Pflege und Wartung Musterklauseln

Pflege und Wartung. Alle Ansprüche des AN gegen den AG wegen Sach- und Rechtsmängel des Dienstrades sind ausgeschlossen. Zum Ausgleich hierfür überträgt der AG sämtliche ihm nach den Leasingbedingungen zustehenden Mängel- und Garantieansprüche gegen den Fachhändler und den Hersteller des Dienstrades an den AN. Der AN nimmt diese Abtretung an. Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller des Dienstrades sind unmittelbar über den vorstehend unter Buchstabe a. bezeichneten Fachhändler abzuwickeln. Sollte die Mängelbeseitigung durch den Fachhändler nicht zum Erfolg führen hat der AN unverzüglich den AG und die archimedes Leasing GmbH in Textform zu informieren.
Pflege und Wartung. (1) Bestandteil dieses Vertrages ist die Pflege und Wartung der Software in dem sich aus dem Lieferschein ergebenden Umfang für einen Zeitraum von zunächst einem Jahr nach jeweiliger Ablieferung der Software.
Pflege und Wartung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die gelieferten Teile gewartet werden müssen (Oberfläche, Versiegelung, Fettung der Beschläge, etc.). Funktionsbeeinträchtigungen oder Schäden, die durch ein unzureichendes Wartungsverhalten, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger, von uns nicht zu vertreten- den Umständen entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Auch wird für Schäden, die auf einen Fehlgebrauch, nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung sowie unfachmännische Reparaturversuche zurückzuführen sind, keine Haftung übernommen. Sämtliche Pflegehinweise stehen auf xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx zur Verfügung.
Pflege und Wartung. 1) Die B&IT beabsichtigt, dem Auftraggeber im Rahmen einer fortlaufenden Pflege die neuesten Ver- sionen bzw. Releases der SaaS-Dienste bereitzustellen.
Pflege und Wartung. Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Kaufvertrages unsere Pflege- und Wartungshinweise erhalten zu haben und verpflichtet sich die von uns gelieferten Waren gemäß diesen Hinweisen zu behandeln. Demzufolge erlöschen allfällige Gewährleistungsansprüche sowie Garantiezusa- gen, soferne unser Kunde die von uns gelieferte Ware nicht entsprechend dieser Pflege und Wartungshinweise behandelt. Ebenso wenig übernehmen wir die Haftung für in Eigenregie oder durch Dritte durchgeführte Montage der von uns gelieferten Waren.
Pflege und Wartung. Die Wartung und Pflege der Software ist durch Seculonia nicht geschuldet. Die Wartung und Pflege wird vielmehr durch den Hersteller erbracht. Sollte der Kunde eine Pflege und Wartung der Software durch Seculonia wünschen, wird dies im Rahmen eines entsprechenden gesonderten Vertrages geregelt.
Pflege und Wartung. Das zur Nutzung überlassene Fahrzeug ist pfleglich zu behandeln und stets in betriebs- und ver- kehrssicherem Zustand zu erhalten. Das Fahrzeug ist regelmäßig einer ordnungsgemäßen Pflege und Wartung zu unterziehen. Entstehende Kosten hierfür trägt der Mitarbeiter. Dies gilt auch für Kosten zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands bei Rückgabe des Fahrzeugs.
Pflege und Wartung. Das Fahrzeug ist jederzeit einer ordnungsgemäßen Pflege und Wartung unter Beachtung der Betriebs- und Wartungsanweisung/ Garantiebedingungen des Herstellers zu unterziehen und in betriebssicherem Zustand zu halten. Die Kosten hierfür trägt grundsätzlich der Mitarbeiter. Sofern die Option „JobRad-Inspektion“ gewählt wurde, verpflichtet sich der Mitarbeiter, die jährliche Inspektion gemäß dem Merkblatt „JobRad-Inspektion“ durchführen zu lassen. Sofern die Option „JobRad-FullService“ gewählt wurde, hat der Mitarbeiter Anspruch auf die „JobRad-FullService“-Leistungen gemäß den Bedingungen des Merkblatts „JobRad-FullService“. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, im Rahmen des „JobRad-FullService“ die jährliche Inspektion durchführen zu lassen. Veränderungen des Fahrzeugs sind nicht zulässig. Insbesondere sind Veränderungen oder Ergänzungen, die zu einer Leistungssteigerung des Fahrzeugs führen (Tuning), untersagt. Ein Anbau/Tausch von Sattel, Lenkergriffen, Pedalen, Klingel, Rückspiegel und/oder Tacho ist jedoch zulässig, sofern diese Teile im Vergleich zur Erstausstattung mindestens gleichwertig sind. Das Eigentum bzw. Anwartschaftsrecht des Mitarbeiters an allen zusätzlich eingebauten, fest mit dem Fahrzeug verbundenen Gegenständen, insbesondere auch Ersatzteilen, geht mit dem Einbau auf den Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs über. Ausgebaute Gegenstände bleiben im Eigentum des Leasinggebers, soweit diese nicht durch mindestens gleichwertige Austauschteile ersetzt wurden. Macht der Mitarbeiter bzgl. der Veränderungen von seinem Wegnahmerecht Gebrauch, so ist er zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet; andernfalls geht das Eigentum an den veränderten Bestandteilen ohne Ausgleichspflicht in das Eigentum des Leasinggebers über.
Pflege und Wartung. (1) Bestandteil dieses Vertrages ist die Pflege und Wartung der Software in dem sich aus dem Systemschein (Anhang A) und der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung Service ergebenden Umfang für einen Zeitraum von zunächst einem Jahr nach jeweiliger Ablieferung der Software.
Pflege und Wartung. 8.1 Während der Laufzeit dieses DIENSTES und gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird CCLI den DIENST nur wie folgt pflegen: