Kostenvoranschlag Musterklauseln

Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung vom Leistungserbringer an die KKH zu übermitteln. Maßgebend für die Recht- zeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln über den vereinbarten/ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Eine Übermittlung eines Kostenvoranschlages ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nicht genehmigungspflichtig ist.
Kostenvoranschlag. Für einen Kostenvoranschlag ist ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) unterliegen, wird über die konkret anfallenden Kosten bzw. die genaue Methode zur Preisberechnung vor Vertragsabschluss im Detail informiert. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden, Kostenvoranschläge sind daher unverbindlich. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen aufgrund von Änderungen des Leistungsumfanges, der Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen, Kollektivvertragslöhne, Materialpreise oder Finanzierung, die jeweils nicht in unserem Einflussbereich liegen, im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Bei Verbrauchergeschäften werden auch allfällige Kosteneinsparungen aliquot weitergegeben.
Kostenvoranschlag a. Ein Kostenvoranschlag wird von uns nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit über- nommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so werden wir den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemesse- nen Preisen in Rechnung gestellt werden.
Kostenvoranschlag. Ein Kostenvoranschlag wird nur auf Grund eines gesonderten Auftrages erteilt. Wir behalten uns vor, bei Nicht-Auftragserteilung einen Kostenanteil für den erstellten Kostenvoranschlag zu erheben. Für eine erneute Anforderung eines bestehenden Kostenvoranschlags während eines Aktionszeitraumes des entsprechenden Produktes behal- ten wir uns vor, eine Aufwandspauschale zu berechnen.
Kostenvoranschlag. Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.
Kostenvoranschlag. Soweit der Leistungserbringer gemäß Leistungsbeschreibung einen Kostenvoranschlag (KVA) zu erstellen und einzureichen hat, ist der Kostenvoranschlag (KVA) grundsätzlich in elektroni- scher Form (eKV) gemäß der Anlage 05: „Datenübermittlung in der vorgegeben Form an die dort benannte Stelle zu übermitteln. Anlage 02: "Preisvereinbarung"
Kostenvoranschlag. Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 10% von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden zumutbar. Für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der Auftragssumme verrechnet.
Kostenvoranschlag. 5.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
Kostenvoranschlag. 1. Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen unverbindlich oder verbindlich.
Kostenvoranschlag. Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.