Common use of Inkrafttreten Clause in Contracts

Inkrafttreten. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ort, Datum für den Arbeitgeber für den Betriebsrat Diese Betriebsvereinbarung ersetzt die seinerzeitige Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer BV-Kasse. Geringste Gesamtkostenbelastung aller Vorsorgekassen. Im 5 - jährigen Vergleich TOP 3 – Performer. ÖGUT Gold Auszeichnung für nachhaltige Veranlagung. Starke und sichere Eigentümer. Treuebonus und Überschussbeteiligung. Bester Service innerhalb der Branche. Folgende Unterlagen werden benötigt: Beitrittsantrag der NÖ-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug und WiReG- Auszug (max. 6 Wochen alt) Unterstützung bei der Zusammenlegung von beitragsfreien Guthaben von anderen Vorsorgekassen. persönliche Gespräche mit unseren Kundinnen und Kunden bei Bedarf. Unterstützung bei der Übertragung von Altabfertigungen. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven Unternehmenskennzahlen. Laufende Informationen mittels Newsletter und Kundenbrief. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Online-Konto bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache durch den Veranlagungs- sowie den Nachhaltigkeitsbeirat. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKI. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Fakten: Für wen gilt die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und die ab 01.01.2003 abgeschlossen werden. Seit 01.01.2008 für Selbstständige, die pflichtkrankenversichert sind. Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können sich innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheiden.

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Inkrafttreten. Diese Betriebsvereinbarung tritt Die Regelungen dieser 2. Änderungsvereinbarung treten zum 01.01.2020 in Kraft. Anlage: Anlage 1 der Prüfvereinbarung 2017 mit in Kraft Stand 25.09.2019 Hannover, den 25.09.2019 Kassenärztliche Vereinigung AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossenGartenbau als Krankenkasse KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion Nord Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) Der Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter erhalten für die Arbeit im Beschwerdeausschuss und für die Gerichtsvertretung eine Vergütung durch Grundpauschalen und Sitzungsgelder sowie eine Reisekostenerstattung. Ort, Datum für Mit den Arbeitgeber für den Betriebsrat Diese Betriebsvereinbarung ersetzt die seinerzeitige Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer BV-Kasse. Geringste Gesamtkostenbelastung aller Vorsorgekassen. IGrundpauschalen sind sämtliche Vor- und Nacharbeiten im 5 - jährigen Vergleich TOP 3 – Performer. ÖGUT Gold Auszeichnung für nachhaltige Veranlagung. Starke und sichere Eigentümer. Treuebonus und Überschussbeteiligung. Bester Service innerhalb der Branche. Folgende Unterlagen werden benötigt: Beitrittsantrag der NÖ-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug und WiReG- Auszug (max. 6 Wochen alt) Unterstützung bei der Zusammenlegung von beitragsfreien Guthaben von anderen Vorsorgekassen. persönliche Gespräche mit unseren Kundinnen und Kunden bei Bedarf. Unterstützung bei der Übertragung von Altabfertigungen. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven Unternehmenskennzahlen. Laufende Informationen mittels Newsletter und Kundenbrief. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Online-Konto bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache durch den Veranlagungs- sowie den Nachhaltigkeitsbeirat. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKI. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick Zusammenhang mit den wichtigsten Faktenanfallenden Sitzungen abgegolten. Die Sitzungsgelder sind je angefangene Viertelstunde mit 25,00 € abzurechnen. Maßgeblich sind die im jeweiligen Sitzungsprotokoll der BA-Sitzung bzw. des Gerichtstermins vermerkten Sitzungszeiten. Die Vergütung bestimmt sich der Höhe nach wie folgt: Für wen Grundpauschale 1.500,00 € / mtl. 1.500,00 € / mtl. Sitzungsgeld 100 € / h 100 € / h Grundpauschale 200,00 €/Tag 200,00 €/Tag Sitzungsgeld 100,00 € / h 100,00 € / h Die Reisekostenvergütung erfolgt unter Anwendung der landesrechtlichen Vorschriften (§ 2 Abs. 2 WiPrüfVO in der jeweils aktuell gültigen Fassung) der höchsten Besoldungsgruppe. Dies gilt ebenso für Fahrten von und zur Prüfungsstelle. Die vorgenannten Entschädigungen sind durch die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und die ab 01.01.2003 abgeschlossen werden. Seit 01.01.2008 für Selbstständige, die pflichtkrankenversichert sind. Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können sich innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheiden.Anspruchsberechtigten spätestens bis zum

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Inkrafttreten. Diese Betriebsvereinbarung Dienstvereinbarung tritt am 01.02.2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Diens tvereinbarung über Anwendung und Ausbau der ADV, neuer Informations- und Kommunikationstechnologie sowie über die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer auf Bildschirma rbeitsplätzen vom 01.09.1988 außer Kraft. Die Dienstvereinbarung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kale nderjahres, schriftlich gekündigt werden. Die Vertragspartner verpflichten sich, im Anschluss an die Kündigung innerhalb von 1 Jahr eine neue Dienstvereinbarung abzuschließen. Für die Zeit der Verhandlungen, jedoch nicht länger als 1 Jahr nach Wirksamwerden der Kündigung, gelten die Regelungen dieser DV weiter (Nachwirkung). Die Regelungen dieser Dienstvereinbarung lassen das Verfahren nach § 66 LPVG unberührt. Soweit einzelne Regelungen der Dienstvereinbarung aufgrund anderweitiger rechtlicher Regelungen unwirksam bzw. angreifbar sein sollten, wird die Wirksamkeit der Dienstvereinbarung im übrigen hierdurch nicht berührt. Die Dienstvereinbarung tritt außer Kraft, wenn und soweit gesetzliche oder ergänze nde Vorschriften bzw. tarifvertragliche Regelungen in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Orttreten, Datum für den Arbeitgeber für den Betriebsrat Diese Betriebsvereinbarung ersetzt die seinerzeitige Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer BV-Kasse. Geringste Gesamtkostenbelastung aller Vorsorgekassen. Im 5 - jährigen Vergleich TOP 3 – Performer. ÖGUT Gold Auszeichnung für nachhaltige Veranlagung. Starke und sichere Eigentümer. Treuebonus und Überschussbeteiligung. Bester Service innerhalb der Branche. Folgende Unterlagen werden benötigt: Beitrittsantrag der NÖ-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug und WiReG- Auszug (max. 6 Wochen alt) Unterstützung bei der Zusammenlegung von beitragsfreien Guthaben von anderen Vorsorgekassen. persönliche Gespräche mit unseren Kundinnen und Kunden bei Bedarf. Unterstützung bei der Übertragung von Altabfertigungen. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven Unternehmenskennzahlen. Laufende Informationen mittels Newsletter und Kundenbrief. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Online-Konto bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache durch den Veranlagungs- sowie den Nachhaltigkeitsbeirat. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKI. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Fakten: Für wen gilt die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle Arbeitsverhältnissewelche Fragen, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und Gegenstand dieser Vereinbarung sind, abweichend regeln. Für diesen Fall ist die ab 01.01.2003 abgeschlossen werdenNachwirkung ausgeschlossen. Seit 01.01.2008 für SelbstständigeRheinberg, den 27.01.2004 Für die pflichtkrankenversichert sindStadt Rheinberg Für den Personalrat gez. Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können sich innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheiden.Schreyer gez. Retz

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Samples: www.rheinberg.de

Inkrafttreten. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit „Ergänzenden Bedingungen Strom“ zur NAV treten am 01.01.2022 in Kraft Kraft. Sie ersetzen die „Er- gänzenden Bedingungen Strom“ vom 01.04.2020. (Niederspannung) – Anlage 3 Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH Xxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers zum Netzanschluss Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind, haben die schrift- liche Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten zur Herstellung und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ort, Datum Ände- rung sowie Aufrechterhaltung des weiteren Betriebes des Netzanschlusses unter Anerkennung der für den Arbeitgeber für den Betriebsrat Anschlussnehmer und Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten damit verbundenen Verpflichtungen beizubringen. Diese Betriebsvereinbarung ersetzt Zustimmungserklärung ist erforderlich, um bei einem Ausein- anderfallen in der Person des Anschlussnehmers und Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten dem Netzbetreiber die seinerzeitige Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer BV-Kasse. Geringste Gesamtkostenbelastung aller Vorsorgekassen. Im 5 - jährigen Vergleich TOP 3 – Performer. ÖGUT Gold Auszeichnung für nachhaltige Veranlagung. Starke Ausübung seiner Rechte und sichere Eigentümer. Treuebonus und Überschussbeteiligung. Bester Service innerhalb der Branche. Folgende Unterlagen werden benötigt: Beitrittsantrag der NÖ-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug und WiReG- Auszug (max. 6 Wochen alt) Unterstützung Pflichten, insbesondere bei der Zusammenlegung von beitragsfreien Guthaben von anderen VorsorgekassenHerstellung, Än- derung und Aufrechterhaltung des weiteren Betriebes des Netzanschlusses, auch gegenüber dem Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigten zu ermöglichen. persönliche Gespräche mit unseren Kundinnen und Kunden bei BedarfMit der Zustimmungserklärung wird der Grundstückseigentümer bzw. Unterstützung bei Erbbauberechtigte nicht Schuldner der Übertragung von Altabfertigungenaus dem Netzanschlussver- hältnis resultierenden Kosten. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven UnternehmenskennzahlenDies vorausgeschickt stimmt die/der Grundstückseigentümer/-in bzw. Laufende Informationen mittels Newsletter und KundenbriefErbbauberechtigte/-r folgender Vereinbarung zu. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Online-Konto bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache durch den Veranlagungs- sowie den Nachhaltigkeitsbeirat. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKI. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Fakten(Niederspannung) – Anlage 3: Für wen gilt die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und die ab 01.01.2003 abgeschlossen werden. Seit 01.01.2008 für Selbstständige, die pflichtkrankenversichert sind. Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können sich innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheiden.Zustimmungserklärung

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Samples: Netzanschlussvertrag Für Elektrische Anlagen Mit Angeschlossener Erzeugungs /Batteriespeicheranlage (Niederspannung)

Inkrafttreten. Diese Betriebsvereinbarung tritt Ergänzenden Bedingungen zur NDAV treten am 01.09.2019 in Kraft. Sie ersetzen die Ergänzenden Bedingungen vom 01.01.2017. Preisblatt I Hausanschluss Gas Preisblatt II Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung gültig ab 01.01.2021 Die pauschalisierten Hausanschlusskosten für die Herstellung eines Hausanschlusses wurden auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten ermittelt. Sie enthalten als wesentliche Bestandteile die Kosten für die Arbeiten und Materialien im öffentlichen Bereich sowie den Wanddurchbruch und die Wanddurchführung. Bei Hausanschlüssen, die nach Art, Dimension oder Länge von üblichen Hausanschlüssen (gerader Anschluss, bis Dimension D40, bis 50kW Leistung und Leitungslänge 10 m) abweichen, treten anstel- le der Pauschalpreise die gesondert ermittelten Kosten. Das heißt, die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand. Eine erste Kostenschätzung wird mit dem Hauseigentümer vorab in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlosseneinem persönlichen Gespräch besprochen. OrtDasselbe gilt für zusätzliche Leistungen, Datum für den Arbeitgeber für den Betriebsrat Diese Betriebsvereinbarung ersetzt die seinerzeitige Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer BV-Kasse. Geringste Gesamtkostenbelastung aller Vorsorgekassen. Im 5 - jährigen Vergleich TOP 3 – Performer. ÖGUT Gold Auszeichnung für nachhaltige Veranlagung. Starke und sichere Eigentümer. Treuebonus und Überschussbeteiligung. Bester Service innerhalb der Branche. Folgende Unterlagen werden benötigt: Beitrittsantrag der NÖ-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug und WiReG- Auszug (max. 6 Wochen alt) Unterstützung bei der Zusammenlegung von beitragsfreien Guthaben von anderen Vorsorgekassen. persönliche Gespräche mit unseren Kundinnen und Kunden bei Bedarf. Unterstützung bei der Übertragung von Altabfertigungen. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven Unternehmenskennzahlen. Laufende Informationen mittels Newsletter und Kundenbrief. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Online-Konto bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache durch den Veranlagungs- sowie den NachhaltigkeitsbeiratKunden zu vertreten sind bzw. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKIbeauftragt wur- den. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Fakten: Für wen Als Leitungslänge gilt die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle Arbeitsverhältnisse, Strecke ab Grundstücksgrenze bis hinter die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und die ab 01.01.2003 abgeschlossen werdenHauswand. Seit 01.01.2008 für Selbstständige, die pflichtkrankenversichert sind. Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können sich innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheidenAngefangene Me- ter werden aufgerundet.

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Samples: www.stadtwerke-eberbach.de

Inkrafttreten. Diese Betriebsvereinbarung tritt AVB treten am 01.07.2017 in Kraft. Gleichzeitig werden die AVB vom 01.05.2009 auf- gehoben. Anlagen: - DRG-Entgelttarif (Krankenhausträger) berechnet/n ab dem 01.01.2017 folgende Entgelte: Das Entgelt für die allgemeinen voll- und teilstationären Leistungen des Krankenhauses richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des KHG sowie des KHEntgG in der jeweils gültigen Fassung. Danach werden allgemeine Krankenhausleistungen überwiegend über diagnoseorientierte Fallpauschalen (sog. Diagnosis Related Groups – DRG –) abgerechnet. Entsprechend der DRG-Systematik bemisst sich das konkrete Entgelt nach den individuellen Umständen des Krankheitsfalls. Die Zuweisung zu einer DRG erfolgt über verschiedene Parameter. Die wichtigsten sind hierbei die Hauptdiagnose sowie gegebenenfalls durchgeführte Prozeduren (Operationen, aufwändige diagnostische oder therapeutische Leistungen). Eventuell vorhandene Nebendiagnosen können zudem die Schweregradeinstufung beeinflussen. Für die Festlegung der Diagnosen beziehungsweise Prozeduren stehen Kataloge mit circa 13.000 Diagnosen (ICD-10-GM Version 2017) und circa 30.000 Prozeduren (OPS Version 2017) zur Verfügung. Neben den bisher genannten können auch andere Faktoren wie z. B. das Alter oder die Entlassungsart Auswirkung auf die Zuweisung einer DRG haben. Die genauen Definitionen der einzelnen DRGs sind im jeweils aktuell gültigen DRG- Klassifikationssystem (DRG-Definitionshandbuch) festgelegt. Das DRG-Definitionshandbuch beschreibt die DRGs einerseits alphanumerisch, andererseits mittels textlichen Definitionen. Ergänzend finden sich hier auch Tabellen von zugehörigen Diagnosen oder Prozeduren. Die jeweilige DRG ist mit einem entsprechenden Relativgewicht bewertet, welches im Rahmen der DRG-Systempflege jährlich variieren kann. Diesem Relativgewicht ist ein in Kraft Euro ausgedrückter Basisfallwert (festgesetzter Wert einer Bezugsleistung) zugeordnet. Der derzeit gültige Basisfallwert liegt bei 3.355,00 € und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossenunterliegt jährlichen Veränderungen. Ort, Datum Aus der Multiplikation von Relativgewicht und Basisfallwert ergibt sich der Preis für den Arbeitgeber Behandlungsfall. Beispiel (Basisfallwert hypothetisch): DRG DRG-Definition Relativgewicht Basisfallwert Entgelt B79Z Schädelfrakturen, Somnolenz, Sopor 0,678 3.355,00 € 2.274,69 € I04Z Implantation, Wechsel oder Ent- fernung einer Endoprothese am Kniegelenk mit komplizierender Diagnose oder Arthrodese 3,348 3.355,00 € 11.232,54 € Welche DRG bei Ihrem Krankheitsbild letztlich für die Abrechnung heranzuziehen ist, lässt sich nicht vorhersagen. Hierfür kommt es darauf an, welche Diagnose(n) am Ende des stationären Aufenthaltes gestellt und welche diagnostischen beziehungsweise therapeutischen Leistungen im Xxxxxxxx des Behandlungsgeschehens konkret erbracht werden. Für das Jahr 2017 werden die bundeseinheitlichen Fallpauschalen durch die Anlage 1 der Fallpauschalenvereinbarung 2017 (FPV 2017) vorgegeben. Der nach der oben beschriebenen DRG-Systematik zu ermittelnde Preis setzt voraus, dass DRG-spezifische Grenzen für die Verweildauer im Krankenhaus nicht über- oder unterschritten werden. Bei Über- oder Unterschreiten dieser Verweildauern werden gesetzlich vorgegebene Zu- oder Abschläge fällig. Die näheren Einzelheiten und das Berechnungsverfahren hierzu regelt die Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2017 (FPV 2017). Gemäß § 17b Abs. 1 S. 7 KHG können die für die Entwicklung und Pflege des deutschen DRG-Systems zuständigen Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene (Spitzenverband Bund der Krankenkassen, PKV-Verband und Deutsche Krankenhausgesellschaft) Zusatzentgelte für Leistungen, Leistungskomplexe oder Arzneimittel vereinbaren. Dies gilt auch für die Höhe der Entgelte. Für das Jahr 2017 werden die bundeseinheitlichen Zusatzentgelte durch die Anlage 2 in Verbindung mit der Anlage 5 der FPV 2017 vorgegeben. Daneben können für die in Anlage 4 in Verbindung mit Anlage 6 der FPV 2017 genannten Zusatzentgelte krankenhausindividuelle Zusatzentgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG vereinbart werden. Diese Zusatzentgelte können zusätzlich zu den Betriebsrat Diese Betriebsvereinbarung ersetzt DRG-Fallpauschalen oder den Entgelten nach § 6 Abs. 1 KHEntgG abgerechnet werden. Können für die seinerzeitige Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer BV-Kasse. Geringste Gesamtkostenbelastung aller Vorsorgekassen. Im 5 - jährigen Vergleich TOP 3 – Performer. ÖGUT Gold Auszeichnung für nachhaltige Veranlagung. Starke und sichere Eigentümer. Treuebonus und Überschussbeteiligung. Bester Service innerhalb der Branche. Folgende Unterlagen werden benötigt: Beitrittsantrag der NÖ-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug und WiReG- Auszug (maxLeistungen nach Anlage 4 bzw. 6 Wochen alt) Unterstützung bei FPV 2017 auf Grund einer fehlenden Vereinbarung noch keine krankenhausindividuellen Zusatzentgelte abgerechnet werden, sind für jedes Zusatzentgelt 600,00 € abzurechnen. Wurden in der Zusammenlegung Budgetvereinbarung für das Jahr 2017 für Leistungen nach Anlage 4 bzw. 6 FPV 2017 keine krankenhausindividuellen Zusatzentgelte vereinbart, sind im Einzelfall auf der Grundlage von beitragsfreien Guthaben § 8 Abs. 1 S. 3 KHEntgG für jedes Zusatzentgelt 600,00 € abzurechnen. Das Krankenhaus berechnet folgende Zusatzentgelte: ZE Bezeichnung Betrag ZE01.01 Hämodialyse, intermittierend, Alter > 14 Jahre 227,58 € ZE02 Hämodiafiltration, intermittierend 231,66 € ZE30.03 Gabe von anderen Vorsorgekassen. persönliche Gespräche Prothrombinkomplex, parenteral 4.500 IE bis unter 5.500 IE 1.000,63 € ZE30.05 Gabe von Prothrombinkomplex, parenteral 6.500 IE bis unter 7.500 IE 1.416,79 € ZE30.07 Gabe von Prothrombinkomplex, parenteral 8.500 IE bis unter 9.500 IE 1.836,13 € ZE49.04 Gabe von Bortezomib, parenteral 4,5 mg bis unter 5,5 mg 2.091,79 € ZE60.01 Palliativmedizinische Komplexbehandlung: Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage 1.218,01 € ZE60.02 Palliativmedizinische Komplexbehandlung: Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage 1.547,06 € ZE60.03 Palliativmedizinische Komplexbehandlung: Mindestens 21 Behandlungstage 2.442,24 € ZE66.03 Gabe von Adalimumab, parenteral 40 mg bis unter 80 mg 819,68 € ZE66.04 Gabe von Adalimumab, parenteral 80 mg bis unter 120 mg 1.639,36 € ZE68.05 Gabe von Infliximab, parenteral 300 mg bis unter 400 mg 1.867,67 € ZE68.07 Gabe von Infliximab, parenteral 500 mg bis unter 600 mg 3.100,77 € ZE70.03 Gabe von C1-Esteraseinhibitor, parenteral 1.500 Einheiten bis unter 2.000 Einheiten 2.194,29 € ZE71.04 Gabe von Pegfilgrastim, parenteral 12 mg bis unter 18 mg 1.496,69 € ZE93.04 Gabe von Humanimmunglobulin, polyvalent, parenteral 15 g bis unter 25 g 629,51 € ZE106.01 Selektive Embolisation mit unseren Kundinnen und Kunden bei Bedarf. Unterstützung bei Metallspiralen (Coils), andere Lokalisationen Anzahl der Übertragung Metallspiralen: 1 Metallspirale 91,20 € ZE107.03 Gabe von Altabfertigungen. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven Unternehmenskennzahlen. Laufende Informationen mittels Newsletter und Kundenbrief. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Online-Konto bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache durch den Veranlagungs- sowie den Nachhaltigkeitsbeirat. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKI. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Fakten: Für wen gilt die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle ArbeitsverhältnisseErythrozytenkonzentraten 16 TE bis unter 24 TE 1.541,43 € ZE107.04 Gabe von Erythrozytenkonzentraten 24 TE bis unter 32 TE 2.202,05 € ZE108.01 Gabe von patientenbezogenen Thrombozytenkonzentraten 1 patientenbezogenes Thrombozytenkonzentrat 438,51 € ZE109.02 Gabe von Caspofungin, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und die ab 01.01.2003 abgeschlossen werden. Seit 01.01.2008 für Selbstständigeparenteral 65 mg bis unter 100 mg 483,60 € ZE109.10 Gabe von Caspofungin, die pflichtkrankenversichert sind. Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können sich innerhalb parenteral 450 mg bis unter 500 mg 3.164,09 € ZE109.11 Gabe von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheiden.Caspofungin, parenteral 500 mg bis unter 600 mg 3.616,10 € ZE109.13 Gabe von Caspofungin, parenteral 700 mg bis unter 800 mg 4.972,14 € ZE109.17 Gabe von Caspofungin, parenteral 1.200 mg bis unter 1.400 mg 8.588,23 € ZE111.03 Gabe von Voriconazol, oral 2,50 g bis unter 3,50 g 564,36 € ZE111.04 Gabe von Voriconazol, oral 3,50 g bis unter 4,50 g 763,54 € ZE111.06 Gabe von Voriconazol, oral 6,50 g bis unter 8,50 g 1.427,49 € ZE112.03 Gabe von Xxxxxxxxxxx, parenteral 0,8 g bis unter 1,2 g 577,81 €

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Samples: www.luisenhospital.de

Inkrafttreten. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit Richtlinien treten zum 01.01.2010 in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossenersetzen die Richtlinien vom 28.04.2003. Ort, Datum für den Arbeitgeber für den Betriebsrat Diese Betriebsvereinbarung ersetzt die seinerzeitige Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer BV-Kasse. Geringste Gesamtkostenbelastung aller Vorsorgekassen. Im 5 - jährigen Vergleich TOP 3 – Performer. ÖGUT Gold Auszeichnung für nachhaltige Veranlagung. Starke und sichere Eigentümer. Treuebonus und Überschussbeteiligung. Bester Service innerhalb der Branche. Folgende Unterlagen werden benötigt: Beitrittsantrag der NÖ-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug und WiReG- Auszug (max. 6 Wochen alt) Unterstützung bei der Zusammenlegung von beitragsfreien Guthaben von anderen Vorsorgekassen. persönliche Gespräche mit unseren Kundinnen und Kunden bei Bedarf. Unterstützung bei der Übertragung von Altabfertigungen. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven Unternehmenskennzahlen. Laufende Informationen mittels Newsletter und Kundenbrief. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Online-Konto bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache durch den Veranlagungs- sowie den Nachhaltigkeitsbeirat. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKI. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Fakten: Für wen gilt die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle ArbeitsverhältnisseVeranstaltungen, die von ortsansässigen gewerbsmäßigen Veranstaltern durchgeführt werden - Werbeveranstaltungen für Produkte und Firmen - Modenschauen - Verkaufsausstellungen mit kommerziellem Charakter - Unterhaltungsveranstaltungen mit kommerziellem Charakter - Profisportveranstaltungen soweit durchführbar - Familienfeiern und ähnliche geschlossene Veranstaltungen - Vereinsveranstaltungen ortsansässiger Vereine - Feierstunden, Festakte, Banketts - Tagungen, Seminare, Kongresse, Versammlungen, Kundgebungen, Vorträge, Kurse - Zuchtschauen - Amateursport-Veranstaltungen, soweit durchführbar - Veranstaltungen kirchlicher und karitativer Organisationen Nachfolgende ortsansässige Gruppierungen erhalten unter der Voraussetzung, dass für die Veranstaltung keine Teilnehmerbeiträge, Eintrittsgelder, Kostenersätze oder ähnliche Einnahmen (u. a. Getränkeverkauf) erhoben werden, einen 100 %-igen Nachlass der Miete: - Jugendgruppen, nach Entscheidung des Bürgermeisters - Alten- und Seniorenkreise, soweit sie selbständig sind und keine Untergruppierung eines Vereines oder Verbandes darstellen - Ausstellungen mit rein ideellem Charakter Weiterhin werden keine Mieten erhoben für: - dienstliche Veranstaltungen der Feuerwehren (nur Kommandositzungen, Jahreshauptversammlungen) - Jahreshauptversammlungen ortsansässiger Vereine (1x) - Parteiveranstaltungen bezogen auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und Lehre – soweit nicht überörtlich Darüber hinaus kann im Einzelfall auf Antrag die ab 01.01.2003 abgeschlossen Befreiung für überregionale Tagungen von Dachorganisationen kultureller, sportlicher oder sonstiger in Lehre ansässiger Vereine gewährt werden. Seit 01.01.2008 Dieses gilt auch für Selbstständigedie Sitzungen von Gebietskörperschaften, kommunaler Spitzenverbände oder vergleichbarer Organisationen. Über die Befreiung entscheidet im Einzelfall der Bürgermeister. Veranstaltungen auswärtiger Vereine und Personen. Soweit auswärtige Personen oder Vereine Veranstaltungen durchführen, die pflichtkrankenversichert in Gruppe II eingestuft sind. Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können , ergibt sich innerhalb ein Nachlass von 12 Monaten ab Beginn 50 % vom maßgeblichen Entgelt der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheidenGruppe IV.

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Samples: www.lehre.de

Inkrafttreten. Diese Betriebsvereinbarung 3.2.1 Zwei- und Dreiparteienverträge a) Der Ferkelringvertrag tritt in Kraft, wenn die betroffenen Parteien eine Kopie des von allen Parteien unterzeichneten Vertrags empfangen haben. Jede Partei hat jedoch das Recht, in- nerhalb 5 Werktage nach Erhalt der Kopie Einspruch gegen den Vertrag zu erheben, ohne haftpflichtig zu werden. Der Einspruch muss schriftlich an die beiden anderen Parteien ab- gegeben werden, wonach der Vertrag automatisch erlöscht. Schweine ohne Ohrmarken dürfen in Dänemark erst dann umgesiedelt werden, wenn SPF- Selskabet den mit Stempel und Unterschrift von Fødevarestyrelsen/Fødevareregion verse- henen „Omsætningsaftalen vedr. mærkningsfri omsætning“ („Handelsvertrag über marken- freien Handel“) empfangen hat, vgl. geltende Bekanntmachung über Kennzeichnung von Haustieren. SPF-Selskabet bewahrt dieses Exemplar des Handelsvertrags bis zu einem Jahr nach Beendigung auf. b) Die Auftragsbestätigung für Ferkel tritt um 12.00 Uhr zwei Werktage nach Absendung von E-mail oder Fax von SPF-Selskabet in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossenKraft, wenn weder Verkäufer noch Käufer ihren Ein- spruch SPF-Selskabet gegenüber vorher erhoben haben. Ort, Datum für den Arbeitgeber für den Betriebsrat Diese Betriebsvereinbarung ersetzt die seinerzeitige Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer BVDer Einspruch hat via E-KasseMail oder Fax zu erfolgen. Geringste Gesamtkostenbelastung aller VorsorgekassenPkt. +Ver- tragstyp Bestimmung Im 5 - jährigen Vergleich TOP 3 Falle eines rechtzeitigen Einspruchs einer der Parteien kann SPF-Selskabet Performer. ÖGUT Gold Auszeichnung für nachhaltige Veranlagung. Starke und sichere Eigentümer. Treuebonus und Überschussbeteiligung. Bester Service innerhalb der Branche. Folgende Unterlagen ohne haft- pflichtig zu werden benötigt: Beitrittsantrag der NÖ-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug und WiReG- Auszug (max. 6 Wochen alt) Unterstützung bei der Zusammenlegung von beitragsfreien Guthaben von anderen Vorsorgekassen. persönliche Gespräche mit unseren Kundinnen und Kunden bei Bedarf. Unterstützung bei der Übertragung von Altabfertigungen. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven Unternehmenskennzahlen. Laufende Informationen mittels Newsletter und Kundenbrief. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Online-Konto bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache durch den Veranlagungs- sowie den Nachhaltigkeitsbeirat. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKI. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Fakten: Für wen gilt die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und die ab 01.01.2003 abgeschlossen werden. Seit 01.01.2008 für Selbstständige, die pflichtkrankenversichert sind. Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können sich innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheidendrei Werktagen nach dem Ausstellungsdatum beide Formen von Auftragsbestätigung annullieren. c) Eine mündliche Vereinbarung tritt beim Abschluss in Kraft.

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Inkrafttreten. Diese Betriebsvereinbarung Die Neufassung dieser Richtlinien wurde am 26.09.2020 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und tritt mit am 01.01.2021 in Kraft Kraft. Unterstützt werden Lager, Fahrten und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ort, Datum für den Arbeitgeber für den Betriebsrat Diese Betriebsvereinbarung ersetzt die seinerzeitige Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer BV-Kasse. Geringste Gesamtkostenbelastung aller Vorsorgekassen. Im 5 - jährigen Vergleich TOP 3 – Performer. ÖGUT Gold Auszeichnung für nachhaltige Veranlagung. Starke und sichere Eigentümer. Treuebonus und Überschussbeteiligung. Bester Service innerhalb der Branche. Folgende Unterlagen werden benötigt: Beitrittsantrag der NÖ-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug und WiReG- Auszug (max. 6 Wochen alt) Unterstützung bei der Zusammenlegung von beitragsfreien Guthaben von anderen Vorsorgekassen. persönliche Gespräche mit unseren Kundinnen und Kunden bei Bedarf. Unterstützung bei der Übertragung von Altabfertigungen. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven Unternehmenskennzahlen. Laufende Informationen mittels Newsletter und Kundenbrief. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Online-Konto bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache durch den Veranlagungs- sowie den Nachhaltigkeitsbeirat. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKI. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Fakten: Für wen gilt die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle ArbeitsverhältnisseFreizeiten, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen von Jugendgruppen und die ab 01.01.2003 abgeschlossen Jugendverbänden durchgeführt werden. Seit 01.01.2008 für SelbstständigeDie Maßnahmen sollen insbesondere der Entwicklung und Einübung sozialen Verhaltens dienen sowie Hilfen zur Freizeitgestaltung bieten. Xxxxx und Freizeiten in den Sommerferien ab drei Übernachtungen werden nur bezuschusst, wenn der Xxxxxx einer Veröffentlichung der Maßnahme in der Sommerferienbroschüre/im Sommerferienkalender der Stadt Worms zustimmt. Die Zustimmung mit der Beschreibung der Maßnahme muss bis spätestens zum 31.03. im Jahr der geplanten Maßnahme beim Kinder- und Jugendbüro vorliegen. 3,00 € pro Tag und Teilnehmer/-in 4,00 € pro Tag und ehrenamtliche Betreuer/-in 8,00 € pro Tag und ehrenamtlichen Betreuer/-in mit Juleica (Jugendleitercard) bzw. Übungsleiter (C-Lizenz). Es müssen mindestens 5 Personen im Alter von 7-27 Jahren sowie ein/e Betreuer/-in an der Maßnahme teilnehmen. Darüber hinaus wird je angefangene 7 Teilnehmer/- innen ein/e Betreuer/-in bezuschusst. 3-21 Tage bei Freizeiten im In- und Ausland, in und außerhalb von Worms 3-21 Tage bei internationalen Jugendbegegnungen im Ausland Teilnehmer/-innen aus Worms, die pflichtkrankenversichert sindan regionalen bzw. Freiberufler sowie Land- an landesweiten Freizeiten/Begegnungen teilnehmen, werden auch dann bezuschusst, wenn die Zahl der Wormser Teilnehmer/-innen unter 5 liegt Unterstützt werden Tagesveranstaltungen, Kurzlehrgänge mit Übernachtung und Forstwirte können sich innerhalb mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtung, die der Aus- und Weiterbildung von 12 Monaten ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen in der Kinder- und Jugendarbeit dienen. Auch digitale Schulungen sind förderfähig. Nicht förderungsfähig sind Schulungen, die einen überwiegend sportlichen, religiösen oder parteipolitischen Charakter haben. 4,00 € pro Tag und Teilnehmer/-in (halber Tagessatz) 8,00 € pro Tag und Teilnehmer/- in (voller Tagessatz) 16,00 € pro Teilnehmer/in bei Kurzlehrgängen Mindestens 5 Personen im Alter ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheiden.14 Jahren

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Inkrafttreten. Diese Betriebsvereinbarung Vereinbarung tritt mit am Tage nach der Bekanntmachung im Veröffentlichungs- blatt der allgemeinen Aufsichtsbehörde in Kraft Kraft. Kleve, den 26.09.1994 Für die Gemeinde Bedburg-Hau xxx Xxx Xxxxxxxxx Gemeindedirektor Gemeindeoberamtsrat Für die Gemeinde Kranenburg Schmitz Meisters Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx Die unter § 5 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und den Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg vorgenommene Baukostenverteilung beruht auf folgenden Berechnungsgrundlagen: Der geplante Freigefällesammler stellt künftig die Transportverbindung der anfallen- den Abwässer aus den drei Entwässerungsgebieten der Vertragschließenden vom alten Pumpwerk Kellen an der Alten Reeser Straße zum neuen Pumpwerk dar. Diese Einrichtung übernimmt künftig die Abwasserströme bei Trocken- und Nieder- schlagswetter und ist für Aufnahmen von Spitzenzuflüssen ausgelegt. Das am Ende des Freigefällesammlers zu errichtende neue Pumpwerk kann Spitzenzuflüsse ober- halb einer stündlichen Abwassermenge von 2.400 cbm aufnehmen und überführt sie über die installierten Abwasserpumpen in die Ausgleichsbecken, die als Zwischen- speicher dienen und ein Volumen von bis zu ca. 8.000 cbm aufnehmen können. Da zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung keine genauen Angaben über die stündlichen Spitzenzuflüsse am Pumpwerk Kellen vorliegen, sind anhand von Schätzwerten über die Pumpleistungen im Pumpwerk und unter Einbeziehung der registrierten stündli- chen Mengen an den Einleitstellen der Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg folgende Spitzenteilströme vereinbart worden: Stadt Kleve 3.080 cbm/h = 77,0 % Gemeinde Bedburg-Hau 600 cbm/h = 15,0 % Gemeinde Kranenburg 320 cbm/h = 8,0 % Gesamter Spitzenzufluß 4.000 cbm/h = 100,0 % Beim Auffangen der Spitzenzuflüsse in die Ausgleichsbecken laufen zeitgleich die Abwasserpumpen weiter, die dafür sorgen, daß ein gleichmäßiger Abwasserstrom von 2.400 cbm/h in die Druckrohrleitung zum Klärwerk Salmorth gefördert wird. Auf- grund unterschiedlicher Belastungsrelationen für die Egalisierung der Spitzenzu- flüsse und einer gleichbleibenden Abwasserförderung in die Druckrohrleitung ist das Pumpwerk zur Ermittlung der anteiligen Belastungen in zwei Teilbereiche aufzuglie- dern. Die für die Egalisierung der Spitzenzuflüsse installierten Abwasserpumpen einschließlich der elektrischen Anlagen mit den entsprechenden Gebäuden werden nach dem Verteilungsschlüssel der Spitzenteilströme berechnet. Für die Förderung des stetigen Abwasserstromes findet als Verteilungsschlüssel die mittlere Jahres- abwassermenge aus dem Jahre 1990 Anwendung: Jahr Xxxxxx Klärwerk Stadt Kleve Xxxxxxx-Xxx Xxxxxxxxxx 0000 6.545.810 cbm 5.435.621 cbm 819.994 cbm 290.195 cbm Prozent 100 % 83,04 % 12,527 % 4,433 % Maßgebend für die Bemessung von Bauwerken auf unbestimmte Zeit abgeschlossendem Klärwerk ist neben der hy- draulischen Belastung auch die Größe der Abwasserverschmutzung. Ort, Datum Für die ent- sprechenden Bauwerke gelten als Bemessungsgrundlage der Kostenverteilung die anteiligen Einwohnergleichwerte (EGW) aus den drei Entwässerungsgebieten der Vertragspartner. Als Berechnungsgrundlage gilt hier das größte Wochenmittel aus den Jahren 1991/92. Wochen Nr. von: bis: Xxxxxx Klärwerk EGW Stadt Kleve EGW Bedburg-Hau EGW Kranenburg EGW 51 16.12.-20.12.91 153.591 121.573 24.431 6.587 14 30.03.-03.04.92 151.989 130.658 15.312 6.020 Mittel 1991 und 1992 152.790 126.616 19.872 6.304 Prozent 100,0 % 82,9 % 13,0 % 4,1 % Gemäß dem Schreiben des gemeinsamen Planungsbüros Wetzel & Partner vom 20.04.1993 teilen sich die Belastungen der Hydraulik zu den Schmutzfrachten in den einzelnen Bauwerken des gesamten Bauprojektes für die Erweiterung und Optimie- rung des Klärwerkes im Verhältnis 35 : 65 auf. So gilt für den Arbeitgeber Baukostenanteil von 35 % als Verteilungsschlüssel der stetige Abwasserstrom, für den Betriebsrat Diese Betriebsvereinbarung ersetzt Anteil von 65 % hingegen gelten die seinerzeitige Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer BVanteiligen Einwohnergleichwerte. Legt man den Anschlußwert des Klärwerkes mit insgesamt 167.000 EGW zugrunde und berücksichtigt man die Belastung aus dem Rücklauf der Schlammentwässerung mit 9,3 %, so ergibt sich folgende Verteilung der Anschlußwerte: Stadt Kleve 126.616 x 1,093 = 138.390 EGW = 82,9 % Bedburg-Kasse. Geringste Gesamtkostenbelastung aller Vorsorgekassen. Im 5 - jährigen Vergleich TOP 3 – Performer. ÖGUT Gold Auszeichnung für nachhaltige Veranlagung. Starke und sichere Eigentümer. Treuebonus und Überschussbeteiligung. Bester Service innerhalb der Branche. Folgende Unterlagen werden benötigt: Beitrittsantrag der NÖ-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug und WiReG- Auszug (max. 6 Wochen alt) Unterstützung bei der Zusammenlegung von beitragsfreien Guthaben von anderen Vorsorgekassen. persönliche Gespräche mit unseren Kundinnen und Kunden bei Bedarf. Unterstützung bei der Übertragung von Altabfertigungen. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven Unternehmenskennzahlen. Laufende Informationen mittels Newsletter und Kundenbrief. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Online-Konto bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache durch den Veranlagungs- sowie den Nachhaltigkeitsbeirat. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKI. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Fakten: Für wen gilt die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und die ab 01.01.2003 abgeschlossen werden. Seit 01.01.2008 für Selbstständige, die pflichtkrankenversichert sind. Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können sich innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheiden.Hau 19.872 x 1,093 = 21.720 EGW = 13,0 % Kranenburg 6.304 x 1,093 = 6.890 EGW = 4,1 % Gesamt 167.000 EGW = 100,0 %

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Inkrafttreten. (1) Diese Betriebsvereinbarung tritt Ergänzenden Bestimmungen treten 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisher geltenden Anlagen und Nachträge zur AVBWasserV außer Kraft, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt. Die veröffent- lichten Tarifpreise für die Versorgung mit Wasser bleiben davon unberührt. zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Mühlacker GmbH (SWM) zur Ver- ordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) gültig ab 01.01.2017 Für die Erstellung des Hausanschlusses werden Netzanschlusspauschalen in Kraft Rechnung gestellt. Diese setzen sich aus einem Grundbetrag (für Netzanbindung, Verlegen der Leitung im öffentlichen Grund und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossenHauseinführung) und dem Meterpreis (Verlegen der Leitung im Privatgrund) zusammen. Ort, Datum Die Preise gelten für den Arbeitgeber Mehrsparten- und Einzelanschlüsse bis zu folgenden Querschnitten bzw. Dimensionen: Gas und Wasser: Anschlüsse bis Hausanschlussleitung Dimension DN 50 Grundbetrag Wasser 3.150,00 € je lfd. Meter Anschlusslänge im Grundstück für den Betriebsrat Diese Betriebsvereinbarung ersetzt Verlegung und Montage der Anschlussleitung 160,00 € Bei einer Mehrspartenhauseinführung sind die seinerzeitige Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer BV-Kasse. Geringste Gesamtkostenbelastung aller Vorsorgekassen. Im 5 - jährigen Vergleich TOP 3 – Performer. ÖGUT Gold Auszeichnung für nachhaltige Veranlagung. Starke und sichere Eigentümer. Treuebonus und Überschussbeteiligung. Bester Service innerhalb der Branche. Folgende Unterlagen werden benötigt: Beitrittsantrag der NÖ-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug und WiReG- Auszug (max. 6 Wochen alt) Unterstützung bei der Zusammenlegung von beitragsfreien Guthaben von anderen Vorsorgekassen. persönliche Gespräche mit unseren Kundinnen und Kunden bei Bedarf. Unterstützung bei der Übertragung von Altabfertigungen. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven Unternehmenskennzahlen. Laufende Informationen mittels Newsletter und Kundenbrief. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Online-Konto bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache durch den Veranlagungs- sowie den Nachhaltigkeitsbeirat. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKI. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Fakten: Für wen gilt die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und die ab 01.01.2003 abgeschlossen werden. Seit 01.01.2008 für Selbstständige, die pflichtkrankenversichert sind. Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können sich innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheidentechnischen Anforderungen entsprechend dem Beiblatt MSH zu beach- ten.

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Inkrafttreten. Diese Betriebsvereinbarung Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft Kraft. Hannover, den 16.03.2020 gez. Xxxxxxx Xxxx-Xxxxxx gez. Xxxxxxxxx-Xxxx Xxxxx Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Niedersächsische Geflügelwirtschaft, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Landesverband e. V. Verzeichnis der Anlagen Anlage 1 Managementempfehlungen zum Umgang mit Hausgänsen Anlage 2 Stallkarte – MUSTER Anlage 3 Betriebsausstattung – MUSTER Anlage 4 Managementempfehlungen zum Umgang mit Gänsen während der Verladung zur Schlachtung Anlage 5 Empfehlung für die Erstellung eines individuellen Tierseuchenkrisenplans für die Gänsehaltung Anlage 1 Managementempfehlungen zum Umgang mit Hausgänsen – Stand: 24.04.2019 Biologie, Verhalten Die zur Zucht und Mast genutzten Gänse gehören zur Gattung Feldgans (Anser), Stammform der heutigen Hausgänse ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossendie Graugans (Anser anser), bei einigen Rassen auch die Schwanengans (Anser cygnoides). OrtObwohl Gänse zu den ältesten domestizierten Vogelarten gehören, Datum für den Arbeitgeber für den Betriebsrat Diese Betriebsvereinbarung ersetzt die seinerzeitige Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer BV-Kasse. Geringste Gesamtkostenbelastung aller Vorsorgekassenähneln sie in ihren Eigenschaften der Wildform wesentlich mehr als andere Nutzgeflügelarten. Im 5 - jährigen Vergleich TOP 3 – PerformerGegensatz zur Stammform haben sie jedoch das Flugvermögen weitestgehend verloren. ÖGUT Gold Auszeichnung für nachhaltige VeranlagungIhr Verhalten wird sehr stark durch die Prägung während des ersten Lebensjahres bestimmt. Starke Gänse gelten als lernfähig mit gutem Erinnerungsvermögen und sichere Eigentümersozialer Intelligenz. Treuebonus Sie sind Herdentiere mit ausgeprägtem Familienzusammenhalt und Überschussbeteiligungkomplexem Sozialverhalten und ernähren sich überwiegend pflanzlich durch das Weiden von Gräsern und Kräutern. Bester Service innerhalb Das Auge ist das führende Sinnesorgan; Gänse können Farben erkennen und auch Vorgänge hinter und über sich wahrnehmen. Beim Schlafen halten die Tiere die Augen geschlossen. Die Kommunikation erfolgt über Ausdrucksbewegungen (z.B. Flügelschlagen, Strecken des Halses) und verschiedene Laute. Bei Küken kann man Angst- und Zufriedenheitsrufe unterscheiden. Erwachsene Tiere verfügen über verschiedene Weisen der Branchestimmlichen Kommunikation und alarmieren sich gegenseitig über Warnlaute. Folgende Unterlagen werden benötigtDie Beine der Gänse sind kräftig und seitlich am Körper angesetzt, so dass diese Schwimmvögel auch weite Strecken laufend zurückzulegen können. Jede Person, die Umgang mit Gänsen hat, muss gemäß ihren Aufgaben sicherstellen, dass alles getan wird, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere zu schützen. Aus dem oben geschriebenen Verhalten ergeben sich im Umgang mit Gänsen folgende Regeln: Beitrittsantrag IM UMGANG MIT DER HERDE • Bei allen Arbeiten muss in ruhiger Art und Weise mit den Gänsen umgegangen werden, um ein Erschrecken der NÖ-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug und WiReG- Auszug (max. 6 Wochen alt) Unterstützung Tiere bei der Zusammenlegung von beitragsfreien Guthaben von anderen VorsorgekassenAnnäherung und unnötige Unruhe in der Herde zu vermeiden: Vermeidung abrupter, hastiger Bewegungen Keine dauerhaften oder plötzlichen lauten Geräusche Kein plötzlich wechselnder Lichteinfall • Die Gänse sollten behutsam an das regelmäßige Ausführen bestimmter Arbeitsgänge gewöhnt werden, dabei kann das intensive Prägungslernen dieser Tierart insbesondere im Umgang mit Küken genutzt werden. persönliche Gespräche mit unseren Kundinnen • Vor Betreten eines Stalles sollten die Gänse durch Klopfen an die Tür oder Ansprechen „vorgewarnt“ werden. Die Gänse können an die eigene Stimme gewöhnt werden. • Das Treiben der Gänse muss stets ruhig und Kunden bei Bedarflangsam erfolgen. Unterstützung bei Hindernisse, an denen sich die Gänse verletzen könnten, sollten zuvor entfernt werden. • Keine hastigen Fangversuche in der Übertragung von AltabfertigungenGänseherde unternehmen. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven Unternehmenskennzahlen. Laufende Informationen mittels Newsletter und Kundenbrief. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Online-Konto bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache durch den Veranlagungs- sowie den Nachhaltigkeitsbeirat. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ Wenn Einzeltiere aus der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKI. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Fakten: Für wen gilt die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle ArbeitsverhältnisseHerde genommen werden müssen (z.B. beim Wiegen), sollte dies aus einer kleinen Gruppe geschehen, die auf zuvor mit Treibbrettern von der Herde abgetrennt wurde. IM UMGANG MIT EINZELTIEREN • Gänse dürfen nicht an den Beinen oder an einem privatrechtlichen Vertrag beruhen Flügel gefangen oder angehoben werden, um Verletzungen insbesondere der Ständer zu vermeiden. „Es ist verboten, Tiere an Kopf, Ohren, Hörnern, Beinen, Schwanz oder Fell hoch zu zerren oder zu ziehen oder so zu behandeln, dass ihnen unnötige Schmerzen oder Leiden zugefügt werden“ (vgl. Verordnung (EG) Nr. 1/2005 Anh. 1 Kap. III, Nr. 1.8 Buchstabe d). Wegen ihres Körperbaus werden Gänse zum Fangen üblicherweise behutsam am Hals gegriffen Ein Anheben an Kopf oder Hals ist nicht zulässig • Zur Kontrolle von Einzeltieren oder wenn ein Tier getragen werden muss, wird die Gans mit beiden Händen am Xxxxx oder an der Basis beider Flügel angehoben. Zum Tragen wird ein Arm um den Körper gelegt, um das Gewicht zu tragen und die ab 01.01.2003 abgeschlossen Flügel in geschlossener Position zu halten. Die andere Hand umfasst den oberen Hals, um die Gans am Zubeißen (Arbeitsschutz) zu hindern. • Gänse dürfen nicht hängend mit dem Kopf nach unten getragen werden. Seit 01.01.2008 für Selbstständige• Verletzte, kranke oder leidende Tiere müssen umgehend zur Behandlung in einem Krankenabteil von der Herde abgesondert (auf die pflichtkrankenversichert sinduneingeschränkte Erreichbarkeit von Wasser und Futter achten!) oder tierschutzgerecht getötet vgl. Freiberufler sowie Land- lfd. Nr. 2.6 der Gänsehaltungsvereinbarung in Aufzucht und Forstwirte können sich innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheidenMast) werden. • Tote Gänse sind unverzüglich aus dem Freiland oder Stall zu entfernen, in gekühlten Kadaverbehältern sachgerecht zu lagen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Stallkarte – MUSTER Anlage 2 Brüterei: .……………………….…… Tierhalter/-in: …………………………………………… Ein-/Ausstallung am: ………/……… Anschrift: ………………………………………………. Anfangs-/Endbestand: …………/ Tiere LW Mo Di Mi Do Fr Sa So Verluste Ausstallg. End- je Woche (Stk) bestand Bemerkungen (Tierarzt, sonstiges)

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Inkrafttreten. Diese Betriebsvereinbarung tritt FREIE DIENSTVERTRÄGE ( § 4 Abs. 4 ASVG) Vor dem 1.7.1996 abgeschlossene, am 1.7.1996 noch bestehende freie Dienstverträge sind mit in Kraft und diesem Datum zur Pflichtversicherung anzumelden. DIENSTNEHMERÄHNLICHE WERKVERTRÄGE (§ 4 Abs. 5 ASVG) Ab dem 1. Juli 1996 abgeschlossene dienstnehmerähnliche Werkverträge sind mit Beginn der Tä- tigkeit zur Pflichtversicherung anzumelden. Übergangsbestimmung: Wurde ein dienstnehmerähnlicher Werkvertrag; vor dem 1. Juli 1996 abgeschlossen, so sind die genannten Bestimmungen nicht anzuwenden.Bei der Prüfung der Regelmässigkeit ist auch auf unbestimmte Zeit abgeschlossenVereinbarungen Bedacht zu nehmen, die vor dem 1. Ort, Datum für den Arbeitgeber für den Betriebsrat Diese Betriebsvereinbarung ersetzt die seinerzeitige Betriebsvereinbarung Juli 1996 abgeschlossen wurden. L 2 r: im Falle der Zugehörigkeit zur Auswahl einer BV-Kasse. Geringste Gesamtkostenbelastung aller Vorsorgekassen. Pensionsversicherung der Arbeiter M 2 r: Im Falle der Zugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Angestellten DIENSTNEHMERÄHNLICHE WERKVERTRÄGE (§ 4 Abs. 5 - jährigen Vergleich TOP 3 – PerformerASVG) V 2 v: im Falle der Zugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Arbeiter W 2 v: im Falle der Zugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Angestellten Für diesen Personenkreis besteht nur ein Sachleistungs- und kein Geldleistungsanspruch (Kran- kengeld, Wochengeld). ÖGUT Gold Auszeichnung für nachhaltige Veranlagung. Starke und sichere Eigentümer. Treuebonus und Überschussbeteiligung. Bester Service innerhalb Die Ausstellung der Branche. Folgende Unterlagen werden benötigt: Beitrittsantrag der NÖ-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug und WiReG- Auszug (max. 6 Wochen alt) Unterstützung bei der Zusammenlegung von beitragsfreien Guthaben von anderen Vorsorgekassen. persönliche Gespräche mit unseren Kundinnen und Kunden bei Bedarf. Unterstützung bei der Übertragung von Altabfertigungen. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven Unternehmenskennzahlen. Laufende Informationen mittels Newsletter und Kundenbrief. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Online-Konto bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache Krankenkassenschecks erfolgt durch den Veranlagungs- sowie den NachhaltigkeitsbeiratKrankenversicherungsträger. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ Die bereits zur Pflichtversicherung angemeldeten freien Dienstverträge oder dienstnehmerähnli- chen Werkvertäge mit einem Entgelt zwischen S 3.601,-- und S 7.000,-- werden rückwirkend mit 1. Juli 1996 storniert, sofern der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKI. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Fakten: Für wen gilt die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle ArbeitsverhältnisseVersicherte nicht ausdrücklich wünscht, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und die ab 01.01.2003 abgeschlossen werden. Seit 01.01.2008 für Selbstständige, die pflichtkrankenversichert sind. Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können sich innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheidendiese Pflichtversicherung (bis längstens 31.10.1996) aufrechtzuerhalten.

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Inkrafttreten. Diese Betriebsvereinbarung tritt Die vorliegenden „Ergänzende Bedingungen zu den Allgemeinen Anschlussbedingungen in Niederspannung ge- mäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 29. August 2016“ einschließlich Anhang 1 und den aktuel- len Preisblättern treten unter Aufhebung der bisher gültigen „Ergänzenden Bestimmungen“ mit Wirkung vom Die Herstellung sowie die Veränderung des Netzanschlusses auf Veranlassung des Anschlussnehmers sind unter Ver- wendung der Antragsformulare des E-Werks Gerolsheim zu beantragen. Der Anschlussnehmer haftet für die Richtigkeit der angegebenen Werte. Werden Anschlussleitungen auf Grund fehlerhafter Angaben falsch dimensioniert, so trägt der Anschlussnehmer die Kosten evtl. notwendig werdender Änderungen. Hausanschlussleitungen sind möglichst geradlinig und möglichst auf dem kürzesten Weg von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen. Die Leitungsführung ist so festzulegen, dass der Leitungsbau unbehindert möglich ist und die Trasse auf Dauer zugänglich bleibt. Müssen Hausanschlussleitungen unter Gebäudeteile (z.B. Wintergärten, Garagen usw.) oder durch Hohlräume geführt werden, so sind sie in Kraft diesem Bereich in Mantelrohre zu verlegen. Eine nachträgli- che Überbauung einer Hausanschlussleitung ist ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht zulässig. Das Lagern von Materialien sowie Pflanzungen über Hausanschlussleitungen sind ebenfalls unzulässig, wenn hierdurch die Zugänglich- keit, Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit des Hausanschlusses beeinträchtigt werden. Die Mehrsparten-Hauseinführung ist kein Bestandteil des Hausanschlusses und steht regelmäßig im Eigentum des Hauseigentümers. Sie ist mit dem Einbau ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes. Mit Einbau der Mehrsparten- Hauseinführung gehen das Eigentum und die Unterhaltspflicht auf unbestimmte Zeit abgeschlossenden Hauseigentümer über. OrtDie Verbindung des Verteilernetzes des VNB’s mit der elektrischen Anlage des Antragstellers bzw. Kunden (Netzan- schluss) wird in der Regel als Vierleiteranschluss in Erdkabel (NAYY 4x35mm² oder NAYY 4x70mm²) oder Freileitung (NYA 4x16mm²) ausgeführt. Für ein geschlossenes Anwesen (Wohnhaus mit Nebengebäuden) wird nur ein Netzan- schluss erstellt. Der Freileitungsanschluss besteht aus dem Dachständer, Datum soweit er als Xxxxxx für den Arbeitgeber für den Betriebsrat Diese Betriebsvereinbarung ersetzt die seinerzeitige Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer BV-Kasse. Geringste Gesamtkostenbelastung aller Vorsorgekassen. Im 5 - jährigen Vergleich TOP 3 – Performer. ÖGUT Gold Auszeichnung für nachhaltige Veranlagung. Starke und sichere Eigentümer. Treuebonus und Überschussbeteiligung. Bester Service innerhalb Einführung der Branche. Folgende Unterlagen werden benötigt: Beitrittsantrag Innenleitung dient, der NÖ-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug und WiReG- Auszug (max. 6 Wochen alt) Unterstützung bei der Zusammenlegung von beitragsfreien Guthaben von anderen Vorsorgekassen. persönliche Gespräche mit unseren Kundinnen und Kunden bei Bedarf. Unterstützung bei der Übertragung von Altabfertigungen. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven Unternehmenskennzahlen. Laufende Informationen mittels Newsletter und Kundenbrief. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Online-Konto bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache Durchführung dieser Leitung durch den Veranlagungs- Dachständer bis zur Hausanschlusssicherung einschließlich der von dem Leitungsnetz des VNB’s heranzuführenden Leitung (Anschlussaußenleitung). Zur Einhaltung der Selektivität gemäß VDE 0100 und bei entsprechend dimensionierter Steigleitung (Verbindung von Hausanschlusskasten zum Zähler) wird der Standard Strom- Netzanschluss bei Neuanschlüssen des E-Werks Gerolsheim mit einer Absicherung von 63A ausgeführt. Sollten abweichende Absicherungen gewünscht oder erforderlich sein, muss von einem konzessionierten Unternehmen ein entsprechender Nachweis über den Mehr- oder Minderbedarf sowie den Nachhaltigkeitsbeirat. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ über die Einhaltung der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKI. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System Selektivität und der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Fakten: Für wen gilt die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und die ab 01.01.2003 abgeschlossen Dimensionierung der nachgelagerten Installation erbracht werden. Seit 01.01.2008 Abweichende Absicherungen können erforderlich sein bei geringerem oder bei erhöhtem Leistungsbedarf z. B. bei Ob- jekten mit mehreren Wohneinheiten, Verbrauchseinrichtungen wie Durchlauferhitzer, Nachtspeicherheizungen oder sonstige leistungsintensive Verbrauchseinrichtungen sowie bei möglichen Einspeisungen z.B. gemäß EEG oder KWKG. Soweit der Kunde es möchte, können anteilige Tiefbauarbeiten auf seinem Grundstück für Selbstständigedie Versorgungsleitungen in Eigenregie durchgeführt werden. Die Erdarbeiten müssen jedoch gemäß den Vorgaben des E-Werks Gerolsheim durch- geführt werden. Die entsprechenden Informationen zur korrekten Durchführung der Tiefbauarbeiten können bei dem E- Werk Gerolsheim eingeholt werden. Evtl. erforderliche Nacharbeiten werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Über den Zähler eines Haushaltes versorgte einzelne gewerblich oder beruflich genutzte Verbrauchseinrichtungen (z. B. Beleuchtungsanlage eines Arbeitszimmers) bleiben bezüglich der Baukostenzuschussermittlung außer Ansatz, die pflichtkrankenversichert sindso- lange deren Bedarf an vorzuhaltender Leistung (je Kunde) über den eines Haushaltes nicht wesentlich hinausgeht. Freiberufler sowie Land- Gewerbekunden in einem Wohngebäude (z. B. kleine Ladengeschäfte, Arztpraxen, Büros), deren Versorgung über den Anschluss des Wohngebäudes erfolgt und Forstwirte können sich innerhalb deren Bedarf an vorzuhaltender Leistung (je Kunde) über den eines Haus- haltes wesentlich hinausgeht, werden bezüglich der Baukostenzuschussermittlung mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheiden0,5 veranschlagt.

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Inkrafttreten. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit in Kraft Fassung der Verhaltensregeln gilt ab dem 1. August 2018 und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ort, Datum für den Arbeitgeber für den Betriebsrat Diese Betriebsvereinbarung ersetzt die seinerzeitige Betriebsvereinbarung Fassung vom 7. September 2012. Die Liste der Dienstleister gibt Ihnen einen Einblick, mit welchen Dienstleistern wir zusammenarbeiten. Ihre personenbezogenen Daten werden selbst- verständlich nur im Einzelfall und bei Bedarf unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen an einzelne Dienstleister übermittelt. Dienstleister, die nur einmalig für uns tätig werden oder bei denen die Datenverarbeitung nicht Hauptgegenstand des Vertrages ist, werden in Kategorien genannt. Dienstleister, die für uns im Einzelfall Ihre Gesundheitsdaten und weitere gesetzlich geschützte Daten verarbeiten, sind in einer separaten Über- sicht benannt. Dienstleister, die im Wege der Auftragsverarbeitung für uns tätig sind: ATLAS Dienstleistungen für Vermögensberatung GmbH Dienstleistungen, z. B. Antragserfassung, Provisionsverteilung, Abrechnung für die Deutsche Vermögensberatung, IT-Betreuung Deutsche Bausparkasse Badenia AG – Immobilienkredite – Sicherungsvermögen – Darlehensgeschäft European Bank for Fund Services GmbH Depotführung GDV Dienstleistungs-GmbH − Datentransfer mit Vermittlern und Dienstleistern zur Auswahl einer BVErfüllung gesetzlicher Meldepflichten sowie − unterstützende Tätigkeit im Rahmen des Unfallmeldedienstes Generali Deutschland AG – Leistungsbearbeitung im Schadenfall – Schadenmanagement – Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Erbringung von IT- und Telekommunikations-Kasse. Geringste Gesamtkostenbelastung aller Vorsorgekassen. Im 5 - jährigen Vergleich TOP 3 – Performer. ÖGUT Gold Auszeichnung Leistungen Generali Deutschland Services GmbH − Abwicklung Zahlungsverkehr − Druck, Versand und Logistik einschließlich Scannen der Eingangspost − Schriftverkehr mit Kunden und Vertriebspartnern − Unterstützung beim Kundenservice Generali Shared Services S.c.a.r.l., Zweigniederlassung Deutschland Diverse IT-Dienstleister Erbringung von IT- und Telekommunikations-Leistungen, u. a. − Bereitstellung von Hard- und Software − Betrieb eines Rechenzentrums − Netzwerk-Betrieb − Telekommunikation − Beratung und Unterstützung VVS Vertriebsservice für nachhaltige Veranlagung. Starke Vermögensberatung GmbH Vertriebsunterstützung undVerkaufsförderung Adressermittler Berichtigung Adressbestände Akten- und sichere Eigentümer. Treuebonus Datenvernichter Entsorgung von Akten und Überschussbeteiligung. Bester Service innerhalb der Branche. Folgende Unterlagen werden benötigt: Beitrittsantrag der NÖDatenträgern IT- und Telekommunikationsunternehmen, IT-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug Berater − IT- und WiReG- Auszug (max. 6 Wochen alt) Unterstützung Telekommunikations-Leistungen − Beratung Letter-Shops, Post- und Paketdienste, Druckereien − Serienbrief-Erstellung − Druck und Versand Markt- und Meinungsforschungsunternehmen − Kundenzufriedenheitsbefragungen − Markt- und Meinungsforschung − Marketingaktivitäten Übersetzer Übersetzungen Wirtschaftsauskunfteien Einholung von Auskünften bei Antragstellung und bei der Zusammenlegung Leistungsbearbeitung Dienstleister, die für uns Datenverarbeitung ohne Auftragsverarbeitung erbringen: Beratungsunternehmen Unternehmensberatung Generali Deutschland AG Erbringung von beitragsfreien Guthaben Leistungen, u. a. − Konzernrevision − Recht und Datenschutzbeauftragter − Kundenmanagement und -marketing − Fachliche Systementwicklung − Controlling − Rechnungswesen Ärzte, Psychologen, Psychiater, Rückversicherer und allgemeine Gutachter/Sachverständige − (Sachverständigen-)Gutachten bei Antragsstellung, im Leistungsfall − Medizinische Untersuchungen Inkasso-Unternehmen Forderungseinzug Rechtsanwälte Anwaltliche Leistungen Reha-Dienste, Dienstleister für Hilfs- und Pflege- leistungen, Krankenhäuser, Mobilitätsdienstleister Assistance-Leistungen Wirtschaftsprüfer Buchprüfung Europ Assistance Services GmbH Vermittlung von anderen VorsorgekassenDienstleistungen in Zusammenhang mit Pflegefällen Konzerngesellschaften, die in gemeinsamen Datenbanken Ihre Stammdaten (z. B. Name und Anschrift) verarbeiten und die gemeinsame Daten- verarbeitungsverfahren nutzen (Art. persönliche Gespräche 9 der Verhaltensregeln zum Umgang mit unseren Kundinnen personenbezogenen Daten): – Advocard Rechtsschutzversicherung AG – Deutsche Bausparkasse Badenia AG – ENVIVAS Krankenversicherung AG – Europ Assistance Service GmbH – Generali Deutschland AG – Generali Deutschland Gesellschaft für bAV mbH – Generali Deutschland Krankenversicherung AG – Generali Deutschland Pensionskasse AG – Generali Deutschland Pensor Pensionsfonds AG – Generali Deutschland Services GmbH – Generali Deutschland Unterstützungskasse e. V. – Generali Deutschland Versicherung AG – Generali Pensionsfonds AG – Generali Pensions- und SicherungsManagement GmbH – Generali Treuhand e. V. Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG arbeitet unter Verwendung von Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten derzeit mit den folgenden Stellen (Unternehmen/Personen) zusammen: Deutsche Bausparkasse Badenia AG − Immobilienkredite − Sicherungsvermögen − Darlehensgeschäft Europ Assistance Services GmbH Vermittlung von Dienstleistungen in Zusammenhang mit Pflegefällen GDV Dienstleistungs-GmbH − Datentransfer mit Vermittlern und Dienstleistern zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten − unterstützende Tätigkeit im Rahmen des Unfallmeldedienstes Generali Deutschland AG Erbringung von Leistungen, u. a. − Konzernrevision − Recht und Datenschutzbeauftragter − Kundenmanagement & -marketing – Fachliche Systementwicklung − Controlling − Rechnungswesen − Erbringung von IT- und Telekommunikations-Leistungen, hier v. a. Beratung und Unterstützung Generali Deutschland Gesellschaft für bAV mbH Betriebliche Altersversorgung, z. B. versicherungsmathematische Gut- achten zu Pensionszusagen, Ausarbeitung Versorgungsordnungen Generali Shared Services S.c.a.r.l., Zweigniederlassung Deutschland Diverse IT-Dienstleister Erbringung von IT- und Telekommunikations-Leistungen, u. a. − Bereitstellung von Hard- und Software − Betrieb eines Rechenzentrums − Netzwerk-Betrieb − Telekommunikation − Beratung und Unterstützung Generali Deutschland Krankenversicherung AG Leistungsbearbeitung bei Krankentagegeld Generali Deutschland Services GmbH – Abwicklung Zahlungsverkehr − Druck, Versand und Logistik einschließlich Scannen der Eingangs- post − Schriftverkehr mit Kunden und Vertriebspartnern – Unterstützung beim Kundenservice Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Führen von Branchenstatistiken VVS Vertriebsservice für Vermögensberatung GmbH Vertriebsunterstützung und Verkaufsförderung Nicht zum Konzern gehörende Versicherungsunternehmen Konsortialgeschäft federführend und nicht-federführend – im Rahmen des Übertragungsabkommens bAV – im Rahmen des Versorgungsausgleichs Darüber hinaus arbeitet die Generali Deutschland Lebensversicherung AG mit folgenden Stellen zusammen, die Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten erheben, verarbeiten und nutzen: Adressermittler Berichtigung Adressbestände Akten- und Datenvernichter Entsorgung von Akten und Datenträgern Ärzte, Psychologen, Psychiater, Rückversicherer und allgemeine Gutachter/Sachverständige − (Sachverständigen-)Gutachten bei Bedarf. Unterstützung Antragstellung, im Leistungsfall − medizinische Untersuchungen Behörden, z. B. Gericht, Finanzamt – Verfahren im Rahmen des Versorgungsausgleichs − Abführung von Kapitalertragsteuer − Bearbeitung von Rentenbezugsmitteilungen Beratungsunternehmen Unternehmensberatung IT- und Telekommunikations-Unternehmen, IT-Berater – IT- und Telekommunikationsdienstleistungen − Beratung Letter-Shops, Post- und Paketdienste, Druckereien − Serienbrief-Erstellung − Druck und Versand Markt- und Meinungsforschungsunternehmen – Kundenzufriedenheitsbefragungen − Markt- und Meinungsforschung − Marketingaktivitäten Rechtsanwälte Anwaltliche Leistungen Reha-Dienste, Dienstleister für Hilfs- und Pflegeleistungen, Krankenhäuser, Mobilitätsdienstleister Assistance-Leistungen Übersetzer Übersetzungen Wirtschaftsauskunfteien Einholung von Auskünften bei Antragstellung und bei der Übertragung von Altabfertigungen. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven Unternehmenskennzahlen. Laufende Informationen mittels Newsletter und Kundenbrief. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Online-Konto bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache durch den Veranlagungs- sowie den Nachhaltigkeitsbeirat. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKI. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Fakten: Für wen gilt die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und die ab 01.01.2003 abgeschlossen werden. Seit 01.01.2008 für Selbstständige, die pflichtkrankenversichert sind. Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können sich innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheiden.Leistungsbearbeitung

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Inkrafttreten. Diese Betriebsvereinbarung tritt Verfahrensregelungen treten ab 1.10.1995 in Kraft. Kiel, den Für die Fachhochschule Für den Personalrat Fachhochschule Kiel, Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx An alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachhochschule Kiel an der gleitenden Arbeitszeit Das Rektorat Der Xxxxxxx Personalabteilung Xxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxx Telefon: 0431/000-0000 Telefax: 0431/210-61341 E-Mail: xxxxxx.xxxxxxxxx@xx-xxxx.xx Internet: xxx.xx-xxxx.xx 06.12.2005 Sehr geehrte Damen und Herren, im Einvernehmen mit beiden Personalräten möchte ich hiermit die „Gleitzeitvereinbarung“ an die aktuellen Bedürfnisse der Fachhochschule Kiel und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anpassen und die Handhabung der Grundsätze durch die Beschäftigten erleichtern. Hierbei gehen das Rektorat und der Personalrat davon aus, dass bei der Umsetzung der Gleitzeit- vereinbarung die dienstlichen Erfordernisse, die Inanspruchnahme von Freizeit und die Gewährung von Dienstbefreiung in Kraft angemessener Weise miteinander in Einklang gebracht werden, damit so- wohl die Interessen der Fachhochschule als auch die der Beschäftigten gewahrt werden. Die Dienstvereinbarung über die Einführung und Grundsätze der gleitenden Arbeitszeit und die er- gänzenden Verfahrensregelungen zu der Dienstvereinbarung werden wie folgt ergänzt bzw. geän- dert: Die bisher für die Beantragung von Zeitausgleich verwendeten Vordrucke entfallen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung. Ein vorheriges Abzeichnen des Vorgesetzten auf der Zeitwertkarte genügt. Darüber hinaus sollten sich die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in der üblichen Form „ab- melden“, i.d.R. im Fachbereichssekretariat. Mit dieser Erweiterung der Zeitausgleichsmöglichkeiten sind alle bisher erteilten Genehmigungen über den erweiterten Zeitausgleich gegenstandslos. Zeitguthaben und Stundenfehl dürfen zum Quartalsende nicht mehr als die jeweils maßgebende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit betragen. Ein höheres Zeitguthaben oder Stundenfehl ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossennicht zulässig. OrtAb sofort wird ein die vorgenannte Grenze überschreitendes Zeitguthaben am Quar- talsende gestrichen, Datum für erstmals am 31.Xxxx 2006. In speziellen Bereichen der Fachhochschule Kiel kommt es während des Semesters zu größeren Zeitguthaben. Es wird daher empfohlen, rechtzeitig vorher die Möglichkeit zu nutzen, Minusstun- den Arbeitgeber für den Betriebsrat Diese Betriebsvereinbarung ersetzt die seinerzeitige Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer BV-Kasseaufzubauen. Geringste Gesamtkostenbelastung aller VorsorgekassenPrivate Arztbesuche (auch Heilpraktiker, Physiotherapiesitzungen, Routineuntersuchungen, Labor- termine) sind generell außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen; sie sind daher grundsätzlich auszu- stempeln. Im 5 - jährigen Vergleich TOP absoluten Ausnahmefall (Bsp. Dialyse) kann während der Festzeit (§ 3 – PerformerNr. ÖGUT Gold Auszeichnung für nachhaltige Veranlagung2 der Dienstvereinba- rung) Dienstbefreiung von der bzw. Starke und sichere Eigentümer. Treuebonus und Überschussbeteiligung. Bester Service innerhalb der Branche. Folgende Unterlagen werden benötigt: Beitrittsantrag der NÖ-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug und WiReG- Auszug (max. 6 Wochen alt) Unterstützung bei der Zusammenlegung von beitragsfreien Guthaben von anderen Vorsorgekassen. persönliche Gespräche mit unseren Kundinnen und Kunden bei Bedarf. Unterstützung bei der Übertragung von Altabfertigungen. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven Unternehmenskennzahlen. Laufende Informationen mittels Newsletter und Kundenbrief. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Online-Konto bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache durch den Veranlagungs- sowie den Nachhaltigkeitsbeirat. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKI. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Fakten: Für wen gilt die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und die ab 01.01.2003 abgeschlossen dem Vorgesetzten erteilt werden. Seit 01.01.2008 für SelbstständigeFür die Dauer der Anwesen- heit in der Praxis ist eine Bescheinigung vorzulegen. Die Dienstbefreiung ist vom Vorgesetzten ab- zuzeichnen. Die ehrenamtliche Sitzungstätigkeit in den Selbstverwaltungsgremien der Fachhochschule ist – sofern man gewähltes Mitglied dieses Gremiums ist – Arbeitszeit. Bei der Teilnahme an Betriebsausflügen ist 1/5 der individuellen wöchentlichen Regelarbeitszeit einzutragen. Handeintragungen sind grundsätzlich unzulässig. Im Ausnahmefall sind sie von der/dem Vorge- setzten abzuzeichnen. Die vertraglichen, gesetzlichen und tariflichen Regelungen insbesondere über Arbeits- und Pau- senzeiten bleiben durch die pflichtkrankenversichert vorstehenden Regelungen unberührt. Ich weise darauf hin, dass insbesondere die nachstehend abgedruckten §§ 3, 4 und 5 des Arbeits- zeitgesetzes unbedingt zu beachten sind. Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können sich innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheiden.

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Inkrafttreten. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit in Kraft Fassung der Verhaltensregeln gilt ab dem 1. August 2018 und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ort, Datum für den Arbeitgeber für den Betriebsrat Diese Betriebsvereinbarung ersetzt die seinerzeitige Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer BVFassung vom 7. September 2012. Nachstehend erhalten Sie zu Ihrer Information eine Übersicht zu den mit der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Kasse. Geringste Gesamtkostenbelastung aller VorsorgekassenVersicherung AG (einem Unterneh- men der SIGNAL IDUNA Gruppe) kooperierenden Unternehmen. Im 5 - jährigen Vergleich TOP 3 – PerformerRahmen von Antrags-, Vertrags- und Schadenbearbeitungen sowie der Betreuung durch zuständige Vermittler kann eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an diese Unternehmen erforderlich werden. ÖGUT Gold Auszeichnung für nachhaltige VeranlagungDer Aufstellung können Sie zusätzlich entnehmen, an welche der Unternehmen ggf. Starke auch Gesundheitsdaten weitergeleitet werden ● DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG (nachfolgend DEURAG) ● SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. ● Münchener Assekuranz GmbH DEURAG ITC Consult GmbH IT-Dienstleistung nein nein DEURAG GDV Dienstleistungs GmbH Datentransfer mit Vermittlern und sichere Eigentümer. Treuebonus Dienstleistern nein nein DEURAG Infoscore Consumer Data GmbH Bonitäts- und Überschussbeteiligung. Bester Service innerhalb der Branche. Folgende Wirtschaftsauskünfte nein nein DEURAG informa HIS GmbH Risk and Fraud Prevention nein nein DEURAG Wirtschaftsauskunftsunternehmen, Adressermittler Recherchen, Auskünfte nein nein Telefonischer Kundendienst Telefonische Entgegennahme von Kunden-an- liegen, Leistung nein nein Kurier Kurierdienst nein nein Lettershops, Druckereien Druck, Versand nein nein Aktenlagerung, Aktenvernichtung Archivierung und Vernichtung von Akten und Unterlagen werden benötigt: Beitrittsantrag der NÖnein nein Rechtsanwaltskanzleien Anwaltliche Dienstleistung in begründeten Einzelfällen, Forderungseinzug nein nein IT-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug und WiReG- Auszug (max. 6 Wochen alt) Unterstützung bei der Zusammenlegung von beitragsfreien Guthaben von anderen Vorsorgekassen. persönliche Gespräche mit unseren Kundinnen und Kunden bei Bedarf. Unterstützung bei der Übertragung von Altabfertigungen. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven Unternehmenskennzahlen. Laufende Informationen mittels Newsletter und Kundenbrief. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Dienstleistungen/Rechenzentrum/ Online-Konto Anfrage und Abschluss Bereitstellung von IT-Kapazitäten, Hard- und Software einschließlich Wartung nein nein Assistance-Dienstleister Unterstützungsleistungen für Kunden, etwa telefonische Rechtsberatung oder bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache durch den Veranlagungs- sowie den Nachhaltigkeitsbeirat. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKI. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Fakten: Für wen Rechts- schutzfällen im Ausland nein ja Es gilt die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle ArbeitsverhältnisseAusnahmere- gelung nach Art. 49 Abs. 1 Buchst. b) DS-GVO. * Die Angabe, die dass Daten bei Erforderlichkeit zweckbestimmt in ein Drittland übermittelt werden, erfolgt bereits, wenn dies nur auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und die ab 01.01.2003 abgeschlossen werden. Seit 01.01.2008 für Selbstständige, die pflichtkrankenversichert sind. Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können sich einen einzelnen Dienstleister innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheideneiner Kategorie zutrifft.

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Inkrafttreten. Diese Betriebsvereinbarung Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Landesregierung und des Landtags sowie der jeweils zuständigen Landessynode. Er bedarf außerdem der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen in Stuttgart ausgetauscht werden. Der Vertrag tritt am Tag nach diesem Austausch in Kraft. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens11 wird im Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg, im Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden und im Amtsblatt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg bekannt gemacht. 11 In Kraft getreten am 10. April 2008 gem. Bek. v. 10. 4. 2008 (GBl. S. 144). Bei der Unterzeichnung des am heutigen Tage geschlossenen Vertrages des Landes Baden- Württemberg mit der Evangelischen Landeskirche in Kraft Baden und mit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sind folgende übereinstimmende Erklärungen abgegeben worden, die einen integrierenden Bestandteil des Vertrages bilden: Das Land und die Kirchen stimmen darin überein, dass die im Folgenden in Bezug genommenen Vereinbarungen im Rahmen dieses Vertrages durch Vereinbarungen zwischen dem zuständigen Ministerium und dem jeweils zuständigen Evangelischen Oberkirchenrat geändert werden können und sich durch deren Nennung im Schlussprotokoll im Übrigen ihre Rechtsqualität nicht ändert. Dies gilt auch für die im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen Evangelischen Oberkirchenrat vom zuständigen Ministerium erlassenen Verordnungen und Richtlinien. Die Ausstattung der beiden Evangelisch-Theologischen Fakultäten in Heidelberg und Tübingen beträgt zur Zeit des Vertragsschlusses je fünfzehn Lehrstühle. Das Land und die Kirchen sehen sich gemeinsam verpflichtet, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung dafür zu sorgen, dass auch in Zukunft eine ausreichende Zahl von Studierenden an den Evangelisch-Theologischen Fakultäten vorhanden sein wird. Das Nähere ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossenin dem Übereinkommen über die Auslegung des Artikels VII Abs. Ort3 des Vertrags zwischen dem Freistaat Baden und der Vereinigten Evangelisch-protestantischen Landeskirche Badens vom 14. November 1932 zwischen dem Wissenschaftsministerium und dem Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe vom 31. August 1983 geregelt. Das Nähere ist in der Vereinbarung der Landesregierung mit den Kirchenleitungen in Baden- Württemberg vom 4. Februar 1969, Datum geändert durch Vereinbarung vom 30. Oktober 1975, geregelt. Das Nähere ist in den württembergischen Landesteilen in der Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium und der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 14. November 2000 über die Richtlinien für die Ausbildung und den Nachweis der Eignung und Lehrbefähigung der kirchlich ausgebildeten Religionslehrkräfte gemäß § 97 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes für Baden- Württemberg geregelt. Das Nähere ist in der Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium und den Kirchenleitungen in Baden-Württemberg vom 15. August 1997 über die Abrechnung der Leistungen des Landes für den Arbeitgeber von kirchlichen Religionslehrern erteilten Religionsunterricht an öffentlichen Schulen geregelt. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass sich der Kostendeckungsgrad dieser Ersatzleistungen auch infolge des Rückgangs der Schülerzahlen erhöhen wird. Das Nähere ist in den württembergischen Landesteilen in der Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium und dem Evangelischen Oberkirchenrat in Stuttgart vom 25. Juli 1983 über das Verfahren bei der Übernahme von Geistlichen in den Landesdienst geregelt. Es besteht Einigkeit, dass diese Regelung auch für die badischen Landesteile gilt. Das Nähere ist gemäß § 73 des Württembergischen Gesetzes über die Kirchen vom 3. Xxxx 1924 und Artikel 9 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg in der Vereinbarung zwischen dem Kultministerium und dem Evangelischen Oberkirchenrat über das Stift in Tübingen vom 5. Xxxx 1928, in der Vereinbarung zwischen dem Kultministerium und dem Evangelischen Oberkirchenrat über die niederen evangelisch-theologischen Seminare vom 5. Xxxx 1928, geändert durch Vereinbarungen vom 16. Januar 1946, 30. August 1949 und 12. September 1984, und in der Verordnung über die Schulen der niederen evangelisch-theologischen Seminare vom 5. Xxxx 1928 geregelt. Das Nähere über den Betriebsrat Diese Betriebsvereinbarung ersetzt Dienst der evangelischen Anstaltsseelsorge in den Justizvollzugsanstalten des Landes ist im Einvernehmen mit dem zuständigen Evangelischen Oberkirchenrat in den Allgemeinen Richtlinien des Justizministeriums vom 1. September 2004 geregelt. Das Nähere über die seinerzeitige Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer BVPolizeiseelsorge ist in der Vereinbarung des Innenministeriums mit den vier Kirchenleitungen in Baden-KasseWürttemberg vom 4. Geringste Gesamtkostenbelastung aller VorsorgekassenJuli 2002 über die kirchliche Arbeit in der Polizei des Landes geregelt. Das Nähere über die Notfallseelsorge ist in der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Land und der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Erzdiözese Freiburg vom 18. Oktober 2006 geregelt. Im 5 - jährigen Vergleich TOP 3 – PerformerEinzelnen gelten in den badischen Landesteilen der einschlägige Baulastbeschrieb, das jeweilige Baufaktum und das Gesetz, die Kirchen- und Schulbaulichkeiten betr. ÖGUT Gold Auszeichnung (Kirchenbauedikt) vom 26. April 1808. Das Nähere ist in der Vereinbarung zwischen dem Land und der Vereinigten Evangelisch- protestantischen Landeskirche Badens zur Klärung von Zweifelsfragen, die bei den auf der Innehabung inkamerierten Kirchenguts beruhenden staatlichen Baulasten zu evangelischen Pfarrkirchen entstanden sind, vom 15. August 1956 geregelt. Das Nähere ist im Einvernehmen mit dem Evangelischen Oberkirchenrat in Stuttgart in den Richtlinien des Finanzministeriums über die Erfüllung der staatlichen Baupflicht an kirchlichen Lastengebäuden in den württembergischen Landesteilen vom 5. Mai 1958 in der Fassung vom 11. Juli 1963 geregelt. Das Nähere ist im Einvernehmen mit dem zuständigen Evangelischen Oberkirchenrat in den Ablösungsrichtlinien des Finanzministeriums vom 24. Oktober 1962 geregelt. Der dort genannten Höhe der Staatsleistungen liegt eine angenommene Erhöhung des Grundgehaltssatzes und des Familienzuschlags der Eckperson (Schlussprotokoll zu Absatz 4) im Jahre 2010 um 1,5 vom Hundert zugrunde. Sollte die tatsächliche Erhöhung des Grundgehaltssatzes und des Familienzuschlags der Eckperson im Jahre 2010 mindestens 2 vom Hundert betragen, so wird die dort genannte Höhe der Staatsleistungen um die sich aus der angenommenen Erhöhung des Grundgehaltssatzes und des Familienzuschlags der Eckperson im Jahre 2010 ergebende Erhöhung der Staatsleistungen vermindert und dieser Betrag entsprechend der Erhöhung der Besoldung im Jahre 2010 gemäß Schlussprotokoll zu Absatz 4 erhöht. Als Berechnungsgrundlage für nachhaltige VeranlagungÄnderungen der Höhe der Staatsleistungen dient die Veränderung der Besoldung für das erste Beförderungsamt für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst (Besoldungsgruppe A 14 Bundesbesoldungsordnung, Dienstaltersstufe 6, verheiratet, ein Kind, zuzüglich der Zuführung zur Versorgungsrücklage [Eckperson]). Starke Bei strukturellen Veränderungen des Besoldungsrechts ist die Berechnungsgrundlage durch Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und sichere Eigentümerden Evangelischen Oberkirchenräten so anzupassen, dass sich die Höhe der Staatsleistungen hierdurch nicht verändert. Treuebonus und ÜberschussbeteiligungVom 18. Bester Service innerhalb der BrancheJanuar 2010 (GBl. Folgende Unterlagen werden benötigt: Beitrittsantrag der NÖ2010 S. 301)12, Vertragsgesetz vom 16. Xxxx 2010 Das Land Baden-Vorsorgekasse (xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) Ausweiskopie aller zeichnenden Personen Aktueller Firmenbuchauszug und WiReG- Auszug (max. 6 Wochen alt) Unterstützung bei der Zusammenlegung von beitragsfreien Guthaben von anderen Vorsorgekassen. persönliche Gespräche mit unseren Kundinnen und Kunden bei Bedarf. Unterstützung bei der Übertragung von Altabfertigungen. Arbeitgeberkontoinformation mit exklusiven Unternehmenskennzahlen. Laufende Informationen mittels Newsletter und Kundenbrief. Monatliche Veranlagungsberichte auf unserer Homepage. Persönliches Onlinekonto für jeden Dienstnehmer mit Postfachfunktion. Auszahlungsmöglichkeit über das Online-Konto bei Verfügungsanspruch. Breite Mitsprache Württemberg, vertreten durch den Veranlagungs- sowie den Nachhaltigkeitsbeirat. Attestierte „Sehr gute Kundenorientierung“ der unabhängigen Telemark-Marketing GmbH Gütesiegel „Sehr gute Vorsorgekasse“ verliehen vom VKI. Seit 2003 hat die Abfertigung Neu das alte System der Abfertigungsverwaltung abgelöst. Hier ein Überblick mit den wichtigsten FaktenMinisterpräsidenten, (im Folgenden: Für wen gilt die Abfertigung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen Das Land) und die ab 01.01.2003 abgeschlossen werdenIsraelitische Religionsgemeinschaft Baden, vertreten durch den Geschäftsführenden Vorstand, (im Folgenden: IRG Baden) und die Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs, vertreten durch den Vorstand, (im Folgenden: IRG Württembergs) im Bewusstsein der besonderen geschichtlichen Verantwortung vor den jüdischen Bürgerinnen und Bürgern und geleitet von dem Wunsch und Xxxxxx, das freundschaftliche Verhältnis zu der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden und zu der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs zu fördern und zu festigen, deren jüdisches Gemeindeleben in seinen religiös- 12 Noch nicht in Kraft getreten. Seit 01.01.2008 für Selbstständigekulturellen Belangen zu unterstützen und zur Erhaltung, die pflichtkrankenversichert sind. Freiberufler sowie Land- Pflege und Forstwirte können sich innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit freiwillig entscheiden.Entwicklung des gemeinsamen deutsch-jüdischen Kulturerbes beizutragen, schließen folgenden Vertrag:

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