Common use of Preise Clause in Contracts

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

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Sources: Campervan Rental Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus Die Preise für die Depotführung sowie für sonstige Leistungen der DekaBank werden in Ziffer 1.12.1 der AGB für DekaBank Depots in Verbindung mit dem Tagesmietpreis, ggfPreis- und Leistungsverzeichnis zum DekaBank Depot dargestellt. zugebuchtes Equipment Das Preis- und Leistungs- verzeichnis zum DekaBank Depot steht in der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie jeweils aktuellen Fassung auf der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf Internetseite ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇:///▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ ▇ zur Verfügung. Preise für Sonderleistungen und die Bedingungen für den Tausch von Investmentfonds sind den entsprechend betitelten Abschnitten des Preis- und Leistungsverzeichnisses zu entnehmen. Zuzüglich Für den Tausch von Inhaberschuldverschreibungen gilt Ziffer 2.3 und 2.4 der Sonderbedingungen für DekaBank Depots betreffend Inhaberschuldverschreibun- gen. Beim Kommissionsgeschäft rechnet die DekaBank gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäfts ab. Die DekaBank ist berechtigt, dem Kunden ihr Entgelt, ihre Kosten und ihre Auslagen einschließlich fremder Kosten in Rechnung zu stellen. Werden der DekaBank beim Abschluss des Ausführungsgeschäfts Rabatte eingeräumt, ist die DekaBank berechtigt, diese zu vereinnahmen. Beim Festpreisgeschäft vereinbaren der Kunde und die DekaBank einen bestimmten oder bestimmbaren Preis. Die Einzelheiten regeln die AGB für DekaBank Depots (Ziffer 2.1.1), die Sonderbedingungen für DekaBank Depots betreffend Inhaberschuldver- schreibungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.vDekaBank Depot in der jeweils geltenden Fassung. 99€ anDie DekaBank ist berechtigt, beim Kauf bestimmter Investmentfondsanteile und Inhaberschuldverschreibungen Ausgabeaufschläge zu verlangen. Für MietfahrzeugeEinzelheiten enthält der jeweilige Verkaufsprospekt. Beim Kauf von Anteilen an Exchange Traded Funds ist die DekaBank berechtigt, in denen ein volumenabhängiges Orderentgelt zu erheben. Einzelheiten regeln die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die KostenSonderbedingungen für DekaBank Depots betreffend Exchange Traded Funds. 1-774 Fassung Februar 2021 Stand: 08.21 Gebühren und Entgelte, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle KostenBankdienstleistung erhoben werden, die nicht ausdrücklich können sich im Gesamtmietpreis enthalten Lauf der Geschäftsbeziehung ändern. Änderungen am Preis- und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten Leistungsverzeichnis wird die DekaBank dem Kunden schriftlich oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarin Textform mitteilen.

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Sources: Sonderbedingungen Zur Online Nutzung Von Dekabank Depots, Sonderbedingungen Zur Online Nutzung Von Dekabank Depots, Sonderbedingungen Zur Online Nutzung Von Dekabank Depots

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggf1. zugebuchtes Equipment Für die Berechnung von Dienstleistungen gelten die Preise der aktuell gültigen Preisliste. Bei Einsätzen vor Ort werden die Anfahrtskosten gem. der aktuell gültigen Preisliste berechnet. 2. Bei vereinbarten Festpreisen für die Inbetriebnahme von Hard- und der Servicepauschale zusammen. Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen: 2.1 Im Tagesmietpreis enthalten Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Fahrzeugüberlassung für den Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten 3. Nicht im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraumvereinbarten Festpreis enthalten sind und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. Ebenfalls abgegolten sind die * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Wartung Fracht- und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit Verpackung * Entsorgen des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.Verpackungsmaterials

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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen, Geschäftsbedingungen Für Die Berechnung Von Dienstleistungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 1. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich aus dem Tagesmietpreisauch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO netto ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutzeventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben. 2. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf Angebotspreise haben nur bei ungeteilter und unveränderter Bestellung Gültigkeit. 3. ▇▇▇▇▇://▇ zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als vier Monate, so ist die Broich Premium Catering GmbH berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. Das gilt insbesondere dann, wenn die eigenen Beschaffungskosten der Broich Premium Catering GmbH höher sind als bei Vertragsschluss angenommen. Übersteigt der Umfang der Preiserhöhung 7,5 % des vereinbarten Preises, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden. 4. Verzögert sich der Beginn oder ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von der Broich Premium Catering GmbH zu vertreten sind, so ist sie berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze der Broich Premium Catering GmbH. 5. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden sowie Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der Broich Premium Catering GmbH sind, sind vom Auftraggeber zusätzlich zu zahlen. Dies gilt insbesondere auch für Kosten und Gebühren zur Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Konzessionen, als auch für anfallende Kosten und Gebühren bei der Leistungserbringung im Ausland.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl 6. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die KostenDienstleistungen und Besorgungen, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Gesamtmietpreis enthalten Rahmen der Planung und mit diesem abgegolten sindDurchführung des Vertrages ausgeführt werden, hat der Mieter sind gesondert zu tragenvergüten. Hierunter fallen insbesondere MautkostenFür insoweit verauslagte Beträge ist die Broich Premium Catering GmbH berechtigt, Kraftstoffkosteneine Vorlageprovision zu berechnen. Die Broich Premium Catering GmbH ist weiter berechtigt, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Namen des Auftraggebers derartige Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen an Drittunternehmen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarvergeben.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 10.1 Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisPreisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise zzgl, ggf. zugebuchtes Equipment und gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto) zu Grunde gelegt. 10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Er- messen der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Entwicklung der Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kostenanpassen, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle KostenPreisbe- rechnung maßgeblich sind, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistung mehr als 4 Monate liegen. 10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Energiekosten, der Ölpreis je Barrel, der Erdgaspreis je m³, die Lohn- und Lohnnebenkosten gem. der einschlägigen Tarifverträge für das Elektrohandwerk, die Sozialabgaben und/oder die Kosten durch Umweltauflagen erhö- hen oder absenken oder sonstige Änderungen der elektrowirt- schaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer verän- derten Kostensituation führen (z. B. bei Änderungen der Belastun- gen durch die EEG-Umlage). Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiser- höhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lohnkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. den Energiekosten, sind vom AN die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise aus- geglichen werden. Der AN wird bei der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht Ausübung seines billigen Ermessens die Möglichkeitjeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wäh- len, dass ein Vormieter gewisse Kosten Kostensenkungen nicht nach für den AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirk- sam werden wie Kostenerhöhungen. 10.4 Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenom- men werden, wenn sie unvorhersehbar nach Vertragsschluss ent- standen sind und innerhalb einer angemessenen Frist dem AG ge- genüber angezeigt und nachgewiesen werden. 10.5 Liegt der neue Preis auf Grund des vorgenannten Preisanpas- sungsrechts des AN 15 % oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hatmehr über dem ursprünglichen Preis, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung so ist der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro MandatAG zum Rücktritt berechtigt. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten AG kann dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Prei- ses und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarHinweis auf das bestehende Rücktrittsrecht geltend ma- chen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 5.1. Es gilt der vereinbarte Preis in EURO, der sich aus dem Tagesmietpreisder Auf- tragsbestätigung ergibt, ggfzuzüglich Umsatzsteuer. zugebuchtes Equipment Bei Monta- ge und der Servicepauschale zusammenAufstellung sind uns die entstandenen Aufwendungen zu unseren Montage- und Auslösungssätzen sowie die Spe- sen für Aufenthalt und Anfahrt zu ersetzen. 5.2. Im Tagesmietpreis enthalten Die gesetzliche Umsatzsteuer ist die Fahrzeugüberlassung für den nicht im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumPreis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen. 5.3. Ebenfalls abgegolten sind Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung „ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2020) ausschließlich Ver- packung. Bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer 3.1 trägt der Käufer die Transportkosten sowie die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie einer gege- benenfalls vom Käufer gewünschten Transportversicherung. 5.4. Wir sind nach Maßgabe der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇nachfolgenden Bestimmungen zu einer Preisanpassung berechtigt://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten a) Wir sind berechtigt, die von dem Käufer zu zahlenden Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus entsprechend der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die KostenEntwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Bereitstellung Berechnung des Fahrzeugs anfallenvereinbarten Preises maßgeblich sind. Alle KostenDie Anpassung erfolgt nach bil- ligem Ermessen gemäß § 315 BGB. b) Die Gesamtkosten setzen sich aus folgenden relevanten Kostenarten zusammen: Kosten für den Bezug von Roh- stoffen und von Energie, Lohnkosten, Transportkosten, Zölle, Steuern und öffentliche Abgaben sowie Kosten von Vorlieferanten. c) Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preiser- mäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten Gesamtkosten erhöhen oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren absenken. d) Steigerungen bei einer Kostenart (z.B. Jahresvignette SchweizRohstoffkosten) dürfen nur in dem Umfang für das Mietfahrzeug gezahlt hateine Preiserhöhung heran- gezogen werden, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt in dem keine Senkung anderer Kosten- arten (z.B. Energiekosten) eintritt. e) Bei der Senkung von Kostenarten sind von uns die Prei- se zu ermäßigen, soweit diese Senkungen nicht durch Steigerungen bei anderen Kostenarten ausgeglichen werden. f) Wir werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach den für den Käufer ungünstigeren Maßstäben berechnet werden als Kosten- erhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in glei- chem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhun- gen. g) Eine Änderung des Preises werden wir dem Käufer min- destens vier Wochen vor dem geplanten Wirksamwer- den in Textform mitteilen. h) Das Preisanpassungsrecht von uns gilt nicht für Liefe- rungen oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die VermieterinLeistungen, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche innerhalb von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr vier Monaten nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarVertragsschluss erbracht werden.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Die aktuellen Preise/Entgelte für die Dienstleistungen der ebase ergeben sich aus dem Tagesmietpreisjeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Kontovertrags erfolgt nach Maßgabe des Punktes „Änderungen“ bzw. „Zinsen, ggfEntgelte und Aufwendungen“ der All- gemeinen Geschäftsbedingungen der ebase. zugebuchtes Equipment Das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Servicepauschale zusammenKunde jederzeit von der ebase bzw. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den sofern der Kunde einen Vermittler hat, von diesem auf Anfrage kostenlos erhalten. Des Weiteren kann der Kunde das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsver- zeichnis auf der Website sowie im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraumgeschützten Bereich des Online-Banking jederzeit einsehen, herunterladen, speichern und ausdrucken. Ebenfalls abgegolten sind * Sollsalden können entstehen durch Steuernachzahlungen an das Finanzamt, durch den Einzug von Entgelten und Auslagen gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis, durch regelmäßige Einzüge (z. B. Sparplan) und den Einzug von Sollzinsen Für die Kosten für Wartung Verwahrung von Einlagen auf dem Konto flex / Tagesgeldkonto zahlt der Kunde ein prozentuales Entgelt („Verwahrentgelt“) - sofern das Guthaben auf dem Konto einen von der Bank vorgegebenen Freibetrag nach Ablauf des 30. Tags (kostenfreier Zeitraum) übersteigt - gemäß den Regelungen im Preis- und Verschleißreparaturen sowie Leistungsverzeichnis. Nähere Einzelheiten enthält das „Preis- und Leistungs- verzeichnis“, das bei der vereinbarte VersicherungsschutzDepot-/Kontoeröffnung mit dem Kunde vereinbart wird. Es fallen derzeit keine Steuern an. Kunden sollten zur Klärung individueller steuerlicher Auswirkungen einen Steuerberater einschalten. Die zur Zeit steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkljeweiligen Kunden ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Abhängig vom jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus gel- tenden Steuerrecht (In- oder Ausland) können bei der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇Auszahlung von Erträgen Kapitalertrags- und/▇▇oder sonstige Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kostenamerikanischem Steuerrecht), die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei Fra- gen sollte sich der Kunde an die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallenihn zuständige Steuerbehörde bzw. Alle Kosteneinen Steuerberater wenden. Dies gilt insbesondere, die nicht ausdrücklich wenn er im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar Ausland steuerpflich- tig ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

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Sources: Depotvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 1. Es gelten immer die am Tage der Lieferung gültigen Preise. 2. Der Gesamtmietpreis setzt Preis des Kaufgegenstandes versteht sich aus dem Tagesmietpreisohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, ggfab Lager des Verkäufers. 3. zugebuchtes Equipment Vereinbarte Nebenleistungen (z.B. Verpackung, Transportkosten, Einbaukosten, Prüfungskosten, Rückfracht für Altaggregate und der Servicepauschale zusammenAltmotoren usw.) werden zusätzlich berechnet. 4. Im Tagesmietpreis enthalten Für Wiederverkäufer ist die Fahrzeugüberlassung für den in der Angabe des Kaufpreises enthaltene Preisempfehlung unverbindlich. 5. Für jedes Tauschteil wird grundsätzlich Pfand nach dem aktuellen Stand zum Verkaufszeitpunkt berechnet. Wird das Altteil unmittelbar im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumZeitpunkt des Verkaufs des Tauschteils zurückgegeben, so werden die Pfandbeträge (Pfand auf das Austauschteil und Gutschrift des Pfandbetrages des Altteils) automatisch miteinander verrechnet, ohne dass dies auf der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten Sollte das Altteil jedoch nicht den Rücknahmekriterien für Wartung und Verschleißreparaturen sowie Altteile des Verkäufers entsprechen (beispielsweise weil Teile fehlen oder nicht mehr Instand gesetzt werden können), so wird der vereinbarte VersicherungsschutzVerkäufer den Wertverlust des Altteils maximal in Höhe des auf das Teil fallenden Pfandbetrages einbehalten bzw. Die zur Zeit hiervon abziehen. Dieser Betrag wird dann auf der Rechnung gesondert aufgeführt. 6. Wird das Altteil nicht im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf Verkaufs des Tauschteils zurückgegeben, so wird ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ auf das Tauschteil erhoben und dem Käufer ein Pfandschein hierüber ausgestellt. Diesen Pfandschein kann er dann innerhalb von sechs Monaten ab Datumsausstellung auf den Pfandgutschein einlösen, sofern er ein gleiches, den Rücknahmekriterien entsprechendes Altteil an den Verkäufer zurückgibt, d.h. ihm wird dann mit Rückgabe des Altteils der Pfand wieder zurückbezahlt oder gutgeschrieben.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an 7. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme den Kauf von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich Tauschmotoren gilt Folgendes: Ergibt sich bei der Überprüfung eines im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter Tauschverfahren zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeitersetzenden Altmotors, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren dieser nicht wiederaufbereitungsfähig ist (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hataufgrund fehlender Teile oder (Teil-)Unmöglichkeit der Instandsetzung), welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten wird der dadurch entstandene Wertverlust dem Auftraggeber zusätzlich zum Listenpreis des MietersTauschmotors in Höhe des jeweils allgemein üblichen Pauschbetrags berechnet: 8. Die Vermieterin erhebt Umsatzsteuer, auch für die Bearbeitung der StrafmandateAltteile, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarwird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben.

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Sources: Sales Contracts, Sales Contracts

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 6.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich aus unsere Preise für Lieferungen ab Werk, einschließlich Verpackung ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer und sons- tige Kosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 6.2 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Erbringung der Leistungen Montag bis Frei- tag zu unseren üblichen Geschäftszeiten (max. 8 h/Tag) und die Berechnung der Leis- tungen nach dem Tagesmietpreisangefallenen Zeitaufwand, ggfzu den bei uns jeweils aktuell geltenden Stundensätzen zuzüglich den jeweils gültigen Materialpreisen und sofern einschlägig zuzüglich Reisekosten (insbesondere aber nicht abschließend An- und Abfahrt, Über- nachtung). zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten Fallen auf Wunsch des Käufers Überstunden bei unseren Mitarbeitern an, ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter Überstundenvergütung vom Käufer zu tragen. Hierunter fallen insbesondere MautkostenGleiches gilt für Aufschläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit. Überstunden, KraftstoffkostenSonn- und Feiertagsarbeit werden entsprechend den jeweils gültigen Tarifbestimmungen der Bayerischen Metallindustrie berechnet. Der Käu- fer verpflichtet sich, ParkgebührenArbeitszeitbescheinigungen, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkostendie von unseren Mitarbeitern erstellt werden, zu prüfen und gegenzuzeichnen. In Einzelfällen besteht die MöglichkeitIst eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen haben wir Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nichtangemessene Abschlagszahlungen für in sich abgeschlossene Teile der Leistung bzw. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandatenach Beendigung einer Projektphase (z. B. Vertragsbeginn, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterinerste Teillieferung, Bereitstellung zur Abnahme, Abnahme). 6.3 Kostensteigerungen, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten aufgrund von Änderungswünschen des Käufers, insbesondere auch durch damit einhergehende zeitliche Verzögerungen entstehen, sind vom Käufer zu tragen. 6.4 Angemessene Preisänderungen entsprechend unseren Listenpreisen bleiben vorbehal- ten, wenn die Lieferung vertragsgemäß mehr als vier (4) Monate nach Vertragsschluss erfolgt und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von soweit die Listenpreiserhöhung auf eine nachträgliche Erhöhung der bei Abschluss des Mietvertrages Geste- hungskosten (Preise für Roh-, Hilfs- oder nachträglich vorgelegten Betriebsstoffe, wie Materialpreiserhöhungen, tarifliche Lohnerhöhungen oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterinandere für den Vertragsgegenstand erforderliche Vor- leistungen) zurückzuführen sind, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarwir unserer Preisangabe bei Vertragsschluss zu- grunde gelegt haben.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus Die Preise für die Depotführung sowie für sonstige Leistungen der DekaBank werden in Ziffer 1.12.1 der AGB für DekaBank Depots in Verbindung mit dem Tagesmietpreis, ggfPreis- und Leistungsverzeichnis zum DekaBank Depot dargestellt. zugebuchtes Equipment Das Preis- und Leistungs- verzeichnis zum DekaBank Depot steht in der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie jeweils aktuellen Fassung auf der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf Internetseite ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇:///▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ ▇ zur Verfügung. Preise für Sonderleistungen und die Bedingungen für den Tausch von Investmentfonds sind den entsprechend betitelten Abschnitten des Preis- und Leistungsverzeichnisses zu entnehmen. Zuzüglich Für den Tausch von Inhaberschuldverschreibungen gilt Ziffer 2.3 und 2.4 der Sonderbedingungen für DekaBank Depots betreffend Inhaberschuldverschreibun- gen. Beim Kommissionsgeschäft rechnet die DekaBank gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäfts ab. Die DekaBank ist berechtigt, dem Kunden ihr Entgelt, ihre Kosten und ihre Auslagen einschließlich fremder Kosten in Rechnung zu stellen. Werden der DekaBank beim Abschluss des Ausführungsgeschäfts Rabatte eingeräumt, ist die DekaBank berechtigt, diese zu vereinnahmen. Beim Festpreisgeschäft vereinbaren der Kunde und die DekaBank einen bestimmten oder bestimmbaren Preis. Die Einzelheiten regeln die AGB für DekaBank Depots (Ziffer 2.1.1), die Sonderbedingungen für DekaBank Depots betreffend Inhaberschuldver- schreibungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.vDekaBank Depot in der jeweils geltenden Fassung. 99€ anDie DekaBank ist berechtigt, beim Kauf bestimmter Investmentfondsanteile und Inhaberschuldverschreibungen Ausgabeaufschläge zu verlangen. Für MietfahrzeugeEinzelheiten enthält der jeweilige Verkaufsprospekt. Beim Kauf von Anteilen an Exchange Traded Funds ist die DekaBank berechtigt, in denen ein volumenabhängiges Orderentgelt zu erheben. Einzelheiten regeln die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die KostenSonderbedingungen für DekaBank Depots betreffend Exchange Traded Funds. Gebühren und Entgelte, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle KostenBankdienstleistung erhoben werden, die nicht ausdrücklich können sich im Gesamtmietpreis enthalten Lauf der Geschäftsbeziehung ändern. Änderungen am Preis- und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten Leistungsverzeichnis wird die DekaBank dem Kunden schriftlich oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarin Textform mitteilen.

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Sources: Vereinbarung Zur Teilnahme an deka.de, Sonderbedingungen Zur Online Nutzung Von Dekabank Depots

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Unsere Preise sind Nettopreise. Hierzu kommt die jeweils zum Zeitpunkt der Berechnung gültige Mehrwertsteuer. • Unsere Preise gelten nur für die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Gegenstände und nur für die Menge und für den dabei angegebenen Verwendungsort. • Ändern sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment zwischen Vertragsabschluss und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist Lieferung oder der Ausführung der Leistung die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind Preise unserer Vorlieferanten, die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für MietfahrzeugeFrachten, in denen öffentliche Abgaben, die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Löhne oder sonstige Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallensich auf unsere Lieferungen und/oder Leistungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu ändern. Alle Kosten• Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich zu den am Liefertage für den angegebenen Verwendungsort gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn-, oder Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen. Kann ein Auftrag zum vereinbarten Termin aus Gründen, welche der Besteller zu verantworten hat, nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten durchgeführt werden, berechnen wir den entstandenen Aufwand nach der jeweils gültigen Preisliste (Rüst-, Fahrt- und mit diesem abgegolten sindWartezeiten sowie Anfahrt). • Hinsichtlich der von uns inkl. Montage gelieferten Folien gilt: Rechnungsstellung erfolgt nach Aufmaß. Der Preis versteht sich inkl. Lieferung und Montage (An/Abfahrt der Montagekolonne, hat Auslösung). Werden die Maximalabmessungen der Mieter zu tragenFolie überschritten, ist eine Stossnaht erforderlich. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) Der m2-Preis zur Folienbeschichtung ist gültig für das Mietfahrzeug gezahlt hatgenannte Leistungsvolumen (Mengen-/Auftragsbezogener Preis); bei Mehr- oder Minderleistungen ändert sich der m2-Preis gemäß gültiger Preisliste. Grundsätzlich berechnen wir eine zusätzliche Anfahrtskostenpauschale. Bei Kantenlängen unter 50 cm wird ein Mindermaßzuschlag von 25% für diese Fläche berechnet. Bei Trapez- oder Dreiecksverglasungen erfolgt die Berechnung als Rechteck zzgl. 10% Erschwerniszuschlag für diese Fläche. • Hinsichtlich der von uns gelieferten Rollos, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden könnenJalousien, Faltstores; Vertikaljalousien gilt: Bei Montage: Preis inkl. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nichtFertigung nach vorhandenen Fenstermassen, Lieferung und Montage vor Ort. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des MietersBei Lieferung: Preis inkl. Fertigung nach vorhandenen Fenstermassen, zzgl. Fracht und Verpackung. Lieferung ab Lager. Grundsätzlich wird eine Anfahrtskostenpauschale erhoben. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung genannten Preise sind Stück- bzw. Gesamtpreise. • Wir sind berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen vollständig fällig zu stellen und jede einzelne Lieferung oder Leistung gesondert zu berechnen. Elektrische Anschlüsse, eine Installation der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode Steuerung sowie Verkabelung ist bauseits zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarstellen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Kunde schuldet der ebase ein jährliches Depotführungsentgelt sowie weite- re Entgelte für die im Rahmen des Depotvertrags erbrachten Finanzdienstleis- tungen gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die aktuellen Preise/Entgelte für die Dienstleistungen der ebase ergeben sich aus dem Tagesmietpreisjeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Depotvertrags erfolgt nach Maßgabe des Punktes „Änderungen“ bzw. „Zinsen, ggfEntgelte und Aufwendungen“ der Allgemei- nen Geschäftsbedingungen der ebase. zugebuchtes Equipment Das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kunde jederzeit von der ebase bzw. sofern der Kunde einen Vermittler hat, von diesem auf Anfrage kostenlos erhalten. Des Weiteren kann der Kunde das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsver- zeichnis auf der Website sowie im geschützten Bereich des Online-Banking jederzeit einsehen, herunterladen, speichern und ausdrucken. Bei der Investition in Finanzinstrumente können weitere Kosten und Steuern anfallen. Details können in der Regel den Verkaufsunterlagen zu dem jeweiligen Finanzinstrument entnommen werden. Kunden sollten zur Klärung individueller steuerlicher Auswirkungen des Erwerbs, Haltens und der Servicepauschale zusammenVeräußerung bzw. Im Tagesmietpreis enthalten ist Rückzahlung des jeweiligen Finanzinstruments einen Steuerberater einschal- ten. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Einkünfte aus Fondsanteilen sind i. d. R. steuerpflichtig. Das Gleiche gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der Veräußerung von Fondsanteilen. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) können bei der Auszahlung von Er- trägen oder Veräußerungserlösen Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-amerikanischem Steuerrecht), die Fahrzeugüberlassung an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für den ihn zuständige Steuerbehörde bzw. einen Steuerberater wenden. Dies gilt insbe- sondere, wenn er im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇Ausland steuerpflichtig ist.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

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Sources: Depotvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus 10.a Die Preise gelten pro Zimmer und pro Nacht, je nach Leistungsbeschreibung teils inklusive, teils exklusive Verpflegung. Die Hotels sind gesetzlich verpflichtet, den jeweiligen Gesamtpreis inkl. Steuern (wie Mehr- wertsteuer) und sonstigen Preisbestandteilen (wie lokale Steuern und Abgaben) anzugeben, die jedoch lokal variieren können. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die vom Nutzer bzw. dessen Mitreisenden nach dem TagesmietpreisKommunalrecht zusätzlich geschuldet sind, ggf. zugebuchtes Equipment z.B. Kurtaxe. 10.b Entsprechend der Reisedaten und Aufenthaltsdauer des Nutzers wird für die verfügbaren Hotels der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den beste im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumBWH-System vorhandene Preis angezeigt. Ebenfalls abgegolten sind Sind für die Kosten gewünschte Aufenthaltsdauer unterschiedliche Preise vorhanden, erscheint in der Hotelliste jeweils der Durchschnittspreis für Wartung und Verschleißreparaturen sowie das Zimmer, der vereinbarte Versicherungsschutzbeim verbindlichen Angebot des einzelnen Hotels aufgeschlüsselt wird. Bei Vorauswahl einer Währung werden dem Nutzer die Zimmerpreise zur Orientierung zunächst unverbindlich in der gewählten Währung angezeigt. Das verbindliche Angebot für das von ihm ausgewählte Hotel zeigt den gültigen Zimmerpreis in der jeweiligen Abrechnungs- währung an. Die zur Zeit Buchung erfolgt zum jeweils ausgewählten Preis, der dem Nutzer für das gewählte Reise- datum auf dem Buchungsportal angezeigt wird. 10.c Fallen dem Nutzer Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf die Preisangaben der Hotels im BWH-Buchungsportal auf, bitten wir um eine Mitteilung an BWH unter Nutzung der im Impressum des Vertragsabschlusses auf Buchungsportals genannten Kontaktdaten. 10.d Zimmerpreise, die aus einem Fremdsystem an BWH übermittelt werden, unterliegen einem permanenten Aktualisierungsverfahren durch BWH. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus zu dem in der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die Ergebnisliste angezeigten Preis nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten länger verfügbar sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch diesem Falle wird der aktuelle buchbare Preis dem Nutzer bei der Abfrage auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarBWH-Buchungsportal angezeigt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 10.1 Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggfPreisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto) zu Grunde gelegt. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammenErst die Rechnungslegung erfolgt mit gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto). Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung Et- was anderes gilt nur für den im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumFall, dass der AG dem AN vor Rech- nungslegung eine Bescheinigung nach § 13b UstG vorlegt. Ebenfalls abgegolten sind In diesem Fall erfolgt die Rechnungslegung ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto). 10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Ermes- sen der Entwicklung der Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kostenanpassen, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle KostenPreisberech- nung maßgeblich sind, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leis- tung mehr als 2 Monate liegen. 10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Energiekosten, der Ölpreis je Bar- rel, der Erdgaspreis je m³, die Lohn- und Lohnnebenkosten gem. der einschlägigen Tarifverträge für das Elektrohandwerk, die Sozialab- gaben und/oder die Kosten durch Umweltauflagen erhöhen oder ab- senken oder sonstige Änderungen der elektrowirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensitua- tion führen (z. B. bei Änderungen der Belastungen durch die EEG- Umlage). Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lohnkosten, erfolgt. Bei Kosten- senkungen, z.B. den Energiekosten, sind vom AN die Preise zu er- mäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der AN wird bei der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht Ausübung seines billigen Ermessens die Möglichkeitjeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) Kostensenkungen nicht nach für das Mietfahrzeug gezahlt hatden AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. wie Kostenerhöhungen. 10.4 Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandatevorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenom- men werden, Blitzer wenn sie unvorhersehbar nach Vertragsschluss ent- standen sind und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus innerhalb einer angemessenen Frist dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten AG ge- genüber angezeigt und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarnachgewiesen werden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Das vom Kunden für die Lieferung von elektrischer Energie geschuldete Entgelt richtet sich aus nach den jeweils vereinbarten Preisen (Grundpreis, Verbrauchspreis, Nebenleistun- gen, etc). Sofern mit dem TagesmietpreisKunden keine Sondervereinbarungen getroffen wurden, ggfgelten die Preise laut den jeweiligen Preisblättern. zugebuchtes Equipment und Die Preisbemessung basiert auf den vom Kunden zu Vertragsbeginn bekannt gegebe- nen preisrelevanten Umständen. Preisrelevante Umstände sind (i) verbrauchsbezogene Umstände, zu denen der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den Stromlieferant im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit Zuge des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten Angaben vom Kunden verlangt und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweizii) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometerpreisrelevante Umstände, die der Mieter mit Stromlieferant gegenüber dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind Kunden im Tagesmietpreis inkludiertZuge des Vertragsabschlusses als solche bezeichnet (zB.: Installation einer PV- Anlage oder Ladestation für Elektrofahrzeuge, soweit Teilnahme an Energiegemeinschaften, etc). Der Kunde hat gegenüber dem Stromlieferanten alle notwendigen und erforderlichen Angaben zu den preisrelevanten Umständen zu machen. Der Kunde hat den Stromliefe- ranten über beabsichtigte und tatsächliche Änderungen der preisrelevanten Umstände zu informieren. Das Produktblatt und das Preisblatt für Nebenleistungen liegen am Firmensitz zur Einsicht auf und sind auf der Webseite des Stromlieferanten abrufbar. Es wird dem Kunden auf dessen Wunsch kostenlos zugesandt oder auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. Die in den Preisblättern ausgewiesenen Preise sind Inklusivpreise und enthalten sämtliche Zuschläge und weiterverrechnete Abgaben mit Ausnahme der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe (derzeit 20% des Nettobetrages). Die auf Grund des Stromlieferungsvertrages zu verrechnenden Preise beziehen sich aus- schließlich auf die Lieferung von elektrischer Energie einschließlich Ausgleichsenergie und auf Herkunftsnachweise sowie alle darauf auf Grund von Gesetzen oder anderen hoheitli- chen Akten entfallenden Steuern, Abgaben und Gebühren. Alle vom Netzbetreiber zu ver- rechnenden Kostenbestandteile, wie z.B. Netzzutrittsentgelte, Systemnutzungsentgelte, Messpreise, Ökostrompauschale, Ökostromförderbeitrag sowie durch Gesetz begründe- te oder auf andere hoheitliche Akten entfallenden Steuern, Abgaben oder Zuschläge sind nicht anders schriftlich vereinbart enthalten und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarwerden daher dem Kunden vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt.

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Sources: Allgemeine Stromlieferbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt a) Unsere Preise sind Nettopreise, zuzüglich Mehrwe rtsteuer in gesetzlicher Hohe. Dies gilt nicht, wenn es sich aus bei dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. IKäufer nicht um einen Kaufmann im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung Sinne des HGB handelt b) Frankopreise gelten nur für den Bezug von vollen Ladungen von mindestens 25 t im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumLastzug. Ebenfalls abgegolten sind Bei Lieferung mit Solofahr- zeugen oder nur teilbeladenen Transportmitteln werden Zuschläge in Rechnung gestellt. c) Die Preise und Lieferungen frei Baustelle gelten unter dem Vorbehalt gut befahrbarer Straßen und Baustellen. Bei Nichteinhalten der unter 4 e) geregelten Ladezeiten bleibt es dem Verkäufer vo rbehalten, die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte VersicherungsschutzStandzeit zu berechnen. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses Kosten etwaiger Zwischentransporte, Umladekosten sowie ein Verfahren der Ware auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇der Baustelle sind in den Transportkosten nicht enthalten und werden dem Käuf er getrennt berechnet.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten d) Sonstige sich nach Vertragsabschluss ergebende Faktoren, die zu einer Änderung der Berechnungsgrund lagen führen, wie beispielsweise höhere Lohn- und Materialkosten, ein e Erhöhung der Mehrwertsteuer oder sonstige Umständ e berechtigen den Verkäufer zu einer angemessenen Preisanpassung. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt und die Leistung des Verkäufers innerhalb von 4 Monate n nach Vertragsschluss erbracht wird. Kommt es in den letztgenannten Fällen nach Ablauf der vier Monate zu ei ner Preisanpassung, so kann der Verbraucher von dem Vertrag zurücktrete n, wenn die Anpassung die Erhöhung der allgemeinen Lebenshaltungskosten seit Vertragsabschluss nicht nur unerheblich überschreitet. e) Werden Festpreise vereinbart, so behält sich der Verkäufer vor, für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle KostenLieferungen, welche später als sechs Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten Preise um inzwischen eingetretene Lohn- und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragenMaterialkostensteigerungen anzuheben. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hatFrachtänderungen, welche zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Infolge von Veränderungen der offizi ellen LKW-, Waggon- oder Schiffsfrachten eintreten, gehen, auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen bei Festpreisvereinbarungen, zu Lasten des MietersKäufers . Dies gilt auch für gesetzliche Kleinwasserzuschläge bei Schiffs- bzw. Schiffszwischentransporten. Ergänzend ist Iit. f) S atz 2 zu beachten. f) Mitgelieferte Transportverpackungen werden nach Maßgabe der Gesetze zurückgenommen; die Rücknahme u mfasst nicht den Ersatz der Kosten der Rücklieferung durch den K unden. g) Die Vermieterin erhebt auf der Abgangsstation oder den Werken des Verkäufers ermittelten Mengen bzw. die durch beeidig te Wäger festge- stellten Gewichte sind für die Bearbeitung Berechnung maßgebend . Für unsere Schüttgüter ist das bei der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder Verwiegung im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beastenWerk festge- stellte Gewicht maßgebend. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind Bei Schiffsversand gilt das im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.Verladehafen amtlich festgestellte Eichgewicht

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Sources: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 4.1 Soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, beläuft sich das Honorar der Agentur nach einer taxmäßigen Vergütung. Auf Ziffer 4.4 wird hingewiesen. 4.2 Diese bestimmt sich nach der Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Auf Ziffer 4.4 wird hingewiesen. 4.3 Die Preise verstehen sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer, gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht mit ein. 4.4 Sonstige Aufwendungen wie Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, auditive und audio- visuelle Werbeträger, Kurierkosten, Autorenkorrekturen, Anwaltskosten, Fahrtkosten, Spesen, Organi- sationsund Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Fotos, Fotoabzüge, Digitalisierung, Retuschen, Farbanpassung, Werkzeuge und Herstellung von Werbe- mitteln und Leistungen hinzugezogener Spezial-Unternehmungen (z.B. Marktforschung) werden je nach entsprechendem Aufwand gesondert berechnet. Sie unterfallen nicht den Ziffern 4.1. und 4.2., da sie vom Honorar nicht umfasst sind. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen aus- drücklich, unter Angabe eines Preises, in der Auftragsbestätigung enthalten sind. 4.5 Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom Kunden genehmigte Konzeption aus dem TagesmietpreisGründen, ggf. zugebuchtes Equipment und die die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Servicepauschale zusammenHonoraran- spruch der Agentur hiervon unberührt. Im Tagesmietpreis enthalten ist Falle der Nichtdurchführung werden die Fahrzeugüberlassung Drittkosten voll- umfänglich durch den Kunden getragen. Dies gilt insbesondere für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die MöglichkeitFall, dass ein Vormieter gewisse Kosten die Gründe der Nichtdurchführung in der Sphäre des Kunden oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle KilometerDritten liegen, die der Mieter Kunde unmittelbar ohne Einschaltung der Agentur beauftragt hat. 4.8 Wird das Agenturhonorar bei Mediaaufträgen mit der Mittlerprovision aus dem Mietfahrzeug zurücklegtSchaltvolumen finanziert, sind im Tagesmietpreis inkludiertso muss das zu Beginn der Konzeptionsfindung genannte Media-Schaltvolumen inner- halb eines Jahres geschaltet werden, soweit um die von der Agentur erbrachten Leistungen zu regulieren. Ansonsten berechnet die Agentur ihren Aufwand nach den in der Preisliste ausgewiesenen Hono- raren. 4.9 Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Kunde bei Nicht- erfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Der Beschaffungs-, Organisations- und Überwachungsaufwand für Werbemaßnahmen in Printmedien wird durch die Agentur getragen, sofern ihr mindestens 15% Agenturprovision vom Herausgeber des Kunden gewährt werden. Werden diese nicht anders schriftlich vereinbart gewährt, so berechnet sie 15% Mittlerprovision an den Kunden. Werden diese nicht vollständig gewährt, so berechnet sie die bis zu 15 % reichende Differenz als Mittlerprovision an den Kunden. 4.10 Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Höhe orientiert sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar istdem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbarEin Abschlagsverlangen darf dieses Verhältnis nicht um mehr als 10 %, ist ge- messen an der Mieter bereits fertig gestellten Teilleistung, übersteigen. Soweit die Agentur für den Kunden Zahlungen gegenüber den eingesetzten Dritten zu Schadensersatz verpflichteterbringen hat, kann sie außerdem einen ange- messenen Vorschuss von dem Kunden verlangen. 4.11 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursach- ten evtl. Sonderrabatte (AktionenMaschinenstillstandes werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderung gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbardie vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Im ausgeschriebenen Preis inbegriffen sind: • Unterkunft im Ferienhaus* • Benutzung des Aqua Mundos (Ausnahmen: Sauna, türkisches Dampfbad, Hydro-Jet, Solarium, spezielle Sondereinrichtungen und Flow Rider) • Kindermobiliar (in Ferienhäusern ab 4 Personen) • Nutzung des TV-Programms • Wasserverbrauch • Gas und Elektrizität • Endreinigung • Mehrwertsteuer Die Preise verstehen sich aus pro Wohneinheit. Center Parcs verrechnet keine Buchungs- oder Bearbeitungsgebühr. Unabhängig davon kann Ihr Reisebüro zusätzliche Kostenanteile für die Reservation und die Bearbeitung, insbesondere aber eine Auftragspauschale erheben. Sonderwünsche können – soweit erfüllbar – gegen entsprechenden Zuschlag berücksichtigt werden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem Tagesmietpreisvereinbarten Inhalt des Vertrages, ggfdie nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, behalten wir uns vor, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. zugebuchtes Equipment Bereits gezahlte Zuschläge für Sonderwünsche, die nicht erfüllt werden können, werden erstattet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Center Parcs ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Nähere Informationen, welche zusätzlichen Extras und Serviceleistungen darüber hinaus in einigen Kategorien/Typen im Preis inbegriffen sind, erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle. Center Parcs behält sich das Recht vor, im Rahmen spezieller Aktionen (einige) Serviceleistungen auszuschliessen, die Preise zu ändern und/oder einen Zuschlag zu fordern und/oder die Bedingungen der Servicepauschale zusammenErmässigungen zu ändern, z.B. (aber nicht darauf beschränkt) infolge einer Änderung der Energiepreise. Allein die bei Vertragsabschluss genannten und von Center Parcs schriftlich oder per E-Mail bestätigten Preise und Bedingungen sind verbindlich. Die jeweils aktuellen Preise erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle. Wenn Sie Ermässigungen und/ oder Sonderangebote in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies Center Parcs bei der Buchung mitteilen. Die aktuellen Preise verstehen sich einschliesslich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Center Parcs ist berechtigt, im Fall der Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer seine Preise im entsprechenden Verhältnis anzupassen. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Antritt der Reise mehr als 4 Monate, so gilt Folgendes: Soweit eine etwaige Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Abschluss des Vertrages mit Ihnen in Kraft tritt und sich dadurch die Kosten von Center Parcs im Hinblick auf den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag erhöhen, kann Center Parcs Ihnen die anteilig betreffende Mehrbelastung nachträglich bis 3 Wochen vor dem Anreisetag in Rechnung stellen. Im Tagesmietpreis enthalten ist Fall der Erhöhung des Reisepreises um mehr als 10% können Sie vom Vertrag zurücktreten oder die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumTeilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung Mit Veröffentlichung eines neueren Katalogs bzw. Preisteils werden alle früheren Kataloge und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ anungültig. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarAll Inclusive-Buchungen gelten abweichende Vertragsbedingungen.

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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggfDie angegebenen Preise gelten bis zum 31. zugebuchtes Equipment Dezember 2021. Die jeweilige genaue Preisangabe erscheint nach Eingabe des Reisezeitraums und der Servicepauschale zusammenAnzahl an Personen. Im Tagesmietpreis enthalten Da wettbewerbsfähige Preise angeboten werden, ist es möglich, dass sich der Gesamtpreis je nach Personenanzahl ändert. Sämtliche Informationen, sowie die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie Beschreibung der vereinbarte Versicherungsschutz. Die Unterkunft stehen auf der Webpage des jeweiligen Hauses zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem UmsatzsteuersatzVerfügung. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus Mieter akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie den Preis des Hauses, inklusive, bzw. exklusive Kosten. In der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://Regel beinhalten unsere Preise den Normalverbrauch an Strom, Wasser und Gas, Bettwäsche, sowie Reinigung vor der Ankunft. Steuern sind immer einberechnet. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen, wie auch die Hauseigentümer wollen einen nachhaltigen Stromkonsum fördern. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für MietfahrzeugeAus diesem Grund ist der Stromverbrauch, der im Mietpreis inbegriffen ist, in denen einigen Unterkünften begrenzt. Die angegebene Maximalmenge deckt den Grundbedarf und ist bei einer normalen Nutzung ausreichend. Sie ist der Anzahl der untergebrachten Gäste angepasst. Wird der Maximalkonsum überschritten, kann der Eigentümer, bzw. der Vermieter den Mehrverbrauch in Rechnung stellen. Um einen verantwortungsvollen Verbrauch des Stromes, bzw. eine verantwortungsvolle Nutzung der Klimaanlage während des Aufenthaltes zu gewährleisten, verfügen einige Eigentümer über einen Stromzähler in Kilowattstunden (kWh). Bei der Ankunft, wird dem Mieter am Stromzähler der Anfangswert in Kwh gezeigt und es wird der Grenzwert für den Maximalkonsum angegeben. Sollte dieser Grenzwert überschritten werden, kann der Vermieter die Mitnahme Differenz am Abreisetag je nach Stromtarif (zwischen 0,20€ und 0,40€ pro Kwh) berechnen. Diese Regelung soll ein verantwortungsbewusstes Verhalten gegenüber der Umwelt, sowie die Absicht von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich Nachhaltigkeit im Gesamtmietpreis Haus fördern und unnötige Kosten vermeiden. Nicht alle Ferienhäuser enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden könnenGesamtpreis die Kosten für Endreinigung, Brennholz, Internet, Babybett, beheiztem Pool oder Klimaanlage. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten Bitte überprüfen Sie die Extrakosten in der Beschreibung des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarjeweiligen Hauses.

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Sources: General Terms and Conditions

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisDie jeweils gültigen Preise in Schweizer Franken sind auf der Website von SWITCH ersichtlich. Für Halter mit (Wohn-)Sitz in der Schweiz gelten die Preise inklusive allfälliger Mehrwertsteuern, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den Halter mit (Wohn-)Sitz im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumAusland exklusive Mehrwertsteuer. Ebenfalls abgegolten sind Für Rechnungskontakte und Halter mit (Wohn-)Sitz im Ausland gilt folgende Regelung: Der Rechnungsbetrag ist ohne jeglichen Abzug zu bezahlen, auch wenn nach ausländischem Steuerrecht eine Quellensteuer auf den Rechnungsbetrag (Abzugssteuer) einzubehalten ist. Ob eine Verpflichtung zum Einbehalt von Quellensteuer besteht, hat der Halter und/oder Rechnungskontakt in eigener Verantwortung zu klären. Soweit eine Quellensteuerpflicht bestehen sollte, wird SWITCH nicht an einer eventuellen Freistellung von der Abzugsverpflichtung und/oder einer Erstattung einbehaltener Quellensteuern mitwirken. SWITCH kann die Benutzung, die Übertragung, den Transfer oder die Verlängerung der Abonnementsperiode eines Domain-Namens vom Zahlungseingang der Preise abhängig machen. Der Eintrag ins Zonenfile erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Verarbeitung des Zahlungseingangs bei SWITCH. SWITCH kann unterschiedliche Abonnementsperioden mehrerer Domain-Namen des gleichen Halters auf einen einheitlichen Abonnementsbeginn zusammenlegen und dabei jährige Abonnementsperioden kürzen. Die Preise decken unter anderem die Kosten für Wartung eine unbeschränkte Anzahl von Anträgen und Verschleißreparaturen sowie Änderungen während der vereinbarte VersicherungsschutzAbonnementsperiode ab. SWITCH behält sich vor, gewisse Änderungen oder Zusatzdienstleistungen kostenpflichtig vorzunehmen. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeugesind für jede angebrochene Abonnementsperiode, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kostenwelcher der Domain-Name registriert ist, vollumfänglich geschuldet. Es erfolgt keine pro rata Gebührenrückerstattung für Domain-Namen an den bisherigen Halter, die vor Ablauf der laufenden Abonnementsdauer übertragen, gelöscht oder widerrufen werden. Ebenso erfolgt keine pro rata Gebührenanpassung bei Preisänderungen. Ausgenommen davon sind besondere gesetzliche Anforderungen. Hat der bisherige Halter für den Domain-Namen bereits Preise für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich Zeit nach der Vornahme der Übertragung im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sindVoraus bezahlt, hat so wird dem neuen Halter der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere MautkostenZeitraum, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht für welchen die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren Vorauszahlung gültig ist (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden könnenNormalfall die Restlaufzeit der Abonnementsperiode), angerechnet, das heisst, der neue Halter schuldet gegenüber SWITCH die Preise für den übertragenen Domain-Namen erst nach Ablauf des anrechenbaren Zeitraums. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung Befindet sich ein gelöschter Domain-Name in der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegtÜbergangsfrist, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten bei einer erneuten Registrierung für den früheren Halter die Preise wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarbei einer Neueintragung geschuldet.

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Sources: Domain Name Registration Agreement

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 3.1. Alle von Wartenberg bekannt gegebenen Preise sind – sofern kein verbindliches Angebot (Punkt 2.1.) abgegeben wurde – freiblei- bend. 3.2. Auch in einem verbindlichen Angebot (Punkt 2.1.) enthaltene Preise stehen jedoch unter dem Vorbehalt der Änderung der zur Zeit der Anbotslegung herrschenden Umstände ((clausula rebus sic stanti- bus). Sollten sich aus die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Re- gelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, Importabgaben, Steuern etc. verändern, so ist Wartenberg berechtigt, die Preise ent- sprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Diese hierfür maßgebli- chen Umstände werden dem TagesmietpreisKunden auf Anfrage von Wartenberg nachgewiesen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 35%, ggfdann kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Mengen vom Vertrag zurücktreten. zugebuchtes Equipment Bei Min- derabnahmen gilt der für die abgenommene Menge gültige Staffel- preis. 3.3. Die von Wartenberg bekannt gegebenen Preise werden in Euro (€ / EUR) angegeben und der Servicepauschale zusammenverstehen sich – sofern nicht ausdrücklich an- ders angegeben – exklusive Umsatzsteuer. 3.4. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumDie angeführten Preise gelten außerdem – sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – “delivered at place“ (DAP) INCOTERMS 2020 und beinhalten daher Fracht-, Versand- und Transportkosten (so auch Mauten und Straßenbenützungsabgaben). Ebenfalls abgegolten sind die Transportkos- tenerhöhungen, Hoch- und Kleinwasserzuschläge, Kosten für Wartung Eil- frachten, Abschleppkosten, Eiszuschläge und Verschleißreparaturen sowie sonstige Transportkos- ten jeglicher Art trägt der vereinbarte VersicherungsschutzKunde. 3.5. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inklBei nicht in Euro fakturierten Fremdwährungsgeschäften gehen Kursdifferenzen nach Vertragsabschluss zu Gunsten bzw. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des MietersKunden. 3.6. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der StrafmandateSonderwünsche des Kunden sind, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterinsofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode Angebot von Wartenberg nicht eingepreist und daher gesondert zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarvergüten.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Die Kosten für den CT errechnen sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment im Abrechnungszeitraum ohne Beachtung einer etwaigen Gebrauchsabgabe und der Servicepauschale zusammenUmsatzsteuer wie folgt. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den Kosten im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumAbrechnungszeitraum = Speichernutzung [kWh] * Speicherfee [ct/kWh] plus Mehrbezug [kWh] * Mehrbezugspreis [ct/kWh] minus Überschuss [kWh] * Überschussvergütung [ct/kWh] plus Grundgebühr je Zählpunkt [€/Tag] * Tage im Abrechnungszeitraum * Anzahl Zählpunkte Sofern der Netzbetreiber die Energiemengen nicht monatsgenau mitteilt, werden die Energiemengen unter Zugrundelegung der zugehörigen standardisierten Lastprofile je Zählpunkt abgegrenzt und dem Abrechnungszeitraum zugewiesen. Ebenfalls abgegolten sind Gleiches gilt sinngemäß in einem Rumpfspeicherjahr für die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutztagesgenaue Zuweisung im Rumpfmonat. Die Preisansätze für Speicherfee, Mehrbezugspreis und Überschussvergütung richten sich danach, ob an den Bezugsanlagen ausschließlich Lastprofile vom Typ H0 (Haushalte), L0,L1,L2 (Landwirtschaften) oder U-Profile für unterbrechbare Zusatzanlagen vorhanden sind. In diesem Fall kommen die Preise für “Privat“ zur Zeit des Vertragsabschlusses auf Anwendung. Ist auch an nur einer Anlage vom Netzbetreiber ein Lastprofil vom Typ “G” (G0, ▇▇, ▇▇▇://, ▇▇, ▇▇, ▇▇, ▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten ) zugeordnet, so kommen die Preise gelten inklfür “Gewerbe” zur Anwendung. jeweils geschuldetem UmsatzsteuersatzAlle Preise basieren auf den arithmetischen monatlichen Mittelwerten der stündlichen day-ahead-Preise der Spotmarktpreise für Österreich an der European Power Exchange Es wird explizit darauf hingewiesen, dass Sollten Zeiträume vor dem Speicherjahr 2022 abzurechnen sein, so werden die Preise des arithmetischen Mittelwerts im Speicherjahr 2022 herangezogen. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmenDie Preisansätze werden im Preisblatt veröffentlicht und sind Vertragsbestandteil. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme Vorgesehene Indexierungen und Berechnungen anhand von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die Marktpreisen (EPEX AT) sind abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB_L) für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich Belieferung mit elektrischer Energie der schlau-pv GmbH explizit vereinbart und stellen somit keine Änderung der vertraglich vereinbarten Entgelte im Gesamtmietpreis enthalten Sinne des §80/2 ElWOG 2010 dar. Sofern in einzelnen Gemeinden Gebrauchsabgabe vorgeschrieben wird, wird diese den verrechneten Preisen aufgeschlagen und mit diesem abgegolten sindan die Gemeinden abgeführt. Sind Zählpunkte an unterschiedlichen Orten mit/ohne Gebrauchsabgabe zu einer Bezugsgruppe vereint, hat richtet sich die Gebrauchsabgabe nach der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt Rechnungsadresse für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarBezugsgruppe.

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Sources: Communitytarif 2023

Preise. Bei den Preisen der Stahlbau Fritz GmbH handelt es sich um veränderliche Preise, die freibleibend sind. Sie basieren auf der Kalkulationsgrundlage am Tag des Vertragsabschlusses (z.B. Stahl-/Materialpreise, Lohnkosten, etc.) und verstehen sich als Nettopreise ohne jedweden Abzug. Das Entgelt wird nach unten oder oben angepasst, wenn es zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung zu einer Änderung der Kalkulationsgrundlage im Ausmaß von zumindest 5 % gekommen ist. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung geändert haben, sofern sich die Stahlbau Fritz GmbH nicht in Verzug befindet. Sollten es zu einer Anpassung im Ausmaß von über 15 % kommen, so wird die Stahlbau Fritz GmbH den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Für vom Auftraggeber angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht für die Stahlbau Fritz GmbH ein zusätzlicher Anspruch auf angemessenes Entgelt. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisAuftraggeber hat zusätzlich die ggfls. zu entrichtende gesetzliche Umsatzsteuer, ggfVerpackungs-, Transport-. zugebuchtes Equipment Verladungs- und Versandkosten sowie Zölle und Versicherungen zu tragen. Verbraucher werden explizit darauf hingewiesen, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können. Derartige Kosten können vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden, da sie Marktpreisschwankungen unterliegen. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial ist im Preis nicht inbegriffen und ist vom Auftraggeber selbst durchzuführen. Sofern der Servicepauschale zusammenAuftraggeber die Stahlbau Fritz GmbH mit der Entsorgung beauftragt, ist diese zusätzlich zu vergüten. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird wertgesichert auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex, Reihe 2015, wie er von der Statistik Austria errechnet und bekanntgegeben wird. Im Tagesmietpreis enthalten ist Jänner eines jeden Jahres wird die Fahrzeugüberlassung Indexanpassung des Entgelts berechnet. Als Basis für alle Folgemonate gilt die für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte VersicherungsschutzMonat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Die zur Zeit Indexanpassung erfolgt unter Heranziehung der jüngsten verfügbaren Indexzahl. Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, gilt jener Index als Grundlage für die Wertsicherung, der diesem Index am meisten entspricht. Die Nichtgeltendmachung der Erhöhung des Vertragsabschlusses Entgelts auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise Grund der Wertsicherung sowie die Nichteinhebung von Erhöhungsbeträgen gelten inklunabhängig von deren Dauer nicht als Verzicht auf die Wertsicherung des Entgeltes. jeweils geschuldetem UmsatzsteuersatzBei einer Verrechnung nach Längenmaß wird die größte Länge zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob das Material schräg geschnitten, ausgeklinkt oder gebogenen wurde. Der jeweilige Tagesmietpreis Bei einer Verrechnung nach Flächenmaß wird stets das kleinste, die ausgeführte Fläche umschreibende Rechteck zugrunde gelegt. Die Verrechnung nach Gewicht erfolgt durch Wägung. Ist eine Wägung nicht möglich, ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ andas Handelsgewicht maßgeblich. Für MietfahrzeugeFormstahl und Profile ist das Handelsgewicht, in denen für Stahlblech und Bandstahl sind je mm der Materialdicke 80 N/m² anzusetzen; die Mitnahme von Haustieren gestattet Walztoleranz ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kostenjeweils enthalten. Den so ermittelten Massen werden bei geschraubten, die geschweißten und genieteten Konstruktionen für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat verwendeten Verbindungsmittel 10 % zugeschlagen; der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten Zuschlag für verzinkte Bauteile oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarKonstruktionen beträgt 5 %.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 6.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich aus dem Tagesmietpreisunsere Preise für Lieferungen ab Werk, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutzeinschließlich Verpackung ohne Mehrwertsteuer. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://Mehrwertsteuer und sons- tige Kosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 6.2. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Erbringung der Leistungen Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇veröffentlichten Preise gelten inklzu unseren üblichen Geschäftszeiten (max. 8 h/Tag) und die Berechnung der Leistungen nach dem angefallenen Zeitaufwand, zu den bei uns jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatzaktuell gelten- den Stundensätzen zuzüglich den jeweils gültigen Materialpreisen und sofern ein- schlägig zuzüglich Reisekosten (insbesondere aber nicht abschließend An- und Ab- fahrt, Übernachtung). Der jeweilige Tagesmietpreis Fallen auf Wunsch des Käufers Überstunden bei unseren Mitar- beitern an, ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter Überstundenvergütung vom Käufer zu tragen. Hierunter fallen insbesondere MautkostenGleiches gilt für Auf- schläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit. Überstunden, KraftstoffkostenSonn- und Feiertagsarbeit wer- den entsprechend den jeweils gültigen Tarifbestimmungen berechnet. Der Käufer ver- pflichtet sich, ParkgebührenArbeitszeitbescheinigungen, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkostendie von unseren Mitarbeitern erstellt werden, zu prüfen und gegenzuzeichnen. In Einzelfällen besteht die MöglichkeitIst eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen haben wir Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nichtangemessene Abschlagszahlungen für in sich abgeschlossene Teile der Leistung bzw. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mietersnach Beendigung einer Projektphase (z. B. Vertragsbeginn, erste Teillieferung, Bereitstellung zur Abnahme, Abnahme). 6.3. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die VermieterinKostensteigerungen, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten aufgrund von Änderungswünschen des Käufers, insbesonde- re auch durch damit einhergehende zeitliche Verzögerungen entstehen, sind vom Käu- fer zu tragen. 6.4. Angemessene Preisänderungen entsprechend unseren Listenpreisen bleiben vorbe- halten, wenn die Lieferung vertragsgemäß mehr als vier (4) Monate nach Vertrags- schluss erfolgt und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von soweit die Listenpreiserhöhung auf eine nachträgliche Erhöhung der bei Abschluss des Mietvertrages Gestehungskosten (Preise für Roh-, Hilfs- oder nachträglich vorgelegten Betriebsstoffe, wie Materialpreiser- höhungen, tarifliche Lohnerhöhungen oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterinandere für den Vertragsgegenstand erfor- derliche Vorleistungen) zurückzuführen sind, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarwir unserer Preisangabe bei Vertrags- schluss zugrunde gelegt haben.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist 3.1 Für die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten Berechnung sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie am Tage der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Lieferung geltenden Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeugemaßgebend, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die soweit nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten schriftlich ein Festpreis vereinbart worden ist. 3.2 Sämtliche Preise sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkostensofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle KilometerNettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Mieter Vertragspartner in der jeweiligen gesetzli- chen Höhe zusätzlich zu entrichten hat, und gelten – jeweils ohne Verpackung – ab den Verkaufs- oder Lagerräumen von ROSSITTIS oder, falls die vertragsgegenständli- che Ware dort nicht vorrätig ist, ab dem Werk/Produktionsstandort von ROSSITTIS. Sofern keine anderen Angaben gemacht werden, beziehen sich Preisangaben auf die europäische Währung (Euro). 3.3 Wenn der Vertragspartner Aufträge, Arbeiten, Planungen oder dergleichen ändert, ergänzt oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändert, hat er ROSSITTIS alle dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen. Falls der Vertragspartner vor Beginn der Vertragsdurchführung aus einem nicht von ROSSITTIS zu vertretenden Grund vom Vertrag zurücktritt, kann ROSSITTIS zum Ausgleich des hierdurch erlitte- nen Schadens einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen. Dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass ROSSITTIS durch den Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden als die erhobene Stornogebühr entstan- den ist. 3.4 Sofern sich nach Vertragsschluss ohne Verschulden von ROSSITTIS die Grundlagen der Preiskalkulation durch eine Erhöhung der Produktionskosten – insbesondere Material-, Fertigungs- und/oder Personalkosten – oder eine Erhöhung bzw. Einfüh- rung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug zurücklegtAuftragsgegenstand stehender Steuern und Abgaben ändern, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar istbleiben ROSSITTIS Preisanpassungen vorbehalten. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbarder Vertragspartner ein Verbraucher, besteht das Recht zur Preisanpassung bei Kostenänderungen nur bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferfrist von mehr als vier Monaten. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (AktionenVertragspartner – sofern Verbraucher – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3.5 Etwa bewilligte Rabatte entfallen bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, Mitarbeiterangebote Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarAblehnung der Eröffnung mangels Masse.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 3.1 Angegebene Materialpreise sind Nettopreise ab Auslieferungslager einschließlich Standardverpackung und Verladung, jedoch zuzüglich vom Vertragspartner zu tragender gesonderter Verpackung (z. B. Übersee oder gesonderte Transportsicherung auf Kundenwunsch), Transportversicherung, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen, Bewilligungen sowie sonstiger durch die Anlieferung verursachter Kosten. 3.2 Ohne besondere Vereinbarung werden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Listenpreise berechnet. 3.3 Erhöhen oder vermindern sich aus für eine vereinbarungsgemäß frühestens 4 Monate nach Vertragsschluss zu erbringende Leistung oder Teilleistung die Einkaufspreise des eingesetzten Materials zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gegenüber dem TagesmietpreisEinkaufspreis bei Vertragsschluss um mehr als 5 Prozent, ggfhat jede Vertragspartei das Recht, für die betroffenen vertragsgegenständlichen Materialien eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise an die aktuellen Einkaufspreise zu verlangen. zugebuchtes Equipment Führt diese Preisanpassung zu einer wesentlichen Überschreitung des vereinbarten Preises der Gesamtleistung, kann der Vertragspartner den Vertrag kündigen. PohlCon steht dann nur die in § 645 Abs. 1 BGB bestimmte Vergütung zu. 3.4 Aufträge unter EUR 150 werden mit EUR 25 Mindermengenzuschlag zzgl. Versandkosten berechnet. 3.5 Nicht mit den Preisen abgegolten und nach Zeitaufwand zu bezahlen sind bei Aufträgen einschließlich Montage: • angeordnete zusätzliche Arbeiten; • Montagemehraufwand wegen Abweichens der Servicepauschale zusammentatsächlichen Verhältnisse auf der Baustelle von den Grundlagen des Angebotes; • Materialtransport auf der Baustelle über 100 m Entfernung zwischen Lagerplatz bzw. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumAbladestelle und Verwendungsort; • Materialtransport auf andere Höhen wie Stockwerke, Bühnen etc. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung ohne Lastenaufzug oder Kran zur kostenlosen und Verschleißreparaturen sowie jederzeitigen Benutzung; • Demontieren und Wiedermontieren von bereits ordnungsgemäß montiertem Material; • Abändern des katalogmäßigen Materials während der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für MietfahrzeugeMontage; • Mehraufwand durch nachträgliche Montagearbeiten mit Arbeitsplatzwechsel in einem Bauabschnitt, in denen dem die Mitnahme Arbeiten bereits beendet sind; • Freilegen von Haustieren gestattet ist beträgt Schlitzen an vorhandenen Hohlschienen; • bauseitig bedingte, von PohlCon unverschuldete Wartezeiten; • Teilnahme an Baubesprechungen und Erstellen von Materialauszügen, weil keine verbindlichen Montagezeichnungen bei Montagebeginn vorliegen oder die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten Trassenführung in Besprechungen festgelegt wird; • Ab- und mit diesem abgegolten sind, hat Wiederanreise der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung Monteure und Wiedereinrichtung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der Baustelle bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarbauseitig bedingter Montageunterbrechung.

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Sources: General Terms and Conditions

Preise. 10.1 Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisPreisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise zzgl, ggf. zugebuchtes Equipment und gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto) zu Grunde gelegt. 10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Er- messen der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Entwicklung der Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kostenanpassen, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle KostenPreisbe- rechnung maßgeblich sind, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistung mehr als 4 Monate liegen. 10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Energiekosten, der Ölpreis je Barrel, der Erdgaspreis je m³, die Lohn- und Lohnnebenkosten gem. der einschlägigen Tarifverträge für das Elektrohandwerk, die Sozialabgaben und/oder die Kosten durch Umweltauflagen erhö- hen oder absenken oder sonstige Änderungen der elektrowirt- schaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer verän- derten Kostensituation führen (z. B. bei Änderungen der Belastun- gen durch die EEG-Umlage). Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiser- höhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lohnkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. den Energiekosten, sind vom AN die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise aus- geglichen werden. Der AN wird bei der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht Ausübung seines billigen Ermessens die Möglichkeitjeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wäh- len, dass ein Vormieter gewisse Kosten Kostensenkungen nicht nach für den AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirk- sam werden wie Kostenerhöhungen. 10.4 Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenom- men werden, wenn die Kostenänderungen unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind und innerhalb einer angemesse- nen Frist dem AG gegenüber angezeigt und nachgewiesen werden. 10.5 Liegt der neue Preis auf Grund des vorgenannten Preisanpas- sungsrechts des AN 15 % oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hatmehr über dem ursprünglichen Preis, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung so ist der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro MandatAG zum Rücktritt berechtigt. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten AG kann dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Prei- ses und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarHinweis auf das bestehende Rücktrittsrecht geltend ma- chen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 3.1 Der Gesamtmietpreis Gesamtpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisGrundpreis, ggf. zugebuchtes Equipment dem Messstellenbetrieb und dem Arbeitspreis zusammen. 3.2 Der Gesamtpreis enthält derzeit die Kosten der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist Stadtwerke Meerane für die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind Stromerzeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für Wartung die Abrechnung, die Netzentgelte und Verschleißreparaturen die staatlichen Umlagen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben. Der Strompreis versteht sich einschließlich der vereinbarte VersicherungsschutzStromsteuer. 3.3 Der Gesamtpreis enthält darüber hinaus derzeit die Kosten für den Messstellenbetrieb, soweit diese Kosten den Stadtwerken Meerane in Rechnung gestellt werden. Der Strompreis versteht sich zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (Bruttopreise). Bei Erhöhungen oder Absenkungen der Umsatzsteuer durch den Gesetzgeber ändern sich die Bruttopreise entsprechend. 3.4 Wird die Erzeugung, die Beschaffung, die Verteilung oder die Belieferung von elektrischer Energie nach Vertragsabschluss mit zusätzlichen staatlichen Abgaben oder anderen hoheitlich auferlegten Belastungen belegt, können die Stadtwerke Meerane ihre hieraus entstehenden Mehrkosten an den Kunden weiter berechnen. Dies gilt nicht, wenn die jeweilige gesetzliche Regelung einer Weiterberechnung entgegensteht. Die zur Zeit Weitergabe ist auf diejenigen Mehrkosten beschränkt, die nach der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis mit dem Kunden zugeordnet werden können. Entfällt im Zusammenhang mit der Belegung zusätzlicher staatlicher Abgaben oder hoheitlich auferlegter Belastungen eine andere staatliche Abgabe oder hoheitlich auferlegte Belastung, ist dieser Entfall den neu entstandenen Mehrkosten gem. Satz 1 gegenzurechnen. 3.5 Zur Bewahrung des Vertragsabschlusses auf Gleichgewichts von Stromlieferung und Strompreis werden die Stadtwerke Meerane den vom Kunden zu zahlenden Strompreis der Entwicklung der unter 3.2 aufgeführten Preisbestandteile und nach 3.4 ggf. zusätzlich vom Gesetzgeber eingeführten Preisbestanteile nach billigem Ermessen anpassen. Bei Kostensteigerungen sind die Stadtwerke Meerane hiernach berechtigt, den Strompreis entsprechend zu erhöhen, wobei Kostensenkungen bei anderen Preisbestandteilen gegenzurechnen sind. Kostensenkungen verpflichten die Stadtwerke Meerane, den Strompreis entsprechend zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Kostensteigerungen bei anderen der preisbildenden Faktoren gem. 3.2 und ggf. 3.4 dieses Vertrages ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die Stadtwerke Meerane werden bei Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. 3.6 Änderungen des Strompreises nach 3.5 sind nur zum Monatsersten möglich. Die Stadtwerke Meerane werden dem Kunden Änderungen nach 3.5 spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. In der Preisänderungsmitteilung ist der Kunde darauf hinzuweisen, welche konkreten Veränderungen bei Preisbestandteilen für die Preisänderung maßgeblich sind. Preisänderungen sind für den Kunden zudem unter der Internetadresse der Stadtwerke Meerane ▇▇▇.▇▇-▇▇▇▇▇://▇▇.▇▇ einsehbar und werden im Kundencenter der Stadtwerke Meerane ausgelegt. 3.7 Im Fall einer Preisänderung nach 3.5 hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform gegenüber den Stadtwerken Meerane zu kündigen. Auf dieses Recht wird der Kunde von den Stadtwerken Meerane in der Preisänderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall der Kündigung wird die Preisänderung gegenüber dem Kunden nicht wirksam. Weitergehende Rechte des Kunden, z. B. aus § 315 BGB, bleiben unberührt. 3.8 Die Preisbestandteile nach 3.3 werden in der jeweils geltenden Höhe (Umsatzsteuer) bzw. in der jeweils den Stadtwerken Meerane in Rechnung gestellten Höhe (Messstellenbetrieb) berechnet. 3.9 Informationen über die jeweils aktuellen Preise sind im Kundencenter, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇, ▇▇▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇, erhältlich und können auch im Internet unter ▇▇▇.▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ ▇ abgerufen werden. Informationen zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten Wartungsdienstleistungen und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, – entgelten sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarbeim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.

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Sources: Stromlieferungsvertrag

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 3.1 Die Preise ergeben sich aus der gültigen Auftragsbestätigung, ansonsten aus der am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preisliste. Alle Preise für Waren gelten in Euro ab Haus zuzüglich Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten inklusive Originalverpackung. Sämtliche Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 3.2 Soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist, werden alle Dienstleistungen - Arbeitsstunden, Reisezeiten sowie sonstige Leistungen einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten - nach Aufwand gemäß der Preise und Konditionen im Angebot von Intentive bzw. der gültigen Preisliste berechnet. Für Warenlieferungen gelten mangels abweichender Vereinbarung jeweils die Listenpreise von Intentive. 3.3 Die Berechnung von Reisezeiten, Reisekosten sowie Aufenthaltskosten erfolgt in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters von Intentive. Reisezeiten und -kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Tagesmietpreis, ggfDienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. zugebuchtes Equipment und zwischen verschiedenen Einsatzorten des Kunden. 3.4 Die Abrechnung von Dienstleistungen erfolgt unter Vorlage üblicher Leistungsnachweise als Anlage zur Rechnung. Der Kunde kann den dort getroffenen Feststellungen nur binnen 2 Wochen nach Zugang der Servicepauschale zusammen. Leistungsnachweise in Textform widersprechen. 3.5 Im Tagesmietpreis enthalten Falle eines Dienstvertrages sind angegebene Aufwandsschätzungen und daraus ableitbare Preisvolumina unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen und unter Einbeziehung von Erfahrungswerten durchgeführten Bewertung des erforderlichen Leistungsumfangs. Stellt Intentive im Verlauf der Leistungserbringung fest, dass die Mengenansätze bzw. Preisvolumina überschritten werden, wird Intentive den Auftraggeber unverzüglich hierüber informieren. 3.6 Können vereinbarte und terminierte Leistungen aus Gründen, die Intentive nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden, so werden die Warte- / Ausfallzeiten in Höhe der betroffenen Leistungskontingente trotzdem in Rechnung gestellt. Wenn und soweit Intentive die von Warte- / Ausfallzeiten betroffenen Mitarbeiter anderweitig einsetzen kann, reduziert sich der Anspruch auf Vergütung entsprechend. 3.7 Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als sechs Wochen bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als 6 Wochen andauern, ist Intentive berechtigt, zwischenzeitlich für die Fahrzeugüberlassung Beschaffung oder Lieferung oder für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung Personaleinsatz (Lohn- und Verschleißreparaturen sowie Lohnnebenkosten) eingetretene Kostensteigerungen durch Erhöhung der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇hiervon betroffenen Preise in dem zum Ausgleich dieser Veränderungen erforderlichen Umfang an den Kunden weiterzugeben.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt a) Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn es sich aus bei dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. IKäufer nicht um einen Kaufmann im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung Sinne des HGB handelt. b) Frankopreise gelten nur für den Bezug von vollen Ladungen von mindestens 25 t im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraumoffenen Waggon oder mindestens 20 t im Lastzug. Ebenfalls abgegolten sind Bei Lieferung mit Solofahrzeugen oder nur teilbeladenen Transportmitteln werden Zuschläge in Rechnung gestellt. c) Die Preise und Lieferungen frei Baustelle gelten unter dem Vorbehalt gut befahrbarer Straßen und Baustellen. Bei Nichteinhalten der unter 4. e) geregelten Ladezeiten bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte VersicherungsschutzStandzeit zu berechnen. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses Kosten etwaiger Zwischentransporte, Umladekosten sowie ein Verfahren der Ware auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇der Baustelle sind in den Transportkosten nicht enthalten und werden dem Käufer getrennt berechnet.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten d) Sonstige sich nach Vertragsabschluss ergebende Faktoren, die zu einer Änderung der Berechnungsgrundlagen führe, wie beispielsweise höhere Lohn- und Materialkosten, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder sonstige Umstände berechtigen den Verkäufer zu einer angemessenen Preisanpassung, Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt und die Leistung des Verkäufers innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht wird. Kommt es in den letztgenannten Fällen nach Ablauf der vier Monate zu einer Preisanpassung, so kann der Verbraucher von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Anpassung die Erhöhung der allgemeinen Lebenserhaltungskosten seit Vertragsabschluss nicht nur unerheblich überschreitet. e) Werden Festpreise vereinbart, so behält sich der Verkäufer vor, für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle KostenLieferungen, welche später als sechs Monate nach Ver- tragsabschluss erfolgen, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten Preise um inzwischen eingetretene Lohn- und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragenMaterialkostensteigerungen anzuheben. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hatFrachtän- derungen, welche zwischen Vertragsabschluss und Lieferung infolge von Veränderungen der offiziellen LKW-, Waggon- oder Schiffsfrachten eintreten, gehen, auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen bei Festpreisvereinbarungen, zu Lasten des MietersKäufers. Dies gilt auch für gesetzliche Kleinwasserzuschläge bei Schiffs- bzw. Schiffzwischentransporten. Ergänzend ist lit. f) Satz 2 zu beachten. f) Mitgelieferte Transportverpackungen werden nach Maßgabe der Gesetze zurückgenommen; die Rücknahme umfasst nicht den Ersatz der Kosten der Rücklieferung durch den Kunden. g) Die Vermieterin erhebt auf der Abgangssituation oder den Werken des Verkäufers ermittelten Mengen bzw. die durch beeidigte Wäger festgestellte Gewichte sind für die Bearbeitung Berechnung maßgebend. Für unsere Schüttgüter ist das bei der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder Verwiegung im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarWerk festgestellte Gewicht maßgebend.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste und verstehen sich jeweils in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie bestimmen sich nach dem Tagesmietpreisvom Auftraggeber gewählten Format, ggfdas einem der in der Preisliste angegebenen Formate entsprechen muss. zugebuchtes Equipment und Bei Creative Solutions ergeben sich die Preise zusätzlich aus den in der Servicepauschale zusammenAuftragsbestätigung angegebenen Produktionskosten. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraumbereits abgeschlossene Anzeigenaufträge. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten Eine Preiserhöhung wird je- doch frühestens drei Monate nach Bekanntgabe wirksam. Falls sich der Preis für Wartung und Verschleißreparaturen sowie einen bereits abgeschlossenen Anzeigenauftrag um mehr als 5% erhöht, kann der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem UmsatzsteuersatzAuftraggeber von dem Anzeigenauftrag zurücktreten; bei einem Anzeigenauftrag über mehrere Anzeigen kann der Auftraggeber zurücktreten, soweit einzelne Anzeigen von der 5% übersteigenden Preiserhöhung betroffen sind. Der jeweilige Tagesmietpreis Rücktritt ist aus innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ Preiserhöhung schriftlich zu entnehmenerklären. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.vBei Vereinbarung eines Konzernrabatts wird den konzernverbundenen Unternehmen der Rabatt nach Maßgabe dieser Bestimmung gewährt. 99€ anKonzernverbundene Unternehmen sind Unternehmen, an denen das Unternehmen, mit dem der Konzernrabatt vereinbart wurde, direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte hält. Für Mietfahrzeuge, Das den Rabatt beanspruchende Unternehmen hat den Konzernstatus in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren geeigneter Form (z.B. Jahresvignette SchweizBestätigung eines Wirtschaftsprüfers, notarielle Bestätigung oder Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges) innerhalb eines Monats nach Abschluss des Anzeigenauftrages nachzuweisen. Bei späterem Nachweis ist eine rückwirkende Anerkennung für bereits geschlossene Anzeigenaufträge ausgeschlossen. Mit dem Ende der Konzernverbundenheit nach dieser Bestimmung endet automatisch auch die Konzern- rabattierung für das Mietfahrzeug gezahlt hatbetreffende Unternehmen; das Ende der Konzernzugehörigkeit ist dem Verlag unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Anzeigenpreis wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anzeige fällig. Ist Gegenstand des Anzeigenauftrages die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen, welche auch so ist der auf die einzelnen Anzeigen entfallende Anzeigenpreis bei Veröffentlichung der jeweiligen Anzeige fällig. Rechnungen des Verlages sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden könnenRechnungsdatum an laufenden Frist zu bezahlen. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt Für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wird die Frist für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte Vorabankündigung (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder MesseaktionenPre-Notification) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarauf 7 Tage verkürzt.

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Sources: Advertising Agreement

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisFür die Erbringung von Lieferungen und Leistungen sind die angegebenen Preise feste Preise, ggfdurch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Fracht, Montage, betriebsbereite Übergabe, Verpackung inkl. zugebuchtes Equipment Verpackungsentsorgung und der Servicepauschale zusammensonstiger Kosten und Lasten abgegolten sind. Wir behalten uns vor, bei sinkenden Weltmarktpreisen, die Angebote neu zu verhandeln. Für die Erbringung von Dienstleistungen sind die angegebenen Preise feste Preise (Pauschalfestpreis). Im Tagesmietpreis enthalten ist vereinbarten Pauschalfestpreis sind sämtliche Eigen-, Fremd- und Nebenkosten des AN enthalten, die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie Rahmen des Leistungsumfanges nach der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für MietfahrzeugeLeistungsbeschreibung entstehen, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die soweit nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten etwas anderes vereinbart ist. Eine Lohn- und mit diesem abgegolten sind, hat Materialpreisgleitung wird nicht vereinbart. Lohn- und Materialpreiserhöhungen sowie Erhöhungen der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder Sozialabgaben und dergleichen gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer AN und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiertPauschalfestpreis enthalten. Der AN übernimmt das gesamte Mengen- und Preisrisiko bis zur vollständigen Fertigstellung der vertraglichen Leistungen. Zulagen, soweit wie z. B. Auslösungen, Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Reisekosten werden nicht anders schriftlich vereinbart gesondert vergütet. Mit dem Pauschalfestpreis sind auch alle Leistungen abgegolten, die in den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich genannt sind, jedoch erforderlich sind, um den durch die Leistungsbeschreibung und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar die Vertragsbestandteile (insbesondere die funktionale Leistungsbeschreibung) bestimmten Vertragszweck zu verwirklichen. Zu der vertragsgemäßen Fertigstellung können also auch solche Leistungen erforderlich werden, die in der funktionalen Leistungsbeschreibung nicht oder nicht vollständig beschrieben, jedoch zur vollständigen Fertigstellung des Projektes erforderlich sind. Auch diese Leistungen sind im Pauschalfestpreis enthalten und in einer den beschriebenen Leistungen entsprechenden Qualität auszuführen. Es ist ein Festpreis für Zusatzleistungen anzugeben. Hier für wird die Angabe eines pauschalen Stundensatzes gefordert, der als Pauschalfestpreis pro Stunde, sämtliche Eigen-, Fremd- und Nebenkosten des AN enthält. Alle von dem AG nach Vertragsabschluss gewünschten fachlichen, technischen, beratenden und sonstigen Leistungen, die nicht bereits Teil der Leistungsbeschreibung sind (nachfolgend „Änderungswünsche/Change Request“), hat der AN nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber zu erfüllen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, Nur die vom Geschäftsbereich 4 (UKB) genannten Personen können wirksam für den AG solche Änderungen des Leistungsumfangs beauftragen. Die für die Umsetzung von Änderungswünschen/Change Request erforderliche Angebotserstellung ist der Mieter für den Auftraggeber kostenfrei zu Schadensersatz verpflichteterstellen. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarFür die Auftragserteilung gelten die Regelungen gemäß Punkt 16.

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Sources: Besondere Vertragsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Im ausgeschriebenen Preis inbegriffen sind: Unterkunft im Ferienhaus* Benutzung des Aqua Mundo (für den Park Villages Nature® Paris Aqualagon und für den Park Terhills Resort Aqua Garden) (Ausnahmen: Sauna, türkisches Dampfbad, Hydro-Jet, Solarium, spezielle Sondereinrichtungen und Flow Rider) Kindermobiliar (in Ferienhäusern ab 4 Personen) Nutzung des TV-Programms Wasserverbrauch Gas und Elektrizität Endreinigung Mehrwertsteuer Für den Park Villages Nature® Paris und Terhills Resort sind gemachte Betten und Handtücher im Preis inbegriffen. Center Parcs Europe N.V. Seite 1 von 5 CPE-TC-CHDE-0823.01 Letzte Änderung: 08-08-2023 Die Preise verstehen sich aus pro Wohneinheit. Center Parcs verrechnet keine Buchungs- oder Bearbeitungsgebühr. Unabhängig davon kann Ihr Reisebüro zusätzliche Kostenanteile für die Reservation und die Bearbeitung, insbesondere aber eine Auftragspauschale erheben. Sonderwünsche können --- soweit erfüllbar --- gegen entsprechenden Zuschlag berücksichtigt werden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem Tagesmietpreisvereinbarten Inhalt des Vertrages, ggfdie nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, behalten wir uns vor, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. zugebuchtes Equipment Bereits gezahlte Zuschläge für Sonderwünsche, die nicht erfüllt werden können, werden erstattet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Center Parcs ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Nähere Informationen, welche zusätzlichen Extras und Serviceleistungen darüber hinaus in einigen Kategorien/Typen im Preis inbegriffen sind, erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle. Center Parcs behält sich das Recht vor, im Rahmen spezieller Aktionen (einige) Serviceleistungen auszuschliessen, die Preise zu ändern und/oder einen Zuschlag zu fordern und/oder die Bedingungen der Servicepauschale zusammenErmässigungen zu ändern, z.B. (aber nicht darauf beschränkt) infolge einer Änderung der Energiepreise. Allein die bei Vertragsabschluss genannten und von Center Parcs schriftlich oder per E-Mail bestätigten Preise und Bedingungen sind verbindlich. Die jeweils aktuellen Preise erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle. Wenn Sie Ermässigungen und/ oder Sonderangebote in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies Center Parcs bei der Buchung mitteilen. Die aktuellen Preise verstehen sich einschliesslich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Center Parcs ist berechtigt, im Fall der Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer seine Preise im entsprechenden Verhältnis anzupassen. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Antritt der Reise mehr als 4 Monate, so gilt Folgendes: Soweit eine etwaige Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Abschluss des Vertrages mit Ihnen in Kraft tritt und sich dadurch die Kosten von Center Parcs im Hinblick auf den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag erhöhen, kann Center Parcs Ihnen die anteilig betreffende Mehrbelastung nachträglich bis 3 Wochen vor dem Anreisetag in Rechnung stellen. Im Tagesmietpreis enthalten ist Fall der Erhöhung des Reisepreises um mehr als 10% können Sie vom Vertrag zurücktreten oder die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ anTeilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarAll Inclusive-Buchungen gelten abweichende Vertragsbedingungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 6.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich aus dem Tagesmietpreisunsere Preise für Lieferungen ab Werk, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutzeinschließlich Verpackung ohne Mehrwertsteuer. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://Mehrwertsteuer und sonsti- ge Kosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 6.2 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Erbringung der Leistungen Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇veröffentlichten Preise gelten inklzu unseren üblichen Geschäftszeiten (max. 8 h/Tag) und die Berechnung der Leistungen nach dem angefallenen Zeitaufwand, zu den bei uns jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatzaktuell gelten- den Stundensätzen zuzüglich den jeweils gültigen Materialpreisen und sofern einschlä- gig zuzüglich Reisekosten (insbesondere aber nicht abschließend An- und Abfahrt, Übernachtung). Der jeweilige Tagesmietpreis Fallen auf Wunsch des Käufers Überstunden bei unseren Mitarbeitern an, ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter Überstundenvergütung vom Käufer zu tragen. Hierunter fallen insbesondere MautkostenGleiches gilt für Aufschläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit. Überstunden, KraftstoffkostenSonn- und Feiertagsarbeit werden ent- sprechend den jeweils gültigen Tarifbestimmungen der Metall-IG berechnet. Der Käufer verpflichtet sich, ParkgebührenArbeitszeitbescheinigungen, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkostendie von unseren Mitarbeitern erstellt wer- den, zu prüfen und gegenzuzeichnen. In Einzelfällen besteht die MöglichkeitIst eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen ha- ben wir Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nichtangemessene Abschlagszahlungen für in sich abgeschlossene Teile der Leistung bzw. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandatenach Beendigung einer Projektphase (z. B. Vertragsbeginn, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieteriner- ste Teillieferung, Bereitstellung zur Abnahme, Abnahme). 6.3 Kostensteigerungen, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten aufgrund von Änderungswünschen des Käufers, insbesonde- re auch durch damit einhergehende zeitliche Verzögerungen entstehen, sind vom Käu- fer zu tragen. 6.4 Angemessene Preisänderungen entsprechend unseren Listenpreisen bleiben vorbe- halten, wenn die Lieferung vertragsgemäß mehr als vier (4) Monate nach Vertrags- schluss erfolgt und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von soweit die Listenpreiserhöhung auf eine nachträgliche Erhöhung der bei Abschluss des Mietvertrages Gestehungskosten (Preise für Roh-, Hilfs- oder nachträglich vorgelegten Betriebsstoffe, wie Materialpreiser- höhungen, tarifliche Lohnerhöhungen oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterinandere für den Vertragsgegenstand erfor- derliche Vorleistungen) zurückzuführen sind, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarwir unserer Preisangabe bei Vertrags- schluss zugrunde gelegt haben.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisFür die Erbringung von Lieferungen und Leistungen sind die angegebenen Preise feste Preise, ggfdurch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Fracht, Montage, betriebsbereite Übergabe, Verpackung inkl. zugebuchtes Equipment Verpackungsentsorgung und der Servicepauschale zusammensonstiger Kosten und Lasten abgegolten sind. Wir behalten uns vor, bei sinkenden Weltmarktpreisen, die Angebote neu zu verhandeln. Für die Erbringung von Dienstleistungen sind die angegebenen Preise feste Preise (Pauschalfestpreis). Im Tagesmietpreis enthalten ist vereinbarten Pauschalfestpreis sind sämtliche Eigen-, Fremd- und Nebenkosten des AN enthalten, die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie Rahmen des Leistungsumfanges nach der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für MietfahrzeugeLeistungsbeschreibung entstehen, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die soweit nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten etwas anderes vereinbart ist. Eine Lohn- und mit diesem abgegolten sind, hat Materialpreisgleitung wird nicht vereinbart. Lohn- und Materialpreiserhöhungen sowie Erhöhungen der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder Sozialabgaben und dergleichen gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer AN und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiertPauschalfestpreis enthalten. Der AN übernimmt das gesamte Mengen- und Preisrisiko bis zur vollständigen Fertigstellung der vertraglichen Leistungen. Zulagen, soweit wie z. B. Auslösungen, Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Reisekosten werden nicht anders schriftlich vereinbart gesondert vergütet. Mit dem Pauschalfestpreis sind auch alle Leistungen abgegolten, die in den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich genannt sind, jedoch erforderlich sind, um den durch die Leistungsbeschreibung und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar die Vertragsbestandteile (insbesondere die funktionale Leistungsbeschreibung) bestimmten Vertragszweck zu verwirklichen. Zu der vertragsgemäßen Fertigstellung können also auch solche Leistungen erforderlich werden, die in der funktionalen Leistungsbeschreibung nicht oder nicht vollständig beschrieben, jedoch zur vollständigen Fertigstellung des Projektes erforderlich sind. Auch diese Leistungen sind im Pauschalfestpreis enthalten und in einer den beschriebenen Leistungen entsprechenden Qualität auszuführen. Es ist ein Festpreis für Zusatzleistungen anzugeben. Hierfür wird die Angabe eines pauschalen Stundensatzes gefordert, der als Pauschalfestpreis pro Stunde, sämtliche Eigen-, Fremd- und Nebenkosten des AN enthält. Alle von dem AG nach Vertragsabschluss gewünschten fachlichen, technischen, beratenden und sonstigen Leistungen, die nicht bereits Teil der Leistungsbeschreibung sind (nachfolgend „Änderungswünsche/Change Request“), hat der AN nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber zu erfüllen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, Nur die vom Geschäftsbereich 4 (UKB) genannten Personen können wirksam für den AG solche Änderungen des Leistungsumfangs beauftragen. Die für die Umsetzung von Änderungswünschen/Change Request erforderliche Angebotserstellung ist der Mieter für den Auftraggeber kostenfrei zu Schadensersatz verpflichteterstellen. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarFür die Auftragserteilung gelten die Regelungen gemäß Punkt 16.

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Sources: Besondere Vertragsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Die Entgelte für die Lieferungen/Dienstleistungen der Edekabank ergeben sich aus den bei Vertragsabschluss gültigen Preisen, die in den Rahmenvereinbarungen, Leistungsscheinen, Preisverzeichnissen oder in individuellen Angeboten genannt sind, sowie aus den Händlerbedingungen – Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft. Die Entgelte werden dem TagesmietpreisVertragspartner aufgrund des vom Vertragspartner zu erteilenden Lastschriftmandats per SEPA-Lastschrift belastet. Die Edekabank stellt dem Vertragspartner die Rechnungen grundsätzlich in einem Kundenportal zur Abholung bereit. Der Vertragspartner wird die Rechnungen sowie die nachfolgend genannten Vorabinformationen unverzüglich während der üblichen Geschäftszeiten vom Kundenportal abholen und damit den Zugang dieser Dokumente sicherstellen. Verletzt der Vertragspartner diese Pflicht schuldhaft, ggfist er nicht berechtigt, sich auf den fehlenden Zugang der Dokumente zu berufen. zugebuchtes Equipment Die durch die Bank zur Verfügung gestellten Informationen/Rechnungen gelten am folgenden Werktag nach Zugänglichmachung im Kundenportal als zugestellt. Verlangt der Vertragspartner statt der Bereitstellung im Kundenportal eine postalische Versendung der Dokumente, ist diese kostenpflichtig. Die Edekabank wird dem Vertragspartner vor dem Fälligkeitstag einer SEPA-Lastschrift eine Vorabinformation (Pre-Notification), die den Lastschriftbetrag und den Fälligkeitstag der Servicepauschale zusammenSEPA-Lastschrift benennt, in dem Kundenportal zur Abholung bereitstellen. Im Tagesmietpreis enthalten Die Vorabinformation erfolgt regelmäßig als Teil der Rechnung. Die Frist für die Vorabinformation gegenüber dem Vertragspartner beträgt mindestens einen Tag vor dem Fälligkeitstag der SEPA-Lastschrift. Bei unbegründeter Rücklastschrift von eingezogenen Entgelten kann nach vorheriger erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung die Sperrung des Terminals und eine Berechnung des entstandenen Schadens erfolgen. Für den Fall des Zahlungsverzugs des Vertragspartners ist die Fahrzeugüberlassung Edekabank berechtigt, für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind jede auf die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇erste, kostenfreie Mahnung erforderliche folgende Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von jeweils EUR 2,50 zu erheben.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeugeursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nichtangemessenes Entgelt. 3.3. Auch Strafgebühren oder Bußgelder Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Mietersunternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4. Die Vermieterin erhebt fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten. 3.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen, Absperrbänder und sonstige Sicherungsmaßnahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 3.6. Wird uns vom Kunden eine Anlieferung einschließlich Parkmöglichkeit nicht in einer Entfernung von maximal ________________ ermöglicht, ist uns der Mehraufwand durch einen Preiszuschlag von ___________ pro angefangenen Kilometer abzugelten. Ebenso besteht ein Entgeltszuschlag von ___________ pro zu überwindendem Stockwerk, für die Bearbeitung der Strafmandatewelches kein verwendbarer Lift zur Beförderung sämtlicher Vertragsleistungen zur Verfügung steht. 3.7. Wir sind aus eigenem berechtigt, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterinwie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beastenAusmaß von zumindest _________% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder von Änderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. Insbesondere autorisiert der Mieter seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind tatsächlichen Herstellungskosten im Tagesmietpreis inkludiertZeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, soweit sofern wir uns nicht anders schriftlich in Verzug befinden. 3.8. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.9. Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.6. sowie bei Dauerschuldverhältnissen gemäß Punkt 3.7. nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten zu erbringen ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

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Sources: Geschäftsbedingungen Für Beleuchtungs Und Beschallungstechniker

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus Die Preise für die Depotführung sowie für sonstige Leistungen der DekaBank werden in Ziffer 1.12.1 der AGB für DekaBank Depots in Verbindung mit dem Tagesmietpreis, ggfPreis- und Leistungs- verzeichnis zum DekaBank Depot dargestellt. zugebuchtes Equipment Das Preis- und Leistungsverzeichnis zum DekaBank Depot steht in der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie jeweils aktuellen Fassung auf der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf Internetseite https:// ▇▇▇.▇▇▇▇.://▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten zur Verfügung. Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ für Sonderleistungen und die Bedingungen für den Tausch von Investmentfonds sind den entsprechend betitelten Abschnitten des Preis- und Leistungsverzeichnisses zu entnehmen. Zuzüglich Für den Tausch von Inhaberschuldverschreibungen gilt Ziffer 2.3 und 2.4 der Sonderbedingungen für DekaBank Depots betreffend Inhaberschuldverschreibungen. Beim Kommissionsgeschäft rechnet die DekaBank gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäfts ab. Die DekaBank ist berechtigt, dem Kunden ihr Entgelt, ihre Kosten und ihre Auslagen einschließlich fremder Kosten in Rechnung zu stellen. Werden der DekaBank beim Abschluss des Ausführungsgeschäfts Rabatte eingeräumt, ist die DekaBank berechtigt, diese zu vereinnahmen. Beim Festpreisgeschäft vereinbaren der Kunde und die DekaBank einen bestimmten oder bestimmbaren Preis. Die Einzelheiten regeln die AGB für DekaBank Depots (Ziffer 2.1.1), die Sonderbedingungen für DekaBank Depots betreffend Inhaberschuldverschrei- bungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.vDekaBank Depot in der jeweils geltenden Fassung. 99€ anDie DekaBank ist berechtigt, beim Kauf bestimmter Investmentfondsanteile und Inha- berschuldverschreibungen Ausgabeaufschläge zu verlangen. Für MietfahrzeugeEinzelheiten enthält der jeweilige Verkaufsprospekt. Beim Kauf von Anteilen an Exchange Traded Funds ist die DekaBank berechtigt, in denen ein volumenabhängiges Orderentgelt zu erheben. Einzelheiten regeln die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die KostenSonderbedingungen für DekaBank Depots betreffend Exchange Traded Funds. Gebühren und Entgelte, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle KostenBankdienstleistung erhoben werden, die nicht ausdrücklich können sich im Gesamtmietpreis enthalten Lauf der Geschäftsbeziehung ändern. Änderungen am Preis- und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten Leistungsverzeichnis wird die DekaBank dem Kunden schriftlich oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarin Textform mitteilen.

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Sources: Vorvertragliche Informationen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für Mit dieser Beschaffungsmaßnahme soll ein Rahmenvertrag über den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte VersicherungsschutzKauf von Lizenzen mit einer Laufzeit von 5 Jahren in unterschiedlicher Stückelung ausgeschrieben werden. Die Stückelung der Abrufe gestaltet sich in Zukunft wie folgt: einmalig 2 x 100 TByte Erweiterungspakete: 10 TByte Erweiterungspakete: 20 TByte Erweiterungspakete: 50 TByte Der Preis der Erweiterungspakete soll über ein Enterprise Agreement für die Laufzeit des Rahmenvertrages festgeschrieben bleiben. Bei Vertragsabschluss wird die einmalige Menge 2 * 100 TByte abgerufen. Für die Dienstleistung bei der Installation und Integration der Softwarelösung wird der Preis für einen Tageseinsatz abgefragt. 20 TByte Erweiterungspaket 5 Die hier angegebenen Mengen sind kalkulatorisch und dienen nur zur Zeit Bewertung des Vertragsabschlusses auf Angebotes. Die tatsächlich abzurufende Menge kann in dem ausgeschriebenen Zeitraum variieren. Hinweise zum Ausfüllen Die Preistabelle ist vollständig auszufüllen. Das Fehlen von Angaben führt zum Ausschluss von der Bewertung. Für alle Preisabfragen sind Netto-Preise anzugeben. Reise- und Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten sind Zusatzaufwendungen des Auftragnehmers, die zur Erbringung von Lieferungen oder Leistungen notwendig sind. Reisekosten sind Aufwendungen des Auftragnehmers für An- und Abreise zum Ort der vereinbarten Leistung. Aufwendungen können sein: Übernachtungsgeld, Reisenebenkosten etc. Die Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden nach folgendem Verfahren durchgeführt: Übersendung eines Abrufscheins (siehe auch beigefügtes Muster in der Anlage) durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer. Der Abrufschein wird als eingescanntes PDF-Dokument per E-Mail übersendet. Späteste Eingabe in das Bestellsystem des Herstellers durch den Auftragnehmer drei Werktage (Mo-Fr) nach Eingang des Abrufes Lieferscheine, Lizenzschreiben, Wartungsscheine sowie Rechnungen erhält ZB12/Kreditorenbuchhaltung (▇▇▇▇▇://▇▇▇@▇▇.▇▇▇.▇▇), diese sind darüber hinaus in Kopie per Email an das Referat 415 (▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.@▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇/) von ▇▇-.▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarübermitteln.

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Sources: Rahmenvertrag Über Einen Softwarebasierten S3 Object Storage

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus Sofern nicht abweichend vereinbart, werden die Waren zu dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammenam Bestelltag gültigem Kaufpreis in Rechnung gestellt. Im Tagesmietpreis enthalten Falle eines Irrtums des Kunden bei der Bestellung behält sich Haemonetics das Recht vor, die Bestellung mit Einwilligung des Kunden zu korrigieren oder den Kunden um eine neue Bestellung zum korrekten Kaufpreis zu bitten. Für die vorzeitige Zahlung wird kein Skonto gewährt. Die Einzelheiten der Zahlungsbedingungen sind in dem dem Kunden zugesandten Angebot aufgeführt (nachfolgend « Angebot »). Sofern im Angebot nicht abweichend angegeben, gelten die Preise in britischen Pfund, wenn das Angebot von Haemonetics Ltd. (England) ausgestellt ist, in Schweizer Franken, wenn das Angebot von Haemonetics S.A. (Schweiz) und eine Lieferung in der Schweiz erfolgt und in allen anderen Fällen in EURO. Die Preise verstehen sich als „netto“, ohne Steuern und frachtfrei im Gebiet, in dem der Kunde ansässig ist. Umsatzsteuer in der bei der Bestellung bestehenden Höhe ist den Preisen hinzuzurechnen. Haemonetics behält sich das Recht vor, die Fahrzeugüberlassung für Preise jederzeit zu ändern. Haemonetics verpflichtet sich jedoch, die bestellten Waren zu den bei der Bestellung angegebenen Preisen zu berechnen. Für Bestellungen, die den im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumAngebot angebenden Wert ohne Umsatzsteuer unterschreiten, behält sich Haemonetics das Recht vor, eine pauschale Rechnungsgebühr in der im Angebot angebenden Höhe zur Deckung der Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung In Ermangelung einer entsprechenden Regelung im Angebot gilt Folgendes: - Für Bestellungen höher oder gleich als 500,00 EUR zzgl. MwSt. gehen Transport- und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte VersicherungsschutzVerpackungskosten zu Lasten von Haemonetics (Fracht und Verpackung inbegriffen); - Für Bestellungen unter 500,00 EUR zzgl. Die zur Zeit MwSt. fallen Bearbeitungskosten von 50,00 EUR zzgl. MwSt. zu Lasten des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ Kunden an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die KostenGutschriften, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallendem Kunden ausgestellt werden, können nur zur Begleichung von fälligen Rechnungen verwendet werden. Alle KostenSämtliche Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstigen Leistungen, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten aufgrund von anwendbaren Rechtsvorschriften oder denen eines Einfuhr- oder Transitlandes zu entrichten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarKunden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 4.1 Die Preise für die Leybold-Leistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Preisänderungen werden dem Tagesmietpreis, ggfAuftraggeber mitgeteilt. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇veröffentlichten Preise gelten inklkann während der Vertrags- laufzeit Preisänderungen in angemessenem Umfang vornehmen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren verändert haben und diese nicht voraussehbar waren. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://Dasselbe Recht hat ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ im Fall eines ungewöhnlich intensiven oder besondere Kosten verursachenden Um- fangs der Nutzung der Leybold-Leistungen durch den Auftraggeber.▇▇▇/▇▇ 4.2 Alle vereinbarten Preise für Leybold-▇▇/Leistungen lauten auf Schweizer Franken (CHF) und verste- hen sich, falls nicht anders erwähnt, exklusive Mehrwertsteuer und sonstige öffentliche Abgaben. Die vereinbarten Preise umfassen weder Kosten für Lieferung, Verpackung noch übrige Produk- tenebenkosten. 4.3 Leistungen betreffend Montage, Wartung- oder Reparatur erfolgen nach Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten gültigen Preisen. Berechnet werden Reisekosten mit Nebenausgaben, Montage-/Wartungs-/Reparaturvergütungen, Auslösung, Entgelt für Rüst- und Abwicklungszeiten, eventuell anfallende Erschwerniszuschläge sowie bei Reparaturen die Preise für ausgetauschte oder neu eingebaute Teile und die Kosten für deren Transport. 4.4 Zu den Reisekosten gehören insbesondere die Fahrtkosten. Beförderungskosten für Gepäck und Werkzeug, Gepäck- und Flugversicherung, die weiterlaufenden Personalkosten für die einzuset- zenden Mitarbeitenden, die Vorhaltekosten für die einzusetzenden Sachen. ▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an▇ kann die weiterlaufenden Personalkosten nach den Montage-/Wartungs-/Reparaturkostensätzen abrech- nen, soweit diese nicht höher sind als die entstandenen Kosten. 4.5 Die Montage-/Wartungs-/Reparaturvergütungen sowie die Auslösung ergeben sich aus den je- weils gültigen Leybold-Preissätzen. Für MietfahrzeugeLeistungen, in denen welche über die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt bei Leybold übliche Arbeits- zeit hinaus erbracht werden, sehen die Servicepauschale 179€. Preissätze Zuschläge vor. Im Falle besonderer Erschwer- nisse, z.B. bei gesundheitsschädlichen, besonders schmutzigen, gefährlichen oder unter beson- derer Hitzeeinwirkung stehenden Arbeiten sehen die Preissätze Erschwerniszuschläge vor. 4.6 Die Servicepauschale deckt die KostenPreise für Austauschteile, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallenneu eingebaute Teile und andere Materialkosten verstehen sich ab Werk bzw. Alle KostenHerstellwerk (INCOTERMS 2020) exklusive Verpackung, die Versicherung und Einbau. Sollte der Auftraggeber nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sindetwas anderes bestimmen, hat der Mieter zu tragenkann ▇▇▇▇▇▇▇ die zur Mon- tage/Wartung/Reparatur ausserhalb des Werkes von Leybold benötigten Austauschteile etc. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht auf Kosten des Auftraggebers gegen die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarüblichen Transportrisiken einschliesslich Bruchschaden ver- sichern.

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Sources: Service Agreement

Preise. a. Als Preise der Produkte im Lager der WESTCON GERMANY zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten: (i) Der Gesamtmietpreis setzt angegebene Preis, der ausdrücklich in Schriftform angeben werden und dreißig (30) Tage ab Angabe Gültigkeit haben soll, oder (ii) für den Fall, dass kein Preis ausdrücklich angegeben wurde oder seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, der Listenpreis in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Preisliste der WESTCON GERMANY. b. Als Preise der Produkte, die sich aus dem Tagesmietpreiszum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht im Lager der WESTCON GERMANY befinden (“Lieferrückstand”), ggf. zugebuchtes Equipment gelten: (i) Der angegebene Preis, der ausdrücklich in Schriftform angeben werden und dreißig (30) Tage ab Angabe Gültigkeit haben soll, oder (ii) der Servicepauschale zusammen. IListenpreis in der zum Zeitpunkt der geplanten Lieferung der im Tagesmietpreis enthalten Lieferrückstand bestellten Produkte veröffentlichten Preisliste der WESTCON GERMANY. c. Ungeachtet des Voranstehenden ist die Fahrzeugüberlassung WESTCON GERMANY berechtigt, bereits vereinbarte Preise vor Auslieferung anzupassen, falls vom Käufer nicht zu beeinflussende kostenbestimmende Faktoren nach Vertragsabschluß, aber vor Auslieferung zu Preiserhöhungen führen. Für den Fall, dass ein Preis nach Vertragsabschluß um mehr als 10 % erhöht wird, ist der Käufer berechtigt, von dem jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Die Faktoren, die der Preisanpassung zugrundeliegen, schließen u. a. Wechselkursfluktuationen, Währungsreformen, Änderungen der Zolltarife, erhebliche Erhöhung der Kosten für die Arbeitskraft, der Preise für Rohmaterialien oder anderer Kosten der Herstellung, Änderungen des vom Käufer abgefragten Auslieferungsdatums sowie der von ihm angeforderten Mengen oder Spezifikationen ebenso ein wie jede Verzögerung, die auf einer Anweisung des Käufers oder einem Unterlassen des Käufers, der WESTCON GERMANY ausreichende Informationen oder Anweisungen zu geben, beruhen. Die WESTCON GERMANY soll den Preis nicht weiter erhöhen als zur Deckung der genannten Erhöhungen notwendig. Die WESTCON GERMANY wird gegenüber dem Käufer in jedem Einzelfall die Preiserhöhung erläutern. Darüber hinaus ist die WESTCON GERMANY für den Fall, dass ihr selbst oder einem ihrer Beauftragten ein erheblicher Fehler oder ein Versäumnis bei einer Preisangabe unterläuft, berechtigt, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vertragsabschluß den Preis des betreffenden Produktes anzuheben, indem sie entweder (im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit ) dem Käufer den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf zutreffenden Listenpreis in Rechnung stellt oder (ii) dem Käufer das Recht einräumt, die betreffenden Produkte unter Anrechnung der vom Käufer bereits bezahlten Kosten an die WESTCON GERMANY zurückzugeben. ▇. ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ sich nicht etwas anderes aus einer Preisangabe oder aus der gültigen Preisliste der WESTCON GERMANY ergibt, und sofern nicht etwas anderes schriftlich zwischen dem Käufer und der WESTCON GERMANY vereinbart wurde, erfolgen Preisangaben grundsätzlich gemäß Ex Works (Incoterms 2020).▇▇▇ veröffentlichten e. Alle Preise gelten inklund Kosten verstehen sich exklusive Verpackungs- und Lieferkosten, Versicherung, Konfiguration und sonstiger Erfüllungshandlungen sowie zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und etwaiger weiterer Verkaufs-, Gebrauchs-, Verbrauchs oder Umsatzsteuern und anderer Steuern, für die der Käufer zusätzlich gegenüber der WESTCON GERMANY einsteht. jeweils geschuldetem UmsatzsteuersatzDie auf dem Nettoeinkommen (-umsatz) der WESTCON GERMANY basierenden Steuern trägt die WESTCON GERMANY. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus Käufer verpflichtet sich, alle Zahlungen an die WESTCON GERMANY ohne Abzüge für jegliche Quellensteuern zu bezahlen; dies geschieht auf Verantwortung des Käufers. Alle von dem Käufer zu tragenden Steuern sollen an die WESTCON GERMANY bezahlt werden. Dies gilt nicht, wenn der Preisübersicht Käufer der WESTCON GERMANY eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt, die von der zuständigen Steuerbehörde anerkannt wird. f. Die Preise verstehen sich ohne Abgaben für Urheberrechte, Abfall- und Umweltgebühren und weitere Kosten, die die WESTCON GERMANY nach dem Gesetz berechnen oder einfordern kann. Hinsichtlich des Verkaufs von Software wird auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇die Regelung in Ziffer 13 verwiesen.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ g. Für den Fall, dass ein Lieferant der WESTCON GERMANY eine besondere Preisgestaltung oder einen Nachlass gewährt und diese Berechnungen des Lieferanten an den Käufer weitergereicht werden und der Käufer darüber in Kenntnis gesetzt wird, verpflichtet sich der Käufer, die Bedingungen dieser Nachlässe zu entnehmenbefolgen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung Der Käufer verpflichtet sich, die WESTCON GERMANY von allen Forderungen des Lieferanten gegen die WESTCON GERMANY freizuhalten, die durch eine Servicepauschale i.H.vNichtbefolgung der Bedingungen des weitergereichten Nachlasses durch den Käufer entstehen. 99€ anDer Käufer verpflichtet sich weiterhin, die WESTCON GERMANY von allen Forderungen des Lieferanten gegen die WESTCON GERMANY freizuhalten, die durch eine Nichtbefolgung der Bedingungen des weitergereichten Nachlasses durch den Käufer entstehen. Für MietfahrzeugeDer Käufer willigt ein, dass Bezahlung und Empfang von Leistungen unter den Bedingungen des weitergereichten Nachlasses davon abhängen, dass der Käufer in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die KostenÜbereinstimmung mit diesen Bedingungen handelt. Er verpflichtet sich, etwaige Kosten und Gebühren zu übernehmen, die für die Bereitstellung Inanspruchnahme des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr weitergereichten Nachlass von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarLieferanten gegenüber WESTCON GERMANY geltend gemachten werden.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisMieter muss an spotcatchers die im Mietvertrag vereinbarte Miete zahlen. Dauer und Tag der Anmietung, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. haben Einfluss auf die Preisbildung Im Tagesmietpreis Mietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls Hierin abgegolten sind ebenfalls die Kosten für Wartung Wartung, technische Instandhaltung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem dem jeweiligen aktuellen Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich Bei jeder Anmietung fällt zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung Mietpreis eine einmalige Servicepauschale i.H.v. 99in Höhe von 99,00 an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist ist, beträgt die diese Servicepauschale 179€. € 179,00. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren Für das Bearbeiten von einer durch den Mieter begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit (z.B. überhöhte Geschwindigkeit, unerlaubtes Parken oder Bußgelder gehen Straftat) erhebt die Vermieterin eine Bearbeitungsgebühr von € 19,00, wobei die Vermieterin lediglich den Namen und Anschrift des zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung dem Zeitpunkt vorhandenen Mieters der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro MandatBußgeld- oder Polizeistelle oder ähnliches weitergibt. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beastenKreditkarte abzubuchen. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 12 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 14 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 16 über die Kreditkarte Kaution abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiertMietpreis vorhanden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu zum Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Rabattaktionen wie z.B. Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) Messeaktionen sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

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Sources: Mietvertrag

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisDie Energielieferung während eines Leerstandes ist für Sie kostenlos, ggfsofern Sie während eines Abrechnungszeitraumes nicht mehr als 60 kWh elektrische Energie und nicht mehr als 10 kWh Gas beziehen. zugebuchtes Equipment Dies gilt jedoch lediglich, solange der Leerstand einen Zeitraum von zwei Abrechnungszeiträumen nicht überschreitet. Bei Überschreitung dieser Frist, wird Ihnen der Anschluss und der Servicepauschale zusammenVerbrauch gemäß Grundversorgungstarif in Rechnung gestellt. Im Tagesmietpreis enthalten ist Sofern Freigrenze und die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Frist nicht überschritten werden und somit keine Kosten für Wartung Sie anfallen, stellen wir über den angefallenen Verbrauch unterhalb der Ich habe die beiliegenden AGB, die Vertragsbestandteil sind, erhalten. Datum Ihre Unterschrift □ gesamtes Haus oder □ Eigentumswohnung(en) □ gesamtes Haus oder □ Eigentumswohnung(en) Wohnung 3 Kundennummer Vertragskonto Straße Hausnr. ☐ Herr ☐ Frau ☐ Eheleute ☐ Firma PLZ Ort Nachfolgende Angabe nur bei Wohnung(en) erforderlich: Strom-Zählernummer (zwingend erforderlich) Name und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf Anschrift Gas-Zählernummer (zwingend erforderlich) Branche (bei Gewerbekunden) Strom-Zählernummer (zwingend erforderlich) verantwortlicher Ansprechpartner (bei Gewerbekunden) Gas-Zählernummer (zwingend erforderlich) Telefon- oder Mobilnummer Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Strom-Zählernummer (zwingend erforderlich) E-Mail Gas-Zählernummer (zwingend erforderlich) Strom-Zählernummer (zwingend erforderlich) Gas-Zählernummer (zwingend erforderlich) Straße ▇▇▇▇▇://▇. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇. ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇ □ gesamtes Haus oder □ Eigentumswohnung(en) Nachfolgende Angabe nur bei Wohnung(en) erforderlich: Nachfolgende Angabe nur bei Wohnung(en) erforderlich: . . Wohnung 4 Wohnung 3 Wohnung 2 Wohnung 1 Wohnung 4 Wohnung 3 Wohnung 2 Wohnung 1 Wohnung 4 Wohnung 3 Wohnung 2 Wohnung 1 Strom-Zäh lernum mer (zwingend er forderli ch) Gas-Zähle rnumm er ( zwinge nd erfo rde rlich) Strom-Zäh lernum mer (zwingend er forderli ch) Gas-Zähle rnumm er ( zwinge nd erfo rde rlich) Strom-Zäh lernum mer (zwingend er forderli ch) Gas-Zähle rnumm er ( zwinge nd erfo rde rlich) Strom-Zäh lernum mer (zwingend er forderli ch) Strom-Zäh lernum mer (zwingend er forderli ch) Gas-Zähle rnumm er ( zwinge nd erfo rde rlich) Strom-Zäh lernum mer (zwingend er forderli ch) Gas-Zähle rnumm er ( zwinge nd erfo rde rlich) Strom-Zäh lernum mer (zwingend er forderli ch) Gas-Zähle rnumm er ( zwinge nd erfo rde rlich) Strom-Zäh lernum mer (zwingend er forderli ch) Die Partner schließen diesen Rahmenvertrag zur Kosten- und Prozessoptimierung bei der Versorgung mit elektrischer Energie und ggf. Erdgas von leerstehenden Lieferstellen, die in ihrem Eigentum stehen. Sie beauftragen uns mit der Lieferung des gesamten Bedarfs an elektrischer Energie und – sofern ein Gasanschluss besteht – Erdgas an vorgenannte(n) Lieferstelle(n) während eines Leerstandes gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages und den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Belieferung mit Strom/Gas für Haushalts- und Gewerbekunden. Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung. Das Vertragsverhältnis kommt mit Bestätigung durch uns zustande. Der Leerstand beginnt mit dem Auszug eines Mieters und endet mit dem Abschluss eines Energielieferungsvertrages durch einen neuen Mieter. Der Rahmenvertrag gilt ausschließlich für Lieferstellen ohne Leistungsmessung innerhalb unseres Grundversorgungsgebietes. Sie können weitere Lieferstellen ohne Leistungsmessung innerhalb unseres Grundversorgungs- gebietes der Geltung dieses Vertrages unterwerfen oder diese aus dem Vertrag entfernen, indem Sie diese Lieferstellen in Textform an unsere nachstehenden Kontaktdaten mitteilen. Falls mit Ihnen für die vorgenannte(n) Lieferstelle(n) bereits ein Liefervertrag (Grundversorgung oder Sondervertrag) besteht, so wird dieser ab Lieferbeginn durch den vorliegenden Vertrag ersetzt. Die Lieferung erfolgt zum nächstmöglichen Termin. Wir teilen Ihnen den Lieferbeginn in der Bestätigung mit. Dieser Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt. Alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses und zu den bestehenden Betroffenenrechten, können Sie im Internet auf unserer Website unter ▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeugeabrufen, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kostenunserem Kundencenter abholen, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallenüber unsere Telefonhotline oder per Post anfordern. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des MietersGerne schicken wir Ihnen diese kostenfrei zu. Die Vermieterin erhebt Kontaktdaten für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, diese Anfragen sind im Tagesmietpreis inkludiertPunkt Widerrufsrecht genannt. Sofern Sie nicht bereits unseren Online-Service nutzen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart können wir Ihnen über die angegebene E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung dieses Lieferverhältnisses (zum Beispiel Mitteilungen über den Vertrags- oder Lieferbeginn etc.) zusenden. Für eine darüber hinausgehende Verwendung der E-Mail-Adresse gilt der nachfolgende Absatz. Änderungen der von Ihnen vorgenannten Kontaktdaten sind uns unverzüglich in Textform mitzuteilen. Überschreiten Sie die genannten Freigrenzen, so zahlen Sie für den gesamten angefallenen Verbrauch die Preise gemäß Grundversorgungstarif in der jeweils durch uns auf unserer Internetseite veröffentlichten Höhe. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise für Strom (StromSTA®) und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar istfür Gas (GasSTAR®) liegen bei. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch Über Änderungen werden Sie brieflich spätestens mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbardem jeweiligen Eintritt des Leerstandes informiert.

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Sources: Customer Account Agreement

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt ONELayer als Kleinunternehmer: • Alle Preise enthalten gem. §6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 keine Umsatzsteuer • Sollte ONELayer aus der Kleinunternehmergrenze fallen oder ein Verzicht der Kleinunternehmerregelung abgeben und Umsatzsteuer verlangen muss, behält sich ONELayer das Recht, den Endpreis, auch bei bereits abgeschlossenen Verträge, um die aktuellen Steuersätze zu erhöhen. ONELayer außerhalb der Kleinunternehmerregelung: • Mit Ausnahme von explizit als gewerbliches Angebot gekennzeichneten Seiten verstehen sich alle angegebenen Preise auf der Internetseite von ONELayer für Verbraucher aus der Europäischen Union als Bruttoendverbraucher inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer Ihres Ansässigkeitsstaates in der europäischen Gemeinschaftswährung EURO. Für Verbraucher außerhalb der Europäischen Union sowie für Unternehmen verstehen sich die ausgewiesene Preise (Mit Ausnahme von explizit als gewerbliches Angebot gekennzeichneten Seiten) inklusive 20% österreichischen Umsatzsteuer. Liegen die umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen für den Übergang der Steuerschuld vor oder liegt der Leistungsort außerhalb der Europäischen Union wird diese trotz Ausweises auf der Webseite nicht verrechnet. • Alle auf den Internetseiten von ONELayer angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise, inklusive 20% Umsatzsteuer, sowie aller allfälligen Abgaben, in der europäischen Gemeinschaftswährung EURO. Darüber hinaus wird dem TagesmietpreisKunden die Möglichkeit geboten sich auf den primär an Unternehmen gerichteten Webseiten, ggfdie Preise alternativ auch als Nettopreise anzeigen zu lassen. zugebuchtes Equipment Die Auszeichnung der Bruttopreise bleibt davon aber unbeeinträchtigt. • Die angegebenen Preise können einmalig, pro Zeiteinheit (Monat, Quartal, Jahr, etc.), pro Inanspruchnahme oder Verbrauch gelten. In jedem Fall soll die angegebene Einheit der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit der Servicepauschale zusammenAngebote dienen, hat aber keinerlei Gültigkeit für das tatsächliche Verrechnungsintervall. Dieses ist in jedem Fall dem Vertrag zu entnehmen. • Trotz sorgfältiger Gestaltung und Prüfung unserer Internetseiten und Werbematerialen, behalten wir uns Fehler und Irrtümer vor. Im Tagesmietpreis enthalten ist Zweifel gelten nur die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇Vertrag genannten Preise.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus 8.1 Sunrise UPC bezahlt den Lieferanten für die Liefergegenstände gemäss der Vereinbarung. Sunrise UPC gewährt dem TagesmietpreisLieferanten keine Entschädigung für Angebote oder Kostenvoranschläge, ggf. zugebuchtes Equipment sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 8.2 Wenn die Vereinbarung Dienstleistungsgebühren auf Zeit- und Materialbasis vorsieht, bezahlt Sunrise UPC den Lieferanten für seine Zeit, die er für die Erbringung der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist Dienstleistungen aufgewendet hat, auf der Grundlage der Stundensätze oder Tagessätze und erstattet dem Lieferanten die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die tatsächlichen Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie die zur Erbringung der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem UmsatzsteuersatzDienstleistungen verwendeten Materialien. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht Tagessatz basiert auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ aneiner Mindestarbeitszeit von acht (8) Stunden. Für MietfahrzeugeÜberstunden werden keine Zuschläge gewährt. 8.3 Wenn die Vereinbarung Servicegebühren auf Festpreisbasis vorsieht, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kostenbezahlt Sunrise UPC den Lieferanten gemäss diesen Preisinformationen. Der Festpreis beinhaltet alle Materialien, die für die Bereitstellung Ausführung der Leistungen erforderlich sind und entspricht der gesamten von Sunrise UPC zu zahlenden Vergütung. Es dürfen Sunrise UPC keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. 8.4 Die dem Lieferanten entstandenen Auslagen werden von Sunrise UPC nur insoweit erstattet, als dies in der Vereinbarung vereinbart oder von Sunrise UPC im Voraus genehmigt wurde. Die innert und ggf. ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten erbrachten Leistungen sind mit der Zahlung des Fahrzeugs anfallenLeistungsentgelts vollständig abgegolten. 8.5 Die Kostenrahmen und Kostenobergrenzen sind für den Lieferanten bindend und dürfen nicht überschritten werden. Alle KostenLeistungen, die über die vereinbarten Begrenzungen (finanziell oder zeitlich) hinausgehen, erfolgen auf alleiniges Risiko und Verantwortung des Lieferanten, und Sunrise UPC ist nicht ausdrücklich verpflichtet, Leistungen zu bezahlen, die über den Kostenrahmen oder die Kostenobergrenzen hinausgehen. 8.6 Die Kosten der Verpackung, des Transports und der Transportversicherung (für übliche Risiken) trägt der Lieferant, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 8.7 Die vereinbarten Preise bzw. Entgelte gelten ohne schweizerische MwSt. Die Rechnungen des Lieferanten müssen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften ausgestellt werden, d.h. die Preise sind ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen und die Mehrwertsteuer ist in der Rechnung gesondert aufgeführt. Der Lieferant trägt alle Verwaltungskosten, sonstigen Steuern, Zölle, Abgaben und sonstigen behördlichen Abgaben, die im Gesamtmietpreis enthalten und Zusammenhang mit diesem abgegolten sindder Erbringung von Leistungen oder dem Verkauf von Waren anfallen, hat der Mieter zu trageneinschliesslich, aber nicht beschränkt auf die ausländische MwSt. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.z. B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung Rahmen der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder Leistungserbringung im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte Ausland (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarLeistungsexport).

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Sources: General Terms and Conditions of Purchase

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment Verkaufspartner legt den Mindest- und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf Höchstpreis je ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇veröffentlichten Preise gelten inklfür seine Leads fest. jeweils geschuldetem UmsatzsteuersatzDiese Einstellung kann jederzeit online geändert werden und wird dann für neu eingestellte Leads gültig. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus Preis für ein Lead fällt innerhalb der Preisübersicht Zeitspanne der täglichen Haupthandelszeit (z.Zt. 12 Stunden) gleichmäßig vom eingestellten Höchstpreis bis auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ den Mindestpreis. Ist das Lead bei Erreichen des Mindestpreises nicht verkauft, wird es dem VerkaufsPartner per Email zurückgeschickt und in der Datenbank von LEADSpool gelöscht. Der VerkaufsPartner kann in diesem Fall wieder frei über das Lead verfügen. LEADSpool vergütet dem VerkaufsPartner den Preis, abzüglich der vorher genannten Gebühren, zu entnehmendem ein Lead verkauft wurde. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.vAlle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. 99€ angesetzl. Für MietfahrzeugeMWSt. Sollte ein Lead gleichzeitig über mehr als einen Verkaufspartner innerhalb von 90 Tagen eingehen, so gilt das Lead als verwertbar, welches lt. Datum und Uhrzeit als erstes in denen der Onlinebörse LEADSpool eingegangen ist. Das doppelte Lead wird, soweit es das System erkennt, sofort an den KaufPartner Ja Nein Der Partner möchte die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die KostenKaufoption einrichten kostenlos ausgeliefert, der das erste Lead erhalten hat. Nicht vergütet bzw. berechnet werden Leads, die für vom KaufPartner vor Abrechnung reklamiert wurden und die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen(nachfolgend KaufPartner genannt) Reklamation von LEADSpool oder vom VerkaufsPartner anerkannt wurde. Alle KostenJa Nein Der Partner möchte die Verkaufsoption einrichten (nachfolgend VerkaufsPartner genannt) Die Einrichtung ist kostenlos, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragend.h. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse es entstehen keine Kosten oder Gebühren . Der KaufPartner geht mit diesem Vertrag keinerlei Kaufverpflichtung ein. LEADSpool behält sich vor, jederzeit eine Sperrung ohne nähere Angabe von Gründen vorzunehmen, insbesondere jedoch bei einer Rücklastschrift oder bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung für KaufPartner und VerkaufsPartner. LEADSpool bietet dem VerkaufsPartner und dem KaufPartner eine Plattform für Leads (z.B. Jahresvignette SchweizAnfragen zur privaten Krankenversicherung sowie Vorsorge) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter aus dem Internet im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden könnenRahmen der Onlinebörse von LEADSpool. Einen Anspruch Je LEAD entsteht eine Einstellgebühr von € 1,- zzgl. MwSt zzgl. einer Verkaufsprovision von 20% (wenn der VerkaufsPartner die Reklamationen selbst bearbeitet. Der VerkaufsPartner hat sich dabei an die Reklamationsbedingungen, die in dieser Vereinbarung aufgeführt sind, zu halten) oder 25% (wenn LEADSpool die Reklamationen bearbeitet) zzgl. MwSt auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nichtden jeweiligen Verkaufspreis für den VerkaufsPartner. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des MietersDer VerkaufsPartner kann jederzeit online einstellen, wer die Reklamationen bearbeitet. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung Änderung wird vom Die Abrechung erfolgt wöchentlich. Die Bezahlung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder Leads erfolgt ausschließlich im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarAbbuchungsverfahren.

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Sources: Online Börse Agreement

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis9.1 Sofern nicht anders vereinbart, ggfwerden die Serviceleistungen nach Zeit- und Materialaufwand gemäss den Preisansätzen des Unternehmers in Rechnung gestellt. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung Dies gilt insbesondere auch für den im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumZusammenhang mit dem Vertrag auszuarbeitende technische Unterlagen, Berichte, Expertisen, Auswertungen von Messungen und Prüfungen. Ebenfalls abgegolten sind Zum Materialaufwand gehören auch die Kosten für Wartung die Benützung von Spezialwerkzeugen und Verschleißreparaturen Ausrüstungen sowie der vereinbarte VersicherungsschutzVerbrauchs- und Kleinmaterial. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise Reise-, eine angemessene Vorbereitungs- sowie Nachbearbeitungszeit gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatzals Arbeitszeit. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus Besteller unterzeichnet den Servicerapport gemäss Ziffer 6.5. Unterzeichnet der Preisübersicht Besteller den Servicerapport grundlos nicht oder nicht rechtzeitig, so gelten die Aufzeichnungen des Personals des Unternehmers als Abrechnungsgrundlage. 9.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Transporte, Demontage, Zusammenbau, Installation und dergleichen auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇Rechnung und Gefahr des Bestellers.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge 9.3 Der Unternehmer stellt Reise-, Transport-, Aufenthalts- (Deplacement) und andere Kosten dem Besteller nach Aufwand in Rechnung. 9.4 Alle Preise verstehen sich – mangels anderer Vereinbarung – netto, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kostenfrei verfügbaren Schweizer Franken, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallenohne irgend- welche Abzüge. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren Sämtliche Kosten wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hatFracht, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Be- urkundungen gehen zu Lasten des MietersBestellers. Die Vermieterin erhebt für Ebenso trägt der Besteller alle Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle und dergleichen sowie die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterindamit verbundenen administrativen Kosten, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle im Zusammenhang mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von Vertrag oder dessen Erfüllung erhoben werden. Soweit derartige Kosten beim Unternehmer oder seinen Hilfspersonen erhoben werden, erstattet sie der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beastenBesteller nach Vorlage der Belege zurück. 9.5 Der Unternehmer teilt dem Besteller vor Beginn der Serviceleistungen das Ergebnis der Inspektion mit. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 Für Angaben über die Kreditkarte abzubuchenHöhe der zu erwartenden Kosten übernimmt der Unternehmer keine Gewähr. Alle KilometerVerzichtet der Besteller nach der Inspek- tion auf die Ausführung der Serviceleistungen, stellt ihm der Unternehmer die Kosten der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart Inspektion sowie des Auseinan- der- und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarZusammenbaus in Rechnung.

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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 4.1 Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten erfolgen nach Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten gültigen Preisen. Berechnet werden Reisekosten mit Nebenaus- gaben, Montage-/Wartungs-/Reparaturvergütungen, Auslösung, Entgelt für Rüst- und Abwicklungszeiten, eventuell anfallende Erschwerniszuschläge sowie bei Reparaturen die Preise für aus- getauschte oder neu eingebaute Teile und die Kosten für deren Transport. 4.2 Zu den Reisekosten gehören insbesondere die Fahrtkosten. Beförderungskosten für Gepäck und Werkzeug, Gepäck- und Flugversicherung, die weiterlaufenden Personalkosten für die einzusetzenden Mitarbeiter, die Vorhaltekosten für die einzu- setzenden Sachen. INFICON kann die weiterlaufenden Personal- kosten nach den Montage-/Wartungs-/Reparaturkostensätzen ab- rechnen, soweit diese nicht höher sind als die entstandenen Kosten. 4.3 Die Montage-/Wartungs-/Reparaturvergütungen sowie die Aus- lösung ergeben sich aus dem Tagesmietpreis, ggfden jeweils gültigen INFICON- Kostensätzen. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammenFür Arbeit über die im Betrieb des eingesetzten INFICON-Mitarbeiters übliche Arbeitszeit hinaus sehen die Kostensätze Zuschläge vor. Im Tagesmietpreis enthalten ist Falle besonderer Erschwernisse, z. B. bei gesundheitsschädlichen, besonders schmutzigen, ge- fährlichen oder unter besonderer Hitzeeinwirkung stehenden Arbeiten sehen die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte VersicherungsschutzKostensätze Erschwerniszuschläge vor. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇Höhe der Zuschläge bemisst sich nach dem in den jeweiligen Kostensätzen niedergelegten Grundlagen.▇▇▇ veröffentlichten 4.4 Die Preise gelten inklfür Austauschteile, neu eingebaute Teile und andere Materialkosten verstehen sich ab Werk bzw. jeweils geschuldetem UmsatzsteuersatzHerstellwerk (INCO- TERMS 2010) ausschließlich Verpackung, Versicherung und Einbau. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Sollte der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die Auftraggeber nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sindetwas anderes bestimmen, hat der Mieter zu tragenversichert INFICON die zur Montage/Wartung/- Reparatur außerhalb des Werkes von INFICON benötigten Austauschteile etc. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht auf Kosten des Auftraggebers gegen die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarüblichen Transportrisiken einschließlich Bruchschaden.

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Sources: Service Agreement

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99119€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren Hunden gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. 169€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beastenKreditkarte abzubuchen. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, Pro Miettag sind 300 Kilometer im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar istab zehn zusammenhängenden Miettagen entfällt diese Kilometerbeschränkung. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

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Sources: Mietvertrag

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisWie viel die Karte kostet und welche Leistungen sie Ihnen bietet 23.1. Die Karte und die Dienste, ggfdie wir Ihnen damit anbieten können, haben unterschiedliche Preise. zugebuchtes Equipment Diese Preise/Gebühren und der Servicepauschale zusammenZeitpunkt, zu dem sie berechnet werden, sind hier angegeben: > Ausstellung der Karte: Die Gebühr wird nur einmal erhoben und gegebenenfalls bei der Ausstellung der Karte bezahlt. Im Tagesmietpreis enthalten > Ersatz Ihrer Karte: Die Gebühr wird nur einmal erhoben und ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraumzum Zeitpunkt des Ersatzes Ihrer Karte zu zahlen. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung > Personalisierung Ihrer Karte: Die Gebühr wird nur einmal erhoben und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ist zu zahlen, wenn Sie uns bitten, Ihre Karte mit dem Bild Ihrer ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇veröffentlichten Preise gelten inklauszustellen. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz> Jahresgebühr: Die Gebühr wird für den in den „Individualbedingungen“ dieses Vertrags angegebenen Zeitraum berechnet (standardmäßig erfolgt die Abrechnung jährlich). Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ Sie wird im Voraus bezahlt, d. h. zu entnehmenBeginn des Zeitraums: Wenn die Gebühr z. B. eine Jahresgebühr ist, fällt diese Gebühr für den Zeitraum vom 1. Zuzüglich Januar bis zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v31. 99€ anDezember an und wird zu Beginn, d. h. am 1. Für MietfahrzeugeJanuar, in denen voller Höhe bezahlt. Die Jahresgebühr fällt mit dem Besitz der Karte an und durch die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die KostenVorteile, die für sie Ihnen als Zahlungsmittel bietet (Sie können die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallenVerwendungszwecke Ihrer Karte in der Bedingung „Die Kreditkarte“ nachlesen), sowie durch das Angebot der damit verbundenen Finanzierung. Alle KostenEine Jahresgebühr fällt nicht an (wir zahlen sie Ihnen zurück): • wenn Sie die Karte zur Finanzierung von Zahlungen verwenden (Zahlungsmodalität der Stundung/Ratenzahlung). • wenn Sie unter 26 Jahre alt sind: Wir berechnen die Jahresgebühr erst, wenn Sie das 26. Lebensjahr vollendet haben. • wenn eine andere Bank- oder Nicht-Bankdienstleistung, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat Sie bei der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die VermieterinCaixaBank abgeschlossen haben, die aus Zahlung dieser Gebühr reduziert (oder Sie gänzlich von deren Zahlung befreit). > Bargeldabhebungen per Lastschrift mit der Karte an Geldautomaten: Wenn der Geldautomat dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von Netz der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbarCaixaBank angehört, ist der Mieter Service für Sie kostenlos. Andererseits wird jedes Mal, wenn Sie Geld von einem Geldautomaten einer anderen Bank abheben, eine Gebühr fällig, die Sie in diesem Moment bezahlen müssen. Wenn der Geldautomatenbetreiber uns eine Gebühr für die Erbringung dieser Dienstleistung berechnet, können wir Ihnen diese Gebühr ganz oder teilweise in Rechnung stellen. > Bargeldabhebungen auf Kredit mit der Karte an Geldautomaten: Die Gebühr wird jedes Mal berechnet, wenn Sie Bargeld auf Kredit an einem Geldautomaten, in einer Zweigstelle oder über CaixaBankNow abheben, indem Sie Geld vom Kreditrahmen Ihrer Karte auf Ihr Konto überweisen. Diese Gebühr wird von dem Kreditkonto abgebucht, mit dem Ihre Karte verknüpft ist. Darüber hinaus kann der Geldautomatenbetreiber eine Gebühr für die Nutzung des Geldautomaten erheben. In diesem Fall werden wir diesen Betrag in voller Höhe an Sie weitergeben. Die CaixaBank erhebt niemals eine Gebühr für die Nutzung ihrer Geldautomaten, wenn Sie mit Ihrer Karte Bargeld abheben. > Bargeldabhebung über den Bargeldabhebungsservice bei Händlern, der es Ihnen ermöglicht, Bargeld für Einkäufe bei einem Händler zu Schadensersatz verpflichteterhalten, der dies über seinen POS-Terminal anbietet. Sonderrabatte Die Gebühr für diesen Dienst ist im Gebührenverzeichnis angegeben. > Vorzeitige Tilgung (AktionenBegleichung von Schulden): Die Gebühr beträgt 1,00 % des Geldbetrags, Mitarbeiterangebote den Sie vorzeitig zurückzahlen („vorzeitige Rückzahlung“) und sofern der Kreditvertrag in einem Zeitraum von mehr als einem Jahr endet. Wenn der Zeitraum kürzer als ein Jahr ist, beträgt der Prozentsatz 0,50 %. Der Betrag, der bei der Berechnung der verbleibenden Zeit zwischen der vorzeitigen Tilgung und der vereinbarten Beendigung des Kreditvertrags berücksichtigt wird, ist der Betrag der letzten gezahlten Rate. > Entschädigung für Inkassokosten im Falle der Nichtzahlung: Wenn Sie mit Ihrer Zahlungsverpflichtung in Verzug geraten, verpflichten Sie uns, sofort Mittel bereitzustellen, um die unbezahlte Schuld zu begleichen. 1.) Sie werden kontaktiert durch i) telematische Kommunikation (z. B. SMS oder Messeaktionenähnliche Mittel), ii) sind grundsätzlich weder untereinander noch E-Mail und/oder elektronisches Banking-Postfach (wie das aktuelle CaixaBankNow), wenn Sie diesen Kommunikationsmitteln mit anderen Rabatten wie Langzeit- CaixaBank zugestimmt haben und iii) ein oder Frühbucherrabatten kombinierbarmehrere Telefonanrufe an die von Ihnen angegebene und in unseren Systemen gespeicherte Telefonnummer (die Anzahl und der Verlauf werden an die besonderen Umstände jeder Vorgabe und jedes Kunden angepasst - es werden immer mindestens zwei (2) Versuche unternommen, um einen persönlichen Kontakt mit Ihnen herzustellen -) oder jede andere personalisierte Methode, die es uns ermöglicht, dich zu kontaktieren. Die angemessene und verhältnismäßige Entschädigung für Inkassokosten für diese Bemühungen ist im Gebührenverzeichnis festgelegt.

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Sources: Kartenvertrag

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den 6.1 Alle Preise sind vertraglich. 6.2 Die Preise im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumE-Shop sind immer aktuell und gültig. Ebenfalls abgegolten sind Die Gültigkeit der Preise dauert bis zur Veröffentlichung von neuen Preisen. Der Warenpreis im E-Shop beinhaltet die Mehrwertsteuer (MwSt.). Der Preis umfasst keine Kosten für die Lieferung der bestellten Ware zum Lieferort. Der Verkäufer behält sich das Recht auf eine Regulierung des Warenpreises im E-Shop bei den Bestellungen aller Produkte vor, falls er feststellt, dass der betreffende Preis falsch angegeben wurde. Er wird den Käufer vor seiner Bestellungsbestätigung über diese Tatsache informieren. 6.3 Die Höhe der Warenpreise in den Preisangeboten ist für uns 1 Monat verbindlich. Na dem Ablauf dieser Frist geht es um den ungefähren Preis und seitens des Verkäufers ist dies unverbindlich. Die Vereinbarung über den Werkpreis bildet den Bestandteil des Vertrags und ist aufgrund des Abkommens von den Vertragsparteien abgeschlossen (meistens durch die schriftliche Bestellungsbestätigung und Übernahme der einwandfreien Unterlagen). Zum Preis wird die Mehrwertsteuer (MwSt.) nach dem gültigen gesetzlichen Satz zugerechnet. 6.4 Bei der Preiserhöhung des Materials bezüglich des Auftrags beim Hersteller (besonders Papier, Farbe, Stoff usw.) bzw. anderer Kosten bezüglich des Auftrags (z.B. Rohstoffpreise) behält der Hersteller (Verkäufer) das Recht auf die anteilige Erhöhung des Werkpreises vor. 6.5 Wenn der Besteller (Käufer) die Änderung an dem Leistungsgegenstand nach dem Vertragsabschluss entwirft, behält der Hersteller (Verkäufer) das Recht auf die Unterbrechung der Vertragsleistung bis zum Zeitpunkt vor, wenn das Abkommen bezüglich der entworfenen Änderung zwischen den Vertragsparteien nicht entsteht, und das besonders über den neuen Werkpreis und über seinen neuen Leistungszeitraum. Der Besteller (Käufer) verpflichtet sich gleichzeitig dem Verkäufer die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie den Entwurf der Vertragsänderung zu bezahlen. Wenn das Abkommen über die Vertragsänderung nicht angenommen wird, wird der ursprünglich vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für MietfahrzeugeLeistungszeitraum um die Zeitdauer verlängert, in denen der die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die KostenVertragsleistung deswegen nach dem ersten Satz dieses Punktes unterbrochen wurde. 6.6 Der Werkpreis beinhaltet keine Hüllen, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle KostenVerpackung, die nicht Handhabung, Handhabungsmittel, Sicherungsmittel, Transportkosten, Versicherungsbeiträge, Lagergebühren und keine anderen ähnlichen Posten, falls es ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie keine andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarVereinbarung zwischen den Vertragsparteien gibt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Das vom Kunden für die Lieferung von elektrischer Energie geschuldete Entgelt richtet sich aus nach den jeweils vereinbarten Preisen (Grundpreis, Verbrauchspreis, Nebenleistun- gen, etc.). Sofern mit dem TagesmietpreisKunden keine Sondervereinbarungen getroffen wurden, ggfgelten die Preise laut den jeweils vereinbarten Preisblättern bzw. zugebuchtes Equipment und gemäß Punkt 6.2. Die Preisbemessung basiert auf den vom Kunden zu Vertragsbeginn bekannt gegebe- nen preisrelevanten Umständen. Preisrelevante Umstände sind (i) verbrauchsbezogene Umstände, zu denen der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den Stromlieferant im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit Zuge des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten Angaben vom Kunden verlangt und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweizii) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometerpreisrelevante Umstände, die der Mieter mit Stromlieferant gegenüber dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind Kunden im Tagesmietpreis inkludiertZuge des Vertragsabschlusses als solche bezeichnet (zB.: Installation einer PV- Anlage oder Ladestation für Elektrofahrzeuge, soweit Teilnahme an Energiegemeinschaften, etc). Der Kunde hat gegenüber dem Stromlieferanten alle notwendigen und erforderlichen Angaben zu den preisrelevanten Umständen zu machen. Der Kunde hat den Stromliefe- ranten über beabsichtigte und tatsächliche Änderungen der preisrelevanten Umstände zu informieren. Das Preisblatt für Nebenleistungen liegen am Firmensitz zur Einsicht auf und sind auf der Webseite des Stromlieferanten abrufbar. Es wird dem Kunden auf dessen Wunsch kosten- los zugesandt oder auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. Die in den Preisblättern ausgewiesenen Preise sind Inklusivpreise und enthalten sämtliche Zuschläge und weiterverrechnete Abgaben mit Ausnahme der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe (derzeit 20% des Nettobetrages). Die auf Grund des Stromlieferungsvertrages zu verrechnenden Preise beziehen sich aus- schließlich auf die Lieferung von elektrischer Energie einschließlich Ausgleichsenergie und auf Herkunftsnachweise sowie alle darauf auf Grund von Gesetzen oder anderen hoheitli- chen Akten entfallenden Steuern, Abgaben und Gebühren. Alle vom Netzbetreiber zu ver- rechnenden Kostenbestandteile, wie z.B. Netzzutrittsentgelte, Systemnutzungsentgelte, Messpreise, Ökostrompauschale, Ökostromförderbeitrag sowie durch Gesetz begründe- te oder auf andere hoheitliche Akten entfallenden Steuern, Abgaben oder Zuschläge sind nicht anders schriftlich vereinbart enthalten und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarwerden daher dem Kunden vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt.

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Sources: Allgemeine Stromlieferbedingungen

Preise. 3.1 Alle Preise sind in Euro und verstehen sich brutto, inklu- sive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gilt jeweils der Preis zum Zeitpunkt der Anmeldung. Der Gesamtmietpreis Preis setzt sich – je nach Buchung durch den Kunden – wie folgt zusammen: • Preis für die Veranstaltung • Ggfls. Preis für Buchung eines Hotelzimmers (bei Buchung anderer, externen Hotels – nicht Schloss Montabaur – erfolgt die Buchung direkt bei dem entsprechenden Hotel durch den Kunden selbst) • Bei Präsenzveranstaltungen auf Schloss Montabaur ist zusätzlich zum Preis für die Veranstaltung in jedem Fall und unabhängig von der Buchung eines Hotel- zimmers eine Tagungspauschale zu entrichten. 3.2 Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung ohne Abzug fällig; Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung (Zahlungserinne- rung) ein. Die Zahlungen sind auf eines der in der Rech- nung genannten Konten zu leisten. Bei Zahlungen aus dem TagesmietpreisAusland sind alle zusätzlichen Kosten vom Kunden zu tragen, ggfwie z.B. Bankgebühren für Währungsumrech- nung und Überweisungsgebühren. zugebuchtes Equipment Ab Verzugseintritt ist die ADG berechtigt fällige Beträge bei Verbrauchern mit 5 Prozentpunkten, bei Unternehmern mit 9 Prozent- punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, falls die ADG nicht einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann. Für die zweite Mahnung erhebt die ADG eine Mahngebühr von 2,50 €, für jede weitere Mahnung wird zusätzlich eine Mahngebühr von 5 € fällig. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der ADG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 3.3 Mit der Anmeldung und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung Seminarbestätigung kommt – sofern der Kunde dies gebucht hat – auch ein Hotelauf- nahmevertrag für den angemietete Zimmer im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumHotel Schloss Montabaur zustande. Ebenfalls abgegolten sind Bei Buchung anderer, externen Hotels (nicht Schloss Montabaur) erfolgt die Kosten Buchung direkt bei dem entsprechenden Hotel durch den Kunden selbst. Bei Präsenzveranstaltungen auf ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇- baur ist zusätzlich zum Preis für Wartung die Veranstaltung in jedem Fall und Verschleißreparaturen unabhängig von der Buchung eines Ho- telzimmers eine Tagungspauschale zu entrichten. Hier- für sowie die Buchung eines Hotelzimmers gelten die „AGB für Leistungen der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf Akademie Deutscher Genos- senschaften ADG im Hotel- und Gastronomiebereich für Veranstaltungsteilnehmer“ ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. de/▇▇agb/agb-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.fuer-leistungen-der-akademie-deutscher- genossenschaften-im-hotel-und-gastronomiebereich- fuer-seminarteilnehmer.pdf

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. (1) Der Gesamtmietpreis setzt Mietzins für die Geräte berechnet sich aus dem Tagesmietpreisnach angefangenen Tagen, ggf. zugebuchtes Equipment wobei der Tag der Anlieferung als erster Miettag und der Servicepauschale zusammenTag der Rückgabe der Geräte als letzter Miettag gilt. Im Tagesmietpreis enthalten ist Die Höhe des Mietzinses bestimmt sich nach den in der vertraglichen Vereinbarung angegebenen Einheitspreisen für die Fahrzeugüberlassung Fälle der Gerätemiete. (2) Für den Fall der Raum- oder Objektstrocknung sowie für den Fall der Wasserschadensbeseitigung schließen AG und BKT Pauschalverträge ab, die über den in der vertraglichen Vereinbarung vereinbarten Pauschalfestpreis oder Quadratmeterpreis fakturiert werden. Der insofern zwischen AG und BKT vereinbarte Festpreis bezieht sich auf eine Vertragslaufzeit von maximal 21 Kalendertagen. BKT übernimmt keine Garantie bzw. Gewährleistung dahingehend, dass die angestrebte Trocknung oder Wasserschadensbeseitigung innerhalb der von dem Pauschalpreis umfassten Trocknungszeit von 21 Kalendertagen erzielt werden kann. Jeder angefangene Verlängerungstag wird mit 1/21 des vereinbarten Pauschalpreises berechnet. (3) Die angegebenen Einheits- und Pauschalpreise gelten ohne abweichende schriftliche Vereinbarung zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung und der Rechnungslegung. (4) Die in der vertraglichen Vereinbarung angegebenen Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Kostenfaktoren. Tritt nach der Auftragsannahme eine Änderung der wesentlichen Kostenfaktoren, insbesondere der Lohnkosten ein, sind die Parteien wechselseitig berechtigt, bis zur Höhe der Kostenänderung die Preise anzupassen. Die Partei, die zu ihren Gunsten einen Anspruch aus der vorstehenden Regelung ableiten will, trägt die Beweislast für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen. (5) Die Kosten der Anlieferung und der Abholung sind in den angegebenen Einheitspreisen nicht enthalten; diese sind vom AG separat zu tragen. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach den im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumAngebot und der vertraglichen Vereinbarung angegebenen Preisen; ist keine Vereinbarung getroffen ist BKT berechtigt, pauschal 250,00 Euro zzgl. Ebenfalls abgegolten der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung und dem Abrechnungszeitpunkt jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer anzusetzen. (6) In den angegebenen Einheits- bzw. Pauschalpreisen für die Gerätemiete bzw. die Raum- oder Objekttrocknung und Wasserschadensbeseitigung sind die Kosten für Wartung zudem sämtliche Serviceleistungen, insbesondere der Auf- und Verschleißreparaturen sowie Abbau der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die KostenGeräte, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle KostenWassertankentleerung, die Wartungsarbeiten, das Umstellen der Geräte, Funktionskontrollen, etc., nicht enthalten, es sei denn, diese Leistungen sind ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten Angebot ausgewiesen worden. Sämtliche Serviceleistungen werden nach dem derzeit gültigen Stundensatz in Höhe von 45,00 Euro zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung und mit diesem abgegolten dem Abrechnungszeitpunkt jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Abrechnung gebracht. (7) Ebenfalls wird die Schadensaufnahme beim AG als Serviceleistung zu dem derzeit gültigen Stundensatz in Höhe von 45,00 Euro zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung und dem Abrechnungszeitpunkt jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer entsprechend des bei der Schadensaufnahme vom AG unterzeichneten Stundenzettel / Aufnahmeprotokoll zur Abrechnung gebracht. (8) Werden durch den AG Serviceleistungen nach den Abs. 6 und 7 bzw. die Anlieferung und Abholung der Geräte an einem Samstag in Anspruch genommen, erfolgt ein prozentualer Aufschlag auf die vereinbarten Einheitspreise in Höhe von 50%. Erfolgt eine Inanspruchnahme von Serviceleistungen nach Satz 1 durch den AG an einem Sonntag, wird ein prozentualer Aufschlag auf die vereinbarten Einheitspreise in Höhe von 100% vorgenommen. (9) Stillstandszeiten bzw. Ausfalltage, an denen die Geräte nicht in Betrieb sind, hat insbesondere Zeiten infolge des unbefugten Abschaltens der Mieter Geräte durch den AG, werden von der vereinbarten Mietzeit und den vereinbarten Preisen nicht in Abzug gebracht. Infolge der Stillstandszeiten oder Ausfalltage insofern resultierende Mehrkosten sind vom AG zu tragen. Hierunter fallen insbesondere MautkostenSofern die Stillstandszeiten oder Ausfalltage auf einem von BKT zu verantwortenden Umstand beruhen, Kraftstoffkostenwerden diese entgegen der Regelung in Satz 1, Parkgebührenentsprechend ihrer zeitlich prozentualen Höhe an den jeweils vereinbarten Einheits-, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten Pauschal- oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarStundenpreisen in Abzug gebracht.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 3.1 Wenn nicht anderweitig vereinbart, versteht sich der Fahrpreis ausschließlich Mehrwertsteuer und sonstiger behördlicher Abgaben. 3.2 Der Gesamtmietpreis setzt sich aus Beförderer ist befugt, dem TagesmietpreisAuftraggeber eine mit der Abwicklung des Vertrages verbundene Kostensteigerung, ggfbeispielsweise infolge eines Anstiegs der Treibstoffkosten, der Lohnkosten, der Preise für Verzehr oder der erhobenen Abgaben mittels einer Erhöhung des vereinbarten Fahrpreises weiterzuberechnen. zugebuchtes Equipment Der Auftraggeber kann die Preiserhöhung ablehnen. Für eine solche Ablehnung und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten deren Folgen gelten die nachstehend unter 6.2 und 6.3 genannten Bestimmungen. 3.3 Der Reiseveranstalter ist die Fahrzeugüberlassung für berechtigt, bis zu zwanzig (20) Tage vor Reiseantritt den vereinbarten Reisepreis im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumZusammenhang mit Änderungen bei den Beförderungskosten, einschließlich der Treibstoffkosten, der zu zahlenden Abgaben oder der geltenden Wechselkurse, zu erhöhen. Ebenfalls abgegolten Der Reisende kann die Preiserhöhung ablehnen. Für eine solche Ablehnung und deren Folgen gelten die nachstehend unter 6.2 und 6.3 genannten Bestimmungen. Eine solche Änderung der Kosten kann ebenfalls eine Senkung des Reisepreises zur Folge haben, es sei denn, dass dies angesichts der damit verbundenen Kosten berechtigterweise vom Reiseveranstalter nicht verlangt werden kann. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, alle zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten, unvermeidlichen Mehrkosten in den angebotenen Reisepreis aufzunehmen, die der Reisende für die angebotenen Dienstleistungen zu zahlen hat. Unter unvermeidlichen Mehrkosten versteht man Kosten, die untrennbar mit der angebotenen Dienstleistung verbunden sind. Hierin nicht enthalten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometerzusätzliche Dienstleistungen, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegtReiseveranstalter oder Dritte auf Wunsch des Reisenden erbringen. Dazu gehören Versicherungsbeiträge sowie Gebühren, sind die bei der Buchung pro Vertragspartei/Gruppe erhoben werden und je nach Größe der Vertragspartei/Gruppe variieren, sowie Reservierungskosten, die je nach Vertriebskanal variieren können. 3.4 Der Auftraggeber bzw. der Reisende ist verpflichtet, diese ihm in Rechnung gestellten Mehrkosten zu zahlen, wenn: a. auf sein Verlangen bzw. wegen eines ihm anzurechnenden Umstands mehr Kilometer gefahren werden und/oder mehr Arbeitsstunden als im Tagesmietpreis inkludiertFahrpreis bzw. Reisepreis inbegriffen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar isterbracht werden, b. auf sein Verlangen bzw. Ist wegen eines ihm anzurechnenden Umstands auf irgendeine Weise von der im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbarVertrag vorgesehenen Umsetzung der Beförderung bzw. der Reise abgewichen wird, ist (z. B. Änderung der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (AktionenStrecke, Mitarbeiterangebote des Zeitplans, der Verpflegung oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten Unterkunft), und c. die Fahrt oder Reise, durch nicht vorhersehbare Verkehrssituationen, wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarStaubildung, länger dauert als vertraglich vereinbart.

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Sources: Beförderungsvertrag

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggf1. zugebuchtes Equipment Die Preise gelten für Waren in durchschnittlicher Güte und der Servicepauschale zusammenhandelsüblicher Beschaffenheit. 2. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den Sofern im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumEinzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der IMMES-STAHL ab Werk oder Lager, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackungskosten sowie zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen etwaigen Preiszuschläge. 3. Ebenfalls abgegolten Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. 4. Bei Streckenlieferungen, insbesondere bei Lieferungen ab Werk kann IMMES-STAHL, wenn nicht ausdrücklich ein Festpreis zugesagt ist, die Preise nach den Bedingungen der am Liefertag gültigen Preisliste des jeweiligen Liefwerkes ermitteln. 5. Ändern sich später als vier Wochen nach Vertragsabschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt. Dies gilt auch bei Streckengeschäften, wenn sich die Preise unseres Lieferanten ändern. Dies gilt nicht, sofern die Kostenveränderung konkret vorhersehbar war. Bei Rahmenverträgen gilt die vorstehende Regelung entsprechend. Die Preiserhöhung beschränkt sich auf die tatsächliche Kostenveränderung des betreffenden Kalkulationsbestandteils und wird dem Käufer umgehend mitgeteilt. Der Käufer ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung, unter Ausschluss weitergehender Rechte, zur außerordentlichen Kündigung des Rahmenvertrages berechtigt. Bereits produzierte Waren werden gemäß dem ursprünglichen Vertragsabschluss abgerechnet. 6. IMMES-STAHL liefert die Ware handelsüblich verpackt. Kosten für Wartung die Rücknahme der Transport- und Verschleißreparaturen sowie allen sonstigen Verpackungen trägt der vereinbarte VersicherungsschutzKunde. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇Eine über den Transportzweck hinausgehende Verpackung oder ein sonstiger besonderer Schutz, z.B. für eine längerfristige Aufbewahrung oder Lagerung, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.▇▇▇ veröffentlichten 7. IMMES-STAHL behält sich für noch nicht gelieferte Mengen eine Erhöhung der Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus vor, wenn aufgrund der Preisübersicht auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇Rohstoff- und/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kostenoder Wirtschaftslage Umstände eintreten, die für die Bereitstellung Herstellung und/oder den Einkauf des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat betreffenden Erzeugnisses wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise FährkostenPreisvereinbarung verteuern. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung diesem Fall kann der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von Kunde binnen zwei Wochen nach Mitteilung der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarPreiserhöhung seine betroffenen Aufträge stornieren.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen