Rückgabe des Fahrzeugs Musterklauseln

Rückgabe des Fahrzeugs. 11.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Wohnmobil spätestens zum angegebenen Zeitpunkt an den Vermieter an dessen Wohnsitz unbeschädigt zurückzugeben.
Rückgabe des Fahrzeugs. Am Ende der Fahrt gibt der Mieter das Schiff im vereinbarten Hafen an Yachtcharter De Drait B.V. zurück. Er sorgt dafür, dass das Schiff aufgeräumt, der Abwasch erledigt und der Müll von Bord gebracht worden ist. Ohne Zustimmung von Yachtcharter De Drait B.V. kann die Mietperiode nicht verlängert werden. Bei Verlängerung gelten, bis zur Übertragung, die im Mietvertrag genannten Bestimmungen. Bei Verlust, Beschädigungen oder nicht funktionierenden Instrumenten, ist der Mieter verpflichtet, dies direkt bei der Ankunft zu melden. Festlaufen muss direkt gemeldet werden. Falls eine Beschädigung nicht gemeldet wurde und diese später festgestellt wird, muss der Mieter nachweisen, dass er nicht der Schadensverursacher ist. Wettereinfluss muss einkalkuliert werden und erfordert jeder Zeit eine flexible Routenplanung. Schäden an Dritten und Yachtcharter De Drait B.V., die durch Nichteinhalten der Bestimmungen entstanden sind, gehen zu Lasten des Mieters. Yachtcharter De Drait B.V. kann im Namen des Mieters Ansprüche an Dritte stellen. Falls das Fahrzeug an einem anderen Ort eingeliefert wird, werden die Kosten für das Transportiren zum vereinbarten Abgabehafen in Rechnung gestellt, falls dies nicht durch eine Versicherung erstattet wird. Falls das Fahrzeug nicht aufgeräumt zurückgegeben (Abwasch erledigt, Abfall von Bord und das Schiff aufgeräumt) wird, werden extra Reinigungskosten berechnet. Bei Reparatur einer verstopften Toilette werden Kosten von 200,00 € berechnet. Falls, durch den Mieter verschuldet, das Schiff nicht rechtzeitig an den folgenden Mieter übergeben werden kann oder das Schiff nicht rechtzeitig zurückgegeben wird, werden die entstehenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Für jeden Tag zu später Rückgabe wird der 3-fache Tagespreis berechnet.
Rückgabe des Fahrzeugs. Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf und kann mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zu identischen Vertragsbedingungen verlängert werden, sofern der Mieter die Verlängerung dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit bekannt gibt und noch kein Anschlussmietvertrag über das Mietobjekt geschlossen ist. Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner. Bis zum Rückgabetag werden die jeweils gültigen Tages-Mietpreise berechnet. Wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden festgestellt, so wird die Verursachung des Schadens und die Haftung des Mieters für den Schaden zu seinen Lasten vermutet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Fahrzeugs vorhanden war. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter auch alle Folgeschäden zu ersetzen, insbesondere den Mietausfall, wenn das Fahrzeug infolge eines vom Mieter verursachten Schadens oder einer verspäteten Rückgabe nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet werden kann, oder der Vermieter es nicht für eigene Zwecke nutzen kann. Alternativ ist der Vermieter nach seiner Xxxx berechtigt, anstelle einen konkreten Schaden zu belegen, 20% des Mietpreises als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, wobei dem Mieter das Recht unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Nimmt der Vermieter die Schadensbeseitigung und Reparaturen selbst oder durch eigene Mitarbeiter vor, so werden hiermit als angemessen die jeweiligen veröffentlichten, für den Vermieter regional gültigen, mittleren ortsüblichen Stundenverrechnungssätze der DEKRA Automobil GmbH zur Verrechnung vereinbart.
Rückgabe des Fahrzeugs. 1. Das Fahrzeug ist vollgetankt mit Kraftstoff der Sorte Super plus (mindestens 98 Oktan) zurückzugeben.
