Geltendes Recht und Gerichtsstand Musterklauseln

Geltendes Recht und Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt luxemburgischem Recht. Jeder Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und der Gesellschaft, der aus dem vorliegenden Vertrag erwächst, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Großherzogtums Luxemburg, unbeschadet der Anwendung internationaler Verträge oder Vereinbarungen.
Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in allen nicht ausdrücklich festgelegten Punkten gemäß der spanischen Gesetzgebung geregelt und ausgelegt. Die Parteien unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit der Gerichte von Palma de Mallorca für alle Fragen, die sich aus der Erbringung der Webdienste und seiner Dienstleistungen und Inhalte sowie der Auslegung, Anwendung, Einhaltung oder Nichteinhaltung der in den vorliegenden allgemeinen Bedingungen festgelegten Bestimmungen ergeben.
Geltendes Recht und Gerichtsstand. 15.1. Gerichtsstand ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht, soweit es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt dem in der nachstehenden Tabelle aufgeführten materiellen Recht, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden gemäß der nachstehenden Tabelle beigelegt. einem Land in Nord- oder Südamerika mit Ausnahme Brasiliens. Recht des Bundesstaats Delaware, USA. fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Bundesgerichte von Delaware, USA. Jede Partei unterstellt sich hiermit im Falle eines derartigen Streitfalles unwiderruflich der persönlichen Gerichtsbarkeit des zuständigen Gerichts des US-Bundesstaats Delaware. Brasilien. brasilianisches Recht. fallen ausschließlich in die Zuständigkeit des Gerichts von Sao Caetano do Sul-SP. einem Land in Asien oder Australien/Ozeanien, mit Ausnahme von Japan. die Gesetze von Singapur. werden in Übereinstimmung mit den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer („ICC-Regeln”) geregelt bzw. beigelegt. Sitz des Schiedsgerichts ist Singapur. Japan. japanisches Recht. werden in Übereinstimmung mit den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer („IHK-Regeln”) geregelt bzw. beigelegt. Sitz des Schiedsgerichts ist Tokio, Japan. ein Land, das unter keine der oben genannten Zuständigkeiten fällt. Schweizer Recht. werden in Übereinstimmung mit den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer („IHK-Regeln”) geregelt bzw. beigelegt. Sitz des Schiedsgerichts ist Zürich, Schweiz. Für den Fall, dass eine Streitigkeit Gegenstand einer Schlichtung ist, wie in der obigen Tabelle beschrieben, werden die Schlichter in Übereinstimmung mit den Regeln der IHK ernannt, die verwendete Sprache ist Englisch, und Verfügungen für die Erstellung von Dokumenten werden auf die Dokumente beschränkt, die die jeweilige Partei insbesondere bei der Einreichung benötigt. Die Inhalte dieses Abschnitts schränken in keiner Weise das Recht der Parteien ein, bei einem zuständigen Gericht eine Klage einzureichen, um den Status quo beizubehalten oder einstweilige Verfügungen durchzusetzen. Ungeachtet dessen vereinbaren die Parteien, dass SISW, soweit nach geltendem Recht zulässig und soweit dies nicht zur Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit dieses Abschnitts führt, nach eigenem Ermessen eine Klage einreichen kann, (i) um die gewerblichen Schutzrechte des Unternehmens in der Gerichtsbarkeit, in der die Produkte...
Geltendes Recht und Gerichtsstand. Die (i) Gesetze, welche die Auslegung und die Durchsetzung dieses Vertrags und aller damit verbundenen Angelegenheiten, Ansprüche oder Streitigkeiten, einschließlich Ansprüche aus unerlaubter Handlung, regeln; und (ii) die Gerichte oder Schiedsstellen, welche die ausschließliche Zuständigkeit für alle im vorstehenden Unterabschnitt (i) genannten Angelegenheiten, Ansprüche oder Streitigkeiten haben, sind jeweils abhängig davon, wo der Abonnent seinen Sitz hat. Eine diesbezügliche Auflistung ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Soweit die Internationale Handelskammer nachstehend als das Gericht oder die Schiedsstelle mit ausschließlicher Zuständigkeit für derartige Angelegenheiten, Ansprüche oder Streitigkeiten benannt wird, vereinbaren die Parteien hiermit, dass (x) alle Angelegenheiten, Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer („Regeln“) von einem oder mehreren gemäß den Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig beigelegt werden; (y) ein im Rahmen eines derartigen Schiedsverfahrens erlassener Schiedsspruch von einem zuständigen Gericht für vollstreckbar erklärt werden kann; und (z) diese Schiedsklausel die Parteien nicht daran hindert, bei einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit vorläufige Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren durchzusetzen. Die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Mexiko, Mittelamerika, Südamerika, die Karibik oder jedes andere Land, das nicht anderweitig im Rest der folgenden Tabelle aufgeführt ist. Landesrecht des US-Bundesstaates Utah und Bundesrecht der Vereinigten Staaten Landes- und Bundesgerichte in Salt Lake County, im US- Bundesstaat Utah Europa, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Russland, Nahost oder Afrika England Internationale Handelskammer, Internationales Schiedsgericht, mit Sitz in der untenstehenden Stadt, die der jeweiligen QuoVadis- Einheit entspricht: Für QV CH: Zürich Für QV NL: Amsterdam Für QV DE: München Für DG BE: Brüssel Für QV UK oder QVA: London Japan Japan Internationale Handelskammer, Internationales Schiedsgericht, mit Sitz in Tokio Australien oder Neuseeland Australien Internationale Handelskammer, Internationales Schiedsgericht, mit Sitz in Melbourne Ein Land im asiatischen oder pazifischen Raum, mit Ausnahme von Japan, Australien oder Neuseeland Singapur Internationale Handelskammer, Internationales Schiedsgericht, mit Sitz in Singapur
Geltendes Recht und Gerichtsstand. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unterliegen diese Bedingungen und die Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Bank den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Bank sind ausschließlich die Gerichte von Luxemburg-Stadt, Großherzogtum Luxemburg, zuständig. Das Vorstehende lässt die zwingenden Bestimmungen von Gesetzeskonflikten unberührt, die zur Anwendung des Gesetzes und / oder zur Zuständigkeit der Gerichte einer anderen Gerichtsbarkeit führen würden.
Geltendes Recht und Gerichtsstand. Für den vorliegenden Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Sitz des Softwareanbieters zuständige Gericht der ausschließliche Gerichtsstand. Der Softwareanbieter hat jedoch das Recht, vor einem für den Geschäftssitz des Kunden zuständigen Gericht zu klagen. Alle Parteien erkennen hiermit die Zuständigkeit dieser Gerichte an und verzichten auf jegliche Einwände gegen den Gerichtsstand.
Geltendes Recht und Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Von dieser Rechtswahl ausgenommen ist zwingend außerhalb Deutschlands anwendbares Verbraucherschutzrecht. Vertragssprache ist deutsch. Für Streitigkeiten unter Kaufleuten ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die handelnde Betriebsstätte des Unternehmens ihren Sitz hat.
Geltendes Recht und Gerichtsstand. Der VERTRAG ist in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Schweiz, unter Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts, auszulegen. Durch keine Bestimmung in diesen EINKAUFSBEDINGUNGEN werden die Rechte, welche OERLIKON METCO gemäß anwendbarem Recht zur Verfügung stehen, begrenzt. IM FALLE VON STREITIGKEITEN BEMÜHEN SICH DIE PARTEIEN NACH BESTEN KRÄFTEN, EINE GÜTLICHE EINIGUNG ZU ERZIELEN. IST DIES NICHT MÖGLICH, SIND SÄMTLICHE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERTRAG ENTSTEHENDEN STREITIGKEITEN NACH DER SCHIEDSGERICHTSORDNUNG DER INTERNATIONALEN HANDELSKAMMER VON DREI SCHIEDSRICHTERN ZU ENTSCHEIDEN. JEDE PARTEI BESTELLT EINEN SCHIEDSRICHTER UND DIE BEIDEN BESTELLEN DEN PRÄSIDENTEN DES SCHIEDSGERICHTS. DAS SCHIEDSGERICHT TAGT IN ZÜRICH. DAS VERFAHREN WIRD IN DEUTSCHER SPRACHE GEFÜHRT.