Glasbruch Musterklauseln

Glasbruch. Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten • Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn- scheiben), • Spiegelglas und • Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: • Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations- systemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.
Glasbruch. A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folge- schäden sind nicht versichert.
Glasbruch. Die Gesellschaft deckt: ◼ Brüche und Sprünge: - an Glasscheiben, Spiegelglas, Spiegeln, - an lichtdurchlässigen oder transparenten Paneelen aus Glas oder Kunststoff, die als beweglich oder unbeweglich gelten, sofern sie zu den bezeichneten Gütern gehören, - an Sonnenkollektoren und/oder Photovoltaikanlagen. Gedeckt sind überdies: - Brüche von Glaskeramik-Kochplatten, - Brüche an Kunstverglasungen bis in Höhe von ▇.▇▇▇€ je Schadensfall, - Brüche an Schildern bis in Höhe von ▇.▇▇▇€ je Schadensfall, - Verlust der Dichtigkeit von Isolierverglasungen, sofern für diese keine Garantie geltend gemacht werden kann oder der Versicherte Eigentümer des Gebäudes ist, - der unbeabsichtigte Bruch von Sanitäreinrichtungen (Einrichtungen aus Marmor ausgenommen), sofern es sich nicht um Waren handelt, - Schäden an privat genutzten Gewächshäusern sowie an deren Inhalt bis in Höhe von ▇.▇▇▇€ je Gewächshaus. ◼ Entschädigungsmodalitäten bezüglich der Garantie Glasbruch Die Gesellschaft entschädigt den Versicherungsnehmer auch dann, wenn er Mieter oder Bewohner des Gebäudes ist. Die Gesellschaft behält sich jedoch ihr Regressrecht gegen die Person vor, die für die Schäden haftet. ◼ Entschädigungsmodalitäten im Fall des Verlusts der Dichtigkeit von Isolierverglasungen Für die Anwendung der Selbstbeteiligung gilt jedes Glas, das seine Dichtigkeit verliert, als schadensverursachendes Ereignis. Nicht versichert sind: ◼ Glasbruch der gemeinsam genutzten Teile des Gebäudes, sofern der Versicherte Teileigentümer, Teilmieter oder Mitbewohner ist; ◼ Risse und Splitter; ◼ Brüche - an noch nicht eingebauten oder im Einbau befindlichen Verglasungen, - die bei Arbeiten an den Verglasungen sowie ihrer Rahmen oder ▇▇▇▇▇▇ durchgeführt werden mit Ausnahme von Reinigungsarbeiten ohne Versetzung der Verglasung, - an Gewächshäusern und Frühbeetabdeckungen, - an optischen Gläsern und Gegenständen aus Glas, - an Glasscheiben, bei denen es sich um Waren handelt; ◼ an einem Gebäude, das sich im Bau oder Wiederaufbau befindet, umgebaut oder repariert wird, sofern ein Kausalzusammenhang zwischen den Schäden und diesen Arbeiten besteht; ◼ Kraftfahrzeuge und deren Zubehör, sofern in den Persönlichen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist.
Glasbruch. A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spie- gelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Vergla- sung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assis- tenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays sowie Monitoren. Folgeschäden sind nicht versi- chert. Nur wenn eine Reparaturrechnung vorgelegt wird, über- nehmen wir auch die Einbaukosten einschließlich der Kos- ten für die benötigten Dichtungen. Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasschäden, wenn die beschädigte Verglasung ohne Austausch nach Abstimmung mit uns durch eine von uns empfohlene Werkstatt repariert wird. Ist infolge eines Glasbruchs die sich auf der Scheibe be- findliche Umweltplakette nicht mehr verwendbar, über- nehmen wir die nachgewiesenen Kosten für den Ersatz. Folgeschäden sind nicht versichert. Mitversichert ist der Austausch der durch den Glasbruch beschädigten Leuchtmittel. Wir ersetzen die erforderlichen und nachgewiesenen Kos- ten für die Reinigung des Fahrzeuginnenraumes. Hinweis: Für die EasySmart Tarife gelten abweichende Entschädigungsgrenzen. Siehe Punkt P A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahr- zeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht versi- chert.
Glasbruch. Gegenstand der Versicherung Ausschlüsse: Ausgeschlossen sind Schäden: • infolge von durchgeführtem oder versuchtem Diebstahl oder ▇▇▇▇; • in Verbindung mit den Ein- oder Ausbauarbeiten der Scheiben; • die im Art. 21 der Versicherungsbedingungen auf- geführt sind; • infolge von besonderen Ereignissen, wie im Ab- schnitt 5 dieser Bedingungen definiert, oder die auf die Kaskoversicherung zurückführbar sind; • wenn das Fahrzeug anders eingesetzt wird, als im Fahrzeugbrief angegeben.
Glasbruch. Eingeschlossen sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges. Die Verglasung umfasst Scheiben (Front-, Heck-, Seiten- und Trennscheiben), Glasdächer, Spiegel und Abdeckungen von Leuchten. Folgeschäden sind ausgeschlossen. Sofern eine Reparatur der beschädigten Verglasung erfolgt, entfällt die Anrechnung eines Eigenbehalts.
Glasbruch. A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Folgeschäden sind nicht versichert. Ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir auch die Kosten für Umweltplaketten und Autobahnvignetten bis zu einer Höhe von insgesamt 200 EUR. Bei Pkw in Premium und allen anderen Fahrzeugarten sind durch Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs verursachte – nachweislich entstandene Reinigungskosten des Fahrzeuginnenraumes – Beschädigung von Leuchtmitteln versichert. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Bei Pkw in Premium und allen anderen Fahrzeugarten sind Folgeschäden aus versicherten Kurzschlussschäden an ange- schlossenen Aggregaten (z.B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis zu einer Höhe von 5.000 EUR mitversichert. Keine Aggre- gate sind z.B. Autoradios und Navigationsgeräte. Bei vereinbarter VollkaskoPLUS Versicherung sind Folgeschäden aus versi- cherten Kurzschlussschäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes nach A.2.5.1.1 mitversichert.
Glasbruch. A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahr- zeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Kurzschlussschäden an der Verkabelung A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht versichert.
Glasbruch. 13 Versicherte Sachen, Versicherungsort (Geltungsbereich)
Glasbruch. 13 Versicherte Sachen, Versicherungsort (Geltungsbereich) § 14 Versicherte Gefahren und Schäden § 15 Versicherte Kosten § 16 Entschädigung als Geldleistung