IP RECHTE Musterklauseln

IP RECHTE. 10.1 Der Auftraggeber darf den Cloud Service, die Cloud Materialien, die Dokumentation bzw. den Consulting Service nur in dem Umfang nutzen, der vertraglich festgelegt ist. Soweit dem Auftraggeber hieran nicht ausdrücklich Rechte eingeräumt werden, stehen alle Rechte hieran im Übrigen im Verhältnis zum Auftraggeber der SAP, der SAP SE, ihren Verbundenen Unternehmen oder ihren Lizenzgebern zu, auch soweit diese durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind.
IP RECHTE. 10.1. Der Auftraggeber darf die Cloud Services, die Dokumentation und SAP Materialien nur in dem Umfang nutzen, der vertraglich festgelegt ist. Soweit dem Auftraggeber hieran nicht ausdrücklich Rechte eingeräumt werden, stehen alle IP Rechte hieran im Übrigen im Verhältnis zum Auftraggeber der SAP, der SAP SE, ihren Verbundenen Unternehmen oder ihren Lizenzgebern zu, auch soweit diese durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind.
IP RECHTE. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Vorbehaltlich der Begleichung der vereinbarten Lizenzgebühren gewährt HEIDENHAIN dem Nutzer das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software zu dem Zweck für den die Software von HEIDENHAIN vorgesehen und zur Verfügung gestellt wurde. Der Nutzer ist ausschließlich berechtigt die Software an dem im entsprechenden Angebot definierten Standort zu betreiben. Jegliche Weitergabe der Software bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch HEIDENHAIN. Sofern nicht anders vereinbart (u.a. gem. der nachfolgenden Abschnitte) darf der Nutzer die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden geeigneten Hardware im unternehmenseigenen Intranet einsetzen. Ein zeitgleiches Benutzen ist dem Nutzer- beispielsweise für einen Einsatz durch mehrere eigene Mitarbeiter - gestattet. Der Einsatz der überlassenen Software ist auch innerhalb eines Firmennetzwerkes zulässig. Die Software wird durch ein geeignetes Softwareschutzmodul (Hardware- oder Softwarebasiert) geschützt. Dieses Softwareschutzmodul repräsentiert und begrenzt das Nutzungsrecht an der Software. Der Verlust oder die Beschädigung eines Softwareschutzmoduls kommt einem Verlust des Nutzungsrechtes gleich. XXXXXXXXXX ist bei Verlust eines Softwareschutzmodul nicht zum Ersatz verpflichtet. Bei Beschädigung eines Softwareschutzmodul ist HEIDENHAIN nur dann und nur insoweit zum Ersatz verpflichtet, wenn diese Beschädigung innerhalb der Gewährleistungsfrist durch einen Mangel am Softwareschutzmodul verursacht wurde, der nicht dem Nutzer zuzurechnen ist. HEIDENHAIN stehen sämtliche Rechte an Änderungen oder Weiterentwicklungen der Software zu, unabhängig davon ob solche Änderungen oder Weiterentwicklungen auf Ideen, Feedback oder sonstigen Aussagen des Nutzers in Zusammenhang mit der Software beruhen.
IP RECHTE. (1) Alle IP-Rechte an oder aus oder im Zusammenhang mit den Serviceleistungen stehen Omron zu.
IP RECHTE a) Der Kunde räumt Janz Tec hiermit für die Dauer der Services ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die IP Rechte des Kunden zu nutzen, soweit dies zur Erbringung der Services gegen- über dem Kunden erforderlich ist.
IP RECHTE. 12.1. Der Kunde darf das Webportal nur in dem Umfang nutzen, der vertraglich festgelegt ist. Soweit hieran nicht ausdrücklich Rechte eingeräumt werden, stehen alle Rechte an dem Webportal ONPAGE zu.
IP RECHTE. Unbeschadet unserer weitergehenden Rechte und Ansprüche aus diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen gilt für die Nutzung geistiger Eigentumsrechte in Bezug auf den vom Lieferanten an uns gelieferten Liefergegenstand (Produkt incl. diesbezüglicher Begleitdokumente und Zusatzmaterialien) im Hinblick auf geistige Eigentums- und immaterielle Schutzrechte was folgt:
IP RECHTE. 10.1 Der Auftraggeber darf den Cloud-Service, die Cloud Materialien, die Dokumentation bzw. den Consulting Service nur in dem Umfang nutzen, der vertraglich festgelegt ist. Soweit dem Auftraggeber hieran nicht ausdrücklich Rechte einge- räumt werden, stehen alle Rechte hieran im Übrigen im Verhältnis zum Auftraggeber der ALLTERRA, der TRIMBLE Inc., ihren Verbundenen Unternehmen oder ihren Lizenzgebern zu, auch soweit diese durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind.
IP RECHTE. 5.1. Jede Partei bleibt alleiniger und exklusiver Eigentümer bzw. Verfü- gungsbefugter ihrer eigenen IP-Rechte bei Inkrafttreten, oder sol- cher IP-Rechte, die während der Vertragsdauer ohne die Nutzung der IP-Rechte der anderen Partei entwickelt wurde. Keine IP- Rechte werden übertragen oder an die andere Partei lizenziert, so- lange dies nicht anderweitig in diesem Vertrag festgelegt wurde.
IP RECHTE a. Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsmäßiger Verwendung der Produkte/Leistungen aus der Verletzung von IP-Rechten ergeben, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden.