Panne. Als Panne gilt jedes plötzliche und unvorher- sehbare Versagen eines gedeckten Fahrzeugs (Ziff. 1.5) infolge eines Defekts, der dazu führt, dass eine Weiterfahrt zur nächsten Werkstatt un- möglich oder aus Sicherheitsgründen nicht mehr zulässig ist. Als Pannen gelten auch: − Reifenpannen; − Treibstoffpannen (Mangel, Verwechslung von Treibstoff, eingefrorener Treibstoff); − entladene oder defekte Batterien; − Schlüsselpannen (Einschliessen im Fahrzeug, Verlust, Diebstahl, Beschädigung, vereiste Schlösser und Türen); − Schäden an folgenden Sicherheitskomponen- ten: Sicherheitsgurte, Scheibenwischer, Blinker, Scheinwerfer, Rückleuchten, Beleuchtung. Von Fahrzeugherstellern organisierte Rück- rufaktionen gelten nicht als Pannen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen