Common use of Lieferbedingungen Clause in Contracts

Lieferbedingungen. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab unserer Betriebsstätte Mehring; auch wenn Versand- und Anfahrtskosten im Einzelfall ausnahmsweise von uns übernommen werden. Die Transport- und Anfahrtskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Sinnvolle Teillieferungen sind zulässig. Soweit nach unserem Ermessen sinnvoll, werden wir im Einzelfall eine Transportversicherung im Namen und auf Kosten des Käufers abschließen. Transportmittel und Versandweg werden von uns nach dem Grundsatz der besten Eignung gewählt; unter möglichster Optimierung von Zeit, Weg und Kosten; es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich eine schriftliche Weisung hierfür erteilt. Liefer- und Leistungszeitangaben erfolgen nach sorgfältigstem Ermessen auf Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht zusätzlich eine ausdrückliche und als solche bezeichnete verbindliche Lieferzusage für einen Fixtermin erfolgt. Gegenüber Kaufleuten und Körperschaften des öffentlichen Rechts bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert werden, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen, andere Naturereignisse, staatliche Maßnahmen, allgemeine Lieferengpässe, sowie nicht vorhersehbare Betriebsstörungen; auch bei Zulieferern. Ist die Liefer- bzw. Leistungszeit deutlich überschritten, und das wirtschaftliche Interesse des Käufers an der Lieferung oder Leistung deshalb entfallen, so kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist und schriftlicher Rücktrittsandrohung vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Sofern die unvorhergesehenen Ereignisse die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, sind wir dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Xxxxxx wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Weitergehende Ansprüche des Käufers (z.B. Geltendmachung eines Verzugsschadens) sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Bei Verzug des Käufers wird die Lieferfrist unterbrochen und verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer sich in Verzug befindet; Ansprüche des Käufers durch Verzug, den er selbst zu verantworten hat, sind in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Geltendmachung eines Schadens für uns hieraus bleibt gegen angemessenen Nachweis vorbehalten.

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Samples: www.bsv.gmbh

Lieferbedingungen. Alle Lieferungen Ein Versand von Hardware, Programmträgern, Dokumentationen und Leistungen erfolgen Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Rechnung Kosten und Gefahr des Käufers ab unserer Betriebsstätte Mehring; auch wenn Versand- und Anfahrtskosten im Einzelfall ausnahmsweise von uns übernommen werdenKunden. Die Transport- und Anfahrtskosten Darüber hinaus vom Kunden gewünschte Schulung, Installationen, Support, etc. werden zusätzlich gesondert in Rechnung gestellt. Verzögert sich Versicherungen werden nur über gesonderten Auftrag des Kunden abgeschlossen. Es steht uns frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auf Kosten des Kunden auszuwählen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des zufälligen Verlusts und/oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht bei Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Behördliche und etwa für die Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Kunden rechtzeitig zu erwirken. Wir sind bemüht, zugesagte Liefertermine möglichst einzuhalten. Liefertermine sind jedoch immer ohne Gewähr. Wir sind zu Teillieferungen und sachlich gerechtfertigten und angemessenen Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung berechtigt. Jegliche Liefererschwerung, einschließlich Lieferverzögerungen auf Seiten unserer Lieferanten, berechtigt uns zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit oder zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Kunden wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Leistung durch Vorsatz am Verzug oder am Unterbleiben der Lieferung trifft. Der Kunde informiert uns vor und während des vereinbarten Auftrages über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages erforderlich und von Bedeutung sind. Der Kunde ist verpflichtet, uns nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Bevor ein Auftrag durchgeführt wird, ist der Käufer zu vertreten hatKunde verpflichtet, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft eine Programm- und Datensicherung durchzuführen. Der Kunde ist für eine laufende, ordnungsgemäße Programm- und Datensicherung auf den Käufer über. Sinnvolle Teillieferungen sind zulässig. Soweit nach unserem Ermessen sinnvoll, werden wir eigene Kosten verantwortlich; diese Verpflichtung erstreckt sich sowohl auf eine allgemeine Programm- und Datensicherung im Einzelfall branchenüblichen Umfang als auch auf eine Transportversicherung im Namen spezielle Sicherung von Programmen und Daten, die sich auf Kosten des Käufers abschließen. Transportmittel und Versandweg werden Rechnern befinden, bevor an diesen Maßnahmen von uns nach dem Grundsatz der besten Eignung gewählt; unter möglichster Optimierung von Zeit, Weg und Kosten; es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich eine schriftliche Weisung hierfür erteilt. Liefer- und Leistungszeitangaben erfolgen nach sorgfältigstem Ermessen auf Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslagevorgenommen werden. Die Angaben sind nur als annähernd Arbeiten werden, je nach Erfordernissen, in den Räumlichkeiten des Kunden oder in unseren Räumlichkeiten durchgeführt. Ist es erforderlich, dass die Arbeiten beim Kunden vor Ort durchgeführt werden, hat der Kunde ungehinderten Zutritt zu betrachtenermöglichen und ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat weiters dafür zu sorgen, sofern nicht zusätzlich eine ausdrückliche und als solche bezeichnete verbindliche Lieferzusage für einen Fixtermin erfolgt. Gegenüber Kaufleuten und Körperschaften des öffentlichen Rechts bleibt dass uns die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn wir an der zur Erfüllung unserer Verpflichtungen notwendige Infrastruktur, wie insbesondere die erforderlichen technischen Einrichtungen, Strom, Telefon und Datenübertragungsleistungen kostenlos zur Verfügung stehen. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder bei Vorauszahlungsverpflichtung in Zahlungsverzug oder kommt er Mitwirkungspflichten nicht nach und stellt nicht alle notwendigen Arbeitsplätze, Mittel und Unterlagen vollständig zur Verfügung, geht damit die Gefahr des/der zufälligen Untergangs, Verlusts und/oder Beschädigung der Ware auf den Kunden über. Wir sind berechtigt, vom Kunden Ersatz für alle uns durch höhere Gewalt den Annahmeverzug, Zahlungsverzug oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert werdendie unterlassene/verspätete Mitwirkung des Kunden entstehenden Nachteile zu verlangen. Weiters sind wir diesfalls berechtigt, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Als Ereignisse im Sinne Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden nach unserem eigenen Ermessen einzulagern und/oder nach Setzung/Gewährung einer Nachfrist von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen, andere Naturereignisse, staatliche Maßnahmen, allgemeine Lieferengpässe, sowie nicht vorhersehbare Betriebsstörungen; auch bei Zulieferern. Ist die Liefer- bzw. Leistungszeit deutlich überschritten, und das wirtschaftliche Interesse des Käufers an der Lieferung oder Leistung deshalb entfallen, so kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist und schriftlicher Rücktrittsandrohung vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Sofern die unvorhergesehenen Ereignisse die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, sind wir dazu berechtigt, zumindest 8 Kalendertagen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Xxxxxx Treten wir diesfalls ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, hat uns der Kunde eine vom Vorliegen eines Verschuldens und/oder vom Vorliegen oder Nachweis eines Schadens unabhängige Vertragsstrafe in der Höhe von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen30 % des Bruttopreises der vom Rücktritt betroffenen Ware/n und/oder Leistung/en zu bezahlen und uns zusätzlich alle darüber hinausgehenden Schäden und Nachteile zu ersetzen, so haben die uns durch den Rücktritt entstehen. Sollte sich im Zuge der Auftragsdurchführung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrags tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, werden wir dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilenKunden so rasch als möglich anzeigen. Weitergehende Ansprüche des Käufers (z.B. Geltendmachung eines Verzugsschadens) Jeder Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin für unsere Tätigkeit angelaufenen Kosten und Spesen gemäß vorzulegender interner Projektabrechnung sind in jedem diesem Fall ausgeschlossenvom Kunden zu ersetzen, soweit uns kein grobes Verschulden an der Unmöglichkeit trifft. Die Einhaltung Übernehmen wir Waren zur Reparatur, Wartung etc. in unsere Gewahrsame und holt der Kunde diese Ware nicht spätestens 6 Wochen nach dem bekannt gegebenen Abholtermin bei uns ab, so geht das Eigentum an dieser Ware auf uns über. Tauschen wir Ware beim Kunden aus, so geht das Eigentum an der ausgetauschten, von Liefer- und Leistungszeiten setzt uns übernommenen Ware – sofern nicht sofortiger Eigentumserwerb vereinbart ist – nach 6 Wochen ab Übernahme in unser Eigentum über. In all diesen Fällen sind wir insbesondere berechtigt, die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Bei Verzug des Käufers wird die Lieferfrist unterbrochen und verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer sich in Verzug befindet; Ansprüche des Käufers durch Verzug, den er selbst unser Eigentum übergegangene Ware auch zu verantworten hat, sind in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Geltendmachung eines Schadens für uns hieraus bleibt gegen angemessenen Nachweis vorbehaltenentsorgen.

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Samples: www.techtime.at

Lieferbedingungen. Alle Lieferungen Die vereinbarten Liefertermine und Leistungen erfolgen –fristen sind verbindlich. Bei fehlender Vereinbarung kommt der Verkäufer in Verzug, wenn er die übliche und angemessene Lieferzeit, die den Umständen nach gegeben wäre, nicht eingehalten hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, SDG schriftlich zu benachrichtigen, wenn für ihn ersichtlich ist, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Der Verkäufer hat auf Rechnung und Gefahr seine Kosten alles zu unternehmen, um den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Der Verkäufer kommt in Verzug, sobald er den vereinbarten Liefertermin überschritten hat, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, ist SDG berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, eine Vertragsstrafe von 1% des Käufers ab unserer Betriebsstätte Mehring; auch wenn Versand- und Anfahrtskosten im Einzelfall ausnahmsweise von uns übernommen werdenLieferwertes je angefangene Kalenderwoche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5% des gesamten Lieferwertes. Dem Verkäufer stehe der Nachweis offen, dass aufgrund seines Verzuges kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. SDG behält sich jedoch weitergehendere gesetzliche Ansprüche vor. Darüber hinaus ist SDG berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Die Transport- und Anfahrtskosten werden zusätzlich in Rechnung gestelltvorbehaltslose Annahme der verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf SDG vor- genannten Ansprüche. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Sinnvolle Teillieferungen sind zulässig. Soweit nach unserem Ermessen sinnvoll, werden wir im Einzelfall eine Transportversicherung im Namen und auf Kosten des Käufers abschließen. Transportmittel und Versandweg werden von uns nach dem Grundsatz der besten Eignung gewählt; unter möglichster Optimierung von Zeit, Weg und Kosten; es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich eine schriftliche Weisung hierfür erteilt. Liefer- und Leistungszeitangaben erfolgen nach sorgfältigstem Ermessen auf Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht zusätzlich eine ausdrückliche und als solche bezeichnete verbindliche Lieferzusage für einen Fixtermin erfolgt. Gegenüber Kaufleuten und Körperschaften des öffentlichen Rechts bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch höhere Annahmeverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert werden, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Unruhenunvorhersehbarer Umstände außerhalb SDGs Einflussnahme wie z.B. Betriebsunterbrechungen, Streiks, Aussperrungen, Feuerbehördliche Anordnungen, Überschwemmungen, andere Naturereignisse, staatliche Maßnahmen, allgemeine Lieferengpässe, sowie haben wir nicht vorhersehbare Betriebsstörungen; auch bei Zulieferernzu vertreten. Ist Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Liefer- bzwDauer der Behinderung zzgl. Leistungszeit deutlich überschritten, und das wirtschaftliche Interesse des Käufers an der Lieferung oder Leistung deshalb entfalleneiner angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, so kann sind SDG und der Käufer Verkäufer nach Ablauf einer zusätzlichen angemessenen Nachfrist und schriftlicher Rücktrittsandrohung Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag schriftlich zurücktretenhinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten. Sofern Der Verkäufer hat die unvorhergesehenen Ereignisse Versandvorschriften von SDG einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen wird die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, sind wir dazu Bestellnummer von SDG angegeben. Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Xxxxxx wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Weitergehende Ansprüche des Käufers (z.B. Geltendmachung eines Verzugsschadens) sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Bei Verzug des Käufers wird die Lieferfrist unterbrochen und verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer sich in Verzug befindet; Ansprüche des Käufers durch Verzug, den er selbst zu verantworten hat, sind in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Geltendmachung eines Schadens für uns hieraus bleibt gegen angemessenen Nachweis vorbehaltensofern diese schriftlich mit SDG vereinbart wurden.

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Samples: trading.samsungcnt.com

Lieferbedingungen. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab unserer Betriebsstätte Mehring; auch wenn Versand- und Anfahrtskosten im Einzelfall ausnahmsweise Die von uns übernommen werdenangegebenen Liefertermine sind freibleibend und angenähert, es sei denn es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart. Lieferfristen und vom Kunden geforderte Liefertermine sind in jeden Fall schriftlich festzuhalten und von uns zu bestätigen. Termine sind von uns grundsätzlich einzuhalten, ein Schadensersatzanspruch aus zu spät gelieferter oder mangelbehafteter Leistung besteht seitens des Kunden nicht. Für die Abnahme von Konstruktionsunterlagen (Zeichnungen und Stücklisten) ist der Kunde verpflichtet eine Kontrolle durchzuführen und mittels Freigabevermerk zu dokumentieren. Mängel in Bezug auf fehlerhafte Angaben sind schriftlich innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Eine unverzügliche Nachbesserung und Beseitigung des Mangels wird dann von uns vorgenommen. Sollte der Kunden dieser Verpflichtung nicht nachkommen, übernimmt Sänger Gbr keine Haftung für Mangelfolgeschäden. Voraussetzung für die termingerechte Lieferung ist in jeden Fall die bei Vertragsabschluss unverzügliche Bereitstellung sämtlicher zur Erbringung der Leistung notwendigen Daten und Informationen seitens des Kunden. Bei Verzögerung der Bereitstellung oben genannter Positionen behalten wir uns das Recht vor, den Liefertermin nach hinten zu verschieben. Die Transport- und Anfahrtskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Sinnvolle Teillieferungen sind zulässig. Soweit nach unserem Ermessen sinnvoll, werden wir im Einzelfall eine Transportversicherung im Namen und auf Kosten des Käufers abschließen. Transportmittel und Versandweg werden von uns nach dem Grundsatz der besten Eignung gewählt; unter möglichster Optimierung von Zeit, Weg und Kosten; es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich eine schriftliche Weisung hierfür erteilt. Liefer- und Leistungszeitangaben erfolgen nach sorgfältigstem Ermessen auf Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht zusätzlich eine ausdrückliche und als solche bezeichnete verbindliche Lieferzusage für einen Fixtermin erfolgt. Gegenüber Kaufleuten und Körperschaften des öffentlichen Rechts bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert werden, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen, andere Naturereignisse, staatliche Maßnahmen, allgemeine Lieferengpässe, sowie nicht vorhersehbare Betriebsstörungen; auch bei Zulieferern. Ist die Liefer- bzw. Leistungszeit deutlich überschritten, und das wirtschaftliche Interesse des Käufers an der Lieferung oder Leistung deshalb entfallen, so kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist und schriftlicher Rücktrittsandrohung vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Sofern die unvorhergesehenen Ereignisse die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, sind wir dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Xxxxxx wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Weitergehende Ansprüche des Käufers (z.B. Geltendmachung eines Verzugsschadens) sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Bei Verzug des Käufers wird die Lieferfrist unterbrochen und verlängert sich um den Zeitraum, in von dem an der Käufer sich in Verzug befindet; Ansprüche des Käufers durch VerzugKunde Korrekturabzüge, den er selbst zu verantworten Layouts etc. von uns zur Prüfung hat, sind in jedem Fall ausgeschlossenbis zum Tage des Zugangs seiner Stellungnahme bei Sänger Gbr. Eine Geltendmachung eines Schadens für Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Dauer der Leistungserbringung beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechenden Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z. B. Mobilmachung, Krieg, Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen usw., die außerhalb des Einflussbereiches von Sänger Gbr liegen und von uns hieraus bleibt gegen angemessenen Nachweis vorbehaltennicht zu vertreten sind.

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Samples: cad-saenger.de

Lieferbedingungen. Alle Lieferungen Der Lieferzeitpunkt wird nicht garantiert, außer dies erfolgt im Vorfeld durch schriftlich getroffene Absprache. Der Vorbehalt einer ordnungsgemäßer Selbstbelieferung bildet das Fundament etwaiger Zusagen bezüglich des Lieferzeitpunktes. Behördliche Genehmigungen können ebenso ein Hemmnis für die rechtzeitige Lieferung bilden und Leistungen erfolgen begründen bei rechtzeitiger Beantragung der Rinck Tanklogistik GmbH keine Ansprüche gegen ebendiese. Das Gleiche gilt bei störbehaftetem Ablauf des Transportes, welcher nicht auf Rechnung eine Fehlkalkulation der Verkäuferin zurückzuführen ist. Der Käufer verpflichtet sich den Belieferungsort frühzeitig mitzuteilen, um eine pünktliche Belieferung zu ermöglichen. Für Fälle von höherer Gewalt oder externen Faktoren, die eine Lieferung erheblich erschweren, oder zur Unmöglichkeit führen, behält sich die Rinck Tanklogistik GmbH vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Bei unerwarteten Schwankungen im Markt und Gefahr damit verbundenen stark erhöhten Deckungspreisen besteht für die Verkäufer ebenso ein Rücktrittsrecht, falls der Käufer einer konkreten Preisanpassung nicht zustimmen sollte. Der Käufer verpflichtet sich, die von ihm bestellten Waren zum vereinbarten Zeitpunkt im bestellten Umfang, ohne Verzögerung, abzunehmen. Ein Verzug seitens des Käufers ab unserer Betriebsstätte Mehring; auch wenn Versand- und Anfahrtskosten im Einzelfall ausnahmsweise führt u.A. zu einem Übergang des Warenrisikos. Ebenso ist die Verkäuferin berechtigt bei starken Abweichungen von uns übernommen werdender bestellten Menge an Mineralölen o.Ä. eine pauschale für den Rücktransport von zu viel transportierten Waren zu erheben. Die Transport- und Anfahrtskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung durch Umstände, die Bereits vor Beginn der Betankung hat der Käufer alle Maßnahmen zu vertreten hatergreifen, so geht die Gefahr welche einen reibungslosen Ablauf ermöglichen und eine Schädigung von Natur und Beteiligten verhindern. Hierzu zählen u.A. das Öffnen der erforderlichen Ventile, das Schließen von allen entsprechenden Öffnungen, welche durch bereits mit leichte Fahrlässigkeit bei der Anzeige Belieferung kontaminiert werden könnten, das Prüfen der Versandbereitschaft auf den Käufer überBestände und damit verbunden das Übermitteln der konkreten Abnahmemenge. Sinnvolle Teillieferungen sind zulässig. Soweit nach unserem Ermessen sinnvoll, werden wir im Einzelfall eine Transportversicherung im Namen und auf Kosten des Käufers abschließen. Transportmittel und Versandweg werden Ebenso gehört das Stellen von uns nach dem Grundsatz der besten Eignung gewählt; unter möglichster Optimierung von Zeit, Weg und Kosten; es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich eine schriftliche Weisung hierfür erteilt. Liefer- und Leistungszeitangaben erfolgen nach sorgfältigstem Ermessen auf Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht zusätzlich eine ausdrückliche und als solche bezeichnete verbindliche Lieferzusage für einen Fixtermin erfolgt. Gegenüber Kaufleuten und Körperschaften des öffentlichen Rechts bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich Schlauchwachen in angemessenem Umfang, wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert werden, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen, andere Naturereignisse, staatliche Maßnahmen, allgemeine Lieferengpässeausreichender Stärke, sowie nicht vorhersehbare Betriebsstörungen; auch die Unterrichtung bei ZulieferernErreichen der Füllmenge zu seinem Pflichtenkreis. Ist die Liefer- bzw. Leistungszeit deutlich überschritten, und das wirtschaftliche Interesse des Käufers an Der Empfänger der Lieferung oder Leistung deshalb entfallen, so kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist und schriftlicher Rücktrittsandrohung vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Sofern die unvorhergesehenen Ereignisse die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder Waren verpflichtet sich zum schonenden Umgang mit den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, sind wir dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Xxxxxx wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Weitergehende Ansprüche des Käufers (z.B. Geltendmachung eines Verzugsschadens) sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die ihm temporär überlassenen Gerätschaften zur Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten Verbindlichkeit des Käufers voraus. Bei Verzug des Käufers wird die Lieferfrist unterbrochen und verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer sich in Verzug befindet; Ansprüche des Käufers durch Verzug, den er selbst zu verantworten hat, sind in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Geltendmachung eines Schadens für uns hieraus bleibt gegen angemessenen Nachweis vorbehaltenVerkäufers.

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Samples: www.rincktanklogistik.de

Lieferbedingungen. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr Der Ort der Auslieferung ist stets einer der Sitze des Käufers ab unserer Betriebsstätte Mehring; Verkäufers, auch dann, wenn Versand- und Anfahrtskosten im Einzelfall ausnahmsweise von uns übernommen die Verkäufe mit freiem Bestimmungsort oder anderem vorgenommen werden. Die Transport- und Anfahrtskosten werden zusätzlich in Rechnung gestelltLiefertermine sind vollkommen unverbindlich. Verzögert sich Der Verkäufer ist nach seinen besten Möglichkeiten zur Einhaltung des vereinbarten Liefertermins gehalten, gleichwohl verleihen etwaige Verspätungen dem Käufer nicht das Recht auf Aufhebung oder auf Entschädigung von mittelbaren oder unmittelbaren Schäden; die Lieferung oder Leistung durch Umständeunterliegt jedoch dem Recht auf Stornierung seitens des Kunden für den Fall, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Sinnvolle Teillieferungen sind zulässig. Soweit nach unserem Ermessen sinnvoll, werden wir dass diese Verzögerung einen Zeitraum von drei (3) Monaten im Einzelfall eine Transportversicherung Anschluss an die Mitteilung der mangelnden Lieferung mittels Einschreiben überschreiten sollte. Die Lieferung hat als voll wirksam abgeschlossen zu gelten, sobald der Spediteur die Güter am Sitz des Verkäufers in Empfang genommen hat oder dort zur Verfügung des Kunden hinterlegt hat. Daher gehen etwaige Gefahren und Kosten zu Lasten des Käufers, da der Versand im Namen und auf Kosten Gefahr des Käufers abschließenerfolgt, auch wenn die Transportkosten zu Lasten de Verkäufers sein sollten. Transportmittel und Versandweg werden Im Fall von uns nach dem Grundsatz der besten Eignung gewählt; unter möglichster Optimierung von Zeit, Weg und Kosten; es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich eine schriftliche Weisung hierfür erteilt. Liefer- und Leistungszeitangaben erfolgen nach sorgfältigstem Ermessen auf Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslageteilweisen Lieferungen ist jede derselben als ein eigenständiges Geschäft mit allen entsprechenden Verwicklungen anzusehen. Die Angaben Wiege- und Bemusterungsabläufe (wo vorgesehen) erfolgen am Sitz des Verkäufers und sind nur als annähernd zu betrachtenverbindlich. Der Käufer oder dessen Vertreter haben das Recht, sofern nicht zusätzlich eine ausdrückliche und als solche bezeichnete verbindliche Lieferzusage für einen Fixtermin erfolgtdaran teilzunehmen, indem sie rechtzeitig den entsprechenden Antrag beim Verkäufer vorlegen. Gegenüber Kaufleuten und Körperschaften des öffentlichen Rechts bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert werden, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen, andere Naturereignisse, staatliche Maßnahmen, allgemeine Lieferengpässe, sowie nicht vorhersehbare Betriebsstörungen; auch bei Zulieferern. Ist die Liefer- bzw. Leistungszeit deutlich überschritten, und das wirtschaftliche Interesse des Käufers an der Lieferung oder Leistung deshalb entfallen, so kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist und schriftlicher Rücktrittsandrohung vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Sofern die unvorhergesehenen Ereignisse die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, sind wir dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Xxxxxx wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Weitergehende Ansprüche des Käufers (z.B. Geltendmachung eines Verzugsschadens) sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Bei Verzug des Käufers wird die Lieferfrist unterbrochen und verlängert sich um den ZeitraumEin Kaufvertrag, in dem die Lieferfristen nicht angegeben oder nur annähernd bezeichnet werden oder in dem andere Angaben fehlen, wird für den Verkäufer solange unverbindlich sein, bis dieser schriftlich die Liefertermine bzw. die vom Kunden bestimmten Vorgaben unterzeichnet hat. Letzterer ist ebenfalls gehalten, dem Verkäufer die Vorschläge dieser Vorgaben innerhalb der Käufer sich in Verzug befindet; Ansprüche des Käufers durch Verzugder ersten Lieferung vorangehenden Woche zu zusenden. Sollte über diese Vorschläge keine Einigung erzielt werden, ist der Verkäufer berechtigt, den er selbst zu verantworten hat, sind Kaufvertrag aufzuheben oder die im Kaufvertrag vereinbarten Mengen in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Geltendmachung eines Schadens für uns hieraus bleibt gegen angemessenen Nachweis vorbehaltenLosen und annähernd gleichen Intervallen während der verbliebenen Lieferzeit auszuliefern.,

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Samples: www.fluidotech.it

Lieferbedingungen. Alle Lieferungen Die Lieferverpflichtung der NAG setzt die Abklärung sämtlicher technischer Fragen, die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Kunden und Leistungen erfolgen auf Rechnung die Verfügbarkeit des Produktionsmaterials zum Zeitpunkt der Lieferung voraus. Unsere Lieferzeiten und Gefahr Liefermengen verstehen sich vorbehaltlich möglicher Änderungen. Die NAG ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen von Kaufgegenständen vorzunehmen und zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die NAG unverzüglich, spätestens jedoch vor Übergabe des Käufers ab unserer Betriebsstätte Mehring; auch wenn Versand- Kaufgegenstandes, über jegliche persönlichen oder sachlichen Hindernisse, die dem Versand oder der Verwendung des Kaufgegenstandes am Bestimmungsort entgegenstehen, schriftlich zu informieren. Der Kunde garantiert, dass die Einfuhr und/oder Verwendung des Kaufgegenstandes nur unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Glücksspielgesetze, Zulassungsvorschriften) und Anfahrtskosten behördlichen Auflagen erfolgt. Die für den Transport und den Betrieb der Kaufgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen. Desgleichen hat der Kunde unverzüglich sämtliche erforderlichen Anträge im Einzelfall ausnahmsweise Zusammenhang mit der Ausfuhr der Kaufgegenstände aus dem Zollgebiet der Europäischen Union zu stellen, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und insbesondere die entsprechenden Ausfuhrnachweise (Ausfuhrformular EX1, Versandpapiere sowie Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) unaufgefordert zu übermitteln. Jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kaufgegenstände berechtigt die NAG – auch nach vollständiger Bezahlung – zur Einbringung von uns übernommen werdenUnterlassungsklagen, zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur sofortigen Auflösung sämtlicher weiteren mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Die Transport- Im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen (Lieferungen innerhalb der Europäischen Union) hat der Kunde unaufgefordert sämtliche erforderlichen Transportunterlagen (Versandpapiere, Wareneingangsbestätigungen, Bestätigungen über den Transport in ein anderes EU-Land und Anfahrtskosten werden zusätzlich in Rechnung gestelltgegebenenfalls einen Nachweis über die Identität der abholenden Person und eine entsprechende Vollmacht) zur Verfügung zu stellen. Verzögert sich Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen hat der Kunde darüber hinaus innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Gefahrenübergang unaufgefordert seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben (siehe Punkt 10 der AGB). Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Lieferung oder Leistung durch UmständeGeltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund verspäteter Lieferung. Im Falle einer verspäteten Abgabe von Ausfuhranmeldungen innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Gefahrenübergang (siehe Punkt 10 der AGB) ist die NAG ausdrücklich berechtigt, die Umsatzsteuer und Verzugszinsen gemäß Punkt 6 der Käufer AGB rückwirkend zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer überverrechnen. Sinnvolle Teillieferungen sind zulässig. Soweit nach unserem Ermessen sinnvoll, werden wir im Einzelfall eine Transportversicherung im Namen und auf Kosten des Käufers abschließen. Transportmittel und Versandweg werden von uns nach dem Grundsatz der besten Eignung gewählt; unter möglichster Optimierung von Zeit, Weg und Kosten; es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich eine schriftliche Weisung hierfür erteilt. Liefer- und Leistungszeitangaben erfolgen nach sorgfältigstem Ermessen auf Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachtenDies kommt auch zur Anwendung, sofern der Kunde bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen die erforderlichen Beförderungspapiere nicht zusätzlich eine ausdrückliche und als solche bezeichnete verbindliche Lieferzusage für einen Fixtermin erfolgtvorlegt oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angibt. Gegenüber Kaufleuten und Körperschaften des öffentlichen Rechts bleibt Gleichermaßen ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert werden, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen, andere Naturereignisse, staatliche Maßnahmen, allgemeine Lieferengpässe, sowie nicht vorhersehbare Betriebsstörungen; auch bei Zulieferern. Ist die Liefer- bzw. Leistungszeit deutlich überschritten, und das wirtschaftliche Interesse des Käufers an der Lieferung oder Leistung deshalb entfallen, so kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist und schriftlicher Rücktrittsandrohung vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Sofern die unvorhergesehenen Ereignisse die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, sind wir dazu NAG berechtigt, ganz bei Rechnungsstellung einen Vorschuss auf die Umsatzsteuer zu erheben, bis die NAG sämtliche erforderlichen Transport- oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Xxxxxx wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Weitergehende Ansprüche des Käufers (z.B. Geltendmachung eines Verzugsschadens) sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Bei Verzug des Käufers wird die Lieferfrist unterbrochen und verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer sich in Verzug befindet; Ansprüche des Käufers durch Verzug, den er selbst zu verantworten Exportdokumente erhalten hat, sind in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Geltendmachung eines Schadens für uns hieraus bleibt gegen angemessenen Nachweis vorbehalten.

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Samples: www.novomatic.com