Haftung/Schadensersatz Musterklauseln

Haftung/Schadensersatz. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit eine Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen, beruht. Des Weiteren haftet der Auftragnehmer für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen; die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Haftung/Schadensersatz. 7.1 Der Vermieter haftet dem Grunde und dem Umfang nach unbegrenzt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seiner Erfüllungsgehilfen, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei vertraglicher Übernahme einer verschuldensunabhängigen Haftung (z.B. bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos).
Haftung/Schadensersatz. Wir haften gegenüber dem Auftragnehmer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Im Übrigen haften wir für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen in Ziffer 14.2 unberührt; insoweit geltend die gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung oder -erleichterung des Auftragnehmers ist nicht vereinbart.
Haftung/Schadensersatz. 8.1 Die Haftung der GSI wegen Verzögerungen oder Unmöglichkeit werden von diesem Abschnitt (Ziffer 8) nicht erfasst. Für diese Haftung gelten die Regelungen der Ziffer 4.4 dieser AGB.
Haftung/Schadensersatz a) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich deliktischer Ansprüche), richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt oder wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen und in Fällen einer Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
Haftung/Schadensersatz. 16.1 TA haftet dem Grunde und dem Umfang nach unbegrenzt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln ihrer Erfüllungs- gehilfen, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei vertraglicher Übernahme einer verschuldensunabhängigen Haftung (z.B. bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos).
Haftung/Schadensersatz. Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung gilt in Fällen einer Pflichtverletzung von ProtoSoft folgendes:
Haftung/Schadensersatz a. Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich von Vertragshandlungen und aus außervertraglicher Haftung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung oder durch einen von uns arglistig verschwiegenen Mangel verursacht ist oder in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt. Eine Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
Haftung/Schadensersatz. (1) Wir haften auf Schadensersatz grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
Haftung/Schadensersatz. 13.13.1. Der Lizenzgeber haftet für im Rahmen der Vertragserfüllung entstandene Schäden nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Ziffern 13.13.1.1 bis 00.00.0.0: