B. Altöl), behält sich SERVUS vor, bei tatsächlicher Änderungen der Altstofferlöse, diese laufend an die aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen.
6.5. Zusatzleistungen: SERVUS ist berechtigt, eine Bearbeitungspauschale, insbesondere für folgende Zusatzleistungen in der Auftragsabwicklung, zu verrechnen:
a) Nachträgliche Korrektur der Rechnungsadresse, sonstiger Abrechnungsdaten, wie insbesondere. Bestellnummer, Objektnummer oder sonstiger wesentlicher Kundendaten (z.B. Firmenwortlaut)
b) Vom Auftraggeber ausdrücklich geforderte Unterfertigung von digitalen- oder Print- Liefer-und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung Wiegescheinen
c) Vom Auftraggeber ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art geforderte Ausfertigung eines Print-Lieferscheines und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt Print-Wiegescheines
d) Abzug der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns Behälter infolge Vertragsbeendigung Die jeweilige Bearbeitungspauschale ist im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. RichtwerteAngebot ausgewiesen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdea) Die vereinbarten Preise sind Netto-Preise in EUR, gelten unsere Preise ab Werkunverzollt, also zuzüglich Transport und/oder Versand, ohne Verpackung, Versicherung ohne Transportversicherung, ab Werk und ggfzzgl. der jeweils gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungengeschuldeten Umsatzsteuer. Werden bei Vertragsabschluss die Preise nicht bestimmt, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über so werden die im Vertrag oder Zeitpunkt der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇Ausführung der Leistung gültigen Preise von ▇▇▇▇ hinaus ▇▇▇▇ berechnet. Soweit Steuern, Zölle oder sonstige Ab- gaben ausgewiesen sind, spiegeln diese jeweils die Rechtslage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wider.
b) Beim Versendungskauf trägt der Geschäftspartner die Trans- portkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. von ihm ge- wünschten Transportversicherung. Tatsächlich entstandene Transportkorsten werden im Einzelfall in Rechnung gestellt.
c) Soll die Leistung von ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ vertraglich erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss geliefert werden oder erfolgt die Leistung aufgrund eines Dauerschuldverhältnisses, ist ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ berechtigt, den Preis anzupassen, wenn sich die Bezugs- kosten (insbes. Material- und Lohnkosten) oder öffentlichen Ab- gaben wesentlich verändern. Die Preisanpassung ist auf den Umfang der Veränderung der Bezugskosten bzw. öffentlichen Abgaben beschränkt. Die Gründe hierfür sind auf Verlangen des Geschäftspartners schriftlich darzulegen. Führt die Preisanpas- sung zu einer Erhöhung um mehr als 5% des Gesamtpreises, steht dem Geschäftspartner ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
d) Wir behalten uns für noch nicht gelieferte Mengen eine Erhöhung des vereinbarten Preises vor, wenn aufgrund einer Änderung der Rohstoff- und/oder angebracht sowie über Wirtschaftslage Umstände eintreten, die im Vertrag die Herstellung und/oder den Einkauf des betreffenden Erzeugnis- ses wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdPreisvereinbarun- gen verteuern. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, In diesem Fall kann der Geschäftspartner binnen zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenbe- troffenen Aufträge stornieren.
4e) Bei Streckengeschäften gelten ergänzend die Bedingungen der Preisliste des beauftragten Lieferwerks.
f) Hat ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ die Aufstellung, Montage oder Serviceleistungen übernommen, trägt der Geschäftspartner neben der vereinbarten Vergütung alle hierfür erforderlichen Nebenkosten. Wenn wir den Auftrag Hierzu zäh- len insbesondere Reise-, Transport- und Nächtigungskosten so- wie Überstundenvergütung, Zulagen und dergleichen in Höhe der jeweils bei ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ hierfür geltenden Sätze. Soweit Ne- benkosten ausgewiesen wurden, spiegeln diese die Rechtslage zum Ausführen Zeitpunkt der Angebotsabgabe wider. Bei nachträglichen Änderungen der Rechtslage ist ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ berechtigt, die Ver- gütung entsprechend anzupassen.
g) Bei Abrechnung nach Aufmaß hat dieses sofort nach Ausführung der Leistung zu erfolgen. Beteiligt sich der Geschäftspartner hie- ran nicht, erkennt er damit die von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte▇▇▇▇ ▇▇▇▇ festgestellten Mengen an.
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Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung des Auftrags bereitgestellten Sachenangebotenen Objektes Gültigkeit.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe in der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenRechnung gesondert ausgewiesen.
3. Als Mehrarbeit gilt all dasDie Angebotspreise gelten 4 Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser 4 Monate ist der Auftragnehmer berechtigt, was die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 5% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt. Der Auftragnehmer hat in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während diesem Falle Anspruch auf Vergütung der Umsetzung bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die der Auftragnehmer im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages über die im Vertrag oder beauftragt hat. Weitergehende Ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
4. Verzögert sich der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten Beginn, der ▇▇▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Abschluss der Arbeiten hinaus geleistet wirdaus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Verrechnungssätze für Arbeitsstunden (einschließlich Fahrt und Ladezeiten), KFZ‐Geräte, Materialpreise und sonstige Preise des Auftragnehmers.
5. Im Vertrag ist Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die Berechtigung auf Verlangen des Bestellers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Bestellers, der Ausstellungsveranstalter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, ungenügende Bodenbeschaffenheit, nicht termin‐ oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers einbegriffensind, bedingt sind, werden dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt.
6. Dienstleistungen und Besorgungen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit für den Besteller auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung seiner Ausstellungsbeteiligung ausgeführt werden (Fullservice), werden gesondert berechnet. Für insoweit verauslagte Beträge ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vorlageprovision zu berechnen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. RichtwerteNamen des Auftraggebers derartige Leistungen an Drittunternehmen zu vergeben.
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Preise. 16.1 Die Nichtzahlung der vereinbarten Vergütung bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Sofern bei der Auftragserteilung oder den Vertragsverhandlungen keine Preisvereinbarungen zwischen WeylChem und dem Kunden getroffen wurden, bestimmen sich die vom Kunden zu zahlenden Preise nach den gültigen Standardsätzen der WeylChem, die der Anpassung unterliegen. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. WeylChem behält sich vor, Kosten für Verpackung und Transport gesondert in Rechnung zu stellen.
6.2 Soweit keine besondere Vereinbarung besteht, sind Rechnungen sofort nach Eingang fällig und ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zahlbar.
6.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist WeylChem berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen, und zwar bei Fakturierung in Euro in Höhe von 8 %-Punkten über dem im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz, und bei Fakturierung in einer anderen Währung in Höhe von 8 %-Punkten über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Diskontsatz des obersten Bankinstituts des Landes, in dessen Währung fakturiert wurde.
6.4 Falls WeylChem aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen teilweise oder vollständig an der Durchführung der Leistungen gehindert wird, ist WeylChem gleichwohl berechtigt, den Teil der vereinbarten Vergütung , der dem bereits erbrachten Teil der Leistungen entspricht sowie den Betrag aller nicht zurückerstattungsfähiger Kosten, die ihr entstanden sind, zur Abrechung zu bringen.
6.5 Nachweislich anfallende Nebenkosten, wie z. B. Gutachterkosten, Gebühren, Auslagen für Pläne, Zeichnungen, etc. sind WeylChem zu erstatten, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes als in der Vergütung mit inbegriffen vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachensind.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor 6.6 Der Kunde kann gegen Ansprüche der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenWeylChem nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Forschungs Und Entwicklungsvertrag
Preise. 1Die nach der Leistungsbeschreibung geschuldete Leistung wird in Form der im Preisblatt genannten Pauschale vergütet. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeDer im Preisblatt genannte Pauschalpreis ist ein feststehender Preis inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Mit dem Festpreis sind alle Aufwendungen des AN zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung abgegolten. Der angebotene und durch Vertragsunterzeichnung wirksame Festpreis gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Nachverhandlungen sind unzulässig. Der AN ist verpflichtet, gelten unsere Preise ab Werkseine vertraglichen Pflichten unter Aufwendung der erforderlichen Sorgfalt termingerecht zu erfüllen. Der Transport und die Zustellung der Sendungen hat unverzüglich und unter Beachtung des Tourenplans zu erfolgen. Der AN stellt den AG von etwaigen Schadensersatzansprüchen jeder Art frei, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten die im Zusammenhang mit der Beauftragung und Durchführung dieses Vertrages von Dritten gegen den AG geltend gemacht werden, sofern diese aus einer schuldhaften Verletzung der vertraglichen Pflichten des AN resultieren. Der AN ist verpflichtet, die vertraglichen Leistungen unter Beachtung der ihm erteilten Lizenzen zu erbringen. Änderungen der Lizenzbedingungen oder deren Widerruf, auch wenn dies nur für Teile der Lizenzen gilt, sind dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Werden Subunternehmer beauftragt, so hat der AN zu gewährleisten, dass diese ebenfalls alle vertraglichen Anforderungen und Pflichten erfüllen. Er haftet für deren Verschulden wie für eigenes. Der AN rechnet seine ordnungsgemäß erbrachte Leistung monatlich nachträglich ab. Die Zahlfrist beträgt 30 Tage. Sie beginnt mit dem Tag des Zugangs der Rechnung beim AG, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem die abgerechnete Leistung erbracht worden ist. Der AG hat rechtzeitig geleistet, wenn der Überweisungsauftrag des AG dem Geldinstitut des AG am Tag der Fälligkeit zugeht. Die Zahlung erfolgt auf ein vom Auftraggeber AN schriftlich zu benennendes Konto im Rahmen Inland. Die Forderung gegen den AG darf vom AN nur dann an einen Dritten abgetreten werden, wenn der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2AG dieser ausdrücklich schriftlich zustimmt. Wenn nach Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIAN die Vergütung nur für die ordnungsgemäß erbrachte Leistung bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu. Ohne Rechtsgrund erlangte Zahlungen sind zurückzuerstatten. Der Erstattungsanspruch wird sofort fällig. Wird der AN bezüglich der Rückerstattung in Verzug gesetzt, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor ist der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3zu erstattende Betrag mit 8% über dem geltenden Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten Die Rechnungsstellung ist unter ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten Auftragsnummer und aller notwendigen Angaben für die erste Überweisung und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber die Nachvollziehbarkeit der Rechnung an folgende Adresse zu begleichenrichten: Jobcenter Landkreis Harburg, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Boten Und Kurierfahrten Vertrag
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas 6.1 Unsere Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versandausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Versicherung Fracht, Porto und ggfVersiche- rung.
6.2 Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum oh- ne Abzug zur Zahlung fällig.
6.3 Haben wir teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist unser Partner den- noch verpflichtet, die Zahlung für fehlerfreie Anteile zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im Zusammenhang mit gesetzlichen Umfang zu. Dem Geschäftspartner steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestrit- ten oder entscheidungsreif ist. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprü- che ist der vom Auftraggeber im Rahmen Vertragspartner auch berechtigt, wenn Forderungen und Gegenforderung auf einem vertraglichen Gegenseitigkeitsverhältnis be- ruhen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenBesteller nur insofern befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Ver- tragsverhältnis beruht oder die Gegenforderung unbestritten ist.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, 6.4 Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenVerzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredi- te berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Weiterge- hender Schadensersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.
36.5 Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Partner die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.
6.6 Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Als Mehrarbeit gilt all dasDiskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für rechtzeitige Vorla- ge des Wechsels und Schecks und für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.
6.7 Wenn der Kunde Zahlungstermine nicht einhält oder wenn nach Ver- tragsschluss erkennbar wird, was vom Auftragnehmer in (ggfdass unser Zahlungsanspruch durch Man- gel der Leistungsfähigkeit des Geschäftspartners oder andere Gründe gefährdet wird, so stehen uns die gesetzlichen Rechte zu. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während Insbesondere das Recht auf Leistungsverweigerung bis zur Bewirkung der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte Gegenleis- tung bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheintbis zur Leistung entsprechender Sicherheit, um das Recht auf Rücktritt vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis Vertrag sowie für künftige Leistungen das Recht die Zah- lungsbedingung auf Vorausbezahlung zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenändern.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen (Alzb)
Preise. 1Alle Preisangaben der marbach, auch diejenigen in der Auftrags- bestätigung, sind freibleibend. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten marbach behält sich das Recht zur Preiserhöhung im Zusammenhang Falle der Erhöhung der Beschaffungskosten oder sonstiger kaufpreisrelevanter Kosten vor. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgen alle Lieferungen der marbach versichert, wobei sämtliche Transportkosten zusätzlich zum Kaufpreis von dem Kunden zu zahlen sind. Vorbehaltlich etwaiger sonstiger Rechte der marbach erfolgt die Lieferung an den Kunden mit der Übergabe an den Transporteur und erfolgt der Übergang der Gefahr zu diesem Zeitpunkt. Die Auswahl des Transporteurs und der Transportroute erfolgen durch marbach, sofern nicht vom Auftraggeber Kunden vorgegeben. marbach wird sich be- mühen, bei der Auslösung der Versendung und dem Lieferdatum den vom Kunden gewünschten Lieferzeitpunkt so gut wie mög- lich zu berücksichtigen. marbach ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferung einer geringeren Menge als bestellt befreit den Käufer nicht von der Pflicht, die Lieferung anzunehmen und zu bezahlen. Lieferverzug mit einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung anderer Teillieferungen. Der Min- destbestellwert beträgt 250 Euro. Bestellungen von Standardware [»Standardprodukte«] dürfen ohne Zustimmung der marbach nicht geändert, rückgängig gemacht oder hinsichtlich des Liefertermins verschoben werden; die Erteilung der Zustimmung steht im Rahmen freien Ermessen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2marbach. Wenn marbach behält sich vor, Warenverkäufe ihren Kunden nach freiem Ermessen zuzuteilen. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in diesen Bedingun- gen können Bestellungen von speziellen, kundenspezifischen, Mehrwert- oder sonstigen vom Standard abweichenden Lieferun- gen und Leistungen, einschließlich für den Kunden zusammenzu- stellender Bausätze sowie Ware von Herstellern, die nicht auf der Herstellerliste der marbach erscheinen, unfertiger Erzeugnisse und sonstiger von marbach als »NCNR« oder »Non-Cancela- ble and Non-Returnable« bezeichneter Waren und Leistungen [»Sonderprodukte«] nicht gekündigt und Sonderprodukte nicht zurückgegeben werden. Warenrückgaben werden nach den jeweils hierfür bei marbach bestehenden Regeln abgewickelt [RMA-Prozedur]. Ohne die vor- her von marbach zugeteilte sog. RMA-Nummer [Return Material Authorisation], werden keine Waren bei der Rückgabe seitens marbach akzeptiert und angenommen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zurückgegebene Ware vor Transportschäden gesichert wird und hat sie dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 gemäß zu verpacken. Darüber hinaus müssen die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇retournierten ▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdfrachtfrei angeliefert werden. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffenHandelt es sich um Waren, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnenvom Kunden als mangelhaft an- gesehen werden, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kenntmuss bei der Rücklieferung eine komplette und ausführliche Beschreibung des Mangels beigefügt sein. Für Waren, die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften nicht aufgrund vorstehender Regelungen seitens mar- bach akzeptiert und angenommen werden können, werden auf Kosten des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenKunden an diesen zurückgesandt.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise. 1Der Anspruch auf das Entgelt ist vom Ausmaß der witterungsbedingt anfallenden Arbeiten unabhängig und besteht auch dann, wenn die Reinigungsarbeiten aus Umständen unterbleiben müssen, auf welche Rein Natürlich keinen Einfluss hat (z.B. Straßenarbeiten). Sofern Die offerierten Preise basieren auf dem derzeit gültigen Lohn- und Preisgefüge und werden aufgrund kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen oder sonstigen Kostensteigerungen nach jeder Saison entsprechend angepasst. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und die gesetzliche Mehrwertsteuer ist, falls nicht ausdrücklich anders angegeben, noch hinzuzurechnen. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen. Skontobezüge werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während vereinbart, nicht anerkannt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in der Umsetzung Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet. Für den Fall des Vertrages über die im Vertrag oder Verzuges ist der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten für Inkassobüros zu refundieren. Für den Fall, dass der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug ist, ist Rein Natürlich berechtigt, sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen ihrerseits, ohne Setzung einer Frist einzustellen und nach ihrer ▇▇▇▇ hinaus geliefert und/vom Vertrag zurückzutreten oder angebracht sowie über ihre weitere Tätigkeit von der Begleichung des aushaftenden Entgelts und der prompten Vorauszahlung des Entgelts für die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdnächste Leistungserbringung abhängig zu machen. Im Vertrag Der säumige Auftraggeber ist in solchen Fällen für die wegen mangelhafter Reinigung entstehenden Schäden allein verantwortlich. Dem Auftraggeber ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffenAufrechnung mit Forderungen gegen Rein Natürlich untersagt, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnenes sei denn, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kenntdass diese gerichtlich festgestellt oder schriftlich anerkannt wurden. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn Eine schriftliche oder mündliche Zustimmung durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte einen Mitarbeiter bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheintErfüllungsgehilfen genügt nicht. Der Kunde ist nicht berechtigt, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/Zahlungen wegen Gewährleistungs- oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenSchadenersatz- ansprüchen zurückzuhalten.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Winterdienstvertrag
Preise. 12.1 Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise zuzüglich Umsatzsteuer. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeEine Berechnung der Umsatzsteuer unterbleibt nur in den Fäl- len, gelten in denen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen gegeben sind.
2.2 Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise und erfolgt die Lieferung „FCA, frei Frachtführer“, Versandstelle des liefernden Werks (Incoterms® 2020) aus- schließlich Verpackung.
2.3 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise ab Werkangemessen zu ändern, also zuzüglich Transport und/wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhun- gen, insbesondere aufgrund von Lohnkostenänderungen, z.B. aufgrund von Tarifabschlüssen oder VersandMaterialpreisänderungen eintreten, Verpackung, Versicherung und ggfzwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier (4) Monate liegt. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenDie Kostenstei- gerung werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
22.4 Ersatzteillieferungen und Rücksendung reparierter Waren er- folgen, soweit diese nicht von der Sachmängelhaftung um- fasst sind, gegen Erhebung einer angemessenen Versand- und Verpackungskostenpauschale zuzüglich zu der Vergütung für die von uns erbrachte Leistung.
2.5 Soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rech- nungen mit Rechnungsstellung fällig. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIDie Zahlung hat inner- halb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir be- rechtigt, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unbe- rührt.
2.6 Ferner sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenerhaltene Zahlungen des Bestellers auf die älteste fällige Forderung zu verrechnen.
32.7 Zahlung durch Wechsel ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns zulässig. Als Mehrarbeit gilt all dasWechsel und Schecks werden von uns nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
2.8 Das Recht, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprü- chen aufzurechnen, steht dem Auftraggeber während der Umsetzung Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festge- stellt oder nach Rechtshängigkeit entscheidungsreif sind.
2.9 Werden uns nach Abschluss des Vertrages über die im Umstände be- kannt, wonach unsere Ansprüche durch mangelnde Leistungs- fähigkeit des Bestellers gefährdet erscheinen, so sind wir be- rechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszah- lung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach fruchtlo- sem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenzurück- zutreten.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise. 12.1 Aufträge werden zu den in Angebot und Auftrag vereinbarten Preisen in Euro berechnet. Sofern Lieferungen, für die feste Preise ausdrücklich nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen abgerechnet.
2.2 Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Fabrik und ohne Verpackung. Sie gelten jeweils nur für die bestellte Menge und nur für die Ausführung, die in Angebot und Auftrag vorgesehen ist. Werden abweichend von Angebot und Anfrage mit der Bestellung des Kunden Zeichnungen, Dateien oder Muster übergeben und beauftragt, die eine höhere Bearbeitung bzw. einen höheren Qualitätssicherungsaufwand erfordern als in Angebot und Anfrage angenommen, so bleibt eine Preiserhöhung vorbehalten.
2.3 Staffelpreise gelten wie angeboten, artikelgebunden und vorgangsbezogen. Fällt eine Kundenbestellung zwischen zwei Staffelmengen, so gilt automatisch der höhere Preis der niedrigeren Staffel. Kulanzentscheidungen in Stückzahlgrenzbereichen müssen separat und schriftlich etwas vereinbart werden.
2.4 Der Mindestbestellwert eines Auftrages fürmechanisch bearbeitete Produkte muss mindestens 50,-€ betragen. Bestellungen darunter können aus aufwandstechnischen Gründen nur akzeptiert werden, wenn der Auftrag an ähnliche zeitgleich platzierte Aufträge des selben Kunden gebunden ist. Für Lieferungen ab Lager gilt ein Mindestbestellwert von 25,-€.
2.5 Preisbindung: Unsere Produktpreise besitzen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werkeine Gültigkeit von einem Jahr. Ergeben sich nach Ablauf dieser Frist geänderte Kostenstrukturen, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber so sind wir im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir allgemeinen Preissteigerungsrate berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3diese nach vorheriger schriftlicher Bekundung, diese an den Kunden / Auftraggeber weiter zu geben. Als Mehrarbeit gilt all dasSonderfall: Trotz jahrzehntelanger Erfahrung in der Zerspanung, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während Fertigung, Beschichtung und Montage verschiedenster Materialien und Artikelvarianten, können nicht alle Schwierigkeiten und Probleme, wie sie unter den Tücken der Umsetzung des Vertrages über die Produktionsbedingungen auftreten, zum Zeitpunkt der Angebotsstellung im Vertrag Detail vom Lieferanten (Voigt) oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirddessen Unterlieferanten vorher gesehen werden. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter BehandlungTritt dieser seltene Fall ein, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar istunsere Nachkalkulation maßgebliche Abweichungen zum dem dem Kunden angebotenen ursprünglich Preis und angesetztem Aufwand ergeben, sind die behalten wir (Voigt) uns entstandenen Kosten das Recht vor, von der einjährigen Preisbindung zurück zu treten und für die erste weiter anstehende Lieferungen das entsprechende Teil neu anzubieten. Der betroffene und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenbestätigte Auftrag selbst, bleibt von dieser Regelung unberührt.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Lieferungs Und Verkaufsbedingungen
Preise. 1Zahlungen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes Zahlungsverzug.
3.1 Preise können als verbindliche Festpreise, als Richtpreise oder nach Stundenaufwand vereinbart wurdewerden. Zu den Nettopreisen ist jeweils die ge- setzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Alle Steuern, gelten unsere Preise ab WerkGebühren und Ab- gaben, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten die im Zusammenhang mit den Leistungen des Auftragnehmers in- nerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhoben werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.2 Wird der Umfang der jeweiligen Auftragsleistung während der Auf- tragsabwicklung einvernehmlich abgeändert, insbesondere ausgeweitet, so kann der Auftragnehmer eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise und Vergütungen, insbesondere deren Erhöhung verlangen. Er ist berechtigt, die Durchführung der Auftragsleistungen bis zur Einigung über eine entsprechende Anpassung der Preise und Vergütungen vorläufig ein- zustellen, wenn er den Auftraggeber hierauf vorab schriftlich hingewiesen hat. Hierdurch eintretende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auf- tragnehmers. Eine einseitige Änderung der Auftragsleistung durch den Auf- traggeber ist ausgeschlossen.
3.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Auftragnehmer berech- tigt, nach billigem Ermessen einen angemessenen Vorschuss zu fordern und abschnittsweise Teilrechnungen für bereits erbrachte Auftragsleistungen bzw. Teilrechnungen in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt zu stellen.
3.4 Sämtliche Rechnungen des Auftragnehmers sind 20 Tage nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Soweit keine abweichenden Zahlungs- ziele vereinbart werden, tritt Verzug auch ohne Mahnung 28 Tage nach Rechnungsstellung ein. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Für den Beginn einer vereinbarten oder gesetzten Zahlungsfrist ist das jeweilige Datum der Rechnung oder Zahlungsaufforderung maßgebend.
3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch den Auf- tragnehmer anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist
3.6 Haben die Vertragspartner keine ausdrücklichen Preise oder Vergü- tungen vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung und /oder Lieferung beim Auftragnehmer gültigen Pro- dukt-, Leistungstarif- und Preisliste. Die Liste kann von Auftragnehmer jeder- zeit nach freiem Ermessen mit Wirkung für die Zukunft angemessen geän- dert werden.
3.7 Werden Zahlungsbedingungen vom Auftraggeber im Rahmen nicht eingehalten, so kann der Ausführung Auftragnehmer sämtliche bereits entstandenen Forderungen sofort fällig stellen und ausstehende Lieferungen und Leistungen von der Begleichung der Rückstände und einer entsprechenden Vorauszahlung für die noch ausstehenden Leistungen abhängig machen. Liegen konkrete An- haltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum Auftraggebers vor, ist insbesondere das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIAuf- traggebers eröffnet oder eine solche Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden, Absatz 1 so kann der Auftragnehmer die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung Weiterarbeit an allen Aufträgen mit dem Auftraggeber während einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller - auch der Umsetzung noch nicht fälligen - Forderungen, einschließlich Wechsel und gestunde- ter Beträge, verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern. Kommt der Auftraggeber dem Verlangen des Vertrages über Auftragnehmers auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist der Auf- tragnehmer berechtigt, vom Vertrag bzw. den Verträgen zurückzutreten und dem Auftraggeber die bis dahin entstandenen Kosten einschließlich des entgangenen Gewinns in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen nicht im Vertrag oder gewöhnlichen Geschäftsgang liegenden Verfügungen, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahmungen, usw. zu unterrichten.
