Common use of Inhalte Clause in Contracts

Inhalte. 4 Grundannahmen • Budgetneutrale Umstellung Stand 31.12.2019 auf 01.01.2020 • Keine erneute Antragsstellung für Sozialhilfe u. EGH, wenn es sich um Fälle aus BW handelt • Neufälle u. Änderungen der Bedarfe: Anwendung BEI BW, aber Einstufung in bestehende Leistung (KVJS erarbeitet Kriterien) §5 Neue Angebote • Neue Angebote sind grdstzl. auch in der Übergnagsphase möglich, in Ausnahmefällen auch basierend auf alter Systematik §6 Überleitungsregelungen mit Trennung Fachleistung von existenzsichernden Leistungen LT I.2.1 – I.2.3, LIBW, LT I.6 • Bislang stationäre Angebote ermitteln Flächen, Aufteilung bzgl. Fachleistung oder Unterkunft • Flächenaufteilung wird prozentual zur Aufteilung des IK, HK und NK verwendet (KdU-Tool, Anlage 1) • Kosten über 125 % der durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes (im SBK 377,- €) werden durch die EGH als Fachleistung übernommen, sofern eine der Voraussetzungen des §42 a V S. 4 Nr. 1-4 vorliegt • Nachweis der Kosten durch „Mietbescheinigung“ (Nachweis Anlage 3) • Prüfung durch Leistungsträger nur bzgl. offensichtlicher Unplausibilität • Rechenweg budgetneutrale Umstellung Gesamtentgelt (Grundpauschale, Maßnahmepauschale, Investitionsbetrag jeweils multipliziert mit 30,42 Tage) zzgl. Barbetrag + Bekleidungspauschale (jeweils Stand 31.12.2019) abzgl. angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung für Wohnraum nach § 42a SGB XII abzgl. Regelsatz Regelbedarfsstufe 2 ergibt Monatsbetrag Eingliederungshilfeleistung (inklusive Aufwendungen für Wohnraum oberhalb der Angemessenheitsgrenze nach § 42a Absatz 6 SGB XII im Sinne des § 113 SGB Absatz 5 IX) am 01.01.2020 dividiert durch 30,42 Tage ergibt neuen Tagessatz Eingliederungshilfeleistung Im Einzelfall bei Gewährung EGH-Leistungen: Berücksichtigung individueller Mehrbedarfe i.S.d. §30 SGB XII im Rahmen der existenzsichernden Leistungen Maßgeblich ist, wer für die Deckung des jeweiligen Mehrbedarfs sorgt.

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Sources: Übergangsvereinbarung

Inhalte. 4 Grundannahmen • Budgetneutrale Umstellung Stand 31.12.2019 auf 01.01.2020 • Keine erneute Antragsstellung für Sozialhilfe u. EGHDie Hochschule verfolgt grundsätzlich den Ansatz, wenn es sich um Fälle aus BW handelt • Neufälle u. Änderungen der Bedarfe: Anwendung BEI BWhochschulische Ausbildung interdisziplinär zu gestalten. In den Bachelor-Studiengängen erfolgt dies insbesondere durch das Angebot allgemeinwissenschaftlicher Wahlpflichtmodule („General Electives“), aber Einstufung in bestehende Leistung (KVJS erarbeitet Kriterien) §5 Neue Angebote • Neue Angebote sind grdstzl. auch in der Übergnagsphase möglich, in Ausnahmefällen auch basierend auf alter Systematik §6 Überleitungsregelungen mit Trennung Fachleistung von existenzsichernden Leistungen LT I.2.1 – I.2.3, LIBW, LT I.6 • Bislang stationäre Angebote ermitteln Flächen, Aufteilung bzgl. Fachleistung oder Unterkunft • Flächenaufteilung wird prozentual zur Aufteilung des IK, HK und NK verwendet (KdU-Tool, Anlage 1) • Kosten über 125 % der durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes (im SBK 377,- €) werden durch Rahmen derer die EGH als Fachleistung übernommenStudierenden aus Angeboten der Fakultät für angewandte Natur- und Geisteswissenschaften in den Bereichen „Sprachen“, sofern eine „Kulturwissenschaften“, „Naturwissenschaften und Technik“, „Politik Recht, Wirtschaft“, „Pädagogik Psychologie Sozialwissenschaften, Soft Skills“ und „Musische Fächer“ auswählen. Wählbare Lehrveranstaltungen können hier beispielsweise sein: Sprachen: Chinesisch, Englisch (für unterschiedliche Fachbereiche), Französisch, Italienisch, Japanisch, Russisch, Spanisch Kulturwissenschaften: Z.B. Ethisch-Philosophische Grundfragen, Brasilien heute – Politik, Wirtschaft, Kultur Politik, Recht, Wirtschaft: Z.B. Staat und Verwaltung in Deutschland, Korruption in Deutschland, Grundzüge des Schadenersatzrechts Pädagogik, Psychologie, Sozialwissenschaften, Soft Skills: Z.B. Interkulturelle Kom- petenz, Angewandte Psychologie, Mediation, Engagementförderung Musische Fächer: Z.B. Filmgeschichte, Medienkunde Mit Blick auf den international geprägten Arbeitsmarkt des anvisierten Berufsfeldes widmet sich das Curriculum neben der Voraussetzungen des §42 a V S. 4 NrVermittlung fachlicher auch der Behandlung kulturspezifi- scher Kompetenzen. 1-4 vorliegt • Nachweis der Kosten durch „Mietbescheinigung“ (Nachweis Anlage 3) • Prüfung durch Leistungsträger nur bzgl. offensichtlicher Unplausibilität • Rechenweg budgetneutrale Umstellung Gesamtentgelt (Grundpauschale, Maßnahmepauschale, Investitionsbetrag jeweils multipliziert mit 30,42 Tage) zzgl. Barbetrag + Bekleidungspauschale (jeweils Stand 31.12.2019) abzgl. angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung für Wohnraum nach § 42a SGB XII abzgl. Regelsatz Regelbedarfsstufe 2 ergibt Monatsbetrag Eingliederungshilfeleistung (inklusive Aufwendungen für Wohnraum oberhalb der Angemessenheitsgrenze nach § 42a Absatz 6 SGB XII Der Erwerb von Fachkompetenzen wird hierbei im Sinne des § 113 SGB Absatz 5 IXWesentlichen in den Modulen ▪ 2 General Business (GEB), ▪ 4 Economics (ECO), ▪ 7 Supply Chain Management & Information Processing (SCI), ▪ 8 Human Resources Management (HRM), ▪ 9 Finance (FIN), ▪ 12 Organisational Structure (ORG), ▪ 14 Law & Taxation, ▪ 16 Marketing (MAR) am 01.01.2020 dividiert durch 30,42 Tage ergibt neuen Tagessatz Eingliederungshilfeleistung Iund ▪ 18 International Projects (INP) umgesetzt. Die Vermittlung ethischer Aspekte sieht die Hochschule als aktuell und wichtig an und widmet ihr zentralen Raum im Einzelfall bei Gewährung EGHModul „Business Ethics“ im vierten Semester. Vertiefend und unter konkretem Anwendungsbezug im Unternehmensmarketing greift das Modul „Business Func- tions“ diese Aspekte im sechsten Semester wieder auf. Zusätzlich werden verschiedene Sicht- und Denkweisen über Verhaltensanforderungen und gesellschaftlich-Leistungen: Berücksichtigung individueller Mehrbedarfe i.S.dsoziale Verantwortung in unterschiedlichen Kulturkreisen thematisiert. §30 SGB XII So bereits im Rahmen der existenzsichernden Leistungen Maßgeblich istkritischen Behandlung gesellschaftlicher Grundlagen von Ethik im Rahmen des Moduls „Intercultural Training“ im ers- ten Semester. Das Englischmodul „Business English II“ im zweiten Semester greift hiernach das Thema Ethik auch aus angelsächsischem Blickwinkel auf. Im weiteren Studienerlauf ist dieses Themengebiet wichtiger Bestandteil auch der Module „Intercultural Management“ im dritten und „Country Analysis“ im vierten sowie der „General Electives“ im fünften Semester und zieht sich somit als roter Faden durch das Studium. Fachliche Schwerpunkte des Studienganges werden insbesondere in den Modulen 24 bis 27 („Business Functions“, wer „Business Strategies“, „Strategic-, Financial-, Knowledge- and Relati- onship Management“ und „Diversita-, Change-, Innovation- und Brand Management“) gesetzt. Im Rahmen von Electives, die aus einem umfassenden Programm an englischsprachigen Lehrveranstaltungen im Modul „Business Electives“ gewählt werden können, in Kombination mit dem Modul „Business Functions“, vertiefen die Studierenden ihre persönlichen Neigungen und individualisieren die zu erwerbenden Qualifikationen und Kompetenzen. Die Kompetenz- entwicklung des wissenschaftlichen Arbeitens ist Lerninhalt des Moduls „Mathematik und