Wechselkurs Musterklauseln

Wechselkurs. Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.
Wechselkurs. Erteilt der Kunde einen Überweisungsauftrag in einer anderen Währung als der Kontowährung, wird das Konto gleichwohl in der Kontowährung belastet. Die Bestimmung des Wechselkurses bei solchen Überweisungen ergibt sich aus der Umrechnungsregelung im „Preis- und Leistungsver- zeichnis“. Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Der Referenzwechselkurs wird von der Bank zugänglich gemacht oder stammt aus einer öffentlich zugänglichen Quelle.
Wechselkurs. (1) Erteilt der Kunde einen Onlineüberweisungsauftrag in einer anderen Währung als die Kontowährung, wird das Konto gleichwohl in der Kontowährung belastet.
Wechselkurs. Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsge­ schäften ergibt sich aus dem „Preis­ und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterah­ menvertrag. 40.000 (01/23) 1Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. 2International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 3Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code)
Wechselkurs. Informationen zu den für die Umrechnung von Fremdwährungs- umsätzen verwendeten Devisenkursen kann der Kunde jeder- zeit bei der Bank erfragen oder unter dem Internet-Auftritt der Bank abrufen. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zah- lungsdiensterahmenvertrag.
Wechselkurs. Die Bestimmung des Kurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Bonusverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.
Wechselkurs. Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus der mit dem Kunden abzu- schließenden Konditionenvereinbarung.
Wechselkurs. Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zah- lungsdiensterahmenvertrag.
Wechselkurs. Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäf­ ten ergibt sich aus dem „Preis­ und Leistungsverzeichnis“. Bei Zah­ lungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag. 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember.
Wechselkurs. Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und 1Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember.