Common use of Gebühren Clause in Contracts

Gebühren. Das Vertragsunternehmen zahlt an Elavon die Gebühren für die von Elavon erbrachten Vertragsleistungen und damit verbundene Kosten und Aufwendungen gemäß der Preistabelle, die Teil dieses Vertrages ist. Die Preistabelle kann von Elavon gemäß Ziffer 3(e) und 20(g) geändert werden. Elavon kann ferner Leistungen in Rechnung stellen, die nach den Umständen nur gegen Vergütung zu erwarten sind oder die von Dritten erbracht und Elavon kostenmäßig in Rechnung gestellt werden. Es gilt, soweit in der Servicevereinbarung nicht anders vereinbart, die aktuelle Preistabelle. Soweit nach geltendem Recht erforderlich, stellt Elavon eine Umsatzsteuerrechnung und eine Übersicht über die Transaktionen aus. Alle in diesem Vertrag (einschließlich der Preistabelle) angegebenen Beträge verstehen sich ausschließlich USt und sonstiger Steuern. Falls bei sämtlichen oder einzelnen gemäß diesem Vertrag an Elavon gezahlten Beträgen USt oder sonstige Steuern fällig sind, hat das Vertragsunternehmen für die betreffenden von Elavon gelieferten Waren oder Dienstleistungen diese USt zum entsprechenden Satz zu zahlen. Sofern nicht anderweitig angegeben, verstehen sich die in der Preistabelle angegebenen Gebühren für Vertragsleistungen ausschließlich USt. Elavon kann Netto- oder Bruttoabrechnungen vornehmen. Bei Nettoabrechnungen werden einzelne oder alle Verbindlichkeiten (z.B. Rückbelastungen, Gebühren, Anpassungen) von den Zahlungen von Elavon an das Vertragsunternehmen abgezogen. Bei Bruttoabrechnungen werden die Verbindlichkeiten des Vertragsunternehmens (z.B. Rückbelastungen, Gebühren, Anpassungen) gesondert von den Zahlungen von Elavon an das Vertragsunternehmen gemäß Ziffer 3(d) abgerechnet. Überfällige Beträge werden mit 4 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden und von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten MRO-Satz verzinst.

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Gebühren. Das Vertragsunternehmen zahlt an Elavon die Gebühren für die von Elavon erbrachten Vertragsleistungen und damit verbundene Kosten und Aufwendungen gemäß der Preistabelle, die Teil dieses Vertrages ist. Die Preistabelle kann von Elavon gemäß Ziffer 3(e) und 20(g) geändert werden. Elavon kann ferner Leistungen in Rechnung stellen, die nach den Umständen nur gegen Vergütung zu erwarten sind oder die von Dritten erbracht und Elavon kostenmäßig in Rechnung gestellt werden. Es gilt, soweit in der Servicevereinbarung nicht anders vereinbart, die aktuelle Preistabelle. Soweit nach geltendem Recht erforderlich, stellt Elavon eine Umsatzsteuerrechnung und eine Übersicht über die Transaktionen aus. Alle in diesem Vertrag (einschließlich der Preistabelle) angegebenen Beträge verstehen sich ausschließlich USt und sonstiger Steuern. Falls bei sämtlichen oder einzelnen gemäß diesem Vertrag an Elavon gezahlten Beträgen USt oder sonstige Steuern fällig sind, hat das Vertragsunternehmen für die betreffenden von Elavon gelieferten Waren oder Dienstleistungen diese USt zum entsprechenden Satz zu zahlen. Sofern nicht anderweitig angegeben, verstehen sich die in der Preistabelle angegebenen Gebühren für Vertragsleistungen ausschließlich USt. Elavon kann Netto- oder Bruttoabrechnungen vornehmen. Bei Nettoabrechnungen werden einzelne oder alle Verbindlichkeiten (z.B. Rückbelastungen, Gebühren, Anpassungen) von den Zahlungen von Elavon an das Vertragsunternehmen abgezogen. Bei Bruttoabrechnungen werden die Verbindlichkeiten des Vertragsunternehmens Vertrags- unternehmens (z.B. Rückbelastungen, Gebühren, Anpassungen) gesondert von den Zahlungen von Elavon an das Vertragsunternehmen gemäß Ziffer 3(d) abgerechnet. Überfällige Beträge werden mit 4 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden und von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten MRO-Satz verzinst.

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