Common use of Gewährleistung Clause in Contracts

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen und Leistungen übernimmt der Lieferant volle Gewähr für die Frist von 24 Monaten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.

Appears in 2 contracts

Samples: www.avl.com, www.avl.com

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Die Gewährleistung betrifft neue und Leistungen übernimmt gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage der Lieferant volle Gewähr Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Frist von Gewährleistungsfrist 24 MonatenMonate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistung. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant hat während Gewährleistung erlischt, wenn an der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des LieferantenWare Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistungsfrist wird für Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtdurch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für im Rahmen Mängel der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte MängelKunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die bei der Abnahme oder Übernahme durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht erkennbar sinddadurch, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennensdass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. 5.3In jenen FällenSoweit Software zum Lieferumfang gehört, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und auch in anderen besonders dringlichen Fällengeprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir ohne weiteres berechtigtinnerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw.Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Waresie unsachgemäß behandelt.

Appears in 2 contracts

Samples: www.sandata.net, www.sandata.net

Gewährleistung. 5.1Für alle ENIP AG leistet dafür Gewähr, dass ihre Lieferungen und Leistungen die zugesicherten Eigenschaften aufweisen und frei von Mängeln sind. ENIP AG leistet nur dann Gewähr dafür, dass ihre Lieferungen und Leistungen für einen bestimmten Zweck geeignet sind und übernimmt der Lieferant volle Gewähr für die Frist von 24 Monaten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird nur dann System- oder Anlagenverantwortung, wenn dies ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferantenschriftlich vereinbart ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung 24 Monate und beginnt bei Aufträgen im Zeitpunkt ihrer Ausführung, bei Lieferungen mit der Lieferung und bei Werkleistungen zum Zeitpunkt, in dem das Werk genehmigt wird bzw. als genehmigt gilt. Bei Werkleistungen endet die Gewährleistungsfrist jedoch unabhängig vom Zeitpunkt der Genehmigung mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung in jedem Fall spätestens 30 Monate nach der Auslieferung der betroffenen Geräte durch ENIP AG. ENIP AG erfüllt ihre Gewährleistungspflicht, indem sie nach eigener Xxxx defekte Teile kostenlos repariert oder Ersatzteile frei ab Werk kostenlos zur Verfügung stellt. Andere und weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, so namentlich Ansprüche des Kunden auf • Wandelung, Minderung oder Schadenersatz; • Ersatz von Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung, mangelnde Sorgfalt, Unfälle, höhere Gewalt oder normale Abnützung entstanden sind; • Ersatz von Schäden, die durch Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem massgeblichen Stand der Technik entsprechen, entstanden sind, ferner durch Nichtbeachtung der technischen Richtlinien von ENIP AG über Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Wartung sowie durch unsachgemässe Arbeit anderer; • Ersatz von Schäden, welche durch nicht ausgeführte Stillstandswartungen an Ventilatoren, Motoren, Kompressoren, Pumpen und Befeuchtern oder durch Wassereinwirkung entstehen; • Ersatz von Xxxxxxx, welche durch nicht oder nicht erfolgten fachgerechte Instandhaltung gemäss DIN 31051 und Tätigkeiten nach VDMA Inspektion und Wartung nach VDMA 24176 und 24186_0 – 24168_7 • Ersatz von Wärmetauscher die ohne Schutzeinrichtung wie (Filter, Schlammabscheider, Schutzfänger usw.) durch Verunreinigungen oder Installationsrückstande zur Leistungsminderung oder Leckage führen; • Ersatz von Schäden, die durch Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern entstehen oder durch Korrosionsschäden, insbesondere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw. angeschlossen oder ungeeignete Frostschutzmittel beigegeben sind, ferner von Schäden, die durch unsachgemässen elektrischen Anschluss sowie ungenügende Absicherung, durch vagabundierende Ströme, durch Induktion, durch aggressives Wasser, zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemische oder elektrolytische Einflüsse usw. verursacht werden; • Ersatz von Schäden an nicht von ENIP AG gelieferten Materialien sowie von Auswechslungskosten und von Kosten für die Dauer Feststellung von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtSchadenursachen und Expertisen; • Ersatz von Folgeschäden, Nutzungsausfall und entgangenem Gewinn etc., verursacht durch die Verwendung oder durch Mängel der von ENIP AG gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen. Für im Rahmen Die Gewährleistung durch ENIP AG setzt voraus, dass der Kunde die vereinbarten Zahlungen vollumfänglich geleistet hat. Die Gewährleistungspflicht von ENIP AG erlischt, • wenn ENIP AG ein Mangel nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt wird; • wenn ausdrückliche Weisungen von ENIP AG nicht eingehalten werden; • wenn ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ENIP AG an den von diesen gelieferten Produkten und/oder an den ausgeführten Arbeiten von Dritten Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden. • wenn die durch ENIP AG angewiesene fachgerechte Instandhaltung gemäss DIN 31051 und Tätigkeiten nach VDMA Inspektion und Wartung nach VDMA 24176 und 24186_0 – 24168_7 nicht durchgeführt wurde oder auf der Regeleinheit (Regulierung) unterdrückt wurde. Die Protokollierung sowie Nachweispflicht über die fachgerechte Durchführung der Arbeiten liegt bei dem Kunden. Von der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängelausgeschlossen sind schliesslich Teile, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sindeinem natürlichen Verschleiss unterliegen (z.B. Dichtungen, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen FällenStopfbüchsen usw.) und Betriebsstoffe (z.B. Kältemittel, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzwKältemittelöl usw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Ware).

Appears in 2 contracts

Samples: www.enip.ch, www.enip.ch

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen und Leistungen übernimmt Die Anlagen werden nach den Regeln DIN 4701-4703 derartig berechnet, dass bei den sich aus der Lieferant volle Gewähr Klimatafel der Regeln für den betreffenden Ort ergebenden tiefsten anhaltenden Außentemperaturen die gleichzeitige dauernde Erwärmung aller Räume für die Frist in den Plänen eingetragenen Raumtemperaturen gewährleistet wird. Gewährleistung und Verjährung nach §13 VOB/B jedoch vom Tag der probeweisen Inbetriebsetzung ab gerechnet, zwei Jahre, für maschinelle (bewegliche und feuerberührte) Teile der Anlage. Gewährleistung erfolgt vom AN durch Nachbesserung. Für die Güte der Materialien, sachgemäße Ausführung und Erzielung der zugesicherten Heizwirkung (unter Ausschluß von 24 MonatenBrennstoff- und Wasserverbrauch) wird nach Erfüllung der Zahlungsbedingungen Gewähr dadurch geleistet, dass wir nach unserer Xxxx Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mangelfreier Teile oder einer mangelfreien Sache und bei Unvollständigkeit Nachlieferung vornehmen. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartAlle anderen Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund , insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Der Lieferant Jede Beanstandung hat während nur Gültigkeit, wenn sie uns schriftlich innerhalb von 8 Tagen, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zugeht und unsere Weisung hinsichtlich des weiteren Verhaltens bezüglich der beanstandeten Ware eingeholt und befolgt wird. Mängelanzeigen durch den AG haben stets schriftlich unter Beifügung von Belegen zu behebenerfolgen. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie die durch eine unbegründete Beanstandung entstehen, trägt der AG. Durch eigenmächtige Nacharbeit an den von uns gelieferten Waren erlischt jegliche Ersatzpflicht. Bei Reparaturen, die mit unserem schriftlichen Einverständnis ausgeführt werden, haftet der AG selbst für Mängel bei Ausführung der Reparaturen. Zur Vornahme aller notwendigen Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der AG uns anfallenangemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, wie z.B. Untersuchungskostensonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Bei Umänderungen oder bei Erweiterungsarbeiten wird eine Gewähr nur dann übernommen, Transport, Aus- wenn eine solche vorher schriftlich vereinbart worden ist. Für fremdbezogene und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des von uns nicht wesentlich veränderte Teile übernehmen wir eine Gewähr nur im Rahmen unserer Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist Durchführung der Ansprüche gegen den Lieferanten ist Sache des AG . Auf sein Verlangen treten wir ihm die Gewährleistungsansprüche ab. Von der Gewähr ausgeschlossen sind Rost- und Wasserschäden und alle Schäden aus mangelhaften Bauausführungen, ungenügender Schornsteinanlage, natürlicher Abnutzung, Verschleißteile, nachlassen von Dichtungen, Rost, chemischen oder elektrischen Einflüssen, falscher Bedienung oder unsachgemäße Behandlung, übermäßiger Beanspruchung und gewaltsamer Zerstörung. Die Gewährleistung und jede Möglichkeit zum Kostenersatz erlischt, wenn ohne Einverständnis des Lieferers Änderungen an den Anlagen vorgenommen werden oder die Anlage durch bauliche Hindernisse, Feuer, Explosion, Diebstahl, Wasser, Frost oder ähnlich nur von dem AG zu vertretende Umstände beschädigt wird. Bei Durchführung von Schweiß-, Schneid-, Aufbau-, oder Lötarbeiten sind während und nach der Ausführung vom AG alle betrieblich bedingten Sicherheitsmaßnahmen, die der AN fordert, darunter auch nach Erfordernis Brandwachen, zu erfüllen, bzw. zu leisten. Die Haftung für derartige Schäden , zumal sie zumeist in keinem Verhältnis zum Auftragswert stehen, wird abgelehnt. Eine über vorstehende Gewähr hinausgehende Haftung für irgendwelche unmittelbaren oder mittelbaren Schäden besteht nicht. Eine Gewährleistung entfällt, soweit bauseits zur Verfügung gestelltes Material für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtAusführung des Auftrages verwendet worden ist. Für Es gelten im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparaturübrigen die Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen unserer Lieferanten und die gesetzlichen Bestimmungen. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb Rechtsanspruch auf Bezahlung der Gewährleistungsver- pflichtung liegt bereits erbrachten Arbeit bleibt in unserer Xxxxvollem Umfang bestehen. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührtWegen der abschließenden Regelung des §13 Nr. 5.2Für versteckte Mängel5, VOB/B entfällt auch die bei Möglichkeit, aus dem Gesichtspunkt der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen ungerechtfertigten Bereicherung Ersatz der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen Aufwendungen zu lassen bzwverlangen., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.

Appears in 1 contract

Samples: www.kurz-heizung.de

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Gibt die Betriebsanleitung Hinweise zur Problemanalyse oder Fehlereingrenzung einer gelieferten Ware, wird der Käufer bei Störungen nach diesen Hinweisen vorgehen, bevor er die Instandsetzung durch SMM verlangt. Wird von SMM gelieferte Xxxx vom Käufer zurückgesandt, so kann SMM die Reparatur ablehnen, wenn der Sendung keine Rechnungskopie und/oder ein Liefernachweis und Leistungen übernimmt eine erteilte RMA-Nummer beigefügt wurde. Vor der Lieferant volle Gewähr für Warenrücksendung ist im Gespräch mit SMM die Frist von 24 MonatenFehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen. Die Vermutungsregelung Warenrücksendung erfolgt auf Gefahr des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartKunden und hat frei Haus zu erfolgen. Der Lieferant hat während Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann SMM eine Bearbeitungsgebühr von 45.- Euro erheben oder spezifisch abrechnen.SMM behält sich im Falle eines Produktmangels Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Schlägt die zweite Nachbesserung bzw. die zweite Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten Käufer Herabsetzung der Vergütung verlangen. SMM ist berechtigt, die Durchführung der Gewährleistung ganz oder teilweise einem Vertragshändler oder einem geeigneten Fachhändler zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferantenübertragen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer und Geschäftskunden zwölf Monate ab dem Tage des Erhaltens der Ware. Eine eventuell verlängerte Garantie seitens des originären Herstellers wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtdem Käufer abgetreten. Für Der Käufer hat SMM offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Rahmen Zeitpunkt der Gewährleistung ausgetauschte Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch SMM bereitzuhalten. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten muß der Käufer die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transport- und sonstige Schäden untersuchen und SMM von etwaigen Schäden oder reparierte Teile gilt wieder Verlusten sofort durch eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt schriftliche Meldung unter Angabe des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu genauen Sachverhaltes Mitteilung machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzenVorschriften der §§ 377, 378 HGB bleiben ergänzend anwendbar. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffenEin Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber SMM aus. Für untypische, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen Auftretens von Computerviren, besteht keine Haftung. Werden Betriebs- oder Teilproduktes zurückzuführen sindWartungsanweisungen von SMM nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn dadurch Mängel entstehen. Liegt ein Mangel vor und ist eines der vorstehenden Kriterien erfüllt, hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos Käufer zu halten beweisen, daß der Mangel nicht durch Eintritt der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist. Die vorstehenden Absätze enthalten ausschließlich die Gewährleistung für die Produkte und vollen Regress zu leisten, schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Gebrauchte Geräte oder Ersatzteile werden gegenüber Unternehmern und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der WareGeschäftskunden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert.

Appears in 1 contract

Samples: avid-s-klasse.de

Gewährleistung. 5.1Für Wir gewähren auf alle Lieferungen und Leistungen übernimmt der Lieferant volle Gewähr für die Frist Produkte eine Garantie von 24 vierundzwanzig Monaten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Vermutungsregelung Garantie gilt ab Verkaufsdatum an den Händler. Bei Garantieleistungen hat der Händler hierüber den Nachweis zu führen, und zwar in Form einer Rechnungskopie. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartLiefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wird von dem Käufer ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht, erfolgt nach unserer Xxxx entweder eine Nachbesserung oder Neulieferung. Der Käufer hat hierzu das fehlerhafte Gerät im Originalkarton direkt an die Service-Abteilung des Geräteherstellers zu übersenden. Der Käufer erhält von uns hierzu einen vorgefertigten Lieferschein. Von dort erhält der Abnahme Käufer entweder das reparierte Gerät oder Übernahme ein Ersatzgerät zurückgesandt. Stellen wir bei dem Einschicken von Geräten zur Garantie-Reparatur oder zur Reparatur fest, dass diese nicht erkennbar defekt sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt werden von uns Überprüfungs- und Versandkosten berechnet. Führt auch eine zweimalige Nachbesserung nicht zur Fehlerbeseitigung, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des ErkennensVertrages verlangen. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw.Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ein Mängelanspruch ist außerdem ausgeschlossen, wenn dies der Käufer es versäumt hat. Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machenabtretbar. Die uns vorstehenden Klauseln enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden sichern sollen. Wird die Nachbesserung durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzenRücksendung des Gerätes durchgeführt und tritt während der Dauer der Nachbesserung in unseren Räumlichkeiten eine Verschlechterung oder Beschädigung des Gerätes auf. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst haften wir dafür nur im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der WareFalle grober Fahrlässigkeit.

Appears in 1 contract

Samples: www.sms-singleparty.info

Gewährleistung. 5.1Für alle Der Contractor übernimmt für seine Lieferungen und Leistungen übernimmt der Lieferant volle Gewähr die Gewährleistung für die Frist von 24 MonatenEinhaltung der vertraglich zugesicherten Eigenschaften, Vollständigkeit etc. sowie die Einhaltung aller zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen im Rahmen seines Liefer- und Leistungsumfanges sowie generell dafür, dass seine Lieferungen und Leistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Vermutungsregelung Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt für vom Contractor beschaffte und / oder eingebaute Bauteile, Baugruppen oder Anlagen grundsätzlich fünf Jahre ab Inbetriebnahme, als Ausnahme hiervon für drehende oder bewegliche Teile zwei Jahre und für Verschleißteile sechs Monate. Für die sonstigen vom Contractor zu erbringenden Leistungen – sofern nicht anderes geregelt – beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, gerechnet ab dem Ende des § 924 ABGB Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde. Treten Mängel innerhalb dieser Fristen auf, wird ausdrücklich vereinbartvermutet, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle Diese Vermutung gilt nicht, wenn sie mit der Mängelfeststellung Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist. Die in dieser Zeit auftretenden Mängel, Reparaturen etc. sind vom Contractor kostenlos und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosteninnerhalb des vom AG gestellten Termins zu beheben bzw. durchzuführen, auch soweit sie bei uns anfallenwobei ausdrücklich festgehalten wird, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- dass sowohl Arbeit und (Wieder-) Einbaukosten, gehen Material sowie eventuelle Spesen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. ReparaturContractors gehen. Der Erfüllungsort Contractor haftet auch für Mängelbehebung Kosten, die in Zusammenhang mit der Behebung eines Mangels entstehen, außerdem auch für Mängelfolgeschäden gem. Pkt. 11.6.2. Sollte die Erledigung nicht innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer vom AG gestellten angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sinderfolgen, so hat uns der Lieferant AG das Recht, ohne Einholung von Konkurrenzangeboten eine Ersatzvornahme zu Lasten des Contractors, durchzuführen. Seine Gewährleistungspflicht erstreckt sich auch auf Gewährleistungsansprüche aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leistender Verwendung eines fehlerhaften Produktes seines Vorlieferanten, und zwar unabhängig von einem Verschuldender Verschuldensfrage. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstandenIn den Mängelfolgeschäden sind Betriebsstillstände, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogenGeschäftsentgang, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oderBehebungs-, sofern eine solche nicht erfolgtBeseitigungs- und Aufräumarbeiten mit einzurechnen. Dies betrifft auch Ansprüche Dritter, nach der Kundenübergabe überprüft welche aus diesen Gründen gegenüber dem AG geltend gemacht werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- Weiters haftet er für alle Nachteile, die durch Unterlassung oder Verzögerung, durch mangelnde Qualität der eingesetzten Geräte oder verwendeten Materialien entstehen. Eine Nachweispflicht durch den AG über den tatsächlichen entstandenen Schaden ist dafür nicht erforderlich. Durch außergerichtliche Rüge eines Mangels durch den AG verlängert sich die Frist der Geltendmachung von Gewährleistungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne Schadenersatzforderungen hinsichtlich des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Waregerügten Mangels um ein Jahr.

Appears in 1 contract

Samples: www.oegut.at

Gewährleistung. 5.1Für alle Die Lieferungen und Leistungen übernimmt müssen den jeweils gültigen Vorschriften des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) sowie dem Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz), den DIN- Vorschriften und der Lieferant volle Gewähr für die Frist von 24 MonatenArbeitsstättenverordnung, den erforderlichen Genehmigungen sowie den in der Bestellung genannten Spezifikationen, Zeichnungen und sonstigen Angaben genau entsprechen und sind vom Lieferanten hierauf zu prüfen. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartDen Sicherheitsunterweisungen durch unsere Mitarbeiter ist zwingend Folge zu leisten. Der Lieferant hat während haftet für Zulieferer wie für eigene Leistung. Die gesetzlich vorgesehene Wareneingangskontrolle wird dahingehend modifiziert, dass der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu behebenLieferant bei allen anderen als offenkundigen Fehlern auch ohne rechtzeitige Mängelrüge haftet entsprechend den nachfolgenden Regelungen. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden KostenBei offenkundigen Fehlern beginnt die Verpflichtung zur Untersuchung erst nach Ablieferung, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferantenwenn die Ware schon vorher in unser Eigentum übergegangen ist. Die Gewährleistungsfrist Vom Zeitpunkt der Ablieferung wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtgesetzliche Rügepflicht um vier Wochen verlängert. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile alle - insbesondere nicht erkennbare - Fehler gilt wieder darüber hinaus eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzwzwei Jahren nach Ablieferung. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme Bei Ersatzlieferung oder Übernahme nicht erkennbar sind, Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt für ersetzte oder ausgebesserte Teile mit der Übergabe. Für Lieferteile, die während der Untersuchung des ErkennensMangels und/oder der Mängelbeseitigung nicht genutzt werden konnten, verlängert sich die laufende Garantie- bzw. 5.3In jenen FällenGewährleistungszeit um die Zeit der fehlenden Nutzungs- bzw. Einsatzmöglichkeit. Bei Sachmängeln können wir in jedem Fall nach unserer Xxxx die gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Der Lieferant stellt uns von den Ansprüchen unserer Käufer aus der Produzentenhaftpflicht frei, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällendie unseren Käufern uns gegenüber uns zustehen, soweit er den Fehler zu vertreten hat. Bei Verzug des Lieferanten zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung sind wir ohne weiteres berechtigt, bei Mängeln der Lieferung oder Leistung mängelbehaftete Teile auf seine Kosten des Lieferanten zu ersetzen oder auszubessern und entstandene Schäden auf seine Kosten zu ersetzen oder auszubessern, und entstandene Schäden zu beseitigen. In dringenden Fällen können wir auch ohne das Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen die Mängelbehebung Nachbesserung selbst vorzunehmen vornehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw.lassen. Hierdurch entstandene Kosten trägt der Lieferant. Das Recht auf Rücktritt oder Minderung oder Schadensersatz bleibt unberührt. Xxxxxx bei einer Lieferung oder Leistung berechtigen uns, von allen Vertragsverhältnissen mit dem Lieferanten zurückzutreten, wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffenein wichtiger Grund vorliegt. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstandenwenn die berechtigte Befürchtung besteht, dass seine Lieferungen/sich Fehler oder Mängel einer Lieferung oder Leistung auch bei anderen Lieferungen oder Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft auswirken oder in gleicher Weise auftreten werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.

Appears in 1 contract

Samples: www.ppmrmo.de

Gewährleistung. 5.1Für alle Soweit in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängel. Der Lieferer übernimmt die Gewähr, dass die Lieferungen und Leistungen übernimmt die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben, dass sie für den vorgesehenen Einsatz geeignet sind, ferner dafür, dass die Konstruktion, und die Fertigungstechnik dem aktuellen Stand der Lieferant volle Gewähr für Technik entsprechen, neues Material von erstklassiger und geeigneter Qualität verwendet wird, der Bestellgegenstand frei von Mängeln ist sowie die Frist von 24 Monaten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbarthandelsübliche Güte aufweist und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder ändern. Der Lieferant Auftragnehmer garantiert die Erreichung und zuverlässige Einhaltung aller vereinbarten Leistungswerte. Außerdem garantiert der Auftragnehmer dafür, dass der Verkauf des Liefergegenstandes keine Rechte anderer verletzt und ihm keine gesetzlichen Anordnungen entgegenstehen. Auftretende Mängel berechtigen GIG Karasek nach seiner Xxxx unbeschadet der Geltendmachung einer Vertragsstrafe entweder Ersatzlieferung, Minderung, Mängelbeseitigung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Als Nachfristsetzung gilt auch die wiederholte schriftliche Mahnung (auch per Email) mit Angabe der Gründe zur Vertragseinhaltung. In dringenden Fällen, insbesondere zur Vermeidung größerer Schäden oder zur Abwehr von akuten Gefahren, ist GIG Karasek berechtigt, ohne Nachfristsetzung einen mangelhaften Liefergegenstand oder eine mangelhafte Leistung auf Kosten des Auftragnehmers ausbessern zu lassen oder von dritter Seite Ersatz zu beschaffen. Darüber hinaus hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle Auftragnehmer die im Zusammenhang mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Mängelbehebung entstehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transportinsbesondere Transport-, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für Administrationskosten, Handling- Kosten sowie sonstige im Rahmen Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Kosten zu tragen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche oder sonstige vertragliche Schadenersatzansprüche neben der Gewährleistung ausgetauschte von GIG Karasek gegen den Auftragnehmer bleiben unberührt. Mängel, die sich erst bei Verarbeitung oder reparierte Teile gilt wieder Ingebrauchnahme der gelieferten Waren herausstellen, können von GIG Karasek noch gemäß Punkt 8 nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Soweit eine förmliche Abnahme vereinbart ist, beginnt eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzwmit der Unterfertigung des Abnahmeprotokolls durch den Auftragnehmer und GIG Karasek. ReparaturSoweit keine förmliche Abnahme vereinbart ist, beginnt eine Gewährleistungsfrist von 36 Monaten mit der Übergabe des Produkts, in welches der Liefergegenstand des Auftragnehmers eingebaut ist, an den Endkunden. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme Für nachgebesserte oder Übernahme nicht erkennbar sind, ersetzte Liefergegenstände beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt nach der Nachbesserung neu zu laufen. Für Liefergegenstände, die während der Untersuchung des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen Mangels und / oder der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung Mängelbehebung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen FällenBetrieb bleiben konnten, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten verlängert sich die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffenlaufende Gewährleistungsfrist um die Zeit der Betriebsunterbrechung. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns Den Auftragnehmer trifft während der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstandengesamten Gewährleistungsfrist die Beweislast, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche ein Mangel bei Übergabe nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Warevorhanden gewesen ist.

Appears in 1 contract

Samples: f.hubspotusercontent-eu1.net

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Serienmäßig hergestellte Artikel (Materialien, Beschläge u.ä.) werden nach Referenzmuster bzw. Katalog gekauft. Bei Einzelanfertigungen können geringe, die Funktion und Leistungen übernimmt der Lieferant volle Gewähr für die Frist von 24 MonatenGestaltung nicht beeinträchtigende Maßabweichungen auftreten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten Es kann zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung geringen Abweichungen in Textur, Struktur und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden KostenFarbe kommen, auch soweit sie insbesondere bei uns anfallenMaterialien wie Massivhölzer, wie z.B. UntersuchungskostenFurniere, TransportLeder, Aus- und (Wieder-) EinbaukostenStoffe oder Lacke, gehen zu Lasten des Lieferantenoder bei Nachbestellungen. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten beginnt zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges und beträgt nach VOB 2 Jahre ab Austausch bzw. ReparaturAuslieferung und Fertigstellung Einbau. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung Auftraggeber muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxxeiner Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, müssen uns unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitgeteilt werden. Bei berechtigten Mängeln haben wir die Xxxx, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt Auftraggeber gegen Rücknahme des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu beschaffenliefern. Ebenso sind Solange wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigtunseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, auf Kosten hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifenVertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. 5.4Wir behalten uns vorIst eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung schlägt sie fehl oder Preisminderung geltend zu machenwird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx einen entsprechenden Preisnachlass im Verhältnis zum angezeigten Mangel oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die uns Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Auftraggeber durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzennatürliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, Feuchtigkeit oder der Funktion und dem Einsatzort nicht üblichen klimatischen Bedingungen entstanden sind. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffenDie vorstehenden Absätze schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes soweit nicht vorsätzliches oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Waregrob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Appears in 1 contract

Samples: www.prankeplitt.de

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Der Käufer hat die gelieferte Xxxx einer Eingangskontrolle zu unterziehen und Leistungen übernimmt der Lieferant volle Gewähr für dabei entdeckte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, längstens jedoch innerhalb von 1 Monat ab Lieferung, schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Frist von 24 MonatenLieferung als ordnungsgemäß erbracht. Die Vermutungsregelung Bestimmung der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler bei Softwareprogrammen in allen Anwendungsgebieten auszuschließen. XpertVision übernimmt deshalb die Gewährleistung für Softwareprogramme nur insoweit, als diese im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar sind. XpertVision gewährleistet, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Käufer keine Material- und Herstellungsfehler hat. Die Verantwortung dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des § 924 ABGB Käufers genügen und die beabsichtigten Ergebnisse tragen, sowie die Auswahl, die Installation und die Nutzung der Programme liegen beim Käufer. Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, ist der Käufer verpflichtet, vor Inanspruchnahme von XpertVision die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber den Lieferanten von XpertVision zu versuchen. Zu diesem Zweck wird ausdrücklich vereinbartXpertVision dem Käufer auf Verlangen die eigenen Gewährleistungsansprüche gegen Lieferanten abtreten und die vom Käufer gewünschten Unterlagen zur Verfügung stellen, soweit diese zur Durchsetzung der Ansprüche erforderlich sind. Der Lieferant Wenn und soweit der Käufer hiernach nicht befriedigt wird, hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten XpertVision nach ihrer Xxxx nach Maßgabe dieses Abschnitts 6. Ersatz für fehlerhafte Ware zu liefern oder diese bis zu dreimal nachzubessern. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von XpertVision über. Lässt XpertVision eine ihr vom Käufer zu setzende, angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden KostenSämtliche darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, auch soweit sie bei uns anfalleninsbesondere Schadenersatzansprüche, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für können lediglich im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch Abschnitt 7. geltend gemacht werden. XpertVision stellt die Produkte nicht her (bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängelwenn die Produkte Computersoftware enthalten, gibt sie auch nicht die bei der Abnahme Software heraus), und XpertVision verkauft die Produkte gemäß den nachstehend dargelegten Bedingungen mit einer Garantie des Herstellers oder Übernahme nicht erkennbar sinddes Herausgebers (je nachdem, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machenwas zutrifft). Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig vorstehende Garantie wird von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.XpertVision unter den folgenden Bedingungen gewährt:

Appears in 1 contract

Samples: eu.palit.com

Gewährleistung. 5.1Für alle Die Lieferungen und Leistungen übernimmt müssen den jeweils gültigen Vorschriften des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) sowie dem Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz), den DIN- Vorschriften und der Lieferant volle Gewähr für die Frist von 24 MonatenArbeitsstättenverordnung, den erforderlichen Genehmigungen sowie den in der Bestellung genannten Spezifikationen, Zeichnungen und sonstigen Angaben genau entsprechen und sind vom Lieferanten hierauf zu prüfen. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartDen Sicherheitsunterweisungen durch unsere Mitarbeiter ist zwingend Folge zu leisten. Der Lieferant hat während haftet für Zulieferer wie für eigene Leistung. Die gesetzlich vorgesehen Wareneingangskontrolle wird dahingehend modifiziert, dass der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu behebenLieferant bei allen anderen als offenkundigen Fehlern auch ohne rechtzeitige Mängelrüge haftet entsprechend den nachfolgenden Regelungen. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden KostenBei offenkundigen Fehlern beginnt die Verpflichtung zur Untersuchung erst nach Ablieferung, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferantenwenn die Ware schon vorher in unser Eigentum übergegangen ist. Die Gewährleistungsfrist Vom Zeitpunkt der Ablieferung wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtgesetzliche Rügepflicht um vier Wochen verlängert. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile alle - insbesondere nicht erkennbare – Fehler gilt wieder darüber hinaus eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzwzwei Jahren nach Ablieferung. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme Bei Ersatzlieferung oder Übernahme nicht erkennbar sind, Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt für ersetzte oder ausgebesserte Teile mit der Übergabe. Für Lieferteile, die während der Untersuchung des ErkennensMangels und/oder der Mängelbeseitigung nicht genutzt werden konnten, verlängert sich die laufende Garantie- bzw. 5.3In jenen FällenGewährleistungszeit um die Zeit der fehlenden Nutzungs- bzw. Einsatzmöglichkeit. Bei Sachmängeln können wir in jedem Fall nach unserer Xxxx die gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Der Lieferant stellt uns von den Ansprüchen unserer Käufer aus der Produzentenhaftpflicht frei, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällendie unseren Käufern uns gegenüber zustehen, soweit er den Fehler zu vertreten hat. Bei Verzug des Lieferanten zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung sind wir ohne weiteres berechtigt, bei Mängeln der Lieferung oder Leistung mängelbehaftete Teile auf seine Kosten des Lieferanten zu ersetzen oder auszubessern und entstandene Schäden auf seine Kosten zu ersetzen oder auszubessern, und entstandene Schäden zu beseitigen. In dringenden Fällen können wir auch ohne das Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen die Mängelbehebung Nachbesserung selbst vorzunehmen vornehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw.lassen. Hierdurch entstandene Kosten trägt der Lieferant. Das Recht auf Rücktritt oder Minderung oder Schadensersatz bleibt unberührt. Xxxxxx bei einer Lieferung oder Leistung berechtigen uns, von allen Vertragsverhältnissen mit dem Lieferanten zurückzutreten, wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffenein wichtiger Grund vorliegt. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstandenwenn die berechtigte Befürchtung besteht, dass seine Lieferungen/sich Fehler oder Mängel einer Lieferung oder Leistung auch bei anderen Lieferungen oder Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft auswirken oder in gleicher Weise auftreten werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.

Appears in 1 contract

Samples: recylex.eu

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen PAYONE gewährleistet, dass die dem Unternehmen überlassenen POS- Kaufterminals zum Zeitpunkt der Auslieferung der POS-Terminals den Spezifikationen der PAYONE entsprechen und Leistungen übernimmt nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die spezifikationsgemäße Verwendbarkeit beeinträchtigen oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Lieferant volle Gewähr Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Eine Beschaffenheitsgarantie gem. § 443 BGB wird nicht abgegeben. PAYONE erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtung für die Frist von 24 Monaten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferantengemietete POS-Terminals durch Lieferung eines POS-Ersatzterminals. Die Gewährleistungsfrist wird für POS- Kaufterminals und Zubehör beträgt 12 Monate ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Bei Akkus gilt die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtGewährleistungsfrist nicht für Mängel, die durch den gewöhnlichen natürlichen Verschleiß und die übliche Schwächung der Batterie entstanden sind bzw. Für auf einen unsachgemäßen Gebrauch durch das Unternehmen zurückzuführen sind. Sofern im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen Sonderaktionen gebrauchte POS-Terminals Kaufgegenstand sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst übernimmt PAYONE je nach Vereinbarung im Zuge Vertrag für die POS-Terminals eine Alters entsprechend kürzere oder keine Gewährleistung. Sollten Mängel des POS-Terminals auftreten, wird das Unternehmen die für die Mängelbeseitigung zweckdienlichen Informationen zur Verfügung stellen und bei der weiteren Projektbearbeitung Fehlersuche unterstützend mitwirken. PAYONE wird den gerügten Mangel überprüfen und unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Beseitigung einleiten (Nacherfüllung). Statt einer Fehlerbeseitigung kann PAYONE den Gewährleistungsanspruch auch durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach Lieferung eines mangelfreien POS- Terminals erfüllen. Bei Fehlschlagen von zwei Versuchen der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der WareNachbesserung oder Ersatzlieferung kann das Unternehmen wahlweise den Kaufpreis mindern oder vom Einzelvertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: media.payone.com

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Leistungen übernimmt Tauglichkeit. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln finden Anwendung, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen, steht grundsätzlich Prall-Tec zu. Dem Lieferanten steht das Recht zu, die von uns gewählte Art der Nacherfüllung unter den Voraussetzungen des § 439 Abs. 3 BGB zu verweigern. Sollte der Lieferant volle Gewähr für die Frist von 24 Monaten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über nicht unverzüglich nach unserer Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle zur Mängelbeseitigung mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung Beseitigung des Mangels beginnen, so steht uns in Zusammenhang stehenden Kostendringenden Fällen, auch soweit sie bei uns anfalleninsbesondere zur Abwehr von akuten Gefahren oder Vermeidung größerer Schäden, wie z.B. Untersuchungskostendas Recht zu, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen diese auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder von dritter Seite vornehmen zu Lasten des Lieferantenlassen. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist Sachmängelansprüche verjähren mit Ablauf von 24 Monaten ab Austausch bzwInbetriebnahme oder Ersatzteile-Einbau, spätestens nach 30 Monaten ab Lieferung an Prall-Tec, es sei denn, die Sache ist entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet worden und hat dessen Mangelhaftigkeit verursacht. ReparaturBei Rechtsmängeln stellt uns der Lieferant außerdem von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung Hinsichtlich Rechtsmängeln gilt eine Verjährung von 10 Jahren. Für innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in Verjährungsfrist unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei Mängelansprüche instandgesetzte oder reparierte Teile der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, Lieferung beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällenneu zu laufen, in welchen dem der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällenunsere Ansprüche auf Nacherfüllung vollständig erfüllt hat. Entstehen uns infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, sind insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Lieferant diese Kosten zu tragen. Nehmen wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen von uns hergestellte und/oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler verkaufte Erzeugnisse infolge der Mangelhaftigkeit des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes Vertragsgegenstandes zurück oder Teilproduktes zurückzuführen sindwurde deswegen uns gegenüber der Kaufpreis gemindert oder wurden wir in sonstiger Weise deswegen in Anspruch genommen, behalten wir uns den Rückgriff gegenüber dem Lieferanten vor, wobei es für unsere Mängelrechte einer sonst erforderlichen Fristsetzung nicht bedarf. Wir sind berechtigt, vom Lieferanten Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die wir im Verhältnis zu unserem Kunden zu tragen hatten, weil dieser gegen uns einen Anspruch auf Ersatz der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- , Materialkosten, Import- und Exportzölle, hat. Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so hat uns wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Erfolgt eine Bemusterung, so gelten die Eigenschaften des Musters als zugesichert. Die gelieferte Xxxx muss musterkonform sein. Sofern der Liefergegenstand speziell angefertigt wurde, z.B. anhand von Zeichnungen, haben diese Vorrang vor der Bemusterung. Der Lieferant unterhält eine nach Art und Umfang geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung und weist diese auf Anforderung nach. Er verpflichtet sich, im Liefervertrag spezifizierte Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Liefergegenstände, Fertigungsverfahren und der Nachweisführung in vollem Umfang zu erfüllen. Wird Prall-Tec auf Grund verschuldensunabhängiger Haftung nach Dritten gegenüber nicht abdingbarem ausländischem Recht in Anspruch genommen, tritt der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leistengegenüber Prall-Tec insoweit ein, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Warewie er auch unmittelbar haften würde.

Appears in 1 contract

Samples: www.prall-tec.de

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen und Leistungen übernimmt Von SQL zu vertretende Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten von der Lieferant volle Gewähr Ablieferung an, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Die Verjäh- rung beginnt mit Überlassung/Ablieferung der Soft- ware. Als Mängel gelten Abweichungen der SQL-Soft- ware von der in der Bedienungsanleitung beschriebe- nen Funktionsweise in einem Umfang, der die Nut- zung in nicht nur unerheblichen Maße einschränkt. SQL haftet nicht für Bedienungs- oder Konfigurations- fehler des Auftraggebers. SQL tritt nicht für die Rich- tigkeit der vom Auftraggeber mit der SQL-Software angestrebten Arbeitsergebnisse ein. SQL beseitigt innerhalb der Mängelbeseitigungsfrist unentgeltlich Mängel an SQL-Produkten ausschließ- lich durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung oder durch Fehlerumgehung, falls die vertragsgemäße Nutzung dadurch nicht nur unwesentlich beeinträch- tigt wird. Führen Ersatzlieferungen oder Nachbesse- rung nicht innerhalb angemessener Frist von 24 Monatenzum Erfolg, kann der Auftraggeber Rückgängigmachung des Ver- trages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Vermutungsregelung Im Falle des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartRücktritts vom Vertrag schuldet der Auf- traggeber für die Zeit bis zum Rücktrittszeitpunkt eine angemessene Nutzungsgebühr, die unter Zugrunde- legung einer linearen vierjährigen Abschreibung be- rechnet wird. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Auftraggeber verpflichtet sich, etwaige Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten ausreichend zu beheben. Alle dokumentieren und SQL nach besten Kräften bei einer Mängelbehebung zu unterstützen, insbesondere in erforderlichem Umfang den Zugang zum System zu gewähren, sowie Personal, das mit der Mängelfeststellung Anwendung und Mängelbe- hebung den Prozessen vertraut ist, zur Ver- fügung zu stellen. Nicht unter die Mängelbeseitigung fallen Fehler, die ihren Ursprung nicht in Zusammenhang stehenden Kostenden SQL-Produkten haben, auch soweit sie bei uns anfallensondern auf die unsachgemäße Bedienung, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- die Ver- wendung ungeeigneter Betriebsmittel oder auf Ände- rungen oder sonstigen Handlungen des Vertragspart- ners oder Dritter beruhen. Funktionsangaben in einer jeweiligen Leistungsbe- schreibung sowie Angaben und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für Auskünfte im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist Rah- men von 24 Monaten ab Austausch bzwVertragsverhandlungen stellen keine Garan- tien dar, es sei denn, diese wurden ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich von SQL bestätigt. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung Wegen einer nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw.einem Mangel der Software be- stehenden Pflichtverletzung kann der Auftraggeber nur zurücktreten, wenn dies die SQL diese Pflichtverlet- zung zu vertreten hat. Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht möglich isteiner Mängelhaftungsverpflich- tung der SQL zuzuordnen ist (Scheinmangel), anderweitig Ersatz wird der Auftraggeber mit den für Verifizierung und Fehlerbe- hebung erbrachten Leistungen der SQL zu beschaffenden jeweils gültigen Vergütungssätzen der aktuellen Preis- und Konditionenliste zzgl. Ebenso sind wir der angefallenen Auslagen be- lastet, es sei denn, der Auftraggeber hätte den Schein- mangel auch bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns Anstrengung der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche gebotenen Sorgfalt nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Wareerkennen können.

Appears in 1 contract

Samples: www.transconnect-online.de

Gewährleistung. 5.1Für Die Ware muss, soweit unsere Bestellung keine anderslautenden Bestimmungen enthält, die handelsübliche Beschaffenheit nach Qualität, Form usw. besitzen, widrigenfalls sie als nicht vertragskonform gilt. Der Lieferant gewährleistet demzufolge, dass seine Waren frei von Mängeln sind, mit den vereinbarten Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern oder Beschreibungen übereinstimmen, keine Konstruktionsfehler aufweisen, von vertragsgemäßer Güte und für den vom Besteller vorgesehenen Zweck oder Einsatz geeignet sind. Der Lieferant gewährleistet darüber hinaus, dass er alle Lieferungen für die betreffenden Absatzmärkte geltenden Gesetze und Leistungen übernimmt Bestimmungen im Hinblick auf die Herstellung und, falls zutreffend, die Entwicklung der Waren sowie seine vertraglichen Pflichten, erfüllt. Für beanstandete Ware ist nach unserer Xxxx und ohne zusätzlichen Kostenaufwand Ersatzlieferung (Austausch der mangelhaften in eine mangelfreie Ware) oder Gutschrift zum Rechnungspreis zu leisten, letzteres nur dann, wenn eine Ersatzlieferung durch den Lieferanten verweigert wurde oder nicht rechtzeitig möglich ist. Erforderlichenfalls sind wir auch berechtigt, die Behebung selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen. Sind die Mängel wesentlich und unbehebbar oder weigert sich der Lieferant volle Gewähr für nach Aufforderung, sie zu beheben, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und entsprechend Schadenersatz zu fordern. Der Lieferant verzichtet ausdrücklich auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Für die Frist Behebung der Beanstandung sind wir hinsichtlich offen liegender Fehler berechtigt, diese dem Lieferanten mit Wirksamkeit innerhalb von 30 Tagen bekannt zu geben, hinsichtlich verborgener Fehler sind wir an die Einhaltung bestimmter Fristen zur Erhebung der Beanstandung nicht gebunden, aber sobald uns solche bekannt werden, werden wir umgehend den Lieferanten informieren. Als verborgene Fehler gelten auch solche, die bei üblicherweise bis zur Verwendung verpackt belassener Ware erst bei Entnahme aus der Verpackung sichtbar werden. Auch die Tatsache, dass wir unter Umständen eine Lieferung einer uns nicht entsprechenden Ware übernommen haben, nimmt uns nicht das Recht, weitere Lieferungen in der uns nicht entsprechenden Qualität zu beanstanden. Für Ersatzlieferungen und reparierte Xxxx beginnt die Gewährleistungsfrist ab ordnungsgemäßer Übernahme bzw. mängelfreier Reparatur zu laufen. Der Lieferant gewährleistet eine vollständige Warenausgangsprüfung zur Sicherung einer ordnungsgemäßen und fehlerfreien Lieferung. Eine Wareneingangskontrolle bei uns findet nur im Hinblick auf von außen erkennbare Schäden und/oder Abweichungen in Identität und Menge statt. Sofern nicht ausdrücklich mit dem Lieferanten anders vereinbart, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Die Vermutungsregelung des Rügeobliegenheit gemäß § 924 ABGB 377 UGB wird hiermit ausdrücklich vereinbartausgeschlossen. Es greift eine Schad- und Klagloshaltung zu unseren Gunsten hinsichtlich sämtlicher Kosten und Schäden, insbesondere auch solcher, die österreichischen oder ausländischen Produkthaftungsbestimmungen unterliegen oder die durch mangelhafte bzw. vereinbarungswidrige Lieferung entstehen. Ebenso gilt diese Schad- und Klagloshaltung für sämtliche Schäden, die aufgrund ihrer Mangelhaftigkeit einem Dritten (Käufer unserer Produkte und Anlagen) entstehen, dies jedoch nur insoweit, als wir hierfür in Anspruch genommen werden; notwendige Deckungskäufe sind als inkludiert zu betrachten. Wir sind verpflichtet, den Lieferanten von einer derartigen Inanspruchnahme durch den Dritten (Käufer) unverzüglich zu verständigen. Wir sind ferner berechtigt, bei Mangelhaftigkeit eines Teils der Lieferung – unbeschadet unserer Ersatzansprüche - von der gesamten Bestellung bzw. dem Rahmenauftrag zurückzutreten, ohne dass dem Lieferanten uns gegenüber Ansprüche entstehen. Der Verkäufer übernimmt auch die Gewährleistungsverpflichtung für die von ihm gelieferten und nicht von ihm selbst erzeugten Waren und Bestandteile. Der Lieferant hat während hält ekey für sämtliche wie immer gearteten Nachteile vollkommen schad- und klaglos, die ekey unmittelbar oder mittelbar infolge einer mangelhaften Lieferung oder Leistung, wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften, wegen Verletzung der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu behebenvereinbarten Lieferzeiten, -termine und -fristen, Unterlieferung oder aus irgendwelchen anderen, dem Lieferanten zuzurechnenden Rechtsgründen entstehen. Alle Der Lieferant ist zum vollständigen Ersatz sämtlicher Schäden, die in diesem Zusammenhang eintreten, verpflichtet. Dies gilt insbesondere auch für einen allfälligen eigenen oder fremden Aufwand (einschließlich Material -, Transport- und Personalaufwand) im Zusammenhang mit der Mängelfeststellung Feststellung oder Behebung von Mängeln, sowie für allfällige durch Mängel verursachte frustrierte Material- und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Personalaufwendungen und sonstige Kosten; weiters für entgangenen Gewinn und Schäden aus Betriebsunterbrechung, auch soweit sie bei uns anfallenfür den allfälligen durch die Mängel oder Lieferverzug verursachten oder mit diesem zusammenhängenden Mehraufwand an eigenem oder fremden Personal und Material, wie z.B. Untersuchungskostensowie für allfällige Pönalen, TransportSchadenersatz- und / oder Gewährleistungen, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen die von ekey an ihre Abnehmer zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparaturleisten sind. Der Erfüllungsort Lieferant trägt die volle Verantwortung für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxxseine Zulieferanten und deren Sublieferanten. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen Insbesondere haftet der Lieferant für das Verschulden seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt Zulieferanten, deren Sublieferanten und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen der Hersteller der von ihm zugekaufte n Teile oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzwLeistungen wie für eigenes Verschulden., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.

Appears in 1 contract

Samples: www.ekey.net

Gewährleistung. 5.1Für alle Die vereinbarten Lieferungen und Leistungen übernimmt werden gemäß dem der Lieferant volle Gewähr für die Frist Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Leistungsverzeichnis von 24 MonatenBWT erbracht. Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abwei- chungen von einem Muster und/oder Prospekt, welche dem Angebot o- der der Auftragsbestätigung zugrunde liegen (z.B. in Bezug auf Maße, Ge- wicht, Qualität und Farbe), sind unbeachtliche Mängel und gelten vorweg als genehmigt. Der Vertragspartner hat Lieferungen und Leistungen von BWT unverzüg- lich nach Übernahme zu untersuchen und erkennbare Mängel, Fehlmen- gen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Übernahme der Lieferungen und Leistungen, versteckte Mängel innerhalb von einer Woche nach ihrer Feststellung, schriftlich zu rügen. Die Vermutungsregelung des Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übernahme der Ware. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartund § 933b ABGB finden keine Anwendung. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres Bei begründeten Mängeln ist BWT berechtigt, auf Kosten des Lieferanten innerhalb angemessener Frist nach ihrer Xxxx den Mangel zu verbessern, das Fehlende nachzutra- gen oder die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten Ware zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlie- ferungen sind zulässig. Im Falle der rechtzeitigen Verbesserung, Nachtrag der Fehlmenge oder Ersatzlieferung sind darüber hinausgehende Ansprü- che wie Aufhebung des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffenVertrages (Wandlung) oder Preisminderung aus- drücklich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes wenn der Vertragspartner oder Teilproduktes zurückzuführen sindein von BWT nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat. Außerdem erlischt die Gewährleistung, so hat uns wenn die Ware nicht gemäß den Vorschriften bzw. der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht Bedienungsanleitung be- trieben wird oder die Genehmigung im Sinne des § 377 Absvon Punkt 2.3 nachträglich wegfällt. 1 UGBZur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Vertrags- partner auf seine Kosten und Gefahr die Ware an BWT zu liefern und bei BWT abzuholen. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme BWT haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Be- handlung oder Lagerung entstanden sind. Sollte im Angebot oder in der WareAuftragsbestätigung eine Garantiezusage (es handelt sich hierbei jedenfalls nur um einen „unechten Garantiever- trag“) enthalten sein, so umfasst diese keinesfalls Verschleißteile oder Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, na- türliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lage- rung entstanden sind. Die Garantiezusage ist derart zu verstehen, dass BWT für Mängel (ausgenommen die zuvor aufgezählten Fälle) einsteht, die innerhalb der vereinbarten Garantiefrist nach Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.bwt.com

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Für die bestellungsgemäße Ausführung der Lieferung/Leistung und Leistungen übernimmt Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, für sachge- mäße und dem neuesten Stand der Lieferant volle Gewähr Technik entsprechende Konstruktion, für die Frist von 24 MonatenGüte der Ausführung für zugesicherte Eigenschaften und für Verwendung tadellosen Materials leistet der Vertragspartner bei beweglichen Sachen 36 Monate und bei unbeweglichen Sachen oder Sachen, die zum Einbau in oder zur Verwendung mit unbeweglichen Sachen bestimmt sind, 60 Monate Gewähr. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle Gewährleistung beginnt mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie Annahme des Liefergegenstandes durch unseren Endkunden oder im Falle des ausschließlichen Ein- satzes bei uns anfallenmit der unbeanstandeten Abnahme der Lieferung/Leistung durch uns zu laufen. Untersuchungs- und Rügepflichten beste- hen nicht vor vollständiger Lieferung oder Leistung. Die Eingangsuntersuchung durch uns beschränkt sich auf Fehler, die offen erkennbar sind, wie z.B. UntersuchungskostenTransportschäden, TransportFalschlieferungen, Aus- Mehr- oder Minderlieferung. Derartige Mängel sind binnen 14 Tagen ab Lieferung anzuzeigen. Eine weitergehende Verpflichtung zur Überprüfung der Lieferung/Leistung bei Übergabe und Rüge allfälliger Mängel (Wieder-kauf- männische Mängelrüge) Einbaukostenbesteht nicht. Wir sind vielmehr berechtigt, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung wegen auftretender Mängel innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung Gewähr- leistungsfrist jederzeit geltend zu machen. Die uns Insoweit verzichtet der Vertragspartner auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Im Gewährleistungsfall haben wir das Recht, nach unserer Xxxx kostenlose Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Liefe- rung/Leistung zu verlangen, den Mangel von anderer Seite auf Kosten des Vertragspartners verbessern zu lassen, den Vertrag sofort zu wandeln oder einen entsprechenden Preisnachlass zu begehren. Bei Mangelbehebung durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns den Vertragspartner beginnt die Gewährleistungsfrist nach Abnahme der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung Verbesserung durch uns oderfür die gesamte von der Mangelhaftigkeit betroffene Lieferung/Leistung neu zu laufen. Die Ansprüche auf Schadenersatz bleiben von der dargestellten Gewährleistung unberührt. Der Vertragspartner garantiert die Durchfüh- rung von Schulungs-, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- Wartungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der WareReparaturleistungen sowie die Nachlieferung von Verschleiß- und Ersatzteilen für den Zeitraum von 10 Jahren ab Lieferung.

Appears in 1 contract

Samples: www.sag.at

Gewährleistung. 5.1Für alle Bei Mangelhaftigkeit der Lieferungen und bzw. Leistungen übernimmt des Lieferanten/Unternehmers sind wir berechtigt, auf dessen Kosten Nacherfüllung zu verlangen. Zur Durchführung der Lieferant volle Gewähr Nacherfüllung stehen dem Lieferanten/Unternehmer zwei Versuche innerhalb einer von uns jeweils gesetzten angemessenen Frist zu. Schlägt die Nacherfüllung auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch fehl, wird diese verweigert bzw. ist diese für den Lieferanten/Unternehmer unmöglich, können wir vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung entsprechend mindern. Soweit die Mangelhaftigkeit vom Lieferanten/Unternehmer zu vertreten ist verbleibt uns daneben das Recht zur Geltendmachung von Schadens- oder Aufwendungsersatz. Im Falle eines Werkvertrages sind wir darüber hinaus berechtigt, die Mängel, bei erfolglosem Ablauf der zweiten von uns zur Nacherfüllung bestimmten Frist, auf Kosten des Lieferanten/Unternehmers selbst zu beseitigen. Wird die Nacherfüllung durch den Lieferanten/Unternehmer ohne hierzu berechtigt zu sein verweigert, so ist für die Frist von 24 Monatenvorgenannte Selbstvornahme eine vorherige Fristsetzung entbehrlich. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant hat während Entsprechendes gilt, soweit für uns aufgrund der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit Dringlichkeit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des LieferantenMangelbeseitigung eine vorherige Fristsetzung unzumutbar ist. Die Gewährleistungsfrist wird beträgt ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs, im Falle eines Werkvertrages ab dem Zeitpunkt der Abnahme, zwei Jahre. Bei Lieferungen und/oder Leistungen von Bauwerken oder Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, beträgt die Dauer Gewährleistungsfrist fünf Jahre. Im Falle der Beseitigung von Verbesserungsarbeiten Mängeln durch den Lieferanten/Unternehmer verlängert sich die Gewährleistungsfrist jeweils um den Zeitraum von der Beanstandung bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtÜbergabe bzw. Für Abnahme der Instandsetzung. Auf die im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte Nacherfüllung erbrachten Ersatzlieferungen oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Nachbesserungen finden vorstehende Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzwentsprechende Anwendung., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.

Appears in 1 contract

Samples: www.ugs-katharina.de

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate und Leistungen beginnt mit Gefahrenübergang, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Mängel müssen bei sonstigem Haftungsausschluss längstens innerhalb von 7 Wochentagen, jedoch maximal 5 Werktagen nach Übergabezeitpunkt mit detaillierter Fehlerbeschreibung schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Mängelrügen sind nur gültig, wenn der Mangel ersichtlich und/oder reproduzierbar ist. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsansprüchen aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Auftraggeber nur diesen und nicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaft beanstanden. Der Auftragnehmer übernimmt der Lieferant volle keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die Frist auf unsachgemäße Bedienung, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von 24 Monatenden Installations- und Lagerbedingungen), atmosphärische oder statische Entladung oder natürlichen Verschleiß sowie nicht von IT- world schriftlich genehmigte Reparaturversuche oder auf Transportschäden zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beigestellten Komponenten, insbesondere auch die gelieferte Software allen funktionalen Anforderungen des Auftraggebers genügen, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde. Mängelbehebungen bewirken keine Verlängerung der Gewährleistung und/oder Garantie. Die Vermutungsregelung des § §924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartausgeschlossen. Der Lieferant Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Bei Drittlieferungen ist IT-world berechtigt, die gegen den Vorlieferanten bestehenden Garantieansprüche mit schuldbefreiender Wirkung an den Auftraggeber abzutreten. Im Falle eines Gewährleistungs- oder Garantieanspruches haftet IT-world bei Hardware für alle Mängel am Material jedoch nicht für die technische Funktion, wobei sich die Haftung auf die Kosten des Materials der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei durch IT-world gelieferten Geräten, welche eine aufrechte Hersteller Garantie aufweisen, ist die Garantieabwicklung ausschließlich mit dem Hersteller und durch den Auftraggeber selbst durchzuführen. Jegliche Garantieabwicklung im Rahmen einer Hersteller Garantie bzw. einer zusätzlich erworbenen Garantie- bzw. Serviceleistung des jeweiligen Herstellers, welche der Auftraggeber nicht selbst durchführt, wird dem Auftraggeber zum aktuellen Stundensatz in Rechnung gestellt. Allfällige Wegzeit-, Arbeits- oder Transportkosten gehen immer zu Lasten des Auftraggebers. Programm- und Daten(rück)sicherung (Backup und Restore) hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich Auftraggeber auf eigene Kosten zu behebendurchzuführen. Alle Bei Software haftet IT-world nur für den mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kostendem Softwarehersteller schriftlich vereinbarten Umfang. Der Regress lt. §933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es besteht eine grundsätzliche Abdingbarkeit des vorgesehenen Regressanspruches nach §933b ABGB. Es wird vereinbart, die Beweislastumkehr laut §1298 ABGB aufzuheben. Über o.a. hinausgehende Gewährleistungsansprüche haftet IT-world insbesondere nicht für Schäden im Vermögensbereich des Käufers, auch soweit sie bei uns anfallennicht für Folgeschäden jeglicher Art, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtdies dem Auftragnehmer vom Geschädigten nachgewiesen wird. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht den Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der WareKonsumentenschutzgesetzes gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen.

Appears in 1 contract

Samples: www.it-world.eu

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Maßgebend für Qualität und Leistungen übernimmt Ausführung sind die Beschreibungen der Lieferant volle Gewähr für vereinbarten Beschaffenheit. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Sachmängelansprüche sowie Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die Frist von 24 nicht an dem Liefergegenstand oder dem Werk selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden) verjähren nach 12 Monaten. Dies gilt nicht, wenn gesetzlich längere Fristen zwingend vorgeschrieben sind. Die Vermutungsregelung Verjährung beginnt mit der Abnahme des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartWerkes. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden KostenBesteller verpflichtet sich, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der gelieferten Ware, stichprobenartige Mess- und Qualitätsuntersuchungen durch zu führen. Offensichtliche Mängel müssen zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Ist der Auftrag für beide Vertragsteile ein kaufmännisches Geschäft, gilt § 377 HGB. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Unternehmer die Xxxx, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nach zu erfüllen oder Übernahme dem Besteller gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung oder nicht in vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Partner auch schriftlich eine letzte Frist nachkommt setzen, innerhalb derer wir unseren Verpflichtungen nach zu kommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist, kann der Partner Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw.Gefahr vornehmen lassen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, wenn dies nicht möglich die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigtes sei denn, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Verschleiß oder Abnutzung in üblichem Umfang rechtfertigen keine Mängelansprüche. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Unternehmens auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn kein vorsätzliches Handeln vorliegt.

Appears in 1 contract

Samples: www.grosseibl.com

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Die Anlage(n), Modernisierungs-Baugruppen oder Reparaturersatzteile werden entsprechend dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Werksnormen unseres Unternehmens erstellt und Leistungen übernimmt entsprechen den zum Zeitpunkt der Lieferant volle Gewähr Angebotsabgabe gültigen Aufzugsvorschriften. Angaben unseres Unternehmens über Kraftbedarf, Geschwindigkeit und Leistung der Anlage(n) bzw. der beauftragten Ausführung gelten als erfüllt, wenn eventuelle Abweichungen nicht mehr als ± 10% betragen. Bei der Modernisierung durch den Austausch der ganzen Anlage(n) sind diese nach EN 50082-1/2 und EN 55011 für die eine ausreichende Funkstör- und Netzrückwirkfreiheit in Wohngebäuden ausgelegt. Zusätzliche Funkentstör- und Filtereinrichtungen sind nicht zur Lieferung vorgesehen. Alle Teile, welche entsprechend der schriftlich vereinbarten Verjährungsfrist nach dem Gefahrenübergang bei sachgemäßer Benutzung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden, sind in angemessener Frist von 24 Monatenunentgeltlich nach unserer Xxxx auszubessern oder auszuwechseln. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind bei erfolgreicher Nachbesserung oder Ersatzlieferung ausgeschlossen. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartFeststellung von Mängeln muss uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der Lieferant Die Gewährleistung setzt eine regelmäßige angemessene fachgerechte Wartung durch den Hersteller voraus. Die Gewährleistung bezieht sich weder auf natürlichen Verschleiß noch auf Schäden oder Auswirkungen, welche aus durch uns nicht vertretbare Gründe entstanden sind, z.B.: - Einfluss von Temperatur und Witterung - chemische und sonstige Natureinflüsse - mangelnde Wartung, wie zu große Wartungsintervalle - rohe Behandlung - Überlastung und Nichteinhaltung unserer in den Anlagezeichnungen usw. gestellten Anforderungen - Vandalismus Vornahme aller uns nach unserem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat während der Besteller uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Die Bestimmungen über die Gewährleistung gelten entsprechend für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke, jedoch nur bis zum Ende der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzwden ursprünglichen Liefergegenstand., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.

Appears in 1 contract

Samples: www.aufzug-service-moritz.de

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Etwaige Beanstandungen unserer Produkte können, soweit der Mangel offensichtlich ist, nur innerhalb von zwei Wochen nach Überlieferung, andere Mängel innerhalb von 12 Monaten nach Ablieferung (bzw. nur innerhalb einer etwaigen Garantiefrist) geltend gemacht werden. Hierbei ist die Schriftform zwingend. Verlängerte Gewährleistungszeiten von Herstellern gehen nicht auf die Gewährleistungspflicht der Firma HEJUBA GmbH über. Derartige Gewährleistungsabwicklungen werden, sofern Kosten entstehen, dem Kunden in Rechnung gestellt. Des Weiteren muss der Kunde diese Dienstleistung schriftlich beauftragen. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen kann der Besteller Herabsetzung, Vergütung oder Auflösung des Kaufvertrages verlangen. Schadensersatzansprüche - insbesondere auch für Mängelfolgeschäden - können gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags-Verletzung unsererseits beruht. Garantiereparaturen erfolgen nur dann kostenlos, wenn das entsprechende Gerät zu uns gebracht wird. Bei Durchführung derartiger Reparaturen an einem vom Käufer gewählten Standort wird die Anfahrt berechnet. Das Überspielen und Leistungen übernimmt der Lieferant volle Gewähr für die Frist Retten von 24 MonatenDaten ist ebenfalls keine Garantie-Leistung. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtDatensicherungspflicht liegt beim Kunden. Für im Rahmen Datenverluste übernehmen wir keine Haftung. Mangelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung der Gewährleistung ausgetauschte Beschaffung oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Des Weiteren übernehmen wir keine Haftung, wenn das Produkt durch den Kunden unsachgemäss installiert, repariert oder benutzt wurde oder die Seriennummer bzw. Reparaturähnliche Kennzeichen entfernt wurden. Der Erfüllungsort Eine Haftung für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind Sachmängel übernehmen wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw.nur, wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir die Ursache hierfür bereits bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der WareGefahrenübergang bestand.

Appears in 1 contract

Samples: hejuba.ch

Gewährleistung. 5.1Für Nach § 377 HGB und ADSP hat der Besteller die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und etwaige Mängel sofort schriftlich bei uns und dem anliefernden Unternehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, werden wir von jeder Haftung frei. Dies gilt auch für evtl. Rückgriffsansprüche des Bestellers nach § 445 a BGB. Im Übrigen verjähren alle Lieferungen Gewährleistungsansprüche innerhalb 6 Monaten nach Lieferung. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Benutzer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Leistungen übernimmt Ersatzlieferungen hat der Lieferant volle Gewähr für Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die Frist erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Lieferer von 24 Monatender Mangelhaftung befreit. Die Vermutungsregelung Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Lieferer mit der Beseitigung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant Mangels im Verzug ist, hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Besteller das Recht den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der notwendigen Kosten zu behebenverlangen. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Stand November 2020 Lieferer - insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes, einschließlich des Versandes. Eventuelle Rückgriffsansprüche nach § 445 a BGB sind bei rechtzeitiger Anzeige auf eine Au[wendungsersatzpauschale von 50,00 € beschränkt, soweit der Lieferer nach seiner Xxxx den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der mange/freien Sache durch seinen Kundendienst nicht selbst vornehmen lässt. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten. Alle mit der Mängelfeststellung weiteren Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, aus welchem Rechtsgrunde auch immer. Alle von uns gegebenen Abbildungen und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des LieferantenMaße sind unverbindlich. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, Modellabweichungen aus fabrikationstechnischen Gründen sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzwvorbehalten., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.

Appears in 1 contract

Samples: www.ceramicaflaminia.de

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen PAYONE gewährleistet, dass die dem Unternehmen überlassenen POS-Kaufterminals zum Zeitpunkt der Auslieferung der POS-Terminals den Spezifikationen der PAYONE entsprechen und Leistungen übernimmt nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die spezifikationsgemäße Verwendbarkeit beeinträchtigen oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Lieferant volle Gewähr Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Eine Beschaffenheitsgarantie gem. § 443 BGB wird nicht abgegeben. PAYONE erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtung für die Frist von 24 Monaten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferantengemietete POS-Terminals durch Lieferung eines POS-Ersatzterminals. Die Gewährleistungsfrist wird für POS-Kaufterminals und Zubehör beträgt 12 Monate ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Bei Akkus gilt die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtGewährleistungsfrist nicht für Mängel, die durch den gewöhnlichen natürlichen Verschleiß und die übliche Schwächung der Batterie entstanden sind bzw. Für auf einen unsachgemäßen Gebrauch durch das Unternehmen zurückzuführen sind. Sofern im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen Sonderaktionen gebrauchte POS-Terminals Kaufgegenstand sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst übernimmt PAYONE je nach Vereinbarung im Zuge Vertrag für die POS-Terminals eine Alters entsprechend kürzere oder keine Gewährleistung. Sollten Mängel des POS-Terminals auftreten, wird das Unternehmen die für die Mängelbeseitigung zweckdienlichen Informationen zur Verfügung stellen und bei der weiteren Projektbearbeitung Fehlersuche unterstützend mitwirken. PAYONE wird den gerügten Mangel überprüfen und unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Beseitigung einleiten (Nacherfüllung). Statt einer Fehlerbeseitigung kann PAYONE den Gewährleistungsanspruch auch durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach Lieferung eines mangelfreien POS-Terminals erfüllen. Bei Fehlschlagen von zwei Versuchen der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der WareNachbesserung oder Ersatzlieferung kann das Unternehmen wahlweise den Kaufpreis mindern oder vom Einzelvertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: cash-port.de

Gewährleistung. 5.1Für KGF gewährleistet, dass alle Lieferungen Vertragsleistungen insbesondere die gesamte Hard- ware und Leistungen übernimmt Software inklusive aller Softwarederivate, alle Customizingarbeiten und Individualprogrammierungen, die Plattformtechnologie und alle sonstigen IT- Dienstleistungen dieses Vertrages den anerkannten Regeln der Lieferant volle Gewähr für die Frist von 24 Monaten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant hat während Programmier- kunst und dem aktuellen Stand der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des LieferantenTechnik entsprechen. Die Gewährleistungsfrist wird und die Frist zur Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen wegen mangelhafter Leistung beträgt 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Abnahme und wenn diese nicht ver- traglich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, mit Abschluss der Leistungser- bringung. Für alle Dauerschuldverträge gelten die Regelungen aus dem Teil Be- sondere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde die Software bzw. die Customizingarbeiten und/oder die Systemumgebung verändert, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen für die Dauer gemeldeten Mängel nicht ursäch- lich sind. Die Gewährleistung ist nach Xxxx von Verbesserungsarbeiten KGF auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlie- ferung beschränkt. Als Ersatzlieferung ist auch ein Releasewechsel zulässig. Dem Kunden ist dabei eine Wartezeit zumutbar, sofern ein Releasewechsel in einem angemessenen Zeitraum bevorsteht. Scheitert ein Nacherfüllungsversuch, räumt der Kunde KGF zwei weitere Nacherfüllungsversuche innerhalb angemessener Frist ein. Führen zwei Nacherfüllungsversuche nicht zum Erfolg, gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein ge- ringfügiger Mangel vorliegt. Der Kunde hat Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistung oder Rügen wegen offensichtlicher oder normal erkennbarer Mängel spätestens 14 Tage nach Erhalt der Produkte oder Abschluss der Leistungen schriftlich anzu- zeigen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige, so gilt dies als vor- behaltlose Genehmigung. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere jegliche Form von Scha- densersatzansprüchen, insbesondere für Mangelfolgeschäden, werden ausge- schlossen mit Ausnahme von Personenschäden, sofern KGF grobfahrlässig ge- handelt hat. KGF haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegen- stand selbst entstanden sind. KGF ist berechtigt, die Nachbesserung so lange zu verweigern, bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtder Kunde ei- nen unter Berücksichtigung des vorhandenen Mangels angemessenen Anteil des Gesamtkaufpreises bezahlt, insbesondere denjenigen von mangelfreien Teilstü- cken. Für im Rahmen Meldet der Kunde KGF einen Mangel, der keiner ist oder den der Kunde selbst zu vertreten hat, haftet der Kunde KGF für die dadurch entstandenen Kos- ten, sofern er fahrlässig gehandelt hat. Die Gewährleistung ausgetauschte entfällt insgesamt, wenn Produkte von KGF nicht zum bestim- mungsgemäßen Einsatz und bei außergewöhnlichen Betriebsbedingungen ver- wendet werden und/oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch keine KGF–Ersatzteile verwendet werden, bei unsach- gemäßer Wartung, insbesondere bei Verstoß gegen Wartungsanweisungen oder wenn die Produkte in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzweingesetzt werden., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.

Appears in 1 contract

Samples: www.kaessbohrerag.com

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Wir gewährleisten, dass unsere Arbeiten frei von Sach- und Leistungen übernimmt der Lieferant volle Gewähr für die Frist von 24 Monaten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des LieferantenRechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist wird beträgt ein Jahr für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtBeschichtung auf Stahlteilen und zwei Jahre für die Beschichtung auf Leichtmetallen. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Die Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparaturbeginnt mit dem Lieferdatum. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung Besteller hat die Ware unverzüglich nach dem Empfang zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns innerhalb 5 Werktagen Anzeige zu machen. Unterlässt der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer XxxxBesteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können und sich später zeigen, müsse unverzüglich nach der Abnahme Entdeckung angezeigt werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Werden Änderungen an den Waren vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Mängel werden von uns durch kostenlose Nacherfüllung behoben. Hierzu ist eine angemessene Frist zu gewähren. Sofern die Kosten der Hin- und Rückfracht von uns getragen werden, bestim- men wir die Art der Verpackung und den Transport. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt Rückgängigma- chung des ErkennensVertrages verlangen. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung Eine Haftung für eine gewöhnliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Streusalze oder ähnliches dürfen nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällenunmittelbarer Nähe von beschichteten Teilen verwendet werden, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machenda sonst jede Gewährleistungspflicht erlischt. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Besteller zu und sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Wareabtretbar.

Appears in 1 contract

Samples: www.surfaceandmore.de

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen und Leistungen übernimmt der Der Lieferant volle leistet Gewähr für die Frist von 24 Monaten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant hat während in allen Einzelheiten bestellkonforme, vollständige und mangelfreie Ausführung, für die gewöhnlich vorausgesetzten und zugesicherten, in öffentlichen Äußerungen erwähnten, proben- oder mustergemäßen Eigenschaften sowie für die Einhaltung aller einschlägigen, am Bestimmungsort (DDP – Incoterms 2020 bzw allfällige Nachfolgefassung) gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des LieferantenLieferungen oder Leistungen. Die Gewährleistungsfrist wird für beträgt, unbeschadet längerer vertraglicher Fristen, 24 Monate ab vereinbarungsgemäßer Übernahme der Ware. Jede berechtigte Mängelrüge unterbricht die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtGewährleistungsfrist. Für iTeillieferungen oder Teilleistungen – auch wenn diese vertraglich vereinbart waren – wirken nicht fristauslösend. Im Rahmen Falle eines Mangels bleibt es dem Ermessen der Gewährleistung ausgetauschte IMEX HandelsgesmbH vorbehalten, ob wir Verbesserung, Austausch der Liefergegenstände, Preisminderung oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch – sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt - Wandlung begehren. Verlangen wir Verbesserung oder Austausch, so hat der Lieferant die Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu beheben bzw. Reparaturmangelhafte Teile der Lieferung unverzüglich auf seine Gefahr und Kosten gegen mängelfreie auszutauschen. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres In dringenden Fällen ist IMEX HandelsgesmbH berechtigt, nach Verständigung des Lieferanten Mängel selbst ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen zu beheben oder durch einen Dritten ausführen Dritte beheben zu lassen bzw.lassen, wenn dies ohne dass hierdurch unsere Ansprüche wegen dieser Mängel beeinträchtigt werden. Bei Verbesserung oder Austausch beginnt die Gewährleistungsfrist von Neuem zu laufen. Im Falle der Inanspruchnahme aus dem Titel der Gewährleistung trifft den Lieferanten für die gesamte Gewährleistungsfrist die Beweislast, dass der Mangel bei Übergabe nicht möglich vorhanden gewesen ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche Im Übrigen wird die Mängeluntersuchungs- und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung Mängelrügeobliegenheit abbedungen und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge verzichtet ausdrücklich bei offenen wie bei verdeckten Mängeln auf die Einrede der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des gehörig durchgeführten Mängelrüge gemäß § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf Ansprüche aus Leistungsstörungen. Sonstige Ansprüche der WareIMEX HandelsgesmbH wegen Vertragsverletzung oder der Verletzung sonstiger Pflichten bleiben unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: www.imex.at

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Wir leisten Gewähr für Fabrikations-, Konstruktions- und Leistungen übernimmt der Lieferant volle Materialfehler für die Dauer von 12 Monaten bei 1- Schichtbetrieb, bei 2-Schichtbetrieb von 6 Monaten und bei 3- Schichtbetrieb von 3 Monaten, jeweils ab Lieferung Auf generalüberholte Gebrauchtpumpen leisten wir entsprechend Gewähr für die Frist Dauer von 24 3 Monaten, aber nur bei 1-Schichtbetrieb und Einhaltung unserer Installations- und Betriebsanleitung. Bei Reparaturen leisten wir entsprechend Gewähr auf bei der Reparatur verwendete Neuteile. Ausgenommen sind Verschleissteile, darüber hinaus Schäden, die auf fehlerhafter Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneten Betriebsmitteln oder chemischen, elektronischen oder anwendungsbedingten Einflüssen beruhen. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Einhaltung unserer Installations- und Betriebsanleitung. Mängel der gelieferten Ware sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Andernfalls erlöschen alle Mängelansprüche auf ihre Eignung und Verwendung. Der Kunde hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns schriftlich gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartangemessene Nachfrist beginnt nicht eher, als bis der Mangel und unsere Vertretungspflicht anerkannt und nachgewiesen sind. Der Lieferant hat während Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Xxxx die Ware nachbessern, zurücknehmen, umtauschen oder dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Wir sind berechtigt, die Rücksendung der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten ersetzten Teile zu behebenverlangen. Alle mit Mehrkosten die dadurch entstehen, dass der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) EinbaukostenLiefergegenstand an einen anderen Ort verbracht ist, gehen zu Lasten des LieferantenKunden. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und befreit den Kunden nicht von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtder eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung und Verwendung. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte MängelSchäden, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, beginnt sind abzusichern. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir ausser in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Verletzung von Nebenpflichten gelten die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt obigen Bedingungen entsprechend. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Erkennens. 5.3In jenen Inhabers oder leitender Angestellter und in den Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällenbeim Fehlen von Eigenschaften, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw.ausdrücklich zugesichert sind, wenn dies die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen am Liefergegenstand selbst entstanden sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Wareabzusichern.

Appears in 1 contract

Samples: www.buschvacuum.com

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Die Gewährleistungsfrist gegenüber dem AG beträgt 6 Monate. Gewährleistungspflichte Mängel werden nach dem Ermessen der PKE entweder durch Nach- besserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleis- tungsansprüche setzen die Erhebung einer unverzüglichen und Leistungen schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 7 Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels voraus. Ein Rücktrittsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Die PKE übernimmt der Lieferant volle keine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit ihrer Leistungen. Ausfalls- zeiten durch Wartungen, Software-Updates und aufgrund von Umständen (wie etwa techni- schen Problemen Dritter, höherer Gewalt), die Frist nicht im Einflussbereich der PKE liegen und daher von 24 Monaten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartihr auch nicht zu vertreten sind, können nicht ausgeschlossen werden. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden KostenAG er- klärt, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte Ausfälle aus zuvor genannten Gründen keine Schadenersatz- und/oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung Gewährleis- tungsansprüche geltend zu machen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von der PKE bewirkter An- ordnung und Montage, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedin- gungen, Überbeanspruchung über den von der PKE angegebenen Leistungsrahmen, unrichti- ger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Software oder Betriebsmaterialien durch den AG oder mit ihm in Verbindung stehenden Dritten entstehen. Dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom AG bestelltes Material oder Software zurückzuführen sind. Die PKE haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen. Die Gewährleis- tung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterlie- gen, außer Mängel daran waren bereits bei Übergabe vorhanden. Der AG ist verpflichtet, die PKE von Unterbrechungen oder Störungen unverzüglich zu infor- mieren, um der PKE, soweit diese dazu vertraglich verpflichtet ist, die Problembehebung zu ermöglichen, bevor der AG Dritte – aus welchem Grund auch immer – mit der Problembehe- bung beauftragt. Verletzt der AG diese Verständigungspflicht, übernimmt die PKE für dadurch verursachte Schäden und Aufwendungen des AG (z.B. Kosten für die Aufwendungen durch einen Dritten) keine Haftung. Störungen, welche von PKE zu verantworten sind und sofern sie sich nicht auf Störungen auf vom AG zu gewährleistende Verbindungen von Telekommunikationsdienstleistern beziehen, sind durch Mitarbeiter von PKE innerhalb von 10 Werktagen ab Eingang der schriftlichen Mel- dung der Störung zu beheben. Der AG hat der PKE bei der Lokalisierung eines Störungs- oder Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und der PKE oder von dieser beauftragte Dritte jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Wird PKE bzw. von dieser beauftragte Dritte zur Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt, jedoch die Entstörung ohne Vorliegen eines berechtigten Entstörungsgrun- des vom AG aus einem ihm zurechenbaren schuldhaften Irrtum beauftragt bzw. war die Stö- rung vom AG selbstverschuldet, hat der AG an PKE jeden uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten dadurch entstandenen Aufwand zum aktuellen Stundensatz zzgl. Fahrkosten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem VerschuldenDer aktuelle Stundensatz wird dem AG vorab bekannt gegeben bzw. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Waremit diesem vereinbart.

Appears in 1 contract

Samples: www.pke-ee.at

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen und Leistungen übernimmt Bei Lieferung fehlender oder beschädigter Ware ist vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst dem Lieferanten Gelegenheit zum Aussortieren, sowie Nachbesserung oder Nachlieferung zu geben, es sei den, dass dies dem Besteller unzumutbar ist. Kann dies der Lieferant volle Gewähr für nicht durchführen oder kommt er dem nicht unverzüglich nach, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, sowie die Frist von 24 Monaten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich Ware auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten Gefahr des Lieferanten zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit dem Lieferanten die Mängelbehebung Nachbesserung selbst vorzunehmen vornehmen oder durch einen Dritten Dritte ausführen zu lassen bzw.lassen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Lieferant. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so ist der Besteller, nach schriftlicher Abmahnung, bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumgang, zum Rücktritt berechtigt. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtungen gemäß Abschnitt 4 (Mängelanzeige) erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, kann der Besteller nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies nicht möglich vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist Abschnitt 7, anderweitig Ersatz Absatz 3 zu beschaffenbeachten. Ebenso Dem Lieferanten sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten des Lieferanten vom Besteller unverzüglich zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend Verfügung zu machenstellen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind Gewährleistung endet mit Ablauf von 12 Monaten seit Einbau des Ersatzteils, spätestens jedoch nach Ablauf von 18 Monaten, seit Lieferung an den Besteller. Gewährleistungsansprüche entstehen nicht, wenn der Fehler zurückzuführen ist auf Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignet oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und natürlichen Verschleiß, sowie vom Lieferanten zu ersetzenBesteller oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst Soweit im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oderVorstehenden nicht abweichend geregelt, sofern eine solche nicht erfolgt, richtet sich die Gewährleistung nach der Kundenübergabe überprüft werdenden gesetzlichen Vorschriften. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich schriftlich im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der WareEinzelnen als solche bezeichnet werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.haerterei-haferbier.de

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Soweit der Umfang der Gewährleistung von dem Lieferwerk in einem besonderen Garantieschein umrissen und Leistungen übernimmt der Lieferant volle Gewähr für die Frist Garantieschein dem Käufer ausgehändigt wird gelten diese Gewährleistungsbedingungen. Ist dies nicht der Fall, so gewährleistet der Lieferer eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes in Werkstoff und Werkarbeit während der Dauer von 24 Monaten6 Monaten nach dem Tag der Auslieferung an den Besteller bzw. Drittbesteller, wenn Vertragspartner ein Händlerbesteller ist. Die Vermutungsregelung Gewährleistung geht nach Xxxx des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartLieferers auf Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der fehlerhaften Teile. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung Ersetzt werden in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für allen Fällen nur die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte MängelTeile, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sindden Fehler in Werkstoff und Werkarbeit aufweisen und die durch diesen Fehler trotz sachgemäßer Behandlung des Kaufgegenstandes zwangsläufig beschädigten Teile. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Lieferers übel. Gewährleistungsansprüche sind beim Lieferer, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt und zwar sofort nach Feststellung des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung Mangels geltend zu machen. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, der Lieferer ist nicht in der Lage, den Mangel zu beheben. Die uns Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzenEinbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist. 5.5Sollte uns als Hersteller Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn der Käufer die Vorschriften des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffenLieferwerkes gemäß Betriebsanleitung nicht befolgt und die vorgeschriebenen Überprüfungen nicht ordnungsgemäß durchführen lässt. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, welche die auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes fahrlässige oder Teilproduktes unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, so hat uns sind von der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leistenGewährleistung ausgeschlossen. Beanstandungen, und zwar unabhängig die sich auf falsche oder unvollständige Lieferung oder auf sofort erkennbare Mängel beziehen, müssen binnen 8 Tagen nach Eingang der Ware dem Lieferer schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls gilt die Ware als abgenommen. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nur bei Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bestellers. Insbesondere bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Etwaige Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Die Lieferung von einem Verschuldengebrauchten Kaufgegenständen erfolgt unter ausdrücklichem Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsansprüche des Bestellers. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der WareFür Inzahlungnahme von gebrauchten Maschinen gelten Sonderbedingungen.

Appears in 1 contract

Samples: www.kuethe-baumaschinen.de

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen und Leistungen übernimmt der Lieferant volle Gewähr für die Frist von 24 Monaten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt des ErkennensGefahrenübergangs gemäß Punkt IX. 5.3In jenen FällenDer Kunde hat die Ware unverzüglich auf allfällige Mängel, in welchen Fehlmengen oder Falschlieferungen zu untersuchen. Mängel an Liefergegenständen, Fehlmengen oder Falschlieferungen, die der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte können, sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage ab Gefahrenübergang an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls binnen dieser angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällenab Entdeckung angezeigt werden. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten gilt die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machenWare als genehmigt. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 AGBG wird ausdrücklich ausgeschlossen. Den Kunden trifft die Obliegenheit, nach Mängelrüge eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns durch zu ermöglichen. Die mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – zu diesem Zweck vom Lieferanten unternehmerischen Kunden auf seine Kosten an uns zu retournieren. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. 5.5Sollte Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt. Zur Mängelbehebung sind uns als Hersteller zumindest zwei Versuche einzuräumen. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Endproduktes eine Haftung Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr. Vom Kunden beigestellte Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden. Bei beschichteten Materialien sind Unterschiede in den Farbnuancen möglich und stellen keinen Mangel dar. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden treffenan der Beschichtung, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes physische Krafteinwirkung durch den Kunden bzw in seinem Einflussbereich wie zB Hämmern oder Teilproduktes Verbiegen zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstandenBei blanken unbeschichteten Eisenteilen wird gewährleistet, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst die Ware unser Lager rostfrei verlässt. Auf Grund der spezifischen Eigenschaften des Materials bestehen jedoch keine Gewährleistungsansprüche im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der WareFalle von ab diesem Zeitpunkt auftretendem Rost.

Appears in 1 contract

Samples: www.imex.at

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen und Leistungen übernimmt Nach Eingang und, sobald es nach dem ordentlichen Geschäftsgang tunlich ist, wird MM die Ware auf offensichtliche Mängel, Identität, Fehlmengen sowie Transportschäden untersuchen. Eine Pflicht zu weitergehenden Eingangskontrollen besteht nicht. MM wird dem Lieferanten Mängel innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung anzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant volle Gewähr für auf die Frist von 24 MonatenEinrede der verspäteten Mängelrüge. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartLeistung von Zahlungen gilt nicht als Verzicht auf Mängelrügen. Der Lieferant gewährleistet, dass die Ware keine ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigenden Mängel aufweist, die zugesicherten Eigenschaften hat und den vereinbarten Leistungen und Spezifikationen sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Normen und anderen Bestimmungen im vereinbarten Bestimmungsland, insbesondere den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, entspricht. Bei während der Gewährleistungsfrist auftretende auftretenden Mängeln ist der Lieferant verpflichtet, nach Xxxx von MM die Mängel über Aufforderung auf seine Kosten unverzüglich auf eigene Kosten zu behebenbeheben bzw. beheben zu lassen oder MM kostenlos mangelfreien Ersatz zu liefern. Alle durch die Reparatur oder Ersatzlieferung entstehenden Zusatzkosten, namentlich Kosten für den Ausbau und Transport der mangelhaften Ware bzw. die Ersatzlieferung und für den Einbau der Ersatzware trägt der Lieferant. Ist der Lieferant mit der Mängelfeststellung Behebung von Mängeln im Verzug, oder in dringenden Fällen, ist MM berechtigt, die Mängel auf Kosten und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit Risiko des Lieferanten selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Beanstandete Waren oder Teile davon bleiben bis zum mängelfreien Ersatz oder zur Wandlung des Kaufs zur Verfügung von MM. Nach erfolgtem Ersatz stehen sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten zur Verfügung des Lieferanten. Vorbehältlich abweichender Vereinbarungen beträgt die Gewährleistungsfrist 36 Monate ab Anlieferung, bzw. falls eine Abnahme vereinbart wurde, ab erfolgreicher Abnahme durch MM. Die Gewährleistungsfrist wird für verlängert sich um die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für Zeit, während der ein gekauftes Produkt/Produktionsmittel im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzwNachbesserung nicht betrieben werden kann. ReparaturBei Meinungsverschiedenheiten über das Vorliegen eines Mangels ist das Ergebnis einer neutralen Begutachtung massgebend. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb Die Kosten solcher Gutachten gehen zu Lasten der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxxunterliegenden Partei. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen beträgt die Gewährleistungsfrist erst 12 Monate. Sie läuft ab dem Zeitpunkt des ErkennensEintreffen der Ersatzlieferung oder dem erfolgreichen Abschluss der Nachbesserung und endet frühestens mit dem Ablauf der Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche Lieferung. 5.3In jenen FällenSchlägt die Nachbesserung fehl, in welchen bleibt die Ersatzlieferung aus oder ist diese ebenfalls mangelhaft, bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche vorbehalten. Für nicht an der Ware selbst entstandene Schäden haftet der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er hat über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt eine ausreichende Betriebs- und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, Produkthaftpflichtversicherung mit weltweiter Deckung zu verfügen und MM auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch ihr Verlangen einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffenentsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns Ferner haftet der Lieferant aus für sämtliche Kosten von Massnahmen zur Schadensabwehr, insbesondere auch für den präventiven Austausch von Produkten und für andere Kosten einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der WareRückrufaktion.

Appears in 1 contract

Samples: www.menzimuck.com

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen und Leistungen übernimmt der Lieferant volle Gewähr Wir garantieren, das fehlerlose Funktionieren aller Standardkomponenten unserer Geräte hinsichtlich des verwendeten Materials (ausgeschlossen davon sind vom Benutzer vorzunehmende Ersatzbeschaffungen z.B. Sicherungen, Lampen, Verschließteile, Röhren, Filter usw.). Wir garantieren die Reinheit unserer chemischen Produkte gemäß den Angaben im Analysenzertifikat. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Frist Lieferung von 24 MonatenChemikalien, die mit anderen chemischen Produkten durch den Vertragspartner vermischt oder sonst wie verbunden werden. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB Garantiezeit für Geräte beträgt 24 Monate. Die Garantiezeit für andere Artikel beträgt 90 Tage, es sei denn, dass wir den Vertragspartner über eine konkrete, kürzere Ablaufzeit informieren, gleich in welcher Weise, bevor die 90 Tage Periode endet. Die Garantiezeit für Ersatzteile beträgt 6 Monate Mängel an der gelieferten Ware oder Falschlieferungen sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist überschritten oder wird die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder verarbeitet, so erlöschen alle Mängelansprüche sofern sie nicht bereits nach den vorstehenden Bestimmungen verfristet sind. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Fehlmengen nachliefern, bzw. nach unserer Xxxx die Ware zurücknehmen, umtauschen oder dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Eine Rücksendung der beanstandeten Waren ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Vertragspartner vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Falle einer berechtigten Mängelrüge statt. Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung unsere Produkte auf ihre Eignung und Verwendbarkeit. Es wird ausdrücklich vereinbartdarauf hingewiesen, dass alle Produkte ausschließlich für Laboratoriums- und Forschungszwecke bestimmt sind. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung Wir liefern solche Produkte daher nur an öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden KostenLehranstalten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch technische Gewerbebetriebe bzw. Reparatureinschlägige Industrie. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Wir lehnen daher jede Haftung für Schäden treffenab, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes die aus unsachgemäßer Handhabung entstehen könnten oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten bei Anwendung im Haushalt oder an Mensch und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem VerschuldenTier. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstandenWir untersagen ausdrücklich die Weitergabe giftiger (gefährlicher) Stoffe an Privatpersonen. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogendas Fehlen einer Gefahrenkennzeichnung nicht bedeutet, sondern erst im Zuge dass das betreffende Produkt harmlos ist. Ebenso ist jegliche Haftung unsererseits für Schäden an Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der weiteren Projektbearbeitung Produkte ausgeschlossen. Soweit für den Verkehr einschlägige nationale oder internationale Gesetze oder Verordnungen gelten, sind diese vom Vertragspartner zu beachten. Der Vertragspartner kann nur und ausschließlich die in diesen Bedingungen fixierten Ansprüche geltend machen. Keinesfalls sind wir verantwortlich für direkte oder indirekte Schäden die durch uns oder, sofern eine solche die Verletzung von Anwendungsrichtlinien oder durch Ausfall oder Unterbrechung beim Betrieb der Anlagensoftware entstehen. Wir sind daher nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Wareverantwortlich für jeglichen wirtschaftlichen Ausfall oder Verletzungsfolgen betroffener Personen.

Appears in 1 contract

Samples: www.implen.de

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Für die bestellungsgemäße Ausführung der Lieferung/Leistung und Leistungen übernimmt Einhal- tung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, für sachgemäße und dem neuesten Stand der Lieferant volle Gewähr Technik entsprechende Konstruktion, für die Frist von 24 MonatenGüte der Ausführung für zugesicherte Eigenschaften und für Verwendung tadellosen Materials leistet der Vertragspartner bei beweglichen Sachen 36 Monate und bei unbeweglichen Sachen oder Sachen, die zum Einbau in oder zur Verwendung mit unbeweglichen Sachen bestimmt sind, 60 Monate Gewähr. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle Gewährleistung beginnt mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie Annahme des Liefergegenstandes durch unseren Endkunden oder im Falle des ausschließlichen Einsatzes bei uns anfallenmit der unbeanstandeten Abnahme der Lieferung/Leistung durch uns zu laufen. Untersuchungs- und Rügepflichten bestehen nicht vor vollständiger Lieferung oder Leistung. Die Eingangsuntersuchung durch uns beschränkt sich auf Fehler, die offen erkennbar sind, wie z.B. UntersuchungskostenTransportschäden, TransportFal- schlieferungen, Aus- Mehr- oder Minderlieferung. Derartige Mängel sind binnen 14 Tagen ab Lieferung anzuzeigen. Eine weitergehende Verpflichtung zur unverzüglichen Überprüfung der Lieferung/Leistung bei Übergabe und Rüge allfälliger Mängel (Wieder-kaufmännische Mängelrüge) Einbaukostenbesteht nicht. Wir sind vielmehr berechtigt, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung wegen auftretender Mängel innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung jederzeit geltend zu machen. Die uns Im Gewährleistungsfall haben wir das Recht, nach unserer Xxxx kostenlose Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Lieferung/Leistung zu verlangen, den Mangel von anderer Seite auf Kosten des Vertragspartners verbessern zu lassen, den Vertrag sofort zu wandeln oder einen entspre- chenden Preisnachlass zu begehren. Bei Mangelbehebung durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns den Vertragspartner beginnt die Gewährleis- tungsfrist nach Abnahme der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung Verbesserung durch uns oderfür die gesamte von der Mangelhaftigkeit betroffene Lieferung/Leistung neu zu laufen, sofern eine solche nicht erfolgtalle Kosten die durch die Mangelerhebung entstehen hat der Vertragspartner zu tragen. Die Ansprüche auf Schadenersatz bleiben von der dargestellten Gewährleistung unberührt. Der Vertragspartner garantiert die Durchführung von Schulungs-, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- Wartungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der WareReparaturleistungen sowie die Nachliefe- rung von Verschleiß- und Ersatzteilen für den Zeitraum von 10 Jahren ab Lieferung.

Appears in 1 contract

Samples: www.rieder.cc

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich von uns nach unserer Xxxx auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb 12 Monaten bei 8-Stunden-Betrieb vom Tag der Lieferung ab Werk Ruhrgetriebe an, nachweisbar infolge eines vor dem Tag der Lieferung liegenden Umstandes, insbesondere wegen schlech- ten, von uns beschafften Materials oder mangelhafter Ausführung, sich als unbrauchbar erwei- sen, oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird. Voraussetzung ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die Einhaltung der verein- barten Zahlungsbedingungen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich und Leistungen übernimmt schrift- lich zu melden. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Änderungen oder einer Ersatzlieferung hat der Lieferant volle Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit unentgeltlich zu gewähren. Reparaturen werden nur in unserem Werk vorgenommen. Beanstandete Teile sind uns erst auf unsere Anforderung frei zurückzusenden. Ausgewechselte Teile werden unser Eigentum. Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit, der Art ihrer Verwen- dung, infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrotechnischer oder elektrischer Einwirkungen oder Witterungs- und Natureinflüssen einer Beschädigung oder einem vorzeitigen Verschleiß unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Für die Laufeigenschaften von Getrie- ben sind die Ergebnisse auf unserem Prüfstand maßgebend. Für Störungen, die durch die Ein- bauverhältnisse oder unsachgemäße Pflege entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Für aus- geführte Nachbesserungsarbeiten oder gelieferte Ersatzteile besteht eine Haftung nur bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche Lieferung. Die Haftung erlischt, wenn Nacharbeiten, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommen werden. Für von uns gelieferte Fremderzeugnisse haften wir nur in dem Umfang, in dem unsere Unterlieferanten Gewähr für die Frist von 24 Monatenihre Fabrikate uns gegenüber übernehmen. Die Vermutungsregelung Wei- tergehende Ansprüche des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartBestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz eines mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich Wir beraten nach bestem Wissen. Es ist jedoch Sache des Bestellers, unsere Vorschläge sorgfältig auf eigene Kosten ihre Verwendungsfähigkeit zu behebenüberprüfen. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzwGewährleistungsansprüche werden insoweit ausgeschlossen., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.

Appears in 1 contract

Samples: www.ruhrgetriebe.de

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen und Leistungen übernimmt der Lieferant volle Gewähr für die Frist von 24 Monaten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich Sind bestimmte Qualitäten vereinbart, so gilt dies als Vereinbarung zugesicherter Eigenschaften. Der Lieferant hat während haftet für mangelfreie Lieferung und Vertragserfüllung. Für sofort oder später erkennbare Mängel haftet der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird Lieferant für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtder Gewährleistungsfrist. Für iSofern vertraglich keine abweichenden Vereinbarungen geschlossen wurden, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 36 Monate ab Gefahrenübergang. Im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb stehen Loll wahlweise folgende Rechte zu: Kostenlose Ersatzlieferung, Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Herabsetzung des vereinbarten Preises, Beseitigung der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, Mängel auf Kosten des Lieferanten Lieferanten, wobei in die Mängelbehebung Kosten alle weiteren Kosten der Mängelbeseitigung einschließlich der Arbeits-, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie der Auslösungen inbegriffen sind, weiterhin Schadenersatz wegen Nichterfüllung, soweit dem Liefergegenstand eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder ein Fehler arglistig verschwiegen wird. Ist der Lieferant zur Mängelbeseitigung verpflichtet, hat er dies unverzüglich durchzuführen. Kommt er dieser Verpflichtung auch nach einer Mahnung und Setzung einer Nachfrist nicht nach, ist Xxxx berechtigt, die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen vornehmen zu lassen bzw.lassen, wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, jeweils auf Kosten des Lieferanten. Sofern die gelieferten Produkte in einem Endprodukt an einen Kunden von Loll Verwendung finden, steht uns im Falle einer Inanspruchnahme durch den Kunden ein Regressanspruch in entsprechender Höhe gegen den Lieferanten zur Fehlersuche zu. Mit dem Zugang einer schriftlichen Mängelanzeige beim Lieferanten ist die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gehemmt. Bei Ersatzlieferung und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vorMängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist für ersetzte und nachgebesserte Teile erneut, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom es sei denn, Xxxx musste nach dem Verhalten des Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstandendavon ausgehen, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogendieser sich nicht zu der Maßnahme verpflichtet sah, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Waredie Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung nur aus Kulanzgründen oder ähnlichen Gründen vornahm.

Appears in 1 contract

Samples: www.loll-feinmechanik.de

Gewährleistung. 5.1Für alle Die vereinbarten Lieferungen und Leistungen übernimmt werden gemäß dem der Lieferant volle Gewähr für die Frist Auf- tragsbestätigung zugrundeliegenden Leistungsverzeichnis von 24 MonatenBWT er- bracht. Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichun- gen von einem Muster und/oder Prospekt, welche dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegen (z.B. in Bezug auf Maße, Gewicht, Qualität und Farbe), sind unbeachtliche Mängel und gelten vorweg als ge- nehmigt. Der Vertragspartner hat Lieferungen und Leistungen von BWT unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen und erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Wo- che nach Übernahme der Lieferungen und Leistungen, versteckte Mängel innerhalb von einer Woche nach ihrer Feststellung, schriftlich zu rügen. Die Vermutungsregelung des Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übernahme der Ware. Die Rechte aus Gewährleistung sowie Ansprüche aus Preisminderung oder Ver- tragsauflösung verjähren einen Monat nach Ablauf dieser Gewährleistungs- frist. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart(Österreichisches Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) findet keine Anwendung. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres Bei begründeten Mängeln ist BWT berechtigt, auf Kosten des Lieferanten innerhalb angemessener Frist nach ihrer Xxxx den Mangel zu verbessern, das Fehlende nachzutragen oder die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten Ware zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferun- gen sind zulässig. Im Falle der rechtzeitigen Verbesserung, Nachtrag der Fehlmenge oder Ersatzlieferung sind darüber hinausgehende Ansprüche wie Aufhebung des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffenVertrages (Vertragsauflösung) oder Preisminderung ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes wenn der Vertragspartner oder Teilproduktes zurückzuführen sindein von BWT nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat. Außerdem erlischt die Gewährleistung, so hat uns wenn die Ware nicht gemäß sämtlichen Vorschriften und der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht Bedienungsanleitung betrie- ben wird oder die Genehmigung im Sinne des § 377 Absvon Punkt 2.3 nachträglich weg- fällt. 1 UGBZur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Vertrags- partner auf seine Kosten und Gefahr die Ware an BWT zu liefern und bei BWT abzuholen. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme BWT haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, oder fehlerhafte oder nachlässige Be- handlung oder Lagerung entstanden sind. Sollte im Angebot oder in der WareAuftragsbestätigung eine darüber hinaus ge- hende Garantiezusage (es handelt sich hierbei jedenfalls nur um einen „un- echten Garantievertrag“) enthalten sein, so umfasst diese keinesfalls Ver- schleißteile oder Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Ver- wendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind. Die darüber hinaus gehende Garantiezu- sage ist derart zu verstehen, dass BWT für Mängel (ausgenommen die zuvor aufgezählten Fälle) einsteht, die innerhalb der vereinbarten Garantiefrist nach Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend gemacht wer- den. Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Gewährleistung für die Ware und/oder Leistung (sei sie ausdrücklich oder implizit), mit Ausnahme jener gemäß Punkt 8.1. bis 8.9., ausgeschlossen, einschließlich jener für eine be- stimmte Markttauglichkeit, das nicht-Vorliegen von Eingriffen in Rechte Dritter sowie für die Tauglichkeit der Ware für einen bestimmten Einsatz- zweck. Der Vertragspartner verzichtet hiermit ausdrücklich auf sämtliche daraus ableitbare Rechtsansprüche.

Appears in 1 contract

Samples: www.bwt.com

Gewährleistung. 5.1Für Der Lieferant leistet Gewähr, dass die Produkte sowohl zum Zeitpunkt der Leistungserbringung als auch über den gesamten Gewährleistungszeitraum hinweg frei von Sach- und Rechtsmängeln jeglicher Art sind sowie keine geistigen Eigentumsrechte verletzen, und dass sie den im Vertrag ausdrücklich festgelegten Bestimmungen voll- ständig entsprechen. Im Übrigen gilt, dass die Produkte die gewöhnlich vorausgesetzten und insbesondere die ausdrücklich beschriebenen Eigenschaften haben und alle Lieferungen Anforderungen gemäß Abschnitt 3.1 dieser AGBLD erfüllen; ausgenommen sind die übliche Abnutzung und Leistungen übernimmt Schäden, die durch unsachgemäßen bzw. falschen Ge- brauch durch SBOT verursacht werden. Erklärungen des Lieferanten, die seine Haftung begrenzen, sind ungültig. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 (vierundzwanzig) Mo- nate für bewegliche Sachen und 36 (sechsunddreißig) Monate für unbewegliche Sachen ab Leistungserbrin- gung. Für versteckte Mängel und Rechtsmängel beginnt die Gewährleistungsfrist frühestens mit ihrer Kenntnis zu laufen. Erfolgt eine Verbesserung oder ein Austausch, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab der Lieferant volle Gewähr Leistungserbrin- gung für die Frist von 24 Monatenverbesserten bzw. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartausgetauschten Produkte, oder, wenn der Mangel die gesamte Leistungserbringung wesentlich beeinträchtigt, für alle Produkte aus derselben Transaktion neu zu laufen. Der Lieferant hat während Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene hat der Lieferant nach Xxxx der SBOT innerhalb einer kurzen, aber angemessenen Frist, die 15 (fünfzehn) Tage nicht überschreiten darf, unentgeltlich und inklusive Transport vom bzw. zum Erfüllungsort durch Verbesse- rung oder Austausch zu beseitigen. Kann die Verbesse- rung oder der Austausch nicht ausreichend oder nicht in- nerhalb dieser Frist durchgeführt werden, kann SBOT die Verbesserung bzw. den Austausch selbst oder unter Hin- zuziehung eines Dritten vornehmen und vom Lieferanten die Erstattung der Kosten zu beheben. Alle mit hierfür verlangen oder den Ver- trag wandeln, wenn der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des LieferantenMangel die Verwendbarkeit der Produkte erheblich beeinträchtigt. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen übrigen Rechte der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen SBOT bleiben hiervon unberührt. 5.2Für versteckte MängelAngaben betreffend Material, Funktion, Ausstattung, Be- schaffenheit und/oder Verwendungszweck der Produkte gelten als ausdrücklich zugesichert. Dem Lieferanten obliegt die Beweislast für das Nichtvor- handensein eines während der Gewährleistungsfrist auf- tretenden Mangels. SBOT ist weder bei der Leistungser- bringung noch zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet, die bei Produkte zu untersuchen oder zu beanstanden. Dem- entsprechend finden die Bestimmungen der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen §§ 377 ff UGB keine Anwendung und der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres verzichtet auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge. Bei Beanstandungen ist SBOT berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzwZahlungen zu- rückzuhalten., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.

Appears in 1 contract

Samples: sbot.co.at

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Die Firma MC-GmbH gewährleistet eine fach- und fristgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen übernimmt nach dem anerkannten Stand der Lieferant volle Gewähr für die Frist von 24 MonatenTechnik zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Die Vermutungsregelung Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Leistungen. In Rückblick auf Prüfungen und Inspektionsleistungen kann das Ergebnis dieser Leistungen nur hinsichtlich des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartPrüfzustandes zum Zeitpunkt der Prüfung und nicht darüber hinaus gewährleistet werden. Der Lieferant hat während Des Weiteren können verfahrensbedingte Einflüsse die Aussagekraft der Gewährleistungsfrist auftretende Prüfungen verringern oder zunichte machen. Für solche Einflüsse übernimmt die MC-GmbH keine Haftung oder Gewährleistung. Alle Leistungen der Firma MC-GmbH sind vom Auftraggeber unverzüglich abzunehmen. Wird die Leistung nicht innerhalb von 14 Tage nach Erbringung oder Meldung der Abnahmebereitschaft unter exakter Angabe von Gründen schriftlich vom Auftraggeber zurückgewiesen, gilt die Abnahme als erklärt. Geringfügige Mängel über Aufforderung werden von der Firma MC-GmbH unverzüglich auf eigene Kosten behoben. Eine Rückweisung ist nicht möglich. Sollte innerhalb der Gewährleistungszeit festgestellt werden, dass die Prüfleistungen unvollständig oder mangelhaft sind und dies von der Firma MC-GmbH zu behebenvertreten ist, so ist sie verpflichtet und allein berechtigt, innerhalb angemessener Frist die erforderlichen Leistungen nachzuholen oder nachzubessern. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Von Gewährleistung sind Fehler ausgeschlossen, die vom Auftraggeber bzw. von Dritten verursacht oder veranlasst worden sind, sowie Gewährleistungsfolgeschäden. Die in Prüfberichten enthaltenen Resultate stellen eine sachliche, unparteiliche Beurteilung des von Firma MC-GmbH geprüften Materials dar und sind nicht als Gewähr oder Garantie für die Qualität, Klassifikation oder Verwendbarkeit des Materials anzusehen. Die MC-GmbH arbeitet grundsätzlich nach den Vorgaben und Regeln der EN ISO/IEC 17025. Nachfolgend wird für den Bereich des Prüflabors die MC-GmbH als „das Labor“ bezeichnet. Alle mit Labortätigkeiten werden von der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, Metal Check GmbH Deutschland entsprechen den Regeln der DIN EN ISO/IEC 17025 (gleiche Inhalte wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-die ÖNorm EN ISO/IEC gemäß Vienna Agreement) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferantenabgewickelt. Die Gewährleistungsfrist wird Verantwortung für Informationen: Das Labor trägt die alleinige Verantwortung für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für korrekte Handhabung sämtlicher Informationen, die im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzwLaborarbeiten generiert werden. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte MängelDas Labor verpflichtet sich, die bei Quelle der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar unten genannten Informationen (Informationen über den Kunden, die aus anderen Quellen stammen) vertraulich zu behandeln. Eine Offenlegung der Informationsquelle gegenüber Dritten darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erfolgen. Kundenaufklärung: Vor Beginn der Laborarbeiten ist der Kunde über sämtliche Informationen zu informieren, die geplant sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen öffentlich zugänglich gemacht zu lassen bzwwerden., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.

Appears in 1 contract

Samples: metal-check.de

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Die ERS ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgaben der folgenden Bestimmungen, jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe besteht, zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht. Aus Angaben aus Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und Leistungen übernimmt der Lieferant volle Gewähr für schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die Frist von 24 Monatennicht ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartGewährleistungspflicht beträgt 12 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Dies gilt auch für Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden sind. Der Lieferant hat während Lauf der Gewährleistungsfrist auftretende beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Punkt 6. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Käufer die aufgetretenen Mängel über Aufforderung unverzüglich, spätestens jedoch nach 10 Tagen, schriftlich angezeigt hat. Der Käufer hat das Vorliegen des Mangels unverzüglich nachzuweisen und uns insbesondere die bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten zur Verfügung zu stellen. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetz wegen des Rechts auf eigene Kosten Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Xxxx durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu behebenerfüllen. Alle im Zusammenhang mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, Mängelbehebung entstehenden Kosten (wie z.B. Untersuchungskostenfür Ein- und Ausbau, Transport, Aus- Entsorgung, Fahrt und (Wieder-Wegzeit) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtKäufers. Für Gewährleistungsarbeiten im Rahmen Betrieb des Käufers sind uns die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüst und Kleinmaterialen usw. unentgeltlich beizustellen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wird eine Ware von uns aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nur auf bedingungsmäßige Ausführung. Von der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von der ERS bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von der ERS angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen. Dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind. Die ERS leistet auch keine Gewähr für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei Verkauf gebrauchter Waren übernehmen wir keine Gewähr. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Abnahme Käufer selbst oder Übernahme ein nicht erkennbar sindvon uns ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Ansprüche nach § 933b ABGB verjähren jedenfalls mit Ablauf der in Punkt 9 genannten Frist. Die Bestimmungen aus Punkt 9 gelten sinngemäß auch für jedes Einstehen für Mängel aus anderen Rechtsgründen. Maße, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen FällenGewichte, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen FällenEigenschaftszusicherungen werden so genau wie möglich angegeben, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen jedoch nicht verbindlich und stellen keine definitive Eigenschaftszusicherung dar. Der Anwender dieser Erzeugnisse muss in eigener Verantwortung über dessen Eignung für den vorgesehenen Einsatz entscheiden oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffensich bei ERS absichern. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir Wir behalten uns das Recht vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung ohne Mitteilung an den Kunden, an Werkstoffen oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der WareVerarbeitung Änderungen vorzunehmen.