3.8 Für die Dauer des Zahlungsverzuges schuldet der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie Auftraggeber dem Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über die im Vertrag oder dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Die Geltendmachung eines höheren Ver- zugsschadens bleibt unberührt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffenAuftragnehmer be- rechtigt, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnenZahlung zunächst auf die Kosten, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für dann auf die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend Zinsen und zu- letzt auf die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenHauptleistungen anzurechnen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 16.1. Sofern Die vom AN angegebenen Preise verstehen sich ohne ge- setzliche Umsatzsteuer, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich aus- gewiesen wurde. Beim Kaufvertrag verstehen sich die Preise ab Werk bzw. ab Lager; Verpackung und Montage sind, so- fern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten nicht im Zusammenhang mit Preis enthalten. Sofern sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsschluss erhöhen oder mindern sollte, ist der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIAN be- rechtigt, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder Zeitpunkt der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten Lieferung gültige gesetzliche Umsatzsteuer entsprechend der Vorgaben der Finanzverwal- tung zu berechnen.
6.2. Sollen die Leistungen durch den AN mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, behält dieser sich das Recht vor, den vereinbarten Preis entsprechend den Vorga- ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/6.3. und 6.4. anzupassen, insoweit sich seine Kosten erhöhen oder angebracht sowie über senken. Dies gilt nicht, wenn ein Fest- preis vereinbart wurde.
6.3. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preiser- mäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. ▇. ▇▇▇▇- und Mate- rialkosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der allgemeinen Betriebskosten zu einer veränderten Kos- tensituation führen (z. B. durch Veränderung der Gemeinkos- ten). Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. erhöhte Distribu- tions- und Lieferkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem ein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei Kraftstoffen, Leasinggebühren o. ä., erfolgt. Bei Kosten- senkungen sind vom AN die im Vertrag Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der AN wird bei der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist Ausübung seines billigen Ermessens die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlungjeweili- gen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten Kosten- senkungen nicht erreichbar istnach für den AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenalso Kos- tensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden, wie Kostenerhöhungen.
46.4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten habenDie vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenommen werden, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitungwenn sie unvorhersehbar nach Ver- tragsschluss entstanden sind und innerhalb einer angemes- senen Frist dem Vertragspartner gegenüber angezeigt und nachgewiesen werden.
6.5. Sofern eine Preiserhöhung nach 6.2 mehr als 10 % des vereinbarten Preises übersteigt, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwertesteht dem AG ein Kündi- gungsrecht zu.
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Preise. 1Die Preise sind in EUR inklusive bzw. Sofern exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Z. 19% ausgewiesen, je nach Art der Registrierung (Kundentyp Privat- Unternehmen (Umsatzsteuer Identnummer), Steuergebiet) werden die Preise inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer dargestellt. Die Preise verstehen sich ab Lager Plauen zuzüglich der Versandkosten. Die Versandkosten werden auf Grundlage der im Warenkorb befindlichen Artikelgewichte sowie der Lieferadresse und der aktuell ausgewählten Versandart berechnet. Besondere Streckenlieferungen, bedingt durch beispielsweise enthaltene Sonderartikel (Sperrigkeit/Gewicht/Auslieferung aus einem Speziallager oder direkt vom Hersteller), werden auch ohne Ankündigung mit alternativen Paketdiensten (zum Beispiel GLS) ohne Mehrkosten versendet. Jeder Artikel hat ein individuelles Gewicht, welches in der Datenbank (nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdedirekt sichtbar) hinterlegt ist. Sämtliche Lieferkonditionen unserer Versandpartner sind zu den aktuell im Warenkorb befindlichen Artikeln und deren Gewichten zentral in der Shop-Datenbank (für alle Länder) hinterlegt. Zur Kalkulation und Anzeige der Versandkosten müssen die gewünschten Artikel über das Warenkorb-/Rabattsymbol in der jeweiligen Produktdetailansicht in den Shop-Warenkorb geladen werden. Dort können dann die Versandart/Versandkosten genau geprüft werden. Die Versandkosten sind am Artikel publiziert. Die Versandkosten werden auf Grundlage der im Warenkorb befindlichen gesamten Artikelgewichte (bei mehr als einem Artikel im Warenkorb) sowie der Lieferadresse und der aktuell ausgewählten Versandart automatisch berechnet. Eine Neuberechnung der Versandkosten im Warenkorb erfolgt nur dann, gelten unsere Preise ab Werkwenn mehrere Artikel in den Warenkorb gelegt werden oder sich das Lieferland bzw. die Versandart ändert. Insbesondere bei Auslandslieferungen (Drittländer) können stark abweichende Konditionen zwischen den zur Verfügung stehenden Versandarten möglich sein! Deshalb kann immer die günstigste bzw. passende Versandmethode vom Kunden selbst vor der Bestellung direkt im Warenkorb geprüft und individuell ausgewählt werden. Lieferungen in NICHT-EU Länder erfolgen generell unverzollt, also zuzüglich Transport undes sind keine Zollgebühren in den Versandkosten enthalten! Besondere Streckenlieferungen, bedingt durch beispielsweise enthaltene Sonderartikel (Sperrigkeit/Gewicht/Auslieferung aus einem Speziallager oder Versanddirekt vom Hersteller), Verpackungwerden auch ohne Ankündigung mit alternativen Paketdiensten (zum Beispiel GLS) ohne Mehrkosten versendet. Es sind keine Zölle, Versicherung sonstigen Gebühren oder eventuell anfallende Steuern (Bsp. Einfuhrumsatzsteuer) im Einfuhrland von Drittländern in unseren Versandkosten enthalten, diese sind vom Kunden generell selbst zusätzlich zu entrichten und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten vorher bei DHL für das entsprechende Zoll-Land zu erfragen! Hier gibt es stark abweichende Kostennoten. Unser Vertragspartner DHL ist verpflichtet beim Kunden alle diese Gebühren zu erheben und den staatlichen Stellen zuzuführen. Hier sollte sich jeder Kunde vorher bei DHL informieren wie hoch diese Gebühren für seine Warentarifgruppe im Zusammenhang mit Zielland sind. Die Zoll- bzw. Einfuhrbestimmungen der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenZoll-Länder sind sehr unterschiedlich. Auskunft zur Rechnungslegung kann hier nur das Empfängerland geben bzw. die Zollbehörde direkt. Weiter Auskunftskanäle sind: ▇▇▇.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇.▇▇ hinaus geliefert und/bzw. die Bundesagentur für Außenwirtschaft. Mehrwertsteuerfreie Warenlieferungen, z.B. in die Schweiz oder angebracht an Unternehmen innerhalb der EU (nicht Deutschland) werden vor dem Bestellen in der Waren- und Summenzusammenstellung ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen und dargestellt. Die Lieferung und Rechnungslegung erfolgt dann ohne Mehrwertsteuer und unverzollt (Bsp. Schweiz). Eventuell anfallende Zölle, Steuern [Einfuhrumsatzsteuer] und Zollabfertigungsgebühren seitens DHL ins NICHT-EU Ausland sind generell nicht in den Versandkosten enthalten und in der Regel bei der Entgegennahme der Ware zu entrichten. (Innergemeinschaftliche Lieferungen) Die genaue Angabe der Firmenbezeichnung wird bei einer als korrekt geprüften Umsatzsteuer Identnummer abgefordert. Es erfolgt jedoch immer eine 2. Nachprüfung vor der Auftragsannahme- und Lieferterminbestätigung. Ggf. werden zusätzlich Abfragen zum Abnehmer der Waren bzw. deren Bevollmächtigten vorgenommen. Aufgrund unserer Aufsichts- und Sorgfaltspflicht müssen wir diese Informationen aufzeichnen. Sollten zusätzliche Abfragen zur Umsatzsteuer-ID nicht beantwortet werden, erfolgt die Rechnungslegung automatisch mit Umsatzsteuer. Unsere allgemeinen Kontodaten sowie über die der BIC und IBAN Code werden bei entsprechender Zahlmethode (Vorauskasse) in der Auftragsannahmebestätigung (2. Mail nach dem Absenden Ihrer Bestellung) mitgeteilt. Wir erheben für Bestellungen von Beschaffungswaren (keine Zentrallagerartikel) mit einem Bestellwert unter 15,- EUR Nettowarenwert einen Mindermengenzuschlag. Dieser Mindermengenzuschlag wird in der aktuellen Höhe von 4,17 EUR inkl. Umsatzsteuer direkt im Vertrag Warenkorb ausgewiesen. Je nach Kundentyp (Privatkunde oder Firmenkunde EU mit Umsatzsteuer ID) und Lieferland (Drittland, EU-Land, Deutschland) wird die Umsatzsteuer im Warenkorb ausgewiesen oder entfernt. Hinweis: Derzeit wird der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdMindermengenzuschlag nicht angewendet und somit auch nicht berechnet. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten Bei Auswahl eines Drittlandes als Lieferland fallen zusätzlich Gebühren für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4Erstellung der notwendigen Exportpapiere an. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns Diese Gebühr wird direkt im Nachhinein berechneten Preisen Warenkorb dargestellt und Arbeitslöhnenrepräsentiert keine Zollgebühren oder dergleichen (siehe §3 Preise ff. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzwzum Thema Zölle und sonstige Gebühren bei Drittlandlieferungen), sondern lediglich den internen Bearbeitungsaufwand zur Erstellung von Export- und Begleitpapieren bei Auslandslieferungen in Drittländer (z.B.: Beschaffung von artikelbezogenen Langzeitlieferantenerklärungen und Präferenzbegünstigungen sowie die Erstellung der Exportpapiere). RichtwerteDie Gebühr beträgt pro Bestellauftrag 28,- EUR netto (Drittlandlieferungen sind mehrwertsteuerfrei).
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Preise. 1. Sofern 5.1 Preisangaben sind grundsätzlich nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der als Pauschalpreis zu verstehen.
5.2 Für vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIoder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
5.3 Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht und war dies bei Vertragsabschluss nicht bekannt, werden hierdurch anfallende Mehrkosten wie Überstundenzuschläge, Kosten rascher Materialbeschaffung und dgl. zusätzlich verrechnet.
5.4 Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die Auftraggeber zu veranlassen. Wird der Auftragnehmer gesondert hiemit beauftragt, ist dies vom Auftraggeber zusätzlich im Vertrag hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Vereinbarung angemessen zu entlohnen.
5.5 Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Änderungen bei den
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Material- und Beschaffungskosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdnationalen bzw. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffenWeltmarktpreise für Rohstoffe, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnenÄnderungen relevanter Wechselkurse etc. ein, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend so erhöhen oder vermindern sich die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheintBetracht kommenden Preise entsprechend, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlunges sei denn, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste bei Konsumenten als Auftraggebern zwischen Auftragserteilung und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenLeistungsausführungen weniger als zwei Monate liegen.
45.6 Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten habenAls Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
5.7 Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Nachhinein berechneten Preisen Außenbogen gemessen. Formstücke und ArbeitslöhnenArmaturen werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzwDas Ausmaß des Korrosionsschutzes und des Anstrichs wird gleich dem Ausmaß der darunter befindlichen Rohre angenommen. RichtwerteDas Ausmaß der Isolierung wird an den Außenflächen gemessen. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
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Preise. 13.1. Sofern Sämtliche Preise für Waren und Dienstleistungen verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeanders ausgewiesen – als Nettopreise, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggfzu denen die jeweils im Lieferungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern, sonstige Abgaben oder Nebenkosten anfallen sollten, trägt diese der Käufer/Auftraggeber.
3.2. Die Preise errechnen sich aus den Kosten zum Zeitpunkt der Preisbekanntgabe. Sollten sich Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung ändern, gehen Preiserhöhungen zu Lasten des Käufers/Auftraggebers. Berechnungsfehler werden bei Preiserhöhungen zu Lasten des Käufers/Auftraggebers nachverrechnet.
3.3. Haben sich die Umstände, unter denen der Vertragsabschluss erfolgte, so verändert, dass angenommen werden kann, der Abschluss wäre unter den geänderten Verhältnissen gar nicht erfolgt, so ist die Wallner Gruppe berechtigt, vom Auftraggeber Vertrag zurückzutreten (bei bereits angenommenem Offert) oder vom Offert im Rahmen vorvertraglichen Verhältnis zurückzutreten, ohne für etwaige Rücktrittsfolgen zu haften. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die für die Preiskalkulation der Ausführung Wallner Gruppe maßgeblichen Umstände soweit geändert haben, dass sie nur mehr 75 % des Auftrags bereitgestellten Sachenursprünglich von ihr berechneten Deckungsbeitrags erwirtschaften würde.
23.5. Wenn Sämtliche Abrechnungen erfolgen entsprechend den Ausführungsplänen und Stücklisten der Wallner Gruppe und nach tatsächlich gelieferter Menge. 4.Rechnungslegung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnungs verbot /Eigentumsvorbehalt
4.1 Im Sinne der Nachhaltigkeit übermittelt die Wallner Gruppe Rechnungen vorrangig als PDF-Datei via E-Mail an den Käufer/Auftraggeber. Die Angabe der E-Mailadresse durch den Käufer/Auftraggeber wird dabei als Zustimmung zur elektronischen Übermittlung angesehen. Diese Zustimmung kann jederzeit wiederrufen werden. Ab dem Datum Zeitpunkt des Zustandekommens Widerrufs folgt eine postalische Zustellung der Rechnung.
4.2. Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten, wobei die Wallner Gruppe berechtigt ist, Teilrechnungen zu erstellen.
4.3. Sämtliche Rechnungen der Wallner Gruppe sind binnen 14 Kalendertagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen mit 10 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verrechnet. Überdies gehen sämtliche Mahn-, Inkasso- und Gerichtskosten zu Lasten des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir Käufers/Auftraggebers.
4.4. Der Käufer/Auftraggeber ist nicht berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenZahlungen wegen Gewährleistungs-/Schadenersatzansprüchen oder sonstiger Forderungen gegen die Wallner Gruppe zurückzuhalten. Jegliche Aufrechnung mit Gegenforderungen ist für den Käufer/Auftraggeber ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch die Wallner Gruppe selbst bleibt hiervon unberührt.
34.5. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während Bis zur vollständigen Bezahlung der Umsetzung des Vertrages über die gelieferten Waren bleiben diese im Vertrag Eigentum der Wallner Gruppe. Zu erwartende oder bereits vollzogene Maßnahmen der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert undZwangsvollstreckung sind, soweit diese das Vorbehaltseigentum der Wallner Gruppe berühren, ihr unverzüglich durch eingeschriebenen Brief bekanntzugeben. Bis zu dieser Verständigung hat der Käufer/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder Auftraggeber auf seine Kosten alle zur Abwehr des exekutiven Eingriffs zweckdienlichen Vorkehrungen zu treffen. Die Kosten der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdExszindierung sind vom Käufer/Auftraggeber zu ersetzen. Im Vertrag Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist die Berechtigung Wallner Gruppe berechtigt, dem Käufer/Auftraggeber das Benützungsrecht an der Ware der Wallner Gruppe ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen. Ebenso darf die Wallner Gruppe die Waren freihändig verwerten und aus dem Erlös zunächst alle Spesen abdecken, dies vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche.
4.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftragnehmers einbegriffenKäufers/Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit, ist die Wallner Gruppe berechtigt, den Leistungsgegenstand jederzeit unter Aufrechterhaltung des Vertrages zurückzunehmen oder den weiteren Gebrauch (insbesondere die Verarbeitung) zu untersagen. Die Wallner Gruppe ist ferner berechtigt, den zurückgenommenen Leistungsgegenstand freihändig zu veräußern. Der Erlös wird nach Abzug einer Manipulationsgebühr von 30 % des erzielten Erlöses auf die offene Forderung angerechnet. Unabhängig davon ist die Wallner Gruppe bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers/Auftraggebers sowie bei erkennbarer Zahlungsunfähigkeit des Käufers/Auftraggebers (z.B. bei entsprechenden Auskünften Dritter, Unterbreitung eines außergerichtlichen Ausgleichsvorschlags an Kunden oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zurückzutreten. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung erklärt werden. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche der Wallner Gruppe sind im Falle des Rücktrittes bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch für Lieferungen oder Leistungen, die vom Käufer/Auftraggeber noch nicht übernommen worden sind sowie für von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert der Wallner Gruppe erbrachte Vorbereitungshandlungen. Der Wallner Gruppe steht daneben auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenverlangen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Preise. 1Die Lieferung unserer Waren erfolgt zu den jeweiligen Tagespreisen, die dem Kunden bekannt gegeben werden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeIst nichts besonders vereinbart, gelten sind unsere Preise ab WerkNettopreise der Preisgruppe 1 zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, also zuzüglich Transport und/wobei sich Entgeltminderungen aus aktuellen Rahmen und Konditionsvereinbarungen ergeben können. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne jeglichen Abzug zahlbar Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der EZB berechnet. Bei Zahlung durch Schecks oder VersandWechsel erfolgt die Annahme nur zahlungshalber und nicht erfüllungshalber. Erst nach Gutschrift durch unsere Bank gilt die Zahlung als erfolgt. Bei Bankeinzug ist die Zahlung erst erfolgt, Verpackung, Versicherung und ggfwenn der Betrag nach Ablauf der Widerspruchsfrist bei uns gutgeschrieben ist. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen Zahlung gehen zu Lasten unserer Kunden. Ebenso die Kosten der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2Nichteinlösung von Zahlungsmitteln. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, Wir sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3Zahlungen unserer Kunden wahlweise zur Tilgung von Verbindlichkeiten, Krediten, rückständigen Zinsen und Kosten zu verwenden. Als Mehrarbeit gilt all dasUnsere Kunden verzichten auf das Bestimmungsrecht nach § 366, was vom Auftragnehmer in (ggfI BGB. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Mengenmäßige Mängel können nur sofort geltend gemacht werden. Qualitätsmängel können nur innerhalb von 14 Tagen geltend gemacht werden. Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder Nacherfüllung hat der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇Kunde das Recht, nach seiner ▇▇▇▇ hinaus geliefert und/Herabsetzung der Vergütung oder angebracht sowie über die im Vertrag Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers. Für Leergut wird der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdjeweils vereinbarte, bzw. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffenallgemein geltende Pfandsatz zzgl der gesetzlichen MwSt. erhoben. Soweit das Leergut unser Eigentum ist, wird es dem Kunden nur ausgeliehen und bleibt unser Eigentum. Ist es Eigentum unserer Lieferanten, so behalten wir uns das Besitzrecht aus mittelbarem Besitz vor. Über das Leergut wird ein laufender Saldo erstellt und dem Kunden jeweils bekannt gegeben. Der Saldo gilt vom Kunden als anerkannt, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Der Leergutsaldo muss vom Kunden bei Ende der Geschäftsbeziehung ausgeglichen werden. Fehlendes Leergut muss vom Kunden zum Wiederbeschaffungswert ersetzt werden. Mehr zurückgegebenes Leergut steht bei uns zur Abholung bereit. Die Kunden, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach Kohlensäureflaschen von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnenbeziehen sind verpflichtet, die Kohlensäure nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzwNach dem zweiten Monat ab Lieferdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. RichtwerteWerden nach Ablauf von 12 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die Kohlensäureflaschen nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungswert berechnet.
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Preise. 13.1. Sofern Preisangaben sind grundsätzlich nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachenals Pau- schalpreis zu verstehen.
23.2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIFür vom Kunden angeordnete Leistungen, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich als Inklusivpreise und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verla- dungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versi- cherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber wer- den diese Kosten nur verrechnet, wenn dies ein- zelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Ver- packung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdhierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu ver- güten.
3.5. Im Vertrag ist die Berechtigung Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Auftragnehmers einbegriffenKunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Ände- rungen im Ausmaß von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnenzumindest 3 % hinsichtlich
(a) der Lohnkosten durch Gesetz, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung Verordnung, Kol- lektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) an- derer zur Leistungserbringung notwendiger Kos- tenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte nationalen bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheintWelt- marktpreise für Rohstoffe, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss einge- treten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern ge- genüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leis- tungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu erreichenGrunde ge- legt, übernimmt in dem der Auftraggeber Vertrag abgeschlossen wurde.
3.7. Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Einbau- ten werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
3.8. Erfolgt die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich Abrechnung nach wiederholter BehandlungAufmaßen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Aufmaße ver- einbart, hat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeit- gerechter Einladung zu beweisen, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten ermit- telten Ausmaße nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenrichtig festgestellt wurden.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 1Die Preise sind in EUR inklusive bzw. Sofern exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Z. 19% ausgewiesen, je nach Art der Registrierung (Kundentyp Privat- Unternehmen (Umsatzsteuer Identnummer), Steuergebiet) werden die Preise inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer dargestellt. Die Preise verstehen sich ab Lager Plauen zuzüglich der Versandkosten. Die Versandkosten werden auf Grundlage der im Warenkorb befindlichen Artikelgewichte sowie der Lieferadresse und der aktuell ausgewählten Versandart berechnet. Besondere Streckenlieferungen, bedingt durch beispielsweise enthaltene Sonderartikel (Sperrigkeit/Gewicht/Auslieferung aus einem Speziallager oder direkt vom Hersteller), werden auch ohne Ankündigung mit alternativen Paketdiensten (zum Beispiel GLS) ohne Mehrkosten versendet. Jeder Artikel hat ein individuelles Gewicht, welches in der Datenbank (nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdedirekt sichtbar) hinterlegt ist. Sämtliche Lieferkonditionen unserer Versandpartner sind zu den aktuell im Warenkorb befindlichen Artikeln und deren Gewichten zentral in der Shop-Datenbank (für alle Länder) hinterlegt. Zur Kalkulation und Anzeige der Versandkosten müssen die gewünschten Artikel über das Warenkorb-/Rabattsymbol in der jeweiligen Produktdetailansicht in den Shop-Warenkorb geladen werden. Dort können dann die Versandart/Versandkosten genau geprüft werden. Die Versandkosten sind am Artikel publiziert. Die Versandkosten werden auf Grundlage der im Warenkorb befindlichen gesamten Artikelgewichte (bei mehr als einem Artikel im Warenkorb) sowie der Lieferadresse und der aktuell ausgewählten Versandart automatisch berechnet. Eine Neuberechnung der Versandkosten im Warenkorb erfolgt nur dann, gelten unsere Preise ab Werkwenn mehrere Artikel in den Warenkorb gelegt werden oder sich das Lieferland bzw. die Versandart ändert. Insbesondere bei Auslandslieferungen (Drittländer) können stark abweichende Konditionen zwischen den zur Verfügung stehenden Versandarten möglich sein! Deshalb kann immer die günstigste bzw. passende Versandmethode vom Kunden selbst vor der Bestellung direkt im Warenkorb geprüft und individuell ausgewählt werden. Lieferungen in NICHT-EU Länder erfolgen generell unverzollt, also zuzüglich Transport undes sind keine Zollgebühren in den Versandkosten enthalten! Besondere Streckenlieferungen, bedingt durch beispielsweise enthaltene Sonderartikel (Sperrigkeit/Gewicht/Auslieferung aus einem Speziallager oder Versanddirekt vom Hersteller), Verpackungwerden auch ohne Ankündigung mit alternativen Paketdiensten (zum Beispiel GLS) ohne Mehrkosten versendet. Es sind keine Zölle, Versicherung sonstigen Gebühren oder eventuell anfallende Steuern (Bsp. Einfuhrumsatzsteuer) im Einfuhrland von Drittländern in unseren Versandkosten enthalten, diese sind vom Kunden generell selbst zusätzlich zu entrichten und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten vorher bei DHL für das entsprechende Zoll-Land zu erfragen! Hier gibt es stark abweichende Kostennoten. Unser Vertragspartner DHL ist verpflichtet beim Kunden alle diese Gebühren zu erheben und den staatlichen Stellen zuzuführen. Hier sollte sich jeder Kunde vorher bei DHL informieren wie hoch diese Gebühren für seine Warentarifgruppe im Zusammenhang mit Zielland sind. Die Zoll- bzw. Einfuhrbestimmungen der vom Auftraggeber im Rahmen Zoll-Länder sind sehr unterschiedlich. Auskunft zur Rechnungslegung kann hier nur das Empfängerland geben bzw. die Zollbehörde direkt. Weiter Auskunftskanäle sind: ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇ bzw. die Bundesagentur für Außenwirtschaft. Mehrwertsteuerfreie Warenlieferungen, z.B. in die Schweiz oder an Unternehmen innerhalb der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
EU (nicht Deutschland) werden vor dem Bestellen in der Waren- und Summenzusammenstellung ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen und dargestellt. Die Lieferung und Rechnungslegung erfolgt dann ohne Mehrwertsteuer und unverzollt (Bsp. Schweiz). Eventuell anfallende Zölle, Steuern [Einfuhrumsatzsteuer] und Zollabfertigungsgebühren seitens DHL ins NICHT-EU Ausland sind generell (Innergemeinschaftliche Lieferungen) Die genaue Angabe der Firmenbezeichnung wird bei einer als korrekt geprüften Umsatzsteuer Identnummer abgefordert. Es erfolgt jedoch immer eine 2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IINachprüfung vor der Auftragsannahme- und Lieferterminbestätigung. Ggf. werden zusätzlich Abfragen zum Abnehmer der Waren bzw. deren Bevollmächtigten vorgenommen. Aufgrund unserer Aufsichts- und Sorgfaltspflicht müssen wir diese Informationen aufzeichnen. Sollten zusätzliche Abfragen zur Umsatzsteuer-ID nicht beantwortet werden, Absatz 1 erfolgt die Kostenpreise Rechnungslegung automatisch mit Umsatzsteuer. Evtl. anfallende Transaktionsgebühren werden nicht von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht GmbH übernommen und dürfen somit nicht vom Rechnungsbetrag gekürzt werden! Transaktionskosten für die Überweisung aus dem Ausland müssen vom Kunden selbst getragen werden! Unsere allgemeinen Kontodaten sowie über die der BIC und IBAN Code werden bei entsprechender Zahlmethode (Vorauskasse) in der Auftragsannahmebestätigung (2. Mail nach dem Absenden Ihrer Bestellung) mitgeteilt. Bei Bezahlung per Nachnahme fallen zusätzlich Zahlartgebühren an. Diese Zahlartgebühr für Nachnahme wird in der aktuellen Höhe (zzt. 4,28 EUR inkl. Umsatzsteuer) direkt im Vertrag Warenkorb dargestellt. Je nach Kundentyp (Privatkunde oder Firmenkunde EU mit Umsatzsteuer ID) und Lieferland (Drittland, EU-Land, Deutschland) wird die Umsatzsteuer im Warenkorb zusätzlich ausgewiesen oder entfernt. Das Übermittlungsentgelt/Rückführungsentgelt (Inkassogebühr) von 2,- € (Deutschland) wird zusätzlich bei Ihrem Paketzusteller erhoben und ist nicht in diesen Versandkosten enthalten. Das Übermittlungsentgelt/Rückführungsentgelt (Inkassogebühr) ist in diesen Versandkosten nicht enthalten. In Nicht Eurogiro Länder: Das Übermittlungsentgelt/Rückführungsentgelt (Inkassogebühr) ist in diesen Versandkosten nicht enthalten. Infos zur Bezahlung bei Kreditkarte oder Giropay: Bei Auswahl Kreditkarte oder Giropay werden zusätzliche Bearbeitungsgebühren von 3% auf den Warenwert berechnet. Diese Kosten werden vor dem Absenden der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdBestellung direkt im Warenkorb angezeigt, bezogen auf den aktuell gefüllten Warenkorb. IBei Auswahl PayPal werden zusätzliche Bearbeitungsgebühren von 1-3% (je nach Land) auf den Warenwert berechnet. Diese Kosten werden vor dem Absenden der Bestellung direkt im Vertrag ist Warenkorb angezeigt, bezogen auf den aktuell gefüllten Warenkorb. Aktuell werden für Deutschland 1%, Rest EU und EFTA Länder (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) 1,5% und restlichen Länder (Drittländer) 3% Bearbeitungsgebühren erhoben. PayPal Gebühren können länderspezifisch auch ab bestimmten Warenwerten komplett entfallen, siehe Warenkorb. Bei Auswahl Sofortüberweisung werden zusätzliche Bearbeitungsgebühren von 1% auf den Warenwert berechnet. Diese Kosten werden vor dem Absenden der Bestellung direkt im Warenkorb angezeigt, bezogen auf den aktuell gefüllten Warenkorb. Wir erheben für Bestellungen von Beschaffungswaren (keine Zentrallagerartikel) mit einem Bestellwert unter 15,- EUR Nettowarenwert einen Mindermengenzuschlag. Dieser Mindermengenzuschlag wird in der aktuellen Höhe von 4,17 EUR inkl. Umsatzsteuer direkt im Warenkorb ausgewiesen. Je nach Kundentyp (Privatkunde oder Firmenkunde EU mit Umsatzsteuer ID) und Lieferland (Drittland, EU-Land, Deutschland) wird die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kenntUmsatzsteuer im Warenkorb ausgewiesen oder entfernt. Für die Berechnung Hinweis: Derzeit wird der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen BestimmungenMindermengenzuschlag nicht angewendet und somit auch nicht berechnet. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten Bei Auswahl eines Drittlandes als Lieferland fallen zusätzlich Gebühren für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4Erstellung der notwendigen Exportpapiere an. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns Diese Gebühr wird direkt im Nachhinein berechneten Preisen Warenkorb dargestellt und Arbeitslöhnenrepräsentiert keine Zollgebühren oder dergleichen (siehe §3 Preise ff. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzwzum Thema Zölle und sonstige Gebühren bei Drittlandlieferungen), sondern lediglich den internen Bearbeitungsaufwand zur Erstellung von Export- und Begleitpapieren bei Auslandslieferungen in Drittländer (z.B.: Beschaffung von artikelbezogenen Langzeitlieferantenerklärungen und Präferenzbegünstigungen sowie die Erstellung der Exportpapiere). RichtwerteDie Gebühr beträgt pro Bestellauftrag 18,- EUR netto (Drittlandlieferungen sind mehrwertsteuerfrei).
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 112.1. Alle angeführten Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und basieren auf den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Offertlegung. In den Preisen sind sämtliche Lohn-, Material- und Transportkosten enthalten.
12.2. Die Berechnungen der TopYacht erfolgen zu den, für den Tag der Leistungserbringung vereinbarten Preisen. Verändert sich die Leistungsfrist aus Gründen, die in der Sphäre des Vertragspartners liegen, bleibt eine Preisberichtigung zu dem am Tag der Leistungserbringung gültigen Preisen vorbehalten.
12.3. Die TopYacht behält sich das Recht vor, vom Vertragspartner – auch noch vor Durchführung der Leistungserbringung – Akonto- bzw. Vorauszahlungen zu verlangen.
12.4. Steuern, Vertragsgebühren, Aus- und Einfuhrabgaben sowie Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und dergleichen trägt der Vertragspartner.
13.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart wurdewurden, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachenist das Entgelt Zug um Zug bei Leistungerbringung durch die TopYacht zur Zahlung fällig.
213.2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, Zahlungen sind wir ohne jeden Abzug in Euro zu leisten. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenwegen Ansprüchen gegen die TopYacht Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Skontoabzüge bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und setzen voraus, dass sämtliche bereits fälligen Forderungen beglichen sind. Bei Zahlungsverzug, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen jedenfalls außer Kraft.
313.3. Als Mehrarbeit gilt all dasZahlungen gelten an dem Tag als geleistet, was vom Auftragnehmer in (ggfan dem die TopYacht frei über sie verfügen kann. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Auftraggeber während Konto der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag TopYacht. Zahlungen an Vertreter oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten Zusteller befreien den Vertragspartner nicht von seiner Zahlungspflicht.
13.4. Zahlungen werden, auch bei anders lautender ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie ▇▇, zuerst auf Zinseszinsen, Zinsen und Nebenspesen, vorprozessuale Kosten, wie bspw. die Kosten eines beigezogenen Anwaltes, dann auf aushaftendes Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld angerechnet.
13.5. Bei (unverschuldetem) Zahlungsverzug werden Verzugszinsen iHv von 9,2 % über die im Vertrag oder dem Basiszinssatz der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdEZB verrechnet. Im Vertrag Der Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens bleibt davon unberührt.
13.6. Bei (unverschuldetem) Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffenTopYacht von allen weiteren Leistungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert noch ausstehende Dienstleistungen vorerst nicht zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte erbringen und Vorauszahlung bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheintSicherstellung zu fordern. Die TopYacht ist berechtigt, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten an den Vertragspartner weiter zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenverrechnen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeAlle Preise sind in Euro angegeben und verste- hen sich zuzüglich Umsatzsteuer (Mehrwert- steuer), gelten unsere Preise ab Werkanderer Abgaben, also zuzüglich Transport und/oder Versanddie behördlicher- seits verlangt werden, Verpackung, Versicherung und ggfsowie (Verwaltungs-) Kosten. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern Der Umsatzsteuer-Prozentsatz sowie weiterer Erhebungen, neben allen der Umsatzsteuer-Betrag sowie die (Verwal- tungs-) Kosten im Zusammenhang mit sind auf der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenRechnung getrennt aufgeführt.
2. Wenn nach nicht anders angegeben, erfolgen alle Preisangaben seitens Embloom unter dem Datum Vorbehalt von Preisänderungen. Wenn eine regelmäßige Zahlungsverpflichtung des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIAuf- traggebers vorliegt, Absatz 1 hat Embloom das Recht, die Kostenpreise geltenden Preise und Tarife schriftlich mit einer Frist von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenmindestens zwei Monaten an- zupassen.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggfEmbloom darf die geltenden Preise und Tarife jährlich zu Beginn eines Kalenderjahres än- dern.
4. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit Eventuelle Rabatte werden dem Auftraggeber während aufgrund der Umsetzung Variante der Dienste, der Anzahl der Nutzer und/oder dem zu erwartende Ver- brauch gewährt. Embloom behält sich das Recht vor, die Rabatte anzupassen, wenn der Auftraggeber die Variante der Dienste ändern möchte und/oder wenn die tatsächliche An- zahl der Nutzer und/oder der Verbrauch er- heblich von der erwarteten Anzahl der Nutzer und/oder der Verbrach des Vertrages über Auftraggebers ab- weicht.
5. Falls die aufgeführte Preisänderung gemäß Absatz 3 und/oder die Änderung des Rabatts gemäß Absatz 4 zu einer Preiserhöhung von mehr als 3% führt, hat der Auftraggeber inner- halb von dreißig Tagen nach Bekanntgabe der Preisänderung das Recht, den Vertrag zu dem Termin zu beenden, an dem die Preisände- rung in Kraft treten soll.
6. Die in den Absätzen 3 und 4 genannten Preise und Tarife beziehen sich nicht auf die Preise und Tarife für Inhalte („Content“). Hierfür gel- ten (zusätzliche) Lizenztarife. Lizenztarife wer- den von Embloom zu dem Zeitpunkt ange- passt, an dem Embloom diesbezüglich vom betreffenden Lizenzgeber den Auftrag erhält, oder zu dem Zeitpunkt, an dem Embloom die Änderung der Lizenztarife bekannt wurde. Preise und Tarife werden in keinem Fall rück- wirkend angepasst.
7. Die Vertragsparteien legen im Vertrag den Ter- min oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten die Termine fest, an denen ▇▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert dem Auftraggeber die Vergütung für die ver- einbarten Leistungen in Rechnung stellt. Wenn nicht ausdrücklich eine Zahlungsregelung ver- einbart wurde, sind alle Beträge, die sich auf die Bereitstellung der Anwendungen, Güter und/oder angebracht Dienste sowie über auf das Recht zur Nut- zung beziehen, zum Zeitpunkt der Bereitstel- lung der Anwendungen fällig.
8. Möchte der Auftraggeber die im Vertrag oder Variante der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdDienste ändern, ist dies mit Wirkung zum nächstfolgenden Kalendermonat möglich, wenn es sich bei der Änderung um ein soge- nanntes Upgrade handelt. Im Vertrag ist Das bedeutet, dass die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichenneue Vari- ante umfassender ist als die Variante, übernimmt die der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichendiesem Zeitpunkt verwendet.
49. Wenn wir den Auftrag Während der Laufzeit des Vertrags ist ein so- genanntes Downgrade der Variante der Dienste nur einmal pro Kalenderjahr möglich, was ebenfalls zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwertenächstfolgenden Kalender- monat in Kraft tritt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart Soweit keine ausdrückliche schriftliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten unsere verstehen sich die angegebenen Preise ab WerkWerk Rödinghausen, also zuzüglich Transport und/oder Versandund zwar frei von Transportmitteln, Transportversicherung, Verpackung, Versicherung und ggfFracht, Porto, Montage oder dergleichen. gesetzlich anfallender Zölle Den Preisen sind die am Tage der Angebotsabgabe beziehungsweise der Auftragsbestätigung geltenden öffentlichen Abgaben wie Zölle, Ausgleichsteuern, Umsatzsteuer etc. zugrunde gelegt. Fallen im Lande des Bestellers oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Aufstellungsland im Zusammenhang mit der Lieferung Steuern oder sonstige Angaben an, so sind diese vom Auftraggeber Besteller zu tragen. Sich auf die Lieferung oder Leistung auswirkende Änderungen der Preisfaktoren (zum Beispiel Materialkosten), Steuern, Tariflöhne, zulässige Preiskorrekturen unserer Lieferwerke, etc. können auch von uns noch nachträglich gegenüber dem Besteller geltend gemacht werden; beabsichtigte Preiskorrekturen sind dem Besteller jedoch baldmöglichst mitzuteilen. Preisangaben ohne Zusatz sind stets Nettopreise ausschließlich Mehrwertsteuer. Bei Kleinaufträgen im Rahmen Lieferwert von netto bis zu € 50,- berechnen wir zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 25.-. Wir behalten uns vor, diese Bearbeitungsgebühren bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen zu erhöhen. Das erste Angebot wird in der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2Regel kostenlos abgegeben. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIWeitere Angebote und Entwurfsarbeiten werden nur unentgeltlich ausgeführt, Absatz 1 die Kostenpreise wenn der Liefervertrag rechtswirksam zustande kommt und zustande bleibt. Die Angebote haben eine Gültigkeit von Materialien3 Monaten. Preisangaben bei Entwicklungsaufträgen sind nur als annähernd zu betrachten. Bei einer voraussichtlichen Erhöhung der ursprünglich angegebenen Preise um mehr als 25%, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor wird der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnenBesteller unterrichtet, sobald er die Mehrkosten in dieser Höhe erkennbar werden. Der Besteller hat in diesem Falle das Recht, auf die Fortsetzung der Entwicklungsarbeiten zu verzichten. Er schuldet dann den hierfür zu fakturierenden Betrag kenntursprünglich vereinbarten Preis abzüglich etwa ersparter Aufwendungen, mindestens jedoch die zum Zeitpunkt der Beendigung der Entwicklungsarbeiten tatsächlich angefallenen Kosten. Für die Berechnung der Mehrarbeit Einarbeitung von Personal des Bestellers sowie für Montagen und Reparaturen gelten entsprechend zusätzlich unsere besonderen Bedingungen und festen Kostensätze für Arbeiten in Fremdbetrieben, die bei uns eingefordert werden können. Skonti, Rabatte, sonstige Nachlässe oder Sondervorteile werden nur gewährt, wenn dies bei Abschluss des Auftrages ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Etwaige Verpackungs- und Lademittel werden von uns unter Ausschluss jeglicher Haftung ausgewählt und dem Besteller in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen BestimmungenRechnung gestellt. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften Kosten für den Rücktransport des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis Verpackungsmaterials zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber HEG beziehungsweise die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlungeiner anderweitigen Entsorgung durch den Besteller selbst trägt der Besteller. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Administrative Kosten ( z.B. für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenErstellung von Export/Import-Dokumenten oder technische Unterstützung) werden gesondert berechnet. Telefonischer Support durch Techniker oder Experten von HEG wird ebenfalls berechnet.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 15.1 Alle Preise von CAL Consult lauten in Euro’s und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeDer Stundentarif für Aktivitäten, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit ausgeführt durch CAL außerhalb der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise üblichen Geschäftszeiten von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über zwischen 09:00 und 17:00 Uhr, wird mit einem separaten Wartungsvertrag angeboten. Die Anpassung dieses Tarifs und alle anderen genannten Tarife in diesem Wartungsvertrag erfolgt jährlich und wird auf Basis des Preisindexes durch die CBS Niederlande festgelegt (Preise für Dienstleistungen, kommerzielle Dienstleistungen, Index 72 Dienste in Verbindung mit Computer). Für Aktivitäten außerhalb der normalen Geschäftszeiten wird der doppelte Stundentarif berechnet.
5.2 Wenn nicht nachdrücklich anders vereinbart, gehen die Implementierungskosten von Produkten, Reise- und Aufenthaltskosten im Vertrag Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen sowie alle sonstigen in Bezug auf Verrichtungen auferlegten Abgaben oder erhobenen Steuern zu Lasten des Auftraggebers. Reisezeit und Reisekosten werden als Aufwendungen auf Basis des Stundentarifs abgerechnet. Zusätzliche Aufwendungen wie Flug- und Hotelkosten werden, sofern diese vom Auftraggeber angeordnet wurden, in Rechnung gestellt.
5.3 CAL Consult ist berechtigt, alle Veränderungen der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffenFaktoren, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend Preis und die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen1 genannten Sonderkosten von CAL Consult beeinflussen - unter denen Ankaufspreise, Währungskurse, Ein- und Ausfuhrzölle, sonstigen Abgaben oder Steuern - an den Auftraggeber weiterzugeben. Wenn Geschieht dies innerhalb von drei Monaten nach Auftragsannahme durch CAL Consult, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
5.4 Ist der Auftraggeber ein nicht in den Niederlanden niedergelassenes Unternehmen und müssen die Produkte aus den Niederlanden ausgeführt werden (im Rahmen einer innergemeinschaftlichen oder sonstigen Lieferung), steht er dafür ein, dass er in dem betreffenden Land ordnungsgemäß für die anwendbare Umsatzsteuer registriert ist. Der Auftraggeber befreit CAL Consult von allen Schäden, die CAL Consult infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheintunberechtigten Berechnung eines Nullsatzes durch CAL Consult gegenüber dem Auftraggeber erleiden sollte, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichenvorbehaltlich solcher Fälle, übernimmt in denen der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter BehandlungCAL Consult vor dem ersten Rechnungsdatum darüber schriftlich informiert hat, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten er nicht erreichbar oder nicht ordnungsgemäß registriert ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. (1) Die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise sind in EURO (EUR) und verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils geschuldeten gesetzlichen Höhe. Sofern Die Preise gelten vom Vertragsschluss an für drei (3) Monate. Kalicom ist berechtigt, nicht ausdrücklich vorhersehbare Kostenerhöhungen, zum Beispiel durch zwischenzeitliche Erhöhung der Materialpreise oder durch Währungsschwankungen bis zu einer Preiserhöhung von 5% an den Auftraggeber weiterzugeben.
(2) Kosten für Transport, Porto und Verpackung sowie die Versicherung und die Installation der Terminals werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Werktagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern die Vertragsparteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachenhaben.
2(4) Mit Ablauf der Zahlungsfrist aus Nr. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor 4 (3) dieser AGB kommt der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir Auftraggeber in Verzug. Kalicom ist berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenwährend des Verzuges den Rechnungsbetrag mit dem gültigen gesetzlichen Zinssatz für Verzug zu verzinsen. Der Anspruch auf kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt gegenüber Kaufleuten unberührt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Werden Lastschriften nicht eingelöst, ist Kalicom berechtigt, Lastschrift- und Bearbeitungskosten in Höhe von EURO 25 zu berechnen.
3(5) Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt so lange vorbehalten, bis die Ware vollständig und einschließlich etwaiger Verzugs- und Verfahrenskosten sowie angelaufener Zinsen bezahlt ist. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dritten auf die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenEigentumsrechte der Auftragnehmerin hinzuweisen.
4(6) Eine Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten- oder mit bestrittenen Forderungen ist unzulässig, es sei denn, der Auftraggeber macht eine mangelhafte Leistung der Kalicom geltend und rechnet gegen den Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin auf. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten habenDie Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitungdas nicht auf einem Recht aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis der Vertragsparteien beruht, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerteist unzulässig.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 16.1 Es gilt der sich aus der Auftragsbestätigung erge- bende Preis. Sofern Soweit nichts anderes ausdrücklich ver- einbart ist, handelt es sich um den Preis in EURO. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, im Preis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rech- nungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe geson- dert ausgewiesen und vom Besteller zusätzlich ge- schuldet.
6.2 Die Preise gelten unsere Preise mangels besonderer Vereinbarung „ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2020) aus- schließlich jeglicher Nebenkosten, also zuzüglich Transport und/oder Versandwie z.B. Verpa- ckung, VerpackungFracht, Versicherung Zoll, Versicherung. Veranlasst IPS ent- gegen der grundsätzlichen Vereinbarung gem. Ziffer 4.2 „ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2020) Verein- barung den Transport, sind ungeachtet dessen sämt- liche im In- und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer ErhebungenAusland anfallenden Nebenkosten, neben allen Kosten die im Zusammenhang mit der dem Transport anfallen, vom Auftraggeber Besteller zu tragen.
6.3 Erhöht oder senkt sich im Rahmen Zeitraum zwischen Ver- tragsabschluss und Liefertag ein für die Preisbildung maßgeblicher Faktor, ohne dass dies von IPS zu ver- treten ist, oder dies zum Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses für IPS vorhersehbar war, behält sich IPS das Recht vor, die Preise nach billigem Ermessen um den Betrag anzupassen, um den sich die Anschaf- fungsoder Herstellungskosten des Liefergegenstands erhöht bzw. gesenkt haben. Maßgebliche Faktoren in diesem Sinne sind Löhne, Energiekosten und/oder Kosten für Rohmaterial (z.B. wegen Ressourcen- knappheit) oder Veränderungen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag Branche oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. durch die Ein- führung zusätzlicher und/oder weiterer Steuern und Tarife aufgrund des Austritts des Vereinigten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über - reichs (UK) aus der Europäischen Union). Entspre- chende Kostenänderungen werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. IPS kann die im Vertrag oder Preise durch schriftliche Mitteilung an den Besteller vor Eintritt der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdAnpassung ändern. Im Vertrag ist Innerhalb von zwei (2) Wochen ab dem Datum der Änderungsmitteilung hat der Be- steller das Recht, der Änderung zu widersprechen. Andernfalls gilt die Berechtigung Preisänderung als genehmigt und die Geschäftsbeziehung zwischen IPS und dem Kun- den bleibt einschließlich des Auftragnehmers einbegriffengeänderten Preises be- stehen. Widerspricht der Kunde der jeweiligen Preisän- derung, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert werden beide Parteien in gutem Glauben mögliche Preisanpassungen erörtern und verhandeln und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu berechnenfin- den. Gelingt dies nicht, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichensteht dem Kunden ein außeror- dentliches Kündigungsrecht zu.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen 6.4 Bei der Ausführung von Richtarbeiten erhalten habenAbrufaufträgen werden, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitungsofern nicht gesondert vereinbart, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene stets die am Tage der Aus- lieferung oder bei Fälligkeit der Abnahme gültigen Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerteberechnet.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise. 110.1 Der Preisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto) zu Grunde gelegt. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Erst die Rechnungslegung erfolgt mit gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto). Etwas anderes vereinbart wurdegilt nur für den Fall, gelten unsere dass der AG dem AN vor Rechnungslegung eine Bescheinigung nach § 13b UstG vorlegt. In diesem Fall erfolgt die Rechnungs- legung ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto).
10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise ab Werknach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, also zuzüglich Transport die für die Preisberechnung maßgeblich sind, wenn zwischen Vertragsab- schluss und Leistung mehr als 2 Monate liegen.
10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßi- gung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Energiekosten, der Ölpreis je Barrel, der Erdgaspreis je mc, die Lohn- und Lohnne- benkosten gem. der einschlägigen Tarifverträge für das Elekt- rohandwerk, die Sozialabgaben und/oder Versanddie Kosten durch Umweltauflagen erhöhen oder absenken oder sonstige Ände- rungen der elektrowirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmen- bedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z. B. bei Änderungen der Belastungen durch die EEG-Umlage). Steigerungen bei einer Kostenart, Verpackungz. B. den Energiekosten, Versicherung und ggfdürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezo- gen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lohnkosten, erfolgt. gesetzlich anfallender Zölle Bei Kostensenkungen, z.B. den Energiekosten, sind vom AN die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkun- gen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder Steuern sowie weiterer Erhebungenteilweise ausgeglichen werden. Der AN wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachendass Kostensenkungen nicht nach für den AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhun- gen.
2. Wenn 10.4 Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorge- nommen werden, wenn sie unvorhersehbar nach Vertrags- schluss entstanden sind und innerhalb einer angemessenen Frist dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben AG gegenüber angezeigt und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebennachgewiesen werden.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 110.1 Der Preisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto) zu Grunde gelegt. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Erst die Rechnungslegung erfolgt mit gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto). Et- was anderes vereinbart wurdegilt nur für den Fall, gelten unsere dass der AG dem AN vor Rech- nungslegung eine Bescheinigung nach § 13b UstG vorlegt. In diesem Fall erfolgt die Rechnungslegung ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto).
10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise ab Werknach billigem Ermes- sen der Entwicklung der Kosten anpassen, also zuzüglich Transport die für die Preisberech- nung maßgeblich sind, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leis- tung mehr als 2 Monate liegen.
10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Energiekosten, der Ölpreis je Barrel, der Erdgaspreis je m³, die Lohn- und Lohnnebenkosten gem. der ein- schlägigen Tarifverträge für das Elektrohandwerk, die Sozialabgaben und/oder Versanddie Kosten durch Umweltauflagen erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der elektrowirtschaftlichen oder rechtli- chen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation füh- ren (z. B. bei Änderungen der Belastungen durch die EEG-Umlage). Steigerungen bei einer Kostenart, Verpackungz. B. den Energiekosten, Versicherung und ggfdürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Be- reichen, etwa bei den Lohnkosten, erfolgt. gesetzlich anfallender Zölle Bei Kostensenkungen, z.B. den Energiekosten, sind vom AN die Preise zu ermäßigen, so- weit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder Steuern sowie weiterer Erhebungenteilweise ausgeglichen werden. Der AN wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachendass Kostensenkungen nicht nach für den AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in glei- chem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
2. Wenn 10.4 Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenom- men werden, wenn sie unvorhersehbar nach Vertragsschluss ent- standen sind und innerhalb einer angemessenen Frist dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben AG ge- genüber angezeigt und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebennachgewiesen werden.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 2.1. Die vereinbarten Preise enthalten sämtliche Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen, die für einwandfreie und vollständige Ausführung entsprechend dem Liefer- und Leistungsumfang gemäß Ziffer 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart nach dem Stand der Technik erforderlich sind. Wenn bei Aufmaßaufträgen ein vorläufiger Preisrahmen festgelegt wurde, ist jegliche voraussichtliche Überschreitung unverzüglich vom AN schriftlich mitzuteilen, wobei auch die erwartete Höhe der Überschreitung anzugeben ist. Bei Verstoß hat der AN dem AG den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen und nur insoweit Anspruch auf Vergütung der Überschreitung, als der Kunde diese nach den mit ihm vereinbarten Einheitspreisen dem AG bezahlt. Zur gerichtlichen Geltendmachung gegenüber dem Kunden ist der AG nicht verpflichtet. Geht der AG gegen den Kunden auf Wunsch des AN gerichtlich vor, hat der AN den AG von sämtlichen damit verbundenen Kosten und Aufwendungen frei zustellen und vor Einleitung einer jeden Instanz Sicherheit in Höhe des jeweiligen Prozessrisikos zu leisten.
2.2. Preisänderungen aufgrund geänderter Abmessungen bzw. Spezifikationen oder Leistungen gegenüber den Positionen und Angaben des Auftrages setzen eine vom AG schriftlich geforderte Abweichung vom Leistungsverzeichnis und neue Preisvereinbarungen voraus. Mehrkosten sind nur zu vergüten, soweit vom AN entsprechende Nachtragsangebote vorgelegt wurden und vom AG ein entsprechender schriftlicher Nachtragsauftrag erteilt wurde. Basis für Nachtragsangebote sind grundsätzlich die LV-Preise. Massenmehrungen und -minderungen haben keinen Einfluss auf die jeweiligen Einheitspreise. Lieferungen und Leistungen, die der AN ohne schriftliche Beauftragung durch den AG erbringt, hat der AG nur zu vergüten, soweit diese auch vom Kunden anerkannt und bezahlt werden. Ziff. 2.2, Satz 4 und 5 geltend entsprechend.
2.3. Bei der Erteilung von Pauschalpreisaufträgen hat der AN möglichst vor Angebotsabgabe, spätestens jedoch bis zur Auftragsannahme alle Unterlagen i.S. Ziff. 1.1 auf etwaige Massendifferenzen hin zu prüfen. Soweit sich aus den Unterlagen unterschiedliche Massen ergeben, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang die höheren Massen auch mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenPauschalsumme als abgedeckt. § 2 Ziff. 7 VOB/B bleibt unberührt.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Einkaufsbedingungen Für Regelanlagen Und Montageleistungen
Preise. 1Die Entgelte für die Lieferungen/Dienstleistungen im Auftrag und Mietvertrag für die Nutzung eines kartengestützten Zahlungssystems der Volksbank ergeben sich aus den bei Vertragsabschluss gültigen Preisen, die in den Rahmenvereinbarungen oder Preisblättern oder in individuellen Angeboten genannt sind, sowie aus den Händlerbedingungen. Für die Abwicklung von PIN autorisierten electronic cash-/girocard-Transaktionen des electronic cash-Systems der deutschen Kreditwirtschaft (vgl. hierzu Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft) ist es erforderlich, dass der Vertragspartner mit den kartenherausgebenden Zahlungsdienstleistern eine Entgeltvereinbarung besitzt. Sofern die Höhe der Entgelte durch die Volksbank in Verbindung mit den weiteren technischen Netzbetreibern als sog. Händlerkonzentrator vereinbart wurde, ist diese Höhe maßgebend. Sollte sich die Zusammensetzung bzw. die Hohe dieses Entgeltes verändern, teilt dies die Volksbank dem Vertragspartner entsprechend, spätestens zwei Monate vor dem Wirksamwerden der Änderung schriftlich mit. Die Zustimmung des Vertragspartners zu der Änderung gilt als erteilt, wenn er seinen Widerspruch nicht ausdrücklich innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an die Volksbank schriftlich etwas oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg abgesendet hat Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Volksbank in der entsprechenden Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Das Entgelt im Sinne von Ziffer 6 der electronic cash Händlerbedingungen wurde als Interbankenentgelt im Sinne der Verordnung (EU) 2015/751 (vom 29.04.2015) definiert. Von diesem Entgelt kann die Volksbank in Verbindung mit den weiteren technischen Netzbetreibern als sog. Händlerkonzentrator gegenüber den Issuern einen Teilbetrag als Entgelt für die erbrachte Vermittlungsleistung einbehalten und muss nur den mit den Issuern vereinbarte Restbetrag an diese oder deren Beauftragten abführen. Zusätzlich kann die Volksbank mit dem Vertragspartner für die Abrechnung des Entgeltes im Sinne von Ziff. 6 der electronic cash-Händlerbedingen ein Serviceentgelt für girocard- Zahlungen vereinbaren. Alle Entgelte werden dem Vertragspartner aufgrund der vom Vertragspartner zu erteilenden Lastschrifteinzugsermächtigung bzw. des SEPA-Lastschrift-Mandats belastet. Verbrauchsabhängige Entgelte, wie Transaktions- und Autorisierungsgebühren, werden spätestens bis zum 10. des Folgemonats für den abgelaufenen Monat, alle anderen Entgelte spätestens zum 10. des jeweiligen Monats berechnet und im Lastschrifteinzugstext erläutert. Eine zusätzliche Rechnungsstellung durch die Volksbank erfolgt nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Verlangt der Vertragspartner eine zusätzliche Rechnung, gelten unsere Preise ab Werkist diese kostenpflichtig und der Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei unbegründeter Rücklastschrift von eingezogenen Entgelten kann, also zuzüglich Transport nach vorheriger erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung, die Sperrung des Terminals und die Inrechnung- stellung eines Schadenersatzes erfolgen. Für den Fall des Zahlungsverzugs des Vertragspartners ist die Volksbank insbesondere berechtigt,
1. für jede auf die erste, kostenfreie Mahnung erforderliche Folgemahnung (folgende Mahnung) eine pauschale Mahngebühr in Höhe von jeweils 10,00 EUR zu erheben und/oder
2. abzurechnende Kartenumsätze mit der noch ausstehenden Terminalmiete oder sonstigen Gebühren und Rücklastschriften aus dem Zahlverfahren zu verrechnen und/oder
3. die Hardware (Terminals) zu sperren und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert bis zur vollständigen Bezahlung deren Herausgabe zu verlangen und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.oder
4. Wenn wir die Wartung bis zur Zahlung der offenen Posten auszusetzen und/oder
5. jegliche Haftung der Volksbank auszuschließen und/oder
6. den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und ArbeitslöhnenMietvertrag für die Nutzung eines kartengestützten Zahlungssystems mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
7. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. RichtwerteDie Geltendmachung eines weiteren aus dem Verzug des Vertrgspartners resultierenden Schadensersatzanspruchs beleibt vorbehalten Die Geltendmachung eines weiteren aus dem Verzug des Vertragspartners resultierenden Schadenersatzanspruchs bleibt vorbehalten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Kartenzahlungsverkehr
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Die Preise verstehen sich ab Werk, also zuzüglich Transport und/ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhr - Nebenabgaben und Verpackungen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit nichts Besonderes vereinbart ist. Die Preise sind unter Voraussetzung stabiler Preisverhältnisse kalkuliert. Erhöhen sich nach Annahme des Angebots durch den Besteller oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach Auftragsbestätigung vor dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten tatsächlichen ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie die Preise (etwa Materialpreis, Arbeitslöhne, Fertigungskosten o. ä.) wesentlich, so werden wir uns mit dem Besteller über die im Vertrag oder eine Anpassung der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdPreise und der Kostenanteile verständigen. Im Vertrag ist Übrigen sind wir bei neuen Aufträgen (Anschlussaufträgen) nicht an die Berechtigung vorherigen Preise gebunden. Beim Versendungskauf (IV Ziff. 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggfls. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentlichen Abgaben trägt der Käufer. Transport und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Auftragnehmers einbegriffenKäufers, die ausgenommen sind Paletten.
2. Zahlungen auch für Teillieferungen sind, soweit nichts anderes bestellt und sowie wir nichts anderes bestätigt haben, innerhalb von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen10 Tagen nach Abrechnungsdatum mit 2 % Skonto, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug in Bar oder durch Überweisung zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlungleisten. Ergibt sich nach wiederholter BehandlungBei Lieferungen ins Ausland gilt abweichend hiervon generell, dass die verlangte Qualität Zahlung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug, in Bar oder durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar Überweisung zu leisten ist. Sofern Werkzeugkosten anfallen und diese berechnet werden, sind kann hierauf keinerlei Skonto gezogen werden.
3. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs vom jeweils geltenden Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenGeltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§§ 353 HGB) unberührt.
4. Wenn Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als ein Anspruch rechtskräftig festgestellt und bestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt VIII Ziff. 6 zunächst unberührt.
5. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach dem gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - ggfls. nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. RichtwerteRücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben hiervon unberührt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 1. Sofern nicht Alle Preise – ausschließlich Mehrwertsteuer – geltend ab Firmensitz des Auftragnehmers ausschließlich Ver- packung, Transportkosten und Zoll, es sei denn, diese sind ausdrücklich schriftlich im Angebot enthalten.
2. Planungen, Entwürfe und Zeichnungen sind, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, kostenpflichtig. Dies gilt insbesondere für diejenigen Fälle, in denen das Vertragsverhältnis nach Planung und Entwurfferti- gung eines Ausstellungsstandes endet. Berechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Architekten (HOAI).
3. Für die Berechnung sind grundsätzlich die vom Auftragnehmer erstellten Gewichte, Maße und Massen maß- gebend; es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggfvereinbart. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten Die Preisberechnung erfolgt in EURO. Die Maße der Entwürfe im Zusammenhang mit Messe- und Ausstellungsbau beruhen auf den von der vom jeweiligen Ausstellungslei- tung bereitgestellten Unterlagen. Die dabei gemachten Vorbehalte hinsichtlich der Richtigkeit der Maße gelten auch für den Auftragnehmer in Anspruch genommen.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen, wenn nach Vertragsab- schluss Änderungen eintreten bei Rohmaterial- oder Hilfsstoffpreisen, bei Löhnen und Gehältern, bei Frachten oder öffentlichen Abgaben; ferner, wenn er nach Vertragsschluss auf Wunsch des Auftraggebers von den angegebenen Größen, Maße und Aufteilungen abweicht oder wenn sich die bei Vertragsabschluss verein- barte Ausführung in anderer Weise nachträglich ändert.
5. Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenPlanung und Durchführung seiner Ausstellungsbeteiligung, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
26. Wenn nach Mehraufwendungen, die durch unrichtige Maßangaben der Ausstellungsveranstalter, durch unverschuldete Transportverzögerung, ungenügende Bodenbeschaffenheit, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung Drit- ter bedingt sind, werden dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggfRechnung gestellt. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während Das gilt auch für den Fall der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten Auftrag- geber verursachten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenrechtzeitigen Klärung aller Ausführungseinzelheiten.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 16.1. Sofern Sämtliche für die von TRÜGLER zu erbringenden Leistungen von TRÜGLER genannten oder mit TRÜGLER vereinbarten Preise entsprechen der jeweils aktuellen Kalkulationssituation und verstehen sich grundsätzlich inklusive aller im Zeitpunkt der Bekanntgabe durch TRÜGLER oder des Vertragsschlusses existierenden Steuern, Gebühren und Abgaben, Standortabgabe, Road-Pricing, usw. jedoch exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie exklusive einem allfälligen Altlastenbeitrag (kurz „Alsag“), sofern nicht anders vereinbart.
6.2. TRÜGLER ist berechtigt, bei nicht beeinflussbarer Änderung der, ihrer Kalkulation zugrunde liegenden Kostengrundlagen, vor allem bei Änderung von Lohnkosten aufgrund Kollektivvertragsänderungen oder aufgrund innerbetrieblicher Vereinbarungen oder bei Änderung von anderen, mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Kosten, wie z.B. für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Verwertungskosten für Abfälle, Finanzierung usw., oder Gebühren,
6.3. Ferner wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdedie Wertbeständigkeit der Forderungen von TRÜGLER gegenüber dem Vertragspartner vereinbart. Als Maßstab der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes oder ein an seine Stelle tretender Index oder ein sonstiger vergleichbarer Index. Berechnungsbasis für den jeweiligen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Erfolgt keine Geltendmachung einer aus einer derartigen Indexänderung resultierenden Mehrforderung durch TRÜGLER, gelten unsere Preise ab Werkso liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren.
6.4. Allfällige Altstofferlöse sind ausdrücklich an den jeweiligen anzuwendenden Index gebunden und können daher von TRÜGLER monatlich angepasst werden. Berechnungsbasis für den jeweiligen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl, also zuzüglich Transport in der Folge jeweils der Vormonat. Erfolgt keine Geltendmachung einer aus einer derartigen Indexänderung resultierenden Mehr- oder Minderforderung durch TRÜGLER, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren. Hinsichtlich Altstofferlösen, für die es zum Zeitpunkt der Angebotslegung keinen Index gibt (zB. Altöl), behält sich TRÜGLER vor, bei tatsächlicher Änderungen der Altstofferlöse, diese laufend an die aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen.
6.5. Zusatzleistungen: TRÜGLER ist berechtigt, eine Bearbeitungspauschale, insbesondere für folgende Zusatzleistungen in der Auftragsabwicklung, zu verrechnen:
a) Nachträgliche Korrektur der Rechnungsadresse, sonstiger Abrechnungsdaten, wie insbesondere. Bestellnummer, Objektnummer oder sonstiger wesentlicher Kundendaten (zB Firmenwortlaut)
b) Vom Auftraggeber ausdrücklich geforderte Unterfertigung von digitalen- oder Print- Liefer-und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Wiegescheinen
c) Vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert geforderte Ausfertigung eines Print- Lieferscheines und/oder angebracht sowie über die Print-Wiegescheines
d) Abzug der Behälter infolge Vertragsbeendigung Die jeweilige Bearbeitungspauschale ist im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenAngebot ausgewiesen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeAlle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sacheneventuell anfallende öffentlich-rechtliche Nebenabgaben.
2. Wenn nach dem Datum Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenangebotenen Objektes Gültigkeit.
3. Als Mehrarbeit gilt all dasZu den angebotenen Preisen kommt, was sofern im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, die Mehr- wertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
4. Alle Preise verstehen sich rein netto ab Herstellungswerk oder Versandlager und schließen Verpac- kung, Fracht, Porto, Versicherung usw. nicht ein.
5. Die Angebotspreise gelten 4 Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser 4 Monate ist der Auf- tragnehmer berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Besteller weiterzugeben. Maßgebender Zeitpunkt für die Preisberechnung ist dann der Zeitpunkt des Beginns der Ausführungsarbeiten. Der Besteller kann jedoch vom Vertrag zurücktre- ten, wenn der bei Beginn der Ausführungen geforderte Preis für das gesamte Objekt mehr als 5 % über dem Preis bei Vertragsabschluss liegt. Der Auftragnehmer hat in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während diesem Falle Anspruch auf Vergütung der Umsetzung bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch An- sprüche Dritter zählen, die der Auftragnehmer im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages über die im Vertrag oder beauftragt hat. Weitergehende Ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
6. Verzögert sich der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten Beginn, der ▇▇▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdAbschluss aus Gründen, die nicht vom Auftrag- nehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Verrechnungs- sätze für Arbeitsstunden (ausschließlich Fahrt und Ladezeiten) Kraftfahrzeuge, Materialpreise und sonstige Preise des Auftragnehmers.
7. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffenAngebot nicht veranschlagte Leistungen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit auf Verlangen des Bestellers ausgeführt werden, oder aber Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angabe des Bestellers, der Ausstellungsveran- stalter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, ungenügende Bodenbeschaffenheit, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen des Auftragneh- mers sind, bedingt sind, werden dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt. Als Berechnungs- grundlage gilt Ziffer V. 6.
8. Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Besteller auf dessen Verlangen im Rahmen der Pla- nung und Durchführung seiner Ausstellungsbeteiligung ausgeführt werden (Full Service), werden gesondert berechnet. Für insoweit verauslagte Beträge ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vor- lageprovision zu berechnen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sobald er im Namen des Bestellers derartige Leistungen an Drittunternehmen zu vergeben. Die Einholung erforderlicher behördlicher Ge- stattungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist. Gleiches gilt für die Zollformalitäten bei Lieferungen ins Aus- land.
9. Sofern Leistungen bei Messen erbracht werden, umfassen die Angebotspreise nicht den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber Aufwand und die Kosten für Lieferungen und Leistungen, die ausschließlich von Messegesellschaften oder von diesen beauftragten Dritten in Anspruch genommen werden müssen, wie etwa Speditionsleis- tungen auf dem Messegelände (z.B. Transport auf dem Messegelände, Gestellung von Gabelstap- lern und Hubwagen, Leerguthandling, Entsorgung usw.), es sei denn, diese wiederholte und/oder zusätzliche BehandlungLeistungen sind im Ange- bot ausdrücklich genannt.
10. Ergibt sich nach wiederholter BehandlungPlanungen, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar Entwürfe, CAD-Pläne und Zeichnungen sind, soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, sind auch dann kostenpflichtig, wenn im Angebot bzw. in der Auftrags- bestätigung dafür kein besonderes Entgelt ausgewiesen worden ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Vertragsverhältnis nach Planung und Entwurfsfertigung eines Ausstellungsstandes endet. Berechnungsgrundlage ist die uns entstandenen Kosten Hono- rarordnung für die erste Architekten und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenIngenieure (HOAI).
411. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns Preisvereinbarungen im Nachhinein berechneten Preisen und ArbeitslöhnenRahmen von Mehrjahresverträgen können gekündigt werden, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich durch gravierende Preiserhöhungen, bei Materialein- standspreisen, Energiekosten, etc. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerteverändern.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 14.1. Sofern Alle Preise verstehen sich netto, daher exklusive Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe (derzeit 20%) und schließen zusätzlich, vom VERTRAGSPARTNER gewünschte Sonderleistungen, nicht ein; ausgenommen es wird Abweichendes schriftlich vereinbart.
4.2. Wird ein Pauschalpreis vereinbart, sind darin nur die Leistungen enthalten, auf welcher das Anbot ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdehinweist. Nebenleistungen, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten welche nicht explizit im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber Anbot genannt werden, sind sohin keinesfalls Teil des Pauschalpreises und werden von ADWORDS zusätzlich verrechnet.
4.3. Die im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2Angebot angeführten Preise haben nur bei ungeteilter Bestellung Geltung. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIErfolgt nur eine Teilbestellung, Absatz 1 werden die Kostenpreise Preise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere ADWORDS neu berechnet. Die genannten oder vereinbarten Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über beziehen sich ausschließlich auf die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die Angebot angeführten Leistungen. Weitere Leistungen – welche nicht im Vertrag Umfang des Angebotes enthalten sind – werden gesondert verrechnet. Die Verrechnung von Zusatzleistungen erfolgt auf Basis des Angebotes, es sei denn, die Leistungserbringung ist mit einem höheren finanziellen Aufwand für ADWORDS verbunden.
4.4. Etwaige Kosten aufgrund von Verzögerungen der Leistungserbringung, die nicht von ADWORDS zu vertreten sind, können dem VERTAGSPARTNER gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.5. VERTRAGSPARTNER hat – die ihm ausgewiesenen Beträge (die „Gebühren“) zu bezahlen. Die Gebühren sind grundsätzlich in Produktgebühren (Gebühr für das Grundprodukt), Servicegebühren (Wartungskosten) und Einrichtungsgebühren unterteilt. Produktgebühren sind die entsprechend dem Bestellformular vom VERTRAGSPARNTER für das beauftragte Produkt zu leistenden wiederkehrenden Gebühren. Servicegebühren sind für allenfalls vereinbarte Service- und Wartungsdienstleistungen zu entrichten. Einrichtungsgebühren sind einmalig zu leistende Gebühren für die Einrichtung von Kampagnen oder anderen Dienstleistungen.
4.6. VERTRAGSPARTNER akzeptiert im Falle der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet Einschulung eines neuen Mitarbeiters eine
4.7. Die im Bestellformular ausgewiesenen Gebühren sind
4.7.1. bei Leistungen nach Zyklen nach näherer Maßgabe der Produktbedingungen für jeden Zyklus (d.h. der Zeitraum [von etwa 30 Tagen], in dem das entsprechende Kampagnenbudget aufgebraucht wird) im Voraus zur Zahlung fällig.
4.7.2. bei Monatsleistungen nach Stundensätzen, deren Höhe und Anzahl für jeden Zeitraum (z.B. jeden Monat oder Quartal) vereinbart wird, im Voraus zur Zahlung fällig.
4.8. Nach dem Bestellformular etwaig zu leistende Einrichtungsgebühren sind vor dem ersten Zyklus/dem ersten Monat zur Zahlung fällig. Im Vertrag ist Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung verletzt der VERTRAGSPARNTER nicht nur seine vertraglichen Pflichten, sondern kann die Berechtigung Kampagne/vereinbarte monatliche Leistung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/VERTRAGSPARNTER auch unterbrochen oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleicheneingestellt werden.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: General Terms and Conditions
Preise. 111.1 Die Preise für die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem Vertrag. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeDie im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich excl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, gelten unsere Preise ab Werkinkl. aller Nebenkosten, also zuzüglich Transport und/oder Versand, z.B. für Verpackung, Versicherung Fracht und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungenbis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachensofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
211.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Wenn Verlangt eine Partei eine Preisanpassung, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIAblauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, Absatz 1 die Kostenpreise so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Als Mehrarbeit gilt all dasDer Lieferant ist verpflichtet, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefern.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die im Vertrag oder Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdLieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung Übrigen wird der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheintLieferant jede Anstrengung unternehmen, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis die vorgenannte Zielmarke zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Liefervertrag
Preise. 13.1 Die Preise für die Vermietung von Räumen verstehen sich für den vertraglich vereinbarten Zeitraum. Sofern Für jede angefangene weitere Stunde beträgt die Miete 30% des Mietpreises, zuzüglich Schadensersatzleistungen oder sonstiger Absatzzahlungen, die BWP Palatin in Wahrung berechtigter eigener Interessen an Dritte leistet. Die Ermäßigung nach 3.2 gilt nicht. Das Recht, fristgerechte Räumung zu verlangen oder die Arbeit auf Kosten des Kun- den selbst durchzuführen, bleibt unberührt. Berechnet wird die Zeit von dem vereinbarten Beginn der Nutzung bis zur vollständigen Räumung. Soweit vertraglich nicht anders ver- einbart, werden Säle eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn geöffnet. Ein Zuschlag von 20% des Mietpreises wird erhoben, wenn der Kunde die Räume zu Verkaufszwecken an Endverbraucher nutzt, Räume oder Teilflächen an Dritte vermietet oder Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen bei der Veranstaltung gemacht werden.
3.2 Für nichtöffentliche Proben, Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten beträgt die Miete 50% des Mietpreises, sofern diese auf das zumutbare Mindestmaß beschränkt werden, höchs- tens 1 Arbeitstag in Anspruch nehmen und – soweit es sich um Arbeiten handelt – diese unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung durchgeführt werden.
3.3 Die Preise für Speisen, Getränke und Pauschalen gelten für die vertraglich vereinbarte Personenzahl. Der Preis pro Person bleibt unverändert, sofern die tatsächliche Personen- zahl nicht um mehr als 5% der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl abweicht und dies bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich an BWP Palatin gemeldet wird; bei kurzfristiger Mitteilung bleibt der Anspruch auf Zahlung der Vergütung unberührt. Überschreitet die Abweichung 5%, so ist für alle nach Teilnehmerzahl abzurechnenden Leistungen die vertraglich vereinbarte Personenzahl, bzw. bei der Abweichung nach oben die tatsächliche Teilnehmerzahl zu bezahlen. BWP Palatin behält sich darüber hinaus vor, bei Personenzahlabweichungen nach unten 30% des durchschnittlich pro Person erzielten Getränkeverzehrs der Veranstaltung für die Different der vereinbarten und der erschiene- nen Personenzahl zu berechnen. Abweichungen der Personenzahl nach oben sind dem BWP Palatin unverzüglich schriftlich mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung durch BWP Palatin. BWP Palatin kann eine Er- höhung der vertraglich vereinbarten Personenzahl ausdrücklich ablehnen, wenn eine Ein- haltung der genehmigten Personenzahlen für den gemieteten Raum nicht eingehalten werden kann und kein anderer, geeigneter Raum verfügbar ist.
3.4 Die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe ist zusätzlich zu zahlen, sofern Preise nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeals Bruttopreise ausgewiesen sind. Mehrwertsteuererhöhungen erhöhen auch Bruttopreise entsprechend, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit sofern der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenKunde nicht Verbraucher ist.
23.5 Maßgebend für die Rechnungsstellung sind die am Tage der Veranstaltung gültigen Preise, sofern der Vertragsschluss mehr als 4 Monate zuvor erfolgte. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 Andernfalls gelten die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenbei Vertragsschluss gültigen Preise.
3. Als Mehrarbeit gilt all das3.6 BWP Palatin behält sich grundsätzlich das Recht vor, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung bei Vertragsabschluss die sich auf Grund des Vertrages über die im Vertrag voraussichtlich ergebende Zahlung als Deposit bis 4 Kalenderwo- chen vor Beginn der Veranstaltung zu verlangen. In begründeten Fällen z.B. Zahlungs- rückstand des Kunden oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/Erweiterung des Vertragsumfanges ist BWP Palatin auch be- rechtigt nach Abschluss des Vertrages eine Vorauszahlung oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdSicherheitsleistung zu verlangen. Im Vertrag Die Zahlung erfolgt bargeldlos, maßgebend ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kenntGutschrift auf dem BWP Pa- latin – Bankkonto. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die Skontoabzüge sind unzulässig. Verzugszinsen entstehen in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichengesetzlicher Höhe.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen 3.7 Rechnungen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. RichtwerteBWP Palatin sind ohne Fälligkeitsdatum sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen
Preise. 1a) Das in dem Angebot der L&L GbR (vgl. Sofern Ziffer 2 dieser AGB) angegebene Honorar ist lediglich ein unverbindlicher Kostenvoranschlag, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes (bspw. ein Pauschalhono- rar) vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
b) Treten nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der L&L GbR an- zuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
c) Der Kostenvoranschlag umfasst alle in dem Angebot angegeben Leistungen. Bei nachträglichen Änderungswünschen des Kunden oder bei sonstigen Verzögerungen / Auftragsänderungen, die die L&L GbR nicht zu vertreten hat und zu Mehraufwand für die L&L GbR führen, wird das Honorar entspre- chend angepasst.
d) Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studi- omieten etc.) sind nicht im Honorar enthalten und sind vom Kunden gesondert zu tragen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurdeist.
e) Etwaige GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung Künstlersozialversiche- rungsabgaben und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten Zollkosten werden in der Rechnung ausgewiesen und sind nicht im Zusammenhang Honorar enthal- ten.
f) Die L&L GbR ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungs- umfang zu verlangen.
g) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Gerät der Kunde mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenZahlung in Verzug, kann die L&L GbR neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr in Höhe von EUR 10,00 pro Mahnstufe in Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hin- ausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
2h) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 Zulässig ist außerdem die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenAufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Preise. 1Maßgebend sind die jeweils bei Lieferung gültigen Preislisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Auch etwaige von den Listenpreisen abweichende Preise des Angebots sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich.
2.1 Sämtliche Preise sind Hohl- bzw. Bearbeitungspreise und enthalten keine NE-Metalle und keine Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich in der am Tag der Leistung geltenden gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt.
2.2 Bei Vollpreisgeschäften erhöhen sich die Preise
2.3 Die Tageswerte der NE-Metalle werden mit den in den Preislisten aufgeführten Metallzahlen ermittelt und bei Beistellung der NE-Metalle durch den Besteller wird ein Skontoausgleich vom NE-Metall-Tageswert gewährt, der wie beim Vollgeschäft errechnet wird. Die beizustellenden Metalle müssen dem Lieferer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung, spätestens jedoch 6 Wochen vor vorgesehenem Liefertermin, zur Verfügung stehen.
2.4 Für Kleinaufträge behält sich der Lieferer einen angemessenen Zuschlag vor.
2.5 Die Preise gelten – sofern nichts anderes vereinbart wurde– „frachtfrei Waggon Bundesbahnhof Verwendungsstelle“, gelten unsere Preise ab Werkbei Stückgutversand nach Stückgutorten „frei, also zuzüglich Transport und/ausschließlich Flächenfrachtempfang“ oder „frei Schiff der Löschstelle des Verwendungsortes“ und bei LKW-Versand
2.6 Versandverpackung (Kartons, VerpackungKisten, Versicherung Behälter, Spulen, Fässer, Verschläge) wird berechnet. Kisten, Behälter, Spulen, Fässer und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer ErhebungenVerschläge werden bei sofortiger fracht- und spesenfreier Rücksendung in gutem Zustand wie folgt gutgeschrieben: Kisten, neben allen Kosten Fässer, Verschläge mit 2/3 – Behälter mit 9/10 – Spulen in voller Höhe, jeweils bezogen auf den vom Lieferer an Besteller berechneten Betrag.
2.7 Trommeln und Abstützhölzer gehen keinesfalls in das Eigentum des Bestellers über; mit Ausnahme von Kabeltrommeln der Kabeltrommel GmbH & Co. KG stehen die Trommeln und Abstützhölzer im Zusammenhang mit Eigentum des Lieferers und werden dem Besteller nur mietweise zur Verfügung gestellt. Der Besteller trägt bis zum Wiedereingang beim Lieferwerk auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der vom Auftraggeber im Rahmen Verpackung; er trägt Sorge für die unverzügliche Rücksendung. Freigewordene
2.8 Bei Lieferung auf Trommeln der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIKabeltrommel GmbH & Co. KG, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇- Mülheim, kommt zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ein direktes Mietverhältnis zwischen dem Besteller und der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert Kabeltrommel GmbH & Co. KG zu berechnen, sobald er den hierfür deren zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichendiesem Zeitpunkt geltenden Überlassungsbedingungen zustande.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Preise. 11 . Sofern Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes Gültigkeit. 2 . Zu den angegebenen Preise kommt, sofern im Angebot nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeaufgeführt, gelten unsere die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
3 . Alle Preise verstehen sich rein netto ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Versandlager und schliessen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und ggfusw. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachennicht ein.
24 . Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir Die Angebotspreise gelten 4 Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser 4 Monate ist Akzent berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebendie Preiserhöhung der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Massgebender Zeitpunkt für die Preisberechnung ist dann der Zeitpunkt des Beginns der Ausführungsarbeiten. Der Auftraggeber kann jedoch vom Vertrag zurücktreten, wenn der bei Beginn der Ausführungen geforderte Preis mehr als 4 % über dem Preis bei Vertragsabschluss liegt.
35 . Als Mehrarbeit gilt all dasVerzögert sich der Beginn, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Abschluss der Arbeiten hinaus geleistet wirdaus Gründen, die nicht von Akzent zu vertreten sind, so ist sie berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Massgegend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Verrech- nungssätze für Arbeitsstunden (einschliesslich Fahrt und Ladezeiten), Kfz-Geräte, Materialpreise und sonstige Preise der Akzent.
6 . Im Vertrag Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, der Ausstellungsveranstalter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, ungenügende Bodenbe- schaffenheit, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsge- hilfen von Akzent sind, bedingt sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gesteilt Als Berechnungsgrundlage gilt Ziffer V.S.
7 . Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung seiner Ausstellungsbeteiligung ausgeführt werden (Fullservice), werden gesondert berechnet. Für insoweit verauslagte Beträge ist Akzent berechtigt, eine Vorlageprovision zu berechnen. Akzent ist berechtigt, im Namen des Auftraggebers derartige Leistungen an Drittunternehmen zu vergeben.
8 . Planungen, Entwürfe und Zeichnungen sind, soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart, auch dann kostenpflichtig, wenn im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung dafür kein besonderes Entgelt ausgewiesen worden ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Vertragsver- hältnis nach Planung und Entwurfsfertigung eines Ausstellungsstandes endet. Berechnungs- grundlagen ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten Honorarrechnung für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste Architekten und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenIngenieure (HOAI).
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung des Auftrags bereitgestellten Sachenangebotenen Objektes Gültigkeit.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIZu den angegebenen Preisen kommt, Absatz 1 sofern im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor Mehrwertsteuer in der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenjeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
3. Als Mehrarbeit gilt all dasAlle Preise verstehen sich rein netto ab Herstellungswerk oder Versandlager und schließen Verpackung, was Fracht, Porto, Versicherung usw. nicht ein.
4. Die Angebotspreise gelten 4 Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser 4 Monate ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preiserhöhung der Hersteller und Lieferanten oder Lohnerhöhung an den Besteller weiterzugeben. Maßgebender Zeitpunkt für die Preisberechnungen ist dann der Zeitpunkt des Beginns der Ausführungsarbeiten. Der Besteller kann jedoch vom Auftragnehmer in (ggfVertrag zurücktreten, wenn der bei Beginn der Ausführungen geforderte Preis mehr als 4 % über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.
5. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während Verzögert sich der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder Beginn, der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Abschluss der Arbeiten hinaus geleistet wirdaus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Verrechnungssätze für Arbeitsstunden (einschließlich Fahrt und Ladezeiten), Kfz-Geräte, Materialpreise und sonstige Preise des Auftragnehmers.
6. Im Vertrag Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Bestellers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angabe des Bestellers, der Ausstellungsveranstalter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, ungenügende Bodenbeschaffenheit, nicht Termin oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen des Auftragsnehmers sind, bedingt sind, werden den Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt. Als Berechnungsgrundlage gilt Ziffer V.5.
7. Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Besteller auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung seiner Ausstellungsbeteiligung ausgeführt werden (Full Service), werden gesondert berechnet. Für insoweit verauslagte Beträge ist der Auftragnehmer berechtigt, im Namen des Bestellers derartige Leistungen an Drittunternehmen zu vergeben.
8. Planungen, Entwürfe und Zeichnungen sind, soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart, auch dann kostenpflichtig, wenn im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung dafür kein besonderes Entgelt ausgewiesen worden ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Vertragsverhältnis nach Planung und Entwurfsfertigung eines Ausstellungsstandes endet. Berechungsgrundlage ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten Honorarordnung für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste Architekten und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenIngenieure (HOAI).
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Preise. 1Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für z.B.:. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeMietleitung, gelten unsere Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain- Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer) und einmaligen Entgelten (z.B. , Einrichtungs-und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sind.
2.1 Die Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten werden im Zusammenhang mit Auftrag vereinbart; andernfalls gelten die aktuellen Standardpreise von JMP. Ist ein Dritter für die Installation eines Services erforderlich, so stehen die Kosten für diesen Dritten, die in den Preisen enthalten sind, unter dem Vorbehalt einer Standortbegehung, Überprüfung oder Bestätigung durch den Dritten. Solche Begehungen, Überprüfungen oder Bestätigungen können zu einer Änderung der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2Kosten führen. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben Derartige Änderungen werden als Preisänderung vollständig an den Kunden weitergegeben und Steuern steigenJMP wird den Kunden über eine solche Preisänderung informieren, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurdezur Übergabe bereit ist. Im Fall einer Erhöhung des Preises wird der Kunde JMP mitteilen, ob er entweder (a) die Erhöhung akzeptiert oder (b) den Auftrag (oder die betreffende Teilleistung) gemäß Klausel 9.5 kündigt. Ab dem Zeitpunkt einer Information über eine Preiserhöhung ist JMP nicht mehr verpflichtet, die Übergabe des Auftrages weiter zu betreiben bis der Kunde eine Erklärung nach (a) abgibt.
2.2 Sofern nicht anders angegeben, sind wir berechtigtalle Preise, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder Auftrag vereinbart sind, exklusive Umsatzsteuer und werden monatlich ab Beginn der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert Mindestvertragslaufzeit des Services in Rechnung gestellt bzw. nach tatsächlichem Aufwand/Verbrauch abgerechnet. Sämtliche Steuern, die in Zusammenhang mit der Erfüllung und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung Umsetzung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art Vertrags und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheintder Erbringung von Services von staatlichen Behörden erhoben werden, um das sind (im jeweils anwendbaren Umfang) vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis Kunden zu erreichen, übernimmt tragen.
2.3 JMP kann dem Kunden für jeden Tag Verzug Verzugszinsen für alle überfälligen Beträge in Höhe von 5 Prozent pro Jahr über dem Basiszinssatz der Auftraggeber Österreichischen Nationalbank in Rechnung stellen.
2.4 Ändert ein Drittbetreiber gegenüber JMP die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche BehandlungSprachtelefondienste, Strom, Telekommunikationsleistungen udgl. Ergibt sich nach wiederholter Behandlungkann JMP die Preise ändern und eine solche Änderung in einem Ausmaß weiterreichen, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten ursprüngliche Marge erhalten bleibt. Eine solche Änderung der Preise muss dem Kunden 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt werden und tritt nicht erreichbar istin Kraft, sind bevor eine solche Kostenänderung gegenüber JMP wirksam wird. Eine derartige Preiserhöhung gilt als anerkannt, sofern der Kunde den Auftrag im Falle einer Erhöhung der monatlichen Kosten nicht kündigt, was dann zum Ende der 30-tägigen Frist wirksam wird. Zur Klarstellung: dieses Kündigungsrecht gilt nicht, sofern lediglich Gesprächsgebühren (für eingehende oder ausgehende Anrufe) erhöht werden
2.5 JMP kann die uns entstandenen Kosten Preise, die für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenErbringung der Services im Auftrag vereinbart wurden, jederzeit nach Ablauf der Anfangslaufzeit durch eine Mitteilung an den Kunden mit einer Frist von zwei Monaten vor Inkrafttreten der Anpassung ändern. Diese Änderung gilt als anerkannt, sofern nicht der Kunde im Falle einer Preiserhöhung den/die betroffenen Auftrag/Aufträge schriftlich kündigt; die Kündigung wird zum Ende dieser zweimonatigen Frist wirksam.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen 2.6 Preise können jederzeit geändert werden, sofern es die Änderung von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. RichtwerteGesetzen oder behördlichen Vorschriften erforderlich macht.
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Sources: Service Agreement
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeAlle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sacheneventuell anfallende öffent- lich-rechtlichen Nebenabgaben.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenDie Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggfDie Angebotspreise gelten drei Monate ab Vertragsschluss. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten Nach Ablauf dieser drei Monate ist even(t)more ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffenberechtigt, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnenPreiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Ver- trag zurücktreten, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung wenn der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenPreis mehr als 10 % über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.
4. Wenn wir Verzögert sich der Beginn oder ▇▇▇▇▇▇▇▇ der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von even(t)more ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ zu vertreten sind, so ist sie berechtigt, den Auftrag zum Ausführen hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze von Richtarbeiten erhalten habeneven(t)more ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇.
5. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, erfolgen die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftrag- gebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese ausschließlich unter unserer Leitungnicht Erfüllungsgehilfen von even(t)more ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ sind, d. h. nach von uns werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere auch für Kosten und Gebühren zur Einholung erfor- derlicher behördlicher Genehmigungen und Konzessionen, als auch für anfallende Kosten und Gebühren bei der Leistungserbringung im Nachhinein berechneten Preisen Ausland.
6. Dienstleistungen und ArbeitslöhnenBesorgungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Rah- men der Planung und Durchführung des Vertrages ausgeführt werden, sind gesondert zu ver güten. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzwFür insoweit verauslagte Beträge ist even(t)more ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ berechtigt, eine Vorlage- provision zu berechnen. Richtwerteeven(t)more ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ist weiter berechtigt, im Namen des Auftrag- gebers derartige Leistungen an Drittunternehmen zu vergeben.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 12.1 Die Honorare (Preise) für Übersetzungen und Dolmetsch- leistungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Auftragnehmers, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung bzw. Dolmetschleistung anzuwenden sind. Als Berechnungsgrundlage für Übersetzungen gilt die jeweils vereinbarte Verrechnungseinheit (z.B. Normzeilen je 55 Anschläge inklusive Leerzeichen des Ziel- oder Ausgangstextes, Stundensatz, Seitenanzahl usw.)
2.2 Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen bzw. Informationen über die zu erbringenden Dolmetschleistungen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten nur als unverbindliche Richtlinie.
2.3 Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen und Erfahrungswerten erstellt. Es kann jedoch keine Gewähr für die tatsächlich zum Tragen kommenden Kosten übernommen werden. Sollten sich bei Übersetzungen nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 10 % ergeben, verständigt der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich davon. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 10 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten können ohne weiteres gemäß tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt werden.
2.4 Kostenvoranschläge, die ohne Übermittlung der zu übersetzenden Unterlagen gemacht werden, gelten ohne Gewährleistung. Bei solchen Kostenvoranschlägen gelten die Sätze 3 und 4 des Punktes 2.3 nicht. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas vom Auftragnehmer kein neuer Kostenvoranschlag erstellt wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, die tatsächlichen Kosten der Übersetzung nach Punkt 2.1 zu bezahlen.
2.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurdeist, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/werden Auftragsänderungen oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenZusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 2.6 Für die Kostenpreise Überprüfung von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenFremdübersetzungen kann das volle Honorar einer Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden.
3. Als Mehrarbeit gilt all das2.7 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, was vom Auftragnehmer die die vorab in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem schriftlicher Form zu vereinbaren sind.
2.8 Macht der Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten von seinem Rücktrittsrecht ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über ▇▇▇, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen für bereits getätigte Leistungen zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenersetzen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 1. Sofern 4.1 Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenAuftrag enthalten waren, so kann PZA jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir 4.2 PZA ist berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all dasein höheres als das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis zu verlangen, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über wenn sich die im Vertrag Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Rohstoffpreise, der Wechselkurs oder Personalkosten nach Abschluss des Vertrages ändern.
4.3 Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert des Auftraggebers. Verpackung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommen.
4.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt/der Kaufpreis zur Hälfte bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung oder Bereithaltung zur Abholung sowie nach Rechnungserhalt sowie spesen- und abzugsfrei fällig.
4.5 Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Auftragnehmer über diese am Tag der Fälligkeit verfügen kann. Zahlungswidmungen des Auftraggebers, etwa auf Überweisungsbelegen sind nicht verbindlich.
4.6 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Leitzins der EZB berechnet, soweit nicht ein höherer Schaden entstanden ist. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige und notwendige Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und mögliche gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind PZA zu ersetzen.
4.7 Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist PZA berechtigt, diese nach zu verrechnen
4.8 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten Mängeln ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese von PZA nicht bestritten wird.
4.9 Ist der Auftraggeber mit einer im aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber PZA in Verzug, ist PZA unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, ihre Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen und/oder angebracht eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch ▇▇▇ liegt durch diese Handlungen nur vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wurde.
4.10 Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern, ist PZA berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis sofort fällig zu stellen sowie über die im Ausführung des Auftrages nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.
4.11 Sollte ein periodisch verrechenbares Entgelt, etwa für Service- oder Wartungsleistungen vereinbart werden, ist dieses jährlich am Beginn eines Kalenderjahres fällig. Beginnt oder endet der Vertrag während eines Jahres, so steht dieses Entgelt anteilig zu. Dieses Entgelt ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 1996, wobei der Monat, in dem der Service- oder Wartungs-vertrag abgeschlossen wurde, als Ausgangsbasis dient. Wird der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdVPI 1996 nicht mehr verlautbart, tritt an dessen Stelle jener, der diesem nachfolgt oder diesem am ehesten entspricht. Im Vertrag PZA ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffenüberdies berechtigt, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er ein periodisch verrechenbares Entgelt aus den hierfür zu fakturierenden Betrag kenntin Punkt 4.2. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die genannten Gründen anzupassen.
4.12 Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche BehandlungFahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden bei periodisch verrechenbarem Entgelt gesondert in Rechnung gestellt. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenWegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Preise. 1Die Preise gelten für den jeweiligen vereinbarten Liefer- und Leistungsumfang der gesamten Anlage bzw. Sofern Pläne unverpackt und ab Werk soweit nicht andere Bedingungen ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten unsere am Tage der Lieferung und Montage gültigen Preise, sofern nicht feste Preise ab Werkvereinbart werden. Werden feste Preise vereinbart, also zuzüglich Transport und/oder Versandso behalten wir uns vor, Verpackungdie folgende Kostenerhöhung dem Abnehmer weiter zu berechnen, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sofern sie später als 4 Monate nach Vertragsabschluss eintreten: Lohnsteigerungen einschließlich Steigerungen der Lohnnebenkosten sowie weiterer ErhebungenMaterialpreissteigerung, neben allen erhöhte Kosten im Zusammenhang mit für Drittleistungen sowie Mehrkosten, die durch die Änderung von Gesetzen, Verordnungen, behördlichen Vorschriften der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdSachversicherer entstehen. Im Vertrag ist Übrigen gilt §2 Ziff. 3 und Ziff. 5 VOB, Teil B. Unsere Preise enthalten
a) Die Planung nach den Vorschriften und Richtlinien, die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffendem Angebot zugrunde gelegt werden.
b) Die Anfertigung und Lieferung eines Satzes der erforderlichen technischen Unterlagen.
c) Eine Bedienungsanweisung für die Anlagen und alle erforderlichen Hinweisschilder (jeweils in deutscher Sprache). Nicht enthalten in unseren Preisen sind
a) alle Fundamentierungen und baulichen Nebenarbeiten wie Erd-, Maurer-, Tischler-, Klempner-, und Malerarbeiten
b) die Herstellung von Verkleidungen und Isolationen
c) die evtl. erforderliche Gestellung von Brandwachen
d) die Kosten für Tagesunterkünfte und abschließbare Lagermöglichkeiten für angeliefertes Material sowie die Kosten für de Bauwesenversicherung
e) die Kosten für Strom und Wasser auf der Baustelle
f) die Lieferung und Verlegung von elektrischen Anschlüssen, ausgenommen Kanal und Verdrahtung innerhalb von Branderkennungsanlagen
g) Abnahmegebühren für die Anlage, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert der Technischen Prüfstelle des VdS Schadenverhütung GmbH, den Technischen Überwachungs-Vereinen oder anderen Institutionen ausgestellt werden Ingenieurleistungen, Löhne und verbrauchtes Material für Arbeiten, die den vereinbarten Leistungs- und Lieferungsumfang überschreiten, werden zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenTagespreisen berechnet.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Preise. 1Zur Berechnung gelangen die am Tag der Bestellung gültigen Preise zzgl. Sofern USt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Vereinbarte Preise gelten vorbehaltlich einer Änderung der Gestehungs- kosten. Basieren Angebote auf aktuellen US-Dollarkursen, ist „HMI-Master“ berechtigt, Kurs- anstiege weiter zu verrechnen. Diese Preisänderungsvorbehalte gelten nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdefür Verbraucher- geschäfte. Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen, gelten unsere Preise ab WerkKosten für Verpackung, also zuzüglich Transport und/oder Versand, VerpackungZoll. Diese werden gesondert in Rechnung ge- stellt. Für Dienstleistungen, Versicherung insbesondere Wartungs-, Reparatur-, Installationsarbeiten und ggfEin- schulungen werden die jeweils gültigen Regiestundensätze von „HMI-Master“ verrechnet. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern Bei einem Warenwert unter EUR 150,00 excl. USt. berechnet „HMI-Master“ einen Mindestmengen- zuschlag von EUR 15,00 zzgl. USt. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CDs, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie weiterer Erhebungenallfällige Ver- tragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Bibliotheks- (Standard)-Program- men gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, neben allen Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefoni- sche Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitauf- wand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berech- net. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Ausführung von Lieferungen und Leistungen Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen nicht vor Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages. Dies gilt auch für Fristen im Zusammenhang mit der Ab- wicklung von Gewährleistungs- oder Garantiefällen und sonstigen Leistungen. „HMI-Master“ behält sich in jedem Fall eine Lieferfrist von 30 Tagen beginnend mit der Auftragsbestätigung vor. Von „HMI-Master“ nicht zu vertretenden Lieferverzögerungen berechtigen daher den Vertragspartner nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- oder Schadenersatzansprüchen. Teillieferungen sind, soweit dem Vertragspartner zumutbar, zuläs- sig. Unverschuldete Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt und andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von „HMI-Master“, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens der Vorlieferanten berechtigen „HMI-Master“ unter Ausschluss von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen zur Verlängerung der Lieferfristen oder, bei dauernden Leistungshindernissen, zur Aufhebung des Vertrages. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich „HMI-Master“ in Verzug befindet. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, auch bei Teillieferungen. Dies gilt auch dann, wenn Frankolieferung vereinbart wird. Frachtkosten werden nicht vorgelegt. Versicherung der Ware erfolgt nur auf Rechnung und ausdrücklichen Auftrag des Vertragspartners. Mit der Absendung oder Abholung durch den Transporteur, spä- testens mit der Übergabe der Ware an den Vertragspartnern oder dessen Beauftragten geht die Gefahr auf den Vertragspartnern über. Unabhängig vom Lieferort und der Übernahme all- fälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort Graz vereinbart. Bei Export der gekauften Ware ist der Vertragspartner verpflichtet, für die notwendigen Export- und Zollbewilligungen und dergleichen auf seine Kosten zu sorgen. „HMI-Master“ haftet nicht für die Zulässigkeit der Ausfuhr der Waren. Sollte „HMI-Master“ durch die Versendung, den Transport oder den Ex- port der Waren irgendwelche Aufwendungen oder Kosten entstehen, hält der Vertragspartner „HMI-Master“ schad- und klaglos. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisge- rechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auf- traggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Rahmen Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unter- lagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leis- tungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Pro- grammabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit an- hand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programm- abnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeit- raumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um schnellstmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echt- betrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neu- erliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Soft- ware wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-) Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsum- fanges der bestellten Programme. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmög- lich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Vorausset- zung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIAuftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor ist der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir Auftragnehmer berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3vom Auftrag zurückzutreten. Als Mehrarbeit gilt all dasDie bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auf- traggeber zu ersetzen. Ein Versand von Programmträgern, was Dokumentationen und Leistungs- beschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auf- traggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die an- gestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffenund Unterla- gen vollständig, insbesondere die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnenakzeptierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferver- zögerungen und Kostenerhöhungen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/unrichtige, unvollständige oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar istzur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- mehrere Einheiten bzw. RichtwerteProgramme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durch- zuführen bzw. Teilrechnungen zu legen. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Stor- no einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswer- tes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 15.1 Der vereinbarte Preis ist der Preis oder Tarif, der in dem Vertrag oder in der Auftragsbestätigung von HESS GROUP angegeben wurde.
5.2 Die Preise verstehen sich exklusive MwSt. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, und gelten unsere Preise für die Lieferung "ab Werk" gemäß den zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages geltenden "Incoterm"-Bedingungen, also zuzüglich Transport sofern im Vertrag und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggfder Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt ist. gesetzlich anfallender Jegliche Zölle oder bzw. Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten sind nicht im Zusammenhang mit der Preis enthalten und vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachenzu tragen.
2. 5.3 Wenn über den vertraglich vereinbarten Umfang Leistungen durch HESS GROUP erbracht werden sollen, sind diese entsprechend den gültigen HESS GROUP Verrechnungssätzen vom Auftraggeber zu vergüten.
5.4 Bei Verträgen, die einen Preis in einer anderen Währung als in Euro enthalten, gilt als vereinbarter Preis der Gegenwert in Euro nach dem Datum Kurs zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenVertrages.
3. Als 5.5 Für Mehrarbeit gilt all dasfinden, was vom Auftragnehmer sofern nicht schriftlich anders vereinbart, die zum Zeitpunkt der Erbringung der Mehrarbeit gewöhnlich geltenden Tarife von HESS GROUP beziehungsweise die gewöhnlich von HESS GROUP in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über Rechnung gestellten Preise Anwendung.
5.6 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇Tarife von ▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder GROUP alljährlich angeglichen. Die angeglichenen Tarife gelten vom Stichtag der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Angleichung an für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und HESS GROUP.
5.7 Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das Leistungen nach Aufwand an einem vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichenanzuweisenden Standort erbracht werden, übernimmt muss der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlungregelmäßig von den HESS GROUP-Mitarbeitern ausgefüllten Stundenabrechnungen unterzeichnen. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass Diese Stundenabrechnung ist die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten Grundlage für die erste Rechnung, sofern nicht anders vereinbart. Die von den HESS GROUP Mitarbeitern vorgelegten Stundenabrechnungen gelten als akzeptiert und wiederholte Behandlung vom unterzeichnet, wenn der Auftraggeber zu begleichennicht innerhalb von zehn Tagen auf die zur Unterschrift angebotenen Stundenabrechnungen reagiert hat oder er diese ohne schriftliche Angabe von Gründen nicht unterzeichnet.
45.8 Im Falle einer Verzögerung der Arbeiten durch Umstände, die HESS GROUP nicht zu vertreten hat, gehen die hierdurch entstehenden Kosten wie Wartezeiten und zusätzliche Reise- und Aufenthaltskosten auf Rechnung des Auftraggebers. Wenn wir den Auftrag Des weiteren ist HESS GROUP bei zwischenzeitlicher Änderung der Materialpreise und Löhne zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. RichtwertePreisausgleich berechtigt.
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Sources: General Terms and Conditions
Preise. 13.1. Sofern Preisangaben sind grundsätzlich nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeals
3.2. Für vom Vertragspartnern angeordnete Leis- tungen, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab La- ger. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand- kosten sowie über die Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Vertragspartners. Verbrauchern als Vertragspartnern gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung ver- pflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Vertragspartner zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Vertragspartnern zusätzlich im Vertrag oder hierfür vereinbarten Aus- maß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu ver- güten.
3.5. Wird uns vom Vertragspartner eine Anliefe- rung einschließlich Parkmöglichkeit nicht in einer Entfer- nung von maximal ermöglicht, ist uns der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdMehraufwand durch einen Preiszuschlag von _ pro angefangenem Kilometer abzugelten. Im Vertrag ist die Berechtigung Ebenso besteht ein Entgeltszuschlag von _ pro zu überwindendem Stockwerk, für welches kein verwendbarer Lift zur Beför- derung sämtlicher Vertragsleistungen zur Verfügung steht.
3.6. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf An- trag des Auftragnehmers einbegriffenVertragspartnern verpflichtet, die vertraglich ver- einbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zumindest 5 % hinsichtlich (a) der Lohnkos- ten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebs- vereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung er- folgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Her- stellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses än- dern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leis- tungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.7. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2015 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu berechnenGrunde gelegt, sobald er den hierfür in dem der Vertrag ab- geschlossen wurde.
3.8. Verbrauchern als Vertragspartnern gegen- über erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhält- nisses gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aus- handlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Mona- ten nach Vertragsabschluss zu fakturierenden Betrag kennterbringen ist.
3.9. Für Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Au- ßenbogen gemessen. Formstücke und Einbauten werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberück- sichtigt.
3.10. Erfolgt die Berechnung Abrechnung nach Aufmaßen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge Aufmaße verein- bart, hat der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis Vertragspartner bei Fernbleiben trotz zeitge- rechter Einladung zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlungbeweisen, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten ermittelten Aus- maße nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenrichtig festgestellt wurden.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: General Terms and Conditions (Agb)
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich 4.1 Preise verstehen sich – falls nichts anderes schriftlich etwas anderes oder in Textform vereinbart wurde, gelten unsere Preise ist – netto (Euro) „ab Werk“ (EXW Incoterms ® 2020) ohne Verpackung und Versand zuzüglich der gesetz- lichen Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung.
4.2 Beim Versendungskauf (Ziffer 3.1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Werk und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, also zuzüglich Transport Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde ebenfalls.
4.3 Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als vier Monate, ohne dass eine von OilQuick zu vertretende Lieferverzögerung vorliegt, und haben sich seit Vertragsschluss Materialkosten von OilQuick (ins-besondere aufgrund von Preisänderungen etwaiger Vorliefe- ranten, der Zölle, der Steuern und sonstiger Abga-ben) und/oder Versandtariflich geschuldete Lohn- kosten erhöht, Verpackungso ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Die Preisänderung wird von OilQuick in Textform angekündigt. Etwaige Steigerungen bei einer Kostenart dürfen von Oil- Quick nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, Versicherung und ggfin dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Kostenarten erfolgt. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer ErhebungenBei Senkungen gilt dies sinn- gemäß. OilQuick wird die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der dass Kosten- senkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindes-tens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Nettoprei- ses, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachenbetroffenen Vertragsteil berechtigt.
2. Wenn nach 4.4 Führt OilQuick nachträgliche Änderungswünsche des Kunden aus, so kann OilQuick dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 Kunden die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebendadurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Preise. 16.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Sämtliche für die von RIEGER zu erbringenden Leistungen von RIEGER genannten oder mit RIEGER vereinbarten Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung entsprechen der jeweils aktuellen Kalkulationssituation und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten verstehen sich grundsätzlich inklusive aller im Zusammenhang Zeitpunkt der Bekanntgabe durch RIEGER oder des Vertragsschlusses existierenden Steuern, Gebühren und Abgaben, Standortabgabe, Road-Pricing, usw. jedoch exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie exklusive einem allfälligen Altlastenbeitrag (kurz
6.2. RIEGER ist berechtigt, bei nicht beeinflussbarer Änderung der, ihrer Kalkulation zugrunde liegenden Kostengrundlagen, vor allem bei Änderung von Lohnkosten aufgrund Kollektivvertragsänderungen oder aufgrund innerbetrieblicher Vereinbarungen oder bei Änderung von anderen, mit der vom Auftraggeber Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Kosten, wie z.B. für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Verwertungskosten für Abfälle, Finanzierung usw., oder Gebühren, Steuern und Abgaben, wie z.B. Altlastenbeitrag, Standortabgabe, Road-Pricing, usw., die vereinbarten Preise im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend Umfang dieser Änderungen anzuheben.
36.3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während Ferner wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten Forderungen von ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert gegenüber dem Vertragspartner vereinbart. Als Maßstab der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes oder ein an seine Stelle tretender Index oder ein sonstiger vergleichbarer Index. Berechnungsbasis für den jeweiligen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Erfolgt keine Geltendmachung einer aus einer derartigen Indexänderung resultierenden Mehrforderung durch RIEGER, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren.
6.4. Allfällige Altstofferlöse sind ausdrücklich an den jeweiligen anzuwendenden Index gebunden und können daher von RIEGER monatlich angepasst werden. Berechnungsbasis für den jeweiligen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl, in der Folge jeweils der Vormonat. Erfolgt keine Geltendmachung einer aus einer derartigen Indexänderung resultierenden Mehr- oder Minderforderung durch RIEGER, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren.
6.5. Zusatzleistungen: RIEGER ist berechtigt, eine Bearbeitungspauschale, insbesondere für folgende Zusatzleistungen in der Auftragsabwicklung, zu verrechnen:
a) Nachträgliche Korrektur der Rechnungsadresse, sonstiger Abrechnungsdaten, wie insbesondere. Bestellnummer, Objektnummer oder sonstiger wesentlicher Kundendaten (zB Firmenwortlaut)
b) Vom Auftraggeber ausdrücklich geforderte Unterfertigung von digitalen- oder Print- Liefer-und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung Wiegescheinen
c) Vom Auftraggeber ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art geforderte Ausfertigung eines Print-Lieferscheines und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt Print-Wiegescheines
d) Abzug der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns Behälter infolge Vertragsbeendigung Die jeweilige Bearbeitungspauschale ist im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. RichtwerteAngebot ausgewiesen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes 11.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für vereinbarten Preise Festpreise, die erste alle Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten, Spesen, Transportkosten, Zuschläge etc.) beinhalten und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichensich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen.
411.2 Ist abweichend von 11.1 kein Festpreis vereinbart, erfolgt die Vergütung nach Aufwand zu dem vereinbarten Tagessatz. Wenn wir Vergütet werden ausschließlich die tatsächlich erbrachten und nachgewiesenen Leistungen.
11.2.1 Zur Erfassung der Leistungen hat der Auftragnehmer das von SWS bereitgestellte Zeiterfassungsformular zu verwenden. Die erfassten Aufwände sind dem zuständigen Ansprechpartner von SWS zur Prüfung vorzulegen. Nur von SWS freigegebene Aufwände können zum Gegenstand einer Abrechnung gemacht werden.
11.2.2 Soweit nicht in dem jeweiligen Vertrag oder ausdrücklich schriftlich zwischen den Auftrag zum Ausführen Parteien etwas anderes vereinbart ist, sind mit dieser Vergütung sämtliche Leistungen und alle damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Auftragnehmers, einschließlich Reisekosten und sonstigen Auslagen abgegolten.
11.2.3 Einem Tagessatz liegen mindestens 8 Stunden Leistung am Tag pro vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zugrunde. Eine über 8 Stunden hinausgehende Leistung pro Berater bleibt ohne Beachtung, selbst wenn dieser Mitarbeiter des Auftragnehmers an einem Kalendertag auf Grundlage verschiedener Vereinbarungen für SWS tätig werden sollte. Eine Leistung von Richtarbeiten erhalten habenweniger als 8 Stunden pro Tag und eingesetztem Mitarbeiter führt zu einer anteiligen Kürzung des Tagessatzes.
11.2.4 Wird der Mitarbeiter an einem Kalendertag auf Grundlage verschiedener Vereinbarungen tätig und übersteigt die Tätigkeit innerhalb dieses Kalendertages insgesamt die Dauer von 8 Stunden, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns erfolgt die Kürzung pro Vereinbarung anteilig im Nachhinein berechneten Preisen Verhältnis der Summe der insgesamt an dem betreffenden Kalendertag erbrachten Stunden zu 8 Stunden Tagesleistung. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von SWS.
11.2.5 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, stellt eine in dem jeweiligen Vertrag dazu vorgesehene Auftragssumme den Maximalbetrag der von SWS zu zahlenden Vergütung dar. Der Auftragnehmer muss SWS rechtzeitig darauf hinweisen, wenn die aufwandsbezogene Abrechnung gemäß Ziffer 11.2 diesen Maximalbetrag voraussichtlich überschreitet. Unterlässt er dies, steht dem Auftragnehmer kein den Maximalbetrag überschreitender Vergütungsanspruch zu. Entscheidet sich SWS dafür, die Leistungserbringung über den Maximalbetrag hinaus fortsetzen zu lassen, wird SWS dem Auftragnehmer eine gesonderte Beauftragung erteilen.
11.2.6 Reise- und ArbeitslöhnenWartezeiten gelten nicht als Zeiten der Leistungserbringung.
11.3 Wurde in dem Vertrag die Erstattung von Reisekosten in Bezug auf von SWS veranlasste Reisen vereinbart oder hat SWS in Bezug auf solche Reisen der Erstattung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt, gilt folgendes: Zum Nachweis der entstandenen Auslagen sind Originalbelege vorzulegen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten Erstattet werden nur als Indikativ- bzwdie Kosten des wirtschaftlichsten Verkehrsmittels. RichtwerteBei Bahnfahrten auf Basis 2. Klasse oder Flugreisen auf Basis Economy. Für Fahrten mit dem PKW werden 30 Cent pro gefahrenem Kilometer erstattet. Hotelrechnungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand erstattet, höchstens jedoch 100 EUR pro Nacht. Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt zeitnah mit der nächsten Rechnungsstellung.
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Preise. 1. Sofern nicht Vorbehaltlich ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeabweichender Angaben verstehen sich alle durch Holonite B.V. oder in deren Namen vorgegebenen und/ oder von ihr bestätigten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwert- steuer (MwSt.). Preise werden erhoben auf der Grundlage der Preise für Rohstoffe und Hilfsmaterialien, gelten unsere Preise ab WerkGehälter, also zuzüglich Transport Steuern und Gebühren und anderer, den Kostenpreis bestimmenden Faktoren, die zumZeit- punkt der Abgabe bzw. zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Angebots oder Vertrags gegolten haben. Insofern der Änderung einer oder mehrere der genannten Kostenpreis bestimmten Faktoren eine Erhöhung des Kostenpreises der durch die Holonite B.V. angebotenen und/oder Versandverkauften Produkte bewirkt, Verpackungungeachtet, Versicherung ob die Umstände, die zur Erhöhung führten, zum Zeitpunkt des Eingehens des Vertrags bekannt waren, hat die Holonite B.V. das Recht, den angebotenen bzw. vereinbarten Preis unter Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen und ggfVorgaben zu erhöhen. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit Bezüglich bereits abge- schlossener Verträge gilt dieses Recht der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenHolonite B.V. nur für noch nicht ausgeführte Teile eines Auftrags.
2. Wenn Sofern die sich nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIvorstehenden Artikelabsatz ergebenden Preise mit anhand von durch den Auftraggeber oder in dessen Namen Holonite B.V. genehmigten Zeichnungen kalkuliert sind, Absatz 1 auf deren Grundlage die Kostenpreise von Materialien, HilfsmittelnMaße und Mengen entnommen bzw. ermittelt wurden, Teilenbehält die Holonite B.V. sich das Recht vor, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere bereits bestätigte Preise entsprechend anzuhebenanzupassen und eventuell die Kosten für nutzlos geleistete, notwendig gewordene Ersatzlieferungen und / oder Arbeiten in Rechnung zu stellen, falls nach dem Zustandekom- men des Vertrags, in dem die Preise erwähnt sind, sich Unzutreffendes und/oder Unvollständigkeit in diesen Zeichnungen herausstellen sollte, die zu einer nachträglichen Überprüfung des Materialentnahme Anlass geben muss, auch wenn dadurch in den Spezifikationen der durch die Holonite B.V. zu liefernden Materialien letztlich keine Änderungen durchgeführt zu werden brauchen.
3. Als Mehrarbeit gilt all dasPreiserhöhungen im Sinne dieses Artikels müssen spätestens drei Monaten nach dem Datum, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit an dem der Grund für die Preiserhöhungen eingetreten ist, dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über Holonite B.V. mitgeteilt werden. So dies unterbleiben sollte, verwirkt die Holonite B.V. seine Rechte, sich auf diese Preiserhöhungen zu berufen.
4. Beläuft sich die Preissteigerung infolge preiserhöhender Faktoren im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten Sinne dieses Artikels auf insgesamt mehr als 10% des ursprünglichen ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt hat der Auftraggeber der Holonite B.V. das Recht, binnen 14 nach der durch die Kosten für diese wiederholte und/Holonite B.V. oder zusätzliche Behandlungin deren Namen erfolgten Ansage der Preiserhöhung vom Vertrag (soweit noch nicht ausgeführt) zurückzutreten, sofern dies unter Abwägung der Einzelheiten nicht als unangemessen zu erachten wäre. Ergibt sich Rücktritt vom Vertrag nach wiederholter Behandlungdiesem Artikel kann keinen Anlass zu irgendwelchen Schadenersatzansprü- chen geben, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten weder für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenHolonite B.V. noch für den Auftraggeber.
45. Wenn wir Durch die Holonite B.V. oder in deren Namen dem Auftraggeber gewährte Preisnachlässe gelten ausschließlich für den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten habenVertrag, erfolgen bezüg- lich dessen Preisnachlassvereinbarungen getroffen wurden, und geben dem Auftraggeber kein Recht auf irgendwelche Ermäßigungen bei Folgevereinbarungen, auch dann nicht, wenn diese ausschließlich unter unserer LeitungVereinbarungen sich direkt aus dem Vertrag ergeben, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwertebezüglich dessen die Preisnach- lassvereinbarung getroffen wurde.
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Preise. 1Das vom Kunden für die Lieferung von Erdgas geschuldete Entgelt richtet sich nach den jeweils vereinbarten Preisen (Grundpreis, Verbrauchspreis, Nebenleistungen, etc.). Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdemit dem Kunden keine Sondervereinbarungen getroffen wurden, gelten unsere die Preise ab Werklaut den jeweils vereinbarten Preisblättern bzw. gemäß Punkt 6.2. Die Preisbemessung basiert auf den vom Kunden zu Vertragsbeginn bekannt gegebenen preisrelevanten Umständen. Preisrelevante Umstände sind (i) verbrauchsbezogene Um- stände, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten zu denen der Gaslieferant im Zusammenhang mit Zuge des Vertragsabschlusses Angaben vom Kunden verlangt und (ii) preisrelevante Umstände, die der vom Auftraggeber Gaslieferant gegenüber dem Kunden im Rahmen Zuge des Vertragsabschlusses als solche bezeichnet. Der Kunde hat gegenüber dem Gaslieferanten alle notwendigen und erforderlichen Angaben zu den preisrelevanten Um- ständen zu machen. Der Kunde hat den Gaslieferanten über beabsichtigte und tatsäch- liche Änderungen der Ausführung preisrelevanten Umstände zu informieren. Das Preisblatt für Nebenleistungen liegen am Firmensitz zur Einsicht auf und sind auf der Webseite des Auftrags bereitgestellten SachenGaslieferanten abrufbar. Es wird dem Kunden auf dessen Wunsch kostenlos zugesandt oder auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. Die in den Preisblättern ausgewiesenen Preise sind Inklusivpreise und enthalten sämtliche Zuschläge und weiterverrechnete Abgaben mit Ausnahme der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe (derzeit 20% des Nettobetrages). Die auf Grund des Gasliefervertrages zu verrechnenden Preise beziehen sich aus- schließlich auf die Lieferung von Erdgas einschließlich Ausgleichsenergie und auf Her- kunftsnachweise sowie alle darauf auf Grund von Gesetzen oder anderen hoheitlichen Akten entfallenden Steuern, Abgaben und Gebühren. Alle vom Netzbetreiber zu ver- rechnenden Kostenbestandteile, wie z.B. Netzzutrittsentgelte, Systemnutzungsentgelte, Messpreise sowie durch Gesetz begründete oder auf andere hoheitliche Akten entfal- lenden Steuern, Abgaben oder Zuschläge sind nicht enthalten und werden daher dem Kunden vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Gaslieferbedingungen
Preise. 110.1. Sofern Bei sämtlichen durch die eatat System AG genannten Preisen bzw. Preisangaben handelt es sich stets, auch soweit eine ausdrückliche Währungsangabe fehlt, um Euro, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sämtliche Preise bzw. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer sowie eventuell weiterhin anfallender öffentlicher Abgaben.
10.2. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsund Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
10.3. Die in Angeboten gemachten Preise und Preisangaben gelten grundsätzlich nur bei einer vollständigen Beauftragung des angebotenen Leistungsumfanges durch den Kunden. Insbesondere die. Reduktionen der Personenzahlen oder Leistungen führen zu einer Veränderung des Gesamtpreises.
10.4. Soweit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt, gelten unsere ist die eatat System AG berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die ursprünglich vereinbarten Preise ab Werkangemessen um bis zu 5% zu erhöhen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten wenn die Beschaffungskosten der eatat System AG sich im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachenentsprechenden Zeitraum erhöht haben.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird10.5. Im Vertrag ist die Berechtigung Fall von nicht unerheblichen Verzögerungen des Auftragnehmers einbegriffenBeginns oder des Fortgangs der seitens der eatat System AG zu erbringenden Leistungen, die nicht von ihm verrichtete Mehrarbeit der eatat System AG zu vertreten sind, ist diese berechtigt, einen ihr hierdurch entstehenden Mehraufwand auf der Grundlage ihrer zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise gesondert abzurechnen.
10.6. Zusätzliche Leistungen aller Art, die vom Kunden gewünscht oder zu berechnenvertreten und nicht Gegenstand des eigentlichen Auftrages geworden sind, sobald er werden durch die eatat System AG nach den hierfür bei ihr zu fakturierenden Betrag kenntdiesem Zeitpunkt gültigen Listenpreisen, sofern keine Listenpreise bestehen zu marktüblichen Preisen abgerechnet. Für die Berechnung der Mehrarbeit Als zusätzliche Leistungen gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheintinsbesondere im Angebot nicht enthaltende Mehrmengen, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für besondere Verpackungen sowie Mehraufwendungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden oder in dessen Verantwortungsbereich handelnder Dritter, unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Kunden oder sonstiger Dritter, soweit diese wiederholte und/nicht Erfüllungsgehilfen der eatat System AG sind.
10.7. Die eatat System AG ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach wiederholter BehandlungAbschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, dass welche die verlangte Qualität Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar istwelche die Bezahlung der offenen Forderungen der eatat System AG durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenderselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdePreise verstehen sich grundsätzlich einschließlich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe sowie aller sonstiger Abgaben und Zuschläge (Bruttopreise). Preise gelten ab Lager, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachenexklusive allfälliger Frachtkosten.
2. Wenn Sofern aus dem Vertrag nicht eindeutig hervorgeht, ob Pauschal- oder Einheitspreise als Festpreise oder veränderliche Preise vereinbart sind, gelten
a. Leistungen, die nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags Vertragsinhalt innerhalb von zwei Monaten nach Artikel IIVertragsabschluss zu beenden sind als zu Festpreisen abschlossen; hat MSP allerdings ohne Verschulden die Fertigstellungsfrist überschritten, Absatz 1 so können jene Teile der Leistung, die Kostenpreise nach Ablauf der Frist erbracht werden, nach veränderlichen Preisen abgerechnet werden;
b. Leistungen auch dann als zu Festpreisen abgeschlossen, wenn im Vertrag keine Leistungsfrist vereinbart ist und die Leistungen vor Ablauf von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenzwei Monaten nach Vertragsabschluss beendet werden;
c. alle übrigen Leistungen als zu veränderlichen Preisen abgeschlossen.
3. Als Mehrarbeit gilt all dasWird nicht ausdrücklich eine andere Indexierung vereinbart, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit so erfolgt die Wertsicherung auf Basis des Vergleiches zwischen dem Auftraggeber während der Umsetzung zuletzt vor Legung des Vertrages über die Angebotes durch MSP veröffentlichten Baukostenindex für zum im Vertrag oder Monat der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdLeistungserbringung veröffentlichten Baukostenindex;
4. Bei veränderlichen Preisen in Verbrauchergeschäften ist MSP verpflichtet Indexsenkungen weiterzugeben. Im Vertrag beiderseitigen Unternehmergeschäft ist dies hingegen nicht der Fall.
5. Wird nicht ausdrücklich eine andere Art der Vergütung schriftlich vereinbart, so erfolgt die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffenVergütung nach den erbrachten Leistungseinheiten mal angebotenen (vereinbarten) Einheitspreisen laut dem vertragsgegenständlichen Leistungsverzeichnis. Bei formloser Beauftragung richten sich die Einheitspreise nach der aktuellen Preisliste von MSP unter Berücksichtigung der zwischen den Parteien allenfalls üblicherweise vereinbarten Nachlässe.
6. Wird ein Pauschalpreis vereinbart, so gilt dieser für die, z.B. durch das Leistungsverzeichnis, beschriebene Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum. Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen und Änderungen in den Umständen der Leistungserbringung, die nicht der Sphäre von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert MSP zuzuordnen sind, berechtigen dazu die angemessenen Mehrkosten in Rechnung zu berechnenstellen.
7. Sofern MSP im Rahmen laufender Zusammenarbeit für einen Vertragspartner fortlaufend Leistungen erbringt, sobald er ist MSP berechtigt seine Leistungen nach den hierfür je geltenden Einheitspreisen zu fakturierenden Betrag kenntverrechnen.
8. Wird die Vergütung nach Regiepreisen vereinbart, so gelten, falls über die Höhe der Vergütung keine vertragliche Regelung getroffen wurde, die zutreffenden kollektivvertraglichen Sätze zuzüglich 280% des zutreffenden Kollektivvertragslohnes.
9. Für die Berechnung Abrechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die Gerätemieten (Abschreibung und Verzinsung, sowie Reparaturentgelt), welche in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungenihrer Höhe nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, kommen je Betriebsstunde 1/170 der monatlichen Gesamtgerätekosten der in der Österreichischen Baugeräteliste (ÖBGL) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zur Anwendung. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheintStoffe, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste Transporte und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenArbeitslöhne werden gesondert abgerechnet.
410. Wenn wir Stoffe (Baumaterial, Hilfsmaterial), sowie Fremdleistungen werden mit den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten habenEinkaufspreisen zuzüglich 15% verrechnet, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwertefalls keine andere Regelung vereinbart ist.
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Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar vermerkt ist, sind in den Preisen (ausgenommen Regiepreise) die uns entstandenen Materiallieferung franko Baustelle / Domizil sowie die Verlegearbeiten inbegriffen. In den Preisen nicht inbegriffen sind: Zuschläge für Überzeit, die vom Bauherrn oder dessen Vertretung verlangt werden sowie Zuschläge für Arbeiten an Wochenenden oder Feiertagen gemäss gültigem Gesamtarbeitsvertrag. Kosten aufgrund von Arbeitshindernissen, die anlässlich der Ausschreibung nicht voraussehbar waren. Diese sind dem Bauherrn durch den Unternehmer anzuzeigen. Vom Unternehmer nicht zu vertretende Wartestunden, Reise- und Unterhaltsspesen, aufgrund von unvorhergesehenen Arbeitsunterbrüchen. Mehraufwendungen durch vom Bauherrn gewünschte Ausführungsänderungen oder Zusatzbestellungen. Den Ausschreibungspreisen liegen die für jeden Posten angegebenen Mengen zugrunde. Wird nach Vertragsabschluss die erste auszuführende Leistung wesentlich verändert, vereinbaren die Parteien vorgängig die neuen Preise. Änderungen von Löhnen und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber Sozialbeiträgen die nach Vertragsabschluss infolge von Gesetzesänderungen oder Gesamtarbeitsverträgen eintreten, geben das Anrecht zu begleichenentsprechenden Änderungen des Angebotspreises, ausgenommen es wurde ein Pauschalpreis vereinbart. Vom Unternehmer nicht beeinflussbare Materialpreisänderungen nach Vertragsabschluss sind dem Bauherrn oder seiner Vertretung unverzüglich mitzuteilen und berechtigen zur Weiterverrechnung.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Platten , Natur Und Kunststeinarbeiten
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeAlle Preise verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte ein Kunde dennoch an BK eine Überweisung in einer Fremdwährung tätigen, gelten unsere Preise ab Werkist jener Betrag zur Anweisung zu bringen, also der dem Rechnungsbetrag in Euro zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggfanfallender Konvertierungsspesen bzw. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen sonstiger Kosten im in diesem Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachenentspricht.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise Die von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben BK angegebenen Preise verstehen sich EXW (ab Werk/Lager) INCOTERMS 2020 und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben- wenn für einzelne Spezialprodukte nicht anderes vereinbart wird - ohne Montage und einschließlich Verpackung.
3. Als Mehrarbeit gilt all dasBei Lieferungen gegen Fremdwährungen ist BK in jedem Fall berechtigt, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlungzum Fälligkeitstag ein Wahlrecht derart auszuüben, dass BK die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenForderung in Euro oder in der ursprünglich zugrunde gelegten Fremdwährung begehren kann.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen Steuern, Vertragsgebühren, Aus-, Ein- und Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und dergleichen trägt der Kunde. Diesbezüglich ist auch der Kunde für die Beibringung von Richtarbeiten erhalten habenallenfalls notwendigen Zertifizierungen, erfolgen diese ausschließlich unter unserer LeitungBestätigungen und/oder Einfuhrdokumenten, d. h. welcher Art auch immer, verantwortlich und trägt die Kosten dafür.
5. Die Preise von BK sind nach von uns dem im Nachhinein berechneten Preisen Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Geltung stehenden Lohn- und ArbeitslöhnenMaterialkosten erstellt. Von uns Erhöhen sich diese nachträglich, ist BK berechtigt, Anpassungen vorzunehmen und diese dem Kunden zu verrechnen. Dies gilt auch bei anderen von BK unbeeinflussbaren Änderungen durch Steuern, Zölle oder Transporttarife.
6. Die endgültige Preisberechnung erfolgt aufgrund der am Tage der Lieferung gültigen bzw. vereinbarten Rabatte. Die Rabattgewährung erfolgt nur für diese Arbeiten angegebene Preise den Fall, dass BK den vereinbarten Kaufpreis nicht gerichtlich (Klage, Exekution, usw.) einfordern muss. Die Kalkulationen des Angebotes gelten nur als Indikativ- bei Bestellung der gesamten angebotenen Ware bzw. RichtwerteMenge.
7. Einmal eingeräumte Rabatte und Skonti gelten nur für das jeweilige Geschäft und begründen keinen Rechtsanspruch für Folgegeschäfte. Sonderkonditionen, die im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gewährt werden, gelten bis auf Widerruf durch BK.
8. Jedenfalls gelten die vereinbarten Preise maximal zwei Monate ab Angebotslegung durch BK.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 15.1. Sofern Preisangaben von Wilfling sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis sondern als Einheitspreis bzw. Positionspreis zu verstehen, es sei denn es wird schriftlich anderes vereinbart.
5.2. Die Preise von Wilfling verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer, ohne Trans- portkosten und ohne jegliche Nebenleistungen ab Werk Graz. Sämtliche zusätzli- ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, wie z.B. Verpackung, Verladung, Transport, Verzollung, Einbau, Abgaben und Steuer trägt sohin der Auftraggeber.
5.3. Für sämtliche vom Auftraggeber angeordnete Leistungen, die im ursprüngli- chen Auftrag keine Deckung finden, insbesondere aufgrund von Änderungs- und Zusatzwünschen des Auftraggebers – welcher Art auch immer – besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart auf ein gesondertes Entgelt verzichtet wurde.
5.4. Sämtliche Preise sind veränderlich und werden zum Zeitpunkt der Angebotserstellung von Wilfling aufgrund der bestehenden Lohnkosten und Mate- rialkosten kalkuliert. Wilfling ist aus eigenem berechtigt, gelten unsere Preise ab Werkdie vertraglich vereinbar- ten Entgelte anzupassen, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten wenn Änderungen im Zusammenhang mit Ausmaß von zumindest 2% hin- sichtlich
a) der vom Auftraggeber Lohnnebenkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsver- einbarung oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkos- ten seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungs- kosten im Rahmen der Ausführung Zeitpunkt des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Vertrag oder Zeit- punkt der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten tatsächlichen Leistungserbringung, sofern sich ▇▇▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die nicht im Vertrag Verzug befindet.
5.5. Die von Wilfling angebotenen Preise gelten unter der Voraussetzung, dass die Arbeiten in einem Zuge durchgeführt werden können, sonst sind Mehrleistungen als Regieleistungen zu bezahlen. Soweit Leistungen ganz oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist teilweise als Regie- arbeiten zu verrechnen sind, werden neben den Kosten für die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber Arbeitsstunden auch sämtliche Fahrtspesen und die Kosten für diese wiederholte und/die Wegzeit pro angefangener hal- ber Stunde gesondert in Rechnung gestellt. Ist der Auftrag seiner Natur nach drin- gend auszuführen oder zusätzliche Behandlungwird seine dringende Ausführung vom Auftraggeber ge- wünscht, werden die durch die notwendigen Überstunden und beschleunigte Materialbeschaffung auflaufenden Mehrkosten verrechnet.
5.6. Ergibt sich nach wiederholter BehandlungAuftragnehmer von ▇▇▇▇▇▇▇▇ sind an das von ihnen abgegebene Angebot ge- bunden. Eine Abänderung der Preise vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zur Übergabe der Leistung ist nur dann möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Vertragsteilen vereinbart wurde. Mehrleistungen sind im Angebot inbegriffen, es sei denn, es erfolgt ein gesonderter schriftlicher Auftrag durch Wilf- ling mit einer entsprechenden Entgeltlichkeitsregelung. Soweit Mehrleistungen darauf zurückzuführen sind, dass der Auftragnehmer sein Angebot nicht ausrei- chend kalkuliert hat oder aber Leistungen, die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten notwendigerweise zur Auftragser- füllung zu erbringen sind, nicht erreichbar istin sein Angebot einbezogen hat, sind die uns entstandenen Kosten für die erste vom Auftrag- nehmer jedenfalls ohne weiteres Entgelt zu erbringen und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenbesteht dafür kein Werklohn- oder Kaufpreisanspruch.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. (1) Der Leistungsträger versichert, dass die Preise der in das Kontingent gegebenen Leistungseinheiten identisch sind mit denjenigen, die für den Direktkunden gelten und dass den über den Kur- und Tourismusservice Pellworm vermittelten Gästen dieselben Leistungen und Ermäßigungen eingeräumt werden, die Direktkunden in vergleichbaren Fällen angebotenen und zugestanden werden. Sofern Der ▇▇▇▇ zahlt also bei Buchung über den KTS denselben Preis wie bei einer Direktbuchung beim Leistungsträger.
(2) Preisänderungen sind im laufenden Jahr nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdezulässig. Preisänderungen werden jeweils für das neue Buchungsjahr nur bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres angenommen. Die angegebenen Preise dürfen Preise im jeweils aktuellen Gastgeberverzeichnis oder in sonstigen gedruckten Buchungsgrundlagen nicht übersteigen.
(3) Preiserhöhungen der in den Stammdaten erfassten und im System hinterlegten Preise sind nur unter folgenden Voraussetzungen und in den Fällen c und d nur nach Absprache mit dem Kur- und Tourismusservice Pellworm möglich:
a) Bei der jährlichen Neufestlegung von Kontingenten, gelten unsere Preise ab WerkLeistungen und Preisen für das Folgejahr.
b) Im Falle einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer, also zuzüglich Transport soweit der Leistungsträger umsatzsteuerpflichtig ist.
c) Im Falle einer wesentlichen Verbesserung der Leistung des Leistungsträgers durch Ausweitung der Leistung, bei Beherbergungsbetrieben insbesondere durch Schaffung neuer oder wesentlicher Verbesserung/Erneuerung vorhandener Einrichtungen für den ▇▇▇▇, welche über die im Stammdatenerfassungsbogen erfassten Leistungen hinausgehen und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle eine Höher- oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber Zusatzklassifizierung des Beherbergungsbetriebs im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2von der Kur- und Tourismusservice Pellworm vorgenommenen Klassifizierung. Wenn nach Die Preiserhöhung kann diesbezüglich nur für Buchungen ab dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIZeitpunkt verlangt werden, Absatz 1 ab dem die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit erweiterte Leistung dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffenzur Verfügung steht, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber ab dem die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenHöherklassifizierung gilt.
d) Während andauernden Messezeiten, wenn sich die Preiserhöhung allein auf diesen Zeitraum bezieht.
(4) Schließt der Leistungsträger Vermittlungsverträge mit weiteren Partnern ab, so verpflichtet er sich, diesen keine günstigeren Preise zu gewähren als der Kur- und Tourismusservice Pellworm. Wenn wir Möchte ein Leistungsträger einem anderen Partner einen günstigeren Preis anbieten als den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten habengegenüber der Kur- und Tourismusservice Pellworm geltenden, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitungso ist er verpflichtet, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen auch der Kur- und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. RichtwerteTourismusservice Pellworm diesen Preis zu gewähren (Bestpreisgarantie).
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Sources: Vermittlungsvertrag
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeanders vereinbart, gelten unsere die Preise ab Werkund Bedingungen der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste zuzüglich Fracht, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung Verpackung und ggfKosten der Abholung und Entsorgung von Verpackungen sowie Mehrwertsteuer. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenDie Ware wird „brutto für netto“ berechnet.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, Bei Streckengeschäften sind wir zu einer Erhöhung des vereinbarten Preises in dem Maße berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenin dem unser Vorlieferant diesen Preis vor der Auslieferung der Ware erhöht. Das gilt nur, soweit zwischen Vertragsschluss und Auslieferung ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten liegt. Der Käufer kann in solchen Fällen vom Vertrag zurückgetreten, vorausgesetzt seine Rücktrittserklärung geht uns unverzüglich nach Zugang unserer Erhöhungserklärung zu.
3. Als Mehrarbeit gilt all dasErhöht sich bei Importgeschäften der Preis aufgrund behördlicher Maßnahmen, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während insbesondere der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag Einführung oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert Erneuerung von Antidumping- und/oder angebracht sowie über die Ausgleichszöllen, sind wir im Vertrag oder selben Umfang zur Angleichung der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenvereinbarten Preise berechtigt.
4. Wenn wir Die Preise für Betonstahlmatten beinhalten keine Schneid- und Biegekosten, soweit in unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Bei der Abrechnung von bearbeiteten Lagermatten wird jeweils das komplette Gewicht der matte, bei Listenmatten das vom Hersteller errechnete Mattengewicht zugrunde gelegt; Verschnitt geht zu Lasten des Bestellers.
5. Sämtliche Preise und Aufpreise für Betonstahl basieren auf der Lieferung des gesamten für die Bewehrung erforderlichen Betonstahls und Zubehörs. Die Herausnahme einzelner Positionen sowie Änderungen in den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten habenVerlegeplänen und Stahllisten berechtigen uns zur Anpassung der Preise entsprechend unserer Kalkulation.
6. Sämtliche Preise und Aufpreise – auch für die Lieferung des Materials – setzen eine mit LKW gut und ebenerdig befahrbare Baustelle voraus. Sie berücksichtigen nur die Wartezeit, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnendie bei unverzüglicher Entladung des LKW mit kostenloser bauseitiger Kranhilfe erforderlich ist. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. RichtwerteAbladezeiten über eine Stunde hinaus werden berechnet.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachenin Anspruch genommenen Dienstleistungen Gültigkeit.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIAlle Preise verstehen sich rein netto ab Herstellungswerk oder Versandlager und schließen Verpackung, Absatz 1 die Kostenpreise von MaterialienFracht, HilfsmittelnPorto, TeilenVersicherung usw. nicht ein. Abweichungen bedürfen der Schriftform im Angebot, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor Auftragsbestätigung bzw. Leistungsverzeichnis. Es gilt der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenzum Leistungszeitpunkt gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz.
3. Als Mehrarbeit gilt all dasDie Angebotspreise gelten 10 Tage ab Zusendung der Kostenschätzung/Angebots. Nach Ablauf dieser 10 Tage ist der Auftragnehmer berechtigt, was die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 5% über dem Preis bei Vertragsabschluss liegt. Der Auftragnehmer hat in (ggfdiesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachte Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während Ansprüche Dritter zählen, die der Umsetzung Auftragnehmer im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten beauftragt hat. Weitergehende Ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen. ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt behält sich der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenPreisanpassungen vor.
4. Wenn wir Aufgrund der wechselnden Rohstoffpreise behält sich der Auftragnehmer vor, die hier im Zusammenhang stehenden Kosten anzupassen. Auch bei Verträgen über mehrere Jahre kann der Auftragnehmer hier die Preisanpassung an den Auftrag zum Ausführen Auftraggeber weitergeben.
5. Verzögert sich der Beginn, der ▇▇▇▇▇▇▇▇ oder der Abschluss der Arbeit aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze für Arbeitsstunden (einschließlich Fahrt- und Ladezeiten), Kfz- Geräte, Materialpreise und sonstige Preise vom Auftragnehmer. Für Wartezeiten auf Mietgeräte für den Messe Auf- und Abbau werden dem Vermieter die Monteurstundensätze in Rechnung gestellt.
6. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, des Ausstellungsveranstalters, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht Termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen vom Auftragnehmer sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollten in der Standfläche Unebenheiten, Absätze oder Löcher sein, bleibt es uns überlassen, den Boden so zu belassen bzw. Abhilfe durch Ausgleich, Ausspachteln oder Ausfüllen (durch uns selbst oder über den Veranstalter) zu schaffen. Die Kosten werden durch uns oder dem Veranstalter gesondert in Rechnung gestellt. Wir tragen keine Verantwortung, wenn durch schlechte Bodenbeschaffenheit keine einwandfreie Verlegung des Bodenbelages möglich ist bzw. wenn der Bodenbelag durch Abrieb des Hallenbodens (z.B. bei nicht versiegelten Schwarzasphaltböden) anormal verschmutzt wird. Als Berechnungsgrundlage gilt Ziffer V.4. dieser Bedingungen.
7. Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung seiner Ausstellungsbeteiligung ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten. Für insoweit verauslagte Beträge ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vorlageprovision zu berechnen. Der Auftragnehmer ist weiter berechtigt, im Namen des Auftraggebers derartige Leistungen an Drittunternehmen zu vergeben.
8. Für Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung ab 12 Wochen vor Messe-/Veranstaltungsbeginn ist der Auftragnehmer berechtigt einen Aufschlag in Höhe von Richtarbeiten erhalten habenbis zu 25 % des Auftragswertes zu verlangen. Für Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung ab 2 Wochen vor Messe-/ Veranstaltungsbeginn ist der Auftragnehmer berechtigt einen Aufschlag in Höhe von bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen. Für Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung ab 7 Tage vor Messe-/ Veranstaltungsbeginn ist der Auftragnehmer berechtigt, erfolgen diese ausschließlich einen Aufschlag in Höhe von bis zu 100 % des Auftragswertes zu verlangen. Zusatzkosten (z.B. zusätzliche Transport-, Material- und Montagekosten), die durch Änderungswünsche des Auftraggebers entstehen, werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.
9. Die in den Angaben und Auftragsvereinbarungen genannten Preise sind freibleibend. Allein verbindlich ist die Auftragsbestätigung. Eine Preiserhöhung ist zulässig, die sich der Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren rechtfertigt, die unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden ist. Dem Vertragspartner wird die Preiserhöhung innerhalb angemessener Frist angezeigt. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer führt in jedem Fall zu einer entsprechenden Preisanpassung. Für Überstunden, Nacht, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeiten unter unserer Leitungerschwerten Bedingungen werden die üblichen Zuschläge berechnet. Dies gilt auch bei Pauschalaufträgen. Dem Auftragsvolumen angemessene Besprechungen sind zu vergüten (kostenlos). Für weitere Besprechungen werden neben dem reinen Zeitaufwand anfallende Fahrt-, d. h. nach Verpflegungs- und Übernachtungskosten in angemessener Höhe berechnet. Vorschläge, Entwürfe usw. sind unabhängig davon, ob sie vom Besteller verwendet werden oder nicht, zu honorieren, ausgenommen der Auftragserteilung an uns. Verzögert sich die Aufnahme, der ▇▇▇▇▇▇▇▇ oder der Abschluss der Montagearbeiten aus Gründen, die nicht von uns im Nachhinein berechneten zu vertreten sind, so werden die Ausfallzeiten zusätzlich dem Besteller berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich ab Sitz der Lieferfirma, Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Zusatzleistungen erhalten durch eine erneute Auftragsbestätigung oder durch die Unterschrift des Auftraggebers ihre Gültigkeit. Zusätzliche Montageleistungen, die während der Aufbauzeit oder bei Standübergabe in Auftrag gegeben werden, werden mit einem Stundensatz von 85.- Euro berechnet. Nicht in unseren Preisen enthalten sind die messeseitigen Standkosten und ArbeitslöhnenServiceleistungen, Kosten für Genehmigungsverfahren (z.B. Statik), sowie Gebühren aller Art, die von Messegesellschaften erhoben werden. Von uns Dazu zählen auch die Kosten für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzwStaplerservices, vorgezogenen Aufbau, Abhängepunkte, die Abfallentsorgung, sowie alle Kosten für Strom-, Wasser-, Telefon und Internetanschüsse, sowie Verbrauchskosten.
10. RichtwerteDie Kosten für Entsorgung von Verlegeresten, Abdeckfolien und Verpackungsmaterialien sind in unseren Preisen nicht enthalten und müssen vom Auftraggeber getragen werden.
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Sources: General Terms and Conditions
Preise. Zahlungsbedingungen - Verpackung - Aufrechnung - Zurückbehaltung
1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas ) Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind bindend und gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurdeist, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggfbei Lieferung frei Haus. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Zusammenhang mit Preis nicht enthalten und wird in der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachenjeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich berechnet.
2) Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Verkäufers (z. B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z. B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIDie Rückgabe von Verpackungen ist nur im Falle besonderer Vereinbarung geschuldet. Wir sind berechtigt, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben wieder verwendbare Transport- und Steuern steigen, bevor Lagerhilfsmittel zum Einsatz zu bringen. Derartige Hilfsmittel bleiben unser Eigentum und sind an uns zurückzugeben.
3) Bei Waren- und Rechnungseingang in der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, Zeit vom 01. bis zum 15. eines Kalendermonats sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3bei Zahlung bis zum 20. Als Mehrarbeit gilt all dasdes Monats 3 % Skonto einzubehalten. Bei Waren- und Rechnungseingang in der Zeit vom 15. bis zum Ende eines Kalendermonats sind wir berechtigt, was vom Auftragnehmer in (ggfbei Zahlung bis zum 5. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung Werktag des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdFolgemonats 3 % Skonto einzubehalten. Im Vertrag Ansonsten ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die vereinbarte Vergütung innerhalb von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt30 Tagen netto zahlbar. Für die Berechnung Rechtzeitigkeit der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungenvon uns geschuldeten Zahlung genügt der Eingang unseres Überweisungsauftrages bei unserer Bank. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten Für Verzögerungen beteiligter Banken sind wir nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenverantwortlich.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von ) Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsrechte stehen uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnengesetzlichen Umfang zu. Von Gleiches gilt für die Einrede des nicht erfüllten Vertrages. Wir sind berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns für noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Lieferungen oder Leistungen gegen unseren Verkäufer zustehen.
5) Der Verkäufer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits berechtigt, seine Forderungen gegen uns abzutreten. Sollte ein verlängerter Eigentumsvorbehalt beim Verkäufer gegeben sein, gilt diese Arbeiten angegebene Preise Zustimmung als erteilt. Der Verkäufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
6) Wir schulden keine Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB). Der Verzugszins beträgt jährlich 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Für den Eintritt unseres Verzuges gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwertedie gesetzlichen Vorschriften, wobei hiervon gegebenenfalls abweichend in jedem Fall eine schriftliche Mahnung durch den Verkäufer erforderlich ist.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas 3.1 Sow eit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurdeist, gelten unsere richten sich die Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggfnach dem Preis-Leistungs-Verzeichnis von LS in seiner jew eils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenDas Preis-Leistungsverzeichnis kann auf Wunsch gerne zugänglich gemacht w erden.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde3.2 Sow eit nicht anders angegeben, sind wir berechtigtangegebene Beträge Nettobeträge. Sow eit Vorgänge der Umsatzsteuer unter liegen, unsere Preise entsprechend anzuhebenkommt die Umsatzsteuer hinzu.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. 3.3 Ergibt sich nach wiederholter BehandlungVertragsschluss die Erforderlichkeit von Mehr- oder Sonderleistungen, deren Erforderlichkeit bei Vertragsschluss nicht erkennbar w ar, informiert LS den Auftraggeber nur dann gesondert, w enn der Mehraufw and 15 % des ursprünglichen Auftragsw ertes übersteigt. LS w ird den erforderlichen Mehraufw and in der Abrechnung nachvollziehbar darlegen und begründen.
3.4 Ist für eine Analyse die Angabe von Sollgehalten durch den Kunden notw endig und w erden die Sollgehalte von diesem nicht korrekt angegeben oder w erden im ersten Versuch relevante Abw eichungen zu den angegebenen Sollgehalten festgestellt und somit ohne Verschulden von LS Mehrfachanalysen erforderlich, so erfolgt die Berechnung nach Anzahl der Einzelanalysen.
3.5 Bei Eil- und Sonderaufträgen w erden unter Zusicherung definierter Bearbeitungszeiten nach Absprache Zuschläge für den erforderlichen Sonder- bzw . Mehraufw and erhoben
3.6 Sow eit das Preis-Leistungsverzeichnis oder ein individuelles Angebot von LS für bestimmte Leistungen Mindestpreis („ab X Euro“) , ca.- Preise oder Preisrahmen nennt, gilt:
a) Die Preise ergeben sich im Einzelnen aus der Art und Beschaffenheit des zu prüfenden Produkts und der Komplexität der Prüfung. LS ist berechtigt, die für die Durchführung des Auftrags notw endigen Maßnahmen eigens tändig zu bestimmen und durchzuführen.
b) LS ist zur Abrechnung der notw endigen Maßnahmen berechtigt, auch ohne dem Kunden einen vom Mindest- oder ca.-Preis abw eichenden Preis gesondert anzukündigen.
c) LS ist verpflichtet, die notw endigen Maßnahmen in der Abrechnung nachvollziehbar darzulegen und zu begründen.
d) Erkennt LS zu Beginn oder w ährend der Umsetzung einer beauftragen Leistung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten Durchführung des vom Kunden geforderten spezifizierten Auftrages den sich aus einem Preisrahmen ergebenden Maximalpreis um mehr als 15 % überschreiten w ürde, ist LS – bis eine Preisvereinbarung getroffen w ird - zur vorübergehenden Einstellung der Auftragsbearbeitung berechtigt. Können sich die Parteien nach entsprechender Information nicht erreichbar istauf einen Preis verständigen, sind gilt der Auftrag als beendet und dem Kunden w erden lediglich die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichentatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung Alle Lieferungen erfolgen zu den am Tage des Auftrags bereitgestellten SachenVersandes gültigen Listen- preisen (abrufbar unter: ▇▇▇.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/▇.▇▇) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Unsere Preise verstehen sich netto in EURO, wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versandkosten trägt der Käufer. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Auftragseingangs, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung erforder- lich sind. Wird eine Lieferfrist aus von uns zu vertretenden Gründen um mehr als 18 Tage überschritten und ist eine schriftliche, vom Käufer nach Eintritt des Verzuges gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei nicht rechtzeitiger Liefe- rung in Folge höherer Gewalt oder angebracht anderer trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbarer Hindernisse, einschließlich Transportverzögerungen, Streiks sowie über Arbeitskämpfe bei unseren Lieferanten, geraten wir für die im Vertrag Dauer solcher Ereignisse nicht in Lieferverzug. Schadensersatz wegen Verzuges oder nachträglicher Unmöglichkeit der Auftragsbestätigung Lieferung sind außer bei Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln ausgeschlossen. Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen netto zahlbar, es sei denn, es liegt ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdeine anderweitige schriftliche Vereinbarung vor. Im Vertrag ist Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn sie auf unserem Konto gutgeschrieben wurde. Ein- gehende Zahlungen werden auf die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffenjeweils älteste Verbindlichkeit zuerst verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Werden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten, werden alle unsere Forderun- gen, einschließlich derer, für die Ratenzahlung oder Stundung vereinbart ist, sofort fällig. Dem Käufer steht die Aufrechnung nur mit Gegenforderun- gen zu, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/unbestritten oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenrechtskräftig festgestellt sind.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Preise. 12.1 Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten un- verändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeBei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auf- traggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wur- de. Die Preise des Auftragnehmers gelten unsere Preise ab Werk. Sie schließen Verpackung, also zuzüglich Transport und/oder VersandFracht, VerpackungPorto, Versicherung und ggfsonstige Versandkosten nicht ein.
2.2 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließ- lich des dadurch verursachten Leistungsstillstands, werden dem Auftraggeber berechnet. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer ErhebungenAls nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Leis- tungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
2.3 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Probeaufnahmen, Korrekturab- ▇▇▇▇, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
2.4 Für die Herstellung der Werke berechnet der Auftragnehmer ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteu- er auf Grundlage der aktuellen Preislisten, von Angeboten oder nach Aufwand (in EUR). Nebenkosten (Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten und Materialkosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
2.5 Auftragsänderungen kann der Auftragnehmer nach Aufwand nach der zum Änderungszeitpunkt gültigen Preisliste auf Stundenbasis abrechnen.
2.6 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die avisierten Mehrkosten ebenfalls nach Absprache zu tragen. Mehraufwand durch nachträgliche Änderungen des Briefings oder des Layouts werden dem Auftraggeber nach Absprache in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2.7 Alle angegebenen Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
2.8 Der Auftraggeber entrichtet gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise und Übernachtungskosten, Spesen und alle im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenVertragsdurchfüh- rung anfallenden Entgeltforderungen Dritter.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 2.9 Haben die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages Parteien keine Vereinbarung über die im Vertrag oder Vergütung einer Leistung des Auftragnehmers getroffen, deren Erbringung der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über Auftraggeber den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdfür diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Vertrag ist Zweifel gelten die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten Auf- tragnehmer für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenseine Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fotografie Leistungen
Preise. 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere 6.1 Die Preise verstehen sich ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Erfüllungsort (s. Punkt 8.5) aus- schließlich Verpackung, Versicherung Verladung und ggfUmsatzsteuer. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Vertragspartner. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Auftraggeber Vertragspartner gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen.
6.2 Bei einer vom ursprünglichen Angebot abweichenden Bestellung behält sich B&M DATAKEY eine entsprechende Preisänderung vor.
6.3 Die Preise bei Dienstleistungen und Werkverträgen basieren teilweise auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten insbesondere aufgrund von Kollektivverträgen, Materialpreissteigerungen etc. bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist B&M DATAKEY berechtigt, die Preiseentsprechend anzupassen.
6.4 Allfällige Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, sind jedoch unverbindlich. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen ergeben, so wird B&M DATAKEY den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Bei Kostenüberschreitungen im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenAusmaß von über 15 % treten die Parteien in neuerliche Preisverhandlungen ein mit dem Ziel, eine einvernehmliche Preisanpassung zu vereinbaren.
26.5 Bei Reparaturaufträgen werden die von B&M DATAKEY als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des an- gefallenen Aufwandes verrechnet. Wenn nach Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zutage tritt, wobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Vertragspartner bedarf.
6.6 Der Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen wird dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurdeVertragspartner in Rechnung gestellt.
6.7 Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die folgen- de Leistungen nicht im Vertrag oder Preis inkludiert: • Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten von B&M ▇▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert mit der Ausführung einer Leistung beauftragten Personen, • Unberechtigt in Anspruch genommene Leistungen, • Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind, • Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffenProgrammlogik er- fordern, die • Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste Datenbeständen und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenSchnittstellenanpassungen.
46.8 Die Durchführung allfälliger vertragsgegenständlicher IT- Leistungen durch B&M DATAKEY erfolgt, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, nach ihrer ▇▇▇▇ am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen von B&M DATAKEY innerhalb der normalen Arbeitszeit von B&M DATAKEY. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten habenErfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Vertragspartners eine Leistungserbringung außerhalb der Normalarbeitszeit, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwertewerden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.
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Preise. 1. Sofern Die in unseren Anboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Anbots- abgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Es gelten die in unseren Auftragsbestätigungen festgelegten Preise. Zu den Preisen einschließlich aller Nebenkos- ten kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich normierten Höhe hinzu. Die von uns genannten Preise gelten ab Lager bzw. Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung, Zölle und sonstige Verpackungs-, Transport-, und Versandkosten nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggfein. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten Eine Transport- versicherung wird im Zusammenhang mit Übrigen nur bei ausdrücklichem Wunsch des Auftraggebers abge- schlossen. Bezüglich der vom Auftraggeber Nebenkosten obliegt uns die ▇▇▇▇, ob die im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachenjeweiligen Fall an- gemessenen Kosten oder eine Nebenkostenpauschale verrechnet werden.
2. Wenn nach dem Datum Der Auftraggeber hat die von uns mitgelieferte Verpackung auf eigene Kosten zu entsor- gen. Eine Verpflichtung zur Zurücknahme des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebenVerpackungsmaterials besteht nur bei aus- drücklicher schriftlicher Vereinbarung.
3. Als Mehrarbeit gilt all dasErhöhungen der zur Zeit des Geschäftsabschlusses gültigen Fracht- und Zollsätze und die Einführung neuer Abgaben berechtigen uns zur anteilsmäßigen Erhöhung des vereinbar- ten Verkaufspreises, was vom Auftragnehmer in (ggfohne dass der Auftraggeber berechtigt ist, deswegen seinen Rücktritt zu erklären. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während Preiserhöhungen wegen Erhöhung der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte Fracht- und Zollsätze bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheintEinführung neuer Abgaben stehen uns auch zu, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichenwenn eine Lieferverzögerung vorliegt und die ent- sprechende Fracht-, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich Zollsatz- und Abgabenerhöhung nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichendem ursprünglich vereinbarten Liefertermin eintritt.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten habenPreisanbote sowie Kostenvoranschläge unsererseits sind grundsätzlich unverbindlich, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitunges sei denn, d. h. nach dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
5. Erfolgt die Lieferung mehr als 4 Wochennach Vertragsabschluss, werden die am Versand- tag geltenden Preise in Rechnung gestellt.
6. Überschreitungen unseres Anbotes (Kostenvoranschlages), welche durch Änderungen des Anbotes seitens des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber auch ohne Benachrichtigung durch uns als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet für solche Fälle auf sein Rücktrittsrecht.
7. Sollten sich die von uns im Nachhinein berechneten zu zahlenden (Einkaufs-)Preise bzw. die von uns zu tragenden Kosten – insbesondere aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen, innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, für die Kalkulation relevanter Umstände oder zur Leistungserbringung not- wendigen Mittel wie zB für Material, Energie, Transport, Fremdarbeiten, Finanzierung – ver- ändern, sind wir jederzeit berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen. Von unseren Lieferanten und Produzenten an uns weitergegebene Erhöhungen von Kosten, Preisen und ArbeitslöhnenLöhnen etc. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwertesind wir in jedem Fall an unseren Auftraggeber weiterzuverrechnen berechtigt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 110.1 Der Preisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto) zu Grunde gelegt. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Erst die Rechnungslegung erfolgt mit gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto). Et- was anderes vereinbart wurdegilt nur für den Fall, gelten unsere dass der AG dem AN vor Rech- nungslegung eine Bescheinigung nach § 13b UstG vorlegt. In diesem Fall erfolgt die Rechnungslegung ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto).
10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise ab Werknach billigem Ermes- sen der Entwicklung der Kosten anpassen, also zuzüglich Transport die für die Preisberech- nung maßgeblich sind, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leis- tung mehr als 2 Monate liegen.
10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Energiekosten, der Ölpreis je Bar- rel, der Erdgaspreis je m³, die Lohn- und Lohnnebenkosten gem. der einschlägigen Tarifverträge die Sozialabgaben und/oder Versanddie Kosten durch Umweltauflagen erhöhen oder absenken oder sonstige Ände- rungen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z. B. bei Änderungen der Belastungen durch die EEG-Umlage). Steigerungen bei einer Kostenart, Verpackungz. B. den Ener- giekosten, Versicherung und ggfdürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung heran- gezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lohnkosten, erfolgt. gesetzlich anfallender Zölle Bei Kostensenkungen, z.B. den Energiekosten, sind vom AN die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerun- gen in anderen Bereichen ganz oder Steuern sowie weiterer Erhebungenteilweise ausgeglichen werden. Der AN wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweili- gen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachendass Kostensenkun- gen nicht nach für den AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung ge- tragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen min- destens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhö- hungen.
2. Wenn 10.4 Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenom- men werden, wenn sie unvorhersehbar nach Vertragsschluss ent- standen sind und innerhalb einer angemessenen Frist dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben AG ge- genüber angezeigt und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuhebennachgewiesen werden.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Preise. 13.1. Sofern Preisangaben sind grundsätzlich nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeals Pauschalpreis zu verstehen, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten außer dies wurden im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenAngebot so festgelegt.
23.2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIFür vom Kunden angeordnete Leistungen, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zulasten des unternehmerischen Kunden. Gegenüber Endverbrauchern als Kunden werden diese Kosten nur nach vorheriger Vereinbarung verrechnet. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial insbesondere Kältemittel, Gase, Öle sowie Anlagen, Geräte, Materialien oder sonstige Substanzen hat der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wirdhierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.5. Im Vertrag ist die Berechtigung Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Auftragnehmers einbegriffenKunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder
(b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung Empfehlungen der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte nationalen bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheintWeltmarktpreise für Rohstoffe, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichenWechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, übernimmt in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der Auftraggeber die tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2020 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.7. Gegenüber Endverbrauchern als Kunden erfolgt eine Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.6 sowie bei Dauerschuldverhältnissen gemäß 3.7 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung.
3.8. Kosten für diese wiederholte und/Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet.
3.9. Kosten für von Kunden eingeforderte Einschulungen, Erste Hilfe-, Hygiene-, Sicherheits- oder zusätzliche BehandlungMaschinenunterweisungen gehen ebenfalls zulasten des Kunden und werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
3.10. Ergibt sich Erfolgt die Abrechnung nach wiederholter BehandlungAufmaßen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Aufmaße vereinbart, hat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerecht erfolgter Einladung zu beweisen, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten ermittelten Aufmaße nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenrichtig festgestellt wurden.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Preise. 14.1 Preisangaben von Kälte-Hunke sind - ausgenommen solche Angaben sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder in verbindlichen Angeboten enthalten - unverbindlich und stellen nur ca.-Preise und keinen verbindlichen Voranschlag dar. Sofern nicht ausdrücklich Die Erstellung eines verbindlichen Kostenvoranschlags erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Kostenvoranschläge von Kälte-Hunke sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, abgegeben und als verbindlich bezeichnet sind.
4.2 Auch verbindliche Preisangaben bzw. Preisangaben in verbindlichen Angeboten von Kälte-Hunke gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit Falle eines Angebots über eine Anlage nur bei Bestellung der vom gesamten Anlage. Mangels verbindlicher Preisvereinbarung und mangels Bestellung auf der Grundlage eines verbindlichen Kostenvoranschlags gelten für Bestellungen von Auftraggebern die Materialpreise und Verrechnungssätze der am Tag der Leistung gültigen Preisliste von Kälte-Hunke. Preisangaben von Kälte-Hunke verstehen sich ab Sitz von Kälte-Hunke zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Erhöhungen der Materialpreise oder der Lohn- bzw. Lohnnebenkosten oder des Umsatzsteuersatzes berechtigen Kälte-Hunke zur entsprechenden Preisanpassung. Dies gilt nicht für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen, sofern der Auftraggeber kein Unternehmer und keine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
4.3 Sämtliche Nebenarbeiten (z.B. Mauerer-, Stämm-, Verputz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro- , Malerarbeiten etc.) sind im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten SachenAngebot von Kälte-Hunke nicht enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Sind solche Nebenarbeiten von Kälte-Hunke auszuführen, sind sie gesondert zu vergüten.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II4.4 Montagen, Absatz 1 die Kostenpreise aus von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurdeKälte-Hunke nicht zu vertretenden Gründen zusätzlich ausgeführt oder wiederholt erbracht werden müssen, sind wir berechtigtgesondert zu vergüten. Wird die Montage aus Gründen, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all dasdie Kälte-Hunke nicht zu vertreten hat, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit unterbrochen, werden die dadurch entstandenen Mehrkosten dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichenberechnet.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Preise. 18.1 Alle Preise sind mangels anderweitiger ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung Fixpreise zuzüglich USt. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeund inkludieren sämtliche anfallenden Kosten, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung insbesondere Verpackung und ggf. gesetzlich anfallender Zölle oder Steuern Lieferung an die vereinbarte Lieferadresse sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausführung des Auftrags bereitgestellten Sachen.
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel II, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und Steuern steigen, bevor der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Umsetzung des Vertrages über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Bestimmungen. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzw. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste Erbringung von vereinbarten Nebenleistungen. Sollte nach Auftragserteilung der AG eine Änderung des Leistungsinhalts oder -umfangs wünschen, so ist vom AN binnen fünf Bankarbeitstagen ab Bekanntgabe des Änderungswunsches durch den AG ein Nachtragsangebot mit Angabe der zu erwartenden Minder- oder Mehrleistungen und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber -kosten zu begleichenlegen. Die Nachtragsangebotslegung erfolgt auf gleicher Preisbasis und gleichen Bedingungen wie im ursprünglichen Auftrag. Die Änderung kommt durch schriftliche Annahme des Nachtragsangebots durch den AG zustande.
8.2 Senkt der AN seine Listenpreise um einen bestimmten Prozentsatz, so verpflichtet sich der AN, dem AG für die Leistungserbringung gemäß jener Aufträge, die den AEB unterliegen und die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Listenpreise vom AN noch nicht vollständig ausgeführt wurden, Preise in Rechnung zu stellen, die um den gleichen Prozentsatz verringert sind, um den sich die Listenpreise verringert haben. Werden Rechnungen unter Nichtbeachtung dieser Regelung vom AN ausgestellt, müssen sie vom AG nicht beachtet werden und sind vom AN neu auszustellen.
8.3 Wird der AN mit der Erbringung einer Leistung für einen unbestimmten Zeitraum beauftragt (z.B. Wartungsverträge), wird der Preis entsprechend der Entwicklung des vom Österreichischen Statistischen Zentralamts verlautbarten Verbraucherpreisindex 2015 oder des an seine Stelle tretenden Index (VPI) angepasst, wobei die erstmalige Anpassung nach Ablauf des 3. Jahres nach der erstmaligen Leistungserbringung erfolgen darf. PC471D 20210719 Die Preisanpassung erfolgt einmal jährlich am Tag der erstmaligen Leistungserbringung eines jeden Kalenderjahres. Die Anpassung wird in jenem Verhältnis vorgenommen, in dem sich der Jahresdurchschnitt des VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahresdurchschnitt des VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung verändert hat. Sollte die Indexänderung 4% nicht überschreiten, erfolgt keine Preisänderung. Wenn wir Der AN hat Preisänderungen unter Einhaltung der in Punkt 8.4 festgehaltenen Fristen dem AG schriftlich mitzuteilen.
8.4 Sofern die Ankündigung von Preiserhöhungen durch den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns AN im Nachhinein berechneten Preisen 1. Halbjahr des laufenden Kalenderjahres beim AG einlangt und Arbeitslöhnendaraus das Ausmaß der Preiserhöhungen zu ersehen ist, werden Erhöhungen frühestens im folgenden Abrechnungsjahr wirksam, bei Ankündigungen nach diesem Termin erst zu Beginn des übernächsten Abrechnungsjahres.
8.5 Meistbegünstigung: Alle Preise und Bedingungen, die der AN dem AG einräumt, sind zumindest ebenso gut wie die Bedingungen, die er irgendeinem anderen Kunden für vergleichbare Leistungen zusichert. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten Sollte der AN oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen einem solchen Kunden während der Laufzeit des Vertrages oder ein Jahr nach dessen Beendigung bessere Konditionen gewähren, gilt das jeweilige Beauftragungsschreiben in diesem Sinne als geändert. Der sich ergebende Differenzbetrag ist dem AG zu vergüten.
8.6 Werden die Leistungen des AN im Stadtgebiet von Wien in den Räumlichkeiten des AG erbracht, so sind etwaige Reisekosten vom AN zu tragen. In anderen Fällen darf eine Verrechnung von Reisekosten an den AG nur als Indikativ- erfolgen, wenn dies im Auftrag vorgesehen ist und der AN deren Erfordernis und Umfang im Vorhinein schriftlich vom Projektleiter des Auftraggebers bzw. Richtwertevon dessen Stellvertreter genehmigen lässt und diese Genehmigung zusammen mit den Belegen, aus denen die vom AG zu ersetzenden Kosten zu entnehmen sind, der Rechnung beifügt.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise. 16.1 Die Preise verstehen sich in Euro und gelten zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer als geschuldet. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk, also zuzüglich Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung Hinzu kommen die weiterberechneten Leistungen von Fremd- und Partnerinstituten (nach Nr. 3.4) sowie ggf. gesetzlich anfallender Zölle Kosten der Entsorgung, wenn die Rücknahme des Probenmaterials durch den Kunden nicht erfolgt (Nr. 3.7). Bei Eil- und Sonderaufträgen werden unter Zusicherung definierter Bearbeitungszeiten nach Abspra- che Zuschläge für den erforderlichen Sonder- bzw. Mehraufwand erhoben. Sind Sollgeh- alte für Analysen nicht korrekt angegeben oder Steuern sowie weiterer Erhebungen, neben allen Kosten im Zusammenhang mit ersten Versuch relevante Abweichun- gen festgestellt und somit Mehrfachanalysen erforderlich, erfolgt die Berechnung nach Anzahl der vom Auftraggeber im Rahmen Einzelanalysen.
6.2 Soweit eine Auftragsbestätigung von Infra-Zeitz für bestimmte Einzelleistungen ei- nen Preisrahmen nennt, gilt der Ausführung Preis bis zu der angegebenen Maximalzahl als vereinbart.
6.3 Nennt ein Angebot von Infra-Zeitz oder ein Leistungsverzeichnis für bestimmte Leis- tungen „Ca.-Preise“, so gilt:
a) Infra-Zeitz ist zur Durchführung der zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags bereitgestellten Sachen.notwendigen Maßnahmen berechtigt,
2. Wenn nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags nach Artikel IIb) Infra-Zeitz ist verpflichtet, Absatz 1 die Kostenpreise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben unter Aufgliederung der tatsächlichen Maßnahmen in der konkret auftragsbezogenen Rechnung den Gesamtaufwand darzustellen und Steuern steigen, bevor abzurech- nen bis zu einem den angegebenen „Ca.-Preis“ um maximal 50 % prognostizierten Auf- tragswert übersteigenden zu erwartenden Rechnungsbetrag (Maximalpreis),
c) Infra-Zeitz ist – bis eine individuelle Preisvereinbarung getroffen worden ist – zur vorübergehenden Einstellung der Auftrag gänzlich durchgeführt wurde, sind wir Auftragsbearbeitung berechtigt, unsere Preise entsprechend anzuheben.
3. Als Mehrarbeit gilt all das, was vom Auftragnehmer in (ggf. in schriftlich fixierter) Abstimmung mit dem Auftraggeber wenn Infra-Zeitz zu Be- ginn oder während der Umsetzung des Vertrages über Auftrags erkennt, dass die im Vertrag oder Durchführung des vom Kunden geforderten spezifizierten Auftrags einen diesen Maximalpreis übersteigenden Preis erfordert. Kommt eine Preisvereinbarung dann nicht zustande, gilt der Auftragsbestätigung ausdrücklich fixierten ▇▇▇▇▇▇ hinaus geliefert und/oder angebracht sowie über Auftrag als beendet und dem Kunden werden dann lediglich die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinaus geleistet wird. Im Vertrag ist die Berechtigung des Auftragnehmers einbegriffen, die von ihm verrichtete Mehrarbeit gesondert zu berechnen, sobald er den hierfür zu fakturierenden Betrag kennttatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die Berechnung der Mehrarbeit gelten entsprechend die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen BestimmungenRücknahme und ggf. Wenn durch infolge der Art und/oder zusätzlichen Eigenschaften des Werkstückes oder Materials gegebene Umstände eine wiederholte bzwerforderliche Entsorgung findet Nr. zusätzliche Behandlung nötig erscheint, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für diese wiederholte und/oder zusätzliche Behandlung. Ergibt sich nach wiederholter Behandlung, dass die verlangte Qualität durch obige Gegebenheiten nicht erreichbar ist, sind die uns entstandenen Kosten für die erste und wiederholte Behandlung vom Auftraggeber zu begleichen3.7 Anwendung.
4. Wenn wir den Auftrag zum Ausführen von Richtarbeiten erhalten haben, erfolgen diese ausschließlich unter unserer Leitung, d. h. nach von uns im Nachhinein berechneten Preisen und Arbeitslöhnen. Von uns für diese Arbeiten angegebene Preise gelten nur als Indikativ- bzw. Richtwerte.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Laborleistungen