Rückgabe des Fahrzeugs. 29. Der Mieter muss das Fahrzeug bei oder vor Ablauf der Mietzeit an der im jeweiligen Mietvertrag bezeichneten Station abgeben oder die Zustimmung von Avis für eine Verlängerung der Mietzeit einholen.
Rückgabe des Fahrzeugs. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der gebuchten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zu- rückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen überlassenen Dokumen- ten und Ausstattungsgegenständen ordnungsgemäß geschlossen (Türen verriegelt, Fenster verschlossen, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet) am vereinbarten Abgabeort abgestellt wurde. Falls Fahrzeugschlüssel für das Fahrzeug zum Betrieb notwendig waren, sind diese am vorgeschriebenen Ort zu deponieren. Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Lade- kabel anzuschließen. Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Rückgabe des Fahrzeugs. Das Fahrzeug ist vom Benutzer am Ende der vereinbarten Nutzungszeit am Ort der Übergabe in sauberem Zustand zurückzugeben. Wird die vereinbarte Rückgabezeit überschritten, haftet der Kunde für sämtliche Schäden, die dem Verleiher aus der Vorenthaltung des Besitzes entsteht. Darüber hinaus ist der Verleiher berechtigt, für den Zeitraum der Vorenthaltung des Fahrzeugs über den Rückgabezeitpunkt hinaus eine angemessene Nutzungsentschädigung vom Kunden zu fordern. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Rückgabe des Fahrzeugs. 9.1 Der Mieter hat das Fahrzeug zu dem im Mietvertrag vereinbarten Datum sowie an der vereinbarten Vermietstation der Vermieterin oder am sonst vereinbarten Ort mit allen Schlüsseln, vollständigem Zubehör und allen überlassenen Unterlagen (z. B. Zulassung- sbescheinigung Teil I, Kundendienstheft, Servicekarte) auf eigene Kosten und Gefahr zurückzugeben. Eine Verlängerung des Mietvertrags vor dessen Ablauf ist telefonisch oder schriftlich nach Vereinbarung mit der Vermieterin möglich. Setzt der Mieter die Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit ohne Zustimmung der Vermieterin fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als stillschweigend verlängert. Der § 545 BGB findet keine Anwendung.
Rückgabe des Fahrzeugs. 15.1 Nach Beendigung des Einzelleasingvertrags ist das Fahr- zeug im begutachtungsfähig gereinigten Zustand (innen und außen) mit allen Schlüsseln, vollständigem Zubehör und allen überlassenen Unterlagen (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I, Kundendienstheft, Radio-Code und ServiceCard) vom Kunden auf seine Kosten und Gefahr entsprechend der Verein- barung mit dem Leasinggeber bei der vereinbarten Rückga- bestelle und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Eine Fahrzeugrückgabe ohne Terminvereinbarung mit dem Leasinggeber oder dessen Beauftragten und ohne Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie der Originalräder ist nicht möglich. Gibt der Kunde Schlüssel, vollständiges Zubehör oder Unterlagen nicht zurück, hat er die Kosten der Ersatz- beschaffung sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schaden zu ersetzen. Soweit das Fahrzeug bei Rückgabe nicht in vertragsgemäß gereinigtem Zustand ist, trägt der Kunde die hierdurch anfallenden Kosten; weitergehende Ansprüche wer- den hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Leasinggeber behält sich das Recht vor, das Fahrzeug aufgrund des nicht vertrags- gemäßen Reinigungszustands nicht zurückzunehmen.
Rückgabe des Fahrzeugs. Der autorisierte Fahrer hat das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Mietzeit ist beendet, sobald der autorisierte Fahrer: Sollte die Mietzeit aus technischen Gründen nicht wie vorstehend beschrieben beendet oder das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden können, hat der autorisierte Fahrer unverzüglich den Kundenservice zu kontaktieren (siehe Ziff. 22).