Common use of Inkrafttreten Clause in Contracts

Inkrafttreten. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem sich beide Vertragsparteien auf diplomatischem Wege die Erfüllung ihrer ver- fassungsmässigen oder anderen in ihrer Gesetzgebung vorgesehenen Anforderungen für das Inkrafttreten des Abkommens notifiziert haben.

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Samples: wipolex-res.wipo.int, wipolex-res.wipo.int, wipolex-res.wipo.int

Inkrafttreten. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats Folgemonats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem sich beide die beiden Vertragsparteien auf diplomatischem Wege die Erfüllung ihrer ver- fassungsmässigen Weg notifiziert haben, dass ihre verfas- sungsmässigen oder anderen in ihrer Gesetzgebung vorgesehenen gesetzlichen Anforderungen für das Inkrafttreten des Abkommens notifiziert habendie Inkraftsetzung dieses Ab- kommens erfüllt sind.

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Samples: fedlex.data.admin.ch, wipolex-res.wipo.int

Inkrafttreten. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats Folgemonats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem sich beide die beiden Vertragsparteien auf diplomatischem Wege die Erfüllung ihrer ver- fassungsmässigen Weg notifiziert haben, dass ihre verfas­ sungsmässigen oder anderen in ihrer Gesetzgebung vorgesehenen gesetzlichen Anforderungen für das Inkrafttreten des die Inkraftsetzung dieses Abkommens notifiziert habenerfüllt sind.

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Samples: wipolex-res.wipo.int

Inkrafttreten. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats Folgemonats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem sich beide die beiden Vertragsparteien auf diplomatischem Wege die Erfüllung ihrer ver- fassungsmässigen Weg notifiziert haben, dass ihre verfas­ sungsmässigen oder anderen in ihrer Gesetzgebung vorgesehenen gesetzlichen Anforderungen für das Inkrafttreten des dieses Abkommens notifiziert habenerfüllt sind.

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Samples: wipolex-res.wipo.int

Inkrafttreten. (1) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag Monat folgt, an in dem sich beide die Vertragsparteien auf diplomatischem Wege die Erfüllung ihrer ver- fassungsmässigen oder anderen in ihrer Gesetzgebung vorgesehenen Anforderungen für das Inkrafttreten des Abkommens einander den Abschluss der hierfür erforderlichen Verfahren notifiziert haben.

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Samples: www.wko.at

Inkrafttreten. (1) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem sich beide die Vertragsparteien auf diplomatischem Wege die Erfüllung ihrer ver- fassungsmässigen oder anderen in ihrer Gesetzgebung vorgesehenen Anforderungen für das Inkrafttreten des Abkommens einan- der den Abschluss der hierfür erforderlichen Verfahren schrift- lich notifiziert haben.

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Samples: eur-lex.europa.eu

Inkrafttreten. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem sich beide Vertragsparteien auf diplomatischem Wege die Erfüllung ihrer ver- fassungsmässigen oder anderen aller in ihrer Gesetzgebung vorgesehenen Anforderungen für das Inkrafttreten des Abkommens Abkom- mens notifiziert haben.

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Samples: wipolex-res.wipo.int

Inkrafttreten. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag Monat folgt, an dem in welchem sich beide die Vertragsparteien auf diplomatischem Wege die Erfüllung ihrer ver- fassungsmässigen oder anderen in ihrer Gesetzgebung vorgesehenen Anforderungen sämtli­ cher für das Inkrafttreten des dieses Abkommens vorgesehenen Anforderungen entspre­ chend ihrer nationalen Gesetzgebung notifiziert haben.

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Samples: wipolex-res.wipo.int

Inkrafttreten. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag Monat folgt, an dem in welchem sich beide die Vertragsparteien auf diplomatischem Wege die Erfüllung ihrer ver- fassungsmässigen oder anderen in ihrer Gesetzgebung vorgesehenen Anforderungen sämtli- cher für das Inkrafttreten des dieses Abkommens vorgesehenen Anforderungen entspre- chend ihrer nationalen Gesetzgebung notifiziert haben.

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Samples: fedlex.data.admin.ch

Inkrafttreten. (1) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem sich beide die Vertragsparteien auf diplomatischem Wege die Erfüllung ihrer ver- fassungsmässigen oder anderen in ihrer Gesetzgebung vorgesehenen Anforderungen für das Inkrafttreten des Abkommens einan­ der den Abschluss der hierfür erforderlichen Verfahren schrift­ lich notifiziert haben.

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Samples: eur-lex.europa.eu

Inkrafttreten. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem sich beide Vertragsparteien auf diplomatischem Wege die Erfüllung ihrer ver- ver­ fassungsmässigen oder anderen in ihrer Gesetzgebung vorgesehenen Anforderungen für das Inkrafttreten des Abkommens notifiziert haben.

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Samples: wipolex-res.wipo.int

Inkrafttreten. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem sich beide Vertragsparteien auf diplomatischem Wege die Erfüllung ihrer ver- fassungsmässigen verfassungsmässigen oder anderen in ihrer Gesetzgebung vorgesehenen gesetzlichen Anforderungen für das Inkrafttreten des Abkommens notifiziert haben.

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Samples: fedlex.data.admin.ch