Dauer der Verarbeitung Musterklauseln

Dauer der Verarbeitung. Die Verarbeitung erfolgt während der Laufzeit dieses Vertrages.
Dauer der Verarbeitung. Die Verarbeitung erfolgt zeitlich unbefristet, sofern dies in den Leistungsbeschreibungen und den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen nicht anders vereinbart ist. Die in den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen geregelten Kündigungsfristen bleiben unberührt.
Dauer der Verarbeitung. Die Verarbeitung findet während der Dauer des Dienstleistungsvertrages statt. Kategorien der registrierten Personen Je nach Art und Umfang des Dienstleistungsvertrags kann der Verantwortliche Personenbezogene Daten von registrierten Personen folgender Kategorien verarbeiten: Angestellte des Verantwortlichen, Vertreter des Verantwortlichen (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Zeichnungsbefugte), Kontaktpersonen des Verantwortlichen.
Dauer der Verarbeitung. Der Auftrag beginnt ab der Unterzeichnung der Bestellung durch den Verantwortlichen. Die Dauer richtet sich nach den im Angebot bzw. in der Bestellung festgelegten Vereinbarungen.
Dauer der Verarbeitung. (Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO)
Dauer der Verarbeitung. Personenbezogene Daten werden für die Dauer des Nutzungsvertrags verarbeitet und unterliegen dem Abschnitt des Vertrags, der den Titel „Pflichten des Datenverarbeiters“ trägt.
Dauer der Verarbeitung. Die vom KUNDEN überlassenen personenbezogenen Daten werden von ATOSS für die im VERTRAG zwischen den PARTEIEN angegebene Dauer verarbeitet. Diese entspricht übli- cherweise der Vertragslaufzeit des VERTRAGS, einschließlich etwaiger nachvertraglicher Pflichten. Ist die Vertragslaufzeit nicht festgelegt, beginnt die Dauer der Auftragsverarbeitung mit der Aufnahme der geschuldeten Leistungen und endet mit Beendigung der Pflichten bei Vertragsbeendigung. Die Löschpflicht besteht nicht, sofern nach dem Unionsrecht oder dem anwendbaren nationalen Recht eine Verpflichtung zu Speicherung der Daten besteht, worun- ter namentlich abgabenrechtliche oder handelsbilanzielle Aufbewahrungspflichten fallen. Alle Geschäftsstellen sowie alle Konzerngesellschaften der ATOSS Software AG nutzen die gesamte IT- Infrastruktur des Unternehmenssitzes in München. Sämtliche Tätigkeiten - auch via remote - werden aus- schließlich mit IT-Ressourcen und Betriebsmitteln durchführt, die von der ATOSS Software AG gestellt und zentral kontrolliert werden. Das interne Rechenzentrum befindet sich in München. Im Folgenden sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen von ATOSS in Bezug auf die inter- nen IT-Systeme und internen Geschäftsprozesse der Geschäftsstellen und der Konzerngesellschaften der ATOSS Software AG aufgeführt. Abhängig vom jeweiligen ATOSS Standort sind (geringfügige) Abweichun- gen möglich.
Dauer der Verarbeitung. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden so lange aufbewahrt, wie der Dienst aktiv bleibt. Swizzonic und die Unterauftragsverarbeiter verpflichten sich, ein Sicherheitsniveau zu garantieren, das nicht unter dem in den nachfolgend beschriebenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen vorgesehenen liegt. Es wurden separate Rollen und Verantwortungen für die Sicherheit der Informationen festgelegt und den zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Gesellschaft berechtigten Personen (im Folgenden auch „Nutzer“) zugewiesen, um Interessenkonflikte zu vermeiden und unangemessenen Tätigkeiten vorzubeugen.
Dauer der Verarbeitung. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Vertragslaufzeit (Ziff. 3) verarbeitet oder solange eine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung (insbesondere zur Aufbewahrung) besteht.
Dauer der Verarbeitung. Die Dauer der Vereinbarung richtet sich nach der Dauer des Abonnements des Kunden. Drei Monate nach Vertragsende werden die Projektdaten des Kunden aus der TeamCloud gelöscht. Die MAXQDA TeamCloud wird auf einem Cloudserver von AWS in Deutschland gespeichert. Die Verarbeitung dient dem Hosting der MAXQDA Cloud. Die Dauer der Verarbeitung richtet sich wiederum nach der Dauer des Abonnements des Kunden. Die Parteien verzichten auf die Verpflichtung aus Klausel 7.7 lit. (e), wonach der Auftragsverarbeiter verpflichtet ist, mit den Unterauftragsverarbeitern eine Drittbegünstigtenklausel zu vereinbaren.