Appears in 1 contract

Samples: ers-heatscreen.com

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Mängelrügen und Leistungen übernimmt sonstige Beanstandungen sind der Lieferant volle Gewähr für die Frist WGI unverzüglich nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Nicht erkennbare Mängel und Fehler sind der WGI unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich mitzuteilen. Der Kunde muss der WGI nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von 24 MonatenAbweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellen und bei der Eingrenzung von Mängeln und Fehlern mitwirken. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartMängelrüge soll die Reproduktion eines Fehlers ermöglichen. Bei ordnungsgemäß gerügten Mängeln und Fehlern ist die WGI nach ihrer Xxxx berechtigt, nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten. Insbesondere ist die WGI berechtigt, Fehler in den Softwareprodukten und Dokumentationen durch Übersendung von Software-Updates und überarbeiteten Dokumentationen zu korrigieren. Der Lieferant hat während Kunde ist insoweit zur notwendigen Kooperation verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu behebenNacherfüllung muss der Kunde erneut rügen und eine zweite Nacherfüllung zulassen. Alle mit Erst wenn diese ebenfalls fehlschlägt, kann der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des LieferantenKunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtWGI-Leistungen beträgt 12 Monate. Für Die Verjährungsfrist für sonstige Ansprüche – mit Ausnahme der Ansprüche nach Ziff. VIII – beträgt 12 Monate, soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist vorgesehen ist. Die Nacherfüllung führt nicht zum Neubeginn oder einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Die WGI gewährleistet nicht, dass Softwareprodukte in allen vorhandenen oder nachträglich geänderten Hard- und Softwareumgebungen des Kunden fehlerfrei laufen. Die WGI haftet nur für Mängel im Rahmen Falle (a) der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb ordnungsgemäßen Lagerung, Installation, Bedienung und Instandhaltung der Gewährleistungsver- pflichtung liegt Produkte in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte MängelÜbereinstimmung mit den ordnungsgemäßen Bedienungsanleitungen, die bei von ihr oder ihren Zulieferern oder Unterauftragnehmern zur Verfügung gestellt werden; (b) einer ordnungsgemäßen Aufzeichnung und Bereitstellung der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sindBetriebs- und Wartungsdaten während der Gewährleistungsfrist; (c) einer seitens der WGI befugten Durchführung von Modifikationen und Reparaturen des Vertragsgegenstands, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen ausschließlich mit vorausgehend erteilter Zustimmung der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzwWGI., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.

Appears in 1 contract

Samples: its-service.de

Gewährleistung. 5.1Für alle Der Lieferant übernimmt die Gewähr für absolut vertragsgemässe und einwandfreie Lieferung, die Verwendung geeigneter Rohstoffe und Waren in gutem Zustand, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Der Lieferant verpflichtet sich, dass die Liefergegenstände Xxxxxx‘s Angaben in der Bestellung bezüglich des zu liefernden Gegenstandes und den vereinbarten Spezifikationen und Qualitätsvereinbarungen sowie den einschlägigen Gesetzen, Normen, Vorschriften und anderen Bestimmungen entsprechen. Da es bei einem Teil der Lieferungen und Leistungen übernimmt nicht möglich ist, die vereinbarte Qualität sofort abschliessend zu prüfen, anerkennt der Lieferant volle Gewähr für die Frist von 24 Monaten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartdurch Annahme der Bestellung eine allfällige Mängelrüge auch ohne Einhaltung einer Rügefrist. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten dafür zu behebensorgen, dass bei wiederkehrenden Aufträgen gleichbleibende Qualität geliefert wird. Alle Qualitätsrelevante Änderungen sind nur mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferantenvorgängigen schriftlichen Zustimmung von Corden zulässig. Die Gewährleistungsfrist wird beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab Lieferung, für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte ersetzte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzwbeginnt sie mit deren Lieferung neu. ReparaturDie Gewährleistung schliesst tatsächliche oder rechtliche Mängel des Gegenstandes sowie das Fehlen zugesicherter oder vorausgesetzter Eigenschaften ein. Stellt Corden während der Garantiefrist fest, dass die Lieferung oder Teile davon Mängel aufweisen, so teilt sie dies dem Lieferanten mit. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte MängelLieferant verpflichtet sich, die bei der Abnahme mangelhafte Lieferung oder Übernahme Teile nach seiner Xxxx nachzubessern oder auszutauschen. Gelingt es dem Lieferanten nicht, innerhalb einer verkehrsüblichen Frist von nicht erkennbar sindmehr als 14 Tagen den vertragskonformen Zustand herzustellen, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres ist Corden berechtigt, nach eigener Xxxx entweder (i) eine Preisreduktion zu verlangen oder (ii) die mangelhaften Produkte selber oder durch Dritte auf Kosten und Gefahr des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen nachzubessern oder durch einen Dritten ausführen (iii) gegen das gleiche Produkt auszutauschen oder (iv) eine Rückerstattung des Kaufpreises zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.verlangen

Appears in 1 contract

Samples: cordenpharma.com

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen und Leistungen übernimmt Unbeschadet der Lieferant volle Gewähr für sonstigen gesetzlichen Regelungen gilt folgendes: Der Lieferer leistet in der Weise Gewähr, dass er die Frist von 24 Monaten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Der Lieferant hat während Teile der Lieferung, die mangelhaft sind, oder innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu behebenmangelhaft werden, nach unserer Xxxx frei Verwendungsstelle neu liefert oder nachbessert. Ein derartiger Mangel liegt auch dann vor, wenn der Liefergegenstand nicht dem Stand der Technik entspricht, die von uns vorgegebenen Merkmale und Anforderungen oder geltende gesetzliche und behördliche Bestimmungen, insbesondere Zulassungsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften nicht erfüllt. Alle mit Kosten die MABEG durch das Nichteinhalten von Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien oder durch das Verschulden des Lieferers entstehen, trägt der Mängelfeststellung Lieferer. Unser Anspruch erstreckt sich im Falle der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes auch auf die zum Zweck der Nacherfüllung gegenüber unserem Kunden erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des LieferantenMaterialkosten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtbeträgt 24 Monate und beginnt nach endgültiger Abnahme. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder Soweit eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt Abnahme nicht in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, Betracht kommt beginnt die Gewährleistungsfrist erst mit der Verwendung. In beiden Fällen endet die Gewährleistungsfrist spätesten 36 Monate ab Lieferung. Die Gewährleistungsfrist für Arbeiten an Grundstücken und für Bauwerke beträgt 5 Jahre ab Abnahme. Beseitigt der Lieferer innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist die Mängel nicht, stehen uns die gesetzlichen Rechte zu. In dringenden Fällen oder bei Verzug können wir auf Kosten und Risiko des Lieferers Ersatz beschaffen oder die Mängel selbst beseitigen bzw. Beseitigen lassen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Mängelrüge, soweit nicht das Gesetz eine längere Verjährungsfrist vorsieht. Die Verjährung wird durch Mängelrüge bis zu dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällengehemmt, in welchen dem der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder Lieferer unsere Ansprüche durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu macheneingeschriebenen Brief endgültig ablehnt. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung vorstehenden Gewährleistungsbestimmungen gelten auch für Schäden treffenErsatzlieferungen und Nachbesserungen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns insbesondere beginnen nach Durchführung der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Mängelbeseitigung für diese Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 die Fristen Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Warevon neuem.

Appears in 1 contract

Samples: www.mabegsystems.com

Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen Der Lieferant garantiert und sichert zu, dass sämtliche Lieferungen/Leistungen übernimmt dem neuesten Stand der Lieferant volle Gewähr für die Frist von 24 Monaten. Die Vermutungsregelung Wissenschaft und Technik, den einschlägigen gesetzlichen Auflagen und Vorschriften, auch der Berufsgenossenschaften und Fachverbänden der Bundesrepublik Deutschland, der EU und des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartBestimmungslandes entsprechen. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung sichert insbesondere zu, dass seine gelieferten Waren und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kostenerbrachten Leistungen unseren individuell vereinbarten Anforderungen und Spezifikationen entsprechen, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- insgesamt die vereinbarte Beschaffenheit haben und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet sind. Der Lieferant haftet für die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit der gelieferten Produkte und Verpackungsmaterialien und für alle Folgeschäden, die durch die Verletzung der gesetzlichen Entsorgungspflichten entstehen. Auf Verlangen hat der Lieferant ein Beschaffenheits- und/oder Herkunftszeugnis für die gelieferte Ware auszustellen. Bei Anlieferung wird die Ware lediglich auf Identität, Menge und Transportschäden überprüft. Mängel - hierzu zählen auch Abweichungen von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtvereinbarten Spezifikationen außerhalb der Toleranz - werden unverzüglich schriftlich angezeigt, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, spätestens jedoch innerhalb zwei Wochen nach Eingang der Lieferung. Für Materialfehler, die sich erst bei Verarbeitung oder nach Ingebrauchnahme der Lieferge- genstände herausstellen, können auch nach Ablauf der Gewährleistungsfristen oder nach Weiterverarbeitung, Montage oder Einbau innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Entdeckung geltend gemacht werden; der Lieferant verzichtet insoweit auf die Einrede der Verjährung. Gerügte Mängel sind im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte Nacherfüllung unverzüglich und unentgeltlich, spätestens innerhalb der von uns gesetzten Nachfrist nach unserer Xxxx zu beseitigen oder reparierte Teile gilt wieder eine mangelfreier Ersatz zu liefern. Scheitert die Nacherfüllung zweimal, gelten die Voraussetzungen für die Ausübung der Rechte gem. § 437 BGB auf Rücktritt, Minderung und Schadenersatz statt Leistung sowie Ersatzvornahme als erfüllt. Die Gewährleistungszeit beträgt regelmäßig 5 Jahre, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für Maschinen, deren Zubehör und Ersatzteile beträgt sie 2 Jahre ab Einbau/Inbetriebnahme und endet spätestens vier Jahre nach Lieferung. Die Gewährleistungszeit beginnt mit der vertragsgemäßen Abnahme der Lieferung in unserem Werk oder an dem von uns be- nannten Lieferort. Jede Mängelrüge unterbricht die Gewährleistungsfrist. Nach Abnahme der Nacherfüllung beginnt für diese Leistung die vorgenannte Gewährleistungsfrist erneut zu laufen. Der Lieferant erklärt sich bereit, individualvertragliche Gewährleistungsfristverlängerungen mit unseren Auftraggebern für die von 24 Monaten ab Austausch ihm gelieferten Produkte bzw. ReparaturHalbfertigprodukte über die gleiche Zeitspanne zu übernehmen. Lieferanten haften uns gegenüber auch im Innenverhältnis, sollten wir wegen der Verletzung behördlicher Vorschriften bzw. in- oder ausländischer Produkthaftungsnormen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, sofern die Ursache auf die jeweilige Lieferantenleistung ganz oder teilweise zurückzuführen ist. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt Regressanspruch umfasst auch die Kosten eines Aus- tausches oder einer Rückrufaktion, selbst wenn diese vorsorglich in unserer XxxxAuftrag gegeben wurde. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührtMehrere Verursacher haften uns gegenüber als Gesamtschuldner. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind In allen Regressfällen behalten wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend Freistellung zu machenverlangen. Die Lieferanten ver- pflichten sich, gegen vorgenannte Schäden eine geeignete und ausreichende Versicherung vorzuhalten, diese auf Anfrage nach- zuweisen, andernfalls uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom vor Vertragsabschluss auf die fehlende Versicherung oder Unterversicherung schriftlich hinzuweisen. Unsere Lieferanten verpflichten sich, ihre Liefergegenstände so zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffenkennzeichnen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen dass sie möglichst dauerhaft identifizierbar sind, so hat uns soweit dies auf Grund der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten Produktbeschaffenheit möglich und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Warewirtschaftlich angemessen ist.

Appears in 1 contract

Samples: europtec.com

Gewährleistung. 5.1Für alle Der Besteller hat die Waren unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel bis spätestens 2 Tage nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu reklamieren. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Feststellung des Fehlers mitzuteilen. Diese Mitteilung hat durch eingeschriebenen Brief unmittelbar an uns zu erfolgen, nicht an unsere Vertreter. Für unsere Produkte übernehmen wir die Garantie auf 12 Monate (bei Zweischichtbetrieb) für bestes Material und Funktion bei vorschriftsmäßiger Bedienung ab Gefahrenübergang. Ausgeschlossen sind Verschleißteile (wie z.B. Ketten und Mitnehmerhaken). Sollte innerhalb des 11 oder 12 Monats eine für den Besteller kostenpflichtige Inspektion durch einen unserer Leitmonteure durchgeführt werden, kann damit die Garantie auf 24 Monate verlängert werden. Beanstandete Teile sind uns frachtfrei zur Begutachtung einzusenden. Bei Lieferungen ins Ausland gehen sämtliche Kosten, insbesondere Fracht- und Leistungen übernimmt der Lieferant volle Gewähr Grenzabfertigungskosten für die Frist von 24 MonatenHin- und Rücksendungen zu Lasten des Bestellers. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausdrücklich vereinbartFalls wir es wünschen, sind wir auch berechtigt, den reklamierten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen und ggf. Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf an den bemängelten Gegenständen nichts geändert werden, ansonsten verliert sich der Mängelfeststellung Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch für vom Besteller aus geführte Wartungsarbeiten durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal. Im Fall von nachweisbaren Mängeln haben wir das Wahlrecht, diese entweder kostenlos zu beseitigen oder gegen Rücklieferung kostenfrei Ersatz zu liefern. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung und Mängelbe- hebung Schadensersatz, vor allem auch für weitergehende Schäden, sind ausgeschlossen. Werden Musterstücke hergestellt und dem Besteller zur Prüfung übergeben, so haften wir dafür, dass die Lieferung gemäß diesen Ausfallmustern ausgeführt wird. Unsere Garantieleistungen sowie jede Mängelhaftung entfallen, wenn unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferantenallen Teilen nachweislich eingehalten wurden. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmtBeweislast trägt der Besteller. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind Ohne besondere schriftliche Vereinbarung übernehmen wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung unterstützend einzugreifen. 5.4Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstandenkeine Verantwortung dafür, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge die von uns gelieferten Geräte ausländischen Vorschriften entsprechen. Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens drei Monate nach Zurückweisung der weiteren Projektbearbeitung durch uns oderMängelrüge Probelieferungen gelten nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als auf feste Rechnung zu unseren vorstehenden Bedingungen übernommen, sofern eine solche nicht ausdrücklich gegenteilige schriftliche Abmachungen bestehen oder die Rücksendung der Waren unmittelbar mit Ablauf der Probezeit erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf eine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.

Appears in 1 contract

Samples: www.imt-syke.de