Gegenstand und Dauer der Verarbeitung Musterklauseln

Gegenstand und Dauer der Verarbeitung. 1.1. Gegenstand der Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Leistungserbringung gemäß Auftrag, Leistungsbeschreibung und AGB (nachfolgend Hauptvertrag), soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter für den Auftraggeber gemäß Art. 28 DSGVO erfolgt. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Dies gilt auch, sofern der Auftrag nicht ausdrücklich auf diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verweist.
Gegenstand und Dauer der Verarbeitung. (1) Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und -nehmer (im Folgenden „Parteien“ genannt) im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Auftrag, Vertrag und den FENIT – nachfolgend Hauptvertrag - konkretisiert sind.
Gegenstand und Dauer der Verarbeitung a) Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen für den Auftraggeber: - Erfassung der Daten des Auftraggebers bzw. zugehöriger Reisebüros mit dem Ziel, dem Auftraggeber Buchungen der Produkte des Auftragnehmers für Kunden des Auftraggebers zu ermöglichen. - Durchführung aller nötigen Schritte um diese Buchungen abzuwickeln. Im Rahmen dieser Leistungen verarbeitet der Auftragsnehmer personenbezogene Daten für den Auftraggeber auf Basis dieses Vertrages.
Gegenstand und Dauer der Verarbeitung. 1.1 Der Auftrag umfasst die Identifikation der B2B-Webseiten-Besucher des Auftraggebers gemäß den Bestimmungen des Hauptvertrags. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet dabei personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen.
Gegenstand und Dauer der Verarbeitung. (1) Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von verschiedenen onlinebasierten Spendentechnologien des Auftragnehmers, die Speicherung der eingegebenen Spenderdaten sowie die Einbindung der Zahlungsmodule von externen Zahlungsdienstleistern.
Gegenstand und Dauer der Verarbeitung. Die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten werden verarbeitet zur Organisation und Durchführung von Events, einschließlich Einladung/Marketing, Anmeldung, Abrechnung, Teilnahme. Die Dauer der Verarbeitung entspricht, vorbehaltlich Ziffer 10 der AVV, der Laufzeit der Leistungsvereinbarung. Bei doo sind hinsichtlich der doo Event-Management-Plattform nachfolgende technische und organisatorische Maßnahmen der Datensicherheit i.S.d. Art. 32 DSGVO getroffen worden:
Gegenstand und Dauer der Verarbeitung. (1) Der Gegenstand dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt) und die Kontaktdaten des Auftraggebers ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag (nachfolgend „Auftrag“ genannt).
Gegenstand und Dauer der Verarbeitung. 2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Produkten und Leistungen durch den Auftragnehmer entsprechend der hauptvertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sowie die Verarbeitungen von Daten über diese. Typische Produkte und Leistungen, die der Auftragnehmer als IT-Dienstleister erbringt, sind z.B. Webhosting, Serverhousing, Bereitstellung von Speicherplatz, E-Mail-Diensten, Datenbanken, Registrierung von Domains, Zertifikaten und Services, Einkauf und Verkauf von Hard- und Software, Verwaltung, Management und Administration von IT-Systemen sowie Supportdienstleistungen, Durchführung von Wartungsarbeiten, Redaktionelle Anpassungen, Hilfestellung oder Korrektur der vom Auftragnehmer gelieferten oder vom Auftraggeber benutzten Software. Verarbeitung der Daten über der vom Auftragnehmer bereitgestellten Serverstruktur.
Gegenstand und Dauer der Verarbeitung. Der Auftragnehmer nimmt folgende Datenverarbeitungen vor: • Personenbezogene Daten zur Zurverfügungstellung der Services. • Telemetriedaten (anonymisierte Daten) Verbesserung der Services und Erstellung von Statistiken für die Auftraggeberin. Die Verarbeitung findet im Rahmen der Kooperation statt und beruht auf diesem DPA. Die Verarbeitung beginnt mit Start der Kooperation, welche das Datum der beidseitigen Unterzeichnung dieses DPA darstellt, und endet mit Kündigung dieses DPA oder Beendigung der Kooperation. Die Kündigung des DPA hat schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen zu erfolgen.
Gegenstand und Dauer der Verarbeitung. Einzelheiten in Bezug auf die Leistungen des Anbieters sind in dem jeweiligen Vertrag zwischen Anbieter und Auftraggeber (im Folgenden „Vertrag“ genannt) geregelt, dieser Vertrag besteht aus den AGB des Anbieters. Verarbeitung von Daten des Auftraggebers im Rahmen seiner Nutzung von timesaver, der Software- as-a-Service-Dienstleistung des Anbieters.