Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet. 4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. a) Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwandangegebenen Preise müssen Endpreise sein und werden gänzlich verprovisioniert.
4.2b) Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, eventuelle Preisänderungen (z.B. saisonale Angebote) dem Datenhalter unverzüglich schriftlich per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Der Datenhalter ist bemüht, die Preisänderung bis spätestens 3 Tage nach Eingang im System vorzunehmen. Preisänderungen für das Folgejahr sind zum 30.09. des laufenden Jahres dem Datenhalter schriftlich bekannt zu geben. ▇▇▇▇▇▇ die Preise bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, gelten die Preise des laufenden Jahres weiter.
c) Preiserhöhungen der in den Stammdaten erfassten und bei dem Datenhalter hinterlegten Preise, sind nur unter folgenden Voraussetzungen und in den Fällen III und IV nur nach Absprache mit dem Datenhalter möglich:
I. Bei der jährlichen Neufestlegung von Kontingenten, Leistungen und Preisen für das Folgejahr
II. Im Falle einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit der Beherbergungsbetrieb umsatzsteuerpflichtig ist.
III. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungensaisonale Angebote, Sonderangebote und Last-Minute-Aktionen, soweit dies im Rahmen der jährlichen Preisfestlegung vereinbart ist.
IV. Im Falle der wesentlichen Verbesserung der Leistung des Beherbergungsbetriebes durch die Ausweitung der Leistung (z. B. Schaffung neuer oder wesentliche Verbesserung der vorhandenen Einrichtung für den ▇▇▇▇, welche über die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenStammdatenerfassungsbogen erfassten Leistungen hinausgehen und/oder eine Höherklassifizierung des Beherbergungsbetriebes). Die Preiserhöhung kann nur für Buchungen verlangt werden: - ab dem Zeitpunkt, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgeltwo die erweiterte Leistung zur Verfügung steht - bzw. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetab dem die Höherklassifizierung gilt.
4.3d) Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet dem Datenhalter, gestattete Preisänderungen unverzüglich schriftlich per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehenUnterlässt er dies, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragener dem ▇▇▇▇ nach den im System hinterlegten Preisen abzurechnen.
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Sources: Vermittlungsvertrag, Vermittlungsvertrag
Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwandumgehend beanstandet.
4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte LeistungenSämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgeltzum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetgesondert ausgewiesen.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab LagerAuftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Verpackungs-Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, Transport-neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir Preisänderungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenjederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die fach- Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen Tech Data uneingeschränkt und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergütenzeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. BaustellensicherungenBei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellenaber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.
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Sources: Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen
Preise. 4.17.1 Die Preise gelten, wenn nicht anders verein- bart, ab Werk des Verkäufers ohne Verpa- ckung, Verladung, Transportversicherung, Fracht und Montage; ein Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
7.2 Steuern, Vertragsgebühren, Stempel-, Aus-, Ein- und Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen und dergleichen hat der Käufer zu tragen; ebenso Kosten für die Übersetzung der Dokumentation, die seitens des Verkäufers in Deutscher sowie in Englischer Sprache zur Verfügung gestellt wird. Preisangaben sind grundsätzlich Dem Käufer obliegt es, Importlizenzen und Einfuhrgenehmigun- gen, zivil- und öffentlichrechtliche Genehmi- gungen oder Bestätigungen, die zur Aus- und Durchführung des Vertrages erforderlich sind, auf seine Kosten zu besorgen.
7.3 Der Verkäufer ist berechtigt, bei einer verein- ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ von mehr als vier Monaten den vereinbarten Preis im Umfang einer etwai- gen Anhebung seiner allgemeinen Verkaufs- preise anzupassen.
7.4 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Preisen nicht als Pauschalpreis zu verstehenenthalten, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwandwird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rech- nungslegung in der Rechnung gesondert aus- gewiesen.
4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen, Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis Pau- schalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
4.23.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen ur- sprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf zusätzliches angemessenes angemes- senes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet.
4.33.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten Versandkos- ten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4.43.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen Alt- material hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert ge- sondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsverein- barung angemessen zu vergüten.
4.53.5. BaustellensicherungenWir sind aus eigenem berechtigt, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen wie auch auf An- trag des Kunden beizustellenverpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwen- dung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlun- gen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderun- gen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeit- punkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
4.63.6. Sofern gesetzlich vorgesehenDas Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsba- sis wird der Monat zugrunde gelegt, hat in dem der AG Vertrag abgeschlossen wurde.
3.7. Kosten für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragenFahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Ar- beitszeit.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.15.1 Es gilt der vereinbarte Preis in EURO, der sich aus der Auftragsbestäti- gung ergibt. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte WerteErhält der Besteller keine Auftragsbestätigung gilt der Ange- botspreis. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwandgesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzli- chen Höhe gesondert ausgewiesen und vom Besteller zusätzlich geschuldet.
4.25.2 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung „ ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2010) ausschließlich jeglicher Nebenkosten, wie z.B. Verpackung, Fracht, Zoll, Versicherung. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte LeistungenVeranlasst 2H GmbH & ▇▇.▇▇ entge- gen der grundsätzlichen Vereinbarung gem. Ziffer 3.2 „ab Werk“ (EXW ge- mäß Incoterms® 2010) den Transport, sind ungeachtet dessen sämtliche im In- und Ausland anfallenden Nebenkosten, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenZusammenhang mit dem Transport anfallen, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge Besteller zu tragen.
5.3 Erhöht oder senkt sich im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Liefertag ein für die Preisbildung maßgeblicher Faktor wie Löhne, Energie- kosten und/oder Kosten für Rohmaterial um mehr als 5 %, behält sich 2H GmbH & ▇▇.▇▇ das Recht vor, die Preise um den Betrag anzupassen, um den sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Liefergegenstands erhöht bzw. gesenkt haben.
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Sources: Sales Contracts
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich Angegebene Preise verstehen sich rein netto ggf. zu- züglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Stand April 2021 SIM CARD AS A SERVICE
3.2. Soweit nicht als Pauschalpreis zu verstehenausdrücklich abweichend vereinbart, sondern erfolgt die Abrechnung ha- ben wir neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Auslagenerstattung; dies schließt insbesondere Reisekosten, Spesen sowie Kosten für An- und Ab- fahrten sowie nicht unmittelbar tätigkeitsbezogene Aufwendungen ein. Materialkosten (inkl. Ersatzteile, Verschleißteile usw.) werden nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwandgeson- dert in Rechnung gestellt.
4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde3.3. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG können die Vergütung für fortlaufende Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Erfüllung Zukunft ändern und werden den Besteller über solche Ände- rungen jeweils innerhalb angemessener Frist vor de- ren Wirksamwerden unterrichten. Eine Erhöhung ist maximal einmal pro Vertragsjahr bis zu 5 Prozent der Vergütung des BauKG Sorge vorausgehenden Vertragsjahres mög- lich. Diehl Metering GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇ - ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, Tel. +▇▇-▇▇▇-▇▇▇▇-▇, Fax
3.4. Über den gebuchten Tarif hinausgehende Zusatzver- bräuche (Datenvolumenüberschreitungen; überhöhte Upload Frequenz) werden mit einer Nachberech- nungsfrist von bis zu tragen12-Monaten zu den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.
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Sources: Leistungs Und Zahlungsbedingungen
Preise. 4.17.1 Für die Einrichtung und Nutzung fallen Einrichtungs-, Grund,- Transaktions- oder Pauschalentgelte an. Preisangaben sind grundsätzlich Formblatt K V 118 080222
7.2 Die Abrechnung der einzelnen Transaktionen erfolgt pauschal oder in Abhängigkeit ihrer tatsächlichen Nutzung (Transaktionsentgelt).
7.3 Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. aus dem zugrunden liegenden Vertrag.
7.4 Die genauen Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. aus dem zugrunden liegenden Vertrag.
7.5 Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage der Rechnungsstellung, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
7.6 Preisänderungen für die Nutzung bleiben vorbehalten. 3 Monate vor Preisänderungen wird der Anbieter den Kunden darüber informieren. Übersteigen die angepassten Preise die Veränderung des Nominalindex J62 „Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie“ nach den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden um mehr als Pauschalpreis 1,5 von Hundert, ist der Kunde berechtigt, den zugrunde liegenden Vertrag mit einer Frist von einem Monat vor dem Inkrafttreten der Preisänderung zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Wertekündigen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandKündigung bedarf der Schriftform.
4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.
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Sources: Nutzungsbedingungen
Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte1. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet.
4.3. Preisangaben Preise der Swiss PharmaCan AG verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab LagerMehrwertsteuer, falls anwendbar.
2. Verpackungs-Sofern nicht anders auf der Auftragsbestätigung vermerkt, Transport-gilt die Lieferbedingung «CPT».
3. Verladungs- und Versand kosten Sämtliche Transportkosten sowie Zoll und Versicherung die Gebühren einer separat abzuschliessenden Transportversicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenAuftraggebers.
4.44. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergütenKosten für Transportverpackung sind im Angebotspreis enthalten.
4.55. BaustellensicherungenBei Lieferung von Flüssigprodukten (Liquids) sind Kunststoffkanister in diversen Grössen das Standardgebinde. Mehrkosten für abweichende Gebinde, Abschrankungen sowie zusätzliche Dienstleistungen wie portionierte Abfüllung, Etikettierung, Etikettenbeschaffung oder Beschaffung und sonstige Sicherungsmaß nahmen Verpackung in Umkartons sind vom unternehmerischen Kunden beizustellenseparat zu vergüten und wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht im Preis eingerechnet.
4.66. Sofern gesetzlich vorgesehenEine erweiterte auftragsbezogen Ausgangsanalytik, hat kann auf Wunsch und auf Kosten des Käufers in einem externen Analyselabors vorgenommen werden. Das Analysezertifikat wird nachgereicht, der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragenWarenversand jedoch nicht aufgeschoben.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1Das Angebot von Geotherm ist während 3 Monaten verbindlich. Preisangaben Dem Angebot sind grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Löhne, Zulagen, Transport- und Materialkosten sowie die geltenden Gebühren und Steuersätze, welche die Baukosten beeinflussen, zu Grunde gelegt. Allfällige, während der Ausführung eintretende allgemeine Lohnerhöhungen (z.B. im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrages), allgemeine Preiserhöhungen der Materialien, Erhöhungen der Mehrwertsteuer (MwSt.) oder anderer Steuern und Gebühren (z.B. LSVA) sowie Kostensteigerungen aufgrund neuer Vorschriften und Normen werden vom Besteller vergütet. Die MwSt. ist separat auszuweisen. Ist die MwSt. nicht ausgewiesen und ist nichts anderes vereinbart, gilt sie als Pauschalpreis noch nicht eingerechnet. Die Preise gelten unter der Voraussetzung, dass die Arbeit während der normalen Arbeitszeit ohne Unterbruch geleistet und abgeschlossen werden kann. Bei vom Besteller angeordneter oder zu verstehenvertretender Überstundenarbeit sind die gesetzlichen oder gesamtarbeitsvertraglichen Zuschläge vom Besteller zu vergüten. Nicht im Voraus vereinbarte Arbeiten und Leistungen, sondern erfolgt die Abrechnung insbesondere vom Besteller gewünschte Änderungen oder sonstige Mehrarbeiten, werden vom Besteller nach Aufwand (Regietarif) oder gemäss Nachtragsofferte der Geotherm vergütet. Mehrleistungen aufgrund fehlenden oder mangelhaften Angaben in den zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. über die Beschaffenheit des Baugrundes), werden vom Besteller nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandAufwand vergütet.
4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.
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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis Pau- schalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
4.23.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen ur- sprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf zusätzliches angemessenes angemes- senes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet.
4.33.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten Versandkos- ten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4.43.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen Alt- material hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert ge- sondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden zusätz- lich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgelts- vereinbarung angemessen zu vergüten.
4.53.5. BaustellensicherungenWir sind aus eigenem berechtigt, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen wie auch auf An- trag des Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehenverpflichtet, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß
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Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis Pau- schalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenfin- den, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetEnt- gelt.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich inklusive der jeweils je- weils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- , Verla- dungs- und Versand kosten Versandkosten sowie Zoll und Versicherung Ver- sicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen unternehmeri- schen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber ge- genüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind ESS ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Verein- barung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenzurückzuneh- men.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir Wird ESS gesondert hiermit hiemit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen ange- messen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.
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Sources: General Terms and Conditions for Rental, Sale, and Maintenance of Alarm Systems
Preise. 4.110.1 Preise verstehen sich stets zmzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzstemer; das gilt insbesonde- re für in Werbeamkrägen mnd Preislisten genannte Preise. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen10.2.Der Vermarkter ist berechtigt, die Preise jederzeit mit Wirkmng für die Zmkmnk zm ändern. Preisändermngen für Werbemittelverträge sind wirksam, wenn sie vom Vermarkter mindestens einen Monat vor Veröffent- lichmng der Werbemittel angekündigt werden; in diesem Falle steht dem Amkraggeber ein Rücktrittsrecht zm. Das Rücktrittsrecht mmss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Zmgang der Ändermngsmitteilmng über die Preiserhöhmng amsgeübt werden. Das Rücktrittsrecht gilt nicht für im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenDamerschmldverhältnis ab- zmwickelnde Amkräge. Hier treten Ändermngen der Preisliste sofort in Krak, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetsofern nicht amsdrücklich eine andere Vereinbarmng getroffen worden ist.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1. Alle Preisangaben gegenüber Endverbrauchern sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheitenin EURO und einschließlich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe angegeben. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandGewerbetreibenden werden Netto-Preise genannt.
4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte LeistungenNicht enthalten sind mögliche Verkehrswegenutzungsgebühren wie Fähren, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetTunnelgebühren etc.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern Spesen fallen nur einer Lenkzeit von mehr als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen8 Stunden an.
4.4. Die fach- Maßgeblich bei Taxifahrten ist die jeweils gültige Taxitarifordnung des Kreises Herzogtum Lauenburg. Diese sind in den Geschäftsräumen und umweltgerechte Entsorgung Taxen von Altmaterial, Verpackungen TAXI RIECHERT einsehbar und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergütenunter ▇▇▇.▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ veröffentlicht.
4.5. BaustellensicherungenFixpreise bietet TAXI RIECHERT zu den aktuellen Konditionen an, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellendie zum Zeitpunkt der Bestellung auf Druckschriften oder unter ▇▇▇.▇▇▇▇ RIECHERT im Internet veröffentlicht sind. Ältere Fixpreislisten verlieren mit der Veröffentlichung einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehenPreisänderungen sind zulässig, hat wenn zwischen dem Vertragsschluss und vereinbarten Fahrtermin mehr als 2 Monate liegen. Erhöht sich danach bis zur Erbringung der AG für Leistung die Erfüllung des BauKG Sorge Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist TAXI RIECHERT berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu tragenerhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Leistungserbringungszeitpunkt um mehr als 15% übersteigt.
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Preise. 4.11. Preisangaben Soweit nicht anders angegeben, hält sich die SYSTEMTECHNIK GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 20 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgeblich für einen Vertragsschluss sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Wertein der Auftragsbestätigung der SYSTEMTECHNIK GmbH genannten Preise. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandPreise verstehen sich gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.22. Für vom Verpackungen werden Eigentum des Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungenund von der SYSTEMTECHNIK GmbH berechnet. Porto-, Verpackungsspesen und Transportversicherungskosten werden ab Lager oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. ab deutschem Einfuhrhafen gesondert in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleibt der Versand per Barnachnahme.
3. Bei Dienstverträgen sowie bei Kauf- oder Entwicklungsverträgen, letztere mit einer vereinbarten Fertigstellungs- bzw. Lieferzeit von mehr als sechs Wochen, behält sich die SYSTEMTECHNIK GmbH vor, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenPreise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgeltinsbesondere aufgrund von Tarifverträgen, Materialpreissteigerungen, Zollerhöhungen, Anhebung der Ein- und Ausfuhrgebühren, Erhöhung von Devisenbewirtschaftungskosten, zu erhöhen. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetBeträgt die Erhöhung mehr als 7,5% des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu.
4.34. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Bei Abrufbestellungen berechtigen Preisveränderungen während der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten Laufzeit des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenAbrufvertrages zur angemessenen Preisanpassung.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es 2.1 Die massgebenden Preise ergeben sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwandaus der Auftrags- bestätigung der «Meister».
4.22.2 Alle Preisangaben verstehen sich – mangels ander- weitiger schriftlicher Vereinbarung – als Nettopreis ab Werk in Schweizer Franken exklusive allfällig geschul- dete Mehrwertsteuer.
2.3 Sämtliche Nebenkosten gehen ohne andere ausdrück- liche Vereinbarung zulasten des Bestellers. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte LeistungenHierzu ge- hören insbesondere die Versand- und Verpackungskos- ten, Kosten für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durch- fuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen, Beurkun- dungen, alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes EntgeltZusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetDie Verpackung wird zu Selbstkosten verrechnet.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer 2.4 Bei Warenlieferungen im Inland zu einem Bestellwert von grösser / gleich CHF 1200.– netto werden die Neben- kosten für Verpackung, Versand und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenTransport durch die «Meister» übernommen.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung 2.5 Bis zu einem Bestellwert von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergütenCHF 80.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen– netto wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 20.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen– verrechnet.
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Preise. 4.110.1 Alle Preise sind exkl. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis Umsatzsteuer (MwSt.) und anderen vom Staat auferlegten Gebühren.
10.2 Alle auf der Site, Offerten und übrigen Dokumenten von MediaTrend vermeldeten Preise gelten unter dem Vorbehalt von Tippfehlern. Für die Folgen von Tippfehlern wird keine Haftung übernommen.
10.3 Die vom Inserenten zu verstehenzahlende Vergütung geht von dem im Anzeigenvertrag genannten Tarif aus. MediaTrend behält sich das Recht vor, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten EinheitenTarife zwischenzeitlich zu ändern und wird den Inserenten hierüber dreißig (30) Tage im Voraus informieren. Wenn Massen angegeben werdeneine Tarifänderung beinhaltet, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand dass dieser Tarif mit angemessenem Werklohn abgerechnet.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich mehr als 10% steigt und der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden Inserent diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehenÄnderung nicht akzeptiert, hat der AG für Inserent das Recht, innerhalb von sieben Tagen nach der in diesem Artikel genannten Bekanntgabe den Anzeigenvertrag, auf den sich die Erfüllung des BauKG Sorge Tarifänderung bezieht, schriftlich zu tragenkündigen. Daraufhin endet der Anzeigenvertrag an dem Tag, an dem die Preiserhöhung in Wirkung tritt. Die Kündigung hat per Einschreiben zu erfolgen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte1. Die Abrechnung vereinbarten Preise verstehen sich ab dem Lieferbetrieb, dem Shopbetreiber und Inhaber des Shops ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
4.2unserer freien ▇▇▇▇. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurdeKäufers. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Verpackung zurückzunehmendie Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4.42. Zahlungen für Bestellungen als Erstkunde, auch aus dem Internet, erfolgen per Nachnahme. Ausnahme hiervon sind Lieferungen an registrierte freigegebene Kunden ohne Einschränkungen (Normal / Stammkunden) mit regelmäßigem Umsatz
3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung Annahme von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassenSchecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergütenAlle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.
4.54. BaustellensicherungenGerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellenberechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
4.65. Sofern gesetzlich vorgesehenEin Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, hat der AG für soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragenentweder unbestritten oder rechtskräftig sind.
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Sources: Sales Contracts
Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt 3.1 Für die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte WerteLieferung gelten die Tagespreise im Online Shop zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwandim Katalog bzw. im Online-Shop mit Status Privatkunde ausgewiesenen Preise beinhalten die gesetzliche MwSt. Bei etwaigen Erhöhungen der MwSt. sind wir verpflichtet, die MwSt. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung auszuweisen und werden diese gegenüber Unternehmern in Ansatz bringen. Bei Lieferungen an Besteller in einige europäische Länder ist reichelt verpflichtet, den landesindividuellen Mehrwertsteuersatz zu berechnen. Die in den im Online-Shop ausgewiesenen Preise enthaltenden MwSt.-Sätze entsprechen, so gesetzlich gefordert, denen des im Shop vorausgewählten Landes.
4.23.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. Für Versandkosten. Die Versandkosten werden abhängig vom Kunden bestellte bzw vereinbarte LeistungenGewicht der Pakete und des Empfängerlandes im Online-Shop ermittelt und angezeigt. Die Versandpauschalen je Land und Gewicht sind online unter: ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ aufgeführt.
3.3 Bei Lieferungen und Rücksendungen, z.B. gemäß Ziffer 5, können im Einzelfall bei Ländern außerhalb der Europäischen Union weitere Kosten anfallen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetwir nicht zu vertreten haben und die von Ihnen zu tragen sind (z.B. Zölle).
4.33.4 Aktionsangebote in unserem Shop können zeitlich oder mengenmäßig begrenzt sein. Preisangaben verstehen Einzelheiten ergeben sich zuzüglich aus der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenAngebotsbeschreibung.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.11. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenDer Preis des Kaufgegenstandes (Kaufpreis) versteht sich mangels besonderer Vereinbarung ab Werk bzw. Standort des Kaufgegenstandes ohne Transport, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werdenVer- packung, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandTransportversicherung, ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich der im Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
4.22. Für Alle erforderlichen Dokumente für die Steuerbefreiung einer Lieferung (z.B. Nach- weis der Versendung für EU-Lieferungen, Nachweis der Ausfuhr) sind vom Käufer unverzüglich dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen, bzw. von Dritten zu beschaf- fen. Der Käufer ist verpflichtet alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um den Verkäufer bei der Erlangung der Steuerbefreiung der Lieferung zu unterstützen. Andernfalls ist der Verkäufer berechtigt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nach dem gültigen Steuersatz dem Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetnachträglich in Rechnung zu stellen.
4.33. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer Vereinbarte Nebenleistungen (z.B. Überführungskosten, Finanzierungskosten) wer- den zusätzlich berechnet. Zölle, Steuern, Frachten und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen ähnliche Abgaben hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge Käufer zu tragen.
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Sources: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen
Preise. 4.13.1 Die von der IST GmbH angegebenen Preise gelten nur in Deutschland und verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde. Preisangaben Beim Kaufvertrag verstehen sich die Preise zudem ab Werk bzw. ab Lager IST GmbH. Verpackung und Montage sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, nicht im Preis enthalten. Bei Leistungen ist mangels anderer Vereinbarung die übliche Vergütung gemäß der bei Vertragsabschluss aktuellen Preisliste der IST GmbH zu entrichten.
3.2 Ist mit der IST GmbH eine bindende Preisabsprache zustande gekommen, kann diese, wenn die Leistungen der IST GmbH erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, trotzdem die Preise berichtigen, wenn nachträglich die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, auf denen die Preise der IST GmbH beruhen, mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert wird. Sofern die Preiserhöhung aufgrund der genannten Umstände mehr als 10 % des vereinbarten Preises übersteigt, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen. Dies gilt nicht, wenn die IST GmbH ausdrücklich und schriftlich einen Festpreis zugesagt hat.
3.3 Erbringt die IST GmbH für den Vertragspartner Leistungen gegen gesonderte Berechnung, sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis diese nach den bei Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätzen und Zuschlägen zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung vergüten. Das bei der Durchführung der Leistung verbrauchte Material wird gesondert in Rechnung gestellt. Planungsleistungen und sonstige im Zusammenhang mit der Errichtung und Instandhaltung von Anlagen zu erbringende Dienstleistungen (wie Fahrzeiten zum Vertragspartner bzw. von ihm genannten Standorte) sind ebenso zu vergüten. Die Fahrtkosten werden gesondert nach Aufwand gemäß Vereinbarung oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werteder jeweils bei Leistungserbringung gültigen Preisliste der IST GmbH berechnet. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwandvorgenannten, in Ziffer 3.1 bis 3.3 genannten Grundsätze gelten insbesondere auch für Instandhaltungsleistungen, sofern nicht mit dem Kunden ein gesonderter Wartungsvertrag besteht.
4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht Vorbehaltlich einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung zwischen CHRIST und dem Kunden verste- hen sich die in Prospekten, Preislisten, Offerten und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet.
4.3. Preisangaben verstehen sich Nettopreise in Euro (zuzüglich der jeweils geltenden jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und Umsatzsteuer) ab LagerWerk (siehe Punkt 5.1), zzgl. Verpackungs-, Transport-Zoll-, Versicherungs- oder Transportkosten sowie Montage. Verladungs- CHRIST behält sich vor, jederzeit Preisanpassungen vornehmen zu können. Ohne anderweitige schriftliche Abrede gilt der bei Lieferung bzw. Auftragsausführung gültige Ansatz. Skontosätze, Skontofristen sowie die Gewährung allfälliger Rabatte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3.2. In den Preisen nicht inbegriffen sind alle für Abladung und Versand kosten sowie Zoll für Montage notwendigen Vorbereitungs- und Versicherung gehen Bauarbeiten, Gerüste, Hebemittel, sanitäre und elektrische Installationen wie Schalter und Schütze. Notwendige Betriebsmittel, soweit sie nicht serienmäßig zu Lasten des unternehmerischen Kundenden Anlagen gehören, werden separat verrechnet.
3.3. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnetErfolgt die Montage einer Anlage bzw. der Einbau eines Ersatzteils durch CHRIST, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung ist der Kunde verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenalle dafür notwendigen Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen vorzunehmen. Kann eine Montage auf- grund von Umständen, welche CHRIST nicht zu vertreten hat, nicht in vorgesehener Weise oder lediglich mit Unterbrechung bzw. Verzögerung erfolgen, so hat CHRIST das Recht, entsprechenden Mehraufwand zusätzlich zu berechnen.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise. 4.18.1. Preisangaben Preise sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich Mehrwersteuer und verstehen sich ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftrag- gebers, insbesondere hinsichtlich der Größe, Gestaltung und Material, werden zusätzlich berechnet. Entstehen hierdurch wesentliche Mehrkosten, wird der Auftragnehmer den Auftraggebet hierüber unterrichten.
8.2. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Auftraggebers bzw. ohne unser Verschulden des Auftragnehmers ganz oder teilweise später als Pauschalpreis 4 Monate nach Bestätigung des Auftrags, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise des später gelieferten Teils angemessen zu verstehenerhöhen, sondern erfolgt falls zwischenzeitlich Lohnerhöhungen oder Preissteigerungen bei den Grund- materialien, Energie oder Transport eingetreten sind.
8.3. Muster, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und sonstige Vorarbeiten, die Abrechnung vom Auftraggeber veranlasst sind, werden nach Aufwand berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Dasselbe gilt auch für vom Auftraggeber verlangte Untersuchungen oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandGutachten.
4.28.4. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte LeistungenWegen Abweichung von der Stanz- oder Druckvorlage notwendig gewordene Abänderungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findender Auftragneh- mer nicht zu vertreten hat, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgeltwerden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetDasselbe gilt für nachträgliche Korrekturen.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.
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Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenDie Preise gelten ab Werk bzw ab Lager von Diehl Metering GesmbH exklusive Umsatzsteuer, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten EinheitenVerpackung, Verladung, Demontage, Rücknahme und ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für gewerbliche Zwecke im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung. Wenn Massen angegeben im Zusammen-hang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werteträgt diese der Käufer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandVerpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen.
4.2. Für Bei einer vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetAngebot abweichenden Bestellung behält sich Diehl Metering GesmbH eine entsprechende Preisänderung vor.
4.3. Preisangaben verstehen Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Angebotes von Diehl Metering GesmbH. Sollten sich zuzüglich die Kosten bis zum Zeitpunkt der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-Lieferung erhöhen, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnetso ist Diehl Metering GesmbH berechtigt, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmendie Preise entsprechend anzupassen.
4.4. Die fach- Bei Reparaturaufträgen werden die von Diehl Metering GesmbH als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterialauf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, Verpackungen und Baurestmassen hat deren Zweckmäßigkeit erst während der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragtDurchführung des Reparaturauftrages zutage treten, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergütenwobei es hiefür keiner besonderen Mitteilung an den Käufer bedarf.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG Der Aufwand für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragenErstellung von Reparatur- angeboten oder für Begutachtungen wird dem Käufer in Rechnung gestellt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis 5.1 Die verhandelten Preise gelten für den vereinbarten Zeitraum oder bis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwandihrer einvernehmlichen Änderung.
4.25.2 Die Preise beinhalten alle Aufwendungen des Lieferanten wie z. ▇. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen▇▇▇▇, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenVerpackung und Versicherung sowie Versendung frei Haus, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetsofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.35.3 Gebr. Preisangaben verstehen sich zuzüglich ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ leistet, sofern nichts anderes vereinbart, Zahlung durch Übersendung eines Verrechnungsschecks oder durch Banküberweisung. Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist die Absendung bei Gebr. Heinemann. Maßgebend für den Beginn der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer Zahlungs- oder Skontofristen ist der Tag, an dem die Lieferverpflichtung mangelfrei erfüllt ist, frühestens jedoch der Tag des Rechnungseingangs bei Gebr. Heinemann.
5.4 Die Zahlung seitens Gebr. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ stellt kein Anerkenntnis von Preisen und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnetKonditionen dar.
5.5 Skontoabzug ist auch zulässig, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurdeGebr. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenHeinemann aufrechnet oder Zahlungen in angemessener Höhe aufgrund von Mängeln zurückhält.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht Sämtliche Preise verstehen sich als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte WerteNettopreise. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwandgesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in dem angegebenen Preis eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe vom Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.2. Für vom Kunden bestellte bzw Falls für die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers im voraus keine Vereinbarung getroffen wurde, gelten die aktuellen Vergütungs- bzw. Stundensätze des Auftragnehmers. Dies gilt insbesondere für während der Durchführung des Auftrages zusätzlich vereinbarte Leistungen sowie solche Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetzur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung zusätzlich notwendig werden.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Bei Dauerschuldverhältnissen ist der Auftragnehmer berechtigt, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlan- gen, wenn nachstehende Positionen eine Änderung erfahren: -Preise des benötigten Materials oder -Lohn- oder Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderung oder die Mehrwertsteuer. Kommt im Rahmen dieser Verhandlungen keine Einigung über die Änderung der Vertragskonditionen zustande, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
4.4. Für nach Vertragsabschluss verlangte Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten oder Arbeiten unter erschwerten Bedingungen sowie zusätzlichem Montageaufwand, die bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren, berechnet der Auftragnehmer, unbeschadet abweichender Regelungen, seine jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer Stunden- bzw. Vergütungssätze.
4.5. Gebühren und ab Lager. Verpackungs-sonstige Kosten, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammen hängen, gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellenAuftraggebers.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat Etwaige Gebühren für urheberrechtlich geschützte Werke trägt der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragenAuftraggeber.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.18.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenSollte der Lieferant in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung seine Preise ermäßigen und die Konditionen verbessern, sondern erfolgt so gelten die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werteam Tage der Lieferung gültigen Preise und Konditionen.
8.2. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandPreise für Käufe von Inländern und Gemeinschaftsansässigen verstehen sich frei Lieferort des Bestellers, inklusive Fracht, Verpackung und Versicherung etc. zuzüglich eventuell anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.28.3. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet.
4.3. Preisangaben Die Preise für Käufe von nicht Gemeinschaftsansässigen verstehen sich zuzüglich frei Lieferort des Bestellers, inklusive Fracht, Verpackung und Versicherung etc. exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenZoll.
4.48.4. Die fach- Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, neu hinzukommende Kosten, Frachten etc. und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterialderen Erhöhungen, Verpackungen und Baurestmassen hat durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar verteuert wird, trägt der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergütenLieferant.
4.58.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen Im Übrigen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragenAuslegung die ICC Incoterms ® in der jeweils gültigen Fassung maßgebend.
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Sources: Purchase Agreement
Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es 2.1 Die massgebenden Preise ergeben sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwandaus der Auftragsbestätigung der «Meister».
4.22.2 Alle Preisangaben verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – als Nettopreis ab Werk in Schweizer Franken exklusive allfällig geschuldete Mehrwertsteuer.
2.3 Sämtliche Nebenkosten gehen ohne andere ausdrückliche Vereinbarung zulasten des Bestellers. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte LeistungenHierzu gehören insbesondere die Versand- und Verpackungskosten, Kosten für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen, Beurkundungen, alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes EntgeltZusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetDie Verpackung wird zu Selbstkosten verrechnet.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer 2.4 Bei Warenlieferungen im Inland zu einem Bestellwert von grösser / gleich CHF 1200.– netto werden die Nebenkosten für Verpackung, Versand und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenTransport durch die «Meister» übernommen.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung 2.5 Bis zu einem Bestellwert von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergütenCHF 80.– netto wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 20.– verrechnet.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen2.6 Der Mindestbestellwert für konfektionierte Netze beträgt CHF 150.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.–
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Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte1. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandPreise des Lieferanten verstehen sich ab Werk zuzüglich Kosten für Verpackung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4.22. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Zusätzliche Leistungen, wie etwa Zuschnitt, Expressversand u.ä. werden gesondert berechnet.
3. Hat der Lieferant die Aufstellung oder Montage übernommen, so trägt der Käufer neben der vereinbarten oder üblichen Vergütung für diese Leistungen auch die entstehenden Nebenkosten (Reisekosten, Transport- kosten, Auslösungen u.ä.).
4. Der Lieferant behält sich die Festsetzung von Mindermengenzuschlägen in angemessener Höhe vor.
5. Die Preise des Lieferanten für Kupferkabel beruhen, falls bei Abschluss des Vertrages nicht anders angege- ben, auf einer Kupferbasis von Euro 150,--/ 100 kg Kupfer. Maßgebend für die Ermittlung des Verkaufsprei- ses ist die DEL-Notierung für Kupfer am Tag der Auftragsbestätigung zuzüglich Bezugskosten. Der Preis bei Lieferung erhöht oder ermäßigt sich um die Differenz zwischen Kupferbasis und DEL-Notierung.
6. Bei Produkten ohne Metallpreisnennung ist der Lieferant berechtigt, im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetFalle außergewöhnlicher Änderungen der Rohstoffpreise den Verkaufspreis entsprechend anzupassen.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.
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Preise. 4.14.1 Die Preise gelten ab Werk bzw. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenab Lager des Verkäufers ausschließlich Umsatzsteuer, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten EinheitenVerpackung, Verladung, Demontage, Rücknahme und ordnungsgemäßer Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für gewerbliche Zwecke im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung. Wenn Massen angegeben im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werteträgt diese der Käufer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandVerpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen.
4.24.2 Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Verkäufer eine entsprechende Preisänderung vor.
4.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Für vom Kunden bestellte Allfällige Rabatt- und Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung und sind entsprechend im Angebot bzw vereinbarte Leistungenauf der Auftragsbestätigung der Aquamot GmbH aufgelistet. Ein unberechtigter Abzug führt zur Zurückhaltung der Ware bis zum Eingang des Restbetrages.
4.4 Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist der Verkäufer berechtigt, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetPreise entsprechend anzupassen.
4.34.5 Bei Reparaturaufträgen werden die vom Verkäufer als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-Durchführung des Auftrages zutage tritt, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenwobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Käufer bedarf.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG 4.6 Der Aufwand für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragenErstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen wird dem Käufer in Rechnung gestellt.
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Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte1. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandPreise der kfh Renovierungsservice GmbH verstehen sich als Festpreise, wenn nicht individualvertraglich ausdrücklich anderes vereinbart wird.
4.22. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte LeistungenEs gelten die Preise und Bedingungen der bei Vertragsschluss gültigen Doku- mente, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Ändern sich später als sechs Wochen nach Vertragsschluss Abgaben oder an- dere Fremdkosten, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenvereinbarten Preis nachweislich kalkuliert sind oder entstehen sie neu, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetist die die kfh Renovierungsservice GmbH im entsprechen- den Umfang zu einer Preisänderung berechtigt.
4.33. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Stellt der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab LagerKunde nicht auf eigene Kosten Baustrom, Wasser oder Unterkunft (vgl. Verpackungs-Ziffer III.3.), Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern werden die Kosten als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenBaunebenkosten gesondert in Rech- nung gestellt.
4.44. Die fach- ▇▇▇▇▇▇ sich anlässlich des Austausches von Heizkörpern einzelne Wohnungen nicht absperren, und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat stellt der Kunde einen Anlagenbetreuer nicht zur Seite (vgl. Ziffer III.3.), rechnet die kfh Renovierungsservice GmbH den Aufwand für Entleeren, Befüllen und Entlüften des Heizkreislaufes nach Aufwand zu veranlasseneinem Stundensatz von 42,00 € zzgl. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergütenjeweils gültiger Mehrwertsteuer ab.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.
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