Inhalte Musterklauseln
Inhalte. OVHcloud haftet in keiner Weise, auch nicht gesamtschuldnerisch, für die Inhalte des Kunden oder deren mögliche Nutzung im Rahmen eines Dienstes, insbesondere deren Übertragung, Verbreitung, Sammlung, Verarbeitung und Aktualisierung. Der Kunde bleibt allein verantwortlich, insbesondere für das Hosting von für die Fortführung seiner Geschäftsaktivitäten erforderlichen Inhalte, für die Sicherung (das Backup) seiner Inhalte auf separaten und geografisch getrennten physischen Datenträgern, für die Umsetzung und Verwaltung eines Business-Continuity- und/oder Disaster-Recovery-Plans und ganz allgemein für alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die es dem Kunden ermöglichen, seine Geschäftstätigkeit im Falle einer größeren Dienststörung, die die Verfügbarkeit und Integrität seiner Inhalte und damit die Kontinuität seiner Geschäftstätigkeit beeinträchtigen könnte, fortzusetzen.
Inhalte. Narzissmuskonzept – psychiatrisch, bindungstheoretisch und neurowissenschaftlich hergeleitet • Erscheinungsbild anhand von Fallstudien • Entwicklungsgeschichtlicher Hintergrund • Basiskommunikation als Methode der Beziehungsgestaltung • Elemente des konsequenten (positiven) Lenkens und Leitens • Situationsgestaltung / Die Rolle der Erwachsenen • Die Bedeutung von Videoarbeit für das sichere pädagogische Handeln Methoden: Interaktiver Vortrag, Übungen, Rollenspiel und positive Videoanalyse. Leitung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, Diplom-Pädagogin, Video-Home-Trainerin® Kurs-Nr.: GL20166 Ressourcenorientierte Videoarbeit in der Kita mit der Methodik des „Video-Home-Trainings (VHT)®“ Ressourcenorientierte Videoarbeit eröffnet Fachkräften neue Dimensionen der Wahrnehmung und der positiven Gestaltung von Kommunikations-und Erziehungsprozessen in der Kita. Kurze Videoaufnahmen aus dem Kita-Alltag zeigen modellhaft gelungene Momente der Interaktion. In Verbindung mit der verstehenden Grundhaltung erweitern diese den Horizont der Handlungsmöglichkeiten für die Stärkung des einzelnen Kindes, den fruchtbaren kollegialen Austausch im Team und die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern. Die Ausbildung ist praxisorientiert und bezieht sich konkret auf das eigene Arbeitsfeld und findet im Zeitraum von ca. 6 Monaten statt. VHT-Practitioner: 3 ganztägige Veranstaltungen, 6 individuelle Ausbildungssupervisionen mit eigenem Bildmaterial, Abschlussworkshop Zertifikat ausgestellt durch SPIN-DGVB Deutsche Gesellschaft für Videobasierte Beratung e.V. - Basiskurs € 100,00 (auch unabhängig buchbar) - Ausbildungskosten VHT- Practitioner € 700,00 - Zertifizierungskosten € 120,00 Ausbilderin: Dipl.-Pädagogin ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, VHT-Masterclass Ausbilderin/Supervisorin (SPIN-DGVB e.V.) 02228/9124300 Der Wald ist ein idealer Spiel-, Bewegungs-und Erlebnisraum für die kindliche Entwicklung. „Draußen sein“ bei jedem Wetter ermöglicht vielfältige Sinneserfahrungen, regt Fantasie und Kreativität an und bietet ideale Bedingungen, den natürlichen Bewegungsdrang auszuleben. Vermittelt wird in praktischer Anschauung, wie man Kindern zwischen 3 und 6 Jahren die Natur mit wenig Aufwand spannend und abwechslungsreich näher bringen kann. Wir bewegen uns die meiste Zeit querfeldein in anspruchsvollem Gelände, in Siefen und Bachtälern, und werden uns dabei praxisnah mit folgenden Themen beschäftigen: • Bewegung und Sinneswahrnehmung in der Natur - Auswirkungen auf Motorik und kognitive Entwicklung • Bewegungsra...
Inhalte. 5.1 Der Kunde ist verpflichtet, keine Inhalte einzubringen, durch die gegen gesetzliche Regelungen, Persönlichkeits- – und Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird. Er hat insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorschriften zuguns- ten der Nutzer zu beachten. Des Weiteren ist er verpflichtet die von ihm ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu Kennzeichnen und seinen voll- ständigen Namen Anschrift und ggf. Firmierung und Steuernummer darzustellen. Der Kunde ist verpflichtet keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in Ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die Guten Sitten verstoßen- den Inhalten ist unzulässig. Wir sind berechtigt den Zugriff für den Kunden zu sperren. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht die geeignet sind, Dritte in Ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Der Diensteanbieter ist nicht verpflichtet die Inhalte seiner Kunden zu überprüfen.
5.2 Der Kunde hat weiterhin die Verbreitung von Viren zu verhindern und eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte und unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen.
5.3 Der Kunde hat zu gewährleisten, dass seine auf dem Server des Diensteanbieters ein- gesetzten Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, die die Leistungserbringung durch den Diensteanbieter stören könnten.
5.4 Der Kunde hat alle Personen, die die Dienste des Diensteanbieters nutzen, auf diese Pflichten hinzuweisen.
5.5 Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten steht dem Diensteanbieter das Recht zur fristlosen Kündigung zu. Bei Verdacht auf Verstoß kann der Diensteanbieter bis zur Aufklärung die betroffenen Inhalte der Webseite vorübergehend sperren. Die Sper- rung der Inhalte führt nicht zum Verlust des Vergütungsanspruchs des Diensteanbie- ters.
5.6 Der Diensteanbieter behält sich das Recht vor, rechtlich bedenkliche Inhalte zu lö- schen.
5.7 Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, ist er zum Ersatz des dem Dienste- anbieter aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens bzw. zur Haftungsfreistel- lung verpflichtet.
5.8 Der Diensteanbieter haftet nicht für die Webinhalte welche durch den Kunden bereit- gestellt wurden. Verstößt der Kunde gegen die in 5 genannten Regelungen/Pflichten, insbesondere ge- gen gesetzliche Verbote oder die Guten Sitten, so haftet er dem Diens...
Inhalte. Ein zentraler Gegenstand Sozialer Arbeit sind Entstehungsprozesse und Auswirkungen sozialer Ausschließung. Entsprechend dem Auftrag Sozialer Arbeit, soziale, ökonomische, kulturelle, rechtliche und politische Partizipation herzustellen und zu gewährleisten, gilt es in der Praxis Möglichkeiten und Grenzen der Partizipation zu erkennen und zum Gegenstand des Handelns zu machen. Konkret erfolgt dies durch: Vertiefung der Praxis und der Reflexion von Beziehungsaufnahme und Rollengestaltung vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Bedingung Sozialer Arbeit, der Organisation, der eigenen Persönlichkeit, des Teams und der Lebenswelt der Adressatinnen und Adressaten. Weiterentwicklung eines ethnographischen Blicks in Bezug auf die Kontextbedingungen und Komplexität der Lebensgeschichte, der Beziehungsformen und der Deutungsmuster der Adressatinnen und Adressaten. Erkennen von Organisationsstrukturen und -kulturen und damit den Zusammenhang zwischen Organisation und Fallkonstruktion. Entwicklung einer dialogischen Haltung in Bezug auf den Aufbau von Arbeitsbeziehungen, Aushandlungsprozessen, Vermittlung und Kooperation sowie Gestaltung von Kommunikations- und Interaktionsprozessen in unterschiedlichen, i.d.R. hierarchisch strukturierten und von Machtungleichgewichten geprägten Settings und Rollen. Wissen um die eigene Wertorientierung und deren Reflexion. Nutzen von Konzeptionen, Standards, Leistungsbeschreibungen und Dokumentationen als professionelle Instrumente zur Erweiterung der Partizipationsmöglichkeiten der Adressatinnen/Adressaten und der Handlungsspielräume der Praxis Sozialer Arbeit. Berichte, Gutachten etc. als von administrativen Erfordernissen und Organisationsstrukturen und -abläufen konstruierte „Wirklichkeit“ erkennen und in ihren möglichen ausschließenden und stigmatisierenden Wirkungen einschätzen können. Darüber hinaus sollen ausgewiesene Kenntnisse der relevanten deutschen Rechtsgebiete vor dem Hintergrund landesspezifischer Ausprägungen exemplarisch vertieft werden.
Inhalte. Die Lehrveranstaltung befasst sich zunächst mit den dem Schutz des geistigen Schaffens auf gewerblichem Gebiet dienenden Regelungen des Patent-, Gebrauchsmuster-, Design- und Kennzeichenrechts. Die hierzu ergangenen umfangreichen nationalen und europarechtlichen Regelungen sowie die einschlägigen internationalen Vereinbarungen sind nur insoweit Gegenstand der Lehrveranstaltung, als sie zum Erwerb des Qualifikationszieles erforderlich sind. Diese Beschränkung führt insbesondere dazu, dass die im Zusammenhang mit dem Entstehen formeller Schutzrechte (Registerrechte) relevanten Verfahrensfragen lediglich ansatzweise behandelt werden. Im Vordergrund steht die Befassung mit dem materiellen Recht. Dazu gehören vor allem: - Darstellung von Schutzgegenstand und -voraussetzungen des jeweiligen Immaterialgüterrechts - Inhalt und Grenzen des jeweiligen Immaterialgüterrechts, Möglichkeiten zur Gestaltung von Lizenzverträgen über das jeweilige Immaterialgüterrecht einschließlich Übungen zur Vertragsgestaltung - Rechtsfolgen einer Verletzung des jeweiligen Immaterialgüterrechts und Handlungsmöglichkeiten des Rechteinhabers Im Anschluss an die Darstellung der immaterialgüterrechtlichen Regelungen werden folgende Aspekte des Wettbewerbsrechts behandelt: - Bedeutung des EU-Rechts für das nationale Wettbewerbsrecht - Generalklausel, § 3 UWG - Irreführende Werbung, § 5 UWG - Vergleichende Werbung, § 6 UWG - Unzumutbare Belästigung, § 7 UWG - Schutz geschäftlicher Bezeichnungen - Privatrechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen - Fallstudien zur rechtlich unbedenklichen Gestaltung von Werbemaßnahmen und zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen - Nationales Kartellrecht - (Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, Marktbeherrschung und wettbewerbsbeschränkendes Verhalten, Zusammenschlusskontrolle, Kartellbehörden, Sanktionen) - Europäisches Kartellrecht (Art. 101 f. AEUV, Fusionskontrolle) - Fallstudien zu zulässigen und unzulässigen Kooperationsformen und Verhaltensweisen am Markt Dabei werden Fragen des UWG und des EU-Kartellrechts vertiefend behandelt. Das nationale Kartellrecht wird dagegen lediglich ergänzend erwähnt. Rechtsfragen des Urheberrechts sind nicht Gegenstand dieses Moduls. Entsprechende Fragestellungen werden im Rahmen des Moduls zum Informations- und Kommunikationsrecht behandelt.
Inhalte a. Die CTG erstellt, veröffentlicht und verbreitet auf der Website und der App Inhalte die als Werbung im Zusammenhang mit der Ausübung der Gewerbeberechtigung gemäß § 136a Gewerbe- ordnung dienen. Sie können im Einzelfall auch als Werbung gemäß § 128 InvFG 2011 und Marketingmitteilungen gemäß § 49 WAG 2018 qualifiziert werden. Die Inhalte sind jedoch kein Angebot, keine Aufforderung zur Angebotsstellung, kein öffentliches Inserat und keine Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten. Die Informationen auf der Website und der App stellen somit insbesondere weder eine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung, noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf eines Investmentfonds oder anderer Finanzinstrumente dar; sie sind auch nicht geeignet, eine persönliche Anlageberatung zu ersetzen. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass Anlageentscheidungen der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers bedürfen und erst nach entsprechend fachkundiger Aufklärung und Beratung erfolgen sollten. Die CTG bietet solche oder andere Beratungsleistungen weder an, noch kann der Nutzer aus den dargestellten Inhalten und Informationen Rückschlüsse für seine Anlageentscheidung ziehen. Alle Entscheidungen in Hinblick auf die mit Sunrise dargestellten Informationen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Nutzers.
b. Die CTG ist ausschließlich für Inhalte verantwortlich, die sie selbst erstellt, veröffentlicht und verbreitet hat. Sollten auf der Website oder der App Inhalte durch Dritte oder von Dritten bereitgestellt werden, so sind ausschließlich diese – und nicht die CTG – dafür verantwortlich. Die CTG wird diese Inhalte entsprechend kennzeichnen.
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e. Sofern auf der Website und/oder App Mar...
Inhalte. Die Inhalte ergeben sich aus der individuellen Fragestellung und werden im Einzelfall zwischen der medizinischen Reha- Einrichtung und dem BFW abgestimmt. Fragestellungen können beispielsweise sein: ❙ Abklärung der intellektuellen Leistungsfähigkeit und Lernfähigkeit ❙ Beurteilung der (psychischen) Belastbarkeit ❙ individuelle Beratung zu Fragen der beruflichen Rehabilitation ❙ berufskundliche Informationen und Beratung ❙ Einschätzung spezifischer Fertigkeiten ❙ Psychologen und Psychologinnen ❙ Reha-Beratende ❙ in der Praxis der beruflichen Rehabilitation erfahrene Lehrkräfte individuell (in der Regel 2 – 5 Tage) Die Ergebnisse und Beobachtungen werden in Einzel- gesprächen mit den Teilnehmenden besprochen. Es wird eine Empfehlung für das weitere Vorgehen gegeben, in die sowohl die Interessen als auch die Leistungsfähigkeit einbezogen werden. Die medizinische Reha-Einrichtung erhält kurzfristig eine schriftliche Einschätzung, die in den Reha-Entlassungsbericht für den Reha-▇▇▇▇▇▇ mit eingeht. 🞂 Ansprechpartner: ▇▇. ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, Tel. 033056 86 -340 ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇@▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Im Beratungsprozess beim Reha-▇▇▇▇▇▇ ergibt sich oft die Frage nach den intellektuellen Voraussetzungen für bestimmte Qualifizierungen oder Tätigkeiten. Im Rahmen einer arbeitspsy- chologischen Eignungsdiagnostik werden solche Grundvoraus- setzungen geprüft und mit den Teilnehmenden besprochen.
Inhalte. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Verantwortung für alle Inhalte, zu denen Sie im Rahmen oder aufgrund Ihrer Benutzung des Service Zugang haben, allein bei der Person liegt, von der diese Intheasl tammen, unabhängig davon, ob sie öffentlich als Posting eingestellt oder privat übertragen werdeBni.tte beachten Sie, dass für die von Ihnen im Rahmen des Service präsentierten Inhalte gewerbliche Schutzrechte gelten können. Sofern Ihnen von Mindjet oder den Eigentümern solcher Inhalte in einem gesonderten Vertrag nicht etwas anderes mitgeteilt wurde, dürfen Sie solche Inhalte nur im Zusammenhang mit dem Service nutzen und die Inhalte nicht anderweitig nutzen oder verändern, vermieten, verleiehrekna,uvfen, verteilen oder davon abgeleitete Werke erstellen. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie durch die Nutzung des Service auf Inhalte treffen könnten, die anstößig oder unsittlichSsiiende.rklären und sichern zu, dass Sie bei der Nutzung des Service und der Inhalte alle örtlichen Regeln zu Online- Verhalten und akzeptablen Inhalten, insbesondere alle geltenden Gesetze hinsichtlich der Übertragung technischer Daten, die aus den USA oder dem Land, in dem Sie ansässig sind, exportiert werden, befolgen werden. Sie sind verpflichtet, alle mit der Nutzung von Inhalten verbundenen Risiken, einschließlich des Vertrauens auf die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Nützlichkeit der Inhalte, zu bewerten und zu tragen. DER ZUGRIFF AUF HERUNTERGELADENE ODER ANDERWEI TIG DURCH NUTZUNG DES SERVICE ERLANGTE INHALTE ERFOLGT NACH IHREM EIGENEN ERMESSEN UND AUF IHR RISIKO, UND SIE HAFTEN ALLEIN FÜR ALLE SCHÄDEN AN IHREM COMPUTERSYSTEM ODER FÜR DATENVERLUSTE, DIE SICH AUS DEM HERUNTERLADEN SOLCHER INHALTE ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE DURCH EINEN VIRUS ODER AUF ANDERE WEISE VERURSACHT WURDEN. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG HAFTET MINDJET NICHT FÜR UNBEFUGTE NUTZUNG VON INHALTEN ODER FÜR EINE NUTZUNG DES SERVICE ZU DEM ZWECK, MATERIAL ZU ENTWICKELN, ZU VERTREIBEN ODER ZU NUT ZEN, DAS BELEIDIGEND, VERLEUMDERISCH ODER OBSZÖN IST, DAS EINE PERSON IN EINEM FALSCHEN LICHT DARSTELLT, DAS EINEN EINGRIFF IN DIE PRIVATSPHÄRE EINER PERSON ODER EINEN VERSTOSS GEGEN DAS PERSÖNLICHKEITS - UND PUBLIZITÄTSRECHT (RIGHT TO PUBLICITY) DARSTELLT, DAS RECHTE DRITTER VERLETZT ODER DAS GEGEN AUSLÄNDISCHE, BUNDESSTAATLICHE, EINZELSTAATLICHE ODER ÖRTLICHE GESETZE ODER VORSCHRIFTEN VERSTÖSST.
Inhalte. 4 Grundannahmen • Budgetneutrale Umstellung Stand 31.12.2019 auf 01.01.2020 • Keine erneute Antragsstellung für Sozialhilfe u. EGH, wenn es sich um Fälle aus BW handelt • Neufälle u. Änderungen der Bedarfe: Anwendung BEI BW, aber Einstufung in bestehende Leistung (KVJS erarbeitet Kriterien) §5 Neue Angebote • Neue Angebote sind grdstzl. auch in der Übergnagsphase möglich, in Ausnahmefällen auch basierend auf alter Systematik §6 Überleitungsregelungen mit Trennung Fachleistung von existenzsichernden Leistungen LT I.2.1 – I.2.3, LIBW, LT I.6 • Bislang stationäre Angebote ermitteln Flächen, Aufteilung bzgl. Fachleistung oder Unterkunft • Flächenaufteilung wird prozentual zur Aufteilung des IK, HK und NK verwendet (KdU-Tool, Anlage 1) • Kosten über 125 % der durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes (im SBK 377,- €) werden durch die EGH als Fachleistung übernommen, sofern eine der Voraussetzungen des §42 a V S. 4 Nr. 1-4 vorliegt • Nachweis der Kosten durch „Mietbescheinigung“ (Nachweis Anlage 3) • Prüfung durch Leistungsträger nur bzgl. offensichtlicher Unplausibilität • Rechenweg budgetneutrale Umstellung Gesamtentgelt (Grundpauschale, Maßnahmepauschale, Investitionsbetrag jeweils multipliziert mit 30,42 Tage) zzgl. Barbetrag + Bekleidungspauschale (jeweils Stand 31.12.2019) abzgl. angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung für Wohnraum nach § 42a SGB XII abzgl. Regelsatz Regelbedarfsstufe 2 ergibt Monatsbetrag Eingliederungshilfeleistung (inklusive Aufwendungen für Wohnraum oberhalb der Angemessenheitsgrenze nach § 42a Absatz 6 SGB XII im Sinne des § 113 SGB Absatz 5 IX) am 01.01.2020 dividiert durch 30,42 Tage ergibt neuen Tagessatz Eingliederungshilfeleistung Im Einzelfall bei Gewährung EGH-Leistungen: Berücksichtigung individueller Mehrbedarfe i.S.d. §30 SGB XII im Rahmen der existenzsichernden Leistungen Maßgeblich ist, wer für die Deckung des jeweiligen Mehrbedarfs sorgt.
Inhalte. Die Berufsrolle als Leiterin und die berufliche Identität (Doppelrolle) • Auseinandersetzung mit dem eigenen pädagogischen Denken und Handeln an Hand verschiedener pädagogischer Konzepte • Neue Untersuchungs und Forschungsergebnisse • Wahrnehmung und Kommunikation • Unterstützung und Begleitung • Personalentwicklung: Mitarbeiterinnengespräche, Beratung und Gesprächsführung (Konfliktbewältigung und Krisenintervention) • Gruppendynamik: Gruppen und Teamprozesse • Leiten – Führen – Begleiten (Werthintergründe, Auseinandersetzung mit Modellen der Mitbestimmung, der Mitverantwortung, Organisation der Zusammenarbeit) • Teamentwicklung • Organisation und Entwicklung • Konzeptentwicklung (Leitbild, Kindergartenprofil) • Der Kindergarten als Ort der Bildung und Entwicklung (Auseinandersetzung mit Bildungsplan und Lernprozessen, pädagogischen Modellen) • Kooperation mit Eltern, Vorgesetzten, Gemeinde, sozialen Diensten (Netzwerkarbeit) • Individueller Fortbildungsweg • Die Bedeutung der Psychohygiene im sozialen Beruf • Einführung in Teilthemen der Neuen Medien: Textverarbeitung, Präsentation, Internet, elektronische Post Einführung in den Bildungsserver BLIKK • Struktur und Aufbau einer persönlichen Abschlussarbeit • Administrative Aufgaben (Aktenführung, Berichte, Protokolle) • Abschlusskolloquium Arbeitsformen/ Methoden Arbeit im Plenum, in Kleingruppen Einzel und Partnerarbeit Eigenständige Intervisionsgruppen zur Vertiefung einzelner Teilthemen Gegenseitige Besuche am Arbeitsplatz (Hospitationen) Lerntagebuch Diskussionen Rollenspiele Fallbesprechungen Lernwerkstätten (z. B. im Bereich Kommunikation) Kurzreferate Reflexion Eigenständiges Erarbeiten von Texten, Büchern Nutzung eines geschlossenen Forums (Internet) für Teilnehmerinnen und Referentinnen/Referenten Protokollführung, Berichte, Dokumentationen Zeitliche Struktur Der Lehrgang dauert von Jänner 2007 bis November 2008 und umfasst ca. 350 Fortbildungsstunden. Davon werden mindestens 280 Stunden für die Blockveranstaltungen und die Reflexionstage verwendet. 60 Stunden sind für die Intervisionsgruppen, die Hospitationen und die Abschlussarbeit vorgesehen. Ort: Tramin, Fortbildungsakademie Schloss Rechtenthal für die Seminarblöcke; Pastoralzentrum und Kolpinghaus, Bozen, für die Reflexionstage Zeitplan Einführung: 13. Jänner 2007 im Pastoralzentrum (9.00 – 12.30 Uhr)
