Haftung auf Schadensersatz Musterklauseln

Haftung auf Schadensersatz. 12.1 Der Verlag haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 12.2 bis 12.6.
Haftung auf Schadensersatz. Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur
Haftung auf Schadensersatz. VII. Gewährleistungsfrist, sonstige Verjährung
Haftung auf Schadensersatz. 1. Für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, haftet TRUMPF - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur: ▪ bei Vorsatz, oder ▪ bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der gesetzlichen Vertreter, der Organe oder leitenden Erfüllungsgehilfen, oder ▪ bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, oder ▪ bei Mängeln, die TRUMPF arglistig verschwiegen hat, oder ▪ im Rahmen einer Garantiezusage, oder ▪ soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden zwingend gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (insbesondere der Pflicht zur rechtzeitigen und mängelfreien Lieferung) haftet TRUMPF darüber hinaus auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen sowie bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Haftung auf Schadensersatz a) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelnder oder falscher Lieferung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt:
Haftung auf Schadensersatz. 7.1 Die Haftung von XXXXXXX auf Schadensersatz ist, nur für den Fall einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung und vorbehaltlich der Ausnahmen in nachfolgender Ziff. 7.2, wie folgt beschränkt: (i) bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) haftet WALTHER der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden; (ii) bei der Verletzung unwesentlicher Pflichten haftet WALTHER nicht. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
Haftung auf Schadensersatz. (1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus uner- laubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Haftung auf Schadensersatz. Soweit nicht vorliegend ausdrücklich das Gegenteil bestimmt ist, leistet SAMSON Schadensersatz wegen der Verletzung einer vertraglichen oder außervertraglichen Leistungspflicht nur bei (i) vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, (ii) fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iii) wegen Übernahme einer Qualitäts- oder Haltbarkeitsgarantie oder (iv) wegen zwingender gesetzlicher Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen sonstiger zwingender Haftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als im vorstehenden Satz vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Art des Anspruchs ausgeschlossen.
Haftung auf Schadensersatz. 1 xxxx.xxxx haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. 2 Xxxx.xxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob xxxx.xxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. 3 Xxxx.xxxx haftet nicht für den Verlust von Daten und/oder Programmen, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen. 4 Xxxx.xxxx haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
Haftung auf Schadensersatz. 1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieser Ziffer A.XI. eingeschränkt. Gleiches gilt für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Mangelhaftigkeit unserer Lieferungen und Leistungen.