Sta- tistik“ sowie des Bachelor-Seminars. Der Studiengang bietet Studierenden zudem die Möglichkeit, einen zweiten Bachelorab- schluss an einer ausgewählten Partneruniversität der Fakultät Wirtschaftswissenschaften, in- nerhalb der Regelstudienzeit zu erlangen (Double Degree). Aufgrund einer bilateralen Verein- barung zwischen dem Studiengang International Management und einem vergleichbaren Stu- diengang der Partneruniversität verbringen Studenten ein Jahr an der Partneruniversität und absolvieren dort Veranstaltungen mit einer Summe von 60 CP, die durch die Fakultät der FHWS vollständig anerkannt werden. Studenten, die alle Voraussetzungen der bilateralen Ver- einbarung erfüllen, erlangen nach Abschluss des Studiums an der FHWS zudem einen Ba- chelorabschluss der Partneruniversität (s. Kap. 4.3). Die Studiengangsbezeichnung sieht die Hochschule in den internationalen Inhalten begründet, welche sich sowohl in sprachlichen, kulturellen wie auch unternehmerisch-grenzüberschrei- tenden Aspekten des Studienganges niederschlügen. Zusammen mit seiner Managementaus- richtung sei daher einerseits die Bezeichnung inhaltlich treffend, als auch mit Blick auf ähnlich ausgerichtete Studiengänge im In- und Ausland vergleichbar. Aufgrund der gesellschaftswis- senschaftlichen Schwerpunkte und der entsprechenden inhaltlichen Ausrichtung wurde die Abschlussbezeichnung Bachelor of Arts gewählt, so die Hochschule weiter. Der Studiengang folgt dem Ansatz, durch ganzheitliche und fachübergreifende Denk- und Ar- beitsformen interdisziplinäres Denken auch curricular zu verankern, betont die Hochschule. Jedes Modul wird mit jeweils einer Prüfungsleistung abgeschlossen. Eine Prüfung findet als schriftliche Prüfung (Klausur) oder als sogenannte „Sonstige Prüfungsleistung“ statt. Arten sonstiger Prüfungsleistungen sind in § 15 a der SPO des Studienganges definiert. Für die betreffenden Module bezeichnet der Anhang zur SPO für jedes Modul zunächst in einer Spalte die Prüfungsbezeichnung (schriftliche Prüfung, Sonstige Prüfungsleistung etc.). In der nächs- ten Spalte erfolgt im Falle einer sonstigen Prüfung eine Beschränkung der möglichen Auswahl des § 15 a auf die für dieses Modul aus der Auswahl der Möglichkeiten zugelassenen Aus- wahloptionen. Vorliegend erfolgt die Beschränkung zumeist auf Referat oder Präsentation, be- ziehungsweise auf eine Präsentation oder ein Kolloquium. Die endgültige Festlegung der kon- kreten Art der Prüfungsleistung erfolgt gemäß § 7 der SPO im spätestens zu Beginn der Vor- lesungszeit auf der Fakultätshomepage zu veröffentlichenden Studienplan. Das erfolgreiche Bestehen ist Voraussetzung für die Deckung Vergabe der CP. Zwecks Verzahnung erworbener theoretischer Inhalte mit praktischen Anwendungsbeispielen und Vermittlung entsprechender Transferkompetenzen absolvieren die Studierenden aller an der Hochschule angebotener Programme studienbegleitend mindestens je zwei Praxispro- jekte. Diese führen die Studierenden an konkrete Probleme und Aufgaben externer Projekt- partner heran, welche sodann im Team zu lösen sind. Dabei werden theoretische Modelle und Methoden, die bis dahin vermittelt wurden, an der jeweiligen Praxisfragestellung angewendet. So erfolgt die Vermittlung der fachlich-methodischen Inhalte des jeweiligen Mehrbedarfs sorgt.Moduls „International Pro- jects“ im Rahmen einer Projektumgebung vor interkulturellem Hintergrund. Bewertung: Die Gutachter erachten den Aufbau des Curriculums mit Blick auf die angestrebten Ziele des Studienganges, insbesondere hinsichtlich der fachlichen Qualifikationen wie der zu erwerben- den Kompetenzen, als schlüssig aufeinander aufbauend und sinnvoll verknüpft. Die anvisier- ten Lernziele sind definiert und werden durch den Studienaufbau sinnvoll befördert. Mit den Elective-Modulen eröffnet der Studiengang den Studierenden die Möglichkeit zum vertieften Erwerb individuellen Neigungen folgender fachlicher wie überfachlicher Kompetenzen und Fertigkeiten. Positiv hervorheben möchten die Gutachter hier insbesondere den konsequent verfolgten An- satz, theoretische Fragestellungen nach Möglichkeit im direkten Zusammenhang der Erläute- rung mit praktischen Fragestellungen zu verknüpfen. Unter anderem mit der obligatorischen ▇▇▇▇ zweier Lehrveranstaltungen aus fachfernen Fakultäten der Hochschule fördert der Stu- diengang zudem die Fähigkeiten wie die Bereitschaft, interdisziplinär zu Denken. Abschluss- und Studiengangsbezeichnung stimmen mit der inhaltlichen Ausrichtung von Cur- riculum und Kompetenzvermittlung überein und entsprechen den Rahmenvorgaben. Den ethischen Implikationen der Studienrichtung widmet sich ein eigenes Modul. Zudem wird das Thema auch in den übrigen Modulen, wo es tangiert wird, sachangemessen einbezogen. Problematisch gestaltet sich nach Überzeugung der Gutachter die Bewertung der Vermittlung des wissenschaftlichen Arbeitens sowie der wissenschaftlichen Methodenkompetenzen im Curriculum. Im Gegensatz zu anderen Bachelor-Studiengängen der Hochschule weist dieser Studiengang kein Startmodul - dort zumeist mit einem Umfang von 5 CP - zum Themenbereich wissenschaftliches Arbeiten auf. Die Modulbeschreibung wiederum stellen nach Ansicht der Gutachter nicht erkennbar heraus, an welchen Stellen des Curriculum sonst im Studienverlauf die notwendigen Kompetenzen vermittelt werden. Es ist den Gutachtern hier nicht möglich klar zu entscheiden, ob die Inhalte fehlen und beispielsweise durch ein spezielles Modul aufge- nommen werden müssen, oder ob es an der hinreichenden Darstellungstiefe in den Modulbe- schreibungen mangelt. Sie empfehlen daher die folgende Auflage: Die Hochschule belegt die hinreichende Vermittlung wissenschaftlichen Arbeitens so- wie wissenschaftlicher Methoden im Curriculum. (Rechtsquelle: Kap. 3.1.6 FBK) Die Gutachter erachten die Prüfungsleistungen der Module in Form und Inhalt grundsätzlich dazu geeignet, die seitens der Hochschule definierten Lernergebnisse abzuprüfen. Zur Ein- sicht vorgelegte Prüfungsleistungen unterschiedlicher Bewertungsniveaus im Begutachtungs- termin erfüllten die Anforderungen des angestrebten Qualifikationsniveaus. Als Prüfungsfor- men dominieren die Klausur, sowie die Referat oder Präsentation. Die Gutachter sind zwar der Ansicht, dass die angestrebten Ziele auch erreichbar sind. Doch empfehlen sie dringend, auch zur besseren Verfestigung wissenschaftlicher Arbeitsformen und -methoden, eine grö- ßere Vielfalt von Prüfungsformen vorzusehen. Die Abschlussarbeiten werden unter Anwendung veröffentlichter und einheitlich angewandter Kriterien, Vorschriften und Verfahren bewertet und entsprechen den Anforderungen des Qua- lifikationsrahmens. Exzellent Qualitätsan- forderung übertroffen Qualitätsan- forderung erfüllt Qualitätsan- forderung nicht erfüllt Nicht relevant

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Sources: Akkreditierungsbeschluss

Inhalte. 4 Grundannahmen Basisinformation zu den häufigsten Wildbienenarten und ihre kindgerechte Vermittlung Budgetneutrale Umstellung Stand 31.12.2019 auf 01.01.2020 Vor- und Nachteile verschiedener Nisthilfen: klein / groß, mobil oder standortgebunden, gekauft oder selbst gebaut Keine erneute Antragsstellung praktische Umsetzung: Bau von Nisthilfen zum Mitnehmen • Materialauswahl und –beschaffung, Auswahl geeigneter Standorte • Informations- und Materialquellen, Skript Bitte mitbringen: 1 Rosenschere, Schreibzeug, Sitzunterlage (z.B. Plastiktüte), geladener! Akkuschrauber, mittlere Konservendose mit entferntem Deckel (ohne scharfe Kanten), Schnur und/oder Bindedraht, Arbeits- oder Gartenhandschuhe Jede Einrichtung, die mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, benötigt in ihren eigenen Reihen eine*n Ansprechpartner*in, die sich in diesem Themenbereich besonders gut auskennt. Sie sollte sowohl für Sozialhilfe u. EGHdie Mitarbeiter*innen der Einrichtung als auch für die Eltern und Kinder als erste Kontaktperson zur Verfügung stehen. Es wird empfohlen, wenn dass dies nicht die Einrichtungsleitung ist. Dieser spezielle Themenbereich braucht umfangreiches Wissen, spezielle Handlungshilfen und resiliente Fachkräfte, um am Kind orientiertes Handeln zu ermöglichen. Darüber hinaus erfordert es sich um Fälle aus BW handelt ein hohes Maß an Selbsteinschätzungs- und Selbstreflexionsfähigkeit, verbunden mit einer empathischen, personenzentrierten Haltung. Die Weiterbildung umfasst folgende Themenschwerpunkte und findet in 6 aufeinander aufbauenden Einheiten statt. Neufälle u. Änderungen der BedarfeGrundwissen zum sexuellen Missbrauch • Täterstrategien • Strafverfolgung und die Gerichtsbarkeit; die Aufgaben des Jugendamtes • Trauma sensibles Handeln, Einführung in die Traumapädagogik • Arbeit mit Eltern und Kindern; Personenzentrierte Gesprächsführung • Selbstreflexion und Psychohygiene Die Weiterbildung schließt mit einer Zertifikatsverleihung ab. ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Erziehungswissenschaften BA ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, Jugendamt Gummersbach ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, Erzieherin, Psychologin BA N.N., Kriminalkommissariat Vorbeugung Kurs-Nr.: Anwendung BEI BW, aber Einstufung in bestehende Leistung (KVJS erarbeitet Kriterien) §5 Neue Angebote • Neue Angebote sind grdstzl. auch in der Übergnagsphase möglich, in Ausnahmefällen auch basierend auf alter Systematik §6 Überleitungsregelungen mit Trennung Fachleistung von existenzsichernden Leistungen LT I.2.1 – I.2.3, LIBW, LT I.6 • Bislang stationäre Angebote ermitteln Flächen, Aufteilung bzgl. Fachleistung oder Unterkunft • Flächenaufteilung GL20161 Das AWO Bildungswerk wird prozentual zur Aufteilung des IK, HK und NK verwendet (KdU-Tool, Anlage 1) • Kosten über 125 % der durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes (im SBK 377,- €) werden durch die EGH als Fachleistung übernommen, sofern ab April 2020 eine der Voraussetzungen des §42 a V S. 4 Nr. 1-4 vorliegt • Nachweis der Kosten durch „Mietbescheinigung“ (Nachweis Anlage 3) • Prüfung durch Leistungsträger nur bzgl. offensichtlicher Unplausibilität • Rechenweg budgetneutrale Umstellung Gesamtentgelt (Grundpauschale, Maßnahmepauschale, Investitionsbetrag jeweils multipliziert mit 30,42 Tage) zzgl. Barbetrag + Bekleidungspauschale (jeweils Stand 31.12.2019) abzgl. angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung für Wohnraum nach § 42a SGB XII abzgl. Regelsatz Regelbedarfsstufe 2 ergibt Monatsbetrag Eingliederungshilfeleistung (inklusive Aufwendungen für Wohnraum oberhalb der Angemessenheitsgrenze nach § 42a Absatz 6 SGB XII im Sinne des § 113 SGB Absatz 5 IX) am 01.01.2020 dividiert durch 30,42 Tage ergibt neuen Tagessatz Eingliederungshilfeleistung Im Einzelfall bei Gewährung EGH-Leistungen: Berücksichtigung individueller Mehrbedarfe i.S.d. §30 SGB XII Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der existenzsichernden Leistungen Maßgeblich neuen Personalvereinbarung für Quereinsteiger*innen in die Kita anbieten. Hier können sich in 160 Stunden folgende Berufsgruppen qualifizieren, die dann als weitere Fachkraft in der Kita eingesetzt werden können: • § 1 Abs. 3 zweiter Spiegelstrich Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben sowie • § 1 Abs. 4 dritter Spiegelstrich Personen, die innerhalb der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher den fachtheoretischen Prüfungsteil der Ausbildung vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, aber im Anschluss daran kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben und somit über keine staatliche Anerkennung verfügen. Es gibt noch zwei weitere Berufsgruppen, die an dieser Maßnahme ebenfalls teilnehmen können: • § 1 Abs. 5 – Ausnahmegenehmigung über die Landesjugendämter für den Einsatz als Fachkraft (im Einzelfall) • § 3 Abs. 1 – Einsatz von Ergänzungskräften im Rahmen von Fachkraftstunden Auch Personen dieser beiden Gruppen können an der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, um den erforderlichen Umfang von 160 Stunden nachzuweisen. Mit Absolvierung der Qualifikationsmaßnahme können Sie bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen als sozialpädagogische bzw. weitere Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung eingesetzt werden. Vertiefendes Wissen darüber hinaus muss in der Praxis in der Kindertageseinrichtung erworben werden. Die 160 Zeitstunden umfassende Qualifizierungsmaßnahme ist modular aufgebaut. Die Inhalte orientieren sich an den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII, §§ 45 ff, dem Kinderbildungsgesetz und den Bildungsgrundsätzen NRW und sind an dem Kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien angelehnt. Kurs-Nr.: GL20162 Falls Sie Interesse haben, können Sie eine ausführliche Ausschreibung unter Telefon 02202/245296 oder ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇-▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ anfordern. Ich kann kochen! ist eine bundesweite Initiative für praktische Ernährungsbildung von Kindern. Sie qualifiziert pädagogische Fach- und Lehrkräfte mit kostenfreien Fortbildungen und Bildungsmaterialien, in Kitas, Schulen und außerschulischen Lernorten mit Kindern zu kochen und praktische Ernährungsbildung zu leisten. Ziel ist, wer Mädchen und Jungen deutschlandweit für eine ausgewogene Ernährung und frische Nahrungsmittel zu begeistern. Hier erfahren Sie, wie Sie Kinder auf dieser Entdeckungsreise begleiten können. Spaß am Kochen, Wissen über Ernährung, Tipps für die Deckung eigene Arbeit vermitteln, sind hier die Schlagworte. Initiatoren sind die gemeinnützige ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Stiftung und die Barmer. Ort: VHS Bergisch Gladbach, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Leitung: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, Oecotrophologin Kurs-Nr.: GL20163 Eine geglückte Kommunikation und ein gelungenes Konfliktmanagement kommt allen zu Gute: den Kolleg*innen untereinander, den Kindern, die ihre Erzieher*in als Vorbild erfahren; es entsteht ein entspannter Umgang mit den Eltern. Interaktives Training heißt • sich mit der eigenen Einstellung zu Konflikten und Gewalt zu beschäftigen • zu überlegen, ob und welche Chancen Konflikte enthalten • sich bewusst machen, wie die eigene Wirkung auf andere Personen ist • lernen, wie Sie dem Gegenüber zuhören • kreativ und gewaltfrei in konfliktträchtigen Situationen zu handeln • standhaft und konsequent für die Einhaltung von Regeln einzutreten • zu lernen, den „Ernstfall“ zu Proben In diesem Training haben Sie die Möglichkeit zu erlernen, wie Sie Konflikten besser vorbeugen können, in dem Sie diese erkennen, verstehen und konstruktiv und kreativ bewältigen, so dass Sie auch in aggressiven Situationen Ihre Handlungskompetenz behalten und selbstsicher werden. Kurs-Nr.: GL20164 Inhouse-Schulung „Erfolgs-Methode“ mit Gänsehautfaktor – (ZRM®) Nehmen Sie die kürzeste Route zu Ihren Zielen! Indem Sie Ihrem Unterbewusstsein eine kleine Nachschulung verpassen und es mit ins Boot nehmen. Fertig! Sie erreichen damit nachhaltig Ihre persönlichen und beruflichen Ziele, treffen kluge Entscheidungen und handeln in schwierigen Situationen kreativ und gelassen. Es funktioniert fast schon unverschämt einfach. In ein paar Tagen ist alles erledigt. Kommen Sie zu diesem Schnupperabend und lernen Sie das Zürcher Ressourcen Modell (ZRM®) kennen. Selbst hier können Sie schon profitieren. Versprochen! Ort: AWO Bildungswerk, ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Leitung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, Dipl.-Päd., Video-Home-Trainerin® Kurs-Nr.: GL20129 Das Zürcher Ressourcen Modell (ZRM®) Von ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ und ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ an der Universität Zürich entwickelt, bietet das ZRM® einen neurowissenschaftlichen Ansatz zum Entdecken und Einsetzen von Ressourcen sowohl in der persönlichen Veränderungsarbeit als auch in der Arbeit mit Klienten. Das Selbstmanagement-Training ermöglicht Ihnen, persönliche Ziele individuell zielführend zu formulieren und nachhaltig zu erreichen, kluge Entscheidungen zu treffen und in schwierigen Situationen kreativ und kongruent zu handeln. Das ZRM® ist ein motivierendes Programm zum systematischen Ressourcenaufbau und -einsatz bei Klienten. Es geht davon aus, dass im unbewussten Erfahrungsgedächtnis bereits fast alle Informationen gespeichert sind, die Menschen zu situativen Lösungen und zur persönlichen Kongruenz (Selbstregulation) benötigen. Über verschiedene Methoden, wie z.B. Bilder, kann ein Zugang zu diesen Inhalten hergestellt werden, um sie für das Handeln im Alltag nutzbar zu machen. Die persönliche Kongruenz wird körperlich erfahrbar und kann zu Handlungen führen, die Klienten als authentisch erleben. Methoden: Einzelarbeit, Kleingruppenarbeit, interaktiver Vortrag, kreative Methoden sowie Austausch im Plenum. In einer „Ergebnisgalerie“ wird das Erreichte visualisiert und festgehalten. Ort: AWO Bildungswerk, ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Leitung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, Dipl.-Päd., Video-Home-Trainerin® Kurs-Nr.: GL20130 Inhalte • typische sicherheitstechnische Mängel • Unterweisung von Mitarbeite*iInnen • Dokumentation / Diskussion • wichtige Arbeitsschutzgesetze • beteiligte Personen am innerbetrieblichen Arbeitsschutz • Fragen aus der Arbeitsmedizin Kurs-Nr.: GL20165 Sie werden auch „kleine Tyrannen“ genannt. Pädagog*innen sehen sich zunehmend mit Kindern konfrontiert, die alles selbst bestimmen wollen, ständig über das „warum“ von Regeln und Anleitungen diskutieren, sich nur einfügen, wenn es ihnen passt, mitunter erschreckende Wutausbrüche bekommen und einen Mangel an Einfühlungsvermögen zeigen. Dieses Erscheinungsbild wird einerseits auf gesellschaftliche Prozesse zurückgeführt (▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇), andererseits lässt es sich auch bindungstheoretisch (▇▇▇▇▇▇▇▇▇) und aus den Erkenntnissen der Neurowissenschaften herleiten (▇▇▇▇▇▇). Für den erzieherischen Umgang wurde Aufgrund der Erfahrungen des jeweiligen Mehrbedarfs sorgtVideo- Home-Trainings® ein Konzept entwickelt, mit dem das Verhalten dieser Kinder verstanden werden kann und darauf aufbauend, das konsequente Lenken und Leiten gelingt. Durch Basiskommunikation, reflektierte Steuerung der Initiativen, bewusste Situationsgestaltung und ein eindeutiges Rollenverhalten der Erwachsenen bekommen narzisstische Kinder die Chance, sich „nachzureifen“ und die erzieherischen Angebote zu nutzen.

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Sources: Fortbildungsangebote