Positivverpflichtung Musterklauseln

Positivverpflichtung. Die Emittentin verpflichtet sich darauf hinzuwirken, dass ihre Tochtergesellschaften, sofern erforderlich und sofern sie Gewinne erwirtschaften, eine ausschüttungsfähige Liquidität aufweisen und zumindest so viele Mittel an die Emittentin ausschütten, dass die Emittentin stets in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus diesen Anleihebedingungen zu erfüllen.
Positivverpflichtung. Die Emittentin verpflichtet sich, während der Laufzeit der gegenständlichen Anleihe, jedoch nicht länger als bis zu dem Zeitpunkt, zu dem alle Beträge an Kapital und Zinsen für die Teilschuld- verschreibungen der Zahlstelle vollständig zur Verfügung gestellt worden sind, darauf hinzuwirken, dass sämtliche Tochtergesellschaften, sofern erforderlich und sofern sie Gewinne erwirtschaften, zumindest so viele Mittel an die Emittentin ausschütten, sodass die Emittentin in der Lage ist, ihren Verpflichtungen aus § 4 (Zinsen) nachzukommen und die Anleihe gemäß § 5 (Rückzahlung) zu tilgen.
Positivverpflichtung. Die Emittentin verpflichtet sich, wäh- rend der Laufzeit der Schuldverschreibungen, jedoch nicht länger als bis zu dem Zeitpunkt, zu dem alle Beträge an Kapital und Zinsen für die Schuldverschreibungen den Anleihegläu- bigern vollständig zur Verfügung gestellt worden sind, darauf hinzuwirken, dass sämtliche Tochtergesellschaften, sofern er- forderlich, eine ausschüttungsfähige Liquidität aufweisen so- wie Gewinne erwirtschaften und zumindest so viele Mittel an die Emittentin auszuschütten, dass die Emittentin stets in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus diesen Anleihebedingungen zu erfüllen.
Positivverpflichtung. Die Garantin verpflichtet sich für die Laufzeit der gegenständlichen Schuldverschreibungen, jedoch nicht länger als bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen für die Schuldverschreibungen vollständig bezahlt wurden, sicherzustellen, dass sämtliche Tochtergesellschaften, soweit erforderlich und sofern sie Gewinne erwirtschaften, zumindest so viele Mittel an die Garantin ausschütten, dass die Garantin in der Lage ist, ihren Verpflichtungen aus diesen Emissionsbedingungen ordnungsgemäß nachzukommen. (4) Positive undertaking. The Guarantor undertakes for the term of these Notes but no longer as until all amounts of principal and interest under the Notes have been paid in full, to ensure that all Subsidiaries, as far as required and provided that such Subsidiaries make profits, distribute as much funds to the Guarantor that the Guarantor are in a position to fulfil their obligations under these Terms and Conditions.
Positivverpflichtung. Die Emittentin verpflichtet sich, während der Laufzeit der gegenständlichen PORR Senior-Anleihe 2014-2019/1, jedoch nicht länger als bis zu dem Zeitpunkt, zu dem alle Beträge an Kapital und Zinsen für die Teilschuldver- schreibungen den Anleihegläubigern vollständig zur Verfügung gestellt worden sind, darauf hinzuwirken, dass sämtliche Tochtergesellschaften, sofern erforderlich und sofern sie Gewinne erwirtschaften, zumindest so viele Mittel an die Emittentin ausschütten, sodass die Emittentin in der Lage ist, ihren Verpflichtungen aus Punkt 6. (Verzinsung) nachzukommen und die PORR Senior-Anleihe 2014-2019/1 gemäß Punkt 7. (Tilgung) zu tilgen.
Positivverpflichtung. Die Emittentin hat sicherzustellen, dass während der gesamten Laufzeit der Schuldverschreibungen ihre Tochtergesellschaften nicht in der Ausschüttung von Dividenden oder sonstigen Ausschüttungen an sie oder ihre jeweiligen Muttergesellschaften beschränkt sind. Diese Verpflichtung gilt nicht für staatliche oder staatlich geförderte Finanzierungen, die eine solche Beschränkung erfordern. (6) Positive Covenant. The Issuer shall ensure that during the entire term of the Notes its Subsidiaries are not restricted in making any dividend or other distributions to it or to their respective parent companies. This obligation shall not apply to government or state-backed financings which require such restriction.