Modifikationen Musterklauseln

Modifikationen. 3.5.1. Um einen standardisierten, im Laufe der Zeit sich weiterentwickelnden Cloud Service anbieten zu können, kann SAP den Cloud Service (einschließlich Supportleistungen, Wartungsfenstern und Fenstern für Wesentliche Upgrades) verbessern oder ändern. Dies beinhaltet die Option, Funktionen aus dem Cloud Service zu entfernen, vorausgesetzt, dass SAP entweder gleichwertige Funktionen bereitstellt, oder dadurch die Hauptfunktionen des Cloud Service nicht wesentlich verringert werden. Die Nutzung von Funktionen, die über den initialen Umfang des Cloud Services hinausgehen, kann voraussetzen, dass der Auftraggeber zusätzlichen Regelungen zustimmt.
Modifikationen. SAP ist im Hinblick auf Modifikationen jeweils berechtigt, vom Provider gegen angemessene Vergütung die Übertragung eines umfassenden, ausschliesslichen, unbefristeten, unwiderruflichen, weltweiten und unbeschränkten Nutzungsrechts an sämtlichen IP Rechten des Providers an der betreffenden Modifikation zu verlangen. Dieses Recht umfasst beispielsweise das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übersetzung, Bearbeitung, zum Arrangement und zur Vornahme anderer Umarbeitungen inklusive der ausschliesslichen Nutzung derartiger Umarbeitungen, zur öffentlichen Wiedergabe, zur Unterlizenzierung und zur Übernahme der Modifikation oder Teilen davon in sonstige Software. Im Fall der Übertragung gemäss vorstehendem Satz wird der Provider SAP unverzüglich auf Anfrage alle relevanten Daten und Unterlagen zur betreffenden Modifikation (wie beispielsweise den Quellcode) aushändigen. Der Provider wird SAP frühzeitig über die Erstellung einer Modifikation informieren und die Einräumung des Nutzungsrechts gemäss vorstehendem Absatz anbieten. Im Fall der Gewährung von Rechten nach den obigen Ausführungen behält der Anbieter in jedem Fall ein einfaches Nutzungsrecht, die Modifikation zusammen mit der SAP Software und im selben Umfang wie die SAP Software zu nutzen. Die zuvor genannten Bestimmungen in diesem Abschnitt 8.3 gelten gleichermassen für IP Rechte für Materialien Dritter, die ggf. in der Modifikation enthalten sind, sowie für das Hintergrundmaterial des Providers. Wenn der Provider nicht über die entsprechenden Rechte verfügt, um SAP diesem Abschnitt 8.3 entsprechende Rechte für diese Materialien zu gewähren, verpflichtet sich der Provider dazu, alle Anstrengungen zu unternehmen, um solche Rechte an Materialien Dritter, die in einer solchen Modifikation enthalten sind, bzw. an Hintergrundmaterial des Providers für SAP zu beschaffen.
Modifikationen. (a) Der Digital Interconnect Service und SAP-Richtlinien können durch SAP erweitert oder angepasst werden, um technische Weiterentwicklungen oder Änderungen zu berücksichtigen und die kontinuierliche Einhaltung geltenden zwingenden Rechts zu gewährleisten. SAP informiert den Auftraggeber per E-Mail, im Support Portal, durch Release-Informationen, die Dokumentation oder den Digital Interconnect Service über Modifikationen. Sofern es sich bei der Modifikation nicht lediglich um eine Erweiterung handelt, erfolgt die Benachrichtigung per E-Mail. Modifikationen können optionale neue Funktionen für den Digital Interconnect Service beinhalten, die der Auftraggeber gemäß der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Ergänzenden Bedingungen und Dokumentation nutzen kann.
Modifikationen. Mit Ausnahme von Add-ons darf der Partner weder die Software noch die Materialien des Lizenzgebers modifizieren, anpassen, erweitern, lokalisieren, übersetzen oder Derivate davon erstellen.
Modifikationen. 3.1 CLADE behält sich das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, an dem Produkt Änderungen vorzunehmen und/oder Updates und Upgrades durchzuführen (nachfolgend zusammen „Modifikationen“ genannt). Bei bereits gelieferten Produkten erfolgt die Durchführung von Updates nur mit der vorherigen Zustimmung des Kunden. CLADE wird den Kunden über verfügbare Updates informieren. Zu den Updates zählen unter anderem Performance- Updates (Applicationen zur Verbesserung der Leistung des Analyzers) sowie zwingend erforderliche Updates (Applicationen zur Durchführung von Sicherheits-Updates oder Fehlerbehebungen am Analyzer). CLADE wird den Kunden über die Art der verfügbaren Updates informieren, und der Kunde kann entscheiden, ob er die Durchführung von Updates annimmt oder ablehnt. Für ein Performance-Update wird möglicherweise eine zusätzliche Gebühr fällig. Sollte der Kunde die Durchführung eines zwingend erforderlichen Updates ablehnen, verliert er die im Hinblick auf das Produkt und den Analyzer geltenden Gewährleistungsansprüche und eine Haftung seitens CLADE ist ausgeschlossen.
Modifikationen a) Die, über die API erlangten Designs sowie die zugehörigen Vorschaubilder dürfen nicht verändert werden.
Modifikationen. Im Fall, dass der Lizenznehmer Modifikationen an eigenen Produkten, Systemen oder an Software vornimmt, die mit dieser Software zusammenarbeiten, mit der Software Daten austauschen, oder die Software zur Funktion benötigen, dann wird der Lizenznehmer Xxxxxxx Electric darüber informieren, und die Parteien werden gemeinsam daran arbeiten, nach Maßgabe gegenseitig vereinbarter Bedingungen, welche Modifikationen, falls nötig, an der Software vorzunehmen sind.

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