Common use of Inkrafttreten Clause in Contracts

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt am 10. Xxxx 2017 in Kraft. Vaduz, 10. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalb. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt am 10. Xxxx 2017 G. Mai 2022 in Kraft. Vaduz, 10. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AGDie Verwaltungsgesellschaft: LLB Fund Services Aktiengesellschaft, Vaduz Bank Frick & Co. AGDie Verwahrstelle: Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, Balzers Vaduz Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalb. Valoren-Nummer 1099891 1.325.5G4 ISIN-Nummer LI0010998917 LI0013255G4G Als UCITS – UCITS-Zielfonds geeignet Nein Ja Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja nein Rechnungswährung des OGAW Teilfonds Euro (EUR) Mindestanlage 1 Anteil keine Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung 51.13 (erster Valuta-TagDEM 100) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL 3 an jedem liechtensteinischen Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 Annahmeschluss Anteilsgeschäft täglich 1G.00h (MEZ) Ausgabe-/Rücknahmetag jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3T+2) drei Bankarbeitstage Zwei Bankgeschäftstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Berechnung des Nettoin- ventarwertes/NAV Stückelung Keine Dezimalstellen Fraktionen möglich Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30Abschluss erstes Rechnungsjahr 31. September 2004 Dezember 2002 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 21.5 % Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20Rücknahmeabschlag4 1.5 %

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Samples: Treuhandvertrag

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag Diese Vereinbarung tritt am 101. Xxxx 2017 Januar 2015 in Kraft. VaduzGeschehen in Bern, 10in doppelter Ausfertigung in deutscher Sprache, am 13. Oktober 2014. Für die Regierung des Fürstentums Liechtenstein: Der Minister für Inneres, Justiz und Wirt- schaft Für den Schweizerischen Bundesrat: Der Chef des Eidgenössischen Departe- mentes für Verteidigung, Bevölkerungs- schutz und Sport gez. Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx gez. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AGXxxxxx - Einer kompletten Kommandostelle POLYALERT, Vaduz Bank Frick & Co. AGKSP inkl. Software und Schnittstellenmodulen; Finanziert durch FL - 23 kompletten Fernsteuergeräten POLYALERT, Balzers Der Treuhandvertrag FGP inkl. Software und Schnittstellenmodulen; Finanziert durch FL - 23 kompletten Datenfunkmodulen (POLYCOM), TPDM inkl. Software und Schnittstellenmodulen (eingebaut in FGP). Finanziert durch FL Programmierung der TPDM auf dem programmiertechnischen Arbeitsplatz von POLYCOM (TMP-MD, TWP, TPS). Finanziert durch FL Baumassnahmen und Erschliessung vor Ort Glasfaserstrecke auf eigenem Territorium finanziert durch FL Glasfaserstrecke auf eigenem Territorium und bauliche Mass- nahmen an den ausge- wiesenen 2 Standorten durch VBS/BABS USV (komplett ausgerüstet) Pro Standort finanziert durch FL Site Begehungen, Systemengineering, Festnetzplanung, Gesamtprojektlei- tung, FAT, SAT, Netzinstallationen, Tests, Reparaturen von Systemkompo- nenten, Dokumentationen, Projektma- nagement und Inbetriebsetzung werden durch das BABS und den Lieferanten von POLYALERT in Zusammenarbeit mit der Landespolizei erbracht und dieser Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit in Rechnung gestellt. Finanziert durch FL Technische Schulung in Programmie- rung und ergänzen sich deshalbEndanwendungen, Endgeräte und Zubehör. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro Finanziert durch FL Dienstleistungen während der Nut- zungsphase (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30Betrieb): Gemäss Leis- tungsbeschrieb POLYALERT. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Finanziert durch FL

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Samples: www.gesetze.li

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt am 1028. Xxxx 2017 Oktober 2022 in Kraft. VaduzBendern, 1028. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions Oktober 2022 CAIAC Fund Management AG, Bendern NEUE BANK AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalb. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 2032571 WKN A0JD2N ISIN LI0020325713 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein ja Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja nein Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) EUR Mindestanlage 1 Anteil EUR 5'000.-- Erstausgabepreis EUR 50.54 97.03 Erstzeichnungstag 23.07.2004 01. Xxxx 2005 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 01. Xxxx 2005 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Donnerstag Bewertungsintervall3 wöchentlich Ausgabe- und Rücknahmetag3 Rücknahmetag4 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3T+2) drei Bankarbeitstage zwei Bankgeschäftstage nach dem Bewertungstag Berechnung des Nettoinventarwertes/NAV Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr jeder Bewertungstag Stückelung Keine vier Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 3031. September Dezember Ende des ersten Geschäftsjahres 3031. September 2004 Dezember 2006 Erfolgsverwendung Thesaurierend Maxthesaurierend Maximaler Ausgabeaufschlag 0 % bis 6.5 % möglich Maximaler Rücknahmeabschlag keiner Maximale Bearbeitungsgebühr 0.20% (mind. Ausgabeaufschlag4 2EUR 60.-, max. EUR 1‘000.-) bei Ausgaben und Rücknahmen von Fondsanteilen zugunsten der Verwaltungsgesellschaft Maximale Konversionsgebühr zwischen SafePort Funds 0.10% Max(mind. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 MaxEUR 30.-, max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%EUR 500.-) zugunsten der Verwaltungsgesellschaft

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Samples: Treuhandvertrag

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt am 1005. Xxxx 2017 November 2021 in Kraft. VaduzBendern, 1005. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions November 2021 CAIAC Fund Management AG, Bendern NEUE BANK AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalb. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 2639122 WKN A0KEU7 ISIN LI0026391222 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein ja Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja nein Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) EUR Mindestanlage 1 Anteil EUR 5'000.- Erstausgabepreis EUR 50.54 47.14 Erstzeichnungstag 23.07.2004 09. August 2006 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 09. August 2006 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Donnerstag Bewertungsintervall täglich wöchentlich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3T+2) drei Bankarbeitstage zwei Bankgeschäftstage nach dem Bewertungstag Berechnung des Nettoinventarwertes/NAV Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr jeder Bewertungstages Stückelung Keine vier Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 3031. September Dezember Ende des ersten Geschäftsjahres 3031. September 2004 Dezember 2007 Erfolgsverwendung Thesaurierend Maxthesaurierend Maximaler Ausgabeaufschlag 0 % bis 6.5 % möglich Maximaler Rücknahmeabschlag keiner Maximale Bearbeitungsgebühr 0.20 % (min. Ausgabeaufschlag4 2EUR 60.-, max. EUR 1'000.-) bei Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen zugunsten der Verwaltungsgesellschaft Maximale Konversionsgebühr zwischen SafePort Funds 0.10 % Max(min. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 MaxEUR 30.-, max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%EUR 500.-) zugunsten der Verwaltungsgesellschaft

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Samples: Treuhandvertrag

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt Diese Vereinbarung wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde gemäß § 24 GkG am 10. Xxxx 2017 in Kraft. Vaduz, 10. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds Tage nach der Bekanntmachung im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalbVeröffentlichungsblatt der Aufsichtsbehörde wirksam. ValorenXanten, den Für die Für die Für die Stadt Xanten Gemeinde Alpen Gemeinde Sonsbeck Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Anlage zur öffentlich-Nummer 1099891 ISINrechtlichen Vereinbarung Xanten Alpen Sonsbeck Zahlungsabwicklung/ Vollziehungsinnendienst Tatsächliche Personalkosten der maßgeblichen Stellenanteile Vollziehungs- außendienst 1) Tatsächliche Personalkosten der maßgeblichen Stellenanteile Geschäftsbuch- führung 2) Tatsächliche Personalkosten der maßgeblichen Stellenanteile Personalkosten Summe Xanten Summe Alpen Summe Sonsbeck Gemeinkosten 3) 10 % Summe Personalkosten Xanten 10 % Summe Personalkosten Alpen 10 % Summe Personalkosten Sonsbeck Sachkosten Maßgebliche Stellenanteile x Sachkosten gem. KGSt-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro Gutachten für IT-Büroarbeitsplätze Gesamtkosten Bereinigung 4) 7 % (EURSchulverband Gesamtschule + auslaufend Förderschule) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Endsumme

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Samples: www.sonsbeck.de

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag Diese Rechtsverordnung tritt am 101. Xxxx 2017 Januar 1976 in Kraft. Vaduz, Gleichzeitig treten die bisher im Stadtgebiet geltenden Rechtsverordnungen über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr außer Kraft. - Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 27 vom 01.12.1975 - 1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 06.03.1978 - Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 22.03.1978 - 2. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 11.02.1980 - Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 14.02.1980 - 3. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 08.12.1981 - Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 11.12.1981 - 4. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 10.09.1990 - Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 02.10.1990 - 5. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 13.07.1992 - Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 22.07.1992 - 6. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 14.12.1992 - Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 21./23.12.1992 - 7. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 29.11.1993 - Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 06.12.1993 - 8. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 23.11.1998 - Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 05.12.1998 - 9. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 10.04.2000 - Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 03.05.2000 - 10. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 02.04.2001 - Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 14.04.2001 - 11. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 20.02.2006 - Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 22.02.2006 - 12. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 22.09.2008 - Öffentlich bekannt gemacht im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalbAmtsblatt Nr. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 3023 vom 10.11.2008 - 13. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 12.12.2011 - Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max32 vom 23.12.2011 - 14. Ausgabeaufschlag4 2% MaxÄnderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 09.12.2013 - Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max42 vom 20.12.2013 - 15. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a MaxÄnderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 11.05.2015 - Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%17 vom 13.05.2015 - 16. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 16.12.2019

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Samples: www.leverkusen.de

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt am 10Diese vom Verwaltungsrat des selbständigen Gemeindeunternehmens Energie Service Biel/Bienne (ESB) festgelegten Allgemeinen Bedingungen des ESB für den Anschluss und die Nutzung der Verteilnetze und die Lieferung von Wasser (inkl. Xxxx Tarifanhänge) entfalten Wirkung ab dem 1. Januar 2018. Der Verwaltungsrat des selbständigen Gemeindeunternehmens Energie Service Biel/Bienne (ESB): Biel, den 2. November 2017 in KraftPräsident des Verwaltungsrats ESB: Sekretär des Verwaltungsrats ESB: Xx. VaduzXxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx Anhang: - Tarif- und Preisblätter für den Bezug von Wasser Tarif- und Preisblatt Wasser gültig per 1. Januar 2018 Normaler Wasserbezug, 10Xxxxx- bzw. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag Sprinkleranlagen Grundgebühren aufgrund der Nenngrösse DN des Wasserzählers CHF Nenngrösse DN* Grundgebühr pro Jahr* -20 458.25 -25 641.55 -32 1'099.80 -40 1'833.00 -50 2'749.50 Grundgebühr pro Jahr bei Minimalverbrauch Verbrauch bis und dieser Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit mit 5 m3/Jahr 183.30 Verbrauchsgebühr pro m3 Trinkwasser 1.16 Gebühr Wasservorhaltung bei Xxxxx- und ergänzen sich deshalb. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Sprinkleranlagen Pro m3 Wasserverbrauch 52.10

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Samples: www.esb.ch

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt am 10. Xxxx 2017 01.07.2020 in Kraft. Vaduz, 10. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AGDie Verwaltungsgesellschaft: LLB Fund Services Aktiengesellschaft, Vaduz Bank Frick & Co. AGDie Verwahrstelle: Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, Balzers Vaduz Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalb. ValorenAnteilsklassen2 Klasse A Klasse B Klasse E Valorennummer 1 674 268 2 127 984 11630888 ISIN LI0016742681 LI0021279844 LI0116308888 WKN 964907 A0F412 A1C6L9 Als UCITS-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Ja Dauer des OGAW uneingeschränkt unbeschränkt unbeschränkt unbeschränkt Kotierung ja nein nein nein Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) Teilfonds US-Dollar US-Dollar US-Dollar Referenzwährung der Anteilsklas- sen US-Dollar US-Dollar US-Dollar Mindestanlage 1 Anteil 1 Anteil USD 1 Million oder Ge- genwert für Erstzeich- nungen USD 100‘000 oder Ge- genwert für Folgezeich- nungen Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 USD 100 USD 164.93 USD 302.13 Bewertungstag3 4 (T) jeder FL An jedem liechtensteinischen Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder täglich täglich Annahmeschluss Anteilsgeschäft 15.00 Uhr 15.00 Uhr 15.00 Uhr Ausgabe/Rücknahmetag Jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag Rücknahme- tag (T+3T+2) drei Bankarbeitstage Zwei Bankgeschäftstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Berechnung des Nettoinventarwertes/NAV Stückelung Keine Dezimalstellen Fraktionen möglich Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 3031. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30Dezem- ber jeweils zum 31. September Dezem- ber jeweils zum 31. Dezem- ber Abschluss erstes Rechnungsjahr 31. Dezember 2004 31. Dezember 2006 31. Dezember 2010 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%thesaurierend ausschüttend thesaurierend

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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifischer Anhänge Und Prospekt

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag Der Betreuungsvertrag tritt am 10auf den 1. Januar 2019 in Kraft und ersetzt denjenigen vom 1. Xxxx 2017 2018. Vertragsbestandteile gemäss Ziffer 5. Der Verwaltungsrat Gemäss Beschluss des Verwaltungsrates vom 25.10.2018 24 Stunden-Notruf X Sprechstunde Beratungsgespräche Unterstützungsanliegen Reparaturanliegen Mo bis Fr Zeiten gemäss Anschlag Betreuung individuell in Kraftder Wohnung Abklärungen vor Ort, Organisation von Pflegeverrich- tungen ausserhalb der Spitex-Zeiten. VaduzMo bis Fr Zeiten gemäss Anschlag Hauskultur Ein Anlass pro Monat Pflege und Betreuung in Notfällen und Ausnahmesi- tuationen, 10ausserhalb der Spitex Pro Einsatz ½ Stunde Einsatz über ½ Stunde Wohnungsreinigung X Reparaturen Hauswart Pro Einsatz ½ Stunde Zeitaufwand > 30 Min. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AGund Materialkosten Wäschebesorgung X Verpflegungsdienst X Abwesenheitsservice X Fensterreinigung 2 x jährlich > 2x jährlich ⮚ Inklusiv-Dienstleistungen sind in der Grundpauschale enthalten. ⮚ à la carte-Dienstleistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Ort, Vaduz Bank Frick & Co. AGDatum Unterschrift Bewohner/in Buchs, Balzers Der Treuhandvertrag Unterschrift AZ Suhrhard Xxxxxx Xxxxxxx, Geschäftsführerin Tarifblatt Betreutes Wohnen (Gültig ab 01. Januar 2021) Eingeschlossene Leistungen gemäss Betreuungsvertrag Taxe pro Mt. in CHF Einpersonenhaushalt 130.00 Zweipersonenhaushalt 175.00 Zusätzlich zur Grundpauschale gemäss Betreuungsvertrag Pflege und dieser Anhang A „Fonds Betreuung in Notfällen und Ausnahmesituationen ½ Std. eingeschlossen > ½ Std. CHF 90.00 pro Std. Wohnungsreinigung pro Std. CHF 65.00 Fensterreinigung Abwesenheitsservice Reparaturen durch Hauswart ½ Std. eingeschlossen > ½ Std. CHF 90.00 pro Std. Wäschebesorgung gemäss Tarifblatt (erhältlich im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalb. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro (EURSekretariat) Mindestanlage Verpflegungsdienst 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Lieferung CHF 5.00 Frühstück gemäss Preisliste Restaurant Mittagessen

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Samples: www.alterszentrum-suhrhard.ch

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt Diese Vereinbarung wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde gemäß § 24 GkG am 10. Xxxx 2017 in Kraft. Vaduz, 10. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds Tage nach der Bekanntmachung im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalbVeröffentlichungsblatt der Aufsichtsbehörde wirksam. ValorenXanten, Alpen, Sonsbeck, Für die Stadt Xanten Für die Gemeinde Alpen Für die Gemeinde Sonsbeck Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Anlage zur öffentlich-Nummer 1099891 ISINrechtlichen Vereinbarung Xanten Alpen Sonsbeck Zahlungsabwicklung/ Vollziehungsinnendienst Tatsächliche Personalkosten der maßgeblichen Stellenanteile Vollziehungs- außendienst 1) Tatsächliche Personalkosten der maßgeblichen Stellenanteile Geschäftsbuch- führung 2) Tatsächliche Personalkosten der maßgeblichen Stellenanteile Personalkosten Summe Xanten Summe Alpen Summe Sonsbeck Gemeinkosten 3) 10 % Summe Personalkosten Xanten 10 % Summe Personalkosten Alpen 10 % Summe Personalkosten Sonsbeck Sachkosten Maßgebliche Stellenanteile x Sachkosten gemäß KGSt-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro Gutachten für IT-Büroarbeitsplätze Gesamtkosten Bereinigung 4) 7 % (EURSchulverband Gesamtschule + auslaufend Förderschule) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Endsumme

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Samples: interkommunales.nrw

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag Diese Durchführungsbestimmung tritt am 10. Xxxx 2017 mit Wirkung vom 01.07.2014 in Kraft. Vaduz§ 1 Gegenstand der Vereinbarung Zur Sicherung eines sportlich qualifizierten und basisnahen Spielbetriebs für die Frauen vereinbaren die Kreisverbände für das Spieljahr 2015/16 eine Sparkassenliga Frauen zu bilden, 10die in zwei Staffeln gespielt wird. Die Staffeln setzen sich wie folgt zusammen: Hinweis des Antragstellers: Die Staffeleinteilung soll in der Sitzung des FMA mit den anderen Kreisverbänden am 09.07. entschieden werden. Zudem wird die Durchführung eines Pokal- sowie eines Hallenwettbewerbes vereinbart. Als Staffelleiter fungieren: Staffelleiterin der Staffeln A und B: Spielleiter Pokalspiele: Xxxxx Xxxxxxx (SVFD) Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalbXxxxxxxx (KVF SOE) Mobil: 0000-0000000 Mobil: 0162 - 0000000 E-Mail: Xxxxxxxxxxxxxxxx00@xxxxxxx.xxx E-Mail: xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xxx Staffel 1 Staffel 2 SpG Cossebaude/Weinböhla SG Gebergrund Goppeln FV Gröditz 1911 SpG Reinhardtsdorf/Bad Schandau SSV 2000 Meißen SV Johannstadt 2. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30FSV LOK Nossen Radeberger SV G/W Ebersbach SpG Lohmen/Graupa Hainsberger SV FSV Lok 2. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30VS Limbach 90/Birkenhain FSV Schlottwitz Königsblau Gohlis FV Löbtauer Kickers Post SV 2. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend MaxSpvgg. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag Löbtau § 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Federführung/Rechtsgrundlagen

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Samples: www.svf-dresden.de

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag teilfondsspezifische Anhang A tritt am 101. Xxxx 2017 Juli 2021 in Kraft. Vaduz, 1024. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalb. Juni 2021 Valoren-Nummer 1099891 44562508 44562509 112133796 ISIN-Nummer LI0010998917 LI0445625085 LI0445625093 LI1121337961 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Ja Dauer des OGAW Teilfonds uneingeschränkt Kotierung ja nein Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) Mindestanlage USD Referenzwährung USD USD CHF Mindestanlage10 USD 1 Mio. 1 Anteil CHF 500'000 Erstausgabepreis EUR 50.54 USD 150 USD 150 CHF 150 Erstzeichnungstag 23.07.2004 29. Mai 2020 8. Februar 2021 Offen Liberierung (erster Valuta-Valuta- Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T2. Juni 2020 8. Februar 2021 Offen Bewertungstag11 12(T) jeder FL Bankarbeitstag Montag bis Xxxxxxx Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 Rücknahme- tag13 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3T+2) drei Bankarbeitstage zwei Bankgeschäftstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 14.00 Uhr (MEZ) Stückelung Keine 3 Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 3031. September Dezember Ende des ersten Geschäftsjahres 30Geschäfts- jahres 31. September 2004 Dezember 2019 Erfolgsverwendung Thesaurierend MaxAusgabeaufschlag max. Ausgabeaufschlag4 23 % Maxmax. 3 % max. 3 % Rücknahmeabschlag 2 max. 0.5 % max. 0.5 % max. 0.5 % Umtauschgebühr keine keine keine Kosten zulasten zu Lasten des Fondsvermögens5 6 MaxFonds1415,16 Vermögensverwaltungsge- bühr und Vertriebsgebühr max. Verwaltungsvergütung 0.20.6 % p.a Maxp.a. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2max. 1.2 % p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%p.a. max. 1.0 % p.a. Verwaltungsgebühr17 max. 0.20 % p.a., oder min. CHF 36‘000 p.a. Verwahrstellengebühr18 max. 0.10 % p.a., oder min. CHF 10‘000 p.a. zzgl. CHF 1‘680 p.a.

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Samples: independent-capital.com

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag Diese Gebührenordnung tritt am 10. Xxxx 2017 ab dem 15.07.2021 für alle neue Verträge und Anmeldungen in Kraft. VaduzXxxxxx Xxxxxxxx Schulleiter Berlin, den 24.07.2021 Kategorie Unterrichtsfach Termine Monatsrate bzw. Kurspreis Semester gebühr KU Zeichnen Basiskurs I Je 12 Termine / 24Std. 230,00 € - KU Zeichnen Basiskurs II Je 12 Termine / 24Std. 230,00 € - KU Zeichnen Basiskurs III Je 12 Termine / 24Std. 230,00 € - KU Malerei I Je 12 Termine / 24Std. 230,00 € - KU Malerei II Je 12 Termine / 24Std. 230,00 € - KU Malerei III Je 12 Termine / 24Std. 230,00 € - KU Intensivkurse (Zeichnen, Malerei, Aktzeichnen) Ohne Begrenzung/ min. 3 Monate ca. 10-12 190,00 € 3 Monate / 540,00 € Std./Woche KU Mappenkurs Basis Je 12 Termine / 24Std. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AG210,00 € - (nachmittags) KU Mappenkurs Flexi (nachmittags) 3 Monate / ca. 15Std. pro Woche 210,00 € 3 Monate / 590,00 € KU Mappenkurs Flatrate 3 Monate / ca. 15-18 Std. 398,00 € (vor- und nachmittags) pro Woche KU Aktzeichnen und plastische Anatomie Je 10 Termine / 30Std. 100,00 € - (dienstags und donnerstags) KU Aktzeichnen und plastische Anatomie samstags Je 10 Termine / 30Std. 100,00 € - KU Digitales Zeichnen Je 12 Termine / 24 Std. 210,00 € - KU Fortlaufende Kurse für Jugendliche (13-17 Jh.) KU Geschwisterrabatt 10% bei zwei Geschwister und 20% ab drei Geschwister für je weiteres Kind SA Kreative-Workshops für Unternehmen, Vaduz Bank Frick & Co. AGArt-Jamming 1X Woche 2St 2X Woche 2St 3X woche 2 St Auf Anfrage ab ca. 50,0- Euro pro Person 55€ mtl. - 70€ mtl. 86€ mtl. Auf Anfrage - Kategorie Unterrichtsfach Studiendauer/Termine Monatsrate bzw. Kurspreis Semestergebühr: SA Angebot für Kindergärten und Schulen Auf Anfrage Auf Anfrage - SA Kindergeburtstage Auf Anfrage Auf Anfrage - SA Geschenkgutscheine Auf Anfrage Auf Anfrage - KU Einzelne Termine Pro 2 Std. 20,00 € - ST Kunstmaler/in, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalb. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig Kunstzeichner/in 7 Semester / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%3,5 Jahre

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Samples: www.kunstschuleberlin.de

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt am 1001. Xxxx 2017 Januar 2023 in Kraft. VaduzBendern, 1001. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions Januar 2023 CAIAC Fund Management AG, Vaduz Bendern SIGMA Bank Frick & Co. AG, Balzers Schaan Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A A1 Fonds Teilfonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalb. Anteilsklassen2 Class R EUR Class I EUR Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 3894305 29030840 WKN A0QYWE A14XAG ISIN LI0038943051 LI0290308407 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Teilfonds Uneingeschränkt Kotierung ja Nein Rechnungswährung der Anteilsklassen EUR EUR Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) Teilfonds EUR Mindestanlage 1 Anteil EUR 1'000.- oder Gegenwert Ansparplan ab EUR 100.- EUR 1.- oder Gegenwert Ansparplan ab EUR 25.- Erstausgabepreis EUR 50.54 100.- EUR 100.- Erstzeichnungstag 23.07.2004 15. Oktober 2008 n/a Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 15. Oktober 2008 n/a Bewertungstag3 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Mittwoch Bewertungsintervall4 Wöchentlich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Rücknahmetag Jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3T+2) drei Bankarbeitstage zwei Bankgeschäftstage nach dem Bewertungstag Berechnung des Nettoinventarwertes/NAV Annahmeschluss Anteilsgeschäft (TT-1) Vortag des Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine 3 Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils Jeweils zum 3031. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Dezember Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2thesaurierend Maximaler Ausgabeaufschlag 6.5% Max. zugunsten Vertrieb 3.0% zugunsten Vertrieb Maximaler Rücknahmeabschlag 2 0.25% Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.20.25% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2Maximale Umtauschgebühr 0.25% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 200.25%

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Samples: Treuhandvertrag

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt am 101Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erzie- hungsdirektoren entscheidet über das Inkrafttreten der Vereinbarung, wenn ihr mindestens 14 Kantone beigetreten sind, davon mindestens acht der Konkordatskantone des Interkantonalen Konkordats über universitäre Ko- ordination vom 9. Dezember 1999. Die Inkraftsetzung erfolgt jedoch frühestens zum Zeit- punkt des Inkrafttretens des HFKG. 2Das Inkrafttreten ist dem Bund zur Kenntnis zu bringen. Bern, 20. Juni 2013 Im Namen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Die Präsidentin: Xxxxxxxx Xxxxxxx Der Generalsekretär: Xxxx 2017 Xxxxxx Die Berechnung der Punkte erfolgt alle zwei Jahre aufgrund der Durch- schnittswerte der vorangehenden Jahre. Die Konferenz der Vereinba- rungskantone veröffentlicht die jeweils aktuelle Zuteilung in Kraftdiesem An- hang zur Vereinbarung. VaduzDie nachstehend aufgelisteten Punkte basieren auf dem Durchschnitt der Studierendenzahlen 2010/2011 und 2011/2012 (Quelle: Bundesamt für Statistik) sowie auf den Angaben der Kantone. Gemäss Artikel 6 Absatz 3 wählt die Konferenz der Vereinbarungskantone jeweils auf vier Jahre jene vier weiteren Trägerkantone, 10. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds die im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit Hochschul- rat Einsitz nehmen. Basierend auf dieser Bestimmung können die Erzie- hungsdirektorinnen oder Erziehungsdirektoren der Xxxxxx folgender Hochschulen in den Hochschulrat gewählt werden: • Pädagogische Hochschule Wallis • Pädagogische Hochschule Graubünden • Pädagogische Hochschule Thurgau • Pädagogische Hochschule Schaffhausen • Pädagogische Hochschule Schwyz (ab 2013) • Pädagogische Hochschule Zug (ab 2013) • Standorte der Haute école pédagogique BEJUNE im Kanton Jura • Standorte der Fachhochschule Nordwestschweiz in den Kantonen Aargau, Basel- Landschaft, Solothurn • Standorte der Haute école spécialisée de Suisse occidentale in den Kantonen Wallis und ergänzen sich deshalb. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Jura • Standorte der Fachhochschule Ostschweiz im Kanton Graubünden

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Samples: www.gr.ch

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Berlin, den 10. November 2010 Im Auftrag Xxxxxx X x x x x x x x ■ Land Brandenburg Der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrags für Arbeitnehmer in den Handwerken Sanitär, Heizung, Klempner, Klima (SHK) im Land Brandenburg vom 23./31. August 2010 (vgl. Bekanntmachung vom 10. September 2010, BAnz. S. 3196) wird gemäß § 5 Absatz 1 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323), zu- letzt geändert durch Artikel 223 der Neunten Zuständigkeitsan- passungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), ab- gelehnt. Der Tarifausschuss des Landes Brandenburg hat der All- gemeinverbindlicherklärung des genannten Tarifvertrags nicht zugestimmt. Tarifvertragsparteien sind der Fachverband Sanitär, Heizung, Klempner, Klima des Landes Brandenburg, Xx Xxxxx Xxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, und die Christliche Gewerkschaft Metall, Landesverband Berlin Brandenburg, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx. Potsdam, den 10. November 2010 31 - 2803.2 ■ Auswärtiges Amt Das Auswärtige Amt gibt bekannt: Der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter der Bundes- republik Deutschland in der Republik Tschad, Xxxx Xx. Xxxxx Xxxxxxx Auer, ist am 10. November 2010 von dem Präsidenten der Republik Tschad, Herrn Xxxxxx Xxxx 2017 Itno, zur Überreichung seines Beglaubigungsschreibens empfangen worden. Das Auswärtige Amt gibt bekannt: Die Bundesregierung hat der zur Leiterin der berufskonsulari- schen Vertretung der Portugiesischen Republik in KraftDüsseldorf ernannten Xxxx Xxxxx Xxxxxx Quintela Baptista Durão am 5. VaduzNo- vember 2010 das Exequatur als Generalkonsulin erteilt. Der Kon- sularbezirk umfasst das Land Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme der Regierungsbezirke Detmold und Münster. Das dem bisherigen Generalkonsul, 10Herrn de Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx, am 24. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Oktober 2006 erteilte Exequatur ist erloschen. Das Auswärtige Amt gibt bekannt: Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der honorarkonsulari- schen Vertretung der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Bre- men ernannten Xxxxx Xxx Xxxxxxxxx Hillmann am 20. Oktober 2010 das Exequatur als Honorarkonsul erteilt. Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalbKonsularbezirk umfasst das Land Bremen. ValorenDie Anschrift der honorarkonsularischen Vertretung lautet: Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxx Telefon: 00 00-Nummer 1099891 ISIN0 00 00 00 Telefax: wird noch bekanntgegeben E-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Mail: xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx

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Samples: www.bmbf.de

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt am 10. Xxxx 2017 21.10.2013 in Kraft. VaduzBalzers, 10. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions 21.10.2013 Crystal Fund Management AG, Vaduz Balzers Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalb. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3T+2) drei Bankarbeitstage zwei Bankgeschäftstage nach dem Bewertungstag Berechnung des Nettoinventar- wertes/NAV Annahmeschluss Anteilsgeschäft (TT-1) Bewertungstag, 12.00 Uhr Vortag des Bewertungstages um spätestens 16.00h (MEZ) Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%

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Samples: Treuhandvertrag

Inkrafttreten. 1 Dieser Treuhandvertrag Normalarbeitsvertrag tritt am 101. Xxxx 2017 Januar 2008 in Kraft. VaduzAushilfen: Einfache Tätigkeiten 1'500 Keine berufliche Aus- bildung, 10. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag unter 18 Jahre Praktikantinnen und dieser Anhang A „Fonds Praktikanten: im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit Rah- men eines Studiums an der ETH oder einer FH Unter vier Monate 1'507.40 Studierende Praktikantinnen und ergänzen sich deshalbPraktikanten: im Rah- men eines Programms von LOBAG und Agroimpuls Unter vier Monate 2'510 Praktikantinnen und Praktikanten Praktikantinnen und Praktikanten: im Rah- men eines Programms von LOBAG und Agroimpuls Über vier Monate 2'670 Praktikantinnen und Praktikanten Befristet Angestellte oder Angestellte ohne Erfahrung, Hilfskräfte: Arbeiten werden ge- mäss Weisungen aus- geführt. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- 3'140 Saisonale Arbeitskräf- te, Eidgenössisches Berufsattest EBA Betriebsangestellte/ Hausangestellte: Arbeiten werden ge- mäss Auftrag selbst- ständig ausgeführt. Grundkenntnisse vor- handen Unter fünf Jahre 3'140 Teilprüfung Betriebsangestellte/ Hausangestellte: Arbeiten werden ge- mäss Auftrag selbst- ständig ausgeführt. Grundkenntnisse vor- handen Über fünf Jahre 3'435 Teilprüfung Betriebsangestellte/ Hausangestellte: Eigenständige Arbeits- planung. Xxxxxx alle Arbeiten eigenständig ausführen. Gruppenlei- terinnen/ Gruppenleiter Unter fünf Jahre 3'505 Fähigkeitszeugnis Betriebsangestellte/ Hausangestellte: Eigenständige Arbeits- planung. Xxxxxx alle Arbeiten eigenständig ausführen. Gruppenlei- terinnen/ Gruppenleiter Über fünf Jahre 3'710 Fähigkeitszeugnis Betriebszweigleiterin- nen und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- Betriebs- zweigleiter: Verantwor- tung für Betriebszweig. Eigenständige Planung von Teilbereichen Unter fünf Jahre 3'655 Meisterprüfung Betriebszweigleiterin- nen und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) BewertungstagBetriebs- zweigleiter: Verantwor- tung für Betriebszweig. Eigenständige Planung von Teilbereichen Über fünf Jahre 4'215 Meisterprüfung Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter: Verant- wortung für Betrieb/ Haushalt. Eigenständi- ge Betriebsplanung Unter fünf Jahre 3'870 Höhere Fachprüfung, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30Fach-/ Hochschulab- schluss Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter: Verant- wortung für Betrieb/ Haushalt. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Eigenständi- ge Betriebsplanung Über fünf Jahre 4'445 Höhere Fachprüfung, Fach-/ Hochschulab- schluss

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Samples: Normalarbeitsvertrag Für Die Landwirtschaft (Nav Landwirtschaft)

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt Die ABA des VKWA treten in der vorliegenden Fassung am 10. Xxxx 2017 01.01.2007 in Kraft. VaduzGleichzeitig treten die „Allgemeinen Bedingungen zur Abwassereinleitung in Entsorgungssysteme des VKWA“ i.d.F. vom 26.09.2002 außer Kraft. Salzwedel, 10den 02.11.2006 Schütte Verbandsgeschäftsführer Die Änderung der ABA wurde am 02.11.2006 durch die Verbandsversammlung mit Beschluss Nr. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds 08/06 beschlossen. Veröffentlicht am 20.12.2006 im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit Amtsblatt Nr. 12 des Altmarkkreises Salzwedel. Für die Bestimmung des Frischwasserverbrauches eines Jahres bei Abnehmern ohne Wasserzähler kommen nachstehende Pauschalrichtwerte zur Anwendung: • pro Person 40 m³/a • Schwimmbecken pro m³ Inhalt und ergänzen sich deshalbAnzahl der Füllungen/a • Kleinvieh (Schweine, Schafe, 3,5 m³/a/Stck. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro Ziegen) • Großvieh (EURPferd, Rind u. a.) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- 7,5 m³/a/Stck. • Bungalow mit Sanitäreinrichtung unter Beachtung der saisonalen 7,5 m³/a Nutzung, pro Person • Rohrnetzspülung nach Vereinbarung Die Pauschalrichtwerte gelten ab 01. Januar 2003 und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- sind mit dem jeweils gültigen Abwasserpreis zu verrechnen. Die Einleitungsmenge Niederschlagswasser wird wie folgt errechnet: Vr = 0,8 . r . A Dabei bedeuten und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach sind anzuwenden: Vr = Niederschlagsabflussmenge in m³ 0,8 = Abflussbeiwert r = Niederschlagsspende entsprechend dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30tatsächlichen Niederschlag vom Vorjahr in m³ je m²/a A = Größe der Abflussfläche Lfd. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30Nr. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Abwasserinhaltsstoffe Sanktionen

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Samples: www.vkwa-salzwedel.de

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt am 1003. Xxxx Januar 2017 in Kraft. VaduzBendern, 1003. Xxxx Januar 2017 Ahead Wealth Solutions CAIAC Fund Management AG, Vaduz Bendern SIGMA Bank Frick & Co. AG, Balzers Schaan Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalb. Anteilsklassen2 Class I Class R Valoren-Nummer 1099891 3826434 35027003 WKN A0MVYY A2DJW7 ISIN-Nummer LI0010998917 LI0038264342 LI0350270034 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Uneingeschränkt Kotierung ja Nein Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) EUR Referenzwährung der Anteilsklassen EUR EUR Mindestanlage 1 Anteil EUR 100‘000.- EUR 200.- oder Ansparplan Erstausgabepreis EUR 50.54 50,- EUR 50,- Erstzeichnungstag 23.07.2004 18. Juni 2008 Offen Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 18. Juni 2008 Offen Bewertungstag3 (T) jeder FL Bankarbeitstag Täglich Bewertungsintervall täglich Täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Rücknahmetag4 Jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3T+2) drei Bankarbeitstage Zwei Bankgeschäftstage nach dem Bewertungstag Berechnung des Nettoinventarwertes/NAV Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 11.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils Jeweils zum 30. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 2009 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2Ausgabeaufschlag 5% Maxzugunsten Vertrieb Rücknahmeabschlag Keine Rücknahmekommission im Liquidationsfall des Fonds max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 200.5%

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Samples: Treuhandvertrag

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt am 10Diese Vereinbarung wird wirksam, wenn sie durch den Bund und das jeweilige Land unter- zeichnet ist. Xxxx 2017 in KraftFür die Bundesrepublik Deutschland: Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Berlin, den 2018 Für das Land Baden-Württemberg: Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Stuttgart, den 2018 Für den Freistaat Bayern: Die Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten München, den 2018 Für das Land Brandenburg: Der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Potsdam, den 2018 Für das Land Mecklenburg-Vorpommern: Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Schwerin, den 2018 Für das Land Niedersachsen: Die Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hannover, den 2018 Für den Freistaat Sachsen: Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Dresden, den 2018 Für das Land Sachsen-Anhalt: Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Magdeburg, den 2018 Für den Freistaat Thüringen: Die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Erfurt, den 2018 Für das Land Nordrhein-Westfalen Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Düsseldorf, den 2018 Für das Land Schleswig-Holstein Der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Kiel, den 2018 Für das Land Hessen Die Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wiesbaden, den 2018 Für die Freie und Hansestadt Hamburg Der Senator für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Hamburg, den 2018 Für die Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Umwelt Bau und Verkehr Bremen, den 2018 Für das Land Berlin Der Senator für Xxxxxx, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin, den 2018] Tabelle 1 Feststellung der Bodenproduktion Fläche Erntemengen Preise Erlöse ∅ der vorangegangenen 3 Wirtschaftsjahre oder der vergangenen 3 Wirtschaftsjahre auf Basis des vorhergehenden 5-Jahreszeitraum unter Ausschluss des höchsten und niedrigsten Wertes Wirt- schafts- jahr 2018 ∅ der vorangegangenen 3 Wirtschaftsjahre oder der vergangenen 3 Wirtschaftsjahre auf Basis des vorhergehenden 5-Jahreszeitraum unter Ausschluss des höchsten und niedrigsten Wertes Wirtschaftsjahr 2018 ∅ der vorangegangenen 3 Wirtschaftsjahre oder der vergangenen 3 Wirtschaftsjahre auf Basis des vorhergehenden 5-Jahreszeitraum unter Ausschluss des höchsten und niedrigsten Wertes Wirtschaftsjahr 2018 ha dt/ha dt/ha EUR/dt EUR/dt EUR (2 x 3a x 4) EUR (2 x 3b x 5) 1 2 3a 3b 4 5 6 7 Verkaufsfrüchte Futterbau (einschl. Vaduz, 10. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds Grünland Dauerkulturen Sonderkulturen Sonstige LF SUMME Sonstige Hinweise Tiergruppe ∅ Menge der vorangegangenen Menge im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit Preise ∅ der Preise Erlöse im ∅ vorangegangenen Erlöse im Wirtschaftsjahr 3 Wirtschaftsjahr vorangegangenen 2018 3 2018 Wirtschaftsjahre 2018 3 Wirtschaftsjahre oder der 3 Wirtschaftsjahre oder der Wirtschaftsjahre oder der vergangenen auf Basis des vergangenen 3 3 vorhergehenden Wirtschaftsjahre Wirtschaftsjahre 5- auf Basis des auf Basis des Jahreszeitraum vorhergehenden vorhergehenden unter 5-Jahreszeitraum 5- Ausschluss des unter Ausschluss Jahreszeitraum höchsten und ergänzen sich deshalb. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung höchsten und unter niedrigsten niedrigsten Ausschluss des OGAW Euro Wertes Wertes höchsten und niedrigsten Wertes Stück/kg Stück/kg EUR/Stück EUR/Stück EUR EUR EUR/kg EUR/kg (2 x 4) (3 x 5) Merkmal im ∅ vorangegangenen 3 Wirtschaftsjahre oder der vergangenen 3 Wirtschaftsjahre auf Basis des vorhergehenden 5- Jahreszeitraum unter Ausschluss des höchsten und niedrigsten Wertes EUR Wirtschaftsjahr 2018 EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%

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Samples: www.bauerwilli.com

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag teilfondsspezifische Anhang A tritt am 101. Xxxx 2017 Juli 2021 in Kraft. Vaduz, 1024. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalb. Juni 2021 Valoren-Nummer 1099891 49292782 49292775 112135499 ISIN-Nummer LI0010998917 LI0492927822 LI0492927756 LI1121354990 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Ja Dauer des OGAW Teilfonds uneingeschränkt Kotierung ja nein Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) Mindestanlage 1 USD Referenzwährung USD USD USD Xxxxxxxxxxxxx00 0 Anteil USD 250‘000 USD 500'000 Erstausgabepreis EUR 50.54 USD 150 USD 150 USD 250 Erstzeichnungstag 23.07.2004 30. August 2019 30. August 2019 Offen Liberierung (erster Valuta-Valuta- Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T3. September 2019 3. September 2019 Offen Bewertungstag20 21(T) jeder FL Bankarbeitstag Dienstag Bewertungsintervall täglich wöchentlich Ausgabe- und Rücknahmetag3 Rücknahme- tag22 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3T+2) drei Bankarbeitstage zwei Bankgeschäftstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 14.00 Uhr (MEZ) Stückelung Keine 3 Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 3031. September Dezember Ende des ersten Geschäftsjahres 30Geschäfts- jahres 31. September 2004 Dezember 2020 Erfolgsverwendung Thesaurierend Maxthesaurierend Ausgabeaufschlag max. Ausgabeaufschlag4 2% Maxmax. Rücknahmeabschlag 2% max. 2 % Rücknahmeabschlag keinen keinen keinen Umtauschgebühr keine keine keine Kosten zulasten zu Lasten des Fondsvermögens5 6 MaxFonds2324,25 Vermögensverwaltungsge- bühr und Vertriebsgebühr max. Verwaltungsvergütung 0.21.2 % p.a Maxp.a. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2max. 0.8 % p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten p.a. max. 0.6 % p.a. Verwaltungsgebühr26 max. 0.20 % p.a., oder min. CHF 42'000 p.a. Verwahrstellengebühr max. 0.10 % p.a., oder min. CHF 15‘000 p.a. Performance-Fee 20%keine keine 10 % Hurdle Rate - - keine

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Samples: independent-capital.com

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag Das vorliegende Reglement tritt am 101. Xxxx Juli 2017 in Kraft. VaduzEs ersetzt in den Firmen die folgenden Reglemente (inkl. deren Anhänge, Nachträge und darauf basierende Weisungen): − Möbel Pfister AG: Hausreglement vom 1. Juli 2007 − Pfister Vorhang Service AG: Hausreglement vom 1. September 2009 − Pfister PROFESSIONAL AG: Hausreglement vom 1. Juli 2007 − Möbel Egger AG, Standort Eschenbach: Betriebsordnung vom 1. Januar 2008 − Möbel Egger AG, Standort Schwarzenbach: Betriebsreglement vom 1. Januar 2009 − Möbel Hubacher AG: Personalreglement vom 1. Juli 2008 − Arco Immobilien Management AG: Arbeitsreglement vom 1. Juli 2001 − Wäscherei Jenny AG: - In Ergänzung zum Pkt. 5.3 des Personalreglements der Pfister-Gruppe enthält diese Beilage die Bestimmungen betreffend Dienstjubiläen und Dienstaltersgeschenken. Diese gelten für die fol- genden Firmen: − Möbel Hubacher AG 5 Jahre CHF 500.-- -- 10 Jahre CHF 1’000.-- CHF 700.-- -- 15 Jahre CHF 1’500.-- CHF 1’000.-- -- 20 Jahre CHF 2’500.-- CHF 1’700.-- -- 25 Jahre CHF 4’000.-- CHF 2’700.-- -- 30 Jahre CHF 4’000.-- 5 Tage 35 Jahre CHF 5’000.-- 5 Tag 40 Jahre CHF 6’000.-- 5 Tage − Der Wert des Einkaufsgutscheins resp. der Barauszahlung und die zusätzlichen Ferien- tage werden pro-rata zum Arbeitspensum (Ø-Pensum der letzten 5 Jahre) berechnet. * Vom 10. bis zum 25. Dienstjubiläum kann zwischen dem Bezug eines Gutscheins oder einer Barauszahlung gewählt werden. Beilage 2 zum Personalreglement - Einkaufsvergünstigungen In Ergänzung zum Pkt. 8.1 des Personalreglements der Pfister-Gruppe enthält diese Beilage die Bestim- mungen betreffend Einkaufsvergünstigungen für Mitarbeiter. Diese gelten für die folgenden Firmen: − Möbel Hubacher AG Mitarbeiterrabatt bei der Möbel Hubacher AG − Rabatt auf regulären Artikeln: - Abholpreis minus 25% - Bei Lieferung und Montage sowie Entsorgung: 50% Rabatt auf den Liefer- und Entsorgungszuschlä- gen. Diese Zuschläge sind durch den Verkauf gemäss offizieller Liste geregelt − Rabatt auf Markenartikeln (Schlossaterlier, Intertime, Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AGXxxx, Vaduz Bank Frick & Co. AGJoop, Balzers Bretz, Leolux, Xxxxx, Xxxx, Hülsta, Hülsta now, Spectral, Swissplus, Läckerli Haus), Kitchen Aid Produkten, Konfektionsarbei- ten bei Vorhängen, Vorhangmontage: - Abholpreis minus 20% - Bei Lieferung und Montage sowie Entsorgung: 50% Rabatt auf den Liefer- und Entsorgungszuschlä- gen. − Rabatt auf Philips Hue: - Abholpreis minus 10% - Bei Lieferung und Montage sowie Entsorgung: 50% Rabatt auf den Liefer- und Entsorgungszuschlä- gen. − Rabatt auf reduzierten Artikeln: - Auf reduzierten Artikeln beträgt der Mitarbeiterrabatt 10% - Bei Lieferung und Montage sowie Entsorgung: 50% Rabatt auf den Liefer- und Entsorgungszuschlä- gen. − Generelle Bestimmungen - Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds Mitarbeiterrabatt gilt für die Mitarbeitenden der Möbel Hubacher AG sowie die im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit gleichen Haushalt leben und ergänzen sich deshalbpensionierte die Rentner - Der tiefste Preis ist der Einkaufspreis - Der Mitarbeiterrabatt ist nicht kumulierbar mit anderen Aktionen - Bei Aktionen/Rabattperioden darf der Mitarbeiter nicht schlechter als der Kunde gestellt sein (inkl. ValorenBenefit-Nummer 1099891 ISINKarte) − Der Familienangehörigenrabatt gilt für: Eigene Kinder, Geschwister, Eltern, Grosseltern und Schwiegereltern) − Rabatt bei Lieferung: 15% auf Lieferzuschlag und Entsorgung + 15% Rabatt auf Abholpreis − Rabatt bei Abholung: 15% Rabatt vom Abholpreis (Ausnahme: 10% Rabatt auf Philips Hue) − Der Angehörigenrabatt ist nicht kumulierbar mit anderen Aktionen oder bereits reduzierten Arti- keln. − Der Angehörigenrabatt ist nicht gültig auf bestimmten Markenartikeln. − Bei Aktionen/Rabattperioden darf der Angehörige nichtschlechter gestellt als der Kunde sein (inkl. Benefit-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Karte).

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Samples: static.pfister.ch

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag Vertrag, einschließlich seiner Anlagen, tritt am 10. Xxxx 2017 TT.MM.JJJJ in Kraft. VaduzSollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein oder z. B. durch gesetzliche Neuregelungen ganz oder teilweise unwirksam werden oder enthält der Vertrag eine Rege- lungslücke, 10. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds so wird hierdurch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit Übrigen nicht berührt. Tritt ein solcher Fall ein, verständigen sich die Vertragspartner unverzüglich über notwendige ver- tragliche Neuregelungen. Berlin, den Anlage 1 - Nachweis zur Personalmindestvorhaltung Anlage 2 - Ermächtigungserklärung zur Abrechnung Anlage 3 - Fortbildungsregelung Anlage 4 - Schiedsperson Xxxxxx 0 zum Vertrag gemäß § 132a Abs. 4 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Nordost mit häuslicher Krankenpflege (§ 37 SGB V) und ergänzen sich deshalbhäuslicher Pflege (§ 24g SGB V) vom Pflegedienstleitung stellv. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer Pflegedienstleitung Pflegekräfte Gesamt: Krankenschwestern/Krankenpfleger Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger Altenpfleger/innen Krankenpflegehelfer/innen Altenpflegehelfer/innen Haus- und Familienpfleger/innen Haus- und Familienpflegehelfer/innen Zivildienstleistende Datum, Unterschrift des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung Stempel des OGAW Euro (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage Leistungserbringers Leistungserbringers Termin: unaufgefordert jeweils 8 Wochen nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft jeweiligen Stichtag Anlage 2 zum Vertrag gemäß § 132a Abs. 4 SGB V vom über die Versorgung der Versicherten der AOK Nordost mit häuslicher Krankenpflege (T§ 37 SGB V) Bewertungstagund häuslicher Pflege (§ 24g SGB V). Ermächtigungserklärung gemäß § 14 Abs. 8 des Vertrages Xxxxxx/Leistungserbringer: Name: Inhaber: Anschrift: Postleitzahl: Telefonnummer: Faxnummer: Hiermit erkläre/n ich/wir, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe dass ich/wir die Abrechnungsstelle/Verrechnungsstelle Firma: Anschrift: Postleitzahl: Telefonnummer: Faxnummer: Institutionskennzeichen (IK): Bankverbindung: vom an ermächtige/n, sämtliche von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30mir/uns nach den Bestimmungen dieses Vertrages für Versicherte der AOK Nordost erbrachten Leistungen der häuslichen Kranken- pflege und häuslichen Pflege mit schuldbefreiender Wirkung mit der AOK Nordost abzurech- nen. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Berlin, den

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Samples: Vertrag Gemäß

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt Die ABA des VKWA treten in der vorliegenden Fassung am 10. Xxxx 2017 01.01.2014 in Kraft. VaduzGleichzeitig treten die „Allgemeinen Bedingungen zur Abwassereinleitung in Entsorgungssysteme des VKWA“ i.d.F. vom 22.11.2007 außer Kraft. Salzwedel, 10den 14.06.2013 Schütte Verbandsgeschäftsführer Die Änderung der ABA wurde am 13.06.2013 durch die Verbandsversammlung mit Beschluss Nr.3/13 beschlossen. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds Veröffentlicht am 24.07.2013 im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit Amtsblatt Nr. 7 des Altmarkkreises Salzwedel. Für die Bestimmung des Frischwasserverbrauches eines Jahres bei Abnehmern ohne Wasserzähler kommen nachstehende Pauschalrichtwerte zur Anwendung: • pro Person 40 m³/a • Schwimmbecken pro m³ Inhalt und ergänzen sich deshalbAnzahl der Füllungen/a • Kleinvieh (Schweine, Schafe, 3,5 m³/a/Stck. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro Ziegen) • Großvieh (EURPferd, Rind u. a.) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- 7,5 m³/a/Stck. • Bungalow mit Sanitäreinrichtung unter Beachtung der saisonalen 7,5 m³/a Nutzung, pro Person • Rohrnetzspülung nach Vereinbarung Die Pauschalrichtwerte sind mit dem jeweils gültigen Abwasserpreis zu berechnen. Die Einleitungsmenge Niederschlagswasser wird wie folgt errechnet: Vr = 0,8 . r . A Dabei bedeuten und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach sind anzuwenden: Vr = Niederschlagsabflussmenge in m³ 0,8 = Abflussbeiwert r = Niederschlagsspende entsprechend dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30tatsächlichen Niederschlag vom Vorjahr in m³ je m²/a A = Größe der Abflussfläche Lfd. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Abwasserinhaltsstoffe Sanktionen

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Samples: www.vkwa-salzwedel.de

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt am 1020. Xxxx 2017 Juli 2018 in Kraft. Vaduz, 10. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AGDie Verwaltungsgesellschaft: LLB Fund Services Aktiengesellschaft, Vaduz Bank Frick & Co. AGDie Verwahrstelle: Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, Balzers Vaduz Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalb. ValorenValorennummer 20082616 ISIN LI0200826167 Als UCITS-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt unbeschränkt Kotierung ja nein Rechnungswährung des OGAW Teilfonds Euro (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 100 Bewertungstag2 3 (T) jeder FL An jedem liechtensteinischen Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Annahmeschluss Anteilsgeschäft 16.00 Uhr Ausgabe/Rücknahmetag Jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3T+2) drei Bankarbeitstage Zwei Bankgeschäftstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Berechnung des Nettoinventarwertes/NAV Stückelung Keine Dezimalstellen Fraktionen möglich Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30. September Ende des ersten Geschäftsjahres Abschluss erstes Rechnungsjahr 30. September 2004 2013 Erfolgsverwendung Thesaurierend thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 25 % Max. Rücknahmeabschlag 2 % keiner Kosten zulasten des Fondsvermögens5 Teilfondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2Xxxxxxxx Xxxxxx für Vermögensver- waltung und Vertrieb4 2,0 % p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%p. a.

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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifische Anhänge Und Prospekt

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag Vertrag tritt am 10. Xxxx 2017 01.01.2010 in Kraft. VaduzDie Zustimmung der zuständigen finanzkompetenten Organe bleibt vorbehalten. Der Ressourcenvertrag wird unbefristet abgeschlossen. Jede unterzeichnende Vertragspartei kann den Ressourcenvertrag selbständig kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre, 10Kündigungstermin ist jeweils der 31. Dezember. Durch Unterzeichung des vorliegenden Ressourcenvertrages werden folgende Verträge aufgehoben: mit der Gemeinde Zollikofen: − Zusammenarbeitsvertrag vom 5. Januar 2004 über die Besorgung des Polizeidienstes durch die Kantonspolizei Bern und die Gemeindepolizei Zollikofen − Ergänzung vom 18. April 2005 zum Zusammenarbeitsvertrag vom 5. Januar 2004 − Mietvertrag für Geschäftsräume und Anhang Nr. 1 vom 28. Juni 2006 − Vertrag vom 26. Juli 2006 über die Mitbenutzung der Infrastruktur der Kantonspolizei Bern mit der Gemeinde Münchenbuchsee: − Zusammenarbeitsvertrag vom 23. Januar 2004 über die Besorgung des Polizeidienstes durch die Kantonspolizei Bern und die Gemeindepolizei Münchenbuchsee − Ergänzung vom 5. April 2005 zum Zusammenarbeitsvertrag vom 23. Januar 0000 Xxxx, Münchenbuchsee, Hans-Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AGXxxxx Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxx Polizei- und Militärdirektor des Kantons Bern Gemeindepräsidentin Xx. Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxx Kommandant der Kantonspolizei Bern Gemeindeschreiber-Stv. Zollikofen, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Xxxxxx Xxxx Gemeindepräsident Xxxxxx Xxxxxxxx Gemeindeschreiber Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalb. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro 1 Leistungsumfang Anhang 2 Schnittstellenkatalog Anhang 3 Finanzielle Abgeltung Anhang 4 Jahresplanung (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%jährlich wechselnd)

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Samples: Ressourcenvertrag

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt am 1023. Xxxx Februar 2017 in Kraft. Vaduz, 1023. Xxxx Februar 2017 Ahead Wealth Solutions AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen er- gänzen sich deshalb. Valoren-Nummer 1099891 25.166.894 25.260.941 26.409.509 ISIN-Nummer LI0010998917 LI0251668948 LI0252609412 LI0264095097 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Ja Ja Ja Dauer des OGAW uneingeschränkt uneingeschränkt uneingeschränkt Kotierung ja nein nein nein Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) EUR EUR EUR Mindestanlage 1 Anteil EUR 500‘000 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 100 EUR 100 EUR 100 Erstzeichnungstag 23.07.2004 26.11.2014 10.02.2015 Noch nicht lanciert Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 01.12.2014 12.02.2015 Noch nicht lanciert Bewertungstag1 (T) jeder FL Bankarbeitstag Donnerstag zu Schlusskursen von Mittwoch Donnerstag zu Schlusskursen von Mittwoch Donnerstag zu Schlusskursen von Mittwoch Bewertungsintervall täglich Wöchentlich Wöchentlich Wöchentlich Ausgabe- und Rücknahmetag3 Rücknahmetag2 jeder Bewertungstag jeder Bewertungstag jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage Drei Bankgeschäftstage nach dem Bewertungstag Berechnung des Nettoinven- tarwertes/NAV Drei Bankgeschäftstage nach Berechnung des Nettoinven- tarwertes/NAV Drei Bankgeschäftstage nach Berechnung des Nettoinven- tarwertes/NAV Annahmeschluss Anteilsgeschäft (TT-1) BewertungstagMittwoch, 12.00 15.00 Uhr (MEZ) Mittwoch, 15.00 Uhr (MEZ) Mittwoch, 15.00 Uhr (MEZ) Stückelung Keine Dezimalstellen Keine Dezimalstellen Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 3031. September Dezember jeweils zum 31. Dezember jeweils zum 31. Dezember Ende des ersten Geschäftsjahres 3031. September 2004 Dezember 2015 31. Dezember 2015 31. Dezember 2015 Erfolgsverwendung Thesaurierend MaxThesaurierend Ausschüttend Ausgabeaufschlag3 max. Ausgabeaufschlag4 20.90% Maxmax. 0.90 % max. 0.90 % Rücknahmeabschlag 2 max. 0.25% Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Maxmax. 0.25% max. 0.25% Vermögensverwaltungsver- gütung max. 0.8% p.a. max. 0.50% p.a. max. 0.8% p.a. Verwaltungsvergütung max. 0.2% p.a Maxp.a. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten mind. CHF 45‘000 p.a. bei einer Klasse zuzüglich CHF 5‘000 p.a. je weiterer Klasse Performance-Fee 20%keine Verwahrstellenvergütung max. 0.15% p.a.; mind. CHF 15‘000 bei zwei Klassen zuzüglich CHF 2‘000 p.a. je weiterer Klasse zuzüglich CHF 1‘680 p.a.

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Samples: Treuhandvertrag

Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt am 10Diese Fassung der Verhaltensregeln gilt ab dem 1. Xxxx 2017 in KraftAugust 2018 und ersetzt die Fassung vom 7. VaduzSeptember 2012. Stand: 1. November 2021 Die jeweils aktuelle Fassung wird Ihnen mit dem Antrag ausgehändigt und kann abgerufen werden unter: xxx.xxx.xx/Xxxxxxxxxxx ■ LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G. ■ LVM Krankenversicherungs-AG ■ LVM Lebensversicherungs-AG ■ LVM Rechtsschutz-Service GmbH ■ LVM Pensionsfonds-AG ■ LVM Pensionsmanagement GmbH ■ LVM Unterstützungskasse GmbH ■ LVM Finanzdienstleistungen GmbH ■ LVM Vermittlungs GmbH Alle Gesellschaften der LVM Versicherung LVM Landwirtschaftlicher LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G. Beschaffung und Vergütung von Arztberichten für Versicherungsverein Münster a.G. Actineo GmbH Kraftfahrt-, 10. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AGHaftpflicht- und Unfall- Personenschäden, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag Prüfung von Rechnungen von Forensische Ermittlungen von Cyberangriffen und dieser Anhang A „Fonds Perseus Technologies GmbH Beseitigung von Einschränkungen nach Zusätzlich für die Kraftfahrtversicherung Zusätzlich für die Sachversicherung Vds Schadenverhütung GmbH Lieferung von Wetterdaten im ÜberblickSchaden- und Octo Telematics S.p.A. Telematik-Dienstleister in der PKW-Versicherung MD Medicus Assistance Service GmbH Medizinische Assistance und Serviceleistungen Roland Schutzbrief-Versicherung AG Abwicklung von Fahrradschutzbriefschäden LVM Krankenversicherungs-AG almeda GmbH Telefonisches Betreuungsprogramm MD Medicus Assistance Service GmbH Medizinische Assistance und Serviceleistungen Morgen & Morgen GmbH Erstellung von Tarifvergleichen LVM Lebensversicherungs-AG LVM Pensionsmanagement GmbH Dienstleistungen zur betrieblichen Altersversorgung Morgen & Morgen GmbH Erstellung von Tarifvergleichen LVM Finanzdienstleistungen GmbH Interhyp AG Betrieb der Finanzierungsplattform „eHypbilden eine wesentliche Einheit SOBACO Betax AG Betrieb der Anwendung „MyWebDepot“ Alle Gesellschaften der LVM Versicherung Ärzte, Gutachter Prüfung von Gutachten, Begutachtung Versicherungsobjekte/Antrags- und ergänzen sich deshalbAssistanceunternehmer Assistance-/Dienstleistungen im Auskunfteien Existenznachweise, Bonitätsprüfung Auslandsregulierungsbüros Abwicklung von Schäden im Ausland Detekteien Anlassbezogene Betrugsbekämpfung in Dienstleister für Prozess- und IT- Management Dienstleister zur Immobilienfinanzierung Wartung/Betrieb/Entwicklung von IT-Systemen und Anwendungen Erstellung von Wertgutachten und Ermittlung von Markt- und Beleihungswerten im Bereich der Entsorger Vernichtung von vertraulichen Unterlagen auf Heil- und Hilfsmittellieferanten Lieferung von Heil- und Hilfsmitteln Inkassounternehmen Forderungsbearbeitung Marketingdienstleister Durchführung von Marketingkampagnen und Marktforschungsinstitute Kundenbefragungen und Prüfdienstleister Prüfung von Rechnungen und Gutachten Rechtsanwälte Juristische Beratung, Anwaltshotline Rehabilitationsdienste Rehabilitationsmanagement Rückversicherer Monitoring von Risiken, Risikoprüfung Telefondienstleister Temporärer Kundendienst/Terminvereinbarung in bestimmten Geschäftsfeldern Übersetzungsbüros Übersetzung von Schriftstücken Der LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster AG ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. Sie können deshalb das kostenlose außergerichtliche Streit- schlichtungsverfahren vor dem neutralen Ombudsmann in Anspruch nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten. ValorenVersicherungsombudsmann e.V. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Tel.: 0000 0000000 Fax: 0000 0000000 E-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx

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Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag Das Reglement tritt am 10auf den 1. Xxxx 2017 November 2019 in Kraft. VaduzScuol, 1024. Oktober 2019 Im Namen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Die Präsidentin: Xxxxxx Xxxxxxx Ansichtsexemplar Die Generalsekretärin: Xxxxxxx Xxxxxxxxx zwischen XYZ XYZ XYZ (nachfolgend «AUFTRAGGEBERIN») und Ansichtsexemplar Geschäftsstelle Edulog xxxxx.xx – Schweizer Medieninstitut für Bildung und Kultur Genossenschaft Xxxxxxxxxxxxx 00 0000 Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AGXXXXXXX (nachfolgend «AUFTRAGSBEARBEITERIN», Vaduz Bank Frick & Co. AGzusammen mit der AUFTRAGGEBERIN die «PARTEIEN») betreffend xxxxx.xx Schweizer Medieninstitut für Bildung und Kultur Genossenschaft Xxxxxxxxxxxxx 00 | 0000 Xxxx | XXXXXXX xxxxx.xx Institut suisse des médias pour la formation et la culture coopérative Telefon +00 00 000 00 00 1 Präambel 3 2 Grundlagen und Gegenstand der Vereinbarung, Balzers Der Treuhandvertrag Ort der Bearbeitung und Art der Daten 3 3 Beginn und Dauer der Vereinbarung 4 4 Verantwortlichkeit und Weisungsbefugnis 4 5 Vertraulichkeit 4 6 Datensicherheit 5 7 Sicherheitsvorfall und Datenschutzverletzung 5 8 Einbezug weiterer Datenbearbeiter (Subunternehmer) 5 9 Betroffenenrechte 6 10 Weitere Pflichten der Auftragsbearbeiterin 6 11 Kontrollrechte der Auftraggeberin 7 12 Haftung 7 13 Pflichten nach Beendigung der Vereinbarung 7 14 Schlussbestimmungen 8 Ansichtsexemplar 15 Beilagen 8 1 Präambel‌ Die AUFTRAGSBEARBEITERIN bearbeitet personenbezogene Daten für die AUFTRAGGEBERIN auf Grundlage dieser Anhang A „Fonds Vereinbarung (nachfolgend «VEREINBARUNG»), des Föderationsvertrages mit der Identitätsanbieterin der/die/dem als IDENTITÄTSANBIETERIN für die Schulen der Stufen Primar, Sekundar I und Se- kundar II inkl. berufliche Grundbildung (nachfolgend «FÖDERATIONSVERTRAG») sowie dem Organisationsregle- ment der Föderation der Identitätsdienste im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit Bildungsraum Schweiz (nachfolgend «ORGANISATIONSREGLE- MENT»). Um die Rechte und ergänzen sich deshalbPflichten aus dem Auftragsbearbeitungsverhältnis zu konkretisieren, schliessen die PARTEIEN die vorliegende VEREINBARUNG. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer Diese VEREINBARUNG bildet zusammen mit dem ORGANISATI- ONSREGLEMENT integrierender Bestandteil des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung FÖDERATIONSVERTRAGES und gilt hinsichtlich des OGAW Euro (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils Umgangs mit personenbezogenen Daten bei Widersprüchen vorrangig zum 30FÖDERATIONSVERTRAG. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Bestehende Geheim- haltungs- oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt.

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Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt Die ABA des VKWA treten in der vorliegenden Fassung am 10. Xxxx 2017 01.01.2017 in Kraft. VaduzGleichzeitig tre- ten die „Allgemeinen Bedingungen zur Abwassereinleitung in Entsorgungssysteme des VKWA“ i.d.F. vom 13.06.2013 außer Kraft. Salzwedel, 10den 23.09.2016 Schütte Verbandsgeschäftsführer Die Änderung der ABA wurde am 22.09.2016 durch die Verbandsversammlung mit Beschluss Nr.4/16 beschlossen. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AG, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds Veröffentlichung am 16.11.2016 im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit Amtsblatt Nr. des Altmark- kreises Salzwedel. Für die Bestimmung des Frischwasserverbrauches eines Jahres bei Abnehmern ohne Wasserzähler kommen nachstehende Pauschalrichtwerte zur Anwendung: • pro Person 40 m³/a • Schwimmbecken pro m³ Inhalt und ergänzen sich deshalbAnzahl der Füllungen/a • Kleinvieh (Schweine, Schafe, 3,5 m³/a/Stck. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro Ziegen) • Großvieh (EURPferd, Rind u. a.) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- 7,5 m³/a/Stck. • Bungalow mit Sanitäreinrichtung unter Beachtung der saisonalen 7,5 m³/a Nutzung, pro Person • Rohrnetzspülung nach Vereinbarung Die Pauschalrichtwerte sind mit dem jeweils gültigen Abwasserpreis zu berechnen. Die Einleitungsmenge Niederschlagswasser wird wie folgt errechnet: Vr = 0,8 . r . A Dabei bedeuten und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach sind anzuwenden: Vr = Niederschlagsabflussmenge in m³ 0,8 = Abflussbeiwert r = Niederschlagsspende entsprechend dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30tatsächlichen Niederschlag vom Vorjahr in m³ je m²/a A = Größe der Abflussfläche Lfd. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30Nr. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Abwasserinhaltsstoffe Sanktionen

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Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag Vertrag tritt am 10. Xxxx 2017 zum 01.08.2016 in Kraft. VaduzViersen, 10den 12. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AGJuli 2016 Mönchengladbach, Vaduz Bank Frick & Co. AGden 01. Juli 2016 Für den Kreis Viersen Für die Stadt Mönchengladbach gez. gez. Xx. Xxxxxx Xxxxxxx Landrat Der Oberbürgermeister gez. gez. Xxxxxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx Beigeordneter Bezirksregierung Düsseldorf 00.00.00.00.00 und 00.00.00.00.00. Düsseldorf, Balzers Der Treuhandvertrag den 21. Juli 0000 Xxx Xxxxx Xxxxxxx und dieser Anhang A „Fonds die Stadt Mönchengladbach haben am 01.07. / 12.07.2016 eine öffent- lich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Sicherstellung des schulischen Weiterbildungsangebots in Mönchengladbach durch das Weiterbildungskolleg – Abendgymna- sium – des Kreises Viersen abgeschlossen. Mit Schreiben des Kreises Viersen vom 14.07.2016 und der Stadt Mönchengladbach vom 11.05.2016 wird die Genehmigung der o.g. Vereinbarung beantragt. Gemäß § 24 Abs. 2 und § 29 Abs. 4 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit für das Land Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) ist die Vereinbarung durch die Aufsichtsbehörde zu genehmigen. Gemäß § 78 Abs. 8 SchulG NRW nimmt die Befugnisse der Aufsichtsbehörde die Schulauf- sichtsbehörde im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit Einvernehmen mit der Kommunalaufsichtsbehörde wahr. Das Xxxxxxxx 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx hat sein Einvernehmen zum Abschluss der o.g. öffentlich- rechtlichen Vereinbarung erklärt. Gemäß § 24 Abs. 2 und ergänzen sich deshalb§ 29 Abs. Valoren4 GkG NRW in Verbindung mit § 78 Abs. 8 SchulG NRW genehmige ich hiermit die o.g. öffentliche-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig rechtliche Vereinbarung vom 01.07. / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 3012.07.2016. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Im Auftrag W e n z e l

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Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt am 10Diese Fassung der Verhaltensregeln gilt ab dem 1. Xxxx 2017 in KraftAugust 2018 und ersetzt die Fassung vom 7. VaduzSeptember 2012. Stand: 1. Juli 2021 Die jeweils aktuelle Fassung wird Ihnen mit dem Antrag ausgehändigt und kann abgerufen werden unter: xxx.xxx.xx/Xxxxxxxxxxx ■ LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G. ■ LVM Krankenversicherungs-AG ■ LVM Lebensversicherungs-AG ■ LVM Rechtsschutz-Service GmbH ■ LVM Pensionsfonds-AG ■ LVM Pensionsmanagement GmbH ■ LVM Unterstützungskasse GmbH ■ LVM Finanzdienstleistungen GmbH ■ LVM Vermittlungs GmbH Alle Gesellschaften der LVM Versicherung LVM Landwirtschaftlicher LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G. Beschaffung und Vergütung von Arztberichten für Versicherungsverein Münster a.G. Actineo GmbH Kraftfahrt-, 10. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions AGHaftpflicht- und Unfall- Personenschäden, Vaduz Bank Frick & Co. AG, Balzers Der Treuhandvertrag Prüfung von Rechnungen von Forensische Ermittlungen von Cyberangriffen und dieser Anhang A „Fonds Perseus Technologies GmbH Beseitigung von Einschränkungen nach Zusätzlich für die Kraftfahrtversicherung Zusätzlich für die Sachversicherung Vds Schadenverhütung GmbH Lieferung von Wetterdaten im ÜberblickSchaden- und Octo Telematics S.p.A. Telematik-Dienstleister in der PKW-Versicherung Xxxxxx Xxxxxxxxxxx-Versicherung AG Abwicklung von Fahrradschutzbriefschäden LVM Krankenversicherungs-AG almeda GmbH Telefonisches Betreuungsprogramm Morgen & Morgen GmbH Erstellung von Tarifvergleichen LVM Lebensversicherungs-AG LVM Pensionsmanagement GmbH Dienstleistungen zur betrieblichen Altersversorgung Morgen & Morgen GmbH Erstellung von Tarifvergleichen LVM Finanzdienstleistungen GmbH Interhyp AG Betrieb der Finanzierungsplattform „eHypbilden eine wesentliche Einheit SOBACO Betax AG Betrieb der Anwendung „MyWebDepot“ Alle Gesellschaften der LVM Versicherung Ärzte, Gutachter Prüfung von Gutachten, Begutachtung Versicherungsobjekte/Antrags- und ergänzen sich deshalbAssistanceunternehmer Assistance-/Dienstleistungen im Auskunfteien Existenznachweise, Bonitätsprüfung Auslandsregulierungsbüros Abwicklung von Schäden im Ausland Detekteien Anlassbezogene Betrugsbekämpfung in Dienstleister für Prozess- und IT- Management Dienstleister zur Immobilienfinanzierung Wartung/Betrieb/Entwicklung von IT-Systemen und Anwendungen Erstellung von Wertgutachten und Ermittlung von Markt- und Beleihungswerten im Bereich der Entsorger Vernichtung von vertraulichen Unterlagen auf Heil- und Hilfsmittellieferanten Lieferung von Heil- und Hilfsmitteln Inkassounternehmen Forderungsbearbeitung Marketingdienstleister Durchführung von Marketingkampagnen und Marktforschungsinstitute Kundenbefragungen und Prüfdienstleister Prüfung von Rechnungen und Gutachten Rechtsanwälte Juristische Beratung, Anwaltshotline Rehabilitationsdienste Rehabilitationsmanagement Rückversicherer Monitoring von Risiken, Risikoprüfung Telefondienstleister Temporärer Kundendienst/Terminvereinbarung in bestimmten Geschäftsfeldern Übersetzungsbüros Übersetzung von Schriftstücken Bedarfsgerechte Vorsorge braucht fachkundige Beratung. Valoren-Nummer 1099891 ISIN-Nummer LI0010998917 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Dauer des OGAW uneingeschränkt Kotierung ja Rechnungswährung des OGAW Euro Im LVM Servicebüro in Ihrer Nähe erhalten Sie beides. R 011 (EUR) Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 Erstzeichnungstag 23.07.2004 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Bewertungsintervall täglich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3) drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T) Bewertungstag, 12.00 Uhr Stückelung Keine Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils zum 30. September Ende des ersten Geschäftsjahres 30. September 2004 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2% Max. Rücknahmeabschlag 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%10/2021)

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Inkrafttreten. Dieser Treuhandvertrag tritt am 1008. Xxxx 2017 August 2016 in Kraft. VaduzBendern, 1008. Xxxx 2017 Ahead Wealth Solutions August 2016 CAIAC Fund Management AG, Vaduz Bank Frick & Co. Bendern Volksbank AG, Balzers Schaan Der Treuhandvertrag und dieser Anhang A „Fonds im Überblick“ bilden eine wesentliche Einheit und ergänzen sich deshalb. Valoren-Nummer 1099891 22308049 ISIN-Nummer LI0010998917 LI0223080495 Als UCITS – Zielfonds geeignet Nein Ja Dauer des OGAW uneingeschränkt Uneingeschränkt Kotierung ja Nein Rechnungswährung des OGAW Euro (EUR) EUR Mindestanlage 1 Anteil Erstausgabepreis EUR 50.54 100.- Erstzeichnungstag 23.07.2004 10.10.2013 Liberierung (erster Valuta-Tag) 27.07.2004 04.11.2013 Bewertungstag2 (T) jeder FL Bankarbeitstag Xxxxxxx Bewertungsintervall täglich Wöchentlich Ausgabe- und Rücknahmetag3 jeder Rücknahmetag Jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+3T+2) drei Bankarbeitstage zwei Bankgeschäftstage nach dem Bewertungstag Berechnung des Nettoinventarwertes/NAV Annahmeschluss Anteilsgeschäft (TT-1) Bewertungstag, 12.00 Uhr Vortag des Bewertungstages um spätestens 16.00h (MEZ) Stückelung Keine auf zwei Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten Abschluss Rechnungsjahr jeweils 3 Jeweils zum 3031. September Dezember Ende des ersten Geschäftsjahres 3031. September 2004 Dezember 2014 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag4 2Ausgabeaufschlag 5% Max. Rücknahmeabschlag Keine 2 % Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 Max. Verwaltungsvergütung 0.2% p.a Max. Vermögensverwaltungsvergütung 1.2% p.a Vertriebsstellenvergütung In Verwaltungsvergütung enthalten Performance-Fee 20%Fällt der Bewertungstag auf einen Bankfeiertag in Liechtenstein, wird am nächst folgenden Bankgeschäftstag dennoch zu dem ursprünglichen Bewertungstag mit den letztverfügbaren Kursen bewertet